Jetzt doch Einvernehmen zum Erweiterungsbau des Gymnasiums

Die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt zeigten sich unzufrieden mit der Planung des Kreises für den Neu- bzw. Erweiterungsbau des Gymnasiums. Dennoch erteilte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt mit fünf Stimmen bei vier Gegenstimmen sein Einvernehmen. Danach kam mein Beschlußvorschlag, gemeinsam mit dem Kreis unter Beteiligung eines Fachbüros noch einmal Alternativen für den Standort des Gebäudes zu suchen, nicht mehr zur Abstimmung. Für die Erteilung des Einvernehmens stimmte die gesamte CDU-Fraktion (die Herren Melzer und Zender sowie Frau Petersen), außerdem Herr Möller sowie Frau Soltau von der SPD. Nur für den Fall, daß nach Fertigstellung des Gebäudes mal jemand fragt, wer dafür mit verantwortlich ist.

Die Diskussion wurde von Herrn Höppner (SPD) eröffnet, der das Vorgehen des Kreises scharf kritisierte. Er betonte, daß die Gemeinden nach einer Verordnung aus dem Jahr 2009 Träger der Allgemeinbildenden Schulen seien, also auch für die Gymnasien. Lediglich in den Kreisen Plön und Dithmarschen sei diese Verordnung nicht umgesetzt worden. Zudem würden die Gemeinden im Kreis Plön durch die Schulkostenbeiträge sowohl Investitionen wie auch Betrieb der Gymnasien finanzieren. Von daher sei es ein Unding, daß die Stadt vom Kreis nicht bzw. erst sehr spät an den Bauplanungen beteiligt worden sei. Dem Ausschuß wären Mitte des vergangenen Jahres lediglich Flächenzkizzen vorgelegt worden, ebenso im März diesen Jahres.
Herr Höppner kritisierte zudem die Stellungnahme der Waldbehörde vom 03. April diesen Jahres. Sie würde lediglich auf die Waldabstände abheben, ließe aber den ebenso zulässigen Aspekt, Veränderungen am Wald vornehmen zu können, völlig außer Acht. Zudem wies er darauf hin, daß der Kreis nie auf die Stadt zugekommen ist, um gemeinsam über eine Änderung des Grünordnungsplanes alternative Standorte für den Neubau zu finden.
Weiterhin führte er aus, daß wesentliche Aspekte des Denkmalschutzes durch die Stellungnahme des Kreises nur unzureichend berücksichtigt seien. Er deutete an, daß der Denkmalrat des Landes Schleswig Holstein durchaus noch die Möglichkeit hätte, das Bauvorhaben zu stoppen.

In meinem Beitrag ergänzte ich, daß die Pläne alle noch zu ändern seien, solange nicht der erste Spatenstich getan ist. Ich betonte, daß die Kreisverwaltung die Interessen der Stadt grob mißachtet hat. Zudem wichen die Pläne, die 2016 im Rahmen der Bauvoranfrage eingereicht wurden, von den im Jahr 2017 vorgelegten Plänen erheblich ab (Gebäudeform, Geschoßanzahl), so daß ich Herrn Dr. Erdtmann (FWG) zustimmen würde, daß der Ausschuß nicht mehr an das seinerzeit erteilte Einvernehmen gebunden sei. Ich betonte, daß wir durchaus die Möglichkeit hätten, den Aufstellungsbeschluß für einen Bebauungsplan und in Verbindung damit eine Veränderungssperre zu beschließen. Gleichzeitig merkte ich an, daß es sich dabei um ein „großes Geschütz“ handeln würde und formulierte folgenden Beschlußvorschlag:
„Der SteU möge beschließen, sich in einer Resolution direkt an die Frau Landrätin zu wenden, um unter Hinzuziehung eines Fachbüros die Standortalternativen für ein neues Gebäude, Fach- und Unterrichtsräume zu prüfen.“

Auch Herr Gampert (FWG) führte aus, daß die Stadt vom Kreis im Planungsprozess grob mißachtet und vor vollendete Tatsachen gestellt wurde.

