Kita-Standort, Sanierungsgebiet und Fahrradstraßen, die Themen im SteP

Vorgestern tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP), gestern der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT). 

Die wesentlichen Punkte des SteP in Kürze, wobei Kürze ist untertrieben, wenn ich mir das Ergebnis im Nachhinein ansehe. 

TOP 7. Der Sachstandbericht über die Sprottenflotte zeigte auf, dass die Fahrräder der Sprottenflotte durchaus benutzt werden, wobei die Nutzung in Plön durchaus noch steigerungsfähig ist. In Juni diesen Jahres konnten im gesamten Verleihgebiet (Schwerpunkt Kiel) über 50.000 Ausleihen registriert werden. Einbrüche bei den Ausleihen gab es im etwas strengeren Winter 21/22 und während der Lockdown Phasen im Winter 20/21 sowie im Lockdown Anfang 2020. Die allermeisten Fahrten mit normalen Rädern liegen unter 30 Minuten und sind damit kostenfrei. Besonders beliebt sind E-Bikes, die allerdings bereits von der ersten Minute an bezahlt werden müssen. Das gilt auch für Lastenfahrräder und Lastenfahrräder mit Elektromotor.
Unter Umständen wird die Tarifstruktur in Zukunft verändert. Erste Überlegungen wurden in der Sitzung skizziert.
In diesem Jahr waren die beliebtesten Stationen in Plön:
1. Bahnhof (518 Ausleihen / 505 Rückgaben)
2. Markt (505 / 501)
3. Fegetasche (316 / 367)
Im gesamten Betriebsbereich der Sprottenflotte sind für ca. 37% der Fahrten Abhol- und Abgabestation gleich, ca. 63% der Fahrten gehen von A nach B.

Die Frage, die sich stellen wird ist, ob die Sprottenflottte auch in Zukunft weiter finanziert werden soll. Die Leihfahrräder werfen für die Stadt keine Gewinne ab, aber sie müssen als ein Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs verstanden werden. Für die Bestellung des Busverkehrs muss die Stadt der auch zahlen. Nahverkehr gehört für mich zur Daseinsvorsorge und die ist meistens defizitär.

Ich persönlich finde den Versuch mit der Sprottenflotte gut. Er ist auch als Beitrag zur Verkehrswende zu sehen. Allerdings würde ich mir wünschen, wenn die Ausleihzahlen auch in Plön noch steigen würden, damit der Betrieb auf Dauer zu rechtfertigen ist.

TOP 8. Fahrradstraße Rodomstorstraße – Gänsemarkt. Hier ging es darum, die Planungsleistung für die Einrichtung einer Fahrradstraße zu vergeben. Die Vorlage von Planungen ist erforderlich, um später die Aufträge für den Bau zu vergeben und Förderungen dafür beantragen zu können.
Die Planungsleistungen sind mit 30.000,- € veranschlagt.

Hier kam es zu einer lebhaften Diskussion. Die CDU sprach sich dafür aus, im Bereich Gänsemarkt bis Rodomstorstraße einen Verkehrsberuhigten Bereich statt einer Fahrradstraße einzurichten. Diese würde dann an den Verkehrsberuhigten Bereich der Lübecker Straße anknüpfen. Für diese Idee hätte es auch viel Zuspruch von den Anwohner*innen gegeben.
Im ersten Moment fand ich die Idee auch sehr charmant.
Außerdem bezweifelt man die Ergebnisse der Verkehrszählung.
Frau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, das die Entscheidung für eine Fahrradstraße doch schon lange gefallen sei und man nicht jede Entscheidung neu diskutieren müsse. Hier ginge es ja nur über einen erforderlichen Verfahrensschritt. Dieses Argument halte ich für schlecht. Man darf Entscheidungen immer wieder auf den Prüfstand stellen. Man darf einmal getroffene Entscheidungen auch ändern oder rückgängig machen, wenn man zu der Erkenntnis kommt, dass die Entscheidung nicht gut war oder wenn sich die Rahmenbedingungen geändert haben.
In der Diskussion begründete die CDU ihre Kehrtwende (Herr Koll (CDU) ehrlicherweise: „Wir sind hier umgefallen“) vor allem mit der Verkehrssicherheit im Bereich der Grundschule Rodomstorstraße und dem zusätzlichen Verkehr, der durch das in der Planung befindliche Gänsemarktviertel noch einmal zunehmen würde.
Der Bürgermeister führte aus, dass ein Umbau in einen Verkehrsberuhigten Bereich erfordern würde, Gehwege und Straße auf ein Niveau zu bringen. Diese Umbaumaßnahmen wären durch Ausbaubeiträge der Eigentümer*innen zu finanzieren. Auch Herr Rose (SPD) sprach sich sehr eindeutig dafür aus, die Fahrradstrasse (Im Original hatte ich hier: “den Verkehrsberuhigten Bereich” geschrieben. Das ist natürlich falsch, daher habe ich den Text hier nachträglich geändert.) über die gesamte Länge vom Gänsemarkt bis zum Abzweig Schiffsthal weiterzuführen. Außerdem betonte er, dass er nicht nachvollziehen kann, dass die Ergebnisse der Verkehrszählung aus einem Bauchgefühl heraus angezweifelt würden.
Herr Möller (SPD) thematisierte die Anbindung der Fahrradstraße an den Gänsemarkt und die Verkehrsführung und deren Verbindung mit der Bahnhofstraße im künftigen Sanierungsgebiet. Er stellt deren Sinnhaftigkeit er in Frage.
Herr Homeyer (Verwaltung) erläuterte, dass mit dem Verkehrsversuch die Zweckmäßigkeit der vorgesehenen Regelungen (Befahrung nur noch in einer Richtung oder nur noch für den Bus) erprobt werden soll. Ziel ist es auf jeden Fall, zu einer Verkehrsberuhigung in diesem Bereich zu kommen. Details werden sich ergeben, wenn die Planungen vorgestellt werden. Ich gehe davon aus, dass dabei auch Alternativen aufgezeigt werden.
Nach meiner Meinung wäre eine Fahrradstraße von der B76 über die Rodomstorstraße bis zur Abzweigung zum Schiffsthal nur noch ein Fahrradsträßchen und damit Unfug. Darüber hinaus würde der Umbau zu einem Verkehrsberuhigten Bereich mit Anliegerbeiträgen vermutlich zu erheblicher Verärgerung der Anwohner*innen führen.
Daher habe ich für das geplante Vorgehen gestimmt. Mit 5 Ja- und 4 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung wurde der Beschlussvorschlag angenommen.

Der nachfolgende Tagesordnungspunkt 8: „Planungsleistung zur Konzeption einer Fahrradstraße Eutiner Strasse“ wurde dann ohne weitere Diskussion mit 6 Ja- bei 4 Nein-Stimmen zugestimmt. 

TOP 10. Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) Stadt Plön – Gesamtmaßnahme „Bahnhofvorplatz / Lübecker Strasse“ war aus meiner Sicht der wichtigste Tagesordnungspunkt. Der Bereich des Bahnhofsviertels ist nicht mehr besonders attraktiv. Daher hatte ich mich seinerzeit dafür eingesetzt, dass die Stadt sich für die Aufnahme in das Förderprogramm bewirbt. Für diesen Vorschlag fand sich eine Mehrheit. Die Stadt wurde dann in das Programm aufgenommen, da das Land hier ebenfalls einen „städtebaulichen Misstand“ erkannt hat. Vorgestern wurde im Ausschuss die Sanierungssatzung beschlossen. Sie muss dann noch die Zustimmung in der Ratsversammlung finden. Danach wäre ein Sanierungsträger zu suchen und zu beauftragen. Diese Planungsleistung muss natürlich ausgeschrieben werden. Die letzten Maßnahmen (Fußgängerzone, Lübecker Straße) wurden von der BIG begleitet. Die Ergebnisse können sich sehen lassen. Wollen wir abwarten, was die Zukunft bringt.

