Städtebauliches Desaster “Gänsemarktviertel”

Gestern Abend wurden im Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) vom Investor H-Projekt Gänsemarkt GmbH neue Pläne für die Umsetzung des B-Planes 7c / Gebiet “Gerberhof und Bereich zwischen Gerbertwiete, Lübecker Straße, Rodomstorstraße, Gänsemarkt und Am Schwanensee“ vorgestellt.

Mein erster Eindruck: Entlang der Straße „Am Schwanensee“ wird ein absolut monotoner, überdimensionierter Gebäuderiegel entstehen. Die gestern vorgestellten Gebäudeentwürfe nutzen die „suboptimal“ formulierten Festsetzungen des Bebauungsplanes höchst geschickt aus. Das Ergebnis widerspricht eindeutig dem damaligen Planungsziel.

Wir hatten in den Jahren 2015/2016 lange um den Bebauungsplan für den Bereich Gänsemarkt gerungen. Es gab verschiedene Entwürfe, etwa die Neubebauung mit Stadtvillen, eine Riegelbebauung oder eine Blockrandbebauung. Letztendlich ging es darum, eine Nachverdichtung im Innenbereich zu erreichen und den altstädtischen Charakter unserer Innenstadt zu bewahren. Das sollte über eine kleinteilig gestaltete Neubebauung erreicht werden. Für das Gänsemarktviertel sah die Begründung zum Bebauungsplan folgendes vor:
… eine kleinteilige strukturierte und parzellierte Bebauung …, welche sich in die historisch gewachsene Struktur einfügt.“
„Auf der Ostseite der Straße „Am Schwanensee“ wird von der Stadt Plön das Ziel verfolgt den neuen Stadtgrundriss … weiterzuentwickeln. Hier soll eine zugleich harmonische und effektive Nachverdichtung entstehen, die von den besonderen Qualitäten des Bestandsgebietes entlang der „Rodomstorstraße“ und der „Lübecker Straße“ ausgeht.”

Für das Gebiet 3 / östlich Schwanensee ist eine gestaffelte ein- bis zweigeschossige Bebauung mit ausgebautem Dachgeschoss vorgesehen.

Von all dem ist in den jetzigen Planungen nichts umgesetzt. „Am Schwanensee“ wird eine durchgehend zweigeschossige Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoss vorgesehen. Die seinerzeit beabsichtigte Staffelung ist nicht einmal mehr im Ansatz erkennbar.

Die Ursache für die jetzige Fehlentwicklung ist ursächlich bei der Verwaltung der Stadt zu finden.
In der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange weist der Kreis darauf hin, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes die Errichtung großer, geschlossener Baukörper zuläßt:
„1.2.2 Im Bereich der Straße Am Schwanensee wurden die Bauflächen neu gegliedert gegenüber dem letzten Entwurf. Dies wird begrüßt. Allerdings stellt auch diese Gliederung rechtlich nicht sicher, dass eine Bebauung eine “kleinteilig strukturierte und parzellierte Bebauung“ entsteht, die sich „in die historische Struktur einfügt“ (Punkt 3.2, Seite / Begründungstext (Stand 15.7.2015). Um dieses Ziel zu erreichen sind verbindliche Festsetzung zur Gebäudestellung und – gliederung gem. § 9 (1) 2 BauGB erforderlich. Ich weise hin auf die Möglichkeit, Hochbauentwürfe zu vereinbaren und städtebauvertraglich einvernehmlich festzulegen. In der vorliegenden Fassung erlaubt der Entwurf die Errichtung großer und geschlossener Baukörper, selbst die in der Planzeichnung angedeuteten Firstausrichtungen sind nicht als städtebauliche Festsetzung verbindlich festgesetzt, sondern lediglich als baugestalterische Festsetzung.“

In der Abwägung schreibt die Verwaltung der Stadt Plön:
„Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und teilweise berücksichtigt. Zur Gewährleistung einer kleinteilig strukturierten und parzellierten Bebauung wird im Teil B (Text) unter Ziffer 2.1 Bauweise folgender Text ergänzt:
„Im Baugebiet 3 sind Fassaden mit einer Länge von mehr als 9 m durch mindestens 1,50 m tiefe Fassadenversprünge zu gliedern.““

Genau auf diese Passage beruft sich der Investor jetzt. Ich mache mir gerade selber schwere Vorwürfe, die fatale Tragweite der Abwägung damals nicht richtig beurteilt zu haben. Sonst hätte ich im Rückblick sicher entschiedener dagegen argumentiert. So wie es aussieht habe ich der Argumentation der Fachleute in der städtische Verwaltung zu sehr getraut. Im Nachhinein betrachtet hatten die Fachleute des Kreises recht.

