Werbeanlagensatzung, Ausbaubeitragssatzung und personelle Veränderungen

In der gestrigen Ratsversammlung gab es drei Themenkomplexe. Die Werbeanlagensatzung, die Ausbaubeitragssatzung und personelle Veränderungen waren die bestimmenden Inhalte.

Da alle drei Themen den Umfang eines Gesamtbeitrages sprengen würden, werde ich nachfolgend in Einzelbeiträgen darüber berichten.

Ausbaubeitragssatzung beschlossen

In der Ratsversammlung am Mittwoch wurden die Ausbaubeitragssatzung und die Werbeanlagensatzung beschlossen.

Der Antrag zur Ausbaubeitragsatzung wurde vom Bürgermeister eingebracht. Zweck der neugefaßten Satzung ist zum einen, die Satzung aus dem Jahr 1999 der geänderten Gesetzeslage und Rechtsprechung anzupassen, zum anderen, die Mindestbeiträge für die Eigentümer den gesetzlichen Vorgaben anzugleichen, damit das Land die Fehlbedarfszuweisungen nicht um die Beiträge kürzt, die die Stadt hätte einnehmen können. Die Neufassung der Satzung wurden in den letzten beiden Satzungen des Hauptausschusses diskutiert und abgestimmt. Die Festlegung der Kriterien für die Bewertung von Straßen als Anliegerstraße, Haupterschließungsstraße oder Hauptverkehrsstraße wurden – wie im Hauptausschuß am Montag beschlossen – als Tischvorlage vor der Sitzung verteilt. Die Tischvorlage beinhaltetet zusätzlich zum Kriterium der Fahbahnbreite auch eine Beschreibung der Straßenfunktion.

Die Abstimmung hätte meines Wissens ohne Aussprache erfolgen sollen, aber der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU), Herr Bernd Möller, meldete sich zu Wort.
Er betonte, daß die Bürger bei der Anhebung der Ausbaubeiträge auf 85% für Anliegerstraßen die Zeche zahlen müßten und die Stadt noch nicht einmal in Höhe der Mehrwertsteuer beteiligt sei. Der Ausschußvorsitzende äußerte, daß er den Anteil für zu hoch erachten würde, daß die Stadt aber keine Spielräume hätte. Für Ihn sei die Anhebung Verpflichtung, zukünftig noch stärker nach den günstigsten Lösungen zu suchen.

Besser kann man sich als Sozialdemokrat bei Hauseigentümern kaum anbiedern, meine ich.

Die letzte Aussage ließe sich übrigens auch als Unvermögen interpretieren und wirft die Frage auf, ob in der Vergangenheit nicht nach der wirtschaftlichsten Lösung gesucht wurde. Und wenn dem so sei, wer trägt dafür die Verantwortung?
Eine mögliche Antwort könnte sein: “Der Ausschußvorsitzende”.

Gleichzeitg betonte er, daß für manche Straßen auch höhere esthetische Anforderungen gelten würden, was dann auch mit höheren Kosten verbunden wäre.

Also was den nun?