Der Ausschußvorsitzende Herr Möller (SPD) äußerte nochmals sein volles Verständnis für alle Argumente, gab aber zu verstehen, daß er nicht bereit sei, dem Kreis die ganze Schuld zuzuweisen. Der Ausschuß hätte seine Bedenken bereits bei der ersten Antragstellung formulieren können. Zudem könne er der Argumentation des Kreises folgen, daß z.B. eine Containerlösung für naturwissenschaftlichen Unterricht nicht möglich sei. Darauf erlaubte ich mir den Zwischenruf: „Eine starke Behauptung ist besser als ein schwacher Beweis“. Aus dem Publikum kan ein weiterer Zwischenruf, daß die Qualität des Unterrichtes vom Lehrpersonal abhinge, nicht vom Unterrichtsraum“.

Herr Möller weiter: Es sei gut, daß zwei getrennte Schulhöfe entstehenwürden, einer für die älteren, einer für die jüngeren Schülerinnen und Schüler.
Darauf entgegnete ich, daß dies nicht der Fall sei, da es keinen Parkplatz anstelle der Fahrradstellanlage neben dem Ehrenmal geben wird und der jetzige Parkplatz vor der Aula Parkplatz bleiben und nicht Schulhof wird.

Anschließend ergänzte Herr Dr. Erdtmann, daß der Kreis das Einvernehmen der Stadt ersetzen könne, sofern die Stadt es nicht erteilt. Allerdings könne man gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen. Der Aufstellungsbeschluß für einen Bebauungsplan sei daher unnötig.
Es sei aber unglücklich, wenn planende und genehmigende Behörde identisch seien.

Der Herr Bürgermeister ging dann noch einmal auf die Situation ein, daß der Kreis ja nur bauen könne, weil er 2,1 Millionen Euro an Zuschüssen erhalten würde und wies auf einen gewissen Zeitdruck im Zuteilungsverfahren der Fördermittel hin.

Herr Melzer (CDU) betonte, daß es eine Menge Pro- und Contra Argumente gäbe und er hin- und hergerissen sei. Ein Nein zu der Erweiterung, nur um dem Kreis seine Unzufriedenheit zu zeigen, käme für ihn aber nicht in Frage.

Darauf erwiederte ich, daß es hier nicht um eine Trotzreaktion ginge, mit der der Kreis für seine Versäumnisse abgestraft werden soll, sondern darum, auch für die Schülergenerationen in den nächsten 20 bis 30 Jahren einen anständigen Schulhof bereitzuhalten.
Daher wäre es vertretbar, die Panungen noch einmal zu überarbeiten und leichte Verzögerungen bezüglich des Baubeginnes hinzunehmen.
Zudem würde die Blickachse vom Hauptgebäude auf den Wald und den See durch den Neubau zerstört, der sich als Querriegel in die Aussicht schiebt. Die Schüler*innen in den seeseitigen Unterrichtsräumen des Hauptgebäudes werden zukünftig auf die direkt gegenüberliegenden Blechlamellen des Neubaus gucken.

Frau Petersen (CDU) betonte, daß Entscheidungen von heute sich in der Zukunft als richtig oder falsch herausstellen können, man den Neubau aber nicht durch einen B-Plan verhindern solle.

Herr Möller (SPD) betonte noch einmal daß sich aus dem Kreis der betroffenen Lehrer*innen-, der Eltern- und der Schüler*innenschaft niemand zu Wort gemeldet und Nachbesserungen gefordert hat, obwohl durchaus klar war oder hätte klar sein müssen, daß hier im Zusammenwirken mit der Stadt noch Änderungen möglich gewesen wären.
Damit hat er recht. Ich habe zwar eine Menge Kritik und nur wenig Zustimmung aus dem o.g. Kreis gehört, aber niemand war bereit, sich öffentlich zu äußern und sich damit gegen die Schulleiterin zu stellen. Wie sagte Herr Möller: Wenn sie nichts sagen, dann scheinen sie zufrieden zu sein und müssen mit dem Ergebnis leben.
Dazu möchte ich ergänzen: Es soll hinterher nur niemand sagen, er*sie habe von nichts gewußt.

