Ratsversammlung in der MUS

Gestern, am 13. Dezember, fand die letzte Ratsversammlung im Jahr 2023 in der Messe in der MUS statt. 

Mit 25 Tagesordnungspunkten hatten wir eine herausfordernde Sitzung zu bewältigen. Ziel war, die Sitzungsdauer so kurz wie möglich zu halten. Üblicherweise werden im Anschluss an die letzte Sitzung der Ratsversammlung noch ein paar Häppchen gereicht und etwas getrunken, um mit den anwesenden Bürger*innen ins Gespräch zu kommen und das politische Jahr damit ausklingen zu lassen. In diesem Jahr kamen die Gastgeber der Marineunteroffizierschule noch hinzu.

Ich habe im Ältestenrat zugestimmt, so zu verfahren. Es gab keine richtige Alternative dazu. Daher wurde für die meisten Tagesordnungspunkte vereinbart, ohne vorherige Aussprache zu beschließen. Allerdings fand ich das relativ unglücklich, denn es standen mehrere Punkte auf der Tagesordnung, die im Vorfeld vorher nicht in den Ausschüssen beraten wurden. Dabei ging es überwiegend um Gebührenfragen.

Da es 23 öffentliche und drei nicht-öffentliche Tagesordnungspunkte gab, will ich nur auf einige eingehen.

TOP 12 / Wirtschaftspläne der Stadtwerke Plön Anstalt öffentlichen Rechts (SWP AöR)  und der Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH (SWP GmbH).
Die SWP AöR sind für die Abwasserbeseitigung und den Bauhof, damit verbunden auch für die Straßenreinigung zuständig. Zudem gehört das Glasfasernetz zu ihrem Aufgabenfeld.
Die Stadt Plön ist an der SWP GmbH zu 70% beteiligt, die anderen 30% werden von den Stadtwerken Eutin gehalten. Zu ihrem Geschäftsfeld gehören die Vermarktung von Strom und Gas sowie die Vermarktung des Glasfaserangebotes.
Die SWP AöR sind ein Tochterunternehmen der Stadt. Die Ratsversammlung entsendet Mitglieder in den Verwaltungsrat der Stadtwerke AöR. Dort werden die grundsätzlichen Beschlüsse gefaßt. Seit einiger Zeit steht fest, dass die städtischen Gremien gegenüber den Mitgliedern, die von der Stadt in den Verwaltungsrat entsandt wurden, weisungsbefugt sind.
Vor dem Hintergrund fand ich den Vorlauf des Beschlusses „unglücklich“. Daher hatte ich in der Ältestenratssitzung angekündigt, dass ich zu dem TOP Aussprachebedarf sehe.
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke wurde uns erstmals in der Sitzung des Hauptausschusses am 27. November 2023 vorgestellt. Es gab keine vorherige Information, so dass man sich nicht auf den Tagesordnungspunkt vorbereiten konnte. In der laufenden Sitzung ist eine gründliche Analyse nicht möglich. Somit war es nur theoretisch möglich, den Mitgliedern des Verwaltungsrates eine Weisung für die Sitzung des Verwaltungsrates am 07. Dezember 2023 (also nur 10 Tage später)
mit auf den Weg zu geben. Dort wurde der Wirtschaftsplan dann auch beschlossen.
Ich habe dem Wirtschaftsplan im Verwaltungsrat zugestimmt, da ich keine Fehler oder echten Gefahren erkannt habe. Dennoch kann das nicht der richtige Weg sein. Deshalb habe ich die Erwartung geäußert, dass wir im nächsten Jahr sowohl den Wirtschaftsplan wie auch die Stellungnahme des Beteiligungsmanagements der Verwaltung rechtzeitig vor der Sitzung des Hauptausschusses bekommen, damit im Vorfeld in den Fraktionen darüber gesprochen werden kann.
Das ist eigentlich die Voraussetzung, im Hauptausschuss sinnvoll über den Wirtschaftsplan zu beraten und ggf. Weisungen zu erarbeiten.
Erst danach ist es angebracht, im Verwaltungsrat zu entscheiden.
Eigentlich sah der Beschlussvorschlag vor, dass wir über die Kenntnisnahme entscheiden. Ich hatte in meinem Wortbeitrag angekündigt, dass die FWG-Fraktion sich enthalten wird, wohl wissend, das das bei einer Kenntnisnahme nur symbolischen Charakter hat. Allerdings wollten wir damit deutlich machen, dass das Verfahren – so wie es in diesem Jahr durchgeführt wurde – nicht mitgetragen wird.
Irgendwie kam es dann aber doch nicht zur Abstimmung. Wichtig ist mir, dass unsere Forderung im Protokoll auftaucht, so dass wir uns im Hebest 2024 darauf beziehen können und niemand behaupten kann, man hätte davon nichts gewußt.

