Am vergangenen Mittwoch wurde im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt die Frage diskutiert, wer dafür zuständig ist, die Einhaltung von Satzungen zu überwachen.
Überrascht hat mich, daß hierzu ausgibig diskutiert wurde. Eigentlich hätte man eine klare Aussage der Verwaltung erwarten können.
Satzungen sind quasi örtliche Gesetze. Dazu gehören auch Bebauungspläne. Sie werden aus gutem Grund aufgestellt, weil die Selbstverwaltung damit zum Einen die Möglichkeit hat, die Stadtentwickluung zu steuern, zum Anderen dienen die Festsetzungen auch dem Nachbarschafts- und Umweltschutz.
Heraus kam, daß die Frage nicht so einfach zu beantworten ist. Für die Werbeanlagensatzung ist wohl das Ordnungsamt zuständig. Die Zuständigkeit für die Überwachung der Einhaltung von Bebauungsplänen soll bei der Bauaufsicht des Kreises liegen.
Ich habe dazu ein bisschen recherchiert. Nach meinem jetzigen Kenntnisstand ist die letzte Aussage nur zum Teil zutreffend. Die Zuständigkeit des Kreises beschränkt sich auf die Festsetzungen, die sich auf Bundesrecht beziehen. Die Überwachung der übrigen Festsetzungen fällt wohl in den Zuständigkeitsbereich unserer Verwaltung.
Nun kann man mit Sicherheit nicht verlangen, daß die Teamleiterin 30 ständig durch die Stadt geht und nach Verstößen sucht. Werden aber von Bürgerinnen und Bürgern Verstöße gemeldet, bleibt der Verwaltung nichts anderes übrig, als einzuschreiten, sofern sie zuständig ist.
Alles andere wäre in letzter Konsequenzwohl eine Dienstpflichtverletzung.Ich persönlich bin der Ansicht, daß Satzungen, wenn sie dann beschlossen werden, auch durchgesetzt werden müssen. Satzungen werden nicht ohne Grund beschlossen. Sind sie beschlossen, muß man ihre Einhaltung kontrollieren, ansonsten verliert man seine Glaubwürdigkeit. Diese Position habe ich auch im Ausschuß vertreten.Einigen Ausschußmitgliedern aus Stadtheide hat das – glaube ich – nicht gefallen.
Für alle HSV – Fans verlinke ich noch einmal einen Fußballklassiker aus der Klamottenkiste:
https://www.youtube.com/watch?v=3vhoWfyn5yg