Wenn jetzt jemand zu dem Schluß kommt, dass es wohl kaum eine Stadt in Deutschland gibt, die so fahrlässig mit ihrem städtebaulichen Erbe umgeht wie Plön, könnte das stimmen.

Das Gänsemarktviertel kommt

Gestern tagte die Ratsversammlung ganze 45 Minuten. Die wichtigste Entscheidung: der Bebauungsplan 7c (Gerberhof/Gänsemarktviertel) wurde beschlossen. In der Begründung führte Bernd Möller (SPD/Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt) aus, dass seit dem ersten Beschluß bis heute gerade zwei Jahre vergangen sind. In meinem Redebeitrag habe ich darauf verwiesen, dass angesichts der vergleichsweise kurzen Planungsphase niemand behaupten könne, in Plön könne man nicht planen. Sinnvolle Projekte lassen sie sich in kurzer Zeit umsetzen.
Diesen Seitenhieb gegen das Bauprojekt Seewiesen konnte ich mir nicht verkneifen.

Wie Franz Müntefering in Schwentinenthal sagte: „Wir werden weniger, älter und bunter.“ Aus meiner Sicht deckt dieses Bauprojekt den zukünftigen Bedarf an Wohnraum in Plön in der richtigen Art und Weise ab. Hier findet die zeitgemäße Entwicklung von Wohnraum in Zentrumsnähe ihre Fortführung, die mit den Reihenhäusern in der Rodomstorstraße begonnen hat.
Allerding haben wir es nach meiner Bewertung nicht mit einem goldenen Wurf zu tun. Der Plan hat zwei Schwächen:
1) Die Ausweisung eines Teils der Bebauung als Mischgebiet für einen Fehler. Gewerbeflächen und Büros gehören unmittelbar in die Fußgängerzone oder direkt daran angrenzende Flächen.
2) Darüber hinaus hätte ich mir gewünscht, dass sich die Gestaltung der Fassade des Gebäudes Lübercker Straße 9 (Ersatzbau für den historischen Gerberhof) mehr am Erscheinungsbild der umliegenden Häuser orientiert hätte. Hier haben die Kolleginnen und Kollegen im SteU und die Verwaltung versäumt, dem Gestaltungswillen der Stadt mehr Ausdruck zu verleihen.
Ich gehe mal davon aus, daß es hier noch zu öffentlicher Kritik kommen wird.

SteU schiebt Entscheidung über Seewiesen

Am gestrigen Mittwoch tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU). Die Tagesordnungspunkte 7. und 8. standen in direktem Zusammenhang mit den Planungen für das Neubaugebiet Seewiesen. Sie wurden auf Antrag von Herrn Dr. Erdtmann (FWG) von der Tagesordnung genommen. Nachdem ich am Dienstag in der Sitzung des Planungsverbandes nach Akteneinsicht beim Kreis darauf hingewiesen hatte, daß in Rathjensdorf 22 Baugrundstücke entwickelt werden können und es dazu bereits konkrete Gespräche gegeben hat, stehen wir vor einer völlig veränderten Situation. Herr Dr. Erdtmann betonte, daß hier entscheidungsrelevante Informationen vorenthalten wurden und die neu entstandene Lage erst einmal in Ruhe bewertet werden müsse. Herr Evers (FWG) fragte dann nach, was eigentlich unser Bürgermeister von dem Vorgang gewußt hat. Der Antrag wurde mit 6 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen (CDU) angenommen.
Ich habe den Eindruck, daß wir hintergangen werden sollten und bin daher ein wenig auf Krawall gebürstet. Bei der Behandlung der Anträge wäre ich vermutlich zu Hochformen aufgelaufen, aber es ist richtig, daß jetzt erst einmal in Ruhe ermittelt werden kann, wie der neue Sachstand zu bewerten ist.

