Der Rat darf den Bürgermeister doch einschränken, zumindest im Einzelfall

Am 23. Januar 2021 erschien im OHA auf Seite 10 ein Artikel unter der Überschrift: „Rat darf Lars Winter nicht einschränken“. Das gilt grundsätzlich schon, aber nicht im Einzelfall. So kann die Ratsversammlung eine Entscheidungsbefugnis, die durch die Hauptsatzung oder Geschäftsordnung an den Bürgermeister überwiesen wurde, durchaus wieder an sich ziehen.
Das ist für den Fall des Abschlusses eines Vertrages über die Nutzung der Prinzeninsel am 30. September 2020 geschehen. Ich hatte dort den Antrag gestellt:
„Er (Herr Buth, also ich) beantragt daher, dass die Ratsversammlung beschließen möge, dass das Thema „Vertragsabschluss Prinzeninsel“ zuständigkeitshalber zur Beschlussfassung an den Hauptausschuss verwiesen wird. Hauptsatzung und Geschäftsordnung sind dazu anzupassen.“
Mein Antrag ist so auch im Protokoll festgehalten. Später ist im Protokoll ferner festgehalten: 
„Ratsherr Buth konstatiert, dass der Beratungsgegenstand nicht ausdrücklich in der Hauptsatzung und in der Geschäftsordnung genannt ist. Beide Regelwerke schließen allerdings eine Befassung auch nicht aus. Die Befugnisse des Hauptausschusses lassen es durchaus zu, dass dieses Thema dort beraten und beschlossen werden kann. Er hält seinen Antrag aufrecht.“

Dieser Antrag wurde mit 23 JA und zwei NEIN-Stimmen beschlossen. 

Leider geht die Beschlusslage aus dem Protokoll der Ratssitzung nicht eindeutig hervor, daß auch genau das so beschlossen wurde. Der Beschluß ist dort wie folgt dokumentiert:
„Der Antrag der FWG – Fraktion; hier: Zuständigkeit der Ratsversammlung für den Abschluss eines Nutzungsvertrages betreffend die Prinzeninsel wird zur Beratung an den Hauptausschuss überwiesen.“

Die Niederschrift der Sitzung vom 30. September 2020 wurde in der Ratsversammlung am 16. Dezember 2020 so bestätigt. Da muß ich mir den Vorwurf machen, die Niederschrift nicht gründlich genug gelesen zu haben oder mich bezüglich der Beschlussfassung von meiner Erinnerung täuschen zu lassen.

Das ist aber nicht der Kernpunkt. Der Kernpunkt ist, daß ich mich am 12. Oktober 2020 mit mehreren Fragen an die Kommunalaufsicht gewandt habe, um meinen Standpunkt prüfen zu lassen. 

Die Antwort auf die Frage, wer für den Abschluss des Vertrages mit der Eigentümerin der Prinzeninsel zuständig ist, geht für mich aus dem Antwortschreiben der Kommunalaufsicht vom gleichen Tag eindeutig hervor. Die Ratsversammlung kann im Einzelfall die Zuständigkeit an einen Ausschuß übertragen oder ganz an sich ziehen. Damit ist nach meiner Auffassung der Hauptausschuß für die Beratung und den Beschluß des Vertrages über die zukünftige Nutzung der Prinzeninsel zuständig, auch wenn die Niederschrift der Sitzung vom 30. September 2020 das nicht in dieser Eindeutigkeit darstellt.

Sofern es Zweifel an der Auslegung des Beschlusses gibt sehe ich die Möglichkeit, das in der nächsten Ratsversammlung noch einmal klarzustellen. 

Durchsetzung von Satzungen

Am vergangenen Mittwoch wurde im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt die Frage diskutiert, wer dafür zuständig ist, die Einhaltung von Satzungen zu überwachen.

Überrascht hat mich, daß hierzu ausgibig diskutiert wurde. Eigentlich hätte man eine klare Aussage der Verwaltung erwarten können.

Satzungen sind quasi örtliche Gesetze. Dazu gehören auch Bebauungspläne. Sie werden aus gutem Grund aufgestellt, weil die Selbstverwaltung damit zum Einen die Möglichkeit hat, die Stadtentwickluung zu steuern, zum Anderen dienen die Festsetzungen auch dem Nachbarschafts- und Umweltschutz.

Heraus kam, daß die Frage nicht so einfach zu beantworten ist. Für die Werbeanlagensatzung ist wohl das Ordnungsamt zuständig. Die Zuständigkeit für die Überwachung der Einhaltung von Bebauungsplänen soll bei der Bauaufsicht des Kreises liegen.

Ich habe dazu ein bisschen recherchiert. Nach meinem jetzigen Kenntnisstand ist die letzte Aussage nur zum Teil zutreffend. Die Zuständigkeit des Kreises beschränkt sich auf die Festsetzungen, die sich auf Bundesrecht beziehen. Die Überwachung der übrigen Festsetzungen fällt wohl in den Zuständigkeitsbereich unserer Verwaltung.

Nun kann man mit Sicherheit nicht verlangen, daß die Teamleiterin 30 ständig durch die Stadt geht und nach Verstößen sucht. Werden aber von Bürgerinnen und Bürgern Verstöße gemeldet, bleibt der Verwaltung nichts anderes übrig, als einzuschreiten, sofern sie zuständig ist.

Alles andere wäre in letzter Konsequenzwohl eine Dienstpflichtverletzung.Ich persönlich bin der Ansicht, daß Satzungen, wenn sie dann beschlossen werden, auch durchgesetzt werden müssen. Satzungen werden nicht ohne Grund beschlossen. Sind sie beschlossen, muß man ihre Einhaltung kontrollieren, ansonsten verliert man seine Glaubwürdigkeit. Diese Position habe ich auch im Ausschuß vertreten.Einigen Ausschußmitgliedern aus Stadtheide hat das – glaube ich – nicht gefallen.

Für alle HSV – Fans verlinke ich noch einmal einen Fußballklassiker aus der Klamottenkiste:

https://www.youtube.com/watch?v=3vhoWfyn5yg