Entscheidungsbefugnis bleibt beim Ausschuß

Mit 7 Ja gegen zwei Nein Stimmen sowie einer Enthaltung entschied der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung, die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen von Bauanträgen nicht an die Verwaltung zu delegieren.

Wenn im Innenbereich gebaut werden soll, es aber keinen Bebauungsplan gibt, spricht man vom ungeplanten Innenbereich. In Kürze das wesentliche: die Regelungen des Baugesetzbuches sind bei uns wie folgt umgesetzt:
– Der Bauantrag wird durch den Kreis (Bauaufsicht) genehmigt.
– Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird die Stadt beteiligt. Sie kann das „Gemeindliche Einvernehmen“ erteilen oder auch versagen.

Die Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens erfolgt in Plön durch den Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung. Sie könnte von Ausschuß an die Verwaltung delegiert werden.
Darüber haben wir in der Vergangenheit bereits öfter kontrovers diskutiert.

Aufgrund einer Anfrage des Kollegen Rose (SPD) in einer der vorletzten Sitzungen hat die Verwaltung eine Vorlage erstellt, in der folgender Beschlußvorschlag zu lesen war:
„Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung dem Bürgermeister die Entscheidung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB.“

Beim gemeindlichen Einvernehmen geht es um die Beurteilung der Frage, ob ein Bauvorhaben sich „einfügt“. Dabei geht es vorwiegend, aber nicht nur um die Größe des Baus und die Art seiner Nutzung.

Ich habe mich eindeutig dagegen ausgesprochen und mich damit gegen die Mehrheitsmeinung in meiner eigenen Faktion gestellt. Ich bin kein Freund davon, Entscheidungen von der Politik auf die Verwaltung zu übertragen. Der Streit um die Baumschutzsatzung und die von der Politik beschlossene Genehmigung zur Fällung von 6 Birken im Wohngebiet Ölmühle hat gezeigt, dass die Auslegung des Ermessens in Verwaltung oder Politik in Einzelfällen durchaus unterschiedlich sein kann.
Ich bin auch ein Befürworter des Vier-Augen-Prinzips und gegenseitiger Kontrolle, gerade in Bauangelegenheiten. Das ist meine Grundsatzposition und hat nichts mit Mißtrauen gegenüber der Verwaltung zu tun.

Ausschlaggebend für mich, an der Entscheidungskompetenz des Ausschusses festzuhalte ist ein Vorgang, bei dem die Verwaltung vor einiger Zeit eine Befreiung von Vorgaben des Bebauungsplanes erteilt hat, die wesentlichen Grundzüge der Planung widersprach. Wenn wir Pläne machen, dann sollte man sich daran halten und nicht gleich wesentliche Planungsinhalte aushebeln. Mit einer solchen Fehlentscheidung ist natürlich nicht mehr zu begründen, daß die Planungsinhalte anderen Bauwilligen gegenüber noch durchgesetzt werden können.
Vier Augen sehen mehr als zwei, die Gefahr von Fehlentscheidungen wird reduziert.

Der Bürgermeister warb für eine Übertragung der Entscheidungsbefugnisse. Er führte aus, daß der Verwaltungsaufwand geringer sein, die Entscheidung im Sinne der Bürger:innen schneller getroffen werden können und der Ausschuß ohnehin keinen Entscheidungsspielraum hätte und in den meisten Fällen ohnehin der Empfehlung der Verwaltung folgen würde.

Als Kompromisslinie wurde ins Gespräch gebracht, daß die Entscheidung nur in wichtigen Fällen im Ausschuß getroffen wird. Das ist problematisch, denn wer soll entschieden, was wichtig ist. Auch darüber wurde in der Vergangenheit schon hinreichend gesprochen. Der Teufel liegt nun mal im Detail.

Zudem kommt hinzu, daß der SteP die Frage gar nicht entscheiden darf. Die Zuständigkeitsordnung legt die Befugnis des SteP fest. Sie zu ändern ist Aufgabe des Hauptausschusses. Der schlägt die Änderung dann der Ratsversammlung vor, wo sie zu beschließen ist. Darauf habe ich meine Kolleg*innen bereits im Vorfeld der Sitzung aufmerksam gemacht.

Für mich war das eine „digitale“ Entscheidung: Entweder – Oder. 

Mein Beschlußvorschlag lautete daher:
„ Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung spricht sich dafür aus, dem Bürgermeister die Entscheidung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB zu übertragen.
Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Antrag zur Änderung der Zuständigkeitsordnung in den Hauptausschuß einzubringen.“

Diese positive Formulierung war m.E. erforderlich, um unter dem Tagesordnungspunkt überhaupt über das Thema abstimmen zu können. Man kann nämlich nur über Themen abstimmen, die auch in der Tagesordnung niedergelegt sind.

Da ich gegen die Übertragung war, habe ich – paradox – gegen meinen eigenen Antrag gestimmt.
Ich hoffe, dass das Thema jetzt zumindest bis nach der nächsten Kommunalwahl vom Tisch ist.
Wir haben wichtigeres zu tun.

Die Baumschutzsatzung, Für und Wider einer politische Beteiligung.

Gestern tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP). Ich habe bereits am 15. Mai einen Ausblick auf die Sitzung gegeben.
http://www.ingo-buth.de/2021/05/15/seehof-bahnhofstrasse-und-baumschutzsatzung-drei-themen-von-bedeutung-mittwoch-im-ausschuss/

In Sachen Baumschutzsatzung geht es voran. Die Satzung wurde vom Ausschuß für Gesellschaftliche Anlagen, Umwelt und Tourismus (GUT) erst einmal an den SteP zur Vorberatung überwiesen.
Hier ging es um zwei Themen:
1. Soll es für die Selbstverwaltung möglich gemacht werden, die Entscheidung im Ausnahmefall an sich zu ziehen?
2. Sollen Obstbäume mit unter die Satzung fallen?

Für die Mehrheit des SteP (8 Ja, 3 Nein-Stimmen) war es klar, daß die Politik zukünftig die Möglichkeit haben soll, im Ausnahmefall die Entscheidung über Baumfällungen an sich zu ziehen.

Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf sah diese Möglichkeit ausdrücklich nicht vor.
Der Bürgermeister verteidigte den Entwurf damit, daß ein solches Verfahren nicht üblich sei und das z.B. auch in der Hundesteuersatzung nicht vorgesehen sei. Er würde auch kein Landes- oder Bundesgesetz kennen, daß einen einen entsprechenden politischen Entscheidungsvorbehalt vorsieht. Sein Fazit: Die Politik (hier die Selbstverwaltung mit der Ratsversammlung und ihren Ausschüssen) gibt die Leitlinie vor, die Verwaltung setzt diese um.
Nun hat sich bei dem Gezerre um die 6 Birken in der Ulmenstraße 42 gezeigt, daß ein Beschluß des SteP, nämlich das geplante Wohnhaus entsprechend der vorgelegten Pläne aus städtebaulicher Sicht optimal aufzustellen, nicht umgesetzt wurde.
Zwar hat die Verwaltung der Stadt das gemeindliche Einvernehmen, daß der SteP den Planungen erteilt hat, pflichtgemäß an die Kreisverwaltung weitergegeben. Allerdings wurde diese Entscheidung durch eine Stellungnahme der Stadtverwaltung ausgehebelt. Die städtische Stellungnahme basierte auf der Baumschutzsatzung.
(Mehr in Anmerkung 1)

Auf meine Nachfrage hin vertritt die Kommunalaufsicht des Kreises die Auffassung, daß die Verwaltung auf Basis der bestehenden Satzung alleine für die Entscheidung zuständig ist.
Um eine politische Entscheidung zu ermöglichen muß die Satzung daher entsprechend angepaßt werden. Der SteP hat die Verwaltung gebeten, einen dementsprechend geänderten Entwurf zu erarbeiten, der dann in der nächsten Sitzung des GUT beraten werden kann. Dazu sah sich der Bürgermeister nicht im Stande, er wisse nicht, was er tun solle.
Daraufhin formulierte der SteP einen Beschluß, der vorsieht, den Paragraphen 6 Absatz (1) zu ergänzen. Bisher sieht er folgende unter anderem folgende Ausnahmen und Befreiungen vor:

4. bei einem Bauvorhaben, auf das bauplanungsrecht- lich ein Rechtsanspruch besteht, im Bereich des Bau- körpers und den nach der Landesbauordnung in der jeweils geltenden Fassung erforderlichen Abstandsflächen geschützte Bäume vorhanden sind und der geschützte Baum auch bei einer zumutbaren Veränderung oder Verschiebung des Baukörpers nicht erhalten werden können.

5. die Beseitigung der geschützten Bäume aus über- wiegendem öffentlichen Interesse dringend erforderlich ist.

Nach Auffassung des SteP ist ein 6. Punkt hinzuzufügen, der vorsieht, daß die Ratsversammlung auf Antrag eines Ausschusses die Entscheidung zu den Punkten 4 und 5 an sich ziehen kann.

Dieser Antrag wurde mit 8 von 11 Stimmen angenommen. Jetzt wird sich der GUT in seiner nächsten Sitzung am 3. Juni damit befassen müssen.

Ich habe in der Sitzung noch erwähnt, daß es jetzt zu zwei Szenarien kommen kann.
Entweder der GUT schließt sich der Auffassung des SteP an
oder er beschließt, daß diese Änderung wieder aus dem Satzungsentwurf herausgenommen werden soll.
In dem Fall käme es dann eine kontroverse Diskussion bzw. Abstimmung in der Ratsversammlung.
Mein Kollege Gerd Weber (Bündnis 90/Die Grünen) riet mir dann, mich mit Weissagungen zurück zu halten.

Ich wage nun mal den Blick in die Glaskugel: Für das Szenario 2 zwei besteht die Gefahr, daß die Tagesordnung der Ratsversammlung wieder einmal so formuliert wird, daß ein Beschluß über eine politische Beteiligung nicht möglich ist und für eine Änderung der Tagesordnung keine Zwei/Drittel Mehrheit zustande kommt.
Das hätte dann allerdings weniger mit dem Blick in die Glaskugel zu tun, sondern mit einem Déjà-vu.

Das zweite Thema war die Frage, ob Obstbäume mit unter den Schutz der Baumschutzsatzung fallen sollten.
Anfangs war ich von der Idee sehr angetan. Aber auch hier gibt es Aspekte, die dagegensprechen und sachlich erörtert werden sollten, auch wenn das erst einmal emotional eher verstörend sein könnte. Wir wollen der Umwelt und den Bäumen ja Gutes tun, und das meine ich nicht ironisch.

Ein erstes Indiz dafür, daß der Schutz von Obstbäumen möglicherweise nicht sinnvoll sein kann, ist der Umstand, daß er in der Mustersatzung des Städteverbandes nicht vorgesehen ist.

Die Unterschutzstellung von Obstbäumen weitet den Aufgabenumfang der Verwaltung aus.
Kommen mehr Aufgaben hinzu, werden schnell Forderungen nach zusätzlichem Personal laut.
Das hat der Bürgermeister im Hinblick auf die Forderung nach Personalabbau immer wieder betont. Daher müssen wir zusehen, daß es nicht zu einem zusätzlichen Personalaufwuchs kommt.
Personal kostet nun einmal Geld, das wir nicht im Überfluss haben.

Wenn wir eine Satzung beschließen, dann muß man in der Lage sein, die Satzung auch durchzusetzen. Dazu gehört, ihre Einhaltung zu kontrollieren. Ob das überhaupt praktikabel ist, muß erörtert werden.
Neben den Genehmigungsverfahren müssen auch Bußgeld- und Widerspruchsverfahren bearbeitet werden, möglicherweise zusätzlich noch nachfolgende Gerichtsverfahren.
Das ginge Hand in Hand mit der Aufgabenausweitung.

Es muß auch gefragt werden, ob die Zielsetzung stimmt. Häufig werden Obstbäume wegen ihres Obstes gepflanzt. Tragen sie nicht mehr, müßten sie in dem Fall ersetzt werden. Stehen sie unter Schutz, dann besteht die Gefahr, daß sie gefällt werden, bevor sie den Umfang von 80 cm erreichen. Dazu kommt, daß man sich in dem Fall auch die Gebühr sparen würde, die für eine Genehmigung eingeführt werden soll. 
Ich selber habe ein 30 Jahre altes Exemplar im Garten, das im vergangenen Jahr gerade mal zwei Äpfel getragen hat und im diesem Jahr lediglich 10 Blüten aufweist. Der Stammumfang geht hart auf den Grenzwert von 80 cm zu. Aus gärtnerischer Sicht wäre der Baum jetzt eigentlich ein Fall für die Kettensäge und den Ersatz durch einen neuen Apfelbaum.
Keine Sorge, ich werde mich jetzt trotz der angekündigten neuen Satzung nicht dazu hinreißen lassen, schnell noch zur Säge zu greifen. Der Baum ist mir ans Herz gewachsen.

Ausschließen würde ich in diesem Fall allerdings, daß die Umweltfachkraft durch die Aufgabenausweitung mit „Kleinkram“ beschäftigt werden soll, um sie von der Wahrnehmung wesentlicher Aufgaben abzuhalten. Das ist ein „Werkzeug“, das eher auf höheren Verwaltungsebenen zum Einsatz kommt.

(Anmerkung 1): Herausgekommen ist ein fauler Kompromiss. Eine Birke ist bereits gefällt, die übrigen werden eine verkürzte Restlebenszeit haben, da die Bebauung dicht an sie heranrücken wird. Dafür stehen die Gebäude nicht mehr in einer Fluch. Das wird im Straßenbild für die nächsten 50 bis 90 Jahre unästhetisch wirken. Die Nebenanlagen werden so erstellt, daß eine optimale Wegeführung – auch im Hinblick auf die Barrierefreiheit – nicht mehr möglich ist. In solchen Fällen bilden sich dann meist Trampelpfade, die sich als Wege verfestigen und, damit sie bei Regen nicht so matschig sind, dann provisorisch mit Betonplatten ausgelegt werden. Das Ergebnis planerischen Murkses.

Seehof, Bahnhofstraße und Baumschutzsatzung. Drei Themen von Bedeutung. Mittwoch im Ausschuß.

Am Mittwoch tagt der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung.

Dabei geht es um drei richtungsweisende Themen:
1. Die Entwicklung des „Seehof“ Areals
2. Die Entwicklung der Gebäude Bahnhofstraße 8-9
3. Die Baumschutzsatzung.

