Sargnagel für die Innenstadt

Es ging gerade durch die Presse. In Schwentinenthal wird es, wenn das aktuelle Gerichtsurteil bestand hat, keine Shoppingmall (großflächiges Verkaufsgebäude mit über 10.000 qm Verkaufsfläche) geben.
Das Gericht hat festgestellt, daß eine solche Geschäftsfläche schädlich für den Handel im Umland ist, und zwar auch, wenn die vorhergesagten Umsatzeinbußen „nur“ sechs Prozent betragen. Das gilt ausdrücklich auch für Plön.

Hier in Plön haben wir eine vergleichbare Situation. Um einen 1200 qm ALDI-Bau in der Lütjenburger Straße zu realisieren, hat die CIMA ein Verträglichkeitsgutachten erstellt, in dem sie aussagt, dass dieser Discounter maximal 6 % Kaufkraft aus der Innenstadt abzieht kann und dies nicht schädlich sei. Hinzu kommt, dass die selbe CIMA, namentlich Frau Schetter, im Einzelhandelskonzept klar empfohlen hat, keine Verkaufsflächen mit mehr als 800 qm Verkaufsfläche außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches zuzulassen.

Ich habe seinerzeit immer wieder betont, dass auch sechs Prozent Umsatzeinbuße schädlich sei, besonders, wenn der Handel bereits vorgeschädigt ist. Wer das nicht glaubt, sollte einmal mit offenen Augen durch die Innenstadt gehen und die Leerstände ansehen bzw. die Geschäftsaufgaben und Betreiberwechsel analysieren. Die Verwaltung  und die CIMA haben seinerzeit behauptet, daß Umsatzeinbußen bis zu 10 % unschädlich seinen.

Ich sehe mich in meiner damaligen Auffassung durch das aktuelle Gerichtsurteil bestätigt. Es ist allerdings unbefriedigend, immer nur im nachhinnein Recht zu haben. Schlimmer noch ist, dass ich auch mit meiner Einschätzung recht behalten werde, dass der 1200 qm ALDI an der Lütjenburger Straße ein weiterer Sargnagel für die Geschäftswelt in unserer Innenstadt ist.

Das aktuelle Urteil zur Shoppingmall Schwentinenthal sollte Anlaß genug sein, die Entscheidung der Selbstverwaltung und die Gutachten der CIMA noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Wenn bereits eine Baubenehmigung erteilt wurde, müßte der Kreis prüfen, ob diese nicht zurückgenommen werden muß.

Die FWG hat es nicht begriffen

Kürzlich wurde im Plönbook auf den „Rundblick“ hingewiesen, eine Monatsinformation der örtlichen FWG.  Aus diesem Anlaß habe ich mir die Homepage der FWG einmal näher angesehen. Von allen Plöner Parteien hat die FWG eindeutig die beste Internetpräsenz.
Unter der Rubrik: FWG in den städtischen Ausschüssen -> Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt fand ich den Beitrag „ALDI möchte NEU bauen“. Dort heißt es: „Auch die Auswertung des Einzelhandelskonzepts hat ergeben, dass durch den neuen Markt keine Gefährdung der bereits bestehenden Einzelhandelsgeschäfte in der Innenstadt zu befürchten ist.“
Das ist falsch. Das Einzelhandelskonzept sagt ganz klar:
– keine neuen Discounter.
– kein Einzelhandel mit Verkaufsflächen über 800 qm außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches.
Über das Einzelhandelskonzept läßt sich das ALDI-Vorhaben mit 1200 qm Verkaufsfläche in keinem Fall begründen. Hier irrt die FWG.
Vielmehr wurde der zentrale Versorgungsbereich im Einzelhandelskonzept so zugeschnitten, daß die Parkplatzflächen im Stadtgraben nicht mit einbezogen sind. Damit wurde die Entwicklung eines zentrumnahen großflächigen Einzelhandels an diesem prädestinierten Platz nach meiner Bewertung hintertrieben. Dr. Lorenzen von der FWG – aber nicht nur er – hatte sich seinerzeit vehement gegen eine solche Entwicklung ausgesprochen.

Die Verträglichkeit des ALDI-Neubaus mit 1200 qm Verkaufsfläche in der Lütjenburger Straße, also außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches, wurde durch ein Verträglichkeitsgutachten bescheinigt.  Nebenbei, von demselben Büro, das das Einzelhandelskonzept erstellt hat. Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass das ALDI-Vorhaben verträglich sei, obwohl die erwarteten Einbußen für den SKY-Markt bei bis zu 6 % des Umsatzes liegen. Normalerweise wird ein Warnschwellenwert von 10 % angesetzt. Das ist nach meiner Einschätzung nur zulässig, wenn keine Vorschädigung für den zentralen Versorgungsbereich vorliegt. Das ist aber nach meiner festen Überzeugung der Fall. Daher ist die Aussage des Gutachtens nach meiner Auffassung falsch und müßte überprüft werden. In keinem Fall sollte das Risiko eingegangen werden, den Bestand des SKY-Marktes in der Lübecker Straße zu gefährden, da er der wichtigste Kundenmagnet in der Innenstadt ist. (Das wiederum ist dem Einzelhandelskonzept zu entnehmen.)
Die FWG übernimmt die Aussage des Verträglichkeitsgutachtens völlig kritiklos und schreibt sie auch noch dem Einzelhandelskonzept zu.

Das Einzelhandeskonzept kann übrigens im Bürgerinformationssystem ALLRIS der Stadt Plön nachgelesen werden.
http://ploen.active-city.net/city_info/webaccessibility/index.cfm?waid=79&item_id=0&region_id=308&design_id=0&modul_id=5&record_id=79327&fsize=1&contrast=0&search=einzelhandelskonzept

Im Übrigen bin ich immer noch der Meinung, dass der Versuch der Verwaltung, das Vorhaben zu beschleunigen und ohne Bebauungsplan zu realisieren, nicht funktionieren und zu weiteren Verzögerungen führen wird. Schau ma ma.

Wenn man dem Gerhard Polt glauben darf, gibt es in Bayern noch ganz andere Verfahrenswege,

aber wir sind hier dankenswerterweise im echten Norden.