Der Haushalt 2020 wurde verabschiedet

In der letzten Sitzung dieses Jahres hat die Ratsversammlung den Haushalt für 2020 verabschiedet. Der Fehlbedarf wird voraussichtlich 1.770.000,- € betragen. 

Meine Einführung in den Tagesordnungspunkt habe ich am Ende des Beitrags eingestellt. Details und Zahlen können dort nachgelesen werden.

Trotzt der lange vorher erfolgten Abstimmung über den Haushalt legte die CDU-Fraktion unmittelbar vor der Sitzung noch einen Antrag vor, der auf eine Streichung der Haushaltsmittel in Höhe von 50.000,- € für den Naturerlebnisort an der Ölmühle hinauslief.
Soweit ich die einführenden Worte des Fraktionsvorsitzenden Herrn Jagusch richtig verstanden habe, ist die CDU Fraktion davon ausgegangen, daß dieser Antrag keine Aussicht auf Erfolg hat. Der Antrag war für Ihn der Aufhänger, weitere Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung anzumahnen. Insbesondere sah er noch Potential im Bereich des Stellenplanes, wobei er betriebsbedingte Kündigungen ausschloß.

Herr Jagusch nahm den Antrag dann auch nochmals zum Anlass, seine Kritik an dem Naturpark im Allgemeinen und an vielen Details der Einigung mit dem Naturpark im Detail zu kritisieren. Etliche Punkte seiner Kritik teile ich. Dabei hatte ich aber auch den Eindruck, daß er sich sehr eng an der Position der CDU-Fraktion des Kreistages hielt. 

Danach entwickelte sich eine lebhafte Diskussion, weil der Bürgermeister, Herr Lars Winter direkt und entschieden darauf entgegnete.

Ich kann gar nicht mehr nachvollziehen, wie dann das Gespräch auf das Thema Seewiesen kam. Ich hatte daran keine Schuld, machte dann aber darauf aufmerksam, daß der Ausgangsfehler bereits angelegt war, als das Gebiet aus dem Landschaftsschutz entlassen wurde. 
Dann griff ich den Beitrag von Frau Hinrichsen auf, die sich auf den Titel des Buches “Die Grenzen des Wachstums” bezog und forderte, die Grenzen des Wachstums für Plön endlich anzuerkennen und statt eines quantitativen Entwicklung eine qualitative Entwicklung anzustreben. 
Es kam mir darauf an zu betonen, Fehler, den man in der Vergangenheit gemacht und heute erkannt hat, jetzt noch einmal zu wiederholen und die Verwaltungskraft nicht noch einmal über Jahre für Vorhaben zu verschwenden, die von Anfang an aussichtslos sind. 

Hier wie angekündigt aber mein Einführungsbeitrag zum Tagesordnungspunkt Haushalt:

TOP 22 / Produkthaushalt der Stadt Plön für das
Haushaltsjahr 2020

Wie bereits im vergangenen Jahr ist es auch in diesem Jahr gelungen, einen Haushaltsentwurf für das Folgejahr rechtzeitig zur Beschlussfassung vorzulegen. Viele von uns wissen, daß das nicht immer so war. Für mich ist es ein Zeichen der guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit von Verwaltung und Selbstverwaltung.
Das ist die gute Nachricht.

Der jetzt zur Abstimmung vorliegende Haushalt besteht aus drei Teilen,
1. dem Ergebnis und Finanzplan
2. dem Stellenplan und
3. der Haushaltssatzung. 

Über alle Teile ist einzeln abzustimmen, ich werde sie aber gemeinsam vorstellen.  

22.1 / Produkthaushalt der Stadt Plön für das
Haushaltsjahr 2020, Hier: Ergebnis und Finanzplan

Der zur Abstimmung vorliegende Haushalt 2020 wurde umfangreich vorbereitet. Die Haushaltskonsolidierungsgruppe, bestehend aus den Fraktionsvorsitzenden und Mitgliedern aus der Verwaltung hat mehrfach getagt und dabei die finanziellen Möglichkeiten und Grenzen der Stadt erörtert. Dabei wurden Einsparpotentiale gesucht, die später in den Ausschüssen auch öffentlich diskutiert wurden. 

Die Ausschüsse haben haben im Zeitraum vom 24. Oktober bis 18. November jeweils ein Vorbereitungssitzung und eine abschließende Beratung durchgeführt.

Im Hauptausschuß wurde dann am 18. November zusätzlich der Entwurf für den Gesamthaushalt beraten. Änderungsanträge wurden wurden eingebracht, beraten, verworfen oder in den jetzt vorliegenden Entwurf eingearbeitet. 

Ich erwähne das jetzt nicht, um zu zeigen, wie oft und wie lange wir getagt haben, sondern um zu verdeutlichen, daß wir uns sehr ernsthaft um die Haushaltskonsolidierung bemüht haben. 

Die schlechte Nachricht ist, daß es ist uns nicht gelungen ist, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Und ich gehe so weit zu sagen: Es konnte uns nicht gelingen.

