B-Plan Vogelberg und Einzelhandelskonzept

Heute tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP). Unter anderem Stand das Thema „Bebauungsplan Nr. 64 „Vogelberg“. Das Thema bewegt die Eigentümer*innen. Entsprechend voll war der Sitzungsraum in der Tourist Info im Bahnhof.

Um den Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, direkt nach dem Tagesordnungspunkt Fragen zu stellen und Anregungen zu geben, hatte ich beantragt, die Tagesordnung umzustellen und den Punkt Einwohner*innenfragestunde hinter den Tagesordnungspunkt Vogelberg zu legen. Der Ausschuß stimmte meinem Antrag zu. 

Hier ging es darum, einen Beschluß über den Bebauungsplanvorentwurf zu fassen. Die Kernfrage war, ob die Grundfläche für die Gebäude als absoluter Wert oder als prozentualer Wert der Grundstücksfläche festgeschrieben werden soll. Hier mochten sich die Mitglieder des Ausschusses noch nicht auf eine Variante festlegen. Im weiteren Verfahren, das sowohl die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wie auch die frühzeitige Bürgerbeteiligung vorsieht, sollen beide Möglichkeiten betrachtet werden. Dabei hat sich der Ausschuß aber bevorzugt für einen B-Plan mit festgesetzten Grundflächen für die Gebäude ausgesprochen. 

Der Umweltbeauftragte setzte sich dafür ein, daß die so genannten Steingärten nicht zugelassen werden sollen. Dazu erläuterte die Beauftragte des Planungsbüros, daß diese Steingärten durchaus ein artenreicher Lebensraum sein können, wenn sie nicht nach durch eine Versiegelung vom Erdreich abgeschnitten werden.
Das soll im weiteren Verfahren mit betrachtet werden.

Darüber hinaus werden 14 Bäume innerhalb der Baufenster liegen. Fünf dieser Bäume sind durch die Baumschutzsatzung geschützt. Diese Bäume werden möglicherweise über kurz oder lang Bauvorhaben zum Opfer fallen. Unser Umweltbeauftragter regte an, bereits jetzt im Bebauungsplan Ersatzmaßnahmen festzuschreiben und durchzuführen. Ziel ist natürlich, bereits ältere und ökologisch wertvollere Pflanzen zu haben, wenn die Bäume in den Baufenstern gefällt werden. Ein weiterer Vorteil wäre natürlich auch, daß die Bäume nicht einfach verschwinden. Eine vorgezogene Ersatzpflanzung ist nach Aussage des planenden Büros aber rechtlich nicht möglich. 

Außerdem wurde diskutiert, die Firstrichtung vorzuschreiben. Damit sollen sich auch neue Gebäude von ihrer Bauform her in den Bestand einfügen.

Eine weiterer Diskussionspunkt war die Frage, ob photovoltarische Anlagen zulässig sein sollen. Dazu wurde keine klare Aussage getroffen. Das Ergebnis der Planung wird sich wohl erst im weiteren Verlauf des Verfahrens herauskritallisieren.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt war der Fortgang des Städtebauförderungsprogrammes Aktive Stadt und Ortsteilzentren. In Plön geht es dabei um die zukünftige Entwicklung des Bahnhofsviertels. Um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, müssen entsprechende Voruntersuchungen und Planunterlagen erstellt werden. Ein Baustein dazu ist das Einzelhandelskonzept. Hierzu wurde das bestehende Konzept von 2011 fortgeschrieben. Der wesentliche Unterschied ist die Ausweitung des zentralen Versorgungsbereiches. Hier mochte der Kreis der Auffassung der Stadt nicht in vollem Umfang folgen und der Bereich wurde nicht so groß wie ursprünglich gewünscht. Dennoch ist das Konzept in diesem Punkt durchaus positiv zu bewerten. Weiterhin kommt das Konzept zu dem Ergebnis, daß Plön nach wie vor Kaufkraftzuflüsse aus dem Umland hat. Dennoch empfiehlt es auch, weiter im Umland für dieMarke Plön zu werben, den Internethandel in das eigene Angebot zu integrieren und die Geschäftsöffnungszeiten einheitlich zu gestalten.
Der Ausschuß überweist das Einzelhandelskonzept bei einer Gegenstimme in die Ratsversammlung. Dort ist es endgültig zu beschließen.