Einvernehmen für Anbau noch nicht erteilt

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt ging es fast zwei Stunden lang um den Neubau eines Schultraktes für das Gymnasium Schloß Plön in der Prinzenstraße. Der Neubau soll den bisherigen naturwissenschaftlich-künstlerischen Fachbau ersetzen, der energetisch nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Ausgangspunkt der Diskussion war der Antrag des Kreises, für den Neubau mehrere durch die Baumschutzsatzung der Stadt geschützte Bäume auf dem Schulhof zu fällen. In dem Zusammenhang kam bei den Mitgliedern des Ausschusses die Frage auf, ob alternative Standorte für den Neubau tatsächlich ernsthaft geprüft wurden. Letztendlich konnten die anwesenden Mitglieder der Kreisverwaltung die Zweifel daran nicht ausräumen, so daß der Ausschuß mit 4 Stimmen, einer Gegenstimme und drei Enthaltungen dem Antrag von Herrn Dr. Erdmann (FWG) folgte, den Kreis zu bitten, nochmals in die Abstimmung mit der Forstbehörde und der oberen Naturschutzbehörde zu gehen, um Alternativen für den Standort zu prüfen.

Ich freue mich, ausführlich über das Thema schreiben zu können, da es aus dem nicht-öffentlichen Teil der Sitzung in den öffentlichen Teil verlegt wurde.

Der derzeitige Planungsstand für den Neubau.

Der derzeitige Planungsstand für den Neubau.

Zu Beginn der Sitzung wurde beschlossen, die anwesenden Mitarbeiter*innen der Kreisverwaltung (die Herren Jordan und Siebelts sowie Frau Kraus) und die Direktorin des Gymnasiums, Frau Paulsen, als Sachverständige zuzulassen, damit sie sich zu den Tagesordnungspunkten äußern können.

Frau Paulsen nutzte die Gelegenheit, die anwesenden zu begrüßen und ihre Schule vorzustellen. Sie legte die Gründe dar, die einen Neubau aus ihrer Sicht zwingend erforderlich machen. Sie betonte, daß die Schule aus allen Nähten platzen würde. Aufgrund der Anmeldezahlen (123 Schüler*innen) wird der nächste Jahrgang fünfzügig geführt. Insgesamt werden um die 800 Schüler*innen unterrichtet (die genauen Zahlen habe ich leider nicht notieren können). In Zukunft würde die Zahl dauerhaft niedriger liegen, so daß mittelfristig mit drei- oder vierzügigen Jahrgängen zu rechnen ist. Die Umstrukturierung sei in drei Phasen geplant. Zuerst würde der Neubau erstellt, damit die Naturwissenschaften aus dem jetzigen Fachgebäude dahin umziehen könnten. Anschließend würden die Klassenräume, die sich unter dem Dach des Hauptgebäudes befinden, in das alte Fachgebäude verlegt, um das Dach zu sanieren. In der Phase Drei wäre der Rückumzug aus dem Fachgebäude in das Dachgeschoß vorgesehen, damit der Abriß des alten Fachgebäudes erfolgen kann.

Anmerkung: Wie sich späteren Verlauf der Sitzung herausstellte, ist in einem vierten Schritt geplant, den Neubau des Fachtraktes zu verlängern, um weitere Klassenräume zu schaffen. Ich persönlich fand die Darstellung überzeugend. Zu denken gab mir lediglich der populistische Hinweis, daß der Putzwagen mehr Platz hätte als ein*e Schüler*innen. Auch das Foto, auf dem ein Kind hinter der aufgeklappten Tafel nicht zu sehen war, wirkte gestellt und kratzte damit leicht an der Überzeugungskraft des Vortrages.

In seinen darauf folgenden und damit nicht mehr einleitenden Worten erläuterte der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Bernd Möller (SPD), daß sich der Ausschuß mit folgenden Fragen beschäftigen würde:
– ist der jetzt geplante Standort der richtige Standort?
– gibt es andere Möglichkeiten der Gebäudestellung?
– besteht überhaupt die Notwendigkeit für ein neues Gebäude?
– ist es pädagogisch sinnvoll, den Schulhof durch einen Gebäuderiegel zu teilen?