Bei Tagesordnungspunkte können langfristig erheblichen Einfluß auf das Stadt- und Landschaftsbild unserer Stadt zu haben. Die Änderung der Baumschutzsatzung dehnt deren Schutz auch auf Obstbäume aus. Strittig ist aber die Frage, wer über Ausnahmegenehmigungen entscheidet.

Zu 1: Die Entwicklung des „Seehof“- Areals ist sehr problematisch, da es landschaftlich reizvoll im Außenbereich liegt und schlecht erschlossen ist.

Die Heilsarmee als Eigentümerin des Grundstückes hat natürlich ein nachvollziehbares Interesse, einen maximalen Verkaufspreis zu erzielen.
Die Immobilienwirtschaft hat natürlich ein Interesse, hier mit Immobilien Geld zu verdienen, zumal auf dem Kapitalmarkt nur noch geringe Gewinne zu erzielen sind und Finanzierungen bei einem Zins um 1% natürlich verlockend sind.
Die Stadt hat ihre Interessen bereits 2020 formuliert. Der Bereich des Seehofes soll ausschließlich touristisch entwickelt werden. Die touristische Nutzung soll dem Konzept der Firma VAMOS  entsprechen, so zumindest der Beschluß des SteP aus dem vergangen Jahr.

Das “Seehof”-Areal vom Adlerhost aus gesehen. Das Bild aus dem November 2019 verdeutlicht, wie sensibel das Landschaftsbild ist und wie es durch eine weitere Bebauung nachhaltig vermasselt werden kann.

Genaue Informationen zum Projekt liegen noch nicht vor, die Vorlage der Verwaltung ist nicht viel aussagefähiger als die Überschrift des Tagesordnungspunktes. Genaueres werden wir dann aber am Mittwoch von der Quantum Immobilien AG aus Hamburg  https://www.quantum.ag und dem Planungsbüro KSP Engel GmbH aus Frankfurt https://www.ksp-engel.com vorgestellt.

Das ganze Verfahren macht mich etwas mißtrauisch.

Die Firmen sind nach meiner Bewertung ganz offensichtlich keine kleinen Krauter, sondern hochprofessionell, seriös und sie spielen in einer höheren Liga.

Von daher gehe ich mit der Erwartung in die Ausschusssitzung, daß sich die Planungen nicht an denen der Firma VAMOS orientieren und die Verwaltung den Beschuß des Ausschusses aus dem letzen Jahr in ihrem Ermessen sehr sehr weit ausgelegt hat.
Ich hoffe, ich täusche mich, aber ich vermute, daß die Entwürfe von denen von VAMOS weit entfernt sind und die einzige Übereinstimmung ist, daß sie auch „etwas mit Tourismus“ zu tun haben.

Ich bin auch immer vorgewarnt, wenn Planungen erst in der Sitzung vorgestellt werden. Da kann man dann die ein oder andere Überraschung erleben. Überraschung hat natürlich manchmal auch was mit Überrumpelung zu tun. Tolle Pläne oder Hochglanzpräsentionen werden dann mit den Worten des Ausschußvorsitzenden einleitend schon mal wohlwollend kommentiert, um die Richtung vorzugeben. Wenn man entsprechend dagegen argumentiert, dann hat man zwangsautomatisch schon mal den schwarzen Peter.

Es gibt einen ganz wesentlichen Punkt, bei denen ich mich nicht überrumpeln lassen werde. Es muß von Anfang an klar sein, daß hier – wenn hier – ein Projekt entsteht, für das dauerhaft eine touristische Nutzung sicherstellt ist. Das Eigentum muß – juristisch abgesichert – unteilbar sein, damit hier nicht über kurz oder lang Edelimmobilien für neureiche Hamburger*innen, Stuttgarter*innen oder Frankfurter*innen entstehen.
Erfahrungsgemäß entstehen aus vielen touristischen Projekten schnell Eigentumswohnungen in bevorzugten Wohnlagen.

Dazu kommt natürlich, daß die Versiegelung im Außenbereich nicht über das Maß hinausgehen darf, in dem der Boden dort bereits jetzt versiegelt ist.
Ein weiteres Kriterium für mich wäre, daß sich die gesamte Anlage so unauffällig wie möglich in die Landschaft einfügt.
Letztendlich wird die Frage der Erschließung des „Seehof“-Areals zu prüfen sein. Der Steinbergweg in seiner jetzigen Form wird da wohl nicht ausreichen.

Zu 2: Die Gebäude Bahnhofstraße 8+9 beschäftigen uns auch schon seit dem letzten Jahr.
Ursprünglich lagen uns im letzten Jahr bereits zwei Entwürfe vor.
Einer der Entwürfe orientierte sich an den Ausmaßen der bestehenden Gebäude. Er wäre nach meiner Erinnerung nach § 34 Baugesetzbuch zustimmungsfähig.
Der andere Entwurf beinhaltete ein Gebäude mit einem zusätzlichen Stockwerk. Das Gebäude war deutlich höher und hätte sich von der Höhenentwicklung nicht in den Bestand eingefügt.
Er wäre damit nach § 34 Baugesetzbuch nicht genehmigungsfähig. In der weiteren Entwicklung der Entwürfe wurde auch noch ein Türmchen draufgesetzt.
Um diese Planung umzusetzen, wäre ein Bebauungsplan erforderlich.
Zusätzlich wären die Zielsetzungen des Sanierungskonzeptes zu berücksichtigen, die jetzt in die Öffentlichkeitsbeteiligung gehen. 

Aus meiner Sicht erschließt es sich mir nicht, warum wir abweichend vom üblichen Verfahren jetzt in öffentlicher Sitzung über ein Verfahren beraten und abstimmen, obwohl der Sachstand eigentlich völlig klar ist.

Für mich wäre wichtig, die wesentlichen baulichen Charakteristika der Gebäude in der unmittelbaren und näheren Umgebung für die Gestaltung aufzunehmen.


Dazu gehören vor allem:
Die Dächer müssen von der gegenüberliegenden Straßenseite deutlich erkennbar sein (Es muß also eine entsprechend große Dachneigung umgesetzt werden, damit man nicht nur die Fassaden sieht und der Eindruck einer optische Verklotzung – in Fachkreisen auch scherzhaft als architektonischer Würfelhusten bezeichnet – entsteht.)
Stehende Fensterformate (Die Fenster müssen höher als breit sein).
Roter Backstein wäre schön, aber an der Stelle nicht unbedingt zwingend.

Eigentlich wäre es sinnvoll, den gesamten Bereich am Pferdemarkt einschließlich Krabbe 2-3 mit einem Bebauungsplan zu überplanen, um hier Städtebau aus einem Guß zu betreiben. Dann könnte ich mir auch durchaus größere Gebäude an der Stelle vorstellen, um den im Sanierungskonzept beschriebenen Eingangsbereich zur Stadt zu gestalten.

Zu 3: Die Baumschutzsatzung sollte schon seit längerem überarbeitet werden, da zahlreiche juristisch Bezüge nicht mehr stimmten. Zusätzlich sollten auch Obstbäume mit unter Schutz gestellt werden. Diesen zusätzliche Schutz von Obstbäumen begrüße ich ausdrücklich.

Letztendlich geht es aber auch um die Frage, ob ausschließlich die Verwaltung über Ausnahmegenehmigungen entscheiden darf oder ob die Selbstverwaltung (unsere politischen Gremien) die Entscheidung über Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall an sich ziehen darf.
Diesbezüglich gehen die Meinungen weit auseinander.

Die Verwaltung will das nicht, die Selbstverwaltung will das vermutlich mit Mehrheit. Letztendlich entscheidet die Selbstverwaltung über die Änderung der Satzung. Ob es eine Mehrheit gibt, wird sich im weiteren Verlauf dann zeigen.
Zum Verfahren: am 19. Mai 2021 Vorberatung im Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP), dann am 03. Juni 2021 Beratung im Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT), dann Beschluß in der Ratsversammlung (RV), voraussichtlich am 09. Juni 2021.

Hintergrund:
Es gab im Bezug auf das Bauvorhaben der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft in der Ulmenstraße 42 Unstimmigkeiten, wer letztendlich für die Genehmigung von Fällungen von Bäumen zuständig ist.
Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung hatte das städtische Einvernehmen für die Baupläne erteilt und die Verwaltung beauftragt, die Fällgenehmigung zu erteilen (neun Ja-Stimmen, zwei Gegenstimmen).
Die Verwaltung hat das nicht getan und das damit begründet, daß die Erteilung der Fällgenehmigung rechtswidrig wäre, weil sie der Baumschutzsatzung widerspricht.
Der Bürgermeister hatte bereits im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, daß die Baumschutzsatzung geändert werden muß, falls die Mitsprache politisch gewünscht ist.
Der Versuch, das In einem Hau Ruck Verfahren im Februar umzusetzen, scheiterte unter anderem an Verfahrensfragen.
Nach Auffassung der Kommunalaufsicht hat der Bürgermeister aufgrund der bestehenden Satzung die alleinige Entscheidungsbefugnis. So zumindest deren Antwort auf meine Anfrage.

Jetzt hat die Verwaltung einen Entwurf für die überarbeitete Baumschutzsatzung vorgelegt. Der sieht wiederum keine Entscheidungsmöglichkeit der politischen Gremien vor. Daher wurde er vom Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten an den Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung zur Vorberatung überwiesen.
Hier wird es jetzt darauf ankommen, die Baumschutzsatzung so zu ändern, daß die politischen Gremien die Entscheidung im Einzelfall an sich ziehen können. Ich halte es für wahrscheinlich, daß es dafür eine Mehrheit geben wird.

    

Klimaschutzkonzept, Gefahren und Nebenwirkungen?

Heute wurde in der Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus über da Klimaschutzkonzept beraten. Das Klimaschutzkonzept ist im großen und ganzen ein gutes Papier, aber es beinhaltet Maßnahmen, die ich so nicht mittrage, etwa die Reduzierung des Parkplatzangebotes in der Innenstadt. Außerdem beinhaltet die Beschlußempfehlung für die Ratsversammlung den Satz: “Die für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel sind in den jeweiligen Haushalts- und Finanzplanungsjahren projektbezogen zu beraten und einzustellen.”
Ich sehe darin einen Blankoscheck, und das ist bedenklich, da überhaupt nicht bekannt ist, wie viel Geld wir einplanen müssen, um all die Maßnahmen zu finanzieren. 
Dabei muß jedem klar sein, daß all die Maßnahmen auf Kredit finanziert werden müssen.
Eine Verantwortungsvolle Haushaltspolitik muß jede Ausgabe auf den Prüfstand stellen. 

Auch wenn in der Vorlage geschrieben steht, daß jede einzelne Maßnahme vorher in den Ausschüssen zu beraten und beschließen ist, und jede Rednerin oder jeder Redner das in seinen Beiträgen mehr oder weniger so bestätigt hat, findet sich das für mich so nicht im Beschlußvorschlag wieder. Beraten ist natürlich ein ergebnisoffener Begriff.  Finanzmittel einzustellen ist es nicht. Genau das soll aber beschlossen werden.  
Daher hatte ich beantragt, den Beschlußvorschlag zu präzisieren und wie folgt zu ergänzen:
“Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel und der Beratung und dem Beschluß in den zuständigen Gremien.” Die AG Klimaschutz ist kein Gremium und sie hat, anders als die AG Lärmschutz, auch kein Mandat der Ratsversammlung. Ich sehe im Hinblick auf unsere zukünftige Haushaltsführung mit Besorgnis, daß der Ausschuß mir hier nicht folgen wollte. Damit keiner sagen kann, er/sie habe von nichts gewußt, habe ich darum gebeten, meinen Redebeitrag zum Protokoll zu nehmen. Für alle, die ihn jetzt schon nachlesen wollen, hier adervolle Wortlaut, allerdings ohne zwei Einfügungen, die ich frei gehalten habe. 
Ich habe dabei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es meine Meinung als besorgter Hauptausschußvorsitzender ist, die nicht mit meiner Fraktion abgestimmt ist. 

“Der menschgemachte Klimawandel ist zweifelsohne eine Tatsache.
Ihm entgegenzuwirken ist eine Menscheitsaufgabe und auch wir sollten dazu beitragen.

Titel ist des Konzeptes heißt: Plön schlägt Klimawellen.
Der Titel könnte auch sein: „Seid realistisch, fordert das Unmögliche“.
Die Unmöglichkeit, die ich hier sehe, ist die Finanzierbarkeit.

Bei realistischer Betrachtung wird die Umsetzung aller Maßnahmen trotz aller Förderung kostenmäßig im Millionenbereich liegen. Wenn wir wenigstens ein Teil davon finanzieren wollen, ist schon einiges an Kreativität gefragt, schließlich sind wir Fehlbedarfsgemeinde, unser Haushalt muß durch die Kommunalaufsicht genehmigt werden.

Wir alle wissen, daß unser Eigenkapital in Kürze aufgebraucht ist. Das heißt zwar nicht zwangsautomatisch, daß wir dann einen Sparkommissar vorgesetzt bekommen, der über den Haushaltsvollzug entscheidet, aber es heißt auch nicht, daß das nicht passieren wird.

Ich verstehe den Beschlußvorschlag so, daß wir hier ein Konzept vorliegen haben, aber jede einzelne Maßnahme als Empfehlung zu verstehen ist, in den zuständigen Ausschüssen vorberaten, beraten und beschlossen werden muß. Ich mache auch darauf aufmerksam, daß dabei auch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln mit zu beschließen ist. Spätestens dann sollten wir wissen, was die Maßnahmen kosten.
Wenn das nicht so ist bitte ich, das hier ganz klar zu sagen.
Ich ich bitte auch, das so im Protokoll aufzunehmen.

Ich will hier keinen Essig in den Wein kippen, aber wir sollten vermeiden, daß Erwartungen geweckt werden, von denen wir heute schon wissen, daß wir sie nicht erfüllen können. Wir sollten daher schnellstmöglich eine Rangfolge der Maßnahmen bilden, die bei verfügbarem Geld das höchste Einsparpotential an Treibhausgasen haben.

Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe. Das wird in dem Klimaschutzkonzept wortreich aber schlüssig dargelegt. Daher wundert es mich, daß der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung ebensowenig beteiligt wurde wie der Hauptausschuß, obwohl deren Zuständigkeiten berührt sind.