Darüber hinaus befaßte sich der Ausschuß damit, wie dringlich die Bearbeitung der einzelnen laufenden städtebaulichen Planungen ist. Hier wurden die Prioritäten in den Stufen 1, 2 und 3 in Abstimmung mit der Verwaltung neu festgelegt. 

Für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen wurden die Haltestellen, die in diesem Jahr neu zu gestalten sind, benannt. Hier folgte der Ausschuß dem Vorschlag der Verwaltung und legte sich auf die Haltestellen gegenüber der öffentlichen Toilette am Eingang der Stadtgrabenstraße, vor der Rodomstorschule und in der Schillener Straße fest. 

Vogelberg und Neuzuschnitt der Ausschüsse

Am Mittwoch werden der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt und die Ratsversammlung das letzte Mal in der alten Zusammensetzung tagen. Die konstituierende Sitzung der neuen Ratsversammlung wird am 13. Juni tagen. Dann werden auch die Ausschüsse neu besetzt. Dazu im zweiten Teil dieses Beitrags.

Für ein wenig Verwirrung hat gesorgt, daß der Aufstellungsbeschluß für einen Bebauungsplan und der Beschluß einer Veränderungssperre für den Bereich Rodomstorstraße/Vogelberg erneut auf der Tagesordnung für beide Sitzungen steht.

Herr Melzer (CDU) war offenbar davon ausgegangen, daß dieses Thema beendet sei, nur weil es aufgrund seines Antrages von der Tagesordnung genommen wurde. Ich muß zugeben, daß dieser Eindruck im ersten Moment auch bei mir so entstanden ist.
http://www.ingo-buth.de/2018/04/19/b-plan-vogelberg-rodomstorstrasse-vorerst-vom-tisch/

Nach einem Blick in die Geschäftsordnung war mir aber schnell klar, daß es sich um eine Verschiebung des Tagesordnungspunktes handelt. Es wäre auch mehr als fragwürdig, wenn man politischen Diskussionen und Entscheidungen ausweichen könnte, indem man strittige Themen über Verfahrenstricks gar nicht erst in die Diskussion bringt.
Ich würde mal feststellen wollen, daß die Bearbeitung des Themas von der CDU-Fraktion schlecht vorbereitet war und in diesem Fall eingeschränkte Verfahrenssicherheit dokumentiert.

Meine Bewertung, daß ein B-Plan für den Bereich durchaus sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich wäre, hat sich nicht geändert. Nach meiner Auffassung könnte die Begründung noch einmal überarbeitet werden. Daher würde ich mich einer erneuten Vertagung nicht verschließen. Aufgrund einer Terminsetzung besteht jedoch akuter Handlungs- und Entscheidungsbedarf.

Ansonsten stehen noch folgende Themen auf den Tagesordnungen:
– Bebauungsplan 6 / Johannisstraße
– Auftragsvergabe für ein Grünflächengestaltungskonzept
– Überarbeitung des Flächennutzungsplanes der Stadt Plön
– Umsetzung Umgebunslärmrichtlinie
– Kooperationsvereinbarung Plön/Ascheberg
– Stellungsnahme der Stadt Plön zum B-Plan 70 der Stadt Schwentinental
– Änderung der Geschäftsordnung
– Änderung der Hauptsatzung der Stadt
– Änderung der Zuständigkeitsordnung
– Jahresabschluß der Stadt Plön 2015

Mit den Änderungen zur Geschäftsordnung, Hauptsatzung und Zuständigkeitsordnung wird im Vorgriff auf die neue Ratszusammensetzung zum Einen der „papierlose“ Sitzungsdienst eingeführt, zum Anderen werden die Ausschüsse von bisher 9 auf zukünftig 11 Mitglieder aufgebläht (http://www.ingo-buth.de/2018/05/09/ueberlegungen-nach-der-wahl-vielleicht-langweilige-zahlengymnastik-aber-wichtig/) Damit bestätigt sich dieser Teil meiner Einschätzung vom 09. Mai dieses Jahres, auch wenn es nicht zum Äußersten, also zu 13er Ausschüssen kommt.

