Straßenumbenennung, Sauberkeit und Lärmaktionsplan

Heute bereite ich mich – trotz des schönen Badewetters – auf die bevorstehenden politischen Termine vor.

Heute 17:00 – Ältestenrat. Hier wird die Tagesordnung für die Ratsversammlung am 22. Mai beraten.
Da der Ältestenrat grundsätzlich nicht-öffentlich tagt, halte ich mich hier zurück.

Morgen: Fraktionssitzung, u.a. Vorbereitung auf die Sitzung für Stadtentwicklung und Planung am Mittwoch und auf die Ratsversammlung am 22. Mai.
Auch die Fraktionssitzungen sind üblicherweise nicht-öffentlich.

Mittwoch: Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (StEP).
Wesentliche Themen werden sein:

1. Lärmaktionsplan, hier: Fortschreibung.
Meine Prognose: Es ist vier Jahre lang nichts passiert, nach meiner Einschätzung wird sich indem nächsten Jahren nicht viel ändern.
Bedenklich: die 1,3 km Lärmschutzwand stehen einkommentiert im Entwurf, der jetzt ausgelegt werden soll. Der Rückbau vom Ausbaustandard einer außeramtlichen Umgehungsstraße auf den Ausbaustandard einer innerörtlichen Durchgangsstraße ist nicht teil des Planes, sollte dort aber aus meiner Sicht als Alternative gleichbedeutend aufgezeigt werden.

2. Sauberkeitsoffensive: Auswahl von Müllbehältern für die Innenstadt.
Au meiner Sicht in Ordnung, aber: der Vorschlag, Pfandringe anzubringen, damit Flaschensammler*innen nicht im Dreck wühlen müssen, wird nicht weiter verfolgt. Der Vorschlag kam seinerzeit gleichzeitig vom Kinder- und Jugendrat und der FWG.
Die FWG hat ihren Antrag dann zurückgezogen und den Antrag des Kinder- und Jugendrates unterstützt.

3. Kontextualisierung der Straßennamen Tirpitzstraße und Scheerstraße. Der Tagesordnungspunkt wurde von Bündnis 90/Die Grünen eingebracht und ist etwas irreführend. Tatsächlich geht es um die Umbenennung der Tirpitzsstraße und die Anbringung von “Kontext-Schildern” an den Straßenschildern von Scheer- und Hipperstraße. Im StEP finde ich das Thema aber falsch angehoben. Es gehört m.E. in den Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE). Vom Grundsatz finde ich es wichtig, sich mit Straßennamen zu befassen. Umbenennungen halte ich für durchaus gerechtfertigt, wenn Personen, nach denen Straßen benannt werden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen oder dem Erstarken des Nationalsozialismus maßgeblich Vorschub geleistet haben. Ersteres wäre bei Admiral Scheer anzunehmen, letzteres bei Admiral Tirpitz.
Mal abgesehen davon, dass der TOP falsch ist – vermutlich ein Flüchtigkeitsfehler, da wir in den letzten Wochen alle in den Haushaltsberatungen eingebunden waren – halte ich eine Umbenennung einer Straße ohne vorherige öffentliche Diskussion für grundsätzlich falsch. Die Kontextualisierung aller drei Straßennamen wäre aber ein Einstig in die Diskussion über eine Umbenennung. Die Entscheidung darüber sollte im SUE getroffen werden. Die Entscheidung über die Umbenennung der Tirpitz- und/oder Scheerstraße bliebe der Ratsversammlung vorbehalten.

4. Nicht-öffentlich wird über ein interkommunales Gewerbegebiet beraten.

Voller Einsatz für zwei Stadtvillen


Am Donnerstag der Letzten Woche tagte der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus.

Themen waren, unter anderem, die Baugebiete Düvelsbrook 1 und Düvelsbrook 2.

Zum Düvelsbrook 1 war bereits Anfang Januar ein Brief des NABU eingegangen. Vom Hörensagen war mir bekannt, dass es ein solches Schreiben gibt. Daher habe ich in der Sitzung danach gefragt.
Das Baugebiet Düvelsbrook 1 konnte damals in einem ökologisch wertvollen Gebiet am Trammer See entwickelt werden. Dort entstanden ein Dutzend Stadtvillen, einige direkt am Seeufer. Um die Eingriffe in die Natur auszugleichen, wurden im Bebauungsplan mehrere Maßnahmen (Ausgleichsmaßnahmen) festgeschrieben. Bereits Im November 2016 wurde bei einer Begehung des Gebietes festgestellt, dass entweder massiv gegen die Ausgleichsmaßnahmen verstoßen wurde oder die Maßnahmen nur eingeschränkt umgesetzt wurden. An der Begehung nahmen seinerzeit der damalige Umweltbeauftragte Herr Achim Kuhnt, die Umweltfachkraft Frau Becker-Ruser und der damalige Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, Herr Bernd Möller (SPD) teil. Herr Möller wohnt bis heute in dem Gebiet Düvelsbrook 1 und dürfte daher ausgezeichnete Kenntnisse des Sachstandes haben. Da der Bebauungsplan während seiner Amtszeit aufgestellt wurde und er als Ausschußvorsitzender maßgeblich daran beteiligt gewesen sein dürfte, müßten ihm auch die Inhalte des Bebauungsplanes besser vertraut sein als den meisten anderen Beteiligten.

In dem Brief vom Januar 2023 wendet sich der NABU an den Kreis, in dem auch die untere Naturschutzbehörde, die untere Bauaufsichtsbehörde und die Kommunalaufsicht angesiedelt sind.

Meiner Meinung nach war dieser Schritt überfällig. Obwohl die Missstände seit fast 10 Jahren bekannt und aktenkundig sind, hat die Stadtverwaltung aus meiner Sicht hier nicht mit dem ausreichenden Nachdruck dafür gesorgt, die Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. Offenbar bestand kein Interesse daran, die Vorgaben des Bebauungsplanes durchzusetzen oder die Verwaltung scheute den Konflikt mit den Eigentümer*innen der Grundstücke.
Erstaunlich finde ich, dass sich der Kollege Möller, der als Ausschussvorsitzender nicht nur für Stadtentwicklung, sondern damals auch für Umwelt zuständig war, nur wenig bis gar kein Engagement erkennen ließ, die Missstände in seiner Nachbarschaft zu benennen und abstellen zu lassen.

Noch erstaunlicher finde ich sein jetzt ungewohnt vehementen Einsatz, den Bebauungsplan für das Baugebiet Düvelsbrook 2 voranzutreiben. So wie es scheint ist es seine Absicht, den Bebauungsplan noch vor Ende der Legislaturperiode durchzubringen oder die Planungen so weit zu entwickeln, dass sie mehr oder kaum noch unumkehrbar sind.

Die eigentliche Problematik besteht darin, dass sich im Planungsgebiet Düvelsbrook 2 fünf geschützte Biotope befinden.

Die weitergehende Problematik besteht darin, dass es die selben Akteure sind, die hier wieder einmal zu Werke gehen. Nun vertritt Ratsherr Möller zwar die Ansicht, dass man die Missstände im Gebiet Düvelsbrook 1 zwar kenne, aber dass man zwischen der Aufstellung eines Bebauungsplanes, für den es ein öffentliches Interesse gibt, und den Akteuren von damals unterscheiden müsse.
Ich teile diese Ansicht nicht. Vielmehr darf man meiner Meinung nach von der Vermutung ausgehen, dass die Akteure, die bei der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen im Baugebiet Düvelsbrook 1 schon nicht die erforderliche Zuverlässigkeit unter Beweis gestellt haben, das auch beim Baugebiet Düvelsbrook 2 nicht tun werden. 

Rechtlich ist es so, dass der Biotopschutz aufgehoben werden kann, wenn es ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ gibt. Hier kann ich der Vorlage der Verwaltung, über die am vergangenen Donnerstag diskutiert wurde, durchaus folgen. Sie stellt fest:
„Das „überwiegende öffentliche Interesse“ einer Bebauung ist absehbar nicht begründbar, …“.
Damit wäre eine Befreiung vom Biotopschutz nicht möglich, Ohne diese Befreiung könnten zwei Stadtvillen in dem Bereich entstehen, mit Befreiung wären es fünf oder sechs.
Wenn man sich den Wohnraumbedarf in Plön ansieht, dann wird man feststellen, dass hochpreisige Eigentumswohnungen relativ verfügbar sind und auch weiterhin gebaut werden (Gänsemarktviertel: 30-40 oder mehr – Bahnhofstraße: 8/9 über 10), des fehlen vor allem bezahlbare Mietwohnungen und geförderter Wohnungsbau.
Ich weiß nicht, was man rauchen muss, um hier ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ zu erkennen. Mit sehr, sehr viel Phantasie ist es nicht getan.

Hinzu kommt, dass die Untere Naturschutzbehörde bereits vor 5 Jahren deutlich gemacht hat, dass eine Befreiung vom Biotopschutz nicht in Aussicht gestellt werden kann. Vielleicht sollten sich diejenigen im Klaren darüber sein, dass die Entscheidung, den Biotopschutz aufzuheben, später rechtlich anfechtbar sein könnte und dann weitere Kosten verursacht.

Weil in der Sitzung der Begriff Schadensersatz fiel möchte ich darauf hinweisen, dass das nun wiederum Blödsinn ist. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist ein ergebnisoffenes Verfahren. Ein Investor hat keinen Anspruch darauf, dass am Ende des Verfahrens auch tatsächlich ein Bebauungsplan in der Ratsversammlung beschlossen wird. Er kann keinen Schadensersatz aus dem Umstand ableiten, dass Bebauungsplan nicht zustande kommt.
Anderes sähe es aus, wenn ein Bebauungsplan beschlossen wurde und rechtskräftig ist. Wird ein solcher Bebauungsplan aufgehoben (z.B. der Bebauungsplan für das Gänsemarktviertel), dann kämen Schadensersatzforderungen durchaus in Betracht. 

Bei den finanziellen Auswirkungen wird darauf hingewiesen, „dass durch ein neues Baugebiet Wohnraum geschaffen und zusätzliche Einwohner:innen gewonnen werden, die zu entsprechenden dauerhaften Steuererträgen, Finanzausgleichszuweisungen etc. zugunsten des städtischen Haushaltes führen.“ Das ist keine verläßliche Aussage. Hier wären Ausgaben z.B. für Kindergartenplätze oder für Beiträge zum Schulverband gegenzurechnen. Einen entsprechenden Anhaltspunkt über die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen würde sich durch eine Folgekostenberechnung ergeben, die an sich zwingend vorgeschriebenen ist. Die gibt es aber noch nicht.

Das Sahnetüpfelchen auf dem Skandal ist aber, dass in der ursprünglich veröffentlichten Vorlage vorgesehen war, dass die Entscheidung über die Entlassung aus dem Biotopschutz durch den Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus getroffen wird.

Dann haben sich der Erste und der Zweite Stadtrat, die Ratsherren Möller (SPD) und Koll (CDU) über die Akten gebeugt und die Zuständigkeitsordnung dahingehend ausgelegt, dass die Zuständigkeit beim Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung liegt. Der Beschlussvorschlag wurde dann kurzfristig und ohne weitere Information an die Mitglieder des Ausschusses oder die Mitglieder der Ratsversammlung entsprechend geändert.
Es dürfte übrigens keine*n überraschen, dass Herr Möller und Herr Koll Mitglieder in ebendiesem Ausschuss sind.

Kita-Standort, Sanierungsgebiet und Fahrradstraßen, die Themen im SteP

Vorgestern tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP), gestern der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT). 

Die wesentlichen Punkte des SteP in Kürze, wobei Kürze ist untertrieben, wenn ich mir das Ergebnis im Nachhinein ansehe. 

TOP 7. Der Sachstandbericht über die Sprottenflotte zeigte auf, dass die Fahrräder der Sprottenflotte durchaus benutzt werden, wobei die Nutzung in Plön durchaus noch steigerungsfähig ist. In Juni diesen Jahres konnten im gesamten Verleihgebiet (Schwerpunkt Kiel) über 50.000 Ausleihen registriert werden. Einbrüche bei den Ausleihen gab es im etwas strengeren Winter 21/22 und während der Lockdown Phasen im Winter 20/21 sowie im Lockdown Anfang 2020. Die allermeisten Fahrten mit normalen Rädern liegen unter 30 Minuten und sind damit kostenfrei. Besonders beliebt sind E-Bikes, die allerdings bereits von der ersten Minute an bezahlt werden müssen. Das gilt auch für Lastenfahrräder und Lastenfahrräder mit Elektromotor.
Unter Umständen wird die Tarifstruktur in Zukunft verändert. Erste Überlegungen wurden in der Sitzung skizziert.
In diesem Jahr waren die beliebtesten Stationen in Plön:
1. Bahnhof (518 Ausleihen / 505 Rückgaben)
2. Markt (505 / 501)
3. Fegetasche (316 / 367)
Im gesamten Betriebsbereich der Sprottenflotte sind für ca. 37% der Fahrten Abhol- und Abgabestation gleich, ca. 63% der Fahrten gehen von A nach B.