Zum Thema Städtebauförderung berichtete die Teamleiterin 30 (TL 30), daß die Interessenbekundung zeitgerecht beim Land eingegangen ist, die Stadt Plön aber nicht in den engeren Kreis aufgenommen wurde.
Die Einladung der zuständigen Bearbeiterin in den SteU, um das Verfahrens und die Möglichkeiten zu erläutern, sei vom Land nicht angenommen worden.
Schade, aber ich werde an dem Thema dran bleiben.

Herr Gampert (FWG) berichtete, daß er befürchtet, daß der Parnaßturm bauliche Mängel aufweist. Er hat mehrere Stellen mit Korrosionserscheinungen festgestellt und dokumentiert. Der Herr Bürgermeister entgegnete, daß für eine weitere Beurteilung ein Kostenrahmen erstellt werden müsse. Herr Melzer (CDU) betonte, wie wichtig der Turm als Wahrzeichen der Stadt und als Aussichtsturm für den Tourismus ist.
In dieser Aussage und Bewertung kann ich ihm nur zustimmen.

Weiterhin berichtete Herr Gampert, daß die Pflasterarbeiten in der Lübecker Straße mangelhaft ausgeführt worden seinen, daß sich aber trotz seiner Hinweise niemand darum gekümmert hat. Gewährleistungsfristen seien abgelaufen, zusätzliche Kosten würden entstehen und die provisorischen Ausbesserungsarbeiten wären nicht fachgerecht. Das Wasser läuft nicht ab und führt zu Folgeschäden.

Darüber hinaus berichtete Herr Gampert, daß ihm zu Ohren gekommen sei, daß der Landesbetrieb für Straßenbau am Lärmschutz entlang der innerörtlichen Umgehung planen würde und bat um Ermittlung eines Sachstandes.

Herr Melzer (CDU) fragte nach, warum die Arbeiten an der Brücke über die Schwentine nicht im Zusammenhang mit der Errichtung des Baugebietes Gänsemarktviertel erfolgen. Hierzu wurde ausgeführt, daß die Brücke dringend überholt werden müsse und man nicht warten konnte.

Der Bebauungsplan 7c (Gänsemarktviertel) ging reibungslos durch. Ich bemerkte, daß die Formulierung „Fenster seien mindestens an drei Seiten von Wandflächen zu umgeben“ dazu einlädt, aus zwei stehenden Fenstern zwei liegende zu machen. Die TL 30 bot an, die Frage bis zur nächsten Ratsversammlung zu klären. Das ist dann so weit in Ordnung und der Planung wurde bei einer Enthaltung zugestimmt. Damit ist der Weg zum Beschluß des Bebauungsplanes in der Ratsversammlung frei.
Nach meiner Auffassung wird hier ein wesentlicher Beitrag zur Innenraumentwicklung geleistet und die mantrahaft wiederholte Aussage: „in Plön gibt es keine geeigneten Flächen“ widerlegt.

Mit den Tagesordnungspunkten 7 und 8 wurden einige Straßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet und anschließend in die Satzung der über die Straßenreinigung aufgenommen.

Im letzten öffentlichen Tagesordnungspunkt habe ich für die AG Fahrrad über den Sachstand der Arbeit am Entwurf für das Fahrradwegekonzept der Stadt Plön berichtet. Ich denke, der Bericht darüber würde diesen Beitrag sprengen. Daher werde ich in den kommenden Tagen einen eigenen Text dazu erstellen.

Alles in allem, eine gelungene Sitzung.

Öffentliche Meinung gegen Neubaugebiet Seewiesen und für städtisches Grün

Nach der Rückkehr von meiner Sizilienreise habe ich jetzt die Kieler Nachrichten der letzten Tage zumindest überflogen. In der Ausgabe vom 30. März sind zwei Leserbriefe abgedruckt, die ich für bemerkenswert halte.
Beide befassen sich mit den Buchen im Gänsemarktviertel, der zweite geht auch auf das Baugebiet Seewiesen ein, das nach der Umbenennung jetzt irgendwie „Wohnungsneubaugebiet Tramm Plön Rathjensdorf“ oder so ähnlich heißen soll. (Nach meiner Ansicht ein peinlicher Etikettenschwindel).