Darüber hinaus werden die Zuständigkeiten für Tourismus (bisher Hauptausschuß) sowie Umweltschutz, Naturschutz, Gewässerschutz und Landschaftspflege an den Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) abgegeben. Der GA wird umbenannt in Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT).
Der bisherige SteU wird zusätzlich für Barrierefreiheit zuständig sein und in Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (StEP) umbenannt. Er behält die Zuständigkeit für Umweltthemen in Verbindung mit der Bauleitplanung bei.
Ich halte die Neuverteilung der Zuständigkeiten für unglücklich. So gehören Wirtschaft und Tourismus für mich unmittelbar zusammen, da Tourismus der Wirtschaftsfaktor Nr. 1 in Plön ist.
Auch die Herauslösung von Umweltschutzthemen aus dem SteU ist für mich aus fachlicher Sicht nicht ganz schlüssig. Jegliche Bauleitplanung hat auch eine Wechselbeziehung zum Umweltschutz.
Nach meiner persönlichen Einschätzung wird es hier zu erhöhtem Abstimmungsbedarf innerhalb der Verwaltung, aber auch innerhalb der Selbstverwaltung kommen, und damit verbunden auch zu höheren Reibungsverlusten.
Andererseits sehe ich aber auch, daß CDU und SPD den Vorsitz über HA und StEP unter sich ausmachen werden und Bündnis 90/Die Grünen dann nur den den Vorsitz des GUT übernehmen können. Der bisherige GA hatte aber kein Themenschwerpunkt, der einem grünen Profil entgegenkommt. Durch die Zuständigkeitsverlagerung wird der GA zum Einen aufgewertet, was dem guten Wahlergebnis von Bündnis 90/Die Grünen Rechnung trägt, zum Anderen werden Themenbereiche verlagert, die dem grünen Profil entsprechen oder der persönlichen Kompetenz des Schlüsselpersonals entsprechen.
Ich freue mich jedenfalls auf einen regen Gedanken- und Meinungsaustausch mit den Kolleginnen und Kollegen und auf eine fruchtbare Zusammenarbeit.

B-Plan Vogelberg/Rodomstorstraße vorerst vom Tisch

Der gestrige Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) hatte ein Vorspiel. Bereits vorgestern abend trafen sich Anwohner*innen des Vogelberg und der Bürgermeister. Bei dem Treffen ging es um die Absicht, für das Gebiet die Aufstellung eines Bebauungsplanes und damit verbunden auch eine Veränderungssperre zu beschließen.

Ursächlich für die Absicht, für den Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen war die Bauvoranfrage eines Eigentümers, zu der der SteU kein Einvernehmen erteilt hat, weil sich das geplante Bauvorhaben nach seiner Ansicht nicht in das Baugebiet eingefügt hätte.
Da es für den Bereich keinen Bebauungsplan gibt, ist der § 34 Bundesbaugesetz anzuwenden, der festlegt, daß sich ein Gebäude einzufügen hat. Was sich einfügt richtet sich im wesentlichen nach der Größe und Stellung des Gebäudes und nach dessen geplanter Nutzung. „Einfügen“ ist damit ein relativ auslegungsfähiger Begriff.