Die Frage, die sich stellen wird ist, ob die Sprottenflottte auch in Zukunft weiter finanziert werden soll. Die Leihfahrräder werfen für die Stadt keine Gewinne ab, aber sie müssen als ein Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs verstanden werden. Für die Bestellung des Busverkehrs muss die Stadt der auch zahlen. Nahverkehr gehört für mich zur Daseinsvorsorge und die ist meistens defizitär.

Ich persönlich finde den Versuch mit der Sprottenflotte gut. Er ist auch als Beitrag zur Verkehrswende zu sehen. Allerdings würde ich mir wünschen, wenn die Ausleihzahlen auch in Plön noch steigen würden, damit der Betrieb auf Dauer zu rechtfertigen ist.

TOP 8. Fahrradstraße Rodomstorstraße – Gänsemarkt. Hier ging es darum, die Planungsleistung für die Einrichtung einer Fahrradstraße zu vergeben. Die Vorlage von Planungen ist erforderlich, um später die Aufträge für den Bau zu vergeben und Förderungen dafür beantragen zu können.
Die Planungsleistungen sind mit 30.000,- € veranschlagt.

Hier kam es zu einer lebhaften Diskussion. Die CDU sprach sich dafür aus, im Bereich Gänsemarkt bis Rodomstorstraße einen Verkehrsberuhigten Bereich statt einer Fahrradstraße einzurichten. Diese würde dann an den Verkehrsberuhigten Bereich der Lübecker Straße anknüpfen. Für diese Idee hätte es auch viel Zuspruch von den Anwohner*innen gegeben.
Im ersten Moment fand ich die Idee auch sehr charmant.
Außerdem bezweifelt man die Ergebnisse der Verkehrszählung.
Frau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, das die Entscheidung für eine Fahrradstraße doch schon lange gefallen sei und man nicht jede Entscheidung neu diskutieren müsse. Hier ginge es ja nur über einen erforderlichen Verfahrensschritt. Dieses Argument halte ich für schlecht. Man darf Entscheidungen immer wieder auf den Prüfstand stellen. Man darf einmal getroffene Entscheidungen auch ändern oder rückgängig machen, wenn man zu der Erkenntnis kommt, dass die Entscheidung nicht gut war oder wenn sich die Rahmenbedingungen geändert haben.
In der Diskussion begründete die CDU ihre Kehrtwende (Herr Koll (CDU) ehrlicherweise: „Wir sind hier umgefallen“) vor allem mit der Verkehrssicherheit im Bereich der Grundschule Rodomstorstraße und dem zusätzlichen Verkehr, der durch das in der Planung befindliche Gänsemarktviertel noch einmal zunehmen würde.
Der Bürgermeister führte aus, dass ein Umbau in einen Verkehrsberuhigten Bereich erfordern würde, Gehwege und Straße auf ein Niveau zu bringen. Diese Umbaumaßnahmen wären durch Ausbaubeiträge der Eigentümer*innen zu finanzieren. Auch Herr Rose (SPD) sprach sich sehr eindeutig dafür aus, die Fahrradstrasse (Im Original hatte ich hier: “den Verkehrsberuhigten Bereich” geschrieben. Das ist natürlich falsch, daher habe ich den Text hier nachträglich geändert.) über die gesamte Länge vom Gänsemarkt bis zum Abzweig Schiffsthal weiterzuführen. Außerdem betonte er, dass er nicht nachvollziehen kann, dass die Ergebnisse der Verkehrszählung aus einem Bauchgefühl heraus angezweifelt würden.
Herr Möller (SPD) thematisierte die Anbindung der Fahrradstraße an den Gänsemarkt und die Verkehrsführung und deren Verbindung mit der Bahnhofstraße im künftigen Sanierungsgebiet. Er stellt deren Sinnhaftigkeit er in Frage.
Herr Homeyer (Verwaltung) erläuterte, dass mit dem Verkehrsversuch die Zweckmäßigkeit der vorgesehenen Regelungen (Befahrung nur noch in einer Richtung oder nur noch für den Bus) erprobt werden soll. Ziel ist es auf jeden Fall, zu einer Verkehrsberuhigung in diesem Bereich zu kommen. Details werden sich ergeben, wenn die Planungen vorgestellt werden. Ich gehe davon aus, dass dabei auch Alternativen aufgezeigt werden.
Nach meiner Meinung wäre eine Fahrradstraße von der B76 über die Rodomstorstraße bis zur Abzweigung zum Schiffsthal nur noch ein Fahrradsträßchen und damit Unfug. Darüber hinaus würde der Umbau zu einem Verkehrsberuhigten Bereich mit Anliegerbeiträgen vermutlich zu erheblicher Verärgerung der Anwohner*innen führen.
Daher habe ich für das geplante Vorgehen gestimmt. Mit 5 Ja- und 4 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung wurde der Beschlussvorschlag angenommen.

Der nachfolgende Tagesordnungspunkt 8: „Planungsleistung zur Konzeption einer Fahrradstraße Eutiner Strasse“ wurde dann ohne weitere Diskussion mit 6 Ja- bei 4 Nein-Stimmen zugestimmt. 

TOP 10. Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) Stadt Plön – Gesamtmaßnahme „Bahnhofvorplatz / Lübecker Strasse“ war aus meiner Sicht der wichtigste Tagesordnungspunkt. Der Bereich des Bahnhofsviertels ist nicht mehr besonders attraktiv. Daher hatte ich mich seinerzeit dafür eingesetzt, dass die Stadt sich für die Aufnahme in das Förderprogramm bewirbt. Für diesen Vorschlag fand sich eine Mehrheit. Die Stadt wurde dann in das Programm aufgenommen, da das Land hier ebenfalls einen „städtebaulichen Misstand“ erkannt hat. Vorgestern wurde im Ausschuss die Sanierungssatzung beschlossen. Sie muss dann noch die Zustimmung in der Ratsversammlung finden. Danach wäre ein Sanierungsträger zu suchen und zu beauftragen. Diese Planungsleistung muss natürlich ausgeschrieben werden. Die letzten Maßnahmen (Fußgängerzone, Lübecker Straße) wurden von der BIG begleitet. Die Ergebnisse können sich sehen lassen. Wollen wir abwarten, was die Zukunft bringt.

TOP 11, Standortbestimmung für eine Kita. Der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus hat den Bedarf für zusätzliche Kindergartenplätze und einen neuen Standort für einen Kindergartenneubau festgestellt. Der Neubau soll Platz für 5 Gruppen bieten. Der SteP hat nun, da es sich beim Standort um eine Frage der Stadtplanung handelt, über den Standort beschliessen sollen. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, das neue Kitagebäude auf dem Gelände des alten Spielplatzes am Appelwarder zu bauen.
Der Vorsitzende des SteP, Herr Melzer (CDU) bestätigte die Notwendigkeit eines Neubaus, lehnte aber den Standort ab. Ich habe mich schon lange dafür eingesetzt, diesen Standort in der alten „Todeskurve“ für die Einrichtung einer Kita vorzusehen. Ich halte den Standort immer noch für geeignet, jetzt allerdings mit Einschränkungen. Im Rahmen der ersten Betrachtungen hat sich herausgestellt, dass das Gebäude relativ groß wird. Damit verbleibt keine wirklich ausreichende Außenfläche. Diese Fläche für den Spielplatz wird nun 200 Meter weiter geplant. Herr Melzer führte aus, dass der Weg entlang der Straße gefährlich sei und dass es auf der Freifläche kein Toilettengebäude gäbe. Sollte ein Kind auf Toilette müssen, würden immer eine Erzieherin oder ein Erzieher mitgehen müssen. Das hat seine Berechtigung.
In der letzten Sitzung des SteP hatte ich nachgefragt, ob der Platz hinter der Aula am Schiffsthal nicht doch in Frage käme. Dieser Platz wurde schon betrachtet, als es um den Neubau der Kita am Plauer Weg ging. Seinerzeit stand die Aussage im Raum, der Platz käme nicht in Frage, weil er im 50 Meter Uferschutzstreifen liegen würde. Daher wurde ein Teil des alten Apfelbaumbestands auf der Streuobstwiese abgeholzt. Auch Herr Möller (SPD) betonte, dass er den Standort seinerzeit als besser geeignet angesehen hat und sich für den Erhalt der Streuobstwiese eingesetzt hätte. Soweit ich mich erinnere stellte sich später heraus, dass der Uferschutzstreifen durchaus hätte bebaut werden können.
Daher hatte ich in der letzen Sitzung angeregt, beim Kreis anzufragen, ob eine Bebauung möglich wäre. Eine Befreiung von der Regelung ist nach meinem Kenntnisstand möglich, wenn im Uferstreifen keine besonders geschützten Arten vorkommen. Auf nachfrage bestätigte die Verwaltung, dass diese Nachfrage nicht erfolgt ist.
Es gibt mit dem Standort natürlich zwei weitere Probleme. Das Gelände gehört dem Schulverband und es ist der Pausenplatz der Förderschule. Die Frage, ob der Schulverband das Gelände an die Stadt verkaufen könnte, stand mit der Frage nach der Bebaubarkeit des Uferstreifens natürlich auch im Raum. Eine Abklärung mit dem Schulverband ist aber auch nicht erfolgt.
Diese unterbliebene Prüfung einer Alternative wurde vom Ausschuss kritisch betrachtet. Daher zeichnete sich im Verlauf der Sitzung ab, dass es an diesem Abend noch keine Zustimmung zu dem Standort geben wird. Statt dessen wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem Kreis und dem Schulverband zu prüfen, ob der Neubau der Kita am Standort Schiffsthal möglich ist. Als weitere Standorte wurde der Platz hinter dem Gebäude der ehemaligen Hauptschule und der Bolzplatz der Katholischen Kirche ins Gespräch gebracht. Das Ergebnis der Prüfung soll nach Möglichkeit in der Sitzung des SteP im Dezember vorliegen. Dann wird voraussichtlich die Entscheidung fallen.

Aus meiner Sicht ist das beschossene Vorgehen richtig. Die Verzögerung des Bauvorhabens um 2 Monate ist vertretbar. Vielmehr muss es darum gehen, den am besten geeigneten Platz zu finden. Erst wenn sich herausstellt, dass keine der anderen genannten Fläche verfügbar gemacht werden kann, werde ich dem Neubau der Kita am Appelwarder zustimmen.  

Ortsentwicklungskonzept ohne „Autofreie Innenstadt“.

In der Ratsversammlung am Mittwoch wurde das Ortsentwicklungskonzept beschlossen. Es beinhaltet ca. 20 Schlüsselprojekte. Diese Schlüsselprojekte sind ganz bewußt weit gefasst, um sich bei der Umsetzung der Maßnahmen alle Wege offen zu halten.
Die Erstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes ist wichtig, weil für die Schüsselprojekte, die dort aufgeführt sind, auch Fördermittel beantragt werden können.

Das Konzept wurde mit großer Mehrheit bei zwei Gegenstimmen beschlossen.

Dem Beschluss ging eine lebhafte Diskussion voraus. Dazu vielleicht ein kleiner Einstieg in die Erstellung des Ortsentwicklungskonzeptes.
Das Planungsbüro wurde durch eine Lenkungsgruppe begleitet. Die Lenkungsgruppe setze sich im wesentlichen aus Mitgliedern der Fraktionen und Verwaltung zusammen. Die Zwischenergebnisse wurden im Laufe der Erstellung des Konzeptes im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP) vorgestellt. Darüber hinaus wurden die Bürger*innen im Rahmen einer Befragung (Online und auch „auf Papier“) sowie in einem öffentlichen Workshop beteiligt.
Der Entwurf wurde Mitte Juli verschickt.
Vom Grundsatz her liegt die Federführung für die Arbeit beim Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt. Einzelne Aspekte fallen aber auch in die Zuständigkeit anderer Ausschüsse. Parkplatzfragen gehören in den Hauptausschuss, ebenso alle Fragen im Zusammenhang mit der Wirtschaft sowie finanzielle Fragen und vor allen Dingen Personalfragen.
Hier wurde der Hauptausschuss jedoch nicht eingebunden.

Ich habe daher das Thema aus zwei Gründen auf die Tagesordnung des Hauptausschusses vom 29. August 2022 gesetzt:

1. Ein Umsetzungsmanagement birgt die Gefahr, dass hier eine weitere Stelle geschaffen werden soll, die sich mit dem Umsetzungsmanagement befasst. Ich bin jedoch der Auffassung, das dies zu den Querschnittsaufgaben der Kernverwaltung gehört, ebenso wie das Klimaanpassungsmanagement.
(Anmerkung: Diese Stelle, die vom Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) beschlossen wurde, wurde auf meine Veranlassung hin im Hauptausschuss aus dem Stellenplan gestrichen.)