Zunächst einmal muß ich Herrn Koop in vollem Umfang recht geben. Er wiederspricht der Teamleiterin Bauen (TL 30, Frau Kricheldorff) und stellt klar, daß große Bäume sehr wohl in die Stadt gehören.

Den Verlust der drei Buchen bedaure ich auch. So sehr ich sonst die Ergebnisse von Gutachten und deren Zustandekommen (Einzelhandelskonzept, Verträglichkeitegutachten für den ALDI-Markt und Innenraumpotentialanalyse) in Frage stelle, in diesem Fall habe ich  keine Anhaltspunkte, daß das Ergebnis beider Baumgutachten „ergebnisorientiert“ beeinflußt wurde, auch wenn es nach außen hin den Anschein haben könnte.
Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt hat es sich nicht einfach gemacht. Er ließ das Gutachten des Büros, das vom Investor beauftragt wurde, durch ein vom Ausschuß in Auftrag gegebenes zweites Gutachten überprüfen. Auch das zweite Gutachten kam im Ergebnis zu der Empfehlung, die Bäume zu fällen. Darüber hinaus hat der Umweltschutbeauftragte die Erstellung des zweiten Gutachtens begleitet. Er war beim ersten Gutachten nicht beteiligt und darüber sehr verärgert. Ich gehe davon aus, daß er den Vorgang daher besonders kritisch unter die Lupe genommen hat.

Darüber hinaus äußerte sich Frau Wandhoff im zweiten Leserbrief ablehnend zum Thema Neubaugebiet Seewiesen. Dieser Kritik kann ich mich uneingeschränkt anschließen. Wann merken FWG und CDU endlich, daß die Bebauung der Trammer Seewiesen von der Mehrzahl der Plöner den Einwohnerinnen und Einwohner nicht mitgetragen wird?

Sondersitzung des SteU zum Gänsemarktviertel

Am Mittwoch tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU). Thema war die erneute  Auslegung des Bebauungsplanes 7c, 1. Änderung (Gänsemarktviertel). Hier kann ich einen echten Erfolg verbuchen. Für die Fassade des Gebäudes Lübecker Straße 7c sollen jetzt ausschließlich rote Ziegel vorgeschrieben werden. Ansonsten habe ich mich in den vergangenen Tagen recht vehement dafür eingesetzt, daß die im vergangenen Jahr als Kompromiß erarbeitet Lösung „Altstadtzeile“ weiterhin umgesetzt wird. Das hätte ich mir sparen können, wenn der verschickte B-Plan besser lesbar gewesen wäre und man die Beibehaltung der bisherigen Grundzüge der Planung bei der Vorstellung des überarbeiteten Planes vor zwei Wochen deutlich zum Ausdruck gebracht hätte.
In der Sitzung auch klar, daß die drei Buchen leider nicht zu halten sind. Der zweite hinzugezogene Baumgutachter hatte festgestellt, daß einer der drei großen Bäume gefällt werden muß und die anderen Beiden unter den Bauarbeiten erheblich leiden werden. Daher empfiehlt er, alle drei Buchen zu fällen und Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Nach längerer Diskussion kam der Ausschuß zu der Entscheidung, die Ersatzpflanzungen an anderer Stelle durchzuführen. Auch der Umweltschutzbeauftragte stimmte dieser Lösung zu.
Die CDU-Vertreter hatten im Vorfeld eine Liste mit Vorschlägen erarbeitet, die sie im B-Plan berücksichtigt wissen wollten. Teile der Vorschläge waren sinngemäß bereits im vorgelegten Plan enthalten, andere wurden aufgenommen. So sollen jetzt auch nicht glänzende enobierte Dachziegel (Ziegel mit einer farbigen Tonbeschichtung) zulässig sein.
Der Hinweis des Ausschußvorsitzenden, nicht erneut Themen aufzugreifen, über die schon abgestimmt wurde, ist zwar vom Vorgehen her nachvollziehbar, der Hinweis aus Kreisen der CDU, daß ein B-Planverfahren ergebnisoffen ist, trifft aber zu.
Herr Dr Erdtmann (FWG) schloß sich der Stellungnahme des Kreises an und betonte, daß der Neubau an Stelle des alten Gerberhofes zu groß ist und das Herreinragen des Baukörpers in den jetzigen Freiraum entlang der Schwentine das Stadtbild negativ verändern wird. Er enthielt sich er Stimme, alle anderen Mitglieder des Ausschusses stimmten der erneuten Auslegung des Bebauungsplanes zu. Das Abstimmungsergebnis ist damit einstimmig.