Das Konzept beinhaltet unter anderem folgende Themenfelder, die fachlich dem Hauptausschuß zugeordnet sind:
Steuerung wirtschaftlicher Beteiligung der Stadt im Rahmen des Berichtswesens,
 Investitionsplanung, Wohnungs- und Grundstücksbewirtschaftung,
Grundsätze der Wirtschaftsförderung,
Grundsatzentscheidungen in Angelegenheiten des Tourismus,
Wahrnehmung der Angelegenheiten der kostenrechnenden Einrichtungen Märkte und Parkplätze,

S 81 Klimaschutz in der Bauleitplanung, diese Überschrift macht deutlich, daß hier der
 SteP mit einzubinden gewesen wäre.

Neben diesen grundsätzlichen Anmerkungen muß ich feststelle, daß das Konzept viele Maßnahmen beinhaltet, die ich vorbehaltlos unterstütze. Dazu gehören der Bürgerwald, der städtische Klimafond und die energetische Sanierung der Schule am Schiffsthal, auch wenn damit jährlich Mehrkosten von 30.000,- Euro für den Betrieb verbunden sind.

Es gibt aber einzelne Vorschläge und Maßnahmen, die ich nicht mittrage, und auf die will ich mich jetzt konzentrieren:

S 59 / Photovoltaik und Denkmalschutz, hier insbesondere im Schoßgebiet.
In der dazugehörigen Abbildung sind viele Gebäude eingezeichnet, die Photovoltarikpotential haben.
Tatsächlich ist im Text später zu lesen, daß sich Photovoltaik und Denkmalschutz eher
 gegenseitig ausschließen. Das tatsächliche Potential ist damit deutlich geringer als graphisch dargestellt.
Für denkmalgeschützte Gebäude wird eine Innenisolierung in Verbindung mit einer Lüftungsanlage mit Wärmetauscher empfohlen. Das unterschreibe ich.

S 61 / Photovoltaik am Ortseingang der B 76 auf den Trammer Seewiesen.
Hier ist eine Abwägung mit Aspekten des Natur- und Landschaftsschutzes unabdingbar. 
 An dieser Stelle geht eine Photovoltaik oder Solarthermieanlage mit einer erheblichen Störung des Stadt und Landschaftsbildes einher. Sich das mit einem modernen
Stadtbild schönreden zu wollen, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Für mich ist ein Solarpark an dieser Stelle ein Unding.
Dieser Ortseingang ist absolut prägend für unser Plön, und jeder, der jemals von Kiel gekommen ist, wird das bestätigen. Ob in der Trägerschaft der Stadtwerke, der Stadt oder Privater, da lege ich mich hier und heute fest, diese Maßnahme trage ich nicht mit.

S 71 / Flanierbare Innenstadt hört sich auch gut an, aber direkt damit verbunden ist:
– die Reduzierung der Parkangebote in der Innenstadt,
– die Verlagerung von Parkplätzen,
– die Neuverteilung der Parkplätze im Innenstadtbereich
Zitat: „Da die Zuständigkeiten für die Planung und Bewirtschaftung in Plön bei dem Bürgermeister liegen, ist dieser hier zentraler Akteur und Ansprechpartner.“
Das ist so nicht korrekt und widerspricht auch der Zuständigkeitsordnung.
Ich halte die Parkplätze in der Innenstadt für erforderlich, um einer weiteren Verödung
der Innenstadt entgegenzuwirken.
Ich trage diese Maßnahme nicht mit und weise bereits hier, auch das fürs Protokoll, darauf hin, daß die Beratungen und der Beschluß darüber im Hauptausschuß zu erfolgen hat.
Eine Vorberatung im SteP ist vom Verfahren her geboten.

S 99 / Besonders ist zu bemerken, daß im Konzept bereits über eine Aufstockung des Personals im Bereich des Klimaschutzes nachgedacht wird.
Ich habe einige Anpassungen im Personalkörper mitgetragen und mich in der letzten Sitzung des Hauptausschusses für die Aufstockung des Bereiches IT um eine Stelle stark gemacht. Die ursprüngliche Vorstellung, wir stellen einen Klimaschutzmanager ein, der sich auch um den Umweltschutz kümmern kann, verkehrt sich jetzt in das Gegenteil.

Ich bin durchaus der Ansicht, daß wir das vorliegende Konzept beschließen sollten, um die Förderung des Klimaschutzmanagers für die nächsten drei Jahre sicherzustellen. Wir werden auch darüber zu beraten haben, das Klimaschutzmanagement längerfristig sicherzustellen.
Es wäre in der Tat unsinnig, jetzt mit viel Aufwand Wellen zu schlagen und den Klimaschutz nach drei Jahren wieder einschlafen zu lassen, aber einen Personalaufwachs sehe ich nicht.

Wenn wir dem Konzept heute zustimmen und zur Beratung an die Ratsversammlung überweisen, dann muß uns klar sein, und das sollten wir auch in der Ratsversammlung so klarstellen, daß es ein lebenden Dokument ist, das keine Selbstverpflichtung beinhaltet, die Maßnahmen so wie dargestellt auch umzusetzen.
Die Maßnahmen Photovoltaik am Ortseingang, Flanierbare Innenstadt und Personalaufstockung würde ich zum jetzigen Zeitpunkt aus dem Konzept herausnehmen, zur Beratung in die Ausschüsse überweisen und zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes – je nach Entscheidungslage – in das Konzept aufnehmen oder auch nicht.
Um keine falschen Erwartungen zu wecken darf es nicht heißen:
„Seid realistisch fordert das Unmögliche.“
Das Motto muß heißen:
„Seid realistisch, macht das Machbare.“ 
”

Klimaschutzkonzept, Wunschvorstellungen und Bezahlbarkeit

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus am 18. März 2021 wurde uns der Entwurf des Klimaschutzkonzeptes vorgelegt. 
Der Ausschuß sollte darüber beraten und beschließen, damit es am 28. April 2021 der Ratsversammlung beschlossen werden kann. 
Die Vorlage erfolgte sehr kurzfristig, so daß in den Fraktionen keine Gelegenheit bestand, das 168-seitige Dokument rechtzeitig zu lesen und dessen Inhalt zu beraten. In der ursprünglichen Version des Beschlußvorschlages war der Passus enthalten, das Konzept und seine Umsetzung zu beschließen.

Ich habe mich im März sehr deutlich dagegen ausgesprochen, die Umsetzung gleich mit zu beschließen, da mir beim Überfliegen des Klimaschutzkonzeptes einige Maßnahmen aufgefallen sind, die ich nicht für spruchreif hielt. Das betraf zum Einen die völlig ungeklärte Frage der Finanzierung, zum Anderen die Frage, ob alle der genannten Maßnahmen politisch so gewollt sind.
Wieder einmal kam bei mir die Vermutung auf, daß hier durch den einsamen Beschluß eines Ausschusses Maßnahmen abgenickt werden sollten, die auf anderem Wege nicht mehrheitsfähig sind. 

Das Thema kommt auf der nächsten Sitzung des GUT am 22. April 2020 erneut auf die Tagesordnung. Ich habe mir bis jetzt die Mühe gemacht, das Dokument zu lesen, was mich bis tief in die Nacht beschäftigt hat. Ich bin auch nur bis zur Seite 91 gekommen und werde mich noch mit dem Rest befassen müssen. 

Hier erst einmal nur mein erster Eindruck, der nicht meine abschließende Meinung und auch nicht mit der Fraktion abgestimmt ist. 

Natürlich gibt es an einem solchen Dokument an Detail immer etwas zu mäkeln, aber ich will mich hier nicht über das Bonbon-Design und der Anhäufung von Aphorismen auslassen. Wenn es der Akzeptanz und der Motivation dient, na dann. 

Inhaltlich ist anzumerken:
– Es wird erneut der Versuch gestartet, die Parkplätze aus der Innenstadt zu verbannen, das ganze verborgen unter der Maßnahme “Flanierbare Innenstadt”. 
– Wunschvorstellungen treffen auf Finanzierbarkeit, aber die Kosten für die einzelnen Maßnahmen sind nur in Einzelfällen genannt. Auch der Wunsch nach zusätzlichem Personal wird bereits angedeutet. 
– Wieder einmal wurden die anderen Ausschüsse an dem Genehmigungsprozess nicht beteiligt, obwohl sich herausstellt, daß Klimaschutz eine Querschnittsaufgabe ist und sowohl auch die Verantwortungsbereiche des Ausschusses für “Stadtentwicklung und Planung” und auch des “Hauptausschusses” betrifft. 

Ansonsten ist das Konzept im wesentlichen methodisch gut erarbeitet und in sich logisch aufgearbeitet. Aus den einzelnen Maßnahmen wurden Arbeitsschritte/Ziele, so genannte “Meilensteine”, abgeleitet. Es wurde sogar definiert, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um bewerten zu können, ob der “Meilenstein” erreicht wurde. Die Kriterien sind so definiert, daß sie auch meßbar sind. Das ist die Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Controlling. 
Ein Beispiel:
Maßnahme: IPK 5, Green IT
Milestone: MS 6.1, Analyse Potentiale für die Reduzierung von Standby Verbräuchen
Teermin/Fälligkeit: 11/2021
Das Vorgehen ist nachvollzieh- und überprüfbar. Kosten werden zwar nicht genannt, aber ein- und ausschaltbare Steckerleisten, wie ich sie auch zu Hause benutze, werden wir sicher ein paar Euro aus dem Laufenden übrig haben. Sofern es in Richtung Investition in neue Geräte läuft, werden wir in Abhängigkeit von den Kosten auf Ebene der Verwaltung oder der Selbstverwaltung entscheiden müssen, wie hier weiter vorgegangen wird.

Eine weitere Schwierigkeit wird sein, auch andere Akteure mit ins Boot zu holen. Wenn es und die energetische Sanierung der Schule am Schiffsthal geht, so ist die Zustimmung der Schulverbandsversammlung erforderlich, in der die Umlandgemeinden Sitz und Stimme haben.
Für die Maßnahmen sind im Klimaschutzkonzept Investitionskosten in Höhe von 334.000 Euro genannt, die Betriebskosten werden sich von derzeit 80.000 Euro um 43.000 Euro auf 123.000 Euro erhöhen. Wenn ich das richtig sehe, dann wird die Stadt Plön die Hälfte dieser Kosten (Investition 167.000 Euro / Mehrkosten Betrieb pro Jahr: 21.500 Euro) tragen müssen, der Rest wird auf die Umlandgemeinden zu verteilen sein.
Verschiedene Fördermöglichkeiten könnten die Investitionskosten reduzieren, sind aber noch nicht ermittelt und auch noch nicht eingerechnet. 
Die Schulverbandsversammung, in der die Umlandgemeinden Sitz und Stimme haben, hat  am 08. Dezember 2020 wohl beschlossen, hier mitzumachen, sofern bestätigt wird, daß das auf Basis der vorgelegten Zahlen machbar ist.  
Das schließt also den Finanzierungsvorbehalt ein. 
Wenn die Maßnahme umgesetzt wird, dann können damit 50% der derzeitigen Treibhausgasemissionen vermieden werden, bei einem Preis von 32 Euro pro eingesparter Tonne.
Das sind konkrete Angaben, mit denen man etwas anfangen kann. Ich persönlich halte die Maßnahme nach meinem jetzigen Kenntnisstand für sinnvoll und würde deren Umsetzung unterstützen. 

Uns muß auch klar sein, daß wir als Stadt die Maßnahmen schuldenfinanzieren müssen. Letztendlich ist damit eine Erhöhung der Kreditaufnahme verbunden. Um nicht ein Faß ohne Boden zu zu öffnen, wird die Umsetzung der Maßnahmen letztendlich zu priorisieren sein. Der Maßstab “Euro pro eingesparter Tonne Treibhausgas” scheint mir geeignet, hier eine Reihenfolge der Maßnahmen festzulegen, damit mit dem nur begrenzt vorhandenen Geld der größtmögliche Effekt erzielt werden kann. 

Am Ende des Tages werden wir sagen müssen, wie viel Geld wir für Umweltschutz ausgeben wollen und wo wir es herbekommen und wie wir es irgendwann zurückzahlen wollen. 

Plattitüden wie:
“Wir kommen nicht darum herum, uns das zu leisten” oder
“Klimaschutz hat eben seinen Preis” haben den Hauch der “Alternativlosigkeit”,
aber auch die muß man im echten Leben bezahlen können.

Erste Ergebnisse der städtebaulichen Voruntersuchung

Gestern tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP). Der Tagesordnungspunkt 8:
„Städtebauförderungsprogramm “Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASO) Stadt Plön” – Gesamtmaßnahme “Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße“ 
hört sich zwar sperrig an, aber er ist bedeutsam. Hier geht es um Städtebauförderung. Die finanzielle Situation in Plön ist angespannt. Wenn wir etwas für das Stadtbild tun wollen, geht das nur mit Zuschüssen. Die Städtebaumaßnahmen werden zu einem Drittel von Bund, Land und der Stadt finanziert.
Im Rahmen des Verfahrens wurde dem Ausschuß ein Leitbild und zwei Ausbauvarianten zur Beratung und zum Beschluß vorgelegt. Beides wurde gemeinsam von der Verwaltung, dem Planungsbüro und der Lenkungsgruppe, in der je ein Mitglied der Fraktionen vertreten ist, erarbeitet.
Nach der Entscheidung für eine Variante ist vorgesehen, damit in die Öffentlichkeitsbeteiligung zu gehen. Unter Coronabedingungen wird das voraussichtlich online erfolgen, aber das wird im Einzelnen noch zu klären sein.

Die Mitglieder des SteP konnten sich auf Anhieb mit keiner der Variante anfreunden. Befürchtet wurde, daß man sich mit der Entscheidung für eine Variante zu früh an die Inhalte der Planung bindet. Daher wurde beschlossen, das Thema erst einmal zu diskutieren und dann wieder zur Beratung in die Fraktionen zu geben. Ziel ist, in er nachten Sitzung im SteP zu einer mehrheitsfähigen Entscheidung zu kommen.