Ganz einfach ist die Beantwortung dieser Frage nicht, denn es geht nicht nur um die Interessen der Hauseigentümer, sondern auch um das öffentliches Interesse. In Abhängigkeit von der Lage der Straße wird es auch zukünftig Fälle geben, bei denen Straßen, die für das Stadtbild wichtig sind, im öffentlichen Interesse in höherer Qualität und damit auch mit höheren Kosten auszubauen sind. Bestes Beispiel ist die Klosterstraße. Diese Straße liegt im historischen Stadtkern direkt am vielbesuchten Markt und ist für das Stadtbild Plöns wichtig. Daher sah der erste Entwurf die vollständige Pflasterung mit Naturstein vor. Dies hätte dem historischen Zustand entsprochen. Auf Betreiben der Eigentümer wurde die Planung aus Kostengründen abgeändert. Ein Anwohner des Schloßbergs äußerte mir gegenüber seine Hochachtung für die CDU, in dieser Angelegenheit als einzige Fraktion (Anm.: zumindest am Anfang) nicht eingeknickt sei. Die meisten werden mir zustimmen wenn ich sage, daß in der Klosterstraße die kostengünstigste Lösung, Asphalt als Fahrbahn und graue Betonpflaster als Fußweg, keine Lösung gewesen wäre. Den jetzigen Ausbau kann ich mittragen, die Form der Bürgerbeteiligung übrigens auch, auch wenn das Interesse der Bürger trotz frühzeitiger Einbindung erst sehr spät zum Ausdruck gebracht wurden und zu erhöhten Arbeitsaufwand geführt hat.
In der Krabbe haben sich die Eigentümer übrigens mehrheitlich für die mittlere Lösung entschieden, auch wenn es Stimmen für Natursteinpflaster (teuerste Lösung) und Betonpflaster, grau (günstigste Lösung) gegeben hat.
Welche Lehre ziehe ich daraus? Es wird auch zukünftig erforderlich sein, den Einzelfall zu betrachten und das Öffentliche Interesse sowie die Interessen der Hauseigentümer gegeneinander abzuwägen. Die Eigentümer sind nach Möglichkeit so früh wie möglich in den Entscheidungsprozess einzubinden. Außerdem wird sich an der bisherigen Praxis, die Aufträge auszuschreiben und von den Angeboten das günstigste auszuwählen, nichts ändern.

Eine Woche, 3 Sitzungen

Nach den Ferien geht die politische Arbeit in Plön in dieser Woche wieder los.

Heute tagt der Hauptausschuß (HA). Hier wird es im Wesentlichen um den Tagesordnungspunkt 5 gehen, die Neufassung der Ausbaubeitragssatzung, oder im vollständigen Titel: „Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Plön“
Leider ist die Vorlage nicht im Bürgerinformationssystem nicht abgelegt, und ich habe auch keine Papierversion zur Hand. Soweit ich mich erinnere, geht es um eine Anhebung der Kostensätze, die vor dem Hintergrund der Haushaltssituation der Stadt erfolgen muß.

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt hat seit längerer Zeit nicht getagt. Daher ist die Tagesordnung sehr umfangreich.
Es wird erneut um die Hipperstraße gehen. Nach umfangreichen Prüfungen hat sich ergeben, daß die bisherigen Pläne ohne große Abweichungen durchgeführt werden müssen. Die Anregungen und Vorschläge aus der Bürgerschaft wurden geprüft, sie sind aber aus verschiedenen Gründen nicht umsetzbar.
Darüber hinaus wird über die Werbeanlagensatzung abzustimmen sein. Das ist nach meiner jetzigen Bewertung eine gute Arbeit, der ich zustimmen würde, wenn ich mit abstimmen dürfte.
Das dritte, und das vielleicht wichtigste Thema ist der Beschluß über das weitere Vorgehen bezüglich des Städtebauförderungsprogramms „Kleine Städte und Gemeinden“. Die vorgeschlagene Beendigung kann ich mittragen, wenn im Gegenzug die Arbeit am „Entwicklungskonzept östliche Innenstadt“ wieder aufgenommen wird. Ziel muß sein, die bestehenden Defizite in Bereich um den Bahnhof zu reduzieren und Entwicklungsperspektiven planerisch so weit zu entwickeln, daß auf Basis eines belastbaren Entwicklungskonzeptes Investoren gesucht werden können.
Der Punkt Flächennutzungsplan für den Bereich SRSV wurde in den letzten Monaten zum Teil sehr emotionell geführt, wobei die Entscheidung, die Änderung im Flächennutzungsplan nicht durchzuführen, vermutlich eine große Mehrheit findet.
Eine weitere, ebenfalls bedeutende Thematik ist die Städtebauliche Entwicklung im Bereich Tweelhörsten und Kreisfeuerwehrzentrale. Die Vorlage hierzu habe ich gerade per EMail angefordert, da ich noch kein Papierexemplar vorliegen habe und das Dokument im Bürgerinformationssystem noch nicht eingesehen werden kann.

An der Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) am Donnerstag werde ich nach jetzigem Planungsstand nicht teilnehmen, da dieser Termin sich mit anderen Terminen überschneidet.
hier wird es um die Zukunft der Schloßkonzerte gehen, für die nach der Reduzierung der Zuschüsse ein neues Konzept erforderlich ist.