Ratsherr Weber, (Vorsitzender des GUT, Bündnis 90 / Die Grünen) hat im Hauptausschuss dann aber beantragt, das Thema von der Tagesordnung zu nehmen. Dafür fand er eine Mehrheit, insbesondere auch, weil die Begründung meines Antrags nicht ins Ratsinformationssystem eingestellt wurde und der Kollege Schröder (Die Linke) sich nicht ausreichend informiert sah. Allerdings hatte ich alle Mitglieder des Hauptausschusses am 22. August meine Anträge per EMail übermittelt.
Auch der Verweis der Verwaltung, dass keine Vorlage erstellt wurde, sondern man das mündlich machen wollte, kann als Verweigerungshaltung interpretiert werden.

2. Das Thema „Autofreie Innenstadt“ ist insbesondere im Hinblick auf die Betriebe in der Fußgängerzone von hoher Bedeutung. Ich persönlich vertrete die Auffassung, dass eine Stadt im ländlichen Raum eine Versorgungsfunktion auch für das Umland hat. Da der Öffentliche Personennahverkehr nicht ausreicht, um unsere Kreisstadt verläßlich zu jeder Tageszeit und in akzeptabler Taklung zu erreichen, ist die Bereitstellung von Parkplätzen (auch gegen Gebühr, was ja die Einnahmesituation der Stadt verbessert) für Bewohner*innen des Umlandes wie auch für Tourist*innen erforderlich.
Ratsherr Wegener (CDU) ergänzte noch, dass in einer älter werdenden Bevölkerung (ungefähr die Hätte der Einwohner*innen in Plön sind älter als 50) die Mobilität der Senior*innen sichergestellt werden muß, um ihnen auch eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Das schließt meiner Meinung nach den Einkaufsbummel durch die Innenstadt mit ein.
Das weitere Problem ist, dass der Ruhende Verkehr auch in den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters oder eines/einer zukünftigen Bürgermeister*in fällt. Damit bestände zumindest theoretisch die Möglichkeit, dass die „Autofreie Innenstadt“ im Alleingang durchgesetzt wird.
Zumindest ich will mir nicht noch einmal sagen lassen lassen: „Guck mal ins Konzept, was dort steht und ins Protokoll, was Ihr beschlossen habt.“

Am 07. September habe ich mich mir der Problematik bereits in meinem Blog auseinander gesetzt. http://www.ingo-buth.de/2022/09/07/keine-parkplaetze-aber-zusaetzliches-personal-das-ortsentwicklungskonzept-in-der-diskussion/

Dankenswerter Weise hat der Kollege Meltzer (Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung) das Thema in der Sitzung am 14. September 2022 noch einmal auf die Tagesordnung genommen.
Dazu muss man folgendes bedenken: Foren, Arbeits- oder Lenkungsgruppen arbeiten den Ausschüssen nur zu.
Entscheidungen werden in den Ausschüssen getroffen.
Von daher war es völlig richtig, den Tagesordnungspunkt nochmals im federführenden Ausschuss zu beraten. Hierbei wurden die oben genannten Argumente aufgeführt. Als Gegenargumente wurden von Frau Meyer (Bündnis 90/die Grünen, Mitglied der Lenkungsgruppe) vorgebracht, dass die Lenkungsgruppe gut gearbeitet hätte und sich für die Aufnahme des Begriffe entschieden hat. Niemand wolle die Innenstadt sofort autofrei machen, aber der Begriff sollte im Konzept stehen bleiben, damit man Fördermittel beantragen könne, um zur gegebenen Zeit Vorbereitungen treffen zu können.
Dem wurde entgegen gehalten, dass man das Konzept im Rahmen der Auswertung und Überprüfung in 5 bis 6 Jahren fortschreiben kann, wenn die die entsprechenden Voraussetzungen im Rahmen der Verkehrswende geschaffen wurde.
Der SteP hat dann entschieden, das Konzept ohne den Begriff „Autofrei“ zu genehmigen.

Erwartungsgemäß wurde das Thema von Frau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) dann in der Ratsversammlung am 21. September noch einmal thematisiert. Das ist für mich völlig in Ordnung. Die Ratsversammlung kann als oberstes Entscheidungsgremium Beschlüsse der Fachausschüsse abändern oder ablehnen. Sie beantragte, die ursprüngliche Fassung des Ortsentwicklungskonzeptes mit dem Begriff der „Autofreien Innenstadt“ zu beschließen.
Dem stand der Beschluss des SteP gegenüber, in dem  Konzept den Begriff der „Autofreie Innenstadt“ zu streichen. Dieser Beschluss lag der Ratsversammlung formal vor, auch wenn im Ratsinformationssystem noch die alte Version des Konzeptes eingestellt war.
Um in einem fairen Verfahren zu einem Ergebnis zu kommen, wurde erst über den Antrag von Ratsfrau Meyer abgestimmt, den Begriff „Autofreiheit“ wieder in das Ortsentwicklungskonzept aufzunehmen.
Dieser Antrag wurde mit knapper Mehrheit abgelehnt.
Dann wurde über das Ortsentwicklungskonzept – ohne den Begriff der „Autofreien Innenstadt“, so wie vom SteP zwei Tage vorher beschlossen – abgestimmt.
Der Beschlussvorschlag wurde dann bei nur 2 Gegenstimmen angenommen.

Ob es zur Einstellung einer*e Umsetzungsmanager*in kommen wird, ist später zu entscheiden, etwa wenn der Hauptausschuss im Rahmen der Beratungen des Haushalts für 2023 über den Stellenplan zu entscheiden hat. Daher habe ich das Thema nicht weiter angesprochen.

Ich persönlich halte es für unsinnig, für jede Aufgabe ein „Management“ einzusetzen. Das erweitert den Personalumfang über das erforderliche Maß hinaus, da der/die Manager*in dann lediglich im Rahmen ihres Tätigkeitsbereiches eingesetzt werden kann. Ich sehe die zusätzlichen Aufgaben wohl. Aus meiner Sicht sind Umsetzungsmanagement oder Klimaanpassungsmanagement Aufgaben, die in der Planung bei allen Maßnahmen querschnittlicht durch die Kernverwaltung zu betrachten sind. Wenn also neue Aufgaben dazu kommen, ist der Bereich Planung ggf. personell zu verstärken. 

Entscheidungsbefugnis bleibt beim Ausschuß

Mit 7 Ja gegen zwei Nein Stimmen sowie einer Enthaltung entschied der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung, die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen von Bauanträgen nicht an die Verwaltung zu delegieren.

Wenn im Innenbereich gebaut werden soll, es aber keinen Bebauungsplan gibt, spricht man vom ungeplanten Innenbereich. In Kürze das wesentliche: die Regelungen des Baugesetzbuches sind bei uns wie folgt umgesetzt:
– Der Bauantrag wird durch den Kreis (Bauaufsicht) genehmigt.
– Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird die Stadt beteiligt. Sie kann das „Gemeindliche Einvernehmen“ erteilen oder auch versagen.

Die Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens erfolgt in Plön durch den Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung. Sie könnte von Ausschuß an die Verwaltung delegiert werden.
Darüber haben wir in der Vergangenheit bereits öfter kontrovers diskutiert.

Aufgrund einer Anfrage des Kollegen Rose (SPD) in einer der vorletzten Sitzungen hat die Verwaltung eine Vorlage erstellt, in der folgender Beschlußvorschlag zu lesen war:
„Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung dem Bürgermeister die Entscheidung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB.“

Beim gemeindlichen Einvernehmen geht es um die Beurteilung der Frage, ob ein Bauvorhaben sich „einfügt“. Dabei geht es vorwiegend, aber nicht nur um die Größe des Baus und die Art seiner Nutzung.

Ich habe mich eindeutig dagegen ausgesprochen und mich damit gegen die Mehrheitsmeinung in meiner eigenen Faktion gestellt. Ich bin kein Freund davon, Entscheidungen von der Politik auf die Verwaltung zu übertragen. Der Streit um die Baumschutzsatzung und die von der Politik beschlossene Genehmigung zur Fällung von 6 Birken im Wohngebiet Ölmühle hat gezeigt, dass die Auslegung des Ermessens in Verwaltung oder Politik in Einzelfällen durchaus unterschiedlich sein kann.
Ich bin auch ein Befürworter des Vier-Augen-Prinzips und gegenseitiger Kontrolle, gerade in Bauangelegenheiten. Das ist meine Grundsatzposition und hat nichts mit Mißtrauen gegenüber der Verwaltung zu tun.

Ausschlaggebend für mich, an der Entscheidungskompetenz des Ausschusses festzuhalte ist ein Vorgang, bei dem die Verwaltung vor einiger Zeit eine Befreiung von Vorgaben des Bebauungsplanes erteilt hat, die wesentlichen Grundzüge der Planung widersprach. Wenn wir Pläne machen, dann sollte man sich daran halten und nicht gleich wesentliche Planungsinhalte aushebeln. Mit einer solchen Fehlentscheidung ist natürlich nicht mehr zu begründen, daß die Planungsinhalte anderen Bauwilligen gegenüber noch durchgesetzt werden können.
Vier Augen sehen mehr als zwei, die Gefahr von Fehlentscheidungen wird reduziert.

Der Bürgermeister warb für eine Übertragung der Entscheidungsbefugnisse. Er führte aus, daß der Verwaltungsaufwand geringer sein, die Entscheidung im Sinne der Bürger:innen schneller getroffen werden können und der Ausschuß ohnehin keinen Entscheidungsspielraum hätte und in den meisten Fällen ohnehin der Empfehlung der Verwaltung folgen würde.

Als Kompromisslinie wurde ins Gespräch gebracht, daß die Entscheidung nur in wichtigen Fällen im Ausschuß getroffen wird. Das ist problematisch, denn wer soll entschieden, was wichtig ist. Auch darüber wurde in der Vergangenheit schon hinreichend gesprochen. Der Teufel liegt nun mal im Detail.

Zudem kommt hinzu, daß der SteP die Frage gar nicht entscheiden darf. Die Zuständigkeitsordnung legt die Befugnis des SteP fest. Sie zu ändern ist Aufgabe des Hauptausschusses. Der schlägt die Änderung dann der Ratsversammlung vor, wo sie zu beschließen ist. Darauf habe ich meine Kolleg*innen bereits im Vorfeld der Sitzung aufmerksam gemacht.

Für mich war das eine „digitale“ Entscheidung: Entweder – Oder. 

Mein Beschlußvorschlag lautete daher:
„ Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung spricht sich dafür aus, dem Bürgermeister die Entscheidung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB zu übertragen.
Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Antrag zur Änderung der Zuständigkeitsordnung in den Hauptausschuß einzubringen.“

Diese positive Formulierung war m.E. erforderlich, um unter dem Tagesordnungspunkt überhaupt über das Thema abstimmen zu können. Man kann nämlich nur über Themen abstimmen, die auch in der Tagesordnung niedergelegt sind.

Da ich gegen die Übertragung war, habe ich – paradox – gegen meinen eigenen Antrag gestimmt.
Ich hoffe, dass das Thema jetzt zumindest bis nach der nächsten Kommunalwahl vom Tisch ist.
Wir haben wichtigeres zu tun.

Seehof, Bahnhofstraße und Baumschutzsatzung. Drei Themen von Bedeutung. Mittwoch im Ausschuß.

Am Mittwoch tagt der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung.

Dabei geht es um drei richtungsweisende Themen:
1. Die Entwicklung des „Seehof“ Areals
2. Die Entwicklung der Gebäude Bahnhofstraße 8-9
3. Die Baumschutzsatzung.

Bei Tagesordnungspunkte können langfristig erheblichen Einfluß auf das Stadt- und Landschaftsbild unserer Stadt zu haben. Die Änderung der Baumschutzsatzung dehnt deren Schutz auch auf Obstbäume aus. Strittig ist aber die Frage, wer über Ausnahmegenehmigungen entscheidet.

Zu 1: Die Entwicklung des „Seehof“- Areals ist sehr problematisch, da es landschaftlich reizvoll im Außenbereich liegt und schlecht erschlossen ist.

Die Heilsarmee als Eigentümerin des Grundstückes hat natürlich ein nachvollziehbares Interesse, einen maximalen Verkaufspreis zu erzielen.
Die Immobilienwirtschaft hat natürlich ein Interesse, hier mit Immobilien Geld zu verdienen, zumal auf dem Kapitalmarkt nur noch geringe Gewinne zu erzielen sind und Finanzierungen bei einem Zins um 1% natürlich verlockend sind.
Die Stadt hat ihre Interessen bereits 2020 formuliert. Der Bereich des Seehofes soll ausschließlich touristisch entwickelt werden. Die touristische Nutzung soll dem Konzept der Firma VAMOS  entsprechen, so zumindest der Beschluß des SteP aus dem vergangen Jahr.

Das “Seehof”-Areal vom Adlerhost aus gesehen. Das Bild aus dem November 2019 verdeutlicht, wie sensibel das Landschaftsbild ist und wie es durch eine weitere Bebauung nachhaltig vermasselt werden kann.