Aus meiner Sicht sind die wesentlichen Knackpunkte:

  1. Standort „Alte Post“
    Für mich ist das ein 1-A Standort. Ich halte ihn für einen hervorragenden Hotelstandort. In den Unterlagen wird hier als Option „Boutiquehotel“ oder „Low-Budget-Hostel“ genannt. Das ist mir zu wenig. Hier wäre nach meiner Auffassung zu prüfen, ob auch ein Konferenzhotel realisierbar ist. Damit verbunden wäre eine städtebauliche Wirkung, die über das Bahnhofsviertel hinausgeht. Für mich wäre damit auch ein Beitrag zur Stärkung des Wissenschaftsstandortes Plön verbunden. Dabei habe ich das Max Planck Institut und die Fielmann Akademie als potentielle Nutzer im Hinterkopf.
    Daher habe ich gefordert, sich für den Bereich nicht schon durch eine Vorfestlegung zu binden, sondern den gesamten Bereich als „Weißen Fleck“ offen zu halten und die Optionen zu prüfen. Dazu wäre noch etwas Zeit für eine Bewertung erforderlich, wie sich die Corona-Pandemie auf den zukünftigen Bedarf auswirkt.
  2. Die Zugänglichkeit für den KFZ-Verkehr
    Die Variante „Städtisch“ beinhaltet einen reduzierten Verkehr, die Variante „Grün“ dessen Minimierung. Nun bin ich dafür bekannt, daß ich mich für die Umsetzung der Verkehrswende, für den Rückbau von Straßen sowie Tempo 30 Zonen zum Lärmschutz sowie verkehrsberuhigte Bereiche einsetze und die Überwindung des Leitbildes der „Autogerechten Stadt einsetze. Ich bin aber nicht grundsätzlich gegen den motorisierten Individualverkehr.
    Gehässig habe ich die Varianten als „Ohne Autos“ und „Ganz ohne Autos“ bezeichnet. Das war natürlich überzogen. Was immer wir später umsetzen, ich halte die Berücksichtigung folgender Punkte für erforderlich:
    – Erhalt und Zugänglichkeit der Parkplätze auf dem Marktplatz
    – Erhalt und Zugänglichkeit der Parkplätze in der Lübecker Straße
    – Erhalt von Parkplätzen in Sanierungsgebiet. In Verbindung mit einem größeren Hotel wäre für mich auch eine öffentlich-private Parkhauslösung denkbar.
    – Verbesserung der Park und Ride Bedingungen für Bahnkunden.
  3. Gestaltung Pferdemarkt.
    Der Bereich hat erhebliches Potential, zumal die Häuser in der Bahnhofstraße mehr oder weniger abgängig sind. Die Diskussion über die Häuser Bahnhofstraße 8/9 wird bereits geführt, eine Entscheidung wurde bisher zurückgestellt, um das Ergebnis der Voruntersuchung zur Städtebauförderung abzuwarten.
    Mir ist es im Grunde genommen egal, ob dort drei- oder viergeschossig gebaut wird. Für mich ist wichtig, daß sich die Gestaltung am Bestand orientiert, so wie wir es bereits beim „Alten Gerberhof/Lübecker Straße 7“ realisiert haben. Im Bezug auf den Pferdemarkt bedeutet das für mich:
    –     Die Dachform muß sich an der bisherigen Dachlandschaft orientieren. Die Dächer der Gebäude müssen von der Bahnhofstraße aus wahrgenommen werden können. Die bisher vorbestellen Entwürfe mit ihren Dachneigungen gewährleisten das nicht. Bei der jetzigen Planung mit den vorgestellten Dachneigungen besteht für mich die Gefahr, daß die Neubauten zu der vielbeklagten „Verklotzung“ von Stadtbildern beitragen.
    –      Stehende Fensterformate (Fenster also höher als breit)
    –      Lochfassade (keine Glasfronten, zurückgesetzte Fenster, so wie es ortsüblich ist).

    Das sind allerdings Punkte, die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu regeln sind.


    Vom Grundsatz her würde ich einen Bebauungsplan für den Bereich für sinnvoll halten, um hier zu einer verbindlichen Planung zu kommen, die das Baurecht für alle Eigentümer*innen festsetzt und eine verbindliche Festsetzung unserer Gestaltungsvorstellungen regelt.

  4. Das Eckhaus Lütjenburger Straße/Eingang Krabbe.
    Dieses Eckhaus mit seinem charakteristischen Türmchen gehört für mich in eine Reihe mit den übrigen Stadt- bzw. Bürgerhäusern in der Lütjenburger Straße zwischen ALDI und der Krabbe.
    Die Planung an dieser Stelle mit einem drei- oder sogar viergeschossigen Gebäude fortzusetzen kann ich mir im Moment nicht wirklich vorstellen.

  5. Ein echter Knackpunkt ist für mich die Schwentineplattform.
    Das ist ein Bereich, der völlig unter Wert genutzt ist. Allerdings machen die Eigentumsverhältnisse in Verbindung mit dem Gebäudebestand eine städtebauliche Entwicklung schwierig. In beiden Planungsvarianten ist eine Brückenlösung, die die Schwentineplattform barrierefrei mit dem Strandweg verbindet. Das finge ich vom Grundsatz her sinnvoll, aber für eine der vorgestellten Lösungen kann ich mich im Moment noch nicht spontan begeistern.

Ich denke, wir werden das Thema in unseren Fraktionen noch ausgiebig diskutieren, bevor wir uns im Ausschuß entscheiden. Das Thema ist zu wichtig, um hier eine Entscheidung über das Knie zu brechen. Was immer wir bauen, statt die nächsten 100 Jahre. Ich wiederhole mich, aber: „Bauen ist Verantwortung“. Planung auch.

Heute im SteP, Wohnungen, verkehrsberuhigter Bereich, LIDL-Neubau und Baumschutzsatzung

Diese vier wichtigen Themen standen unter anderen auf der Tagesordnung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt. Daher ist mein Beitrag wieder einmal länger geworden.

Wohnungen: Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) hat beschlossen, daß das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines  Wohngebäudes mit 29 Wohneinheiten in der Ulmenstraße 52 erteilt werden soll. Ich habe mich in einem Wortbeitrag ausdrücklich für dieses Bauprojekt eingesetzt. Die Entscheidung fiel später einstimmig bei zwei Enthaltungen.
In der Einwohner*innenfragestunde wurden noch einmal Bedenken geäußert, daß das Gebäude mit 5 Stockwerken zu groß sei. Ich kann die Einwände der benachbarten Einwohner der Reihenhäuser zwar verstehen, vermutlich würde mir das Projekt an ihrer Stelle auch nicht gefallen.
Allerdings sind zwei Dinge zu bedenken:
1. Plön braucht bezahlbaren Wohnraum. Das ist ein öffentliches Interesse. 29 Wohneinheiten sind zwar nicht so viel, aber besser als nichts, wenn man sich die Nachfrage ansieht. Nach Aussage der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft ist bei der Größe eine Quadratmetermiete von 8,50 € zu erwarten.
2. Da es für das Gebiet keinen gültigen Bebauungsplan gibt, ist das Vorhaben nach §34 BauGB zu beurteilen. Es fügt sich nach Art der Nutzung (Wohnen), der Bauweise und auch nach der Nutzung des Grundstückes in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Bei der Eigenart der „Näheren Umgebung“ sind nicht nur die Gebäude rechts und links zu betrachten, sondern auch das darüber hinausgehende Umfeld. Hier gibt es nun einmal Gebäude, die sogar noch größer und höher sind. Damit hat die Stadt auf Basis der gesetzlichen Grundlagen gar keine andere Wahl, als das Einvernehmen zu erteilen. Die Baugenehmigung selber wird die Kreisverwaltung erteilen.

Gut verstehen kann ich zwei weitere Fragen bzw. Anregungen zu dem Tagesordnungspunkt.
Die erste Anregung betrifft einen „Tante Emma Laden“. Ich würde mir auch einen „Tante Emma Laden“ im Bereich Ölmühle wünschen. Noch mehr würde ich mir einen kleinen Frischemarkt als Nahversorger wünschen. Die Plöner Gewerbliche hat allerdings glaubhaft gemacht, daß trotz zweijähriger Bemühungen kein Betreiber gefunden werden konnte, was der Bürgermeister bestätigte. Ich habe mich in den vergangenen Jahren auch immer wieder nach den Bemühungen erkundigt, die Ölmühle war schließlich einmal mein Wahlbezirk. Es hat sich bislang wirklich kein Interessent gefunden.
Die zweite Frage kam von Jörg Schröder (Die Linke) und thematisierte den Sozialwohnungsbau. Er führte aus, daß von den 300 Plöner Sozialwohnungen in absehbarer Zeit 100 aus der Sozialbindung herausfallen.
Die Plöner Gewerbliche führte an, daß die durchschnittlichen Quadratmetermieten für die meisten ihrer Wohnungen unter 6,- € und daher auch unter dem Preisniveau für Sozialwohnungen liegen. 

Verkehrsberuhigter Bereich: Die Stettiner Straße soll neu „gemacht“ werden. Hierzu hat die Verwaltung eine Vorlage erarbeitet, in der zwei Varianten zur Auswahl gestellt wurden.
Ich habe den Antrag gestellt, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen und in die nächste Sitzung zu verschieben, da ich eine Variante vermißt habe, die statt einer Einbahnstraßenregelung einen „Verkehrsberuhigten Bereich“ vorsieht.
Hier wollte der Ausschuß meinem Antrag nicht folgen, sondern das Thema diskutieren. Der Ausschußvorsitzende betonte aber, daß eine weitere Variante durchaus betrachtet werden könne.
In der Diskussion vermochten die beiden Varianten, Einbahnstraßenregelung und Einbahnstraßenregelung mit zusätzlichem Grundstückserwerb die Mitglieder des STeP nicht wirklich zu überzeugen. Meine ursprüngliche Anregung, eine Variante mit „Verkehrsberuhigtem Bereich“ zu erarbeiten und dann alle drei Varianten in der folgenden Sitzung des Ausschusses erneut zu beraten, wurde zu guter Letzt aufgenommen.
Hierbei ist zu beachten, daß der Ausschuß sein Recht auf kommunale Selbstbestimmung wahrnimmt und sich vorbehält, gegebenenfalls abweichend von der Empfehlung der Unteren Verkehrsbehörde zu entscheiden. In meinem Redebeitrag habe ich betont, daß es Zeit ist, sich vom Konzept der autogerechten Stadt zu verabschieden. In einer Verkehrsberuhigten Zone (im Volksmund: Spielstraße) sind alle Verkehrsteilnehmenden gleichberechtigt.
Sehr erfreulich fand ich, daß die Plöner Gewerbliche dieser Idee nicht ablehnend gegenüber stand und die Unterstützung ihrer Städteplaner angeboten hat. 

LIDL Neubau. Ein Vertreter der Firma LIDL stellte die Pläne für den Neubau eines neuen Filialgebäudes vor. Der Neubau soll 1400 qm umfassen. Das Sortiment wird nicht erweitert, aber auf der vergrößerten Verkaufsfläche dann besser präsentiert. Die Gänge sollen breiter werden und die Regale nicht mehr so hoch sein. Zudem sollen die Sozialräume vergrößert werden. Da für das Gelände ein Bebauungsplan existiert, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Ein modernes Energiemanagement, die Nutzung von regenerativ erzeugtem Strom sowie eine Schnelladesäule mit zwei Ladeplätzen runden die Planung ab. Es wurde beschlossen, den Aufstellungsbeschluß für die Änderung des Bebauungsplanes auf der nächsten Sitzung des Ausschusses auf die Tagesordnung zu setzen.

Ich habe bei der Vorstellung 4 Punkte angesprochen:
1. Der Neubau darf nicht höher werden als der bestehende Bau. Ziel ist, das Blickfeld von der Bundesstraße 76 auf das Schloß zu erhalten.
Das ist offenbar nicht beabsichtigt und der Firmenvertreter wies darauf hin, daß das auch in der Änderung des Bebauungsplanes so festgesetzt werden kann.
2. Keine auffälligen Werbepylone, die das Blickfeld auf das Schloß beeinträchtigen. Auch das ist nach Aussage des Firmenvertreters nicht geplant.
3. Eine bessere Infrastruktur für Radfahrer. Hier werden 20 „Kieler Bügel“ in Eingangsnähe und am Einkaufswagenständer geplant, die zudem überdacht sind. Good news!
4. Als Anregung: eine Glasfront mit Blick auf das Schloß, um die Attraktivität des Marktes zu erhöhen. Das war durchaus ernst gemeint; damit hätte Plön nicht nur den schönsten Bahnhof der Welt, sondern vermutlich auch den attraktivsten LIDL Markt Deutschlands. Hier verwies der Mitarbeiter von LIDL aber darauf, daß in dem Gebäudeteil zum Parkplatz hin die Sozialräume geplant sind.

Als es um das Thema Energieversorgung ging, erwähnte ich noch, das unsere Stadtwerke auch Energieanbieter sind. Schließlich sitze ich im Verwaltungsrat. Ich würde mich natürlich freuen, wenn LIDL als Kunde geworben werden könnte. Allerdings wurde ich darauf hingewiesen, daß die Firma langfristige Verträge über große Abnahmemengen hat, so daß eine zukünftige Kundenbeziehung zu unseren Stadtwerken unwahrscheinlich ist.

Die Baumschutzsatzung war ein Thema, das uns im Vorfeld der Sitzung bereits bewegt hat.
Hierzu wurde für kommende Woche zu einer Sitzung der Ratsversammlung eingeladen.

Da der SteP nicht für die Baumschutzsatzung zuständig ist, weil wir uns nicht in einem Bauleitplanungsverfahren befinden, hat der Vorsitzende der SPD-Fraktion beantragt, das Thema nicht über einen Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung zu setzen, sondern direkt auf der kommenden Ratsversammlung zu beraten.
Als Tagesordnungspunkt für die Ratsversammlung ist vorgesehen: „Aufhebung der Satzung der Stadt Plön zum Schutz des Baumbestandes“.
Da die Zwei Drittel Mehrheit für den Dringlichkeitsantrag nicht erreicht werden konnte, wurde der Tagesordnungspunkt im SteP dann auch nicht behandelt.

Nach mehreren Vorgesprächen auch mit den Kolleg*innen der anderen Fraktionen habe ich den Eindruck gewonnen, daß es in der Ratsversammlung keine Mehrheit dafür geben wird, die Baumschutzsatzung zeitlich begrenzt auszusetzen oder sogar ganz außer Kraft zu setzen. Die Kollateralschäden wären zu hoch. Mein Lösungsvorschlag, die Baumschutzssatzung durch eine Ergänzung zu ändern, scheint durchaus kompromissfähig zu sein.