TOP 11, Standortbestimmung für eine Kita. Der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus hat den Bedarf für zusätzliche Kindergartenplätze und einen neuen Standort für einen Kindergartenneubau festgestellt. Der Neubau soll Platz für 5 Gruppen bieten. Der SteP hat nun, da es sich beim Standort um eine Frage der Stadtplanung handelt, über den Standort beschliessen sollen. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, das neue Kitagebäude auf dem Gelände des alten Spielplatzes am Appelwarder zu bauen.
Der Vorsitzende des SteP, Herr Melzer (CDU) bestätigte die Notwendigkeit eines Neubaus, lehnte aber den Standort ab. Ich habe mich schon lange dafür eingesetzt, diesen Standort in der alten „Todeskurve“ für die Einrichtung einer Kita vorzusehen. Ich halte den Standort immer noch für geeignet, jetzt allerdings mit Einschränkungen. Im Rahmen der ersten Betrachtungen hat sich herausgestellt, dass das Gebäude relativ groß wird. Damit verbleibt keine wirklich ausreichende Außenfläche. Diese Fläche für den Spielplatz wird nun 200 Meter weiter geplant. Herr Melzer führte aus, dass der Weg entlang der Straße gefährlich sei und dass es auf der Freifläche kein Toilettengebäude gäbe. Sollte ein Kind auf Toilette müssen, würden immer eine Erzieherin oder ein Erzieher mitgehen müssen. Das hat seine Berechtigung.
In der letzten Sitzung des SteP hatte ich nachgefragt, ob der Platz hinter der Aula am Schiffsthal nicht doch in Frage käme. Dieser Platz wurde schon betrachtet, als es um den Neubau der Kita am Plauer Weg ging. Seinerzeit stand die Aussage im Raum, der Platz käme nicht in Frage, weil er im 50 Meter Uferschutzstreifen liegen würde. Daher wurde ein Teil des alten Apfelbaumbestands auf der Streuobstwiese abgeholzt. Auch Herr Möller (SPD) betonte, dass er den Standort seinerzeit als besser geeignet angesehen hat und sich für den Erhalt der Streuobstwiese eingesetzt hätte. Soweit ich mich erinnere stellte sich später heraus, dass der Uferschutzstreifen durchaus hätte bebaut werden können.
Daher hatte ich in der letzen Sitzung angeregt, beim Kreis anzufragen, ob eine Bebauung möglich wäre. Eine Befreiung von der Regelung ist nach meinem Kenntnisstand möglich, wenn im Uferstreifen keine besonders geschützten Arten vorkommen. Auf nachfrage bestätigte die Verwaltung, dass diese Nachfrage nicht erfolgt ist.
Es gibt mit dem Standort natürlich zwei weitere Probleme. Das Gelände gehört dem Schulverband und es ist der Pausenplatz der Förderschule. Die Frage, ob der Schulverband das Gelände an die Stadt verkaufen könnte, stand mit der Frage nach der Bebaubarkeit des Uferstreifens natürlich auch im Raum. Eine Abklärung mit dem Schulverband ist aber auch nicht erfolgt.
Diese unterbliebene Prüfung einer Alternative wurde vom Ausschuss kritisch betrachtet. Daher zeichnete sich im Verlauf der Sitzung ab, dass es an diesem Abend noch keine Zustimmung zu dem Standort geben wird. Statt dessen wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem Kreis und dem Schulverband zu prüfen, ob der Neubau der Kita am Standort Schiffsthal möglich ist. Als weitere Standorte wurde der Platz hinter dem Gebäude der ehemaligen Hauptschule und der Bolzplatz der Katholischen Kirche ins Gespräch gebracht. Das Ergebnis der Prüfung soll nach Möglichkeit in der Sitzung des SteP im Dezember vorliegen. Dann wird voraussichtlich die Entscheidung fallen.

Aus meiner Sicht ist das beschossene Vorgehen richtig. Die Verzögerung des Bauvorhabens um 2 Monate ist vertretbar. Vielmehr muss es darum gehen, den am besten geeigneten Platz zu finden. Erst wenn sich herausstellt, dass keine der anderen genannten Fläche verfügbar gemacht werden kann, werde ich dem Neubau der Kita am Appelwarder zustimmen.  

Entscheidungsbefugnis bleibt beim Ausschuß

Mit 7 Ja gegen zwei Nein Stimmen sowie einer Enthaltung entschied der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung, die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen von Bauanträgen nicht an die Verwaltung zu delegieren.

Wenn im Innenbereich gebaut werden soll, es aber keinen Bebauungsplan gibt, spricht man vom ungeplanten Innenbereich. In Kürze das wesentliche: die Regelungen des Baugesetzbuches sind bei uns wie folgt umgesetzt:
– Der Bauantrag wird durch den Kreis (Bauaufsicht) genehmigt.
– Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird die Stadt beteiligt. Sie kann das „Gemeindliche Einvernehmen“ erteilen oder auch versagen.

Die Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens erfolgt in Plön durch den Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung. Sie könnte von Ausschuß an die Verwaltung delegiert werden.
Darüber haben wir in der Vergangenheit bereits öfter kontrovers diskutiert.

Aufgrund einer Anfrage des Kollegen Rose (SPD) in einer der vorletzten Sitzungen hat die Verwaltung eine Vorlage erstellt, in der folgender Beschlußvorschlag zu lesen war:
„Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung dem Bürgermeister die Entscheidung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB.“

Beim gemeindlichen Einvernehmen geht es um die Beurteilung der Frage, ob ein Bauvorhaben sich „einfügt“. Dabei geht es vorwiegend, aber nicht nur um die Größe des Baus und die Art seiner Nutzung.

Ich habe mich eindeutig dagegen ausgesprochen und mich damit gegen die Mehrheitsmeinung in meiner eigenen Faktion gestellt. Ich bin kein Freund davon, Entscheidungen von der Politik auf die Verwaltung zu übertragen. Der Streit um die Baumschutzsatzung und die von der Politik beschlossene Genehmigung zur Fällung von 6 Birken im Wohngebiet Ölmühle hat gezeigt, dass die Auslegung des Ermessens in Verwaltung oder Politik in Einzelfällen durchaus unterschiedlich sein kann.
Ich bin auch ein Befürworter des Vier-Augen-Prinzips und gegenseitiger Kontrolle, gerade in Bauangelegenheiten. Das ist meine Grundsatzposition und hat nichts mit Mißtrauen gegenüber der Verwaltung zu tun.

Ausschlaggebend für mich, an der Entscheidungskompetenz des Ausschusses festzuhalte ist ein Vorgang, bei dem die Verwaltung vor einiger Zeit eine Befreiung von Vorgaben des Bebauungsplanes erteilt hat, die wesentlichen Grundzüge der Planung widersprach. Wenn wir Pläne machen, dann sollte man sich daran halten und nicht gleich wesentliche Planungsinhalte aushebeln. Mit einer solchen Fehlentscheidung ist natürlich nicht mehr zu begründen, daß die Planungsinhalte anderen Bauwilligen gegenüber noch durchgesetzt werden können.
Vier Augen sehen mehr als zwei, die Gefahr von Fehlentscheidungen wird reduziert.

Der Bürgermeister warb für eine Übertragung der Entscheidungsbefugnisse. Er führte aus, daß der Verwaltungsaufwand geringer sein, die Entscheidung im Sinne der Bürger:innen schneller getroffen werden können und der Ausschuß ohnehin keinen Entscheidungsspielraum hätte und in den meisten Fällen ohnehin der Empfehlung der Verwaltung folgen würde.

Als Kompromisslinie wurde ins Gespräch gebracht, daß die Entscheidung nur in wichtigen Fällen im Ausschuß getroffen wird. Das ist problematisch, denn wer soll entschieden, was wichtig ist. Auch darüber wurde in der Vergangenheit schon hinreichend gesprochen. Der Teufel liegt nun mal im Detail.

Zudem kommt hinzu, daß der SteP die Frage gar nicht entscheiden darf. Die Zuständigkeitsordnung legt die Befugnis des SteP fest. Sie zu ändern ist Aufgabe des Hauptausschusses. Der schlägt die Änderung dann der Ratsversammlung vor, wo sie zu beschließen ist. Darauf habe ich meine Kolleg*innen bereits im Vorfeld der Sitzung aufmerksam gemacht.

Für mich war das eine „digitale“ Entscheidung: Entweder – Oder. 

Mein Beschlußvorschlag lautete daher:
„ Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung spricht sich dafür aus, dem Bürgermeister die Entscheidung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB zu übertragen.
Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Antrag zur Änderung der Zuständigkeitsordnung in den Hauptausschuß einzubringen.“

Diese positive Formulierung war m.E. erforderlich, um unter dem Tagesordnungspunkt überhaupt über das Thema abstimmen zu können. Man kann nämlich nur über Themen abstimmen, die auch in der Tagesordnung niedergelegt sind.

Da ich gegen die Übertragung war, habe ich – paradox – gegen meinen eigenen Antrag gestimmt.
Ich hoffe, dass das Thema jetzt zumindest bis nach der nächsten Kommunalwahl vom Tisch ist.
Wir haben wichtigeres zu tun.

Die Baumschutzsatzung, Für und Wider einer politische Beteiligung.

Gestern tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP). Ich habe bereits am 15. Mai einen Ausblick auf die Sitzung gegeben.
http://www.ingo-buth.de/2021/05/15/seehof-bahnhofstrasse-und-baumschutzsatzung-drei-themen-von-bedeutung-mittwoch-im-ausschuss/

In Sachen Baumschutzsatzung geht es voran. Die Satzung wurde vom Ausschuß für Gesellschaftliche Anlagen, Umwelt und Tourismus (GUT) erst einmal an den SteP zur Vorberatung überwiesen.
Hier ging es um zwei Themen:
1. Soll es für die Selbstverwaltung möglich gemacht werden, die Entscheidung im Ausnahmefall an sich zu ziehen?
2. Sollen Obstbäume mit unter die Satzung fallen?

Für die Mehrheit des SteP (8 Ja, 3 Nein-Stimmen) war es klar, daß die Politik zukünftig die Möglichkeit haben soll, im Ausnahmefall die Entscheidung über Baumfällungen an sich zu ziehen.

Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf sah diese Möglichkeit ausdrücklich nicht vor.
Der Bürgermeister verteidigte den Entwurf damit, daß ein solches Verfahren nicht üblich sei und das z.B. auch in der Hundesteuersatzung nicht vorgesehen sei. Er würde auch kein Landes- oder Bundesgesetz kennen, daß einen einen entsprechenden politischen Entscheidungsvorbehalt vorsieht. Sein Fazit: Die Politik (hier die Selbstverwaltung mit der Ratsversammlung und ihren Ausschüssen) gibt die Leitlinie vor, die Verwaltung setzt diese um.
Nun hat sich bei dem Gezerre um die 6 Birken in der Ulmenstraße 42 gezeigt, daß ein Beschluß des SteP, nämlich das geplante Wohnhaus entsprechend der vorgelegten Pläne aus städtebaulicher Sicht optimal aufzustellen, nicht umgesetzt wurde.
Zwar hat die Verwaltung der Stadt das gemeindliche Einvernehmen, daß der SteP den Planungen erteilt hat, pflichtgemäß an die Kreisverwaltung weitergegeben. Allerdings wurde diese Entscheidung durch eine Stellungnahme der Stadtverwaltung ausgehebelt. Die städtische Stellungnahme basierte auf der Baumschutzsatzung.
(Mehr in Anmerkung 1)

Auf meine Nachfrage hin vertritt die Kommunalaufsicht des Kreises die Auffassung, daß die Verwaltung auf Basis der bestehenden Satzung alleine für die Entscheidung zuständig ist.
Um eine politische Entscheidung zu ermöglichen muß die Satzung daher entsprechend angepaßt werden. Der SteP hat die Verwaltung gebeten, einen dementsprechend geänderten Entwurf zu erarbeiten, der dann in der nächsten Sitzung des GUT beraten werden kann. Dazu sah sich der Bürgermeister nicht im Stande, er wisse nicht, was er tun solle.
Daraufhin formulierte der SteP einen Beschluß, der vorsieht, den Paragraphen 6 Absatz (1) zu ergänzen. Bisher sieht er folgende unter anderem folgende Ausnahmen und Befreiungen vor:

4. bei einem Bauvorhaben, auf das bauplanungsrecht- lich ein Rechtsanspruch besteht, im Bereich des Bau- körpers und den nach der Landesbauordnung in der jeweils geltenden Fassung erforderlichen Abstandsflächen geschützte Bäume vorhanden sind und der geschützte Baum auch bei einer zumutbaren Veränderung oder Verschiebung des Baukörpers nicht erhalten werden können.

5. die Beseitigung der geschützten Bäume aus über- wiegendem öffentlichen Interesse dringend erforderlich ist.

Nach Auffassung des SteP ist ein 6. Punkt hinzuzufügen, der vorsieht, daß die Ratsversammlung auf Antrag eines Ausschusses die Entscheidung zu den Punkten 4 und 5 an sich ziehen kann.

Dieser Antrag wurde mit 8 von 11 Stimmen angenommen. Jetzt wird sich der GUT in seiner nächsten Sitzung am 3. Juni damit befassen müssen.

Ich habe in der Sitzung noch erwähnt, daß es jetzt zu zwei Szenarien kommen kann.
Entweder der GUT schließt sich der Auffassung des SteP an
oder er beschließt, daß diese Änderung wieder aus dem Satzungsentwurf herausgenommen werden soll.
In dem Fall käme es dann eine kontroverse Diskussion bzw. Abstimmung in der Ratsversammlung.
Mein Kollege Gerd Weber (Bündnis 90/Die Grünen) riet mir dann, mich mit Weissagungen zurück zu halten.

Ich wage nun mal den Blick in die Glaskugel: Für das Szenario 2 zwei besteht die Gefahr, daß die Tagesordnung der Ratsversammlung wieder einmal so formuliert wird, daß ein Beschluß über eine politische Beteiligung nicht möglich ist und für eine Änderung der Tagesordnung keine Zwei/Drittel Mehrheit zustande kommt.
Das hätte dann allerdings weniger mit dem Blick in die Glaskugel zu tun, sondern mit einem Déjà-vu.

Das zweite Thema war die Frage, ob Obstbäume mit unter den Schutz der Baumschutzsatzung fallen sollten.
Anfangs war ich von der Idee sehr angetan. Aber auch hier gibt es Aspekte, die dagegensprechen und sachlich erörtert werden sollten, auch wenn das erst einmal emotional eher verstörend sein könnte. Wir wollen der Umwelt und den Bäumen ja Gutes tun, und das meine ich nicht ironisch.

Ein erstes Indiz dafür, daß der Schutz von Obstbäumen möglicherweise nicht sinnvoll sein kann, ist der Umstand, daß er in der Mustersatzung des Städteverbandes nicht vorgesehen ist.

Die Unterschutzstellung von Obstbäumen weitet den Aufgabenumfang der Verwaltung aus.
Kommen mehr Aufgaben hinzu, werden schnell Forderungen nach zusätzlichem Personal laut.
Das hat der Bürgermeister im Hinblick auf die Forderung nach Personalabbau immer wieder betont. Daher müssen wir zusehen, daß es nicht zu einem zusätzlichen Personalaufwuchs kommt.
Personal kostet nun einmal Geld, das wir nicht im Überfluss haben.

Wenn wir eine Satzung beschließen, dann muß man in der Lage sein, die Satzung auch durchzusetzen. Dazu gehört, ihre Einhaltung zu kontrollieren. Ob das überhaupt praktikabel ist, muß erörtert werden.
Neben den Genehmigungsverfahren müssen auch Bußgeld- und Widerspruchsverfahren bearbeitet werden, möglicherweise zusätzlich noch nachfolgende Gerichtsverfahren.
Das ginge Hand in Hand mit der Aufgabenausweitung.

Es muß auch gefragt werden, ob die Zielsetzung stimmt. Häufig werden Obstbäume wegen ihres Obstes gepflanzt. Tragen sie nicht mehr, müßten sie in dem Fall ersetzt werden. Stehen sie unter Schutz, dann besteht die Gefahr, daß sie gefällt werden, bevor sie den Umfang von 80 cm erreichen. Dazu kommt, daß man sich in dem Fall auch die Gebühr sparen würde, die für eine Genehmigung eingeführt werden soll. 
Ich selber habe ein 30 Jahre altes Exemplar im Garten, das im vergangenen Jahr gerade mal zwei Äpfel getragen hat und im diesem Jahr lediglich 10 Blüten aufweist. Der Stammumfang geht hart auf den Grenzwert von 80 cm zu. Aus gärtnerischer Sicht wäre der Baum jetzt eigentlich ein Fall für die Kettensäge und den Ersatz durch einen neuen Apfelbaum.
Keine Sorge, ich werde mich jetzt trotz der angekündigten neuen Satzung nicht dazu hinreißen lassen, schnell noch zur Säge zu greifen. Der Baum ist mir ans Herz gewachsen.

Ausschließen würde ich in diesem Fall allerdings, daß die Umweltfachkraft durch die Aufgabenausweitung mit „Kleinkram“ beschäftigt werden soll, um sie von der Wahrnehmung wesentlicher Aufgaben abzuhalten. Das ist ein „Werkzeug“, das eher auf höheren Verwaltungsebenen zum Einsatz kommt.

(Anmerkung 1): Herausgekommen ist ein fauler Kompromiss. Eine Birke ist bereits gefällt, die übrigen werden eine verkürzte Restlebenszeit haben, da die Bebauung dicht an sie heranrücken wird. Dafür stehen die Gebäude nicht mehr in einer Fluch. Das wird im Straßenbild für die nächsten 50 bis 90 Jahre unästhetisch wirken. Die Nebenanlagen werden so erstellt, daß eine optimale Wegeführung – auch im Hinblick auf die Barrierefreiheit – nicht mehr möglich ist. In solchen Fällen bilden sich dann meist Trampelpfade, die sich als Wege verfestigen und, damit sie bei Regen nicht so matschig sind, dann provisorisch mit Betonplatten ausgelegt werden. Das Ergebnis planerischen Murkses.

Seehof, Bahnhofstraße und Baumschutzsatzung. Drei Themen von Bedeutung. Mittwoch im Ausschuß.

Am Mittwoch tagt der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung.

Dabei geht es um drei richtungsweisende Themen:
1. Die Entwicklung des „Seehof“ Areals
2. Die Entwicklung der Gebäude Bahnhofstraße 8-9
3. Die Baumschutzsatzung.

Bei Tagesordnungspunkte können langfristig erheblichen Einfluß auf das Stadt- und Landschaftsbild unserer Stadt zu haben. Die Änderung der Baumschutzsatzung dehnt deren Schutz auch auf Obstbäume aus. Strittig ist aber die Frage, wer über Ausnahmegenehmigungen entscheidet.

Zu 1: Die Entwicklung des „Seehof“- Areals ist sehr problematisch, da es landschaftlich reizvoll im Außenbereich liegt und schlecht erschlossen ist.