Dazu ergänzte ich, daß die Frage des Standortes durchaus von baurechtlichem Belang ist, da kein Nachweis erbracht wurde, daß andere Standorte, die den Bestand der geschützten Bäume gesichert hätten, ernsthaft geprüft worden seien. Im übrigen würde durch den geplanten Anbau jede spätere Weiterentwicklung des Schulstandortes Prinzenstraße verbaut. Die Entwicklung der Schulstandorte in Plön fiele für mich ganz eindeutig in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt.

Daraufhin erwiederte Herr Siebelts (Kreis), daß es nicht Sache des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt sei, das pädagogische Konzept und die Planung des Kreises zu hinterfragen. Er betonte, der Ausschuß hätte sich nur mit dem baurechtlichen Aspekt zu befassen und ein Baum sei kein Grund für eine Versagung.

Herrn Dr. Henning Höppner (SPD) bestätigte meine Auffassung und wies darauf hin, daß der Kreis die Summe seiner Städte und Gemeinden sei und bislang alle Schulentwicklungsfragen im gegensitigen Einvernehmen zwischen Kreis und Gemeinde bzw. Stadt gelöst worden wären.
Darüber hinaus fragte er, warum es möglich gewesen sei, die neue Sporthalle in den Wald hineinzubauen, aber mit dem neuen Fachtrakt ein Abstand von 30 Metern zum Waldrand eingehalten werden muß. Das dafür einschlägige Waldgesetz hätte sich seit dem Turnhallenbau nicht geändert.

Die Teamleiterin 33, Frau Kricheldorff (Stadt Plön) griff die Argumentation von Herrn Siebelts (Kreis) auf und erwähnte, daß ein Baum kein Baurecht behindern dürfe und verwies auf die einschlägige Rechtsprechung.

Daraufhin entgegnete der Umweltschutzbeauftragte, Herr Kuhnt, daß Baurecht vor Baumrecht gelte, solange keine Baumschutzsatzung besteht. Da Plön aber eine Baumschutzsatzung hat, würde Baumrecht vor Baurecht gelten. Man hätte seitens des Kreises zwar den Waldschutz beachtet, es aber versäumt, die Baumschutzsatzung bei der Planung zu berücksichtigen. Im übrigen hätte seine Nachfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) ergeben, daß diese Dienststelle des Kreises nicht in die Planung mit einbezogen wurde.

Zu einem späteren Zeitpunkt griff die Teamleiterin 33 das Thema noch einmal auf und bezog sich auf einen Kommentar, wonach Baumschutzsatzungen nicht dazu genutzt werden dürfen, um Baurecht zu verhindern. Darauf erwiederte ich, daß es hier nicht um die Verhinderung von Baurecht ginge, sondern um die Prüfung eines alternativen Standortes und damit der Kommentar und das zugrundeliegende Urteil für uns nicht einschlägig sei.

Frau Kunz (Kreis) unterstrich mit dem Hinweis auf ihre Qualifikation als Architektin und Stadtplanerin ihre Amtsautorität und führte aus, daß die jetzigen Planungen alle relevanten Aspekte berücksichtigen würde und eine hohe Qualität hätten. Die Frage in die Runde, ob sich im Ausschuß Archietkt*innen oder Stadtplaner*innen befinden würden, empfand ich als Totschagargument. Mein Eindruck war, daß die Äußerung auch von den übrigen Mitgliedern des Ausschusses nicht so positiv aufgenommen wurde.
Frau Kunz führte aus, daß zwischen dem geplanen Neubau des Fachtraktes und dem Wald ein „gefaßter Platz“ mit Aufenthaltsqualität auf höchstem Niveau entstehen würde. Das Gebäude würde die Außenräume aufnehmen und sie gestalten. Diese Lösung sei besser als eine Barriere zum See hin. Man müßte sich den Schulhof ohne den derzeit noch stehenden Fachbau vorstellen, um die Vorzüge der jetzigen Planung zu erkennen.