Da die Lösung „Altstadtzeile“ beibehalten wird und meine wiederholt geäußerte Forderung „Roter Klinker, Lochfassade, stehende Fensterformate“ für die Strassenfassade des Hauses Lübecker Straße 9 in den B-Plan aufgenommen werden soll, begrüße ich den Verlauf und das Ergebnis der Sitzung, auch wenn ich die Vorbehalte von Dr. Erdtmann absolut nachvollziehen kann.
Hier kommt ein Projekt voran, das für die Stadtentwicklung wirklich richtungsweisen und wichtig ist.

Die Berichterstattung der KN zum Thema empfinde ich als lückenhaft. Darüber hinaus erweckt unsere Lokalzeitung leider den Anschein, daß sie ihre Leser*innen für zu blöd hält, den Unterschied zwischen einer Bauamtsleiterin und einer Teamleiterin Bauen zu verstehen. Stattdessen verwendet sie lieber den griffigeren, aber fachlich falschen Ausdruck. Ich hab mir aber vorgenommen, mich in Zukunft nur noch sehr sporadisch dazu zu äußern.

Offener Brief zum Gänsemarktviertel

Ich mache mir nach wie vor große Sorgen, daß die Stadt bei der Gestaltung des Gänsemarktviertels ihr Mitspracherecht faktisch aus der Hand gibt. Die öffentliche Diskussion beschränkt sich im Moment darauf, ob die drei Buchen nicht doch erhalten werden können. Die aus meiner Sicht viel wichtigeren Fragen, nämlich: “Wie soll das Viertel aussehen?” und “Wie soll der Bau aussehen, der anstelle des historischen Gerberhofes entsteht?”, werden überhaupt nicht behandelt.
Daher habe ich einen offenen Brief an meine Kolleginnen und Kollegen im Rat sowie zusätzlich an das bürgerliche Mitglied im Ausschuß geschrieben.

Hier noch einmal der Link auf meinen Beitrag mit dem Modell, wie das Viertel bis vor 10 Tagen hätte aussehen sollen und nachfolgend der Text meines Briefes, auch wenn sich im zweiten Absatz ein Copy-Paste-Fehler eingeschlichen hat:

“in der Sitzung des SteU am vergangenen Mittwoch (17. Februar 2015) stand als Tagesordnungspunkt 7 der Bebauungsplan 7c (Gerberhof und den Bereich zwischen Gerbertwiete, Lübecker Straße, Rodomstorstraße, Gänsemarkt und
Am Schwanenweg 2) auf der Tagesordnung.

Ausgehend von einem Ortstermin am Dienstag der Vorwoche (09. Februar), bei dem die drei ortsbildprägenden Buchen begutachtet wurden. Ziel war, eine Lösung für die Erschließung des Baugebietes sicherzustellen. Dabei wurde festgestellt, dass die Bäume von einem Pilz befallen und nicht mehr standsicher sind. In Folge wird die Fällung empfohlen.

Bereits drei Tag später, am Freitag, dem 12. Februar, wurde ein völlig überarbeiteter Entwurf des Bebaungsplanes in die Post gegeben. Den meisten Mitgliedern des Ausschusses ging die Post erst am Tag der Ausschußsitzung zu.

In dieser offenbar in Rekordtempo entstandenen Überarbeitung des Entwurfes des Bebauungsplanes sind viele der mühsam erarbeiteten Kompromisse bezüglich der Gestaltung des Neubaugebietes und des Ersatzbaus für den historischen Gerberhof (Gebäude Lübecker Straße 9) nicht mehr berücksichtigt.

Die zu Beginn des Planungsvorganges angebotenen Lösungen einer „Blockbebauung“ oder einer „Stadtvillenbebauung“ wurden letztendlich zugunsten einer „Altstadtvariante“ verworfen.
Die „Altstadtvariante“ wurde gemeinsam von der Verwaltung und dem Investor entwickelt und sollte sich an der Bebauung orientieren, die im Bereich Rodomstorstraße und Gänsemarkt vorhandenen sind. Diese Lösung fand die ausdrückliche Zustimmung des Ausschusses.
Von dieser Lösung ist im neu vorgelegten Entwurf nichts mehr zu finden, obwohl sie trotz der Fällung der Buchen hätte beibehalten und sogar fortgeführt werden können.