Hintergrund ist die seit langem beabsichtigte Anpassung der Baumschutzsatzung aus dem Jahr 1995. Aktueller Anlaß der Diskussion ist das Bauvorhaben der Plöner Gewerblichen auf den Grundstücken Ulmenstraße 42. Der SteP hat den politischen Willen zum Ausdruck gebracht, daß das Bauvorhaben der Plöner Gewerblichen so wie beantragt durchgeführt werden soll. Dabei wurden städtebauliche Argumente angeführt. Inhaltlich ging es um die optimale Wegeführung, Barrierefreiheit und die einheitliche Häuserflucht der drei geplanten Neubauten, aber damit auch verbunden auch um die Fällung von 6 großen Birken, für die 16 neue Bäume als Ersatz angepflanzt werden sollten.
Die Verwaltung machte in den letzten Sitzungen deutlich, daß sie aufgrund der bestehenden Baumschutzsatzung dazu nur eine negative Stellungnahme an den Kreis abgeben kann, was sie auch getan hat.
Der politische Wille der Selbstverwaltung ist aber, das Bauvorhaben wir geplant umzusetzen.
Dazu bedarf es offenbar einer Satzungsänderung. Diese Satzungsänderung wird nun in Angriff genommen, wohl wissend, daß die Zeit knapp ist. Selbst wenn die Beschluß am nächsten Mittwoch, dem 24. Februar getroffen wird, muß er noch veröffentlicht werden, um wirksam werden zu können. Das wäre dann frühestens am Freitag, dem 26. Februar möglich. Die Zeit ist dann knapp, weil Baumfällungen nach meinem jetzigen Kenntnisstand nur bis zum 01. März zulässig sind. Möglicherweise sind sie auch bis zum 15. März erlaubt, wenn der Antrag bis zum 01. März gestellt wurde. Das muß durch die Verwaltung noch geprüft werden.

Auf jeden Fall ist es erforderlich, danach die seit langem geplante größere Änderung der Satzung mit der erforderlichen Gründlichkeit und sorgfältiger Abwägung anzugehen. 

Völlig zu Recht hat aber der Umweltbeauftragte bemängelt, daß er im Vorfeld nicht in die Diskussion eingebunden wurde. Er wies darauf hin, daß mit der Außerkraftsetzung oder der zeitlich begrenzten Aussetzung der Satzung seine Arbeit der letzten 15 Jahre gefährdet ist. 
Da gebe ich ihm uneingeschränkt recht. Ich bin sicher, daß er in der kommenden Sitzung der Ratsversammlung die Gelegenheit hat, seine Argumente einzubringen. 

Doch noch ein Antrag auf Zuschüsse für eine neue Sporthalle?

Am 30. September hat die Ratsversammlung den Beschluss abgelehnt, einen Förderantrag für einen Ersatzbau einer Turnhalle im Schiffsthal zu stellen. Die Förderung sollte aus dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereich Sport, Jugend und Kultur“ beantragt werden. Heute hat der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) einstimmig entschieden, daß der Bedarf für eine Zwei-Felder-Multifunktionshalle besteht (acht Ja Stimmen bei drei Enthaltungen aus der CDU-Fraktion). Der GUT hat damit den Auftrag an den Hauptausschuß überwiesen, über das Thema „Ersatzbau Sporthalle“  im Hinblick auf die Finanzierung und den Antrag auf Förderung zu beraten.
Der Hauptausschuß tagt am kommenden Montag, dem 26. Oktober 2020 um 18:30 in der Aula im Schiffsthal. Damit ist eine Entscheidung noch vor dem Ablauf der Antragsfrist für die Zuschüsse möglich.
In einer Ratsversammlung Anfang November müßte dann über den Förderantrag beraten und abgestimmt werden. Die Entscheidung, wenn sie dann so getroffen wird, könnte termingerecht bis zum 14. November 2020 beim Projektträger Jülich nachgereicht werden.

In der Beratung des GUT wurde vom Vorsitzenden Gerd Weber (Bündnis 90/Die Grünen) deutlich gemacht, daß es zum jetzigen Zeitpunkt erst einmal um den Förderantrag geht, genauer um die Bewerbung für Fördermittel. Das bestätigte auch unser Bürgermeister. Solange sich das Verfahren in dieser ersten Phase befindet, ist es möglich, die Bewerbung zurückzuziehen oder zu reduzieren. Zudem ist es möglich, daß eine Gemeinde mehrere Anträge stellt.
Diese Anträge konkurrieren untereinander. Abhängig davon, wie weit sie den Förderkriterien entsprechen, können beide Anträge genehmigt oder abgelehnt werden, es kann aber auch sein, daß nur einer der Anträge angenommen wird.
Das deckt sich mit der Auskunft, die ich vom Projektträger Jülich erhalten habe. Vor diesem Hintergrund habe ich nunmehr keine Bedenken mehr, mit zwei Anträgen in das Verfahren zu gehen. Damit muß ich meine Argumentation aus der Ratsversammlung korrigieren.

Ich hatte zu Beginn der Sitzung beantragt, daß den anwesenden Vertreter*innen der Vereine zu diesem Thema das Rederecht in der Sitzung erhalten sollten. Auch wenn ich schon vor der Sitzung bei den meisten Kolleg*innen die Stimmung ausgelotet hatte, ob sie einem solchen Antrag zustimmen würde, war ich dann doch erleichtert, daß alle Ausschussmitglieder dafür gestimmt haben.

Der Vorsitzende des TSV, Herr Willhöft, erläuterte sehr ruhig und sachlich die Lage der Sportvereine.
Die Konsequenzen des Ausfalls der baufälligen Sporthalle der ehemaligen Realschule sind real zu spüren:
– Bereits jetzt sind Trainingszeiten gestrichen worden.
– Trainingstermine mußten verlegt werden.
– Trainingstermine verschiedener Gruppen mußten zusammengelegt werden.
– Die Vereine mußten ihre Trainingszeiten verkürzen und neu untereinander koordinieren.

Verschärft wird die Situation dadurch, daß die Nutzung der Sporthalle in der MUS aufgrund der Korona-Lage nicht mehr möglich ist.
Bei einem Ausfall der Dreifeldersporthalle am Schiffsthal, die bereits 40 Jahre alt ist, käme der Sportbetrieb weitgehend zum Erliegen.

Das Potential für neue Angebote kann nicht umgesetzt werden, obwohl es Trainer gibt, die dafür zur Verfügung ständen.

Nur die anwesenden Vereine (TSV-Plön, Plön Bewegt, DLRG und Musikzug) haben zusammen über 2000 Mitglieder. Darüber hinaus gibt es weitere Vereine, wenn auch nicht mit so vielen Mitgliedern.

Herr Willhöft schloß mit der Anmerkung, daß eine neue Halle ist nicht für die Vereine, sondern für die Bürgerinen und Bürger Plön da ist und betonte die Bedeutung der Vereinsarbeit für Inklusion, Integration sowie Alten- und Kindergartensport, für Aufgaben, die sozial wichtig sind. 

Frau Slamanig vom Musikzug Plön hob auf die Bedeutung eines vielseitigen Vereinslebens ab. Wettkämpfe und Sozialleben brauchen einen Ort. Der Musikzug kümmert sich bereits um Kinder ab 4 Jahren und arbeitet generationsübergreifend. Das Vereinsleben trägt zur Zufriedenheit vor Ort bei. Die Erfolge des Musikzuges machen landesweit auf Plön aufmerksam. Mach dem Verlust der Räumlichkeiten unter der Schiffsthalhalle fehlt ein Raum für Übungen und das gesellschaftliche Beisammensein. Dashat bereits zu einem Mitgliederverlust geführt, der, wenn er sich fortsetzt, den Bestand des Musikzuges gefährden könnte.

Frau Kuhnt von Plön Bewegt schloß sich den Ausführungen von Herrn Willhöft und Frau Slamanig uneingeschränkt an und betonte noch einmal, daß die Auswahl des Standortes Schiffsthal schon allein wegen der zentralen Lage, der guten Erreichbarkeit und der großzügigen Parkplatzsituation richtig ist. 

Frau Hinrichsen (FWG) faßte sich kurz und äußerte: „Man braucht ein zuhause, und das brauchen auch die Vereine.“ Sie fragte nach, ob es eine Zweifeldhalle sein muß oder ob auch eine Einfeldhalle ausreichend sei.

Herr Willhöft (TSV) betonte: Ein Feld ist besser als nichts, nachhaltig wäre aber eine Zweifeldhalle.

Frau Hansen (SPD) ging auf die Bedeutung des Sportes für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ein und betonte den besonders hohen Förderbedarf bei Kindern. Schon heute gäbe es Kindergartenkinder, die nicht rückwärts laufen können. Die räumliche Nähe zu den zwei größten Kindergärten der Stadt und die Verfügbarkeit der Halle auch während der Schulzeiten stellen eine erhebliche Verbesserung dar.

Der Ausschußvorsitzende Weber (Bündnis 90/die Grünen) faßte zusammen, daß die Notwendigkeit eines Ersatzbaues für die baufällige Turnhalle unstrittig ist und unterband auch die noch einmal aufkommende Diskussion über Standortfragen. Dazu gab es in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung bereits eine klare Entscheidung für das Schiffsthal.

Herr Wegner (CDU) hinterfragte noch einmal, welchen Charme eine Tribüne hat und ob sie erforderlich sei. Die anwesenden Vereinsvertreter*innen sprachen sich für eine Tribüne aus, da sie zusätzliche Möglichkeiten bietet, etwa im Rahmen gesellschaftlicher Veranstaltungen wie der Weihnachtssportgala, Musikwettbewerben oder von zukünftig möglichen Kindergartenveranstaltungen. 

Herr Schröder (Die Linke) bedankte sich bei den Ehrenamtlichen der Vereine für ihre Arbeit. Die Ratsmitglieder bekräftigten diesen Dank durch lautes Klopfen. Er stellte dann den Antrag, den Hauptausschuß zu beauftragen, über einen Antrag für eine Zweifelder Multifunktionshalle zu beraten. 

Wenn der Hauptausschuß hierzu einen positiven Beschluß trifft, und die Finanzierung oder Finanzierbarkeit wird noch erheblichen Diskussionsbedarf ergeben, dann wird es vielleicht doch noch etwas mit einer neuen Halle für unsere Bürgerinnen und Bürger.

Da zitiere ich dann gerne meinen Kollegen Yorck Wegener (CDU), der in einem anderen Zusammenhang sagte, wir müssen auch einmal mutig sein. Hier wäre ich dabei.

Piratenschiff der FDP, gut gemeint ist nicht immer gut gemacht

Knapp bin ich aus drei Tagen Urlaub zurück, der nächste Aufreger. „Piratenschiff in schwerer See“ titelt die KN am Dienstag, dem 16. Juni auf Seite 26. Aus meiner Sicht kommt die FDP dabei viel zu gut weg, aber was mich am meisten ärgert ist, daß ich die unterschwellige Tendenz erkenne, das Versagen der FDP „Land in Sicht“ in die Schuhe zu schieben.
Jetzt gibt es ein Spielzeugschiff, daß nicht als Spielzeugschiff genutzt werden darf.
Als Ausdruck größter Hilflosigkeit hat die FDP dann für die gestrige Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten den Antrag gestellt, der Ausschuß möge beraten und beschließen, was mit dem Piratenschiff nun geschehen soll. Bis dahin solle es auf dem Bauhof zwischengelagert werden.

Warum ich so sauer bin, will ich gerne erklären. Die FDP hatte den Antrag eingebracht, ein Piratenschiff oder eine Materialbox für die Sandkiste auf dem Marktplatz zu beschaffen. Dieser Antrag fand große Unterstützung, auch meine. So wurde beschlossen, 1000,- Euro zur Verfügung zu stellen. „Land in Sicht“ sollte mit dem Bau des Schiffes betraut werden. Bei „Land in Sicht“ werden Menschen betreut, die aufgrund von Langzeitarbeitslosigkeit  einen erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Ziel ist es, die Teilnehmer*innen wieder in Lohn und Brot zu bringen. Eigentlich eine echte Win-Win-Situation.

Als etwas unappetitlich fand ich es schon damals, daß die FDP – hier wären die Ortsvereinsvorsitzende oder Ratsfrau Killig (siehe Bild in der KN) zu nennen – loszogen und Werbung mit diesem politischen Erfolg machten, frei nach dem Motto: „Versprochen, geliefert“. Klar, Klappern gehört zum Handwerk. Aber die ständige Einbindung von Kindern in die parteipolitische Werbung stieß mir irgendwie unangenehm auf. Aber wie gesagt, Klappern gehört zum Handwerk.

Völlig verfehlt und aus fachlicher Sicht nur durch die Unerfahrenheit einzelner Akteur*innen zu entschuldigen war es aber, daß „die FDP“ dann mit Plänen aus dem Internet loszog, um das Piratenschiff selber bei „Land in Sicht“ in Auftrag zu geben. Das wäre eindeutig Sache der Verwaltung gewesen. Das hat frau wissen müssen, Frau Killig ist schließlich eine alte Häsin. Aber es hat den Anschein, daß es der FDP gar nicht schnell genug gehen konnte, den politischen Erfolg auszukosten.
Ich gehe einmal davon aus, daß die Stadtverwaltung ihre Arbeit anständig gemacht hätte. Dann wäre es jetzt auch nicht zu der ganzen Maläse gekommen. 

Die KN berichtetweiter, daß Frau Gertrud Werner und Frau Gabriele Killig regelmäßig bei „Land in Sicht“ vorbei kamen, um den Baufortschritt zu begutachten. Leider ging es dabei wohl weniger um eine qualifizierte Bauaufsicht als vielmehr darum, Kinder zu instrumentalisieren und werbewirksame Bilder mit ihnen zu machen. 

