Durchsetzung von Satzungen

Am vergangenen Mittwoch wurde im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt die Frage diskutiert, wer dafür zuständig ist, die Einhaltung von Satzungen zu überwachen.

Überrascht hat mich, daß hierzu ausgibig diskutiert wurde. Eigentlich hätte man eine klare Aussage der Verwaltung erwarten können.

Satzungen sind quasi örtliche Gesetze. Dazu gehören auch Bebauungspläne. Sie werden aus gutem Grund aufgestellt, weil die Selbstverwaltung damit zum Einen die Möglichkeit hat, die Stadtentwickluung zu steuern, zum Anderen dienen die Festsetzungen auch dem Nachbarschafts- und Umweltschutz.

Heraus kam, daß die Frage nicht so einfach zu beantworten ist. Für die Werbeanlagensatzung ist wohl das Ordnungsamt zuständig. Die Zuständigkeit für die Überwachung der Einhaltung von Bebauungsplänen soll bei der Bauaufsicht des Kreises liegen.

Ich habe dazu ein bisschen recherchiert. Nach meinem jetzigen Kenntnisstand ist die letzte Aussage nur zum Teil zutreffend. Die Zuständigkeit des Kreises beschränkt sich auf die Festsetzungen, die sich auf Bundesrecht beziehen. Die Überwachung der übrigen Festsetzungen fällt wohl in den Zuständigkeitsbereich unserer Verwaltung.

Nun kann man mit Sicherheit nicht verlangen, daß die Teamleiterin 30 ständig durch die Stadt geht und nach Verstößen sucht. Werden aber von Bürgerinnen und Bürgern Verstöße gemeldet, bleibt der Verwaltung nichts anderes übrig, als einzuschreiten, sofern sie zuständig ist.

Alles andere wäre in letzter Konsequenzwohl eine Dienstpflichtverletzung.Ich persönlich bin der Ansicht, daß Satzungen, wenn sie dann beschlossen werden, auch durchgesetzt werden müssen. Satzungen werden nicht ohne Grund beschlossen. Sind sie beschlossen, muß man ihre Einhaltung kontrollieren, ansonsten verliert man seine Glaubwürdigkeit. Diese Position habe ich auch im Ausschuß vertreten.Einigen Ausschußmitgliedern aus Stadtheide hat das – glaube ich – nicht gefallen.

Für alle HSV – Fans verlinke ich noch einmal einen Fußballklassiker aus der Klamottenkiste:

https://www.youtube.com/watch?v=3vhoWfyn5yg

 

Nachbessern tat not

„Knapp guckste ma wech, geht aber auch alles schief“, könnte ich in einem Anfall von Selbstüberschätzung in den Raum posaunen, nachdem den Artikel in der KN gelesen hatte, der sich auf die Erhöhung der Schwimmhallentarife bezog. Tue ich aber nicht. Denn wo gearbeitet wird, können auch Fehler passieren. Und es ist gut, wenn Fehlentwicklungen rechtzeitig erkannt werden, um nachbessern zu können. So geschehen im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA), der am Donnerstag getagte.

Auch ich bin der Auffassung, dass die Eintrittspreise der Schwimmhalle in Anbetracht der Haushaltssituation angehoben werden müssen. Aber offenbar war der Entwurf für die neue Satzung, in der die neuen Preise festgelegt werden, nicht so ganz durchdacht. Wäre der Entwurf in der ursprünglichen Formdurchgegangen, hätte das für die DLRG eine Preiserhöhung von 170,– auf 425,– Euro bedeutet, eine Steigerung von 150 %. Das hätte zu wirtshatlichen Schwierigkeiten bis hin zur Insolvenz führen können. Vor dem Hintergrund, daß die DLRG nicht nur eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe erfüllt, von der jeder einzelne von uns und zusätzlich auch noch der Tourismus profitiert, sondern mit ihrer Unterschriftensammlung maßgeblich um Erhalt der Schwimmhalle beigetragen hat, ist eine solche Preisanhebung nicht zu rechtfertigen. Dem Zeitungsbericht zu Folge wurde die betreffende Passage aus der Satzung gestrichen, bevor sie beschlossen wurde. Gut so!

Ich war vor meinem Fraktionsaustritt Mitglied im GA. Jetzt kann ich an den Sitzungen sowohl im öffentlichen wie auch im nicht-öffentlichen Teil teilnehmen und habe dort auch Rederecht, aber keine Stimmrecht. Eigentlich wollte ich mich aus dem GA zurückziehen und mich auf den Hauptausschuß und der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt konzentrieren. Daher war ich am Donnerstag auch nicht vor Ort, zumal ich ohnehin auf einer Dienstreise war. Aber allein die Vorlesestunde, von der die KN berichtete, wäre es wohl wert gewesen, an der Sitzung teilzunehmen.