Auch bezüglich der Gestaltung der Fassade des Gebäudes Lübecker Straße 9 (Alter Gerberhof) gab es im Ausschuß nach kontroverser Diskussion eine Mehrheit für eine Gestaltung, die sich am bisherigen  Gebäude orientiert und sich in den vorhandenen historischen Straßenzug einfügt.
Statt dessen steht im neu vorgelegten Entwurf folgende Formulierung: „Der neue Baukörper nimmt die Gebäudestellung des historischen Baukörpers nahezu vollständig auf und entwickelt diese in architektonisch moderner Formensprache weiter“. Das entspricht einer völligen Verkehrung der bisher vorgesehenen Gestaltungsvorgaben in ihr genaues Gegenteil.

Obwohl ich den Eindruck hatte, daß sie Selbstverwaltung hier überrumpelt werden sollte, will ich das Vorgehen unter Berücksichtigung der Zeitlinie und der offenbar vorhandenen elektronischen und postalischen Verteilungsprobleme nicht weiter interpretieren.

Mir kommt es darauf an, dass der Gestaltungswillen der Stadt durchgesetzt wird. Wir sollten uns nicht darauf einlassen, von den gestalterischen Vorgaben, die im Fachausschuß bereits mehrheitsfähig waren, abzuweichen, nur weil hier ein künstlicher Zeit- und Entscheidungsdruck aufgebaut wird, der aus fachlicher Sicht durch nichts zu rechtfertigen ist.

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich noch vor der Sondersitzung des SteU am 02. März 2016 in ihren Fraktionen mit dem Thema befassen, damit wir zu einer Lösung kommen, die den bisher erreichten Konsenz berücksichtigt und dem Erscheinungsbild unserer Stadt gerecht wird.”

Gänsemarktviertel, heute die große Verarsche?

Vorweg möchte ich klarstellen, daß ich ein Befürworter des Bebauunngsplanes 7c, Geänsemarktviertel/Gerberhof bin. Aber was heute im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt gelaufen ist, ist nach meiner Einschätzung, vorsichtig ausgedrückt, eine Rotzigkeit, die sich so hoffentlich nie wiederholen wird.

Die Mitglieder des Ausschusses, der Verwaltung und aus dem Umfeld des Investors haben in den letzten Monaten hart darum gerungen, wie das Gebiet im allgemeinen und das Gebäude Lübecker Straße 9 (Der alte Gerberhof) im besonderen zu gestalten sind, damit der altstädtische Charakter der Innenstadt bewahrt bleibt. Nach den ursprünglichen Lösungsansätzen „Blockbebauung“ oder „stadtvillenähnliche Bebauung“ hat der Ausschuß dann dem von der Verwaltung und dem Architekten des Investors gemeinsam erarbeiteten Lösungsansatz „Historischer Straßenzug“ zugestimmt. Dieser Lösungsansatz griff gestalterischen Merkmale der Bebauung im Bereich Gänsemarkt/Rodomstorstraße auf. Vor allem bestand im Ausschuß auch Einigkeit darüber, daß die Fassade des Gebäudes Lübecker Straße 9 so gestaltet werden soll, dass sie sich in das Ensemble der übrigen historischen Gebäude in der Lübecker Straße einfügt (nach Möglichkeit roter Backstein, Lochfassade, stehende Fensterformate).
Statt dessen lese ich in den Unterlagen zur ersten Änderung des Bebauungsplanes folgendes: „Der neue Baukörper nimmt die vorhandene Gebäudestellung des historischen Baukörpers nahezu vollständig auf und entwickelt diese in architektonisch moderner Formsprache weiter.“
Auf deutsch: Das Gebäude wird größer (womit ich kein Problem habe) und kann eine beliebige, gerne auch moderne Fassade erhalten.
Von einer Anlehnung an die Gestaltung der Neubauten an die vorhandene Bebauung im benachbarten Bereich Gänsemarkt ist in den Unterlagen auch nichts mehr zu lesen.