Wir sehen, wie viele andere Kommunen bundesweit auch, eine erhebliche Unterfinanzierung der kleineren Städte und Gemeinden.
Die Einnahmen können die Ausgaben in vielen Fällen nicht decken. Die Neuregelung des Finanzausgleiches werden hier für Plön voraussichtlich keine Verbesserungen bringen, zusätzliche Aufgaben führen auf der einen Seite zu neuen Ausgaben, auf der anderen Seite zu erhöhtem Personalbedarf.
So wird der am 10. September vom Landeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen nach seinem Beschluß im Landtag zu einer zusätzlichen Belastung des städtischen Haushaltes in Höhe von voraussichtlich 170.000,- € kommen.

Höhere Beihilfeaufwendungen für Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen summieren sich schnell zu sechsstelligen Summen auf. 

Auch die weiteren Aussichten sind nicht rosig.

Die Aufkündigung der Verwaltungsgemeinschaft durch die Gemeinde Ascheberg führen dazu, daß die Verwaltungskostenpauschale von knapp 400.000,- € ab 2021 fehlen wird, während das seinerzeit für Ascheberg vom Amt Großer Plöner See übernommene Personal nicht in der gleichen Zeit sozialverträglich reduziert werden kann.

Sollte es dazu kommen, daß Schlüsselzuweisungen für die Wahrnehmung übergemeindlicher Aufgaben wie von Gutachtern vorgeschlagen ab 2021 wegfallen, besteht die Gefahr des Verlustes von Finanzzuweisungen in Höhe von bis zu rund 1,700.000,- €

Der Ergebnisplan für 2020 sieht Erträge von insgesamt 18.563.000,- € vor.
Dem stehen Aufwendungen in Höhe von 20.333.000,- € entgegen.

Für den Haushalt 2020 ergibt sich daraus trotz aller Bemühungen ein Fehlbetrag von 1.770.000,- €. 

Streichungen bei den freiwilligen Ausgaben wie etwa der Förderung der Jugendarbeit in den Vereinen oder die Erhöhung von Einnahmen etwa durch die Ausweitung des gebührenpflichtigen Parkraumes sind nicht geeignet, den Fehlbedarf wirklich spürbar zu verringern. 

Eine Erhöhung der Hebesteuersätze für die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer ist für 2020 nicht vorgesehen, da die Hebesätze bereits im letzten Jahr angehoben wurden und schon heute über den Mindesthebesätzen liegen, die als Voraussetzung für die Auszahlung von Fehlbedarfszuweisungen des Landes liegen. 

22.2 Stellenplan 2020 

Der Stellenplan 2020 weist gegenüber dem Stellenplan 2019 eine Ausweitung um gerade einmal 0,346 Stellen aus.
Personal ist eine Stellschraube, auch für die Kostenentwicklung. Verglichen mit dem Kreis, wo die Forderung der Verwaltung nach zusätzlichen 30 Stellen auf zusätzliche 20 Stellen zusammengestrichen wurde, fällt unsere Steigerung geradezu homöopathisch aus.
Würde man den Fehlbedarf allein durch die Reduzierung der Stellen ausgleichen wollen, müßte man ca. 34 von 83,789 Stellen abbauen. 

Im Mai 2019 wurde von der Verwaltung ein Personalentwicklungskonzept erarbeitet und an die Fraktionsvorsitzenden und mich als Vorsitzenden des Hauptausschusses weitergegeben. Die Inhalte des Konzeptes wurden am 26. August in der Haushaltskonsolidierungsgruppe vorgestellt und besprochen.  Danach wurde das Konzept zur weiteren Beratung in die Fraktionen gegeben. Die abschließende Beratung erfolgte am 18. November im Hauptausschuß. Hier wurde in nichtöffentlicher Sitzung eine weitere Stelle für einen Hochbauer beschlossen, da im Bereich des Schulverbandes umfangreiche Hochbaumaßnahmen zu erwarten sind.

Der Stellenplan 2020 ist gekennzeichnet durch zahlreiche interne Veränderungen und Verlagerungen von Aufgaben.
Als Faktoren für die Umschichtungen sowie als weitere Unwägbarkeiten sind zu nennen:
– Kündigung der Gemeinde Ascheberg
– Einrichtung des Bürgerbüros
– Entwicklung neuer oder Veränderung vorhandener Aufgabenstellungen der Verwaltung
– Ausgeglichenere Aufgabenverteilung in der Verwaltung
– Sicherung von Fachkräften für die Regeneration altersbedingter Abgänge

22.3 / Die Haushaltssatzung 2020

Die entscheidenden Informationen wurden bereits oben genannt. Wegen der besseren Übersicht hier noch einmal die wesentlichen Daten aus der Haushaltssatzung:

Der Fehlbetrag im Ergebnisplan beträgt 1.770.000,- €
Die Kreditrahmen zur Mitfinanzierung der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen beläuft sich auf 2.307.700,- €. Zum Vergleich: der Betrag für das Vorjahr belief sich auf 3.252.200,- €
Der Höchstbetrag für Kassenkredite bleibt mit 8.000.000,- € unverändert.

Der Stellenplan weist 83,789 Stellen aus und liegt damit 0,346 Stellen über dem Niveau des Vorjahres.
Die Hebesätze für die Grundsteuern A, B und die Gewerbesteuer bleiben mit 390 Prozentpunkten bzw. 425 Prozentpunkten für die Grundsteuer B gegenüber dem Vorjahr unverändert. 

Die Beschlußvorschläge liegen Ihnen vor, die Bürgervorsteherin wird zum Ende des Tagesordnungspunktes einzeln darüber abstimmen lassen. 

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