TOP 13 / Abwassergebühren
Die Abwassergebühren werden steigen. Das die Abwasserentsorgung zur Daseinsvorsorge gehört und die Stadtwerke quasi ein Monopol haben, unterliegen sie besonderen Bedingungen und werden kontrolliert. Gebühren müssen kostendeckend sein, es dürfen aber keine Überschüsse erwirtschaftet werden. Werden dennoch Überschüsse erzielt, sind sie in der kommenden Abrechnungsperiode bei der Gebührenrechnung zu verrechnen. Sie werden quasi an den Kunden zurückgeben.
In der vorletzten Abrechnungsperiode wurden Überschüsse erzielt. Diese Überschüsse wurden in der letzten Abrechnungsperiode verrechnet. Die Gebühren sind gesunken. Jetzt sind die Überschüsse aufgebraucht. Die Gebühren werden für die erwartenden Kosten kalkuliert. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden allgemeinen Kostensteigerungenwerden die Grundgebühren je nach Zählergröße um 25% angehoben, die Zusatzgebühr steigt um 9,17% von 3,38 € auf 3,69 € und die Gebühr für Regenwasser wird um 22,37% von 0,76 € auf 0,93 € pro Berechnungseinheit angehoben.

TOP 14 / Wassergebühren
Die Gebühren für die Wasserversorgung steigen ebenfalls. Die Grundgebühr wird um 2,82% angehoben, der Kubikmeterpreis steigt um 1,68% von 1,79 € auf 1,82 €

TOP 18 / Straßenreinigung
Die Straßenreinigungsgebühr berechnet sich nach den Frontmetern zur Straße. Sie steigt ab 2024 von 3,86 € pro Meter im Jahr auf 4,27 € .

TOP 19 / Tourismusabgabe
Viele Unternehmen in Plön müssen eine Tourismusabgabe zahlen. Die einen profitieren mehr, die anderen weniger von unseren Gästen. Bisher gilt der Realgrößenbezug als Grundlage für die Berechnung. Die Kommunalaufsicht hatte angeregt, zukünftig die Umsatzhöhe als Bemessungsgrundlage zu nutzen, weil diese Berechnung ein höheres Maß an Rechtssicherheit und Abgabengerechtigkeit gewährleistet. Bei der Umsetzung der Änderung hat sich aber gezeigt, dass damit ein höherer Verwaltungsaufwand verbunden ist. Gleichzeitig haben sich einzelne Berufsgruppen – ins besondere die Ärzteschaft – gegen die Umstellung gewehrt. Unter Berücksichtigung der neuen Information zum Aufwand für die Umstellung in Verbindung mit den Vorbehalten aus der Bürgerschaft wurde auf die Umstellung verzichtet, solange die Berechnung auf Basis der Realgrößen rechtlich noch zulässig ist.

Die Beschlüsse wurden bis dahin meist einstimmig – teilweise bei einer oder zwei Enthaltungen – oder mit einer Gegenstimme beschlossen. (Anm.: bei z.B. 15 Ja-Stimmen und einer Enthaltung gilt eine Entscheidung als einstimmig.)