Die Formulierungen in der KN „Die gemeinnützige GmbH bietet Langzeitarbeitslosen Qualifizierung und Beschäftigung“ in Verbindung mit „Außerdem ist das Schiff viel zu groß für die Sandkiste, vielleicht im Eifer des Bauens so geworden“, legt zumindest unterschwellig die Deutung nahe, na ja, die Langzeitarbeitslosen sind eh zu blöd. Diese Herablassung widert mich an, denn die Fehler liegen eindeutig woanders. Ob dieser Tenor von der FDP im Gespräch mit der KN in den Artikel eingeflossen ist oder ob die von mir sehr geschätzte Journalistin Anja Rüstmann alleine für diesen Fauxpas „zuständig“ ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Auf jeden Fall halte ich ihn nicht für charakteristisch für die Berichterstattung der KN.

Daß „Land in Sicht“ ganz offenbar über eine qualifizierte Leitung verfügt wird für mich in der  Formulierung: „„Land in Sicht“ wollte mit unserer Zeitung nicht sprechen“ sehr deutlich. Hier befindet man sich in einem Minenfeld und jede falsche „Bewegung“, also jede Äußerung kann für diese aus meiner Sicht sehr wichtige Institution nur nachteilig sein. 

Der Zwischentitel „Die FDP will das Schiff mit einem Antrag retten“ ist für mich auf jeden Fall der blanke Hohn. „Die FDP versucht, sich aus der Affäre zu ziehen“ oder „Die FDP will die Schuld anderen in die Schuhe schieben“ wäre aus meiner Sicht jedenfalls deutlich passender gewesen. 

Der Umstand, daß ich diesen Beitrag schreibe, bevor ich mich darüber informiere, was denn bei der gestrigen Sitzung des Ausschusses herausgekommen ist (die Fraktionskolleg*innen arbeiten nämlich noch), mag vielleicht Ausdruck dafür sein, wie sehr mich dieser Vorgang ärgert, und zwar nicht, weil es hier “nur” um 1000,- verplemperte Euro aus der Stadtkasse geht. 

Natürlich stelle ich meinen Blog wie immer für eine ausführliche Gegendarstellung zur Verfügung, und zwar nicht nur in der wenig beachteten Kommentarfunktion.

Thema Seehof im SteP

In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung hatte der Verein Wandelwerk e.V. die Gelegenheit, seine Überlegungen zur Zukunft des Seehofes vorzustellen.

Die Ideen sind durchaus interessant und vermutlich das Beste, was uns bisher vorgestellt wurde und noch vorgestellt wird. Angedacht ist eine Nutzung der vorhandenen Gebäude und in einer zweiten Phase die Errichtung von so genannten Tiny Houses, Gebäuden mit ca. 40 Quadratmeter Wohnfläche und optimierter Raumnutzung. Das Konzept sieht vor, Wohnen, Arbeiten und Leben an einem Ort zu realisieren und dabei zukunftsweisende Konzepte umzusetzen. Co-Working Space und Büros, also Arbeitsplätze, die von mehreren Unternehmen gleichzeitig genutzt werden, ein Kultur Cafe, biointensive (Erlebnis-) Landwirtschaft, Repair-Werkstätten, ein Seminar- und Bildungsbetrieb in Verbindung mit generationsübergreifendem Wohnen, Familienwohnungen und Senioren-WG’s sind in dem Konzept berücksichtigt. Als Arbeits-, Wohn- und Freizeitort soll die Möglichkeit geschaffen werden, Kreativwirtschaft, ökologisches Wohnen, Tourismus und Regionalentwicklung auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen.

Ich persönlich finde das Konzept hoch interessant und bin mir relativ sicher, daß es funktionieren und echten Vorbildcharakter entwickeln kann.
Auf der anderen Seite lehne ich eine weitere Zersiedelung der Landschaft ab. Dieses Projekt liegt im Außenbereich und bezieht FFH-Flächen am Behler See mit ein.
Daher kann ich mir durchaus vorstellen, an dieser Stelle keine weitere Nutzung zuzulassen, die über die bisherige Nutzungsart in Verbindung mit deren Bestandsschutz hinausgeht. Ich könnte mir sogar vorstellen, daß hier ein Rückbau erfolgt. Dafür wird es aber nach meiner Einschätzung keine Mehrheit geben.

Nun haben wir vor einiger Zeit beschlossen, der Versiegelung der Böden entgegenzuwirken. Wenn wir unsere eigenen Beschlüsse ernst nehmen, dann müßten wir jetzt wenigstens zu dem Ergebnis kommen, zumindest im Außenbereich keine weitere Versiegelung zuzulassen.
Vor diesem Hintergrund könnte ich mich auch mit dem Erhalt der bereits vorhandenen Gebäude und deren Wohnnutzung sowie der Nutzung für Gewerbe und Bildungsangebote anfreunden, wie gesagt, solange sich das auf die vorhandenen Gebäude beschränkt.
Damit wäre Wohnraum für ca. 110 Menschen geschaffen.
Die zusätzliche Errichtung von 30 Tiny Houses mit Wohnraum für weitere 50 Menschen halte ich aus Gründen des Naturschutzes und des Landschaftsschutzes nicht für erstrebenswert.

Wir sind uns natürlich auch im klaren darüber, daß die planerischen Hürden hoch sind, da die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Realisierung des Projektes zwingend notwendig sind. Natürlich sind auch die von Herrn Dr. Erdtmann (FWG) geäußerten Bedenken bezüglich der wirtschaftlichen Aspekte zu berücksichtigen, schließlich wollen wir keine Investitionsruine im Außenbereich, die dann die Forderung nach anderen Nutzungen nach sich zieht. Hierin sehe ich allerdings die geringste Gefahr, da die Lage überaus attraktiv und bei den niedrigen Zinsen auch genügend Kapital verfügbar ist, so daß zumindest die Finanzierung kein großes Problem darstellen dürfte. 

Attraktivitätssteigerung für Plön

Brichte sind wichtig, um sich einen Überblick über den Sachstand zu verschaffen. Noch wichtiger ist es aber, die entsprechenden Schlüsse aus den Berichten zu ziehen. Das hat die SPD Fraktion getan und den Tourismus-Bericht zum Anlaß genommen, ein paar Vorschläge zu machen.
Diese Vorschläge wurden in einem Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) zusammengefaßt. Der Vorschlag der SPD-Fraktion war, die vorgeschlagenen Maßnahmen auf ihre Realisierbarkeit prüfen zu lassen.
Diesem Vorschlag stimmten die Mitglieder des GUT zu.
Sobald das Ergebnis der Prüfung vorliegt und auch bekannt ist, was die einzelnen Maßnahmen kosten würden, kann darüber entschieden werden, welcher Vorschlag tatsächlich umgesetzt wird.
Das ist ein etwas langwieriger, aber auch vernünftiger Prozess.

Nachfolgend führe ich die vorgeschlagenen Maßnahmen noch einmal auf:

Kurzfristig:
1. Einheitliche Gestaltung von Wegweisern / Leitsystemen
2. Piktogramme zur Erklärung von Hinweisen für fremdsprachige Gäste
3. Austausch von Fahrradständern am Rathaus („Felgenkiller“), Überprüfung des weiteren Bedarfs
4. Wiederaufstellung von Wipptieren oder ähnlichen Geräten für Kinder im Stadtgebiet (Wendtorper Platz, Marktbereich, Fußgängerzone)
5. Den „Plöner Angler“ (aktuell oberhalb der Anglertwiete zwischen Sky und Sparkasse) in eine exponiertere Lage versetzen
6. Im Bootshafen die Planken überprüfen und ggf. austauschen, Gestaltung durch Pflanzkübel (z.B. mit Bambus oder Gräsern)
7. Aufstellung von weiteren Hängematten (siehe Fegetasche) und/ oderAufstellung von Pfählen für das Aufhängen von eigenen Hängematten in den Bereichen Fegetasche und Strandweg
8. Überprüfung einer einheitlichen Quartiergestaltung, z.B. einheitliche Bankfarben im Innenstadtbereich, am Strandweg
9. Reaktivierung des Brunnens auf dem Markt, Instandsetzung und Kontaktaufnahme zum Förderverein des Brunnens (Herr Mey)
10. Wasser in der Stadt erlebbar machen! Zum Beispiel Aufbau von Kurbeln, „Springender Wasserstrahl“, Fontänen, Wirbeln etc.

Mittelfristig:
1. Anlegestelle für Kanus/ Kajaks in der Stadtgrabenstraße (Zugang zum Schwanensee) und Einrichtung von einem Parkplatz zum Be- und Entladen von Booten
2. Konzept für die Spielplätze in der Stadt
3. Konzept zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität am Strandweg

Langfristig:
1. Neues Gestaltungskonzept für den Marktplatz, Anlage von Marktwegen (vgl. Wismar), Neugestaltung der Pavillons

Einige der Anregungen sind nicht wirklich neu. So wurde der Austausch der „Felgenkiller“ vor dem Rathaus schon mehrfach thematisiert und auch von der AG-Fahrrad angesprochen, passiert ist bislang nichts.

Auch das Thema Wackeltiere – eines meiner immer wieder vorgebrachten Lieblingsthemen – wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach angesprochen. Ich kann mich erinnern, daß die Kinder – nicht nur meine – die Wackeltiere am Wentorper Platz geliebt haben. Der Umstand, daß die Fußrasten keinen Abrutschschutz hatten und damit nicht mehr den neuesten Sicherheitsvorgaben entsprachen, hat zu ihrem Abbau geführt.
Ich persönlich bin der Ansicht, daß es nicht erforderlich ist, die Tiere (ca. 500,– Euro/Stück) zu ersetzen. Vermutlich ist es mit dem Austausch der Fußrasten getan, und wenn meine Internetrecherche richtig ist, dann gibt es Ersatzteile für unter 10,– Euro.
Es wäre für mich völlig unverständlich, wenn die Tiere bereits entsorgt wurden, ohne diese Option zu prüfen.
Bislang hatte ich den Eindruck, daß die Verwaltung nicht besonders interessiert war, diesen öfter geäußerten Wunsch umzusetzen. Jetzt gibt es zumindest den Auftrag, die Möglichkeit zur Umsetzung zu prüfen.

Eine Diskussion gab es zum Thema Aufhängemöglichkeiten für Hängematte an der Fegetaschenwiese. Die Sinnhaftigkeit dieses Vorschlages wurde von einer älteren Erwachsenen bezweifelt.
Man kann ja zumindest einmal prüfen, welcher Aufwand dafür zu betreiben ist. Tatsache ist, daß die Hängematten, die von der Landesgartenschau in Eutin übernommen wurden, an der Badestelle gut angekommen sind und jüngere Erwachsene gerade in großen Städten ihre Hängematten gerne in Parks zwischen Bäumen aufhängen.
Ob wir dann wirklich entsprechende Möglichkeiten schaffen, wird man entscheiden können, wenn die Prüfung abgeschlossen ist und mögliche Kosten bekannt sind.

Wasser in der Stadt erlebbar machen, ist für mich ebenfalls eine gute Idee.
Ob wir den Marktbrunnen reaktiviert bekommen, ist für mich nicht sicher. Der seinerzeit veranschlagte Preis für die technische Instandsetzung ist hoch und auch der Betrieb ist nicht billig. Vielleicht gibt es Lösungen, die finanzierbar sind, vielleicht gibt es auch ein Engagement aus der Bürgerschaft.

Eine wirklich gute Idee ist es aus meiner Sicht, den Plöner Angler zu versetzen. Er fristet im Moment ein trostloses Dasein in der Twiete zwischen Sky und der Sparkasse und ist – was das Künstlerische angeht – nicht so umstritten wie der Marktbrunnen. Er wurde in meiner Jugend of als Symbol in der Werbung genutzt und hat – zumindest für mich – nichts von seinem alten Charme eingebüßt.

Die Aufenthaltsqualität des Strandweges ist ein Dauerbrenner. So wurden die Picknickbänke, die dort aufgestellt wurden, im letzten Sommer durchaus gut angenommen. Wie aus der Presse bekannt, gibt es für den Strandweg bereits größere Pläne. In wie weit es sinnvoll ist, hier jetzt noch zu investieren, bevor es eine Entscheidung über die Umbaumaßnahmen mit Brücke und Uferverbreiterung gibt, müßte genau betrachtet werden.

Auch der Marktplatz ist immer wieder in der Diskussion. Auf der einen Seite wirkt das Pflaster duchaus historisch, auf der anderen Seite ist es für Rollstuhlfahrer*innen, Rollatorennutzer*innen und Stöcklschuhträgerinnen nicht einfach, auf den Markt zu gelangen und sich dort wohl zu fühlen. Auch der Herr Bürgermeister hat bereits in seinem Wahlkampf dafür geworben, den Markt umzugestalten und ihn aufzuwerten, damit er attraktiver wird und mehr Menschen in die Stadt zieht.

Anders als die ersten Punkte lassen sich die letzten beiden Maßnahmen aber nur mittel- oder langfristig umsetzen.

Ich selber war nicht an der Erstellung des Antrages beteiligt, habe ihn aber in der Fraktionssitzung mit diskutiert und für gut befunden. Daher habe ich mich auch sehr gefreut, daß er am Ende doch eine Mehrheit im Ausschuß fand.

Der Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans im SteP vorgestellt.

Am Mittwoch, dem 13. März tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung in den Räumen der Tourist Info im Bahnhof.

Der inhaltliche TEil begann mit dem Bericht der Verwaltung.

Der Bürgermeister beantwortete eine Frage von Herrn Gampert aus einer vorherigen Sitzung zu den geplanten Pollern. Die Wartungskosten für baugleiche Ploller in Oldesloe betrugen nach Auskunft des Herrn Bürgermeisters  insgesammt 700,– Euro für vier Anlagen. Der Hinweis von Herrn Gampert (FWG), noch einmal in Scharbeutz nachzufragen, wurde auch von der Selbstverwaltung mit wenig Begeisterung aufgenommen.

Darüber hinaus steht ein weiterer Umbau am Gymnasium Schloß Plön an. Nach Abschluß der Arbeiten am „neuen“ Neubau soll der Cafeteria – Trakt deutlich vergrößert werden. Derzeit wird die Realisierbarkeit geprüft. Wenn der Umbau abgeschossen ist, wird der „alte“ Neubau aus den siebziger Jahren abgerissen.
Durch die Baumaßnahme am Cafeteria-Trakt soll vermieden werden, einen weiteren Anbau an den „neuen“ Neubau zu setzen, der dann den Rest des Schulhofes noch einmal verkleinert.