Die Heilsarmee als Eigentümerin des Grundstückes hat natürlich ein nachvollziehbares Interesse, einen maximalen Verkaufspreis zu erzielen.
Die Immobilienwirtschaft hat natürlich ein Interesse, hier mit Immobilien Geld zu verdienen, zumal auf dem Kapitalmarkt nur noch geringe Gewinne zu erzielen sind und Finanzierungen bei einem Zins um 1% natürlich verlockend sind.
Die Stadt hat ihre Interessen bereits 2020 formuliert. Der Bereich des Seehofes soll ausschließlich touristisch entwickelt werden. Die touristische Nutzung soll dem Konzept der Firma VAMOS  entsprechen, so zumindest der Beschluß des SteP aus dem vergangen Jahr.

Das “Seehof”-Areal vom Adlerhost aus gesehen. Das Bild aus dem November 2019 verdeutlicht, wie sensibel das Landschaftsbild ist und wie es durch eine weitere Bebauung nachhaltig vermasselt werden kann.

Genaue Informationen zum Projekt liegen noch nicht vor, die Vorlage der Verwaltung ist nicht viel aussagefähiger als die Überschrift des Tagesordnungspunktes. Genaueres werden wir dann aber am Mittwoch von der Quantum Immobilien AG aus Hamburg  https://www.quantum.ag und dem Planungsbüro KSP Engel GmbH aus Frankfurt https://www.ksp-engel.com vorgestellt.

Das ganze Verfahren macht mich etwas mißtrauisch.

Die Firmen sind nach meiner Bewertung ganz offensichtlich keine kleinen Krauter, sondern hochprofessionell, seriös und sie spielen in einer höheren Liga.

Von daher gehe ich mit der Erwartung in die Ausschusssitzung, daß sich die Planungen nicht an denen der Firma VAMOS orientieren und die Verwaltung den Beschuß des Ausschusses aus dem letzen Jahr in ihrem Ermessen sehr sehr weit ausgelegt hat.
Ich hoffe, ich täusche mich, aber ich vermute, daß die Entwürfe von denen von VAMOS weit entfernt sind und die einzige Übereinstimmung ist, daß sie auch „etwas mit Tourismus“ zu tun haben.

Ich bin auch immer vorgewarnt, wenn Planungen erst in der Sitzung vorgestellt werden. Da kann man dann die ein oder andere Überraschung erleben. Überraschung hat natürlich manchmal auch was mit Überrumpelung zu tun. Tolle Pläne oder Hochglanzpräsentionen werden dann mit den Worten des Ausschußvorsitzenden einleitend schon mal wohlwollend kommentiert, um die Richtung vorzugeben. Wenn man entsprechend dagegen argumentiert, dann hat man zwangsautomatisch schon mal den schwarzen Peter.

Es gibt einen ganz wesentlichen Punkt, bei denen ich mich nicht überrumpeln lassen werde. Es muß von Anfang an klar sein, daß hier – wenn hier – ein Projekt entsteht, für das dauerhaft eine touristische Nutzung sicherstellt ist. Das Eigentum muß – juristisch abgesichert – unteilbar sein, damit hier nicht über kurz oder lang Edelimmobilien für neureiche Hamburger*innen, Stuttgarter*innen oder Frankfurter*innen entstehen.
Erfahrungsgemäß entstehen aus vielen touristischen Projekten schnell Eigentumswohnungen in bevorzugten Wohnlagen.

Dazu kommt natürlich, daß die Versiegelung im Außenbereich nicht über das Maß hinausgehen darf, in dem der Boden dort bereits jetzt versiegelt ist.
Ein weiteres Kriterium für mich wäre, daß sich die gesamte Anlage so unauffällig wie möglich in die Landschaft einfügt.
Letztendlich wird die Frage der Erschließung des „Seehof“-Areals zu prüfen sein. Der Steinbergweg in seiner jetzigen Form wird da wohl nicht ausreichen.

Zu 2: Die Gebäude Bahnhofstraße 8+9 beschäftigen uns auch schon seit dem letzten Jahr.
Ursprünglich lagen uns im letzten Jahr bereits zwei Entwürfe vor.
Einer der Entwürfe orientierte sich an den Ausmaßen der bestehenden Gebäude. Er wäre nach meiner Erinnerung nach § 34 Baugesetzbuch zustimmungsfähig.
Der andere Entwurf beinhaltete ein Gebäude mit einem zusätzlichen Stockwerk. Das Gebäude war deutlich höher und hätte sich von der Höhenentwicklung nicht in den Bestand eingefügt.
Er wäre damit nach § 34 Baugesetzbuch nicht genehmigungsfähig. In der weiteren Entwicklung der Entwürfe wurde auch noch ein Türmchen draufgesetzt.
Um diese Planung umzusetzen, wäre ein Bebauungsplan erforderlich.
Zusätzlich wären die Zielsetzungen des Sanierungskonzeptes zu berücksichtigen, die jetzt in die Öffentlichkeitsbeteiligung gehen. 

Aus meiner Sicht erschließt es sich mir nicht, warum wir abweichend vom üblichen Verfahren jetzt in öffentlicher Sitzung über ein Verfahren beraten und abstimmen, obwohl der Sachstand eigentlich völlig klar ist.

Für mich wäre wichtig, die wesentlichen baulichen Charakteristika der Gebäude in der unmittelbaren und näheren Umgebung für die Gestaltung aufzunehmen.


Dazu gehören vor allem:
Die Dächer müssen von der gegenüberliegenden Straßenseite deutlich erkennbar sein (Es muß also eine entsprechend große Dachneigung umgesetzt werden, damit man nicht nur die Fassaden sieht und der Eindruck einer optische Verklotzung – in Fachkreisen auch scherzhaft als architektonischer Würfelhusten bezeichnet – entsteht.)
Stehende Fensterformate (Die Fenster müssen höher als breit sein).
Roter Backstein wäre schön, aber an der Stelle nicht unbedingt zwingend.

Eigentlich wäre es sinnvoll, den gesamten Bereich am Pferdemarkt einschließlich Krabbe 2-3 mit einem Bebauungsplan zu überplanen, um hier Städtebau aus einem Guß zu betreiben. Dann könnte ich mir auch durchaus größere Gebäude an der Stelle vorstellen, um den im Sanierungskonzept beschriebenen Eingangsbereich zur Stadt zu gestalten.

Zu 3: Die Baumschutzsatzung sollte schon seit längerem überarbeitet werden, da zahlreiche juristisch Bezüge nicht mehr stimmten. Zusätzlich sollten auch Obstbäume mit unter Schutz gestellt werden. Diesen zusätzliche Schutz von Obstbäumen begrüße ich ausdrücklich.

Letztendlich geht es aber auch um die Frage, ob ausschließlich die Verwaltung über Ausnahmegenehmigungen entscheiden darf oder ob die Selbstverwaltung (unsere politischen Gremien) die Entscheidung über Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall an sich ziehen darf.
Diesbezüglich gehen die Meinungen weit auseinander.

Die Verwaltung will das nicht, die Selbstverwaltung will das vermutlich mit Mehrheit. Letztendlich entscheidet die Selbstverwaltung über die Änderung der Satzung. Ob es eine Mehrheit gibt, wird sich im weiteren Verlauf dann zeigen.
Zum Verfahren: am 19. Mai 2021 Vorberatung im Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP), dann am 03. Juni 2021 Beratung im Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT), dann Beschluß in der Ratsversammlung (RV), voraussichtlich am 09. Juni 2021.

Hintergrund:
Es gab im Bezug auf das Bauvorhaben der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft in der Ulmenstraße 42 Unstimmigkeiten, wer letztendlich für die Genehmigung von Fällungen von Bäumen zuständig ist.
Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung hatte das städtische Einvernehmen für die Baupläne erteilt und die Verwaltung beauftragt, die Fällgenehmigung zu erteilen (neun Ja-Stimmen, zwei Gegenstimmen).
Die Verwaltung hat das nicht getan und das damit begründet, daß die Erteilung der Fällgenehmigung rechtswidrig wäre, weil sie der Baumschutzsatzung widerspricht.
Der Bürgermeister hatte bereits im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, daß die Baumschutzsatzung geändert werden muß, falls die Mitsprache politisch gewünscht ist.
Der Versuch, das In einem Hau Ruck Verfahren im Februar umzusetzen, scheiterte unter anderem an Verfahrensfragen.
Nach Auffassung der Kommunalaufsicht hat der Bürgermeister aufgrund der bestehenden Satzung die alleinige Entscheidungsbefugnis. So zumindest deren Antwort auf meine Anfrage.

Jetzt hat die Verwaltung einen Entwurf für die überarbeitete Baumschutzsatzung vorgelegt. Der sieht wiederum keine Entscheidungsmöglichkeit der politischen Gremien vor. Daher wurde er vom Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten an den Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung zur Vorberatung überwiesen.
Hier wird es jetzt darauf ankommen, die Baumschutzsatzung so zu ändern, daß die politischen Gremien die Entscheidung im Einzelfall an sich ziehen können. Ich halte es für wahrscheinlich, daß es dafür eine Mehrheit geben wird.