Anders war es bei TOP 21 / Umsetzung Fahrradstraße Eutiner Straße.
Vorhergegangen war eine Abstimmung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung. Dort gab es fünf Stimmen für und fünf Stimmen gegen die Umsetzung der Fahrradstraße. Da in der Sitzung ein Mitglied fehlte und es Vertretungen gab, konnte davon ausgegangen werden, dass das Abstimmungsergebnis nicht repräsentativ für das allgemeine Meinung in der Ratsversammlung ist.
Um hier eine erneute Abstimmug herbeizuführen, die die Mehrheitsmeinung widerspiegelt, hatte die SPD gleich im Anschluss an die Entscheidung beantragt, das Thema auf die Tagesordnung der Ratsversammlung zu setzen. In Rücksprache mit der Kommunalaufsicht wurde aber festgestellt, dass die Ratsversammlung aufgrund der Festsetzung der Verfahrensregeln in der Zuständigkeitsordnung und in der Hauptsatzung die Entscheidung des Ausschusses nicht überstimmen kann. Sie kann das Thema aber zur erneuten Beratung zurück in den Ausschuss verweisen. Alternativ wäre es möglich, dass eine Fraktion den Antrag erneut in den Ausschuss einbringt.
Der SPD ging es nun darum, den Ausschuss mit einer Mehrheit aus der Ratsversammlung heraus mit der erneuten Beratung zu beauftragen. Der CDU kam es darauf an, genau das zu verhindern. Sie schlug vor, dass die SPD den Antrag zurückzieht und einen neuen Antrag in den Ausschuss einbringt. Daraufhin wurde nicht in der Sache, aber über das Verfahren beraten. In der Abstimmung gab es dann mit 11 Ja bei fünf Nein-Stimmen eine klare Mehrheit in der Ratsversammlung, das Thema erneut im Ausschuss zu beraten.
Zu dem Thema gab es in unserer Fraktion (FWG) unterschiedliche Auffassungen. Da wir weder Fraktionszwang noch Fraktionsdisziplin kennen (was nicht heißt, dass wir in den Fraktionssitzungen nicht konzentriert, ernsthaft und diszipliniert arbeiten) und nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden, stimmten Ratsherr Kruppa und ich für den Antrag, Ratsherr Gampert stimmte dagegen.

Der nichtöffentliche Teil der Sitzung wurde in Rekordzeit abgearbeitet, da für alle Punkte eine Abstimmung ohne Aussprache verabredet war.
Im Anschluss gab es dann sehr leckere Häppchen und auch das ein oder andere Getränk. Ich habe die Gelegenheit genutzt, um mich mit einem der Anwesenden Soldaten zu unterhalten. Wie sich im Laufe des Gespräches herausstelle, hatten wir als Ubootgahrer vor vielen Jahren schon einmal einen flüchtigen dienstlichen Kontakt.

Notizen aus dem Hauptausschuss

Noch vor 11 Tagen sah es so aus, dass die Sitzung des Hauptausschusses am gestrigen 27. November nicht allzu lange dauern würde. Dann kam die Tagesordnung. Dass es lange dauern würde war mir da klar. Nachdem ich mich in die Tagesordnungspunkte eingearbeitet hatte war mir klar, dass es noch länger dauern würde. Dass die Sitzung erst kurz vor 23:00 enden würde, damit hätte ich selber nicht gerechnet. 

Um welche Themen ging es?  Unter anderm um folgendes: Bewerbung der Tourismuszentrale Holsteinische Schweiz als Radreiseregion / Umbau des Bahnhofes / Neuregelung der Tourismusabgabe / Zweitwohnungssteuer

Bewerbung der Tourismuszentrale Holsteinische Schweiz als Radreiseregion
In Schleswig Holstein sollen zwei Regionen ausgewählt werden, in denen der Fahrradtourismus besonders gefördert werden soll. Im engeren Kreis sind vier Regionen, die sich beworben haben:  Holsteinische Schweiz, Lauenburg, Dithmarschen und Schleiregion. Um die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung zu schaffen, muss die Stadt Plön einen Letter of Intent abgeben.
Dieses Dokument ist erst einmal juristisch unverbindlich und auch nicht mit Kosten verbunden.
Die Arbeit der Radreiseregion wird zu 100 Prozent gefördert, 75% kommen vom Land, 25% werden von der Tourismuszentrale Holsteinische Schweiz beigesteuert. Die einzelnen Maßnahmen sind dann durch die Region zu finanzieren. Aber hier hat jede Gemeinde ein Mitspracherecht.
Fahrradtourismus passt in unser Tourismuskonzept, das sich am entschleunigten und nachhaltigen Urlaub orientiert und auf die Bedürfnisse von Familien mit Kindern und „Best Agern“ zugeschnitten ist. Daher war es für die FWG kein Problem, hier einstimmig zuzustimmen. Mit Sicherheit werden wir darauf achten, dass die Planung mit den Füßen auf dem Boden bleibt und keine Luftschlösser entstehen. 