Genaue Informationen zum Projekt liegen noch nicht vor, die Vorlage der Verwaltung ist nicht viel aussagefähiger als die Überschrift des Tagesordnungspunktes. Genaueres werden wir dann aber am Mittwoch von der Quantum Immobilien AG aus Hamburg  https://www.quantum.ag und dem Planungsbüro KSP Engel GmbH aus Frankfurt https://www.ksp-engel.com vorgestellt.

Das ganze Verfahren macht mich etwas mißtrauisch.

Die Firmen sind nach meiner Bewertung ganz offensichtlich keine kleinen Krauter, sondern hochprofessionell, seriös und sie spielen in einer höheren Liga.

Von daher gehe ich mit der Erwartung in die Ausschusssitzung, daß sich die Planungen nicht an denen der Firma VAMOS orientieren und die Verwaltung den Beschuß des Ausschusses aus dem letzen Jahr in ihrem Ermessen sehr sehr weit ausgelegt hat.
Ich hoffe, ich täusche mich, aber ich vermute, daß die Entwürfe von denen von VAMOS weit entfernt sind und die einzige Übereinstimmung ist, daß sie auch „etwas mit Tourismus“ zu tun haben.

Ich bin auch immer vorgewarnt, wenn Planungen erst in der Sitzung vorgestellt werden. Da kann man dann die ein oder andere Überraschung erleben. Überraschung hat natürlich manchmal auch was mit Überrumpelung zu tun. Tolle Pläne oder Hochglanzpräsentionen werden dann mit den Worten des Ausschußvorsitzenden einleitend schon mal wohlwollend kommentiert, um die Richtung vorzugeben. Wenn man entsprechend dagegen argumentiert, dann hat man zwangsautomatisch schon mal den schwarzen Peter.

Es gibt einen ganz wesentlichen Punkt, bei denen ich mich nicht überrumpeln lassen werde. Es muß von Anfang an klar sein, daß hier – wenn hier – ein Projekt entsteht, für das dauerhaft eine touristische Nutzung sicherstellt ist. Das Eigentum muß – juristisch abgesichert – unteilbar sein, damit hier nicht über kurz oder lang Edelimmobilien für neureiche Hamburger*innen, Stuttgarter*innen oder Frankfurter*innen entstehen.
Erfahrungsgemäß entstehen aus vielen touristischen Projekten schnell Eigentumswohnungen in bevorzugten Wohnlagen.

Dazu kommt natürlich, daß die Versiegelung im Außenbereich nicht über das Maß hinausgehen darf, in dem der Boden dort bereits jetzt versiegelt ist.
Ein weiteres Kriterium für mich wäre, daß sich die gesamte Anlage so unauffällig wie möglich in die Landschaft einfügt.
Letztendlich wird die Frage der Erschließung des „Seehof“-Areals zu prüfen sein. Der Steinbergweg in seiner jetzigen Form wird da wohl nicht ausreichen.

Zu 2: Die Gebäude Bahnhofstraße 8+9 beschäftigen uns auch schon seit dem letzten Jahr.
Ursprünglich lagen uns im letzten Jahr bereits zwei Entwürfe vor.
Einer der Entwürfe orientierte sich an den Ausmaßen der bestehenden Gebäude. Er wäre nach meiner Erinnerung nach § 34 Baugesetzbuch zustimmungsfähig.
Der andere Entwurf beinhaltete ein Gebäude mit einem zusätzlichen Stockwerk. Das Gebäude war deutlich höher und hätte sich von der Höhenentwicklung nicht in den Bestand eingefügt.
Er wäre damit nach § 34 Baugesetzbuch nicht genehmigungsfähig. In der weiteren Entwicklung der Entwürfe wurde auch noch ein Türmchen draufgesetzt.
Um diese Planung umzusetzen, wäre ein Bebauungsplan erforderlich.
Zusätzlich wären die Zielsetzungen des Sanierungskonzeptes zu berücksichtigen, die jetzt in die Öffentlichkeitsbeteiligung gehen. 

Aus meiner Sicht erschließt es sich mir nicht, warum wir abweichend vom üblichen Verfahren jetzt in öffentlicher Sitzung über ein Verfahren beraten und abstimmen, obwohl der Sachstand eigentlich völlig klar ist.

Für mich wäre wichtig, die wesentlichen baulichen Charakteristika der Gebäude in der unmittelbaren und näheren Umgebung für die Gestaltung aufzunehmen.


Dazu gehören vor allem:
Die Dächer müssen von der gegenüberliegenden Straßenseite deutlich erkennbar sein (Es muß also eine entsprechend große Dachneigung umgesetzt werden, damit man nicht nur die Fassaden sieht und der Eindruck einer optische Verklotzung – in Fachkreisen auch scherzhaft als architektonischer Würfelhusten bezeichnet – entsteht.)
Stehende Fensterformate (Die Fenster müssen höher als breit sein).
Roter Backstein wäre schön, aber an der Stelle nicht unbedingt zwingend.

Eigentlich wäre es sinnvoll, den gesamten Bereich am Pferdemarkt einschließlich Krabbe 2-3 mit einem Bebauungsplan zu überplanen, um hier Städtebau aus einem Guß zu betreiben. Dann könnte ich mir auch durchaus größere Gebäude an der Stelle vorstellen, um den im Sanierungskonzept beschriebenen Eingangsbereich zur Stadt zu gestalten.

Zu 3: Die Baumschutzsatzung sollte schon seit längerem überarbeitet werden, da zahlreiche juristisch Bezüge nicht mehr stimmten. Zusätzlich sollten auch Obstbäume mit unter Schutz gestellt werden. Diesen zusätzliche Schutz von Obstbäumen begrüße ich ausdrücklich.

Letztendlich geht es aber auch um die Frage, ob ausschließlich die Verwaltung über Ausnahmegenehmigungen entscheiden darf oder ob die Selbstverwaltung (unsere politischen Gremien) die Entscheidung über Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall an sich ziehen darf.
Diesbezüglich gehen die Meinungen weit auseinander.

Die Verwaltung will das nicht, die Selbstverwaltung will das vermutlich mit Mehrheit. Letztendlich entscheidet die Selbstverwaltung über die Änderung der Satzung. Ob es eine Mehrheit gibt, wird sich im weiteren Verlauf dann zeigen.
Zum Verfahren: am 19. Mai 2021 Vorberatung im Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP), dann am 03. Juni 2021 Beratung im Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT), dann Beschluß in der Ratsversammlung (RV), voraussichtlich am 09. Juni 2021.

Hintergrund:
Es gab im Bezug auf das Bauvorhaben der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft in der Ulmenstraße 42 Unstimmigkeiten, wer letztendlich für die Genehmigung von Fällungen von Bäumen zuständig ist.
Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung hatte das städtische Einvernehmen für die Baupläne erteilt und die Verwaltung beauftragt, die Fällgenehmigung zu erteilen (neun Ja-Stimmen, zwei Gegenstimmen).
Die Verwaltung hat das nicht getan und das damit begründet, daß die Erteilung der Fällgenehmigung rechtswidrig wäre, weil sie der Baumschutzsatzung widerspricht.
Der Bürgermeister hatte bereits im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, daß die Baumschutzsatzung geändert werden muß, falls die Mitsprache politisch gewünscht ist.
Der Versuch, das In einem Hau Ruck Verfahren im Februar umzusetzen, scheiterte unter anderem an Verfahrensfragen.
Nach Auffassung der Kommunalaufsicht hat der Bürgermeister aufgrund der bestehenden Satzung die alleinige Entscheidungsbefugnis. So zumindest deren Antwort auf meine Anfrage.

Jetzt hat die Verwaltung einen Entwurf für die überarbeitete Baumschutzsatzung vorgelegt. Der sieht wiederum keine Entscheidungsmöglichkeit der politischen Gremien vor. Daher wurde er vom Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten an den Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung zur Vorberatung überwiesen.
Hier wird es jetzt darauf ankommen, die Baumschutzsatzung so zu ändern, daß die politischen Gremien die Entscheidung im Einzelfall an sich ziehen können. Ich halte es für wahrscheinlich, daß es dafür eine Mehrheit geben wird.

    

Erste Ergebnisse der städtebaulichen Voruntersuchung

Gestern tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP). Der Tagesordnungspunkt 8:
„Städtebauförderungsprogramm “Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASO) Stadt Plön” – Gesamtmaßnahme “Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße“ 
hört sich zwar sperrig an, aber er ist bedeutsam. Hier geht es um Städtebauförderung. Die finanzielle Situation in Plön ist angespannt. Wenn wir etwas für das Stadtbild tun wollen, geht das nur mit Zuschüssen. Die Städtebaumaßnahmen werden zu einem Drittel von Bund, Land und der Stadt finanziert.
Im Rahmen des Verfahrens wurde dem Ausschuß ein Leitbild und zwei Ausbauvarianten zur Beratung und zum Beschluß vorgelegt. Beides wurde gemeinsam von der Verwaltung, dem Planungsbüro und der Lenkungsgruppe, in der je ein Mitglied der Fraktionen vertreten ist, erarbeitet.
Nach der Entscheidung für eine Variante ist vorgesehen, damit in die Öffentlichkeitsbeteiligung zu gehen. Unter Coronabedingungen wird das voraussichtlich online erfolgen, aber das wird im Einzelnen noch zu klären sein.

Die Mitglieder des SteP konnten sich auf Anhieb mit keiner der Variante anfreunden. Befürchtet wurde, daß man sich mit der Entscheidung für eine Variante zu früh an die Inhalte der Planung bindet. Daher wurde beschlossen, das Thema erst einmal zu diskutieren und dann wieder zur Beratung in die Fraktionen zu geben. Ziel ist, in er nachten Sitzung im SteP zu einer mehrheitsfähigen Entscheidung zu kommen.

Aus meiner Sicht sind die wesentlichen Knackpunkte:

  1. Standort „Alte Post“
    Für mich ist das ein 1-A Standort. Ich halte ihn für einen hervorragenden Hotelstandort. In den Unterlagen wird hier als Option „Boutiquehotel“ oder „Low-Budget-Hostel“ genannt. Das ist mir zu wenig. Hier wäre nach meiner Auffassung zu prüfen, ob auch ein Konferenzhotel realisierbar ist. Damit verbunden wäre eine städtebauliche Wirkung, die über das Bahnhofsviertel hinausgeht. Für mich wäre damit auch ein Beitrag zur Stärkung des Wissenschaftsstandortes Plön verbunden. Dabei habe ich das Max Planck Institut und die Fielmann Akademie als potentielle Nutzer im Hinterkopf.
    Daher habe ich gefordert, sich für den Bereich nicht schon durch eine Vorfestlegung zu binden, sondern den gesamten Bereich als „Weißen Fleck“ offen zu halten und die Optionen zu prüfen. Dazu wäre noch etwas Zeit für eine Bewertung erforderlich, wie sich die Corona-Pandemie auf den zukünftigen Bedarf auswirkt.
  2. Die Zugänglichkeit für den KFZ-Verkehr
    Die Variante „Städtisch“ beinhaltet einen reduzierten Verkehr, die Variante „Grün“ dessen Minimierung. Nun bin ich dafür bekannt, daß ich mich für die Umsetzung der Verkehrswende, für den Rückbau von Straßen sowie Tempo 30 Zonen zum Lärmschutz sowie verkehrsberuhigte Bereiche einsetze und die Überwindung des Leitbildes der „Autogerechten Stadt einsetze. Ich bin aber nicht grundsätzlich gegen den motorisierten Individualverkehr.
    Gehässig habe ich die Varianten als „Ohne Autos“ und „Ganz ohne Autos“ bezeichnet. Das war natürlich überzogen. Was immer wir später umsetzen, ich halte die Berücksichtigung folgender Punkte für erforderlich:
    – Erhalt und Zugänglichkeit der Parkplätze auf dem Marktplatz
    – Erhalt und Zugänglichkeit der Parkplätze in der Lübecker Straße
    – Erhalt von Parkplätzen in Sanierungsgebiet. In Verbindung mit einem größeren Hotel wäre für mich auch eine öffentlich-private Parkhauslösung denkbar.
    – Verbesserung der Park und Ride Bedingungen für Bahnkunden.
  3. Gestaltung Pferdemarkt.
    Der Bereich hat erhebliches Potential, zumal die Häuser in der Bahnhofstraße mehr oder weniger abgängig sind. Die Diskussion über die Häuser Bahnhofstraße 8/9 wird bereits geführt, eine Entscheidung wurde bisher zurückgestellt, um das Ergebnis der Voruntersuchung zur Städtebauförderung abzuwarten.
    Mir ist es im Grunde genommen egal, ob dort drei- oder viergeschossig gebaut wird. Für mich ist wichtig, daß sich die Gestaltung am Bestand orientiert, so wie wir es bereits beim „Alten Gerberhof/Lübecker Straße 7“ realisiert haben. Im Bezug auf den Pferdemarkt bedeutet das für mich:
    –     Die Dachform muß sich an der bisherigen Dachlandschaft orientieren. Die Dächer der Gebäude müssen von der Bahnhofstraße aus wahrgenommen werden können. Die bisher vorbestellen Entwürfe mit ihren Dachneigungen gewährleisten das nicht. Bei der jetzigen Planung mit den vorgestellten Dachneigungen besteht für mich die Gefahr, daß die Neubauten zu der vielbeklagten „Verklotzung“ von Stadtbildern beitragen.
    –      Stehende Fensterformate (Fenster also höher als breit)
    –      Lochfassade (keine Glasfronten, zurückgesetzte Fenster, so wie es ortsüblich ist).