    

Europa und das Meer, Bericht aus Berlin

Ich wollte schon seit einiger Zeit die Ausstellung „Europa und das Meer“ im Deutschen Historischen Museum in Berlin, die noch bis zum 06 Januar 2019 gezeigt wird.
Dienstag war es so weit. Leider war es nicht erlaubt, in der Ausstellung zu fotografieren
Im lesenswerten Blog des DHM sind einige Beiträge auch mit Bildern zu sehen.
http://www.dhm.de/blog/category/inside-dhm/

Einleitend wird in der Ausstellung die These vorangestellt: Europa ist ein maritimer Kontinent. Er außer im Osten vom Meer umgeben und hat eine lange Küstenlinie. Machtpolitik – und damit nicht nur, aber unausgesprochen auch militär-strategische Aspekte – ist ebenso bedeutsam wie der Handel über See, der 90% des Warenaustausches weltweit ausmacht. Unterschiedliche Aspekte des maritimen Europa werden am Beispiel verschiedener europäischer Städte beleuchtet.

Die erste Station befaßt sich mit dem Seehandel und der Seemacht der antiken Griechen und des Römischen Reiches. Neben dem maritim-mythischen Bezügen der Odyssee wird bereits hier deutlich: Wer die See beherrscht, beherrscht den Handel und wer den Handel beherrscht, beherrscht die Welt (Sir Walter Raleigh, 1552(54?) – 1618). Leider geht man nicht auf Ansätze vorantiker Schifffahrt ein und läßt die Phönizier/Punier als bedeutende Handelsmacht und Konkurrenten Roms aus.
Das Römische Reich hatte mit dem Mare Nostrum, dem Mittelmeer, eine sehr maritime Komponente.

Die zweite Station befaßte sich mit der Seerepublik Venedig, deren Macht auf den Gewinnen des florierenden Seehandels über das Mittelmeer beruhte.
http://www.dhm.de/blog/2018/10/23/europa-venedig-und-das-meer/
Die Konkurrenzsituation mit der Stadt Genua wird nur nebenbei erwähnt, aber der Konflikt mit dem expansiven osmanischen Reich findet breiten Raum. Die Seeschlacht von Lepanto 1571 wird ausführlich dargestellt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Seeschlacht_von_Lepanto
Die Flotte der „Heiligen Liga“ siegte über die Osmanische Flotte. Dieser Sieg wurde propagandistisch ausgeschlachtet als Sieg des überlegenen Christentums über den Islam. Obwohl siegreich, konnte das strategische Ziel der Heiligen Allianz, die Rückeroberung Zyperns, nicht erreicht werden. Tatsächlich hat Venedig bereits 1573 einen Separatfrieden mit dem Osmanischen Reich abgeschlossen und das wiederum setzte seine Expansionspolitik mit der Eroberung von Tunis im Jahr 1574 fort.
Besonders gut gefallen hat mir die alte Handgranate aus Murano-Glas.
Schöner sterben.

Die dritte Station befaßte sich am Beispiel der Stadt Danzig mit dem Nord- und Ostseehandel und damit auch mit der Hanse. Um auf die Hanse einzugehen, hätte ich eigentlich Lübeck für das bessere Beispiel gehalten, da es in der Handelsorganisation eine deutlich wichtigere Stellung eingenommen hat. Mit bis zeitweise mehr als 400 Mitgliedsstädten an der Küste und im Binnenland, aber auch mit dem Ordensstaat des Deutschen Ritterordens im Bereich der heutigen baltischen Staaten und Ostpreußens war die Hanse nicht nur eine nicht-staatliche Handelsmacht, sondern auch ein Machtfaktor, der u.a. auch in der Lage war, Krieg gegen den dänischen König zu führen.

Was mich immer noch interessieren würde wäre, welches Volumen der Seehandel der Hanse im Vergleich zu Venedig und zu dem Handelshäusern der Fugger und Welser gehabt hat. Hierzu habe ich noch nichts gefunden. Wer einen Literaturhinweis hat, ich wäre dankbar.

Der Aufstieg der Seemacht Spanien geht einher mit dem Einflußverlust der Hanse, die im 17. Jahrhundert ohne offizielle Auflösung in der Bedeutungslosikeit verschwand, bevor sie seit der Mitte des 19. Jahrhunderts bis Heute unterschiedlich gedeutet wird. Aber das ist auch ein Thema für sich und wurde daher in der Ausstellung nicht angerissen.

An der vierten Station wird die spanische Expansion nach Südamerika behandelt. Dreh- und Angelpunkt hierfür ist Sevilla. Als Beginn für die Expansion kann die Wiederentdeckung der kanarischen Inseln im Jahr 1312 gewertet werden. Der Konflikt zwischen den aufstrebenden Seemächten Spanien und Portugal wurde im Vertrag von Tordessillas 1494 aufgelöst, indem Amerika bis auf Brasilien in den spanischen Einflußbereich gestellt wurde, während Afrika und die östlich davon liegenden Gebiete sowie Brasilien dem portugiesischen Einflußbereich zugeordnet wurden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Tordesillas
Während die Kanarischen Inseln erst missioniert und dann der spanischen Krone zugeschlagen wurden, verlief die Expansion nach Amerika genau anders herum. In dem Buch: „Kurzgefasster Bericht von der Verwüstung der Westindischen Inseln“ berichtet Bartholome de las Casas 1542 über die Gräultaten gegen die indigene Bevölkerung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bartolom%C3%A9_de_Las_Casas
Die Debatte von Valladoid 1551/51 kann in dem Zusammenhang als erste Menschenrechtsdebate in Europa gewertet werden. Sie verlief ohne greifbres Ergebnis.
https://de.wikipedia.org/wiki/Disput_von_Valladolid
Neben Gold wurde vor allem Silber nach Europa verschifft. Der Anbau von Zuckerrohr und Tabak ist der Ausgangspunkt der Verschleppung von ca. 12 Mio Sklaven aus Schwarzafrika nach Amerika, aber das wird in der Ausstellung nicht weiter erörtert.
Interessant fand ich auch den Nachbau des Globus von Martin Behaim aus dem Jahr 1492, der im Original in Nürnberg zu sehen ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Martin_Behaim
Die Ergebnisse der Entdeckungsreisen von Columbus sind noch nicht enthalten, der gesamtamerikanische Kontinent ist noch nicht dargestellt, wohl aber Japan. Das Exponat macht klar, daß den damaligen Gelehrten bereits bewußt war, daß die Erde keine Scheibe ist.
Auf der 1527 entstandenen Karte des Kosmographen Diego Ribero, der im Dienst der Casa de Contrataction stand, ist dann auch der amerikanische Kontinent dargestellt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Casa_de_Contrataci%C3%B3n

Eine Station weiter befaßt sich die Ausstellung mit Lissabon, der Drehscheibe des ökonomischen und kulturellen Austausches mit Asien. Der portugiesische unterschied sich vom spanischen Kolonialismus. Die Portugiesen haben, außer in Afrika, im Wesentlichen keine Siedlungskolonien erkämpft, sondern sich auf Handels- und militärische Stützpunkte beschränkt. Indien, China und Japan wurden nie besetzt. Kulturimporte aus Asien sind u.a. Nudeln, Klopapier, Tee, Papiergeld und Porzellantassen. Handelswaren waren vorzugsweise Tee und Gewürze. Sie wurden gegen Silber gehandelt. Andere europäische Güter waren in den dortigen Hochkulturen nicht nachgefragt.

Als nächstes wurde Amsterdam behandelt. Hierbei ging man nicht auf die Aspekte des durchaus beachtlichen und weltumspannenden niederländischen Kolonialismus ein. Vielmehr wird Amsterdam, ohne es so zu nennen, als maritimes Silicon Valley des 17/18. Jahrhunderts dargestellt. Es hatte eine führende Stellung in den Bereichen Navigation, Kartographie und Schiffbau erworben. Im nordeuropäischen Raum waren die Niederlande maßgeblich bei der aus Spanien/Portugal übernommenen Karweel-Bauweise, die die typische nordeuropäischen Klinkerkonstruktionen ablösen konnten. Hier dürfte auch die Wurzel des russischen Seeinteresses zu suchen sein. Peter der Große hielt sich in den Niederlanden auf, um sich über die Seefahrt und Schiffbau zu informieren.

Die Aufteilung der Welt zwischen Spanien und Portugal ließ sich nicht durchhalten. Als weitere Kolonialmächte traten unter anderem Großbritannien und Frankreich auf den Plan. Sie werden in den nächsten beiden Stationen behandelt werden.

