Schon wieder Stadtheide, diesmal Carports

Das Neubaugebiet in Stadtheide ist ein qualitativ hochwertiges Baugebiet und im Vergleich zu vielen anderen Neubaugebieten und im Hinblick auf das Erscheinungsbild sehr gelungen. Leider macht es wieder einmal aus anderem Grund von sich reden.
Nach den „Schnibbeleien“ in den Ausgleichsflächen am Suhrer See und dem Widerstand gegen eine Betreuungseinrichtung für Jugendliche sorgt jetzt ein nicht genehmigtes Carport für Schlagzeilen, so zum Beispiel heute in der Berichterstattung in den KN.

Was ist bisher passiert? Die KN berichtet, daß Herr Gaffrey vor einiger Zeit einen Antrag zur Errichtung eines Carport gestellt hat. Dieser Antrag wurde abgelehnt, weil das Bauvorhaben mit den Zielen des Bebauungsplanes nicht vereinbar war.
Obwohl die Genehmigung abgelehnt wurde, hat Herr Gaffrey das Carport erreichtet.
Eine anonyme Anzeige bei der Stadt blieb ohne Folgen, eine später erfolgte anonyme Anzeige bei der Bauaufsicht des Kreises führte offenbar zu der Aufforderung, das Carport zurückzubauen.

Herr Gaffrey sammelte Unterschriften für eine Änderung des Bebauungsplanes, die er in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt überreichte. Mit der vorgeschlagenen Änderung wäre es möglich gewesen, den „Schwarzbau“, wie die KN schreibt, nachträglich zu legalisieren. Dies hat der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt abgelehnt, wie in der Zeitung korrekt berichtet wird.

Weiterhin berichtete die KN, daß Herr Gaffrey glaubt, daß es mehr Carports in Stadtheide gäbe, die nicht den Vorschriften entsprechen, womit er vermutlich recht hätte.

Nachdem dieses Thema nicht nur stadtbekannt, sondern mittlerweile wohl auch amtsbekannt ist, würde es mich nicht wundern, wenn nicht auch andere Carporteigentümer mittlerweile Post vom Amt haben. Darüber, ob dies durch weitere anonyme Anzeigen oder durch Initiative der Stadt oder des Kreises erfolgt ist, läßt sich im Moment nur spekulieren.

Wie eingangs erwähnt, Stadtheide ist ein sehr gelungenes Neubaugebiet mit einem sehr schönen Erscheinungsbild. Dies ist definitiv dem Bebauungsplan zu verdanken, mit dem die Stadt die Entwicklung dieses Gebietes gesteuert hat. Mit einem Bebauungsplan kann man entweder vorhandene Strukturen wie Stadtteile mit Altstadtcharakter bewahren oder neue Bauprojekte gestalten. Letzteres ist in Stadtheide passiert. Darüber hinaus dienen die Regelungen des Bebauungsplanes auch dazu, die Belange der Nachbarn zu schützen.

Aus meiner Sicht besteht die akute Gefahr, daß das positive Erscheinungsbild des Baugebietes Stadtheide durch zahlreiche Nebenanlagen – vor allem in den Vorgärten – erheblich beeinträchtigt wird. Von daher ist eine pauschale Freigabe für die Errichtung von Carports, wie sie durch den Vorschlag von Herrn Gaffrey erreicht werden sollte, für mich nicht vertretbar. Sie liefe  der gestalterischen Absicht der Stadt entgegen. Die Ablehnung durch den Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt ist daher völlig in Ordnung, auch wenn zum damaligen Zeitpunkt bereits Probleme absehbar waren.

Es ist für die Stadt auch nicht akzeptabel, die möglicherweise bestehenden Mißstände stillschweigend zu tolerieren. Dies könnte zur Folge haben, daß der Bebauungsplan, der mit hohem Aufwand (Zeit und Geld) erstellt wurde, seine Rechtskraft verliert. Genau das könnte die Folge sein, wenn der Bebauungsplan, der als Satzung quasi ein kommunales Gesetz ist, trotz amtsbekannter Zuwiderhandlungen nicht durchgesetzt wird. Wenn der Bebauungsplan nicht mehr gültig ist, sind weitere Rechtsstreitigkeiten in erheblichem Umfang vorprogrammiert.
Von daher ist die Verwaltung jetzt zum Handeln gezwungen.

Um den Bürgerinnen und Bürgern in Stadtheide entgegenzukommen, wäre eine maßvolle Änderung des Bebauungsplanes für mich ein möglicher Weg, so lange die Grundzüge der Planung davon nicht beeinträchtigt werden. Daher muß bereits heute völlig klar sein, daß mit einer Änderung des Bebauungsplanes keinesfalls die uneingeschränkte Freigabe aller Bauten gemeint ist. Vielmehr ist denkbar, bestimmte Regelungen des Bebauungsplanes zu anzupassen. Eine Option könnte sein, neben begrünten Flachdächern auch Satteldächer für Carports zuzulassen. Unter Berücksichtigung der Lage im Wohngebiet wäre auch denkbar, an Stellen, die für das Erscheinungsbild der Siedlung weniger bedeutend sind, zusätzliche Stellflächen auszuweisen, um der Parkplatzsituation gerecht zu werden. Hierbei wären einzelne Straßen oder Straßenabschnitte zu prüfen, eine Pauschallösung kann es nicht geben. Es ist unverzichtbar, bei der Prüfung einen strengen Maßstab anzulegen, um die ursprüngliche Zielsetzung des Bebauungsplanes nicht zu unterlaufen.

Außerdem muß der Eindruck vermieden werden, man könne bauen wie man wolle, später würd ohnehin alles legalisiert, wenn man nur genügend Druck aufbaut. Dies wäre vor allem ein Schlag ins Gesicht der Grundstückseigentümer, die sich an gültiges Recht halten.