    Das sind allerdings Punkte, die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu regeln sind.


    Vom Grundsatz her würde ich einen Bebauungsplan für den Bereich für sinnvoll halten, um hier zu einer verbindlichen Planung zu kommen, die das Baurecht für alle Eigentümer*innen festsetzt und eine verbindliche Festsetzung unserer Gestaltungsvorstellungen regelt.

  4. Das Eckhaus Lütjenburger Straße/Eingang Krabbe.
    Dieses Eckhaus mit seinem charakteristischen Türmchen gehört für mich in eine Reihe mit den übrigen Stadt- bzw. Bürgerhäusern in der Lütjenburger Straße zwischen ALDI und der Krabbe.
    Die Planung an dieser Stelle mit einem drei- oder sogar viergeschossigen Gebäude fortzusetzen kann ich mir im Moment nicht wirklich vorstellen.

  5. Ein echter Knackpunkt ist für mich die Schwentineplattform.
    Das ist ein Bereich, der völlig unter Wert genutzt ist. Allerdings machen die Eigentumsverhältnisse in Verbindung mit dem Gebäudebestand eine städtebauliche Entwicklung schwierig. In beiden Planungsvarianten ist eine Brückenlösung, die die Schwentineplattform barrierefrei mit dem Strandweg verbindet. Das finge ich vom Grundsatz her sinnvoll, aber für eine der vorgestellten Lösungen kann ich mich im Moment noch nicht spontan begeistern.

Ich denke, wir werden das Thema in unseren Fraktionen noch ausgiebig diskutieren, bevor wir uns im Ausschuß entscheiden. Das Thema ist zu wichtig, um hier eine Entscheidung über das Knie zu brechen. Was immer wir bauen, statt die nächsten 100 Jahre. Ich wiederhole mich, aber: „Bauen ist Verantwortung“. Planung auch.

Heute im SteP, Wohnungen, verkehrsberuhigter Bereich, LIDL-Neubau und Baumschutzsatzung

Diese vier wichtigen Themen standen unter anderen auf der Tagesordnung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt. Daher ist mein Beitrag wieder einmal länger geworden.

Wohnungen: Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) hat beschlossen, daß das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines  Wohngebäudes mit 29 Wohneinheiten in der Ulmenstraße 52 erteilt werden soll. Ich habe mich in einem Wortbeitrag ausdrücklich für dieses Bauprojekt eingesetzt. Die Entscheidung fiel später einstimmig bei zwei Enthaltungen.
In der Einwohner*innenfragestunde wurden noch einmal Bedenken geäußert, daß das Gebäude mit 5 Stockwerken zu groß sei. Ich kann die Einwände der benachbarten Einwohner der Reihenhäuser zwar verstehen, vermutlich würde mir das Projekt an ihrer Stelle auch nicht gefallen.
Allerdings sind zwei Dinge zu bedenken:
1. Plön braucht bezahlbaren Wohnraum. Das ist ein öffentliches Interesse. 29 Wohneinheiten sind zwar nicht so viel, aber besser als nichts, wenn man sich die Nachfrage ansieht. Nach Aussage der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft ist bei der Größe eine Quadratmetermiete von 8,50 € zu erwarten.
2. Da es für das Gebiet keinen gültigen Bebauungsplan gibt, ist das Vorhaben nach §34 BauGB zu beurteilen. Es fügt sich nach Art der Nutzung (Wohnen), der Bauweise und auch nach der Nutzung des Grundstückes in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Bei der Eigenart der „Näheren Umgebung“ sind nicht nur die Gebäude rechts und links zu betrachten, sondern auch das darüber hinausgehende Umfeld. Hier gibt es nun einmal Gebäude, die sogar noch größer und höher sind. Damit hat die Stadt auf Basis der gesetzlichen Grundlagen gar keine andere Wahl, als das Einvernehmen zu erteilen. Die Baugenehmigung selber wird die Kreisverwaltung erteilen.

Gut verstehen kann ich zwei weitere Fragen bzw. Anregungen zu dem Tagesordnungspunkt.
Die erste Anregung betrifft einen „Tante Emma Laden“. Ich würde mir auch einen „Tante Emma Laden“ im Bereich Ölmühle wünschen. Noch mehr würde ich mir einen kleinen Frischemarkt als Nahversorger wünschen. Die Plöner Gewerbliche hat allerdings glaubhaft gemacht, daß trotz zweijähriger Bemühungen kein Betreiber gefunden werden konnte, was der Bürgermeister bestätigte. Ich habe mich in den vergangenen Jahren auch immer wieder nach den Bemühungen erkundigt, die Ölmühle war schließlich einmal mein Wahlbezirk. Es hat sich bislang wirklich kein Interessent gefunden.
Die zweite Frage kam von Jörg Schröder (Die Linke) und thematisierte den Sozialwohnungsbau. Er führte aus, daß von den 300 Plöner Sozialwohnungen in absehbarer Zeit 100 aus der Sozialbindung herausfallen.
Die Plöner Gewerbliche führte an, daß die durchschnittlichen Quadratmetermieten für die meisten ihrer Wohnungen unter 6,- € und daher auch unter dem Preisniveau für Sozialwohnungen liegen. 

Verkehrsberuhigter Bereich: Die Stettiner Straße soll neu „gemacht“ werden. Hierzu hat die Verwaltung eine Vorlage erarbeitet, in der zwei Varianten zur Auswahl gestellt wurden.
Ich habe den Antrag gestellt, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen und in die nächste Sitzung zu verschieben, da ich eine Variante vermißt habe, die statt einer Einbahnstraßenregelung einen „Verkehrsberuhigten Bereich“ vorsieht.
Hier wollte der Ausschuß meinem Antrag nicht folgen, sondern das Thema diskutieren. Der Ausschußvorsitzende betonte aber, daß eine weitere Variante durchaus betrachtet werden könne.
In der Diskussion vermochten die beiden Varianten, Einbahnstraßenregelung und Einbahnstraßenregelung mit zusätzlichem Grundstückserwerb die Mitglieder des STeP nicht wirklich zu überzeugen. Meine ursprüngliche Anregung, eine Variante mit „Verkehrsberuhigtem Bereich“ zu erarbeiten und dann alle drei Varianten in der folgenden Sitzung des Ausschusses erneut zu beraten, wurde zu guter Letzt aufgenommen.
Hierbei ist zu beachten, daß der Ausschuß sein Recht auf kommunale Selbstbestimmung wahrnimmt und sich vorbehält, gegebenenfalls abweichend von der Empfehlung der Unteren Verkehrsbehörde zu entscheiden. In meinem Redebeitrag habe ich betont, daß es Zeit ist, sich vom Konzept der autogerechten Stadt zu verabschieden. In einer Verkehrsberuhigten Zone (im Volksmund: Spielstraße) sind alle Verkehrsteilnehmenden gleichberechtigt.
Sehr erfreulich fand ich, daß die Plöner Gewerbliche dieser Idee nicht ablehnend gegenüber stand und die Unterstützung ihrer Städteplaner angeboten hat. 

LIDL Neubau. Ein Vertreter der Firma LIDL stellte die Pläne für den Neubau eines neuen Filialgebäudes vor. Der Neubau soll 1400 qm umfassen. Das Sortiment wird nicht erweitert, aber auf der vergrößerten Verkaufsfläche dann besser präsentiert. Die Gänge sollen breiter werden und die Regale nicht mehr so hoch sein. Zudem sollen die Sozialräume vergrößert werden. Da für das Gelände ein Bebauungsplan existiert, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Ein modernes Energiemanagement, die Nutzung von regenerativ erzeugtem Strom sowie eine Schnelladesäule mit zwei Ladeplätzen runden die Planung ab. Es wurde beschlossen, den Aufstellungsbeschluß für die Änderung des Bebauungsplanes auf der nächsten Sitzung des Ausschusses auf die Tagesordnung zu setzen.

Ich habe bei der Vorstellung 4 Punkte angesprochen:
1. Der Neubau darf nicht höher werden als der bestehende Bau. Ziel ist, das Blickfeld von der Bundesstraße 76 auf das Schloß zu erhalten.
Das ist offenbar nicht beabsichtigt und der Firmenvertreter wies darauf hin, daß das auch in der Änderung des Bebauungsplanes so festgesetzt werden kann.
2. Keine auffälligen Werbepylone, die das Blickfeld auf das Schloß beeinträchtigen. Auch das ist nach Aussage des Firmenvertreters nicht geplant.
3. Eine bessere Infrastruktur für Radfahrer. Hier werden 20 „Kieler Bügel“ in Eingangsnähe und am Einkaufswagenständer geplant, die zudem überdacht sind. Good news!
4. Als Anregung: eine Glasfront mit Blick auf das Schloß, um die Attraktivität des Marktes zu erhöhen. Das war durchaus ernst gemeint; damit hätte Plön nicht nur den schönsten Bahnhof der Welt, sondern vermutlich auch den attraktivsten LIDL Markt Deutschlands. Hier verwies der Mitarbeiter von LIDL aber darauf, daß in dem Gebäudeteil zum Parkplatz hin die Sozialräume geplant sind.

Als es um das Thema Energieversorgung ging, erwähnte ich noch, das unsere Stadtwerke auch Energieanbieter sind. Schließlich sitze ich im Verwaltungsrat. Ich würde mich natürlich freuen, wenn LIDL als Kunde geworben werden könnte. Allerdings wurde ich darauf hingewiesen, daß die Firma langfristige Verträge über große Abnahmemengen hat, so daß eine zukünftige Kundenbeziehung zu unseren Stadtwerken unwahrscheinlich ist.

Die Baumschutzsatzung war ein Thema, das uns im Vorfeld der Sitzung bereits bewegt hat.
Hierzu wurde für kommende Woche zu einer Sitzung der Ratsversammlung eingeladen.

Da der SteP nicht für die Baumschutzsatzung zuständig ist, weil wir uns nicht in einem Bauleitplanungsverfahren befinden, hat der Vorsitzende der SPD-Fraktion beantragt, das Thema nicht über einen Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung zu setzen, sondern direkt auf der kommenden Ratsversammlung zu beraten.
Als Tagesordnungspunkt für die Ratsversammlung ist vorgesehen: „Aufhebung der Satzung der Stadt Plön zum Schutz des Baumbestandes“.
Da die Zwei Drittel Mehrheit für den Dringlichkeitsantrag nicht erreicht werden konnte, wurde der Tagesordnungspunkt im SteP dann auch nicht behandelt.

Nach mehreren Vorgesprächen auch mit den Kolleg*innen der anderen Fraktionen habe ich den Eindruck gewonnen, daß es in der Ratsversammlung keine Mehrheit dafür geben wird, die Baumschutzsatzung zeitlich begrenzt auszusetzen oder sogar ganz außer Kraft zu setzen. Die Kollateralschäden wären zu hoch. Mein Lösungsvorschlag, die Baumschutzssatzung durch eine Ergänzung zu ändern, scheint durchaus kompromissfähig zu sein.

Hintergrund ist die seit langem beabsichtigte Anpassung der Baumschutzsatzung aus dem Jahr 1995. Aktueller Anlaß der Diskussion ist das Bauvorhaben der Plöner Gewerblichen auf den Grundstücken Ulmenstraße 42. Der SteP hat den politischen Willen zum Ausdruck gebracht, daß das Bauvorhaben der Plöner Gewerblichen so wie beantragt durchgeführt werden soll. Dabei wurden städtebauliche Argumente angeführt. Inhaltlich ging es um die optimale Wegeführung, Barrierefreiheit und die einheitliche Häuserflucht der drei geplanten Neubauten, aber damit auch verbunden auch um die Fällung von 6 großen Birken, für die 16 neue Bäume als Ersatz angepflanzt werden sollten.
Die Verwaltung machte in den letzten Sitzungen deutlich, daß sie aufgrund der bestehenden Baumschutzsatzung dazu nur eine negative Stellungnahme an den Kreis abgeben kann, was sie auch getan hat.
Der politische Wille der Selbstverwaltung ist aber, das Bauvorhaben wir geplant umzusetzen.
Dazu bedarf es offenbar einer Satzungsänderung. Diese Satzungsänderung wird nun in Angriff genommen, wohl wissend, daß die Zeit knapp ist. Selbst wenn die Beschluß am nächsten Mittwoch, dem 24. Februar getroffen wird, muß er noch veröffentlicht werden, um wirksam werden zu können. Das wäre dann frühestens am Freitag, dem 26. Februar möglich. Die Zeit ist dann knapp, weil Baumfällungen nach meinem jetzigen Kenntnisstand nur bis zum 01. März zulässig sind. Möglicherweise sind sie auch bis zum 15. März erlaubt, wenn der Antrag bis zum 01. März gestellt wurde. Das muß durch die Verwaltung noch geprüft werden.