In einem späteren Randgespräch betonte Frau Kunz ergänzend, daß sich der Kreis in mindestens 15 Gesprächen mit der Schule, den Eltern und Schüler*innen abgestimmt hätte.

Im weiteren Diskussionsverlauf stellte Herr Dr. Erdtmann fest, daß es in der Schule offenbar keine abgestimmte Meinung im Lehrkörper zu dem Neubau gäbe und bat, dies im Protokoll festzuhalten.

Die von Herrn Dr. Erdtmann und mir aufgeworfene Frage, ob das Fachgebäude nicht abgerissen werden könne, um dann ungestört einen Fachtrakt zu bauen, wurde verneint. Entsprechende Fachräume seien weder in temporären Containerlösungen unterzubringen noch in benachbarten Schulen verfügbar.

Meine Frage, warum man für den Ausbau des Daches einen Architektenwettbewerb durchgeführt hat, für das viel umfangreichere Projekt des Neubaus eines Fachtraktes aber nicht, blieb unbeantwortet.

Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, daß die Pläne, auf deren Basis der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt im Jahr 2016 das Einvernehmen zu der Bauvoranfrage erteilt hat, von den jetzt vorliegenden Plänen abweichen. Darauf erklärte Herr Dr. Erdtmann, daß er sich nicht mehr an seine damalige Zustimmung gebunden fühle. Es stellte sich auch heraus, daß die Pläne bereits die Erweiterung des Fachtraktes um weitere Klassenräume vorsieht. Keines der Ausschußmitglieder konnte sich erinnern, diese Pläne vorher gesehen zu haben.

Darüber hinaus wurden weitere Fragen aufgeworfen. Dazu gehörte die Verlegung des Parkplatzes vom Schulhof auf die Fläche des jetzigen Fahrradstellplatzes. Ist es von Seiten der Sadt wirklich gewollt, einen Parkplatz neben dem Ehrenmal einzurichten? Verstellt der derzeit geplante Bau den Blick auf die denkmalgeschützte alte Turnhalle (neue Aula)? Wird der jetzige Parkplatz durch den geplanten Neubau des Fachtraktes zu einem dunklen Raum und kommt dann nicht zwangsläufig die Forderung, die Eichen zu fällen, um Licht zu schaffen?

Vor der Abstimmung wurde die Sitzung für fünf Minuten unterbrochen, um nch einmal Gespräche unter den Mitgliedern des Ausschusses bezüglich des Abstimmungsverhaltens zu führen.

Dem Vorschlag, die Abstimmung zu vertagen, da eine Ablehnung absehbar wäre, wurde nicht gefolgt.
Der Ausschußvorsitzende Herr Möller rückte von seiner ursprünglichen Auffassung ab und stellte den Antrag, das Einvernehmen der Stadt zu den Planungen des Kreises zu erteilen.
Im Gegenzug stellte Herr Dr. Erdtmann den Antrag, den Kreis zu bitten, noch einmal mit der Forst- und der Oberen Naturschutzbehörde zu beraten um Alternativen zum Standrot zu prüfen und diese erneut zu beraten.
Herr Möller stellte fest, daß der Antrag von Herrn Dr. Erdtmann der weitergehende Antrag sei und stellte ihn als erstes zur Abstimmung. Das Ergebnis waren vier Ja und eine Nein-Stimme bei drei Enthaltungen.
Daraufhin wurde im Eifer des Gefechtes auch der zweite Antrag zur Abstimmung gestellt, was eigentlich nicht hätte erfolgen dürfen. Bei vier zu vier Stimmen galt der Antrag aber als abgelehnt, so daß hier keine weiteren Irritationen aufkamen.

Jetzt stellt sich die Frage, wie es weitergeht.
Eine Option wäre, daß der Kreis das Einvernehmen der Stadt ersetzt und wie geplant weitermacht. Eine andere Option wäre, daß man sich zusammensetzt und sich ernsthaft um die Beantwrtung der aufgeworfenen Fragen kümmert.

