Heute tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP). Unter anderem Stand das Thema „Bebauungsplan Nr. 64 „Vogelberg“. Das Thema bewegt die Eigentümer*innen. Entsprechend voll war der Sitzungsraum in der Tourist Info im Bahnhof.
Um den Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, direkt nach dem Tagesordnungspunkt Fragen zu stellen und Anregungen zu geben, hatte ich beantragt, die Tagesordnung umzustellen und den Punkt Einwohner*innenfragestunde hinter den Tagesordnungspunkt Vogelberg zu legen. Der Ausschuß stimmte meinem Antrag zu.
Hier ging es darum, einen Beschluß über den Bebauungsplanvorentwurf zu fassen. Die Kernfrage war, ob die Grundfläche für die Gebäude als absoluter Wert oder als prozentualer Wert der Grundstücksfläche festgeschrieben werden soll. Hier mochten sich die Mitglieder des Ausschusses noch nicht auf eine Variante festlegen. Im weiteren Verfahren, das sowohl die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wie auch die frühzeitige Bürgerbeteiligung vorsieht, sollen beide Möglichkeiten betrachtet werden. Dabei hat sich der Ausschuß aber bevorzugt für einen B-Plan mit festgesetzten Grundflächen für die Gebäude ausgesprochen.
Der Umweltbeauftragte setzte sich dafür ein, daß die so genannten Steingärten nicht zugelassen werden sollen. Dazu erläuterte die Beauftragte des Planungsbüros, daß diese Steingärten durchaus ein artenreicher Lebensraum sein können, wenn sie nicht nach durch eine Versiegelung vom Erdreich abgeschnitten werden.
Das soll im weiteren Verfahren mit betrachtet werden.
Darüber hinaus werden 14 Bäume innerhalb der Baufenster liegen. Fünf dieser Bäume sind durch die Baumschutzsatzung geschützt. Diese Bäume werden möglicherweise über kurz oder lang Bauvorhaben zum Opfer fallen. Unser Umweltbeauftragter regte an, bereits jetzt im Bebauungsplan Ersatzmaßnahmen festzuschreiben und durchzuführen. Ziel ist natürlich, bereits ältere und ökologisch wertvollere Pflanzen zu haben, wenn die Bäume in den Baufenstern gefällt werden. Ein weiterer Vorteil wäre natürlich auch, daß die Bäume nicht einfach verschwinden. Eine vorgezogene Ersatzpflanzung ist nach Aussage des planenden Büros aber rechtlich nicht möglich.
Außerdem wurde diskutiert, die Firstrichtung vorzuschreiben. Damit sollen sich auch neue Gebäude von ihrer Bauform her in den Bestand einfügen.
Eine weiterer Diskussionspunkt war die Frage, ob photovoltarische Anlagen zulässig sein sollen. Dazu wurde keine klare Aussage getroffen. Das Ergebnis der Planung wird sich wohl erst im weiteren Verlauf des Verfahrens herauskritallisieren.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt war der Fortgang des Städtebauförderungsprogrammes Aktive Stadt und Ortsteilzentren. In Plön geht es dabei um die zukünftige Entwicklung des Bahnhofsviertels. Um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, müssen entsprechende Voruntersuchungen und Planunterlagen erstellt werden. Ein Baustein dazu ist das Einzelhandelskonzept. Hierzu wurde das bestehende Konzept von 2011 fortgeschrieben. Der wesentliche Unterschied ist die Ausweitung des zentralen Versorgungsbereiches. Hier mochte der Kreis der Auffassung der Stadt nicht in vollem Umfang folgen und der Bereich wurde nicht so groß wie ursprünglich gewünscht. Dennoch ist das Konzept in diesem Punkt durchaus positiv zu bewerten. Weiterhin kommt das Konzept zu dem Ergebnis, daß Plön nach wie vor Kaufkraftzuflüsse aus dem Umland hat. Dennoch empfiehlt es auch, weiter im Umland für dieMarke Plön zu werben, den Internethandel in das eigene Angebot zu integrieren und die Geschäftsöffnungszeiten einheitlich zu gestalten.
Der Ausschuß überweist das Einzelhandelskonzept bei einer Gegenstimme in die Ratsversammlung. Dort ist es endgültig zu beschließen.
Darüber hinaus befaßte sich der Ausschuß damit, wie dringlich die Bearbeitung der einzelnen laufenden städtebaulichen Planungen ist. Hier wurden die Prioritäten in den Stufen 1, 2 und 3 in Abstimmung mit der Verwaltung neu festgelegt.
Für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen wurden die Haltestellen, die in diesem Jahr neu zu gestalten sind, benannt. Hier folgte der Ausschuß dem Vorschlag der Verwaltung und legte sich auf die Haltestellen gegenüber der öffentlichen Toilette am Eingang der Stadtgrabenstraße, vor der Rodomstorschule und in der Schillener Straße fest.
“Eine weiterer Diskussionspunkt war die Frage, ob photovoltarische Anlagen zulässig sein sollen. Dazu wurde keine klare Aussage getroffen.”
Gibt es ernsthaft Gründe, diese nicht zu genehmigen?
Moin, es wurde darüber diskutiert, ob sich Photovoltaik-Elemente mit dem klassischen Straßenbild einer Siedlungsstraße vertragen. Angesprochen wurde auch, ob Photovoltaik-Elemente verwendet werden dürfen, außer zur Straße hin. In dem Zusammenhang wurde auch diskutiert, ob die Firstrichtung sich am derzeitigen Bestand oder an einer optimalen Ausrichtung möglicher Photovoltaik-Elemente zu orientieren hat.
Natürlich spielte auch die Frage des Klimaschutzes eine Rolle und nicht zuletzt ging es darum, wie hoch ein intaktes Straßenbild in einer Siedlungsgegend bewertet wird und ob es dann gerechtfertigt ist, diese Frage gegenüber den Eigentümer*innen mit Vorgaben oder Beschränkungen zu regeln.
Der Ausschuß hat sich zu dieser Zeit noch nicht festgelegt und wird das für und wieder abwägen. Ich selber habe mir auch noch keine abschließende Meinung gebildet, tendiere im Moment aber eher in die Richtung, Solaranlagen zuzulassen. Allerdings würde ich mir Geren noch die Argumente und Gegenargumente in der noch kommenden Diskussion anhören,
Sehr geehrter Herr Buth, (lieber Ingo),
toll wie Sie/Du alles zusammengefasst haben/hast.
Am Vogelberg scheiden sich wohl die Geister und es gibt noch einiges zu regeln!
Schönen Abend,
Rolf und Elke Dettmers