Auf jeden Fall ist es erforderlich, danach die seit langem geplante größere Änderung der Satzung mit der erforderlichen Gründlichkeit und sorgfältiger Abwägung anzugehen. 

Völlig zu Recht hat aber der Umweltbeauftragte bemängelt, daß er im Vorfeld nicht in die Diskussion eingebunden wurde. Er wies darauf hin, daß mit der Außerkraftsetzung oder der zeitlich begrenzten Aussetzung der Satzung seine Arbeit der letzten 15 Jahre gefährdet ist. 
Da gebe ich ihm uneingeschränkt recht. Ich bin sicher, daß er in der kommenden Sitzung der Ratsversammlung die Gelegenheit hat, seine Argumente einzubringen. 

Thema Seehof im SteP

In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung hatte der Verein Wandelwerk e.V. die Gelegenheit, seine Überlegungen zur Zukunft des Seehofes vorzustellen.

Die Ideen sind durchaus interessant und vermutlich das Beste, was uns bisher vorgestellt wurde und noch vorgestellt wird. Angedacht ist eine Nutzung der vorhandenen Gebäude und in einer zweiten Phase die Errichtung von so genannten Tiny Houses, Gebäuden mit ca. 40 Quadratmeter Wohnfläche und optimierter Raumnutzung. Das Konzept sieht vor, Wohnen, Arbeiten und Leben an einem Ort zu realisieren und dabei zukunftsweisende Konzepte umzusetzen. Co-Working Space und Büros, also Arbeitsplätze, die von mehreren Unternehmen gleichzeitig genutzt werden, ein Kultur Cafe, biointensive (Erlebnis-) Landwirtschaft, Repair-Werkstätten, ein Seminar- und Bildungsbetrieb in Verbindung mit generationsübergreifendem Wohnen, Familienwohnungen und Senioren-WG’s sind in dem Konzept berücksichtigt. Als Arbeits-, Wohn- und Freizeitort soll die Möglichkeit geschaffen werden, Kreativwirtschaft, ökologisches Wohnen, Tourismus und Regionalentwicklung auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen.

Ich persönlich finde das Konzept hoch interessant und bin mir relativ sicher, daß es funktionieren und echten Vorbildcharakter entwickeln kann.
Auf der anderen Seite lehne ich eine weitere Zersiedelung der Landschaft ab. Dieses Projekt liegt im Außenbereich und bezieht FFH-Flächen am Behler See mit ein.
Daher kann ich mir durchaus vorstellen, an dieser Stelle keine weitere Nutzung zuzulassen, die über die bisherige Nutzungsart in Verbindung mit deren Bestandsschutz hinausgeht. Ich könnte mir sogar vorstellen, daß hier ein Rückbau erfolgt. Dafür wird es aber nach meiner Einschätzung keine Mehrheit geben.

Nun haben wir vor einiger Zeit beschlossen, der Versiegelung der Böden entgegenzuwirken. Wenn wir unsere eigenen Beschlüsse ernst nehmen, dann müßten wir jetzt wenigstens zu dem Ergebnis kommen, zumindest im Außenbereich keine weitere Versiegelung zuzulassen.
Vor diesem Hintergrund könnte ich mich auch mit dem Erhalt der bereits vorhandenen Gebäude und deren Wohnnutzung sowie der Nutzung für Gewerbe und Bildungsangebote anfreunden, wie gesagt, solange sich das auf die vorhandenen Gebäude beschränkt.
Damit wäre Wohnraum für ca. 110 Menschen geschaffen.
Die zusätzliche Errichtung von 30 Tiny Houses mit Wohnraum für weitere 50 Menschen halte ich aus Gründen des Naturschutzes und des Landschaftsschutzes nicht für erstrebenswert.

Wir sind uns natürlich auch im klaren darüber, daß die planerischen Hürden hoch sind, da die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Realisierung des Projektes zwingend notwendig sind. Natürlich sind auch die von Herrn Dr. Erdtmann (FWG) geäußerten Bedenken bezüglich der wirtschaftlichen Aspekte zu berücksichtigen, schließlich wollen wir keine Investitionsruine im Außenbereich, die dann die Forderung nach anderen Nutzungen nach sich zieht. Hierin sehe ich allerdings die geringste Gefahr, da die Lage überaus attraktiv und bei den niedrigen Zinsen auch genügend Kapital verfügbar ist, so daß zumindest die Finanzierung kein großes Problem darstellen dürfte. 

Der Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans im SteP vorgestellt.

Am Mittwoch, dem 13. März tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung in den Räumen der Tourist Info im Bahnhof.

Der inhaltliche TEil begann mit dem Bericht der Verwaltung.

Der Bürgermeister beantwortete eine Frage von Herrn Gampert aus einer vorherigen Sitzung zu den geplanten Pollern. Die Wartungskosten für baugleiche Ploller in Oldesloe betrugen nach Auskunft des Herrn Bürgermeisters  insgesammt 700,– Euro für vier Anlagen. Der Hinweis von Herrn Gampert (FWG), noch einmal in Scharbeutz nachzufragen, wurde auch von der Selbstverwaltung mit wenig Begeisterung aufgenommen.

Darüber hinaus steht ein weiterer Umbau am Gymnasium Schloß Plön an. Nach Abschluß der Arbeiten am „neuen“ Neubau soll der Cafeteria – Trakt deutlich vergrößert werden. Derzeit wird die Realisierbarkeit geprüft. Wenn der Umbau abgeschossen ist, wird der „alte“ Neubau aus den siebziger Jahren abgerissen.
Durch die Baumaßnahme am Cafeteria-Trakt soll vermieden werden, einen weiteren Anbau an den „neuen“ Neubau zu setzen, der dann den Rest des Schulhofes noch einmal verkleinert.

In der Ulmenstraße steht die Stadt in Verhandlung mit der Gewerblichen- und der Wankendorfer Baugenossenschaft. Hier sollen 7 zusätzliche Wohneinheiten entstehen und durch einen Flächentausch und weitere Vereinbarungen könnten bis zu 30 zusätzliche Stell- und Parkplätze entstehen. Die zusätzlich entstehenden Kosten belaufen sich nach ersten vorsichtigen Schätzungen auf 70.000,– Euro. Das Stimmungsbild im Ausschuß war vom Grundsatz her positiv, so daß der Bürgermeister die politische Rückendeckung für weitere Gespräche mit den Baugenossenschaften hat.

Auch aus der Selbstverwaltung gab es Berichte bzw. Anfragen

Frau Meyer (Bündnis 90 / Die Grünen) berichtete über ein Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes, auf dessen Basis ein Tempo 30 Abschnitt in Eckernförde eingeführt wurde.
(Anm.: Die Presse berichtete darüber und darüber, daß die Maßnehme bei den Autofahrer*innen zu Unmut geführt hat und diese ihren Unmut mit trotzigen Hupkonzerten zum Ausdruck bringen.)
Sie führte aus, daß die Einrichtung von Tempo 30 Abschnitten auf Bundesstraßen damit nicht mehr alleine aus Gründen der Verkehrssicherheit gerechtfertigt werden kann, sondern auch aus Gründen des Lärmschutzes. Frau Meyer fragte nach, ob die Verwaltung prüfen könne, ob das Urteil auch eine Anwendung für Plön möglich machen würde.
Wir hatten über das Thema bereits im Vorfeld diskutiert und halten eine solche Maßnahme durchaus für denkbar.

Mit dem neuen Entwurf des neuen Landesentwicklungsplanes (LEP) stand ein langfristig sehr bedeutsames Thema auf der Tagesordnung. Ich persönlich fand die Vorlage der Verwaltung inhaltlich ziemlich dünn. Sie kam über eine kurze Zusammenfassung nicht hinaus und enthielt weder Bewertungen noch Empfehlungen. Allerdings waren die beiden wesentlichen Punkte aufgeführt.
Plön behält seine Stellung als Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums
Plön wird gemeinsam mit Eutin und Malente in einen Schwerpunktraum Tourismus und Erholung aufgenommen. Es handelt sich dabei um den ersten Schwerpunktraum, der nicht direkt an einer der Küsten liegt.
Ich persönlich hielt die Vorlage erst einmal nicht für beratungs- oder beschlußfähig und hatte daher beantragt, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen, was aber nicht erfolgte. Der Bürgermeister betonte, daß die Vorlage erst einmal nur der Information über den LEP dienen würde. Die Fraktionen können jetzt den LEP lesen und Beiträge für die Stellungnahme an die Verwaltung geben. Das wäre, sagen wir mal, ein gewöhnungsbedürftiges Vorgehen. Vielmehr wäre es nach meiner Auffassung richtig, daß die Verwaltung den LEP mit seinem gesamten Sachverstand durcharbeitet und die einzelnen Punkte analysiert, Vor- oder Nachteile darstellt, diese abwägt, bewertet und Empfehlungen für eine Stellungnahme der Stadt formuliert, über die die Politik dann beraten kann. Das brachte ich so zum Ausdruck und dieser Auffassung folgte auch der Ausschußvorsitzende Herr Meltzer (CDU) und der Rest des Ausschusses.
Bemerkenswert fand ich, daß die Verwaltung den Schwerpunkt Siedlungsbau als „betroffene Belange der Stadt Plön“ ausdrücklich aufgeführt hat und unterschwellig aber offenkundig für eine Fortsetzung der Planungen auf den Trammer Seewiesen argumentierte. Dabei hat sich nach meiner Einschätzung hier im Vergleich zum alten LEP gar nichts geändert.
Ich finde, daß die Belange der Stadt Plön auch dadurch betroffen sind, daß die Bahnstrecke Neumünster – Ascheberg – Plön im Kapitel Regionalverkehr gar nicht aufgeführt ist, anders als die Strecke Kiel – Schönberg. Davon ist in der Vorlage der Verwaltung aber nichts zu finden.
Die Liste der nicht aufgeführten „betroffenen Belange“ ließe sich durchaus noch verlängern.
Darüber hinaus wurde in der weiteren Diskussion festgestellt, daß der LEP auch in erheblichem Maße Belange des Umwelt und Naturschutzes und des Tourismus betrifft. Vor diesem Hintergund wurde geäußert, daß der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus sich ebenfalls mit der Stellungnahme zum LEP befassen sollte.

Die nächsten beiden TAgesordnungspunkte betrafen das Gewerbegebiet Behler Weg. Hier hat die Untere Naturschutzbehörde des Kreises einen Weg aufgezeigt, eine weitere Fläche für eine Erweiterung des Gewerbegebietes auszuweisen. Es wurde beschlossen, die erforderlichen planerischen Grundlagen zu schaffen, um die Fläche zu aktiviren.

Anschließend ging es um die Zukunft der Bootsvermietung „Tante Thea“ Der Bürgermeister berichtete, daß die Fläche nunmehr von der Stadt gepachtet sei. Pacht sei aber keine geeignete Grundlage für eine Investitionssicherung, weder für die Stadt noch für einen Investor.
Der bestehende Bau ist ein Schwarzbau aus dem Jahr 1949, der teilweise erweitert wurde. Seit 1975 gibt es eine Akte, die im wesentlichen die ständige Verlängerung des Betriebes um jeweils 5 Jahre beinhaltete. Auf meine Nachfrage hin bestätigte der Herr Bürgermeister, daß auch die vorhandenen gastronomischen Einrichtungen nicht weiter betrieben werden können, da sie nicht mehr den Anforderungen entsprechen und ein neuer Betreiber die Räumlichkeiten so herrichten müßte, daß sie heutigen Anforderungen entsprechen. Damit überhaupt etwas passieren kann, muß auf jeden Fall Baurecht geschaffen werden. Tatsächlich soll es sogar einen Bebauungsplan geben, der aber bei der Stadt als nicht anwendbar eingestuft ist, wobei der Kreis das möglicherweise anders sieht. Aber auch das würde nicht weiter helfen, weil der Bereich als Wald eingetragen ist.
Hier sind weitere Abklärungsprozesse erforderlich und es wird ein aufwendiges und langwieriges Verfahren. Die Toilettenanlage soll aber erst einmal weiter betrieben werden.

Poller für Plön

Keiner freut sich über die Poller, aber sie kommen und vermutlich ist es besser so.
Auf der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung waren die Poller, mit denen die Fußgängerzone möglichst autofrei gehalten werden soll, nochmals ein Thema.

In den vergangenen Jahren hatten sich die Klagen gehäuft, daß die Plöner Fußgängerzone auch außerhalb der zulässigen Zeiten vermehrt durch Lieferfahrzeuge befahren wird. Dazu kommen die privaten Autos, die über die Fußgängerzone den Weg um die Innenstadt herum abkürzen wollen oder andere, die sich durch ihre Navigationssysteme in die Irre leiten lassen.