Man darf gespannt sein.

Der SteU tagt im Gymnasium

Die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) wird am 20. März 2017 um 18:00 Uhr in der alten Aula des Gymnasiums Schloß Plön stattfinden. Wer sich die Tagesordnung ansieht, wird sich zu Recht fragen, warum diese Sitzung einberufen wurde. Der einzige thematisch nicht definierte Tagesordnungspunkt (5 – Bauantrag) wird im nicht-öffentlichen Teil behandelt.

Für den politisch interessierten Leser läge jetzt der Schluß nahe, daß der Tagesordnungspunkt 5 in Verbindung mit dem Tagungsort ein Bauvorhaben in dem Ortsteil betrifft.
Der aufmerksame Zeitungsleser könnte jetzt auf den Gedanken kommen, daß es sich dabei um das Neubauvorhaben des Kreises für das Gymnasium handeln könnte.

Zu der kommenden Sitzung will wegen der Nicht-öffentlichkeit des Tagesordnungspunktes erst einmal nichts zu Details schreiben.

Aber ich möchte mich ganz generell zu dem Projekt „Schulgebäudeneubau“ äußern, auf das ich schon vor längerer Zeit und seither mehrfach von Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern angesprochen wurde. Alle Gesprächspartner*innen haben sich sehr kritisch mit der Lage des Neubaus auseinandergesetzt. Insbesondere wurde die Begründung, warum der Neubau mitten auf den Schulhof gesetzt werden muß, in Frage gestellt.

So konnte ich zum Beispiel auf die Frage, warum die paar Bäume am Ufer als Wald gelten, nur antworten, weil sie in den Plänen vermutlich als Wald eingetragen seien. Damit wären die Abstände von Gebäuden zu Waldflächen vermutlich einzuhalten.

Ob hier eine Befreiung von vorgegebenen Abständen oder eine Anpassung von Plänen geprüft wurde, vermag ich nicht zu beurteilen. (Für die so genannten „Seewiesen“ wurden schließlich auch Flächen aus dem Landschaftsschutzplan herausgenommen)
Soweit ich mich erinnere, wurde die Frage im SteU nie behandelt. Daher gehe ich zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, daß der Kreis sich nie mit der Stadt Plön in Verbindung gesetzt hat, um die Möglichkeit einer anderen Lösung zu erörtern.

Ich frage mich auch, warum hier kein Architekturwettbewerb durchgeführt wurde. Die Einbindung eines auf Schulplanung spezialisierten Büros hätte mit Sicherheit zu einem anderen Ergebnis geführt.

Darüber hinaus wurde immer wieder Klage darüber geführt, daß die zuständigen Planer*innen des  Kreises in der Abstimmung mit den Lehrkräften und den Schüler*innen wenig zugänglich gewesen sein sollen.

Ich weiß nicht, ob hier noch irgendetwas zu drehen ist, aber es wäre wirklich schade, wenn mit der Neubau die weitere bauliche Entwicklung des Schulgeländes dauerhaft verbaut würde.

1700 Jahre Nydamboot

Das Nydamboot läßt sich auf das Jahr 414 datieren. Der Wert ergibt sich zumindest aus dem Durchschnitt mehrerer Datierungen, die sich aus einer Analyse der verwendeten Holzplanken ergeben. Damit würde es in diesem Jahr seinen 1700sten Geburtstag feiern.
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Entdeckt wurde das Boot am 17. August 1863 von dem dänischen Archäologen Conrad Engelhardt. Die anschließende Bergung erfolgte in nur drei Tagen. Das Boot wurde in Teilen nach Flensburg transportiert und dort konserviert, zusammengefügt und ausgestellt. Jahre später erfolgte eine Verlegung nach Kiel. Zum Schutz vor Bombenangriffen im zweiten Weltkrieg wurde das Boot nach Mölln ausgelagert. Dort überlebte es den Krieg. In der Nachkriegszeit wies die britische Militärverwaltung dänischen Forderungen nach einer Übergabe ab und verfügte, das Boot nach Gottorf zu bringen, wo es auch heute noch besichtigt werden kann.

