Unser Bürgerbüro, teurer, als urspünglich geplant

In der gestrigen Sitzung nahm die Diskussion über den Haushaltsabschluß 2019 breiten Raum ein.
Der Gesamtabschluß ist deutlich besser ausgefallen als der ursprüngliche Ansatz.
Die Differenz beträgt rund 2.2 Millionen Euro.
Die Ursachen für das positive Ergebnis sind vielfältig:
– Die Fehlbedarfszuweisungen für die Jahre 2014 bis 2016 wurden durch das Land gezahlt (977.000 €)
– Die vorsichtshalber eingestellten Mittel für die Sanierung des Piratenlandes im Plönbad wurden nicht benötigt (125.000€)
– Einsparungen bei Planungen im Bereich Städtebau und Flächennutzungsplan (402.000 €)
– Verringerung der Kreisumlage um (90.000 €)
– Mehreinnahmen aus Gewerbesteuer (410.000 €)

Auf einen Nachtragshaushalt wurde verzichtet, weil das mit dem vorhandenen Personal nicht hätte geleistet werden können. Die Jahresabschlüsse bis 2020 müssen bis zum Ende dieses Jahres aufgearbeitet sein. Das ist eine Nachwirkung der Umstellung von der kameralistischen Buchführung auf die doppelte Buchführung DOPPIK (Doppelte Buchführung in Konten).

Der Haushaltsabschluß 2019 wurde am 23. August 2021 durch die Ratsfrau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) sowie die Ratsherren Koll (CDU) und Landschof (SPD) geprüft. Herr Koll stellte das Prüfergebnis vor und sparte nicht mit kritischen Anmerkungen. Frau Meyer merke dazu an, daß er sicher mit einigem Recht hätte, aber nicht mit allem und der Bericht so nicht im Team abgestimmt war.

Der Schwerpunkt der Kritik richtete sich auf die Finanzierung des Bürgerbüros im Otto Haack Haus in der Langen Straße. Die Gesamtkosten für die Einrichtung des Bürgerbüros lagen bei 203.587,26 € und waren damit deutlich höher als erwartet. Für einen Teilbetrag von 70.686,45 € reichte der Deckungskreis nicht aus. Die Deckung erfolgte aus dem Gesamthaushalt. 
Herr Koll machte am Anfang klar, daß sich seine Kritik nicht gegen die Sinnhaftigkeit des Bürgerbüros an sich richtet. Das ist – zumindest nach meiner Wahrnehmung – über alle Fraktionsgrenzen hinweg unbestritten. Er betonte, daß sich seine Kritik gegen die Art und Weise richtet, mit dem es zu der Kostenüberschreitung kam. Die Kostensteigerung wäre der Selbstverwaltung auch trotz Nachfrage nicht rechtzeitig mitgeteilt worden. Er bezweifelte auch, daß diese Ausgaben unausweichlich und damit rechtmäßig waren.

Der Bürgermeister hat die Verantwortung dafür übernommen. Nachdem der Beschluß gefaßt wurde, das Bürgerbüro im Otto Haack Haus einzurichten, sei es ihm der damaligen Situation darauf angekommen, das so schnell wie möglich zu handeln. In der Vorlage wird darauf verwiesen, daß die UN-Behindertenkonvention 2009 von der Bundesrepublik ratifiziert wurde und Barrierefreiheit damit in Deutschland geltendes Recht ist. Eine Alternative gab es nicht.
Im Rahmen des Umbaus hätten sich immer wieder neue Situationen ergeben, die in der Planung nicht berücksichtigt waren. Die erforderlichen Maßnahmen wurden seinerzeit schnell entschieden. Dabei habe er die Kostenentwicklung nicht vollständig im Auge behalten.

Letztendlich wurde die außerplanmäßige Auszahlung in der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses vorerst nicht genehmigt. Die Kommunalaufsicht soll gebeten werden zu prüfen, ob die Ausgabe als überplanmäßige Ausgabe tatsächlich unausweichlich waren.
Erst danach soll der Beschuss in der Ratsversammlung behandelt werden.

Weiterhin wurde von Herrn Jagusch (CDU) zur Sprache gebracht, daß mit den Stadtwerken GmbH eine Absprache bestand, daß diese einen Teil der Kosten trägt. Das schien nachdem Stand der aktuellen Diskussion auch nicht der Fall zu sein. Hier soll geprüft werden, in wie weit eine vertragliche Verpflichtung besteht oder ob die Kosten über einen angehobenen Mietbeitrag auf die Stadtwerke GmbH umgelegt werden können.

Darüber hinaus betonte der Bürgermeister, daß bereits jetzt organisatorische Maßnahmen ergriffen wurden, damit sich eine solche Situation nicht wiederholt. Die Einbindung der Kämmerei in Zahlungsvorgänge erfolgt bereits jetzt und es ist ein internes Kontrollsystem im Aufbau. Das wäre eine Konsequenz aus der Erfahrung mit der DOPPIK, die, soweit ich es verstanden habe, ab 2023 dann auch so vorgeschrieben ist.

Die Vermutung, daß bei der Einrichtung des Bürgerbüros gegen das Vergaberecht verstoßen worden wäre, wies der Bürgermeister zurück.

Vom Grundsatz stehe ich zu der Entscheidung, das Bürgerbüro im Otto Haack Haus einzurichten.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob die Einrichtung des Bürgerbüros günstiger geworden wäre, wenn man Verfahren eingehalten hätte. Tatsache ist, daß die Selbstverwaltung nicht rechtzeitig über die Kostensteigerungen informiert wurde.
Die Verfahren wurden aber auch durch den Bürgermeister unbestritten nicht eingehalten. Das ist ein Fehler, zu dem er sich bekannt hat. Im Grunde genommen hatte Frau Killig (FDP) recht mit der Feststellung, daß der Bürgermeister im guten Glauben und mit guten Absichten gehandelt hat, aber