Die vom Bürgermeister bevorzugte Lösung sah auch aus Kostengründen nur noch zwei Poller vor, nachdem sich der Auschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) für eine feste Sperrung der Langen Straße auf Höhe Rossmann ausgesprochen hat.
Den Ausschußmitgliedern kam es dann noch darauf an, daß die Praxis von Herrn Dr. Stehle, dem einzigen Arzt in Plön, der eine Zulassung von der Berufsgenossenschaft hat, weiterhin frei zugänglich ist. Durch eine Rücksprache der Verwaltung mit Herrn Dr. Stehle hat sich ergeben, daß es der Berufsgenossenschaft ausreicht, wenn die freie Zufahrt zu seiner Praxis gewährleistet ist, indem der Poller auf Anforderung fernbedient absenkbar ist. Durch den Verzicht auf einen von ursprünglich drei geplanten Pollern konnten die Kosten von ca. 60.000,– Euro auf ca. 40.000,– Euro gesenkt werden.

Im Rahmen der Diskussion wurde auch noch einmal in Frage gestellt, ob der Poller am Wentdorper Platz tatsächlich benötigt wird. Die Notwendigkeit wurde von der Mehrheit des Ausschusses gesehen. Aufgrund der Störanfälligkeit von Pollern wurde auch noch einmal angeregt, stattdessen eine Schrankenanlage zu installieren. Auch diese Anregung wurde verworfen.
Letztendlich offen blieb die Frage über die Höhe der Folgekosten. Sie wurden von der Verwaltung als niedrig eingestuft, konnten aber nicht genau beziffert werden.

In der Presse und in den den sozialen Medien wurde die Entscheidung kontrovers diskutiert. Einige halten sie für überflüssig, andere für Geldverschwendung, wieder andere für erforderlich. Tatsächlich wurde dieses Thema über Jahre kontrovers diskutiert und unter dem alten Bürgermeister vor sich hergeschoben. Jetzt ist eine Entscheidung gefallen, hinter der auch ich stehe. Damit ist das leidige Thema hoffentlich vom Tisch. Besser hätte ich es gefunden, wenn wir nicht zu dieser Entscheidung gezwungen worden wären, aber da gab es nach meiner Einschätzung keinen echten Spielraum mehr.

Die Poller kommen

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) wurde beschlossen, im Bereich der Fußgängerzone nunmehr „Poller’“ zu installieren, um das Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten zu unterbinden. Auf der Höhe Rossmann wird eine feste Barriere eingerichtet, bewegliche Poller sollen am Wentorper Platz, am Schloßberg und in der Langen Straße zwischen Schloßapotheke und Imbiß eingebaut werden. Der Zugang zum Haupteingang der Kirche und zu den Ärzten bleibt frei. Rettungkräfte bekommen Transponder, damit die Poller automatisch öffnen, Personen, die berechtigt sind, die Fußgängerzone zu befahren, können die Poller mit dem Handy anwählen, damit sie den Weg freigeben.

Diese Entscheidung fiel mit acht Stimmen gegen die drei Stimmen der CDU-Fraktion, die sich insbesondere wegen der Anschaffungskosten in Höhe von 65.000,– Euro sowie der nicht bezifferten jährlichen Unterhaltskosten nicht mit dem Projekt anfreunden konnte.

Der Entscheidung ging eine jahrelange Diskussion voraus. Immer wieder haben Einwohner*innen bemängelt, daß Lieferant*innen die Zeiten, in denen die Füßgängerzone von ihnen befahren werden darf, nicht einhalten würden. So sei auch nach 10:00 Uhr immer wieder zu beobachten, daß z.T. mehrere LKW gleichzeitig die Fußgängerzone befahren. Dabei wurde stets auf die Beeinträchtigung der Aufenthaltsqualität wie auch auf das Gefährdungspotential hingewiesen.
Gleichzeitig wurde von Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung berichtet, daß häufig Autos auf den Schloßberg fahren, weil einige Navigationsgeräte  diese Strecke als Weg nach Neumünster anzeigen würde.

Da auch die Einrichtung von Ladezonen im Bereich Stadtgraben nicht zu einer Verbesserung der Situation geführt hat, sah sich jetzt der Bürgermeister veranlaßt, die Errichtung von Pollern zur Debatte zu stellen.

Einige der wesentlichen Punkte in der Aussprache waren die Kosten und die technische Zuverlässigkeit.

In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, daß die Investition in Poller zu hoch sei und die Einhaltung der Lieferzeiten auch durch die städtische Verkehrsüberwachung durchgesetzt werden könne. Darauf entgegnete der Bürgermeister Herr Winter, daß die städischen Verkehrsüberwacher*innen den ruhenden Verkehr überwachen dürfen, die Überwachung des fließenden Verkehrs würde in die Zuständigkeit der Polizei fallen. Die Polizei sei aber duch andere Aufgaben gebunden, so daß sie nur sporadisch kontrollieren könne. Der Hinweis, daß der Lieferverkehr ja auch mal halten würde, so daß die städtische Verkehrsüberwachung dann tätig werden könne, ist zwar nicht von der Hand zu weisen, durfte aber nach Einschätzung der meisten Mitglieder des Ausschusses weder ausreichen, eine ausreichende Kontrolldichte zu gewährleisten, noch ist sie gegen PKW wirksam, die die Lange Straße als Abkürzung benutzen.
Darüber hinaus verwies der Herr Bürgermeister auf die guten Erfahrungen, die man in Oldesloe mit der Pollerlösung gemacht hätte und bestätige, daß nach oldenburger Erfahrungen die jährlichen Betriebskosten gering seien, ohne deren genaue Höbe benennen zu können.
Auf jeden Fall seinen die Kosten niedriger als die Personalkosten für eine weitere Kraft zur Verkehrsüberwachung.

In dem Zusammenhang wies er auch darauf hin, daß die Poller in Oldesloe technisch robust ausgelegt sind und zuverlässig arbeiten. Die Erfahrungen mit dem Poller in der Bustwiete in Plön können nicht verallgemeindert werden, da dieser Poller in der Regenablaufrinne stehen würden bei Niederschlag Wasser mit Staub und Sand in die Mechanik eindringen könnte.

Die Mitglieder des Ausschusses wollten dem Vorschlag der Verwaltung, die bewegliche Poller vor Rossmann, zwischen Kirche und den alten Finanzamt sowie am Wentorper Platz zu installieren, nicht folgen. Die Forderungen nach einem barrierefreie Zugang zum Haupteingang der Kirche und zu Dr. Stehle führte dann nach einer lebhaften Diskussion zu dem zu Anfang bereits erwähnten Ergebnis.

inweis

Premiere für den SteP

Heute um 18:30 tagte erstmalig der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP), barrierefrei in der Tourist Information im alten Bahnhof.

Der Herr Bürgermeister berichtete für die Verwaltung:

1. Es ist eine Firma an die Stadt herangetreten und hat Floating Homes, also schwimmende Wohneinheiten, vorgestellt. Leider ließen sich die Bilder, die im Bürgerinformationssystem abgelegt waren, zum Zeitpunkt nicht laden. Hier zwei von fünf Links, die zumindest bei mir am heimischen Rechner funktionieren:
https://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi2/___tmp/tmp/45081036203022646/203022646/00093556/56-Anlagen/01/1_FloatingHomes.jpg
https://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi2/___tmp/tmp/45081036203022646/203022646/00093556/56-Anlagen/03/3_FloatingHomes.jpg
Das Projekt hat durchaus Ähnlichkeit mit dem, was die FDP in ihrem Wahlkampfprogramm vorgeschlagen hat.
Ich finde den Ansatz durchaus interessant, allerdings bin ich bezüglich der Umsetzbarkeit eher skeptisch. Auch bei nochmaligem Überlegen fällt mir kein wirklich gut geeigneter Standort ein, an dem nicht private oder öffentliche Interessen massiv betroffen wären. Mit Sicherheit wären Liegeplätze vor privaten, bebauten Grundstücken ebenso problematisch wie Liegeplätze vor dem Strandweg oder vor öffentlichen Badestellen. Für gute Vorschläge bin ich aber durchaus offen.
Trotzdem sollten zumindest die Rahmenbedingungen wie die Rechtslage betrachtet werden, um eine verläßliche Grundlage für die Berücksichtigung oder Nicht-Berücksichtigung in späteren Planungen zu haben.

2. Die Verwaltung hat beschlossen, Plön nicht für das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ anzumelden, weil die Zielrichtung dieser Förderung für Plön nicht relevant ist.

3. Die Steganlage für die DLRG an der Prinzeninsel wurde bereits oder wird in Kürze aufgebaut. Nach dieser Saison soll der Steg definitiv ausgesondert werden. Über eine Neubeschaffung oder andere Lösungen muss beraten werden. Dabei werden auch die Ergebnisse der bisweilen schwierigen Gespräche mit den Eigentümern in die Entscheidungsfindung einfließen.
Ich habe mich, übrigens ebenso wie Herr Melzer von der CDU, in den letzten Wochen für den erneuten Aufbau des Steges eingesetzt, weil ich die Arbeit der DLRG, sowohl die Durchführung des Rettungsdienstes wie auch die Jugendarbeit, für wichtig halte.
Wie eine mögliche Lösung für 2019 aussieht, bleibt abzuwarten. Hier sind verschiedene Ansätze denkbar, die zwischen Verwaltung, Selbstverwaltung, DLRG und anderen Akteuren noch abzustimmen sind.

Aus der Selbstverwaltung wurden verschiedene Punkte vorgetragen:

1. Herr Möller (SPD) führte aus, ihm sei aufgefallen, daß die Werbeanlagensatzung offenbar nicht beachtet wird. Er äußerte sein Unverständnis, daß Werbeanlagen, die in der Vergangenheit ohne Genehmigung errichtet wurden und nicht der Satzung entsprechen, noch immer vorhanden sind.
Noch unverständlicher sei, daß Werbeanlagen, die nicht der Satzung entsprechen, nach deren Inkrafttreten entstanden sind und offenbar geduldet werden.
Herr Gampert (FWG) führte dazu aus, daß er bereits in der Vergangenheit vorgeschlagen hat, Flyer für Vermieter*innen/Verpächter*innen zu erstellen, in denen auf die rechtlichen Vorgaben für die Gestaltung von Werbeanlagen hingewiesen wird. Diese Flyer sollten die Vermieter*innen/Verpächter*innen dann an die jeweiligen neuen Geschäftsinhaber*innen weitergeben. So könne vermieden werden, daß diese Werbeanlagen beschaffen, die dann wieder entfernt werden müssten.
Das halte ich für einen guten Ansatz. Ich ergänzte, daß wir uns dafür einsetzen müssen, daß städtische Satzungen, also städtisches Recht, auch umgesetzt wird, zumindest, wenn wir ernst genommen werden wollen. Ansonsten könnten wir uns auch den Aufwand dafür sparen, Satzungen zu erarbeiten.
Der Herr Bürgermeister erläuterte, daß die Stadt hier nur in Zusammenarbeit mit der Bauaufsicht des Kreises darauf hinwirken könne, ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Werbeanlagen zu entfernen. Dazu würden jetzt die ersten fünf Verstöße bearbeitet. Im Anschluß darann werden die nächsten Verstöße aufgearbeitet.

2. Ich wies darauf hin, daß die SPD Fraktion prüft, für den nächste Sitzung der Ratsversammlung im September den Antrag einzubringen, den Planungsverband Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehemals Seewiesen) aufzulösen. Dazu ergänzte ich im Hinblick auf die für den 3. Juli terminierte Sitzung des Planungsverbandes, daß jede weitere Arbeit bis dahin eingestellt werden sollte.
Der Herr Bürgermeister führte dazu aus, daß der Antrag noch nicht vorliegen würde und der Planungsverband unabhängig davon aus Verfahrensgründen seine konstituierende Sitzung durchführen muß.

3. Frau Kauf betonte, daß die zögerliche Umsetzung der Vorschläge zur Verbesserung der Situation der fahrradfahrenden Personen bei Teilen der Bevölkerung zu Unverständnis führt.
Der Herr Bürgermeister führte dazu aus, daß die Erarbeitung des Konzeptes laufe und die Umsetzung der Ergebnisse in Abstimmung mit anderen Behörden, hier insbesondere mit der Verkehrsaufsicht des Kreises, erfolgen muß. Die Verkehrsaufsicht würde die Ergebnisse und Forderungen der Plöner Verwaltung bzw. Selbstverwaltung jedoch ohne besonderen Nachdruck verfolgen.
Ich mag mich täuschen, aber mein persönlicher Eindruck ist, daß die Verkehrsaufsicht des Kreises primär den Autoverkehr im Blick hat. Vielleicht muß ich mich ja in den kommenden Monaten eines Besseren belehren lassen. Ich würde mich darüber freuen.

Die Einwohner*innenfragestunde war kurz, es wurden keine Fragen gestellt.

