Der gestrige Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) hatte ein Vorspiel. Bereits vorgestern abend trafen sich Anwohner*innen des Vogelberg und der Bürgermeister. Bei dem Treffen ging es um die Absicht, für das Gebiet die Aufstellung eines Bebauungsplanes und damit verbunden auch eine Veränderungssperre zu beschließen.
Ursächlich für die Absicht, für den Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen war die Bauvoranfrage eines Eigentümers, zu der der SteU kein Einvernehmen erteilt hat, weil sich das geplante Bauvorhaben nach seiner Ansicht nicht in das Baugebiet eingefügt hätte.
Da es für den Bereich keinen Bebauungsplan gibt, ist der § 34 Bundesbaugesetz anzuwenden, der festlegt, daß sich ein Gebäude einzufügen hat. Was sich einfügt richtet sich im wesentlichen nach der Größe und Stellung des Gebäudes und nach dessen geplanter Nutzung. „Einfügen“ ist damit ein relativ auslegungsfähiger Begriff.
Über einen Bebauungsplan (B-Plan) kann man ganz grob, aber auch sehr fein regeln, was gebaut werden darf und wie es zu bauen ist. B-Pläne sind geeignet, Baurecht zu schaffen, wo keins besteht, aber auch, um die Entwicklung des bestehenden Bestandes zu steuern und das Straßenbild zu erhalten, wo es erhaltenswert ist. Damit dienen sie dem öffentlichen Interesse. Da ein B-Plan Vorgaben machen oder Entwicklungen beschränken kann, kann es zu Interessenskonflikten mit den Eigentümer*innen bezüglich der Nutzung ihrer Grundstücke kommen. Hinzu kommt, daß B-Pläne auch eine Auswirkung auf das nachbarschaftliche Verhältnis haben. Bisweilen haben Eigentümer*innen ein Problem damit, wenn ihre Nachbarn große und nach ihrer Auffassung überzogene Bauten planen, die sich negativ auf die Aufenthaltsqualität im eigenen Garten oder auf den späteren Verkaufswert des eigenen Grundstückes auswirken. Oft mögen sie aber nichts sagen, um das nachbarschaftliche Verhältnis nicht zu gefährden oder sie sagen etwas und riskieren damit einen lebenslangen Nachbarschaftsstreit. Mit einem B-Plan werden klare Verhältnisse geschaffen.
Damit die Planungsziele nicht während des Aufstellungsverfahrens unterlaufen werden, kann man gleichzeitig eine Veränderungssperre beschließen. So wird sichergestellt, daß während des B-Planverfahrens nur Baumaßnahmen genehmigt werden, die den Planungszielen des B-Planes nicht zuwiderlaufen. Bauvorhaben, die mit den Planungszielen übereinstimmen, können hingegen genehmigt werden.
Um im Vorfeld der heutigen Sitzung des SteU mit den Betroffenen gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu erörtern, gab es eine sehr kurzfristige Einladung zu einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch mit den Betroffenen, das eine Stunde vor der Sitzung des SteU stattfand. Auf die Details kann ich hier natürlich nicht näher eingehen, auch wenn keine Vertraulichkeit vereinbart wurde. Die ergibt sich aus der Natur der Sache.
Der Lösungsvorschlag, der gemeinsam mit zwei Angehörigen der CDU-Fraktion und einer Angehörigen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erarbeitet wurde lief darauf hinaus, in der heutigen Sitzung lediglich über die Aufstellung des Bebauungsplanes zu beraten. Die Beratung über die Veränderungssperre sollte auf die Sitzung am 30. Mai zu vertagt werden, um den Bauinteressenten und der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, hier eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Warum die beiden an der Erarbeitung dieser Konsenslösung beteiligten CDU-Fraktionsmitglieder im SteU später dafür stimmen, beides, die Beratung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die Beratung der Veränderungssperre von der Tagesordnung des SteU zu nehmen, hat sich mir nicht erschlossen.
Ich persönlich würde die Aufstellung eines Bebauungsplanes grundsätzlich befürworten und den Eigentümer*innen gleichzeitig empfehlen, sich intensiv in den Aufstellungsprozess einzubringen. Es ist mir völlig klar, daß die Gebäude, die zum Teil aus den frühen fünfziger Jahren stammen oder noch älter sind, heute keine zeitgemäßen Wohnbedingungen mehr bieten. Hinzu kommt, daß es sich z.T. um Doppelhäuser handelt, deren Erweiterung in den hinteren Bereich aufgrund der nachbarschaftlichen Situation deutlich schwieriger ist als dies bei Einzelhäusern der Fall wäre.
Neben dem Erhalt der Siedlungsstruktur könnte ich mir auch vorstellen, über einen B-Plan die Möglichkeit zu schaffen, Grundstücke oder Grundstücksteile zusammenzulegen und Baumöglichkeiten für Gebäude mit mehreren Wohneinheiten zu schaffen, vorausgesetzt Eigentümer*innen hätten ein Interesse daran.
Da der Bereich Rodomstorstraße / Vogelberg das Stadtbild nicht entscheidend prägt, ist der Verzicht auf einen B-Plan aus meiner Sicht aber auch keine Katastrophe.