In der Ulmenstraße steht die Stadt in Verhandlung mit der Gewerblichen- und der Wankendorfer Baugenossenschaft. Hier sollen 7 zusätzliche Wohneinheiten entstehen und durch einen Flächentausch und weitere Vereinbarungen könnten bis zu 30 zusätzliche Stell- und Parkplätze entstehen. Die zusätzlich entstehenden Kosten belaufen sich nach ersten vorsichtigen Schätzungen auf 70.000,– Euro. Das Stimmungsbild im Ausschuß war vom Grundsatz her positiv, so daß der Bürgermeister die politische Rückendeckung für weitere Gespräche mit den Baugenossenschaften hat.

Auch aus der Selbstverwaltung gab es Berichte bzw. Anfragen

Frau Meyer (Bündnis 90 / Die Grünen) berichtete über ein Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes, auf dessen Basis ein Tempo 30 Abschnitt in Eckernförde eingeführt wurde.
(Anm.: Die Presse berichtete darüber und darüber, daß die Maßnehme bei den Autofahrer*innen zu Unmut geführt hat und diese ihren Unmut mit trotzigen Hupkonzerten zum Ausdruck bringen.)
Sie führte aus, daß die Einrichtung von Tempo 30 Abschnitten auf Bundesstraßen damit nicht mehr alleine aus Gründen der Verkehrssicherheit gerechtfertigt werden kann, sondern auch aus Gründen des Lärmschutzes. Frau Meyer fragte nach, ob die Verwaltung prüfen könne, ob das Urteil auch eine Anwendung für Plön möglich machen würde.
Wir hatten über das Thema bereits im Vorfeld diskutiert und halten eine solche Maßnahme durchaus für denkbar.

Mit dem neuen Entwurf des neuen Landesentwicklungsplanes (LEP) stand ein langfristig sehr bedeutsames Thema auf der Tagesordnung. Ich persönlich fand die Vorlage der Verwaltung inhaltlich ziemlich dünn. Sie kam über eine kurze Zusammenfassung nicht hinaus und enthielt weder Bewertungen noch Empfehlungen. Allerdings waren die beiden wesentlichen Punkte aufgeführt.
Plön behält seine Stellung als Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums
Plön wird gemeinsam mit Eutin und Malente in einen Schwerpunktraum Tourismus und Erholung aufgenommen. Es handelt sich dabei um den ersten Schwerpunktraum, der nicht direkt an einer der Küsten liegt.
Ich persönlich hielt die Vorlage erst einmal nicht für beratungs- oder beschlußfähig und hatte daher beantragt, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen, was aber nicht erfolgte. Der Bürgermeister betonte, daß die Vorlage erst einmal nur der Information über den LEP dienen würde. Die Fraktionen können jetzt den LEP lesen und Beiträge für die Stellungnahme an die Verwaltung geben. Das wäre, sagen wir mal, ein gewöhnungsbedürftiges Vorgehen. Vielmehr wäre es nach meiner Auffassung richtig, daß die Verwaltung den LEP mit seinem gesamten Sachverstand durcharbeitet und die einzelnen Punkte analysiert, Vor- oder Nachteile darstellt, diese abwägt, bewertet und Empfehlungen für eine Stellungnahme der Stadt formuliert, über die die Politik dann beraten kann. Das brachte ich so zum Ausdruck und dieser Auffassung folgte auch der Ausschußvorsitzende Herr Meltzer (CDU) und der Rest des Ausschusses.
Bemerkenswert fand ich, daß die Verwaltung den Schwerpunkt Siedlungsbau als „betroffene Belange der Stadt Plön“ ausdrücklich aufgeführt hat und unterschwellig aber offenkundig für eine Fortsetzung der Planungen auf den Trammer Seewiesen argumentierte. Dabei hat sich nach meiner Einschätzung hier im Vergleich zum alten LEP gar nichts geändert.
Ich finde, daß die Belange der Stadt Plön auch dadurch betroffen sind, daß die Bahnstrecke Neumünster – Ascheberg – Plön im Kapitel Regionalverkehr gar nicht aufgeführt ist, anders als die Strecke Kiel – Schönberg. Davon ist in der Vorlage der Verwaltung aber nichts zu finden.
Die Liste der nicht aufgeführten „betroffenen Belange“ ließe sich durchaus noch verlängern.
Darüber hinaus wurde in der weiteren Diskussion festgestellt, daß der LEP auch in erheblichem Maße Belange des Umwelt und Naturschutzes und des Tourismus betrifft. Vor diesem Hintergund wurde geäußert, daß der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus sich ebenfalls mit der Stellungnahme zum LEP befassen sollte.

Die nächsten beiden TAgesordnungspunkte betrafen das Gewerbegebiet Behler Weg. Hier hat die Untere Naturschutzbehörde des Kreises einen Weg aufgezeigt, eine weitere Fläche für eine Erweiterung des Gewerbegebietes auszuweisen. Es wurde beschlossen, die erforderlichen planerischen Grundlagen zu schaffen, um die Fläche zu aktiviren.

Anschließend ging es um die Zukunft der Bootsvermietung „Tante Thea“ Der Bürgermeister berichtete, daß die Fläche nunmehr von der Stadt gepachtet sei. Pacht sei aber keine geeignete Grundlage für eine Investitionssicherung, weder für die Stadt noch für einen Investor.
Der bestehende Bau ist ein Schwarzbau aus dem Jahr 1949, der teilweise erweitert wurde. Seit 1975 gibt es eine Akte, die im wesentlichen die ständige Verlängerung des Betriebes um jeweils 5 Jahre beinhaltete. Auf meine Nachfrage hin bestätigte der Herr Bürgermeister, daß auch die vorhandenen gastronomischen Einrichtungen nicht weiter betrieben werden können, da sie nicht mehr den Anforderungen entsprechen und ein neuer Betreiber die Räumlichkeiten so herrichten müßte, daß sie heutigen Anforderungen entsprechen. Damit überhaupt etwas passieren kann, muß auf jeden Fall Baurecht geschaffen werden. Tatsächlich soll es sogar einen Bebauungsplan geben, der aber bei der Stadt als nicht anwendbar eingestuft ist, wobei der Kreis das möglicherweise anders sieht. Aber auch das würde nicht weiter helfen, weil der Bereich als Wald eingetragen ist.
Hier sind weitere Abklärungsprozesse erforderlich und es wird ein aufwendiges und langwieriges Verfahren. Die Toilettenanlage soll aber erst einmal weiter betrieben werden.

Der Ostholsteiner Anzeiger berichtet

von der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP), ohne dabei gewesen zu sein. Der OHA fragte nach eigenen Angaben beim CDU-Fraktionsvorsitzenden Andre Jagusch nach, der aber ebenfalls nicht an der Sitzung teilgenommen hat und berichtet unter der Schlagzeile: „CDU macht Politik im neuen Haushalt“ über die Sitzung des letzten SteP am 07. November 2018.
Leider ist nicht alles zutreffend, was dort zu lesen ist, ich werde mich gleich im Detail dazu äußern.

Vorher erlaube ich mir noch eine persönliche Bewertung: Im Allgemeinen wehrt sich der Ostholsteiner Anzeiger immer gegen den Vorwurf, einseitig zu Gunsten der CDU zu berichten. Aber viele Artikel im Bereich Lokalpolitik sind gut recherchiert und es werden eher „heiße Eisen“ angefaßt als in anderen Blättern, aber dieser Beitrag bestätigt als Ausnahme die Regel und ist nicht geeignet den Eindruck zu erwecken, daß er ein Musterbeispiel für eine gelungene und ausgewogene Berichterstattung ist.

Der OHA schreibt am 08. November: „Fast zwölf Stunden hat die CDU-Ratsfraktion in einer Haushaltsklausur getagt, um neue Ideen für Plön zu entwickeln. Die ersten Anträge wurden nun im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung gestellt.“
Das ist wohl zutreffend und man muß ehrlich anerkennen, daß die neue CDU-Fraktion sich mit Ihrer Arbeit viel Mühe gegeben hat, mehr vermutlich, als alle anderen Fraktionen. Davor habe ich großen Respekt, und ja, die CDU-Fraktion hat tatsächlich Politik gemacht.
Aber nicht jede Idee ist wirklich neu.

Der OHA schreibt am 08. November: „Für die Erstellung eines Bebauungsplans für den Bereich Ochsenkoppel sollen nun 60 000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Stadt will die Gelegenheit der Neuentwicklung des dortigen Geländes der ehemaligen Zentrale der Kreisfeuerwehr nutzen. Die CDU-Gedanken befassen sich auch mit einem Kauf der Zentrale.“

Das ist korrekt, aber das mit dem Plan ist nicht neu. Ich habe die Überplanung des Bereiches schon seit Jahren gefordert. Leider war in den vergangenen Jahren keine Mehrheit dafür erkennbar, eine solche Planung auf den Weg zu bringen. Ich finde es sehr gut, daß das jetzt von der neuen CDU-Fraktion angeschoben wird. Diese Maßnahme war dann auch völlig unstrittig und wurde von allen Fraktionen unterstützt.

Weiter schreibt der Ostholsteiner Anzeiger am 08. November: „Aber auch der Bebauungsplan Behler Weg soll für 60 000 Euro auf den Weg gebracht werden, teilte André Jagusch auf OHA-Anfrage mit. Das Geld wolle mit einem Sperrvermerk versehen werden. Es gehe dabei um eine Vergrößerung des dortigen Gewerbegebietes.“

Im Antrag der CDU steht: „Der Ausschuss möge der Ratsversammlung empfehlen, den Betrag für die Erstellung eines B-Planes für den Bereich Behler Weg auf 65.000 Euro zu erhöhen, mit einem Sperrvermerk zu versehen. Die Freigabe der Mittel soll durch den SteP-Ausschuß erfolgen.“
Wenn ich richtig aufgepasst habe ging es darum, den ohnehin bereits geplanten Betrag von 60.000,– Euro um 5.000,– Euro auf 65.000,– Euro zu erhöhen, um weitere Flächen mit einzubeziehen und damit ein größeres Angebot von Gewerbeflächen zu schaffen.
Dieser Antrag wurde zurückgezogen, weil die Betrachtung zusätzlicher Flächen im Rahmen des bestehenden Haushaltsansatzes möglich ist.

Der Ostholsteiner Anzeiger schreibt weiter: „Die Treppenanlagen an der Plöner Bürgermeister-Kinder-Straße, dem TSV-Heim und der Klanderstraße zur Rosenstraße sollen für zusammen 10 000 Euro instand gesetzt werden”.

Auch hier verhält es sich anders, wenn mich meine Erinnerung nicht trügt. Die Treppenanlagen im Bereich TSV-Heim sollen tatsächlich instandgesetzt werden. Über die Notwendigkeit waren sich alle Beteiligten einig. Zusätzliche Mittel werden für die Verbesserung der Barrierefreiheit der Verbindung zur Bürgermeister Kinder Straße bereitgestellt, damit sie mit Kinderwagen und Rollatoren einfacher zu befahren ist. Dazu kommen noch einmal Mittel für die Verbindungstreppe von der Klanderstraße zum Schaarweg. Ich bin mir nicht sicher, aber zusammen waren das mehr als 10.000,– Euro.

Nachfolgend schreibt der Ostholsteiner Anzeiger noch: „Aber auch die Steganlage am Bootshafen bedarf der Erneuerung. Hierfür wurden 40 000 Euro mit einem Sperrvermerk in den Haushalt 2020 verschoben. Es soll geprüft werden, ob durch den Einsatz von Kunststoff-Material eine längere Haltbarkeit erzielt werden kann.“

Das ist einfach falsch. Es handelte sich im CDU-Antrag um einen Betrag von 35.000,– Euro und aufgrund der Verkehrssicherungspflicht der Stadt wird der Betrag nicht in das Jahr 2020 geschoben.

Weiter im Text des Ostholsteiner Anzeigers: „Mit einem Sperrvermerk sollen nach einem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses 15 000 Euro für Parkplätze am Klinkerteich ausgegeben werden.“
Fakt ist, daß der CDU-Antrag lautete: „Der Ausschuß möge der Ratsversammlung empfehlen, diese Baumaßnahme (15 TE) zu streichen. Der einstimmige Beschluß des Ausschusses lautete, die 15,000,– Euro mit einem Sperrvermerk zu versehen. Dem ursprünglichen Antrag der CDU wurde damit nicht gefolgt, es wird aber der Eindruck erweckt, daß hier CDU-Politik umgesetzt wird.

Der Ostholsteiner Anzeiger schreibt weiter: „Auf CDU-Initiative empfiehlt der Ausschuss der Ratsversammlung, 5000 Euro für ein Parkkonzept auszugeben. Es geht dabei um Motorrad-Parkplätze an der Förde-Sparkasse und am Wentoprer Platz sowie neue Behindertenparkplätze am Bürgerbüro.“

Das ist auch falsch. Der Punkt Parkkonzept ist in den Anträgen der CDU-Fraktion nicht enthalten. Diese Initiative kam von Bündnis 90/Die Grünen, ihr wurde zugestimmt. Dabei wurde auch mein Hinweis mit aufgenommen, daß zu untersuchen ist, ob und wie die Einnahmen aus Parkgebühren erhöht werden können, .
Dazu eine kurze Bemerkung: Den Punkt Parkgebühren werfe ich ungern auf, weil man damit in der öffentlichen Diskussion nur verlieren kann. Aber Plön bekommt von den jährlichen Fehlbedarfszuweisungen 150.000,– Euro abgezogen, weil es nach Ansicht der Prüfungsbehörde nicht alle Möglichkeiten ausschöpft. Genau genommen heißt das, wir verzichten freiwillig auf Einnahmen in Höhe von 150.000,– Euro und bekommen die selbe Summe von unseren Fehlbedarfszuweisungen noch einmal abgezogen. Bei strenger Betrachtung verzichten wir auf Einnahmen in Höhe von 300.000,– Euro. Nach meiner Ansicht können wir uns diese „Förderung des Autoverkehrs“ nicht leisten.