Nantes wird beispielhaft für den Sklavenhandel dargestellt. Der war Teil des Transatlantischen Dreieckshandels. Werkzeuge, Waffen, Tuche und Metalle wurden an die westafrikanische Küste gebracht und vor Ort gegen Sklaven gehandelt. Die Sklaven wurden dann nach Amerika verbracht und dort verkauft, wo sie überwiegend in der Landwirtschaft arbeiten mußten. Kolonialwaren wie Gewürze, Tabak und Zucker wurden dann auf dem Rückweg nach Europa transportiert. Kaufleute und Schiffe aus Nantes wurden hierfür eingesetzt. Die Verschleppung von 495.000 Afrikaner*innen geht auf ihr Konto. Sklaverei wurde in Frankreich 1817 abgeschafft. An einer anderen Stelle in der Ausstellung wird 1848 genannt. Der Sklavenhandel wurde aber bis 1848 weiter betrieben, wobei mir nicht ganz klar geworden ist, ob legal oder illegal.
Aber nicht nur französische Kaufleute sind mit Sklavenhandel reich geworden.
Auch die Sklavenjäger haben von diesem Geschäft profitiert, etwa das Königreich Monomotapa im heutigen Mosambik/Simbabwe), wobei der Sklavenhandel im Wikipedia-Beitrag keine Erwähnung findet.
https://de.wikipedia.org/wiki/Munhumutapa-Reich
anders als für das Königreich Dahomeya (Goldküste)
https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6nigreich_Dahomey

Aus meiner Sicht wäre es interessant zu überlegen, ob man zu dem Komplex Sklavenhandel eine differenziertere Sicht einnehmen muß. Sklavenhandel war im Mittelalter und in der frühen Neuzeit durchaus üblich und/oder legal. Nachweislich haben sich Europäer an dem Sklavenhandel beteiligt (ca. 12 Mio Verschleppte nach Amerika), aber auch die arabischen Barbaresken-Piraten in Nord-Afrika (ca. 1 verschleppte Mio Europäer*innen) und afrikanische Nationen haben sich beteiligt. Zumindest teilweise waren es Afrikaner, die andere Afrikaner gefangen und zum Kauf angeboten haben. Angebot und Nachfrage bestimmen den Markt. Das Bild des unmündigen Afrikaners, der durch Europäer mit Glasperlen, Gewehre und Kochtöpfe verleitet wird, seine Mitmenschen zu vermarkten, ist möglicherweise nicht zutreffend. Auch wenn die afrikanischen Königreiche keine Schriftsprache hatten, muß man sie sich wohl eher als strukturierte Gemeinwesen mit hierarchischer Ordnung und nicht als Ansammlung von unkultivierten „Wilden“ vorstellen.
Damit soll aber in keiner Weise die europäische Verantwortung relativiert werden.

Am Beispiel London werden in der nachfolgenden Station die Verknüpfung von Seefahrt und Handel dargestellt. Die Industrielle Revolution mit der Erfindung der Dampfmaschine hatte erheblichen Einfluß auf die Schiffahrt. Reisezeiten verringerten sich erheblich. Der Warenaustausch beschleunigte sich, Fahrzeiten wurden regelmäßiger. Schiffe wurden teurer, Aktiengesellschaften wurden gebildet, um ihre Finanzierung sicherzustellen.
Auch Infrastrukturprojekte wie der Suezkanal wurden über Aktien finanziert (Die durch den Franzosen Lesseps gegründete Kanalbaugesellschaft agierte im osmanischen Reich und wurde dann später im wahrsten Sinne des Wortes von den Briten feindlich übernommen). Die Realwelt trifft auf die Finanzwelt. Die Londoner Docks wurden zum Vorbild, u.a. für die Hamburger Speicherstadt. Eine Beschleunigung und der wachsende Umfang des Welthandels erfordert Kommunikation und Standardisierung. Das erste Transatlantikkabel wurde 1859 gelegt, 1968 wurde der Standardcontainer in London mit der ISO 668 festgelegt. Heute werden 70% des Stückgutes in Containern transportiert.

Eine weitere Station behandelt Bremerhafen als einen der großen Auswandererhäfen. Die erste große Auswanderungswelle ist 1840 zu verzeichnen. Die Reise mit dem Segelschiff dauerte ca 40-50 Tage. Unterbringung und Verpflegung der Auswandere*innen wurde nach anfänglich chaotischen und ausbeuterischen Verhältnissen reglementiert. Ab 1860 wurden zunehmend Dampfschiffe eingesetzt. Die Reisezeit verringerte sich auf ca. 14 Tage.
Die zweite Auswanderungswelle setzte zwischen 1880 und 1914 ein. In manchen Jahren machten sich bis zu 1,3 Mio Menschen aus Europa auf den Weg in die Neue Welt. Ab 1892 lief die Einwanderung in die USA dann über Allis Island
https://de.wikipedia.org/wiki/Ellis_Island,
1921 wurde eine Quotenregelung eingeführt, 1924 reglementierte der Immigration Act die Einwanderung in die USA. Nicht erwähnt wird, daß neben den USA viele andere Länder in Nord- und Südamerika Ziel der Auswanderung waren.

In der nächsten Station wird Europa als postkolonialer Einwanderungskontinent thematisiert. Hier bricht die Ausstellung mit der Systematik, Themen anhand von Städten darzustellen. Die Einwanderung nach Europa wird anhand der Windrush Generation erläutert. Die Windrush war ein Schiff, mit dem 1948 ca. 500 Menschen aus der Karibik nach Großbritannien eingewandert sind, um dem dortigen Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken. Die Windrush Generation, zu der es keinen deutschen Wikipedia Eintrag gibt, hat Auswirkungen bis in die heutige Zeit.
https://www.nzz.ch/international/windrush-die-geschichte-einer-sehr-englischen-schlamperei-ld.1381900
1962 wurde der Zuzug dann über ein Einwanderungsgesetz reglementiert.
Die aktuelle Zuwanderung über das Mittelmeer schließt diese Station ab. Vier Einzelschicksale werden dargestellt.

Das Meer als Ressource wird am Beispiel Bergen erläutert. Die Fischerei war bereits ein wesentlicher wirtschaftlicher Faktor in Hansezeiten. Hering aus Schonen oder Stockfisch aus Bergen waren wichtige Lebensmittel. Bei 180 bis 200 katholischen Feiertagen, an denen kein Fleisch gegessen werden durfte, nahm Fisch eine wichtige Bedeutung für die Ernährung ein. Auch der Walfang war von erheblicher Bedeutung. Der Tran von ganzen Walgenerationen wurde in Europa (und den USA) zur Beleuchtung der Wohnungen und Straßen genutzt und brachte manche Walart an die Grenze zur Ausrottung. Heute sind unterseeische Öl- und Gasvorkommen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Zukünftig könnte auch der unterseeische Bergbau wichtig werden. Von Manganknollen wird seit Jahrzehnten geredet, auch wenn ihr Abbau bis heute nicht erfolgt,  und die Rohstoffe, die sich in „Rauchern“ in der Tiefsee ansammeln, können in Zukunft wichtig werden, da sie Rohstoffe für elektronische Bauteile beinhalten.

Das Meer als Forschungsobjekt wird im Zusammenhang mit Kiel behandelt. Während man im 18. Jahrhundert noch der Ansicht war, daß die Tiefsee aufgrund des Druckes unbewohnbar ist, ist man heute gerade erst dabei, die Tiefsee und ihr vielfältiges Leben zu entdecken. Das GEOMAR in Kiel wird dargestellt, das Alfred Wegener Institut in Bremerhaven findet keine Erwähnung. Andere europäische Forschungsinstitute auch nicht.

Das Thema Tourismus wird am Beispiel Brighton erörtert. 1750 Beschreibt der Britische Arzt Richard Russel die Heilwirkung von Seewasser. 1793 wird in Heiligendamm die erste Seebrücke fertig gestellt. 1797 wird Norderney Nordseebad. 1823 verfügt Brighton über eine große Seebrücke.
Um 1900 ist der Bädertourismus entwickelt und das Bürgertum hat die Küsten erobert.
Die „Nordlandreisen“ von Kaiser Wilhelm II in den Jahren 1889 bis 1914 beflügeln den Kreuzfahrttourismus in Deutschland. In den 20ger Jahren bewirbt eine Reederei ihre Kreuzfahrten nach Norwegen mit dem Begriff „Nordlandreise“. Die NS-Organisation Kraft durch Freude (KdF) bietet im Dritten Reich mit ihren Schiffen Kreuzfahrten für „Jedermann“. KdF kann auch als Erfinderin der Bettenburg gelten. In Prora auf der Insel Rügen entsteht die erste Feriengroßanlage und wird damit Vorläufer des Massentourismus, der sich seit 1960 voll entwickelt.

Das Meer als Sehnsuchtsort ist dann nicht mehr an einen Ort gebunden. Literatur, Malerei und Musik werden dann im wohl schwächsten Ausstellungsteil erörtert.

Die Ausstellung geht im ersten Teil sehr auf die Beherrschung der Meere ein, ein Aspekt, der im weiteren Teil der Ausstellung kaum noch eine Erwähnung findet, obwohl er in zwei Weltkriegen und bis heute durchaus von Bedeutung ist. Europa war nicht immer friedlich. Für die letzten 70 Jahre dürfen wir wirklich dankbar sein. Leider gelingt der schwierige Spagat, großräumige globale oder europäische Entwicklungen nur bezogen auf eine Stadt darzustellen, nicht immer. Auch der Europabegriff, der der Ausstellung zu Grunde liegt, kann durchaus hinterfragt werden, weil er Rußland mehr oder weniger komplett ausklammert. Alles in Allem aber dennoch eine gelungene und

 

 

sehr interessante Ausstellung, deren Besuch sich durchaus lohnt.