Anlaß für die gestrige Sitzung war die Notwendigkeit, einen Aufstellungsbeschluß für den Bebauungsplan 66 (Kieler Kamp) zu schaffen. Dort läuft die städtebauliche Entwicklung – ähnlich wie am Vogelberg – aus dem Ruder.
Der Antrag kam ursprünglich von der FWG, fand aber bereits in der letzten Sitzung des SteU die uneingeschränkte Zustimmung des Ausschusses. Auch wenn sich die personelle und politische Zusammensetzung des neuen Ausschusses jetzt geändert hat, war nicht zu erwarten, daß es hier einen Meinungswandel gibt.
Herr Möller (SPD) betonte noch einmal, daß ein Bebauungsplan die Möglichkeit für Bürger*innen ist, sich aktiv in die Planung und zukünftige Entwicklung einzubringen. Das Verfahren ist öffentlich und transparent. Entscheidungen nach § 34 BbauG, die Baurecht im unbeplanten Innenbereich regelt, würden grundsätzlich hinter verschlossenen Türen nicht-öffentlich getroffen.
Herr Achim Kuhnt als Umweltbeauftragter bemängelte, daß der Gesichtspunkt des Umweltschutzes in der Beschlußvorlage nicht ausreichend berücksichtigt sei. Er verwies auf die ökologische Bedeutung des Gebietes mit seinen zahlreichen Seeufern und als Übergangsbereich von städtischen Strukturen in den Waldbereich.
Diese Anmerkung soll ins Protokoll aufgenommen werden. Ökologische Aspekte wollen im weiteren Planungsprozess besonders berücksichtigt werden.
Der Aufstellungsbeschluß wurde einstimmig gefaßt.

Herr Melzer erwähnte noch, daß der SteP sichnach den Sommerferien zu einem Workshop treffen sollte, um die zukünftige Arbeit zu besprechen und gemeinsam Schwerpunkte abzustimmen.

Vogelberg und Neuzuschnitt der Ausschüsse

Am Mittwoch werden der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt und die Ratsversammlung das letzte Mal in der alten Zusammensetzung tagen. Die konstituierende Sitzung der neuen Ratsversammlung wird am 13. Juni tagen. Dann werden auch die Ausschüsse neu besetzt. Dazu im zweiten Teil dieses Beitrags.

Für ein wenig Verwirrung hat gesorgt, daß der Aufstellungsbeschluß für einen Bebauungsplan und der Beschluß einer Veränderungssperre für den Bereich Rodomstorstraße/Vogelberg erneut auf der Tagesordnung für beide Sitzungen steht.

Herr Melzer (CDU) war offenbar davon ausgegangen, daß dieses Thema beendet sei, nur weil es aufgrund seines Antrages von der Tagesordnung genommen wurde. Ich muß zugeben, daß dieser Eindruck im ersten Moment auch bei mir so entstanden ist.
http://www.ingo-buth.de/2018/04/19/b-plan-vogelberg-rodomstorstrasse-vorerst-vom-tisch/

Nach einem Blick in die Geschäftsordnung war mir aber schnell klar, daß es sich um eine Verschiebung des Tagesordnungspunktes handelt. Es wäre auch mehr als fragwürdig, wenn man politischen Diskussionen und Entscheidungen ausweichen könnte, indem man strittige Themen über Verfahrenstricks gar nicht erst in die Diskussion bringt.
Ich würde mal feststellen wollen, daß die Bearbeitung des Themas von der CDU-Fraktion schlecht vorbereitet war und in diesem Fall eingeschränkte Verfahrenssicherheit dokumentiert.

Meine Bewertung, daß ein B-Plan für den Bereich durchaus sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich wäre, hat sich nicht geändert. Nach meiner Auffassung könnte die Begründung noch einmal überarbeitet werden. Daher würde ich mich einer erneuten Vertagung nicht verschließen. Aufgrund einer Terminsetzung besteht jedoch akuter Handlungs- und Entscheidungsbedarf.

Ansonsten stehen noch folgende Themen auf den Tagesordnungen:
– Bebauungsplan 6 / Johannisstraße
– Auftragsvergabe für ein Grünflächengestaltungskonzept
– Überarbeitung des Flächennutzungsplanes der Stadt Plön
– Umsetzung Umgebunslärmrichtlinie
– Kooperationsvereinbarung Plön/Ascheberg
– Stellungsnahme der Stadt Plön zum B-Plan 70 der Stadt Schwentinental
– Änderung der Geschäftsordnung
– Änderung der Hauptsatzung der Stadt
– Änderung der Zuständigkeitsordnung
– Jahresabschluß der Stadt Plön 2015

Mit den Änderungen zur Geschäftsordnung, Hauptsatzung und Zuständigkeitsordnung wird im Vorgriff auf die neue Ratszusammensetzung zum Einen der „papierlose“ Sitzungsdienst eingeführt, zum Anderen werden die Ausschüsse von bisher 9 auf zukünftig 11 Mitglieder aufgebläht (http://www.ingo-buth.de/2018/05/09/ueberlegungen-nach-der-wahl-vielleicht-langweilige-zahlengymnastik-aber-wichtig/) Damit bestätigt sich dieser Teil meiner Einschätzung vom 09. Mai dieses Jahres, auch wenn es nicht zum Äußersten, also zu 13er Ausschüssen kommt.

Darüber hinaus werden die Zuständigkeiten für Tourismus (bisher Hauptausschuß) sowie Umweltschutz, Naturschutz, Gewässerschutz und Landschaftspflege an den Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) abgegeben. Der GA wird umbenannt in Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT).
Der bisherige SteU wird zusätzlich für Barrierefreiheit zuständig sein und in Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (StEP) umbenannt. Er behält die Zuständigkeit für Umweltthemen in Verbindung mit der Bauleitplanung bei.
Ich halte die Neuverteilung der Zuständigkeiten für unglücklich. So gehören Wirtschaft und Tourismus für mich unmittelbar zusammen, da Tourismus der Wirtschaftsfaktor Nr. 1 in Plön ist.
Auch die Herauslösung von Umweltschutzthemen aus dem SteU ist für mich aus fachlicher Sicht nicht ganz schlüssig. Jegliche Bauleitplanung hat auch eine Wechselbeziehung zum Umweltschutz.
Nach meiner persönlichen Einschätzung wird es hier zu erhöhtem Abstimmungsbedarf innerhalb der Verwaltung, aber auch innerhalb der Selbstverwaltung kommen, und damit verbunden auch zu höheren Reibungsverlusten.
Andererseits sehe ich aber auch, daß CDU und SPD den Vorsitz über HA und StEP unter sich ausmachen werden und Bündnis 90/Die Grünen dann nur den den Vorsitz des GUT übernehmen können. Der bisherige GA hatte aber kein Themenschwerpunkt, der einem grünen Profil entgegenkommt. Durch die Zuständigkeitsverlagerung wird der GA zum Einen aufgewertet, was dem guten Wahlergebnis von Bündnis 90/Die Grünen Rechnung trägt, zum Anderen werden Themenbereiche verlagert, die dem grünen Profil entsprechen oder der persönlichen Kompetenz des Schlüsselpersonals entsprechen.
Ich freue mich jedenfalls auf einen regen Gedanken- und Meinungsaustausch mit den Kolleginnen und Kollegen und auf eine fruchtbare Zusammenarbeit.

Schon wieder Stadtheide, diesmal Carports

Das Neubaugebiet in Stadtheide ist ein qualitativ hochwertiges Baugebiet und im Vergleich zu vielen anderen Neubaugebieten und im Hinblick auf das Erscheinungsbild sehr gelungen. Leider macht es wieder einmal aus anderem Grund von sich reden.
Nach den „Schnibbeleien“ in den Ausgleichsflächen am Suhrer See und dem Widerstand gegen eine Betreuungseinrichtung für Jugendliche sorgt jetzt ein nicht genehmigtes Carport für Schlagzeilen, so zum Beispiel heute in der Berichterstattung in den KN.

Was ist bisher passiert? Die KN berichtet, daß Herr Gaffrey vor einiger Zeit einen Antrag zur Errichtung eines Carport gestellt hat. Dieser Antrag wurde abgelehnt, weil das Bauvorhaben mit den Zielen des Bebauungsplanes nicht vereinbar war.
Obwohl die Genehmigung abgelehnt wurde, hat Herr Gaffrey das Carport erreichtet.
Eine anonyme Anzeige bei der Stadt blieb ohne Folgen, eine später erfolgte anonyme Anzeige bei der Bauaufsicht des Kreises führte offenbar zu der Aufforderung, das Carport zurückzubauen.

Herr Gaffrey sammelte Unterschriften für eine Änderung des Bebauungsplanes, die er in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt überreichte. Mit der vorgeschlagenen Änderung wäre es möglich gewesen, den „Schwarzbau“, wie die KN schreibt, nachträglich zu legalisieren. Dies hat der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt abgelehnt, wie in der Zeitung korrekt berichtet wird.

Weiterhin berichtete die KN, daß Herr Gaffrey glaubt, daß es mehr Carports in Stadtheide gäbe, die nicht den Vorschriften entsprechen, womit er vermutlich recht hätte.

Nachdem dieses Thema nicht nur stadtbekannt, sondern mittlerweile wohl auch amtsbekannt ist, würde es mich nicht wundern, wenn nicht auch andere Carporteigentümer mittlerweile Post vom Amt haben. Darüber, ob dies durch weitere anonyme Anzeigen oder durch Initiative der Stadt oder des Kreises erfolgt ist, läßt sich im Moment nur spekulieren.

Wie eingangs erwähnt, Stadtheide ist ein sehr gelungenes Neubaugebiet mit einem sehr schönen Erscheinungsbild. Dies ist definitiv dem Bebauungsplan zu verdanken, mit dem die Stadt die Entwicklung dieses Gebietes gesteuert hat. Mit einem Bebauungsplan kann man entweder vorhandene Strukturen wie Stadtteile mit Altstadtcharakter bewahren oder neue Bauprojekte gestalten. Letzteres ist in Stadtheide passiert. Darüber hinaus dienen die Regelungen des Bebauungsplanes auch dazu, die Belange der Nachbarn zu schützen.

Aus meiner Sicht besteht die akute Gefahr, daß das positive Erscheinungsbild des Baugebietes Stadtheide durch zahlreiche Nebenanlagen – vor allem in den Vorgärten – erheblich beeinträchtigt wird. Von daher ist eine pauschale Freigabe für die Errichtung von Carports, wie sie durch den Vorschlag von Herrn Gaffrey erreicht werden sollte, für mich nicht vertretbar. Sie liefe  der gestalterischen Absicht der Stadt entgegen. Die Ablehnung durch den Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt ist daher völlig in Ordnung, auch wenn zum damaligen Zeitpunkt bereits Probleme absehbar waren.

Es ist für die Stadt auch nicht akzeptabel, die möglicherweise bestehenden Mißstände stillschweigend zu tolerieren. Dies könnte zur Folge haben, daß der Bebauungsplan, der mit hohem Aufwand (Zeit und Geld) erstellt wurde, seine Rechtskraft verliert. Genau das könnte die Folge sein, wenn der Bebauungsplan, der als Satzung quasi ein kommunales Gesetz ist, trotz amtsbekannter Zuwiderhandlungen nicht durchgesetzt wird. Wenn der Bebauungsplan nicht mehr gültig ist, sind weitere Rechtsstreitigkeiten in erheblichem Umfang vorprogrammiert.
Von daher ist die Verwaltung jetzt zum Handeln gezwungen.

Um den Bürgerinnen und Bürgern in Stadtheide entgegenzukommen, wäre eine maßvolle Änderung des Bebauungsplanes für mich ein möglicher Weg, so lange die Grundzüge der Planung davon nicht beeinträchtigt werden. Daher muß bereits heute völlig klar sein, daß mit einer Änderung des Bebauungsplanes keinesfalls die uneingeschränkte Freigabe aller Bauten gemeint ist. Vielmehr ist denkbar, bestimmte Regelungen des Bebauungsplanes zu anzupassen. Eine Option könnte sein, neben begrünten Flachdächern auch Satteldächer für Carports zuzulassen. Unter Berücksichtigung der Lage im Wohngebiet wäre auch denkbar, an Stellen, die für das Erscheinungsbild der Siedlung weniger bedeutend sind, zusätzliche Stellflächen auszuweisen, um der Parkplatzsituation gerecht zu werden. Hierbei wären einzelne Straßen oder Straßenabschnitte zu prüfen, eine Pauschallösung kann es nicht geben. Es ist unverzichtbar, bei der Prüfung einen strengen Maßstab anzulegen, um die ursprüngliche Zielsetzung des Bebauungsplanes nicht zu unterlaufen.

Außerdem muß der Eindruck vermieden werden, man könne bauen wie man wolle, später würd ohnehin alles legalisiert, wenn man nur genügend Druck aufbaut. Dies wäre vor allem ein Schlag ins Gesicht der Grundstückseigentümer, die sich an gültiges Recht halten.