Das Boot war offenbar für Fahrten in küstennahen Gewässern konzipiert. Es konnte eine Geschwindigkeit von ca. 9 Knoten (ca. 12 Km/h) erreichen, die durchschnittliche Marschgeschwindigkeit dürfte bei knapp 6 Knoten (ca. 10 Km/h) gelegen haben. Die Besatzung bestand aus ca. 30 Mann, die das Boot vermutlich auch selber gerudert haben. Das Boot ist ca. 23 Meter lang und knapp 3,50 Meter breit. Das Längen/Breitenverhältnis spricht dafür, dass nur wenig Ladung mitgeführt werden konnte. Unter Berücksichtigung der flachen Bauweise darf vermutet werden, dass es sich um ein Transportschiff für Krieger handelte. Diese Annahme ist durchaus berechtigt, da das Boot offenbar in einem Süßwassergewässer mit allem Zubehör versenkt wurde. Offenbar handelte es sich dabei um einen Opferplatz. In dem heutigen Moor wurden ein weiteres Schiff, über dessen Verbleib nichts bekannt ist, sowie eine Vielzahl von weiteren Opfergaben, vor allem Waffen und militärische Ausrüstung, wurden in dem Moor gefunden.

Bis zu dem Zeitpunkt des Baus des Nydam Bootes waren in Nordeuropa lediglich Wasserfahrzeuge bekannt, die gepaddelt wurden (Hjortspringboot). Das Original – oder was davon übrig ist – kann im Dänischen Nationalmuseum in Kopenhagen zu besichtigt werden.
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Mit dem Nydamboot tauchte in unserer Region erstmals ein Fahrzeugtyp auf, der gerudert wurde. Diese Art der Fortbewegung war seit der Antike im Mittelmeerraum allgemein verbreitet. Zu dem Zeitpunkt bestand bereits ein reger Austausch von Waren mit dem Mittelmeerraum. Der Bernsteinhandel hat bereits zu Zeiten des alten Ägypten bestanden, zu Zeiten der römischen Kaiser wurden u.a. Luxusgüter wie Glas und Wein gegen Bernstein und Sklaven gehandelt. Germanische Krieger dienten in den Römischen Legionen.
Kleiner Link auf die die Doktorarbeit von Thomas Grane, “The Roman Empire and Southern Scandinavia“, leider auf Englisch.
Die Kenntnis vom Bau geklinkerter Holzboote kann damit als bekannt vorausgesetzt werden. So weist das Nydamboot denn auch konstruktionsmerkmale römischer Flußboote auf, die im germanischen Bereich eingesetzt wurden. Neu ist die Verwendung von Eisennieten zur Verbindung der einzelnen Planken. Das Nydamboot kann damit als direkter Vorläufer der späteren Wickingerboote gelten. Im Unterschied zu ihnen ist es nicht dafür ausgelegt, einen Mast zu tragen und zu segeln. Anders als die Wikingerboote verfügt es noch nicht über einen ausgeprägten Kiel, der das „Abdriften“ beim Segeln verhindert und die Seitwärtsbewegung in einer Vorwärtsbewegung verwandelt.

Es kann aber davon ausgegangen werden, dass Boote vom Nydam-Typ in der Lage waren, in Küstennähe auch längere Strecken zurückzulegen. So wird die Migration der Angeln und Jüten nach England mit ähnlichen Booten erfolgt sein, jedoch nicht über die offene Nordsee, sondern entlang der friesischen Küste.

In dem Zusammenhang möchte ich damit schließen, dass man mittlerweile davon ausgeht, dass die Übersiedlung der Jüten und Angeln nach England bereits früher als bisher vermutet einsetzte, auf römische Veranlassung und zumindest in der Anfangszeit nicht gegen römischen Widerstand erfolgte. Das nach dem Abzug der Römer entstandene Machtvakuums wurde damit erst später gefüllt und kann nicht als Ursache für die Migrationsbewegung angesehen werden.