Über einen Bebauungsplan (B-Plan) kann man ganz grob, aber auch sehr fein regeln, was gebaut werden darf und wie es zu bauen ist. B-Pläne sind geeignet, Baurecht zu schaffen, wo keins besteht, aber auch, um die Entwicklung des bestehenden Bestandes zu steuern und das Straßenbild zu erhalten, wo es erhaltenswert ist. Damit dienen sie dem öffentlichen Interesse. Da ein B-Plan Vorgaben machen oder Entwicklungen beschränken kann, kann es zu Interessenskonflikten mit den Eigentümer*innen bezüglich der Nutzung ihrer Grundstücke kommen. Hinzu kommt, daß B-Pläne auch eine Auswirkung auf das nachbarschaftliche Verhältnis haben. Bisweilen haben Eigentümer*innen ein Problem damit, wenn ihre Nachbarn große und nach ihrer Auffassung überzogene Bauten planen, die sich negativ auf die Aufenthaltsqualität im eigenen Garten oder auf den späteren Verkaufswert des eigenen Grundstückes auswirken. Oft mögen sie aber nichts sagen, um das nachbarschaftliche Verhältnis nicht zu gefährden oder sie sagen etwas und riskieren damit einen lebenslangen Nachbarschaftsstreit. Mit einem B-Plan werden klare Verhältnisse geschaffen.

Damit die Planungsziele nicht während des Aufstellungsverfahrens unterlaufen werden, kann man gleichzeitig eine Veränderungssperre beschließen. So wird sichergestellt, daß während des B-Planverfahrens nur Baumaßnahmen genehmigt werden, die den Planungszielen des B-Planes nicht zuwiderlaufen. Bauvorhaben, die mit den Planungszielen übereinstimmen, können hingegen genehmigt werden.

Um im Vorfeld der heutigen Sitzung des SteU mit den Betroffenen gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu erörtern, gab es eine sehr kurzfristige Einladung zu einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch mit den Betroffenen, das eine Stunde vor der Sitzung des SteU stattfand. Auf die Details kann ich hier natürlich nicht näher eingehen, auch wenn keine Vertraulichkeit vereinbart wurde. Die ergibt sich aus der Natur der Sache.
Der Lösungsvorschlag, der gemeinsam mit zwei Angehörigen der CDU-Fraktion und einer Angehörigen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erarbeitet wurde lief darauf hinaus, in der heutigen Sitzung lediglich über die Aufstellung des Bebauungsplanes zu beraten. Die Beratung über die Veränderungssperre sollte auf die Sitzung am 30. Mai zu vertagt werden, um den Bauinteressenten und der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, hier eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Warum die beiden an der Erarbeitung dieser Konsenslösung beteiligten CDU-Fraktionsmitglieder im SteU später dafür stimmen, beides, die Beratung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die Beratung der Veränderungssperre von der Tagesordnung des SteU zu nehmen, hat sich mir nicht erschlossen.

Ich persönlich würde die Aufstellung eines Bebauungsplanes grundsätzlich befürworten und den Eigentümer*innen gleichzeitig empfehlen, sich intensiv in den Aufstellungsprozess einzubringen. Es ist mir völlig klar, daß die Gebäude, die zum Teil aus den frühen fünfziger Jahren stammen oder noch älter sind, heute keine zeitgemäßen Wohnbedingungen mehr bieten. Hinzu kommt, daß es sich z.T. um Doppelhäuser handelt, deren Erweiterung in den hinteren Bereich aufgrund der nachbarschaftlichen Situation deutlich schwieriger ist als dies bei Einzelhäusern der Fall wäre.
Neben dem Erhalt der Siedlungsstruktur könnte ich mir auch vorstellen, über einen B-Plan die Möglichkeit zu schaffen, Grundstücke oder Grundstücksteile zusammenzulegen und Baumöglichkeiten für Gebäude mit mehreren Wohneinheiten zu schaffen, vorausgesetzt Eigentümer*innen hätten ein Interesse daran.
Da der Bereich Rodomstorstraße / Vogelberg das Stadtbild nicht entscheidend prägt, ist der Verzicht auf einen B-Plan aus meiner Sicht aber auch keine Katastrophe.