Die zusätzlichen Motorradparkplätze am Markt und am Wentorper Platz sind in der Tat im Antrag der CDU enthalten, aber als eigenständiger Punkt. Jeder weiß, daß die Motorräder am Wentorper Platz und am Markt wild parken. Insbesondere am Wentorper Platz wird die Legalisierung des Fehlverhaltens abgelehnt, da hier Behindertenparkplätze entstehen sollen, wenn das barrierefreie Bürgerbüro im Bereich Wentorper Platz eingerichtet wird. Bislang ist aber noch gar nicht entschieden, ob ein Bürgerbüro eingerichtet wird und wenn ja, an welchem der zwei denkbaren Standorte das erfolgen wird. Diese Entscheidung fällt erst in der Sitzung des Hauptausschusses am 19. November in nichtöffentlicher Sitzung.
Der Antrag wurde mit fünf Ja- gegen fünf Nein-Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. (Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt)
Im übrigen bin ich der Meinung, daß hier endlich neue Wackeltiere aufgestellt werden sollten. Die alten, bei den Kindern sehr beliebten Wackeltiere wurden entfernt, weil sie den Unfallverhütungsvorschriften nicht mehr entsprachen. Ich habe darauf verzichtet, dazu einen eigenen Antrag zu stellen, weil die Mittel in dem dafür vorgesehenen Titel des Haushaltes vorhanden sein sollten.

Der Ostholsteiner Anzeiger fährt fort: „Abgelehnt wurde im Ausschuss ein CDU-Antrag auf Streichung von 5000 Euro zur Gestaltung neuer Beete sowie die Reduzierung der Kosten von 20 000 auf 5000 Euro für eine bessere Anbindung des Anlegers an der Fegetasche am Wochenende durch den ÖPNV. Die CDU hätte sich gern des neuen Anruftaxis bedient.
Das ist korrekt. Ich bin durchaus ein Freund von Anruflinientaxis, zumal diese in und um Lütjenburg wohl sehr erfolgreich getestet wurden. Argumentiert wurde aber, daß diese Linientaxis zum Bustarif für Gruppen zu klein sind, die 5-Seen-Fahrt aber vielfach von Gruppen genutzt wird. Diese Auffassung wurde mehrheitlich geteilt.

Zu guter letzt schreibt der Ostholsteiner Anzeiger: „Die SPD hat im Ausschuss für die Instandsetzung der Steganlage für die DLRG an der Prinzeninsel für rund 15000 Euro gesorgt. Außerdem wurde beschlossen, 10 000 Euro in den Haushalt zum Erhalt von „Tante Theas Bootsverleih“ zu stecken. Derzeit ist die Stadt mit der Segelschule Wiederich im Gespräch, um dort einen Tretbootverleih zu installieren.“

Auch hier trifft die Berichterstattung nicht vollständig zu. Tatsächlich werden 15.000,– Euro für einen neuen Steg für die DLRG eingestellt, allerdings wurde keine verbindliche Aussage zum Standort getroffen, weil sich die Verhandlungen mit den Hohenzollern über den Standort Prinzeninsel noch hinziehen. Unstrittig ist jedoch, daß die DLRG die Möglichkeit erhalten soll, an einer der Badestellen ihrer Aufgabe nachzukommen.

Bei den 10.000,– Euro für den Erhalt von „Tante Theas Bootsverleih“ handelt es sich um Mittel zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht, nicht um investive Maßnahmen, da auch hier die Gespräche über den zukünftigen Betrieb noch nicht abgeschlossen sind.

Jetzt bin ich gespannt, ob und wenn ja was der Ostholsteiner Anzeiger zur Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus berichten wird.

– Quelle: https://www.shz.de/21597942 ©2018
https://www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/cdu-macht-politik-im-neuen-haushalt-id21597942.html

Poller für Plön

Keiner freut sich über die Poller, aber sie kommen und vermutlich ist es besser so.
Auf der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung waren die Poller, mit denen die Fußgängerzone möglichst autofrei gehalten werden soll, nochmals ein Thema.

In den vergangenen Jahren hatten sich die Klagen gehäuft, daß die Plöner Fußgängerzone auch außerhalb der zulässigen Zeiten vermehrt durch Lieferfahrzeuge befahren wird. Dazu kommen die privaten Autos, die über die Fußgängerzone den Weg um die Innenstadt herum abkürzen wollen oder andere, die sich durch ihre Navigationssysteme in die Irre leiten lassen.

Die vom Bürgermeister bevorzugte Lösung sah auch aus Kostengründen nur noch zwei Poller vor, nachdem sich der Auschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) für eine feste Sperrung der Langen Straße auf Höhe Rossmann ausgesprochen hat.
Den Ausschußmitgliedern kam es dann noch darauf an, daß die Praxis von Herrn Dr. Stehle, dem einzigen Arzt in Plön, der eine Zulassung von der Berufsgenossenschaft hat, weiterhin frei zugänglich ist. Durch eine Rücksprache der Verwaltung mit Herrn Dr. Stehle hat sich ergeben, daß es der Berufsgenossenschaft ausreicht, wenn die freie Zufahrt zu seiner Praxis gewährleistet ist, indem der Poller auf Anforderung fernbedient absenkbar ist. Durch den Verzicht auf einen von ursprünglich drei geplanten Pollern konnten die Kosten von ca. 60.000,– Euro auf ca. 40.000,– Euro gesenkt werden.

Im Rahmen der Diskussion wurde auch noch einmal in Frage gestellt, ob der Poller am Wentdorper Platz tatsächlich benötigt wird. Die Notwendigkeit wurde von der Mehrheit des Ausschusses gesehen. Aufgrund der Störanfälligkeit von Pollern wurde auch noch einmal angeregt, stattdessen eine Schrankenanlage zu installieren. Auch diese Anregung wurde verworfen.
Letztendlich offen blieb die Frage über die Höhe der Folgekosten. Sie wurden von der Verwaltung als niedrig eingestuft, konnten aber nicht genau beziffert werden.

In der Presse und in den den sozialen Medien wurde die Entscheidung kontrovers diskutiert. Einige halten sie für überflüssig, andere für Geldverschwendung, wieder andere für erforderlich. Tatsächlich wurde dieses Thema über Jahre kontrovers diskutiert und unter dem alten Bürgermeister vor sich hergeschoben. Jetzt ist eine Entscheidung gefallen, hinter der auch ich stehe. Damit ist das leidige Thema hoffentlich vom Tisch. Besser hätte ich es gefunden, wenn wir nicht zu dieser Entscheidung gezwungen worden wären, aber da gab es nach meiner Einschätzung keinen echten Spielraum mehr.

Premiere für den SteP

Heute um 18:30 tagte erstmalig der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP), barrierefrei in der Tourist Information im alten Bahnhof.

Der Herr Bürgermeister berichtete für die Verwaltung:

1. Es ist eine Firma an die Stadt herangetreten und hat Floating Homes, also schwimmende Wohneinheiten, vorgestellt. Leider ließen sich die Bilder, die im Bürgerinformationssystem abgelegt waren, zum Zeitpunkt nicht laden. Hier zwei von fünf Links, die zumindest bei mir am heimischen Rechner funktionieren:
https://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi2/___tmp/tmp/45081036203022646/203022646/00093556/56-Anlagen/01/1_FloatingHomes.jpg
https://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi2/___tmp/tmp/45081036203022646/203022646/00093556/56-Anlagen/03/3_FloatingHomes.jpg
Das Projekt hat durchaus Ähnlichkeit mit dem, was die FDP in ihrem Wahlkampfprogramm vorgeschlagen hat.
Ich finde den Ansatz durchaus interessant, allerdings bin ich bezüglich der Umsetzbarkeit eher skeptisch. Auch bei nochmaligem Überlegen fällt mir kein wirklich gut geeigneter Standort ein, an dem nicht private oder öffentliche Interessen massiv betroffen wären. Mit Sicherheit wären Liegeplätze vor privaten, bebauten Grundstücken ebenso problematisch wie Liegeplätze vor dem Strandweg oder vor öffentlichen Badestellen. Für gute Vorschläge bin ich aber durchaus offen.
Trotzdem sollten zumindest die Rahmenbedingungen wie die Rechtslage betrachtet werden, um eine verläßliche Grundlage für die Berücksichtigung oder Nicht-Berücksichtigung in späteren Planungen zu haben.

2. Die Verwaltung hat beschlossen, Plön nicht für das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ anzumelden, weil die Zielrichtung dieser Förderung für Plön nicht relevant ist.

3. Die Steganlage für die DLRG an der Prinzeninsel wurde bereits oder wird in Kürze aufgebaut. Nach dieser Saison soll der Steg definitiv ausgesondert werden. Über eine Neubeschaffung oder andere Lösungen muss beraten werden. Dabei werden auch die Ergebnisse der bisweilen schwierigen Gespräche mit den Eigentümern in die Entscheidungsfindung einfließen.
Ich habe mich, übrigens ebenso wie Herr Melzer von der CDU, in den letzten Wochen für den erneuten Aufbau des Steges eingesetzt, weil ich die Arbeit der DLRG, sowohl die Durchführung des Rettungsdienstes wie auch die Jugendarbeit, für wichtig halte.
Wie eine mögliche Lösung für 2019 aussieht, bleibt abzuwarten. Hier sind verschiedene Ansätze denkbar, die zwischen Verwaltung, Selbstverwaltung, DLRG und anderen Akteuren noch abzustimmen sind.

Aus der Selbstverwaltung wurden verschiedene Punkte vorgetragen:

1. Herr Möller (SPD) führte aus, ihm sei aufgefallen, daß die Werbeanlagensatzung offenbar nicht beachtet wird. Er äußerte sein Unverständnis, daß Werbeanlagen, die in der Vergangenheit ohne Genehmigung errichtet wurden und nicht der Satzung entsprechen, noch immer vorhanden sind.
Noch unverständlicher sei, daß Werbeanlagen, die nicht der Satzung entsprechen, nach deren Inkrafttreten entstanden sind und offenbar geduldet werden.
Herr Gampert (FWG) führte dazu aus, daß er bereits in der Vergangenheit vorgeschlagen hat, Flyer für Vermieter*innen/Verpächter*innen zu erstellen, in denen auf die rechtlichen Vorgaben für die Gestaltung von Werbeanlagen hingewiesen wird. Diese Flyer sollten die Vermieter*innen/Verpächter*innen dann an die jeweiligen neuen Geschäftsinhaber*innen weitergeben. So könne vermieden werden, daß diese Werbeanlagen beschaffen, die dann wieder entfernt werden müssten.
Das halte ich für einen guten Ansatz. Ich ergänzte, daß wir uns dafür einsetzen müssen, daß städtische Satzungen, also städtisches Recht, auch umgesetzt wird, zumindest, wenn wir ernst genommen werden wollen. Ansonsten könnten wir uns auch den Aufwand dafür sparen, Satzungen zu erarbeiten.
Der Herr Bürgermeister erläuterte, daß die Stadt hier nur in Zusammenarbeit mit der Bauaufsicht des Kreises darauf hinwirken könne, ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Werbeanlagen zu entfernen. Dazu würden jetzt die ersten fünf Verstöße bearbeitet. Im Anschluß darann werden die nächsten Verstöße aufgearbeitet.

2. Ich wies darauf hin, daß die SPD Fraktion prüft, für den nächste Sitzung der Ratsversammlung im September den Antrag einzubringen, den Planungsverband Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehemals Seewiesen) aufzulösen. Dazu ergänzte ich im Hinblick auf die für den 3. Juli terminierte Sitzung des Planungsverbandes, daß jede weitere Arbeit bis dahin eingestellt werden sollte.
Der Herr Bürgermeister führte dazu aus, daß der Antrag noch nicht vorliegen würde und der Planungsverband unabhängig davon aus Verfahrensgründen seine konstituierende Sitzung durchführen muß.

3. Frau Kauf betonte, daß die zögerliche Umsetzung der Vorschläge zur Verbesserung der Situation der fahrradfahrenden Personen bei Teilen der Bevölkerung zu Unverständnis führt.
Der Herr Bürgermeister führte dazu aus, daß die Erarbeitung des Konzeptes laufe und die Umsetzung der Ergebnisse in Abstimmung mit anderen Behörden, hier insbesondere mit der Verkehrsaufsicht des Kreises, erfolgen muß. Die Verkehrsaufsicht würde die Ergebnisse und Forderungen der Plöner Verwaltung bzw. Selbstverwaltung jedoch ohne besonderen Nachdruck verfolgen.
Ich mag mich täuschen, aber mein persönlicher Eindruck ist, daß die Verkehrsaufsicht des Kreises primär den Autoverkehr im Blick hat. Vielleicht muß ich mich ja in den kommenden Monaten eines Besseren belehren lassen. Ich würde mich darüber freuen.

Die Einwohner*innenfragestunde war kurz, es wurden keine Fragen gestellt.

Anlaß für die gestrige Sitzung war die Notwendigkeit, einen Aufstellungsbeschluß für den Bebauungsplan 66 (Kieler Kamp) zu schaffen. Dort läuft die städtebauliche Entwicklung – ähnlich wie am Vogelberg – aus dem Ruder.
Der Antrag kam ursprünglich von der FWG, fand aber bereits in der letzten Sitzung des SteU die uneingeschränkte Zustimmung des Ausschusses. Auch wenn sich die personelle und politische Zusammensetzung des neuen Ausschusses jetzt geändert hat, war nicht zu erwarten, daß es hier einen Meinungswandel gibt.
Herr Möller (SPD) betonte noch einmal, daß ein Bebauungsplan die Möglichkeit für Bürger*innen ist, sich aktiv in die Planung und zukünftige Entwicklung einzubringen. Das Verfahren ist öffentlich und transparent. Entscheidungen nach § 34 BbauG, die Baurecht im unbeplanten Innenbereich regelt, würden grundsätzlich hinter verschlossenen Türen nicht-öffentlich getroffen.
Herr Achim Kuhnt als Umweltbeauftragter bemängelte, daß der Gesichtspunkt des Umweltschutzes in der Beschlußvorlage nicht ausreichend berücksichtigt sei. Er verwies auf die ökologische Bedeutung des Gebietes mit seinen zahlreichen Seeufern und als Übergangsbereich von städtischen Strukturen in den Waldbereich.
Diese Anmerkung soll ins Protokoll aufgenommen werden. Ökologische Aspekte wollen im weiteren Planungsprozess besonders berücksichtigt werden.
Der Aufstellungsbeschluß wurde einstimmig gefaßt.

Herr Melzer erwähnte noch, daß der SteP sichnach den Sommerferien zu einem Workshop treffen sollte, um die zukünftige Arbeit zu besprechen und gemeinsam Schwerpunkte abzustimmen.

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