Umbau des Bahnhofes
Es gibt Umbaupläne für unseren Bahnhof, die bereits in vorhergehenden Ausschusssitzungen öffentlich vorgestellt und diskutiert wurden. Zum einen ging es darum, die Vorgaben des Arbeitsschutzes für die Mitarbeitenden umzusetzen, zum anderen ging es aber auch um eine Weiterentwicklung der Nutzung. Damals habe ich deutlich gemacht, dass die große Lösung, die der Architekt vorgestellt hat, für mich nicht in Frage kommt. Den Glasvorbau habe ich von Anfang an abgelehnt, da er aus meiner Sicht nicht zum kleinstädtisch geprägten Straßenbild passt. Auch anderen Bauvorhaben wie einer Chill Lounge oder Co-Working Spaces stand ich von Anfang an kritisch gegenüber. Seinerzeit hatte ich gefordert, eine Minimallösung durchzurechnen, mit der die Anforderungen des Arbeitsschutzes sichergestellt sind, die aber keine architektonische Aufwertungen beinhaltet. Die jetzt vorgelegten Unterlagen waren diesbezüglich nicht aussagekräftig, gaben aber schon einmal eine Anhalt für die zu erwartenden Kosten von über einer Million bei der Realisierung aller Ideen.
Die Leiterin der Tourist Info, Frau Backmann, erläuterte, dass man vor vier Jahren, als die Planungen begannen, mit dem Motto: „Wir denken jetzt mal groß“ an den Umbau herangegangen sei. Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzlage der Stadt wäre das aber nicht mehr vertretbar. Daher hat sie bereits  eine abgesteckte Version vorgestellt. Mit Erleichterung habe ich zur Kenntnis genommen, dass der Glasvorbau nicht weiter verfolgt werden soll. Allerdings gehen die Vorstellungen über die reine Beseitigung von Mängeln beim Arbeitsschutz hinaus.
Für die FWG-Fraktion habe ich eine Kostenschätzung für die „Minimallösung“ beantragt.
Ich weiß leider nicht mehr genau, wer vorgeschlagen hat, auch die „Wunschlösung“ durchzurechnen. Beschlossen wurde, beide Kalkulationen durchführen zu lassen und die Ergebnisse im nächsten Hauptausschuss vorzustellen. Danach soll der Hauptausschuss entscheiden und die Zuständigkeit an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung übergeben. Damit kann ich gut leben
Hierüber waren wir uns in der FWG einig und haben zugestimmt.

Neuregelung der Tourismusabgabe
Plöner Betriebe habe eine Toursimusabgabe zu zahlen, da sie vom Tourismus profitieren. Das finde ich soweit in Ordnung. Für die Erhebung der Tourismusabgabe gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder wird die „Realgröße“ oder die „Umsatzbezogene Größe“ als Grundlage für die Erhebung herangezogen. Beide Möglichkeiten sind juristisch einwandfrei. Eine Mischform, so wie sie von Plöner Unternehmer*innen ins Gespräch gebracht wurde, ist rechtlich nicht haltbar, da sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen würde. Die Kommunalaufsicht hat empfiehlt der Stadt Plön, die Bemessungsgrundlage von der „Realgröße“ auf die „Umsatzbezogene Größe“ umzustellen, das hierbei die „Abgabengerechtigkeit“ besser gewährleistet ist und es auch Vorteile im Hinblick auf die Rechtssicherheit gibt.
Der Hauptausschuss ist seinerzeit dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt.
Auf einer Informationsveranstaltung mit Plöner Gewerbetreibenden wurde massive Kritik an der Umstellung geäußert. Insbesondere ging es um die Offenlegung der Umsatzzahlen. Hinzu kam, dass die Umstellung einen größeren Arbeitsaufwand erfordern würde, als ursprünglich vermutet wurde.
Die Verwaltung hatte daher zwei mögliche Beschlüsse erarbeitet:
Erstens: Verschiebung der Einführung der „umsatzbezogenen“ Erhebung vom 01. Januar 2024 auf den 01. Januar 2025. Dabei wäre die Umsetzung bis Ende diesen Jahres nicht mehr möglich gewesen. Außerdem hätten noch neu aufgetretene offene Fragengeklärt werden müssen.
Zweitens: Verzicht auf die Umstellung. Eine Umstellung soll allerdings erfolgen, falls die „umsatzbezogene“ Erhebung in der Zukunft rechtlich nicht mehr haltbar sein sollte.