Die Poller kommen

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) wurde beschlossen, im Bereich der Fußgängerzone nunmehr „Poller’“ zu installieren, um das Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten zu unterbinden. Auf der Höhe Rossmann wird eine feste Barriere eingerichtet, bewegliche Poller sollen am Wentorper Platz, am Schloßberg und in der Langen Straße zwischen Schloßapotheke und Imbiß eingebaut werden. Der Zugang zum Haupteingang der Kirche und zu den Ärzten bleibt frei. Rettungkräfte bekommen Transponder, damit die Poller automatisch öffnen, Personen, die berechtigt sind, die Fußgängerzone zu befahren, können die Poller mit dem Handy anwählen, damit sie den Weg freigeben.

Diese Entscheidung fiel mit acht Stimmen gegen die drei Stimmen der CDU-Fraktion, die sich insbesondere wegen der Anschaffungskosten in Höhe von 65.000,– Euro sowie der nicht bezifferten jährlichen Unterhaltskosten nicht mit dem Projekt anfreunden konnte.

Der Entscheidung ging eine jahrelange Diskussion voraus. Immer wieder haben Einwohner*innen bemängelt, daß Lieferant*innen die Zeiten, in denen die Füßgängerzone von ihnen befahren werden darf, nicht einhalten würden. So sei auch nach 10:00 Uhr immer wieder zu beobachten, daß z.T. mehrere LKW gleichzeitig die Fußgängerzone befahren. Dabei wurde stets auf die Beeinträchtigung der Aufenthaltsqualität wie auch auf das Gefährdungspotential hingewiesen.
Gleichzeitig wurde von Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung berichtet, daß häufig Autos auf den Schloßberg fahren, weil einige Navigationsgeräte  diese Strecke als Weg nach Neumünster anzeigen würde.

Da auch die Einrichtung von Ladezonen im Bereich Stadtgraben nicht zu einer Verbesserung der Situation geführt hat, sah sich jetzt der Bürgermeister veranlaßt, die Errichtung von Pollern zur Debatte zu stellen.

Einige der wesentlichen Punkte in der Aussprache waren die Kosten und die technische Zuverlässigkeit.

In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, daß die Investition in Poller zu hoch sei und die Einhaltung der Lieferzeiten auch durch die städtische Verkehrsüberwachung durchgesetzt werden könne. Darauf entgegnete der Bürgermeister Herr Winter, daß die städischen Verkehrsüberwacher*innen den ruhenden Verkehr überwachen dürfen, die Überwachung des fließenden Verkehrs würde in die Zuständigkeit der Polizei fallen. Die Polizei sei aber duch andere Aufgaben gebunden, so daß sie nur sporadisch kontrollieren könne. Der Hinweis, daß der Lieferverkehr ja auch mal halten würde, so daß die städtische Verkehrsüberwachung dann tätig werden könne, ist zwar nicht von der Hand zu weisen, durfte aber nach Einschätzung der meisten Mitglieder des Ausschusses weder ausreichen, eine ausreichende Kontrolldichte zu gewährleisten, noch ist sie gegen PKW wirksam, die die Lange Straße als Abkürzung benutzen.
Darüber hinaus verwies der Herr Bürgermeister auf die guten Erfahrungen, die man in Oldesloe mit der Pollerlösung gemacht hätte und bestätige, daß nach oldenburger Erfahrungen die jährlichen Betriebskosten gering seien, ohne deren genaue Höbe benennen zu können.
Auf jeden Fall seinen die Kosten niedriger als die Personalkosten für eine weitere Kraft zur Verkehrsüberwachung.

In dem Zusammenhang wies er auch darauf hin, daß die Poller in Oldesloe technisch robust ausgelegt sind und zuverlässig arbeiten. Die Erfahrungen mit dem Poller in der Bustwiete in Plön können nicht verallgemeindert werden, da dieser Poller in der Regenablaufrinne stehen würden bei Niederschlag Wasser mit Staub und Sand in die Mechanik eindringen könnte.

Die Mitglieder des Ausschusses wollten dem Vorschlag der Verwaltung, die bewegliche Poller vor Rossmann, zwischen Kirche und den alten Finanzamt sowie am Wentorper Platz zu installieren, nicht folgen. Die Forderungen nach einem barrierefreie Zugang zum Haupteingang der Kirche und zu Dr. Stehle führte dann nach einer lebhaften Diskussion zu dem zu Anfang bereits erwähnten Ergebnis.

inweis

Chance für Städtebauförderung gewahrt

Ich habe im Februar im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt den Antrag gestellt, ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) in Auftrag zu geben. Dabei wurde ich von FWG, FDP und Bündnis90/Die Grünen unterstützt, insbesondere im Hinblick auf die Bereitstellung der erforderlichen Mittel.
Dieses Konzept ist wichtig, um in den Genuß von Zuschüssen aus der Städtebauförderung zu kommen. Ich halte das für wichtig, da wir in den Bereichen “Bahnhofsviertel”, Fegetasche und Spitzenort echten Entwicklungsbedarf bzw. Entwicklungspotential haben.
Die Vorlage der Verwaltung, die uns im letzten Ausschuß vorgelegt wurde, erläuterte noch einmal die Zusamenhänge zwischen ISEK und dem Städtebauförderungsprügramm “Kleine Städte und Gemeinden”.
Dabei habe ich auch angesprochen, daß ich die Darstellung des Aufwandes für übertrieben halte. Um hier Klarheit zu schaffen bat ich darum, zur nächsten Sitzung des SteU die zuständigen Fachleute aus dem Innenministerium und von einem Erschließungsträger, z.B. der BIG Städtebau, einzuladen, damit wir uns aus erster Hand erkundigen können. Der Ausschuß hat beschlossen, diesem Vorschlag zu folgen das Interesse der Stadt Plön an der Aufnahme in das Städtebaufürderungsprogramm an das Innenministerium zu melden. Eine Entscheidung ist damit noch nicht getroffen, aber immerhin hält die Stadt sich diese Option offen.

Die Kieler Nachrichten hatten gestern über diese Entscheidung berichtet. Im selben Bericht ging es auch um die Seewiesen, aber dazu werde ich mich in einem späteren Beitrag äußern.

Eine Woche, 3 Sitzungen

Nach den Ferien geht die politische Arbeit in Plön in dieser Woche wieder los.

Heute tagt der Hauptausschuß (HA). Hier wird es im Wesentlichen um den Tagesordnungspunkt 5 gehen, die Neufassung der Ausbaubeitragssatzung, oder im vollständigen Titel: „Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Plön“
Leider ist die Vorlage nicht im Bürgerinformationssystem nicht abgelegt, und ich habe auch keine Papierversion zur Hand. Soweit ich mich erinnere, geht es um eine Anhebung der Kostensätze, die vor dem Hintergrund der Haushaltssituation der Stadt erfolgen muß.

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt hat seit längerer Zeit nicht getagt. Daher ist die Tagesordnung sehr umfangreich.
Es wird erneut um die Hipperstraße gehen. Nach umfangreichen Prüfungen hat sich ergeben, daß die bisherigen Pläne ohne große Abweichungen durchgeführt werden müssen. Die Anregungen und Vorschläge aus der Bürgerschaft wurden geprüft, sie sind aber aus verschiedenen Gründen nicht umsetzbar.
Darüber hinaus wird über die Werbeanlagensatzung abzustimmen sein. Das ist nach meiner jetzigen Bewertung eine gute Arbeit, der ich zustimmen würde, wenn ich mit abstimmen dürfte.
Das dritte, und das vielleicht wichtigste Thema ist der Beschluß über das weitere Vorgehen bezüglich des Städtebauförderungsprogramms „Kleine Städte und Gemeinden“. Die vorgeschlagene Beendigung kann ich mittragen, wenn im Gegenzug die Arbeit am „Entwicklungskonzept östliche Innenstadt“ wieder aufgenommen wird. Ziel muß sein, die bestehenden Defizite in Bereich um den Bahnhof zu reduzieren und Entwicklungsperspektiven planerisch so weit zu entwickeln, daß auf Basis eines belastbaren Entwicklungskonzeptes Investoren gesucht werden können.
Der Punkt Flächennutzungsplan für den Bereich SRSV wurde in den letzten Monaten zum Teil sehr emotionell geführt, wobei die Entscheidung, die Änderung im Flächennutzungsplan nicht durchzuführen, vermutlich eine große Mehrheit findet.
Eine weitere, ebenfalls bedeutende Thematik ist die Städtebauliche Entwicklung im Bereich Tweelhörsten und Kreisfeuerwehrzentrale. Die Vorlage hierzu habe ich gerade per EMail angefordert, da ich noch kein Papierexemplar vorliegen habe und das Dokument im Bürgerinformationssystem noch nicht eingesehen werden kann.

An der Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) am Donnerstag werde ich nach jetzigem Planungsstand nicht teilnehmen, da dieser Termin sich mit anderen Terminen überschneidet.
hier wird es um die Zukunft der Schloßkonzerte gehen, für die nach der Reduzierung der Zuschüsse ein neues Konzept erforderlich ist.