Es gibt wohl keine andere Stadt in Deutschland, die im Begriff ist, derart schluderig und verantwortungslos mit ihrem Erscheinungsbild umzugehen.

Hinzu kommt, daß ich die Unterlagen, wie andere Kollerinnen und Kollegen auch, erst heute morgen im Briefkasten fand, obwohl sie bereits am Freitag in die Post gegeben wurden. Für die Berufstätigen unter uns ist es schlichtweg unmöglich, sich unter diesen Bedingungen auf eine Sitzung vorzubereiten, von einer Beratung des Themas in den Fraktionen einmal ganz abgesehen.

Es ist eine durchaus pfiffige und gängige Verwaltungstaktik, Zeitdruck zu erzeugen und dann den Entscheidungsträgern Papiere zur Genehmigung vorzulegen, die Inhalte umfassen, die man gerne hätte, für die man bei sorgfältiger Prüfung aber keine Zustimmung bekäme. Leider entstand der Eindruck, daß hier genau so vorgegangen wurde. Und so wie ich es wahrgenommen habe, hatten auch andere Kolleginnen und Kollegen dieses Gefühl.
Auf meine rethorische Frage, ob man verstehen könne, wenn ich mich jetzt verarscht fühle, antwortete ein Mitarbeiter der Verwaltung, selber für die CDU Ratsherr im Kieler Rathaus, mit einem klaren „Nein“. Diese Antwort wirft schon die Frage auf, mit welchem Selbstverständnis er sein politisches Mandat in der Landeshauptstadt wahrnimmt.

Zum Glück wurde heute nur die Entscheidung getroffen, über die Auslegung der ersten Änderung des B-Planes 7c in einer Sondersitzung am 2. März 2016 zu beraten.

Liebe Leserinnen und Leser, noch ist Zeit, an ihre gewählten Vertreter (Ratsherren und Ratsfrauen) heranzutreten und sich für die Pflege und Weiterentwicklung des historischen Charakters unseres Stadtbildes einzusetzen. Macht / machen Sie Druck, bevor das Kind in den Brunnen fällt. Viel Zeit blibt nicht.

Ein weiteres Thema im Zusammenhang mit dem B-Plan 7c waren die drei ortsbildprägenden Buchen. Ein erst gestern vormittag per EMail übermitteltes Gutachten sagt aus, daß die die Wurzeln mit einem Pilz befallen sind und im Kronenbereich Bruchgefahr besteht. Daher lautet die Empfehlung, die Bäume zu fällen. Herr Dr. Erdtmann (FWG) stellte die Aussage des Gutachtens an sich in Frage und vermutete, daß das Aussagen interessengesteuert ist. Diese Vermutung ist grundsätzlich erst einmal nicht von der Hand zu weisen, denn über die Entstehung von Gutachten und die Wandelbarkeit ihrer Ergebnisse nach politischer Einfußnahme habe ich mir in meinem Blog bereits die Finger wund geschrieben. In diesem Fall wird die Sache aber vermutlich anders liegen, die Verwaltung und mehrere Kolleginnen und Kollegen nahmen den Gutachter in Schutz.
Der Umweltschutzbeauftragte gab seiner Verärgerung Ausdruck. Die Bäume unterliegen der Baumschutzsatzung. Bei der Bearbeitung des Antrag, sie zu fällen, hätte er beteiligt werden müssen. Das sei bisher aber nicht geschehen. Der Umstand, daß die 1. Ändrung des B-Planes 7c für den  Bereich, in dem die Buchen noch stehen, bereits jetzt Gebäuden vorsieht, erweckt den Eindruck, daß auch er vor vollendete Tatsachen gestellt werden sollte.

Jeder weiß spätestens seit dem Zeitalter der Romatik um das besondere Verhältnis des Deutschen zu seinem Wald und zum Baum im besonderen. Vermutlich handelt es sich sogar um ein kollektivesVermächtnis, dessen Wurzeln bis in die Zeit der Germanen zurückreichen. Wie man so unsensibel mit dem Thema umgehen kann, verstehe ich nicht. Ob es sich vielleicht um einen fehlgeschlagenen Versuch, die Selbstverwaltung zu übertölpeln, vielleicht um fehlende Professionalität oder nur um möglicherweise fehlende Sensibilität im Umgang mit dem Thema handelt, will ich gar nicht beurteilen.