Grundsätzlich bin ich ein Freund davon, an einmal gefassten Beschlüsse festzuhalten, sofern sich die Rahmenbedingungen nicht geändert haben. Hier haben sich die Rahmenbedingungen geändert.
Zum ersten ist der Arbeitsaufwand deutlich höher als ursprünglich angenommen,
zum zweiten ist die Abgabengerechtigkeit möglicherweise doch nicht so groß wie ursprünglich angenommen. Zumindest läßt die Auskunft, die die Verwaltung in Eutin eingeholt hat, das vermuten und
Zum Dritten ist der Arbeitsaufwand für die Umstellung größer als ursprünglich angenommen.
Letztendlich trifft man seine politischen Entscheidungen als Mitglied eines Ausschusses zwar nach bestem Wissen und Gewissen, aber es kann auch nicht verkehrt sein, die Kritik und die Anregungen der Bürger*innen bei seinen Entscheidungen mit zu berücksichtigen. Die Ablehnung ging schließlich nicht von wenigen Einzelpersonen mit Individualinteressen aus, sondern von vielen Vertreter*innen der unterschiedlichen Berufsgruppen.
Daher habe ich in der Diskussion für die Beibehaltung der bisherigen Regelung geworben.

Daher habe ich mich in der Diskussion für die zweite Option, den Verzicht auf die Umstellung ausgesprochen. Zuerst wurde aber über ein Verschieben der Einführung abgestimmt, da das als der Weitergehende Antrag gewertet wurde. Er wurde mit 8 Nein Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
Ich habe mich sehr gefreut, dass der Ausschuss dann mit 11 Stimmen einstimmig für die Beibehaltung der bestehenden Regelung entschieden hat.

Zweitwohnungssteuer
Der Hebesatz für die Zweitwohnungssteuer wurde ohne weitere Aussprache mit 11 Stimmen von 3,4 auf 4,5 Prozent angehoben.
Wer sich eine Zweitwohnung in Plön leistet zahlt, hier erst einmal so gut wie keine Steuern. Die Anteile der Einkommensteuer fließen an seinen Erstwohnsitz, die Schlüsselzuweisungen und vieles andere auch. Dennoch werden die bereitgestellten Angebote und die Infrastruktur der Stadt genutzt. Um diese Angebote und die Infrastruktur mit finanzieren zu lassen, wird die Zweitwohnungssteuer erhoben.
Außerdem und für mich ebenso bedeutsam ist, dass über die Zweitwohnungssteuer die Umwandlung von Wohnungen in Zweitwohnungen reduziert werden kann. Aus meiner Sicht hat Wohnraum für Plöner*innen Vorrang vor Zweitwohnungsraum für Wochenendausflüglern (Wochenendpendler*innen werden übrigens nicht zur Zweitwohnugnssteuer herangezogen). Zudem verknappen Zweitwohnungen den verfügbaren Mietwohnraum und ein knappes Angebot führt zwangsläufig zu höheren Preisen, in diesem Fall zu höheren Mieten. Um die Steuerungswirkung der Zweitwohnungssteuer zu erhöhen würde ich durchaus einen höheren Steuersatz befürworten. Eine entsprechende Diskussion hätte aber zu keinem anderen Ergebnis geführt. Darum habe ich es gelassen.

In Anbetracht der fortgerückten Stunde verzichte ich wieder einmal auf das Korrekturlesen und setze die Notizen aus dem Hauptausschuss heute später am Tag oder Morgen fort.