Aufstellungsbeschluß für B-Plan Seewiesen

Heute tagte der Planungsverband  Seewiesen und hat die Aufstellung des B-Planes Nummer 2 einstimmig beschlossen.

Da ich zwar Vertreter im Planungsverband, doch da unsere Fraktion vollständig vertreten war, gab es für mich nichts zu vertreten. Daher musste ich mich auf die Rolle als Fragensteller in der Einwohnerfragestunde beschränken. Das ist eine blöde Situation, da man seine Aussagen stets in Frageform kleiden muss und nicht die Möglichkeit zur Diskussion hat. Darunter leidet natürlich auch die Möglichkeit, entsprechend aufzutreten und zu kontern, so dass mein Auftritt nicht besonders stark war. Das war zwar absehbar, aber vielmehr kam es mir drauf an, dass die Frageinhalte im Protokoll auftauchen und damit aktenkundig sind, damit hinterher keiner der Entscheidungsträger oder Entscheidungsträgerinnen sagen kann, man hätte von nichts gewusst.

Hier meine Fragen:

Frage 1: Die Landrätin hat eine Untersuchung in Auftrag gegeben, um den zukünftigen Wohnraumbedarf für alle Gemeinden im Kreis nach Art und Umfang, Qualität und Quantität zu ermitteln.
– Warum werden die Ergebnisse nicht abgewartet, um eine bedarfsgerechte Planung zu ermöglichen?
– Können Sie verstehen, dass durch das  Vorgehen der Eindruck erweckt wird, das Verfahren durchzuziehen, bevor belastbare Zahlen vorliegen?

Bürgermeister Paustian als Vorsitzender des Planungsverbandes äußerte, dass man nicht immer auf Ergebnisse warten könne. Man müsse der Einwohnerentwicklung gerecht werden und den Wohnraumbedarf abdecken. Er äußerte aber, daß die Zahlen des Kreises in die Planung einfließen würden. Insgesamt zeichnete sich aber ab, dass ein sehr unterschiedlicher Wissensstand über die Untersuchung vorlag. Frau Kricheldorff als Teamleiterin wies zwar darauf hin, daß sie von einem Mitarbeiter des Kreises angesprochen wurde, der Plöner Bürgermeister wußte von nichts und verstieg sich in die Aussage, dass das Rathaus keinen Fragebogen erhalten hätte, weil die Verwaltung ja nicht im Rathaus wohnen würde. Bernd Möller äußerte noch, dass die Entscheidung für das Baugebiet ohnehin lange gefallen wäre. Eine kleine Anmerkung dazu:  Den Sachstand hatten wir vor Jahren schon einmal.

Frage 2: Ist vorgesehen, vor der Entscheidung eine Folgekostenkalkulation durchführen zu lassen, um festzustellen:
– welche Kosten langfristig für die Stadt Plön und die Gemeinde Rathjensdorf entstehen werden und
– welchen Einflluß das neu geschaffene Angebot auf den Wert der vorhandenen Immobilien in Plön und Rathjensdorf haben werden?

Hierzu äußerte der Bürgermeister, dass er bezüglich der Immobilienpreisentwicklung nicht in die Glaskugel gucken könne und auch nicht wüsste, wie er eine solche Berechnung durchführen solle.
In einer der weiteren Antworten wurde mir vorgeworfen, dass diese Frage platt und meine Argumentation heuchlerisch sei, da ich immer für eine Verdichtung im Innenstadtbereich eingetreten sei. Der Vorwurf der platten Argumentation ist natürlich sehr platt, der Vorwurf der heuchlerischen Argumentation ist schlichtweg dämlich, aber verzeihlich für Menschen, die sich Entwicklung nur durch flächige Ausdehnung auf die grünen Wiese und durch weitere Zersiedelung der Landschaft vorstellen können. Ich bleibe dabei: ein zukunftsweisendes Vorgehen für Plön wäre eine weitere Verdichtung der Bebauung im Innenstadtbereich und die qualitative Aufwertung des Bestandes. Eine Verdichtung im Innenbereich hätte niemals die Auswirkungen eines Neubaugebeites mit 110 zusätzlichen Wohneinheiten, eine qualitative Aufwertung wirkt sich positiv auf den Immobilienwert aus. Auch für Rathjensdorf wäre eine Stärkung des Ortskernes die bessere Lösung.

Eine Anmerkung zu den  Immobilienpreisen und demographischer Entwicklung: Der Preis richten sich nach Angebot und Nachfrage. Die Nachfrage in Plön ist groß, daher haben sich die Immobilienpreise gut gehalten. Man braucht aber keine Glaskugel um zu erkennen, dass die Nachfragesituation mit den Seewiesen für Plön, aber besonders für Rahtjensdorf ein langfristig ein Überangebot schaffen wird, so dass die Häuser, die dort vor 20 oder 30 Jahren gebaut wurden, in 10 Jahren bestenfalls noch den Grundstückswert haben werden, und auch der wird sinken. Die Aussage, dass der Immobilienpreis in Plön bislang immer gestiegen ist, ist nicht von der Hand zu weisen, kann aber aufgrund der vorhandenen Leerstände hinterfragt werden. Vor allem ist sie kein Beleg dafür, daß dies auch in 20 oder 30 Jahren noch der Fall sein wird.
Natürlich ist auch die Aussage richtig, dass es in den nächsten 6 bis 7 Jahren noch zusätzlichen Wohnraumbedarf geben wird, und zwar überwiegend im Randbereich der großen Städte. Ungeachtet dessen werden wir in 40 Jahren voraussichtlich nur noch 75% der heutigen Wohnbevölkerung haben, und es erschließt sich mir nicht, warum diese Entwicklung gerade an Plön vorbeigehen soll.

Frage 3. Der Investor hat angegeben, dass er noch nie ein Bauvorhaben von dieser Größe in Deutschland realisiert hat. Wird sich der Planungsverband im Erschließungsvertrag zeitlich und in der Höhe unbegrenzt gegen mögliche finanzielle Risiken absichern?

Die Antworten waren relativ uneinheitlich. Sie reichten von:  „Eine volle Abscherung ist unmöglich“ bis hin zu: „Wollen sie sich sanieren?“ Daraufhin wurde der anwesende Investor gefragt, der mehrere Optionen nannte, ohne sich festzulegen, was ich an seiner Stelle auch nicht getan hätte. Darüber hinaus erwähnte er, dass er bereits größere Projekte realisiert hätte. Bei den von ihm im Frühjahr 2012 vorgelegten Referenzen ist mir für Deutschland nur das Maschari Center in Berlin erinnerlich, wobei mir nie klar geworden ist, welche Funktion er dabei ausgeübt hat. Die anderen größeren Projekte lagen im arabischen oder osteuropäischen Ausland.

Zum Abschluß einige Randnotizen:

Herr Ewers von der FWG fragte, ob man mit dem Aushub nicht einen Lärmschutzwall errichten könne. Der Planer antwortete, dass das nicht vorgesehen sei.
Dieser Vorschlag ist zumindest im Hinblick auf die Auswirkungen auf das Landschaftsbild völlig abwegig. Wer einen Lärmschutzwall am Ortseingang besichtigen will, sollte nach Schwentinental fahren.

Frau Kricheldorff berichtete von der Einwohnerversammlung in Plön und den dort geäußerten Sorgen, dass an der B76 auch noch ein Gewerbegebiet entstehen könne. Sie äußerte, dass das nicht vorgesehen sei, man es aber langfristig nicht ausschließen könne.
Sie kündigte an, daß ein Protokoll von der Versammlung erstellt und im Internet veröffentlicht würde. Darüber hinaus würden die geäußerten Anregungen und Bedenken im Verfahren mit berücksichtigt, auch wenn es hierzu keinerlei rechtliche Verpflichtung gäbe.

Zum Abschluss entfaltete sich eine groteske Diskussion über die Gestaltung des Gebietes, Traufhöhen und Dachformen, Farben, die Vereinbarung von ländlicher oder urbaner Architektur im länglichen oder kleinstädtischen Umfeld und so weiter. Noch zwei Gred Klimaerwärmung und die Toskana liegt vor den Toren unserer Stadt.

Wirklich ernstzunehmend war die zum Ende aufgeworfene Frage, ob die zonenweise Entwicklung funktionieren wird. Diese Frage kann tatsächlich noch interessant werden. Allerdings hätten die Mitglieder des Ausschusses diese Frage besser geklärt, bevor sie für den Aufstellungsbeschuss gestimmt haben.
Nach meiner Einschätzung ist das Zonenkonzept ohnehin nur ein Placebo, mit dem eine stufenweise, geplante, langfristige Entwicklung vorgespiegelt wird, die sich in der geplanten Form nicht funktionieren wird und spätere Umplanungen unumgänglich macht. So sehe ich zum Beispiel die Bebauung mit mehreren Mehrfamilien- und Reihenhäusern nicht, da dieses Konzept ja schon in Stadtheide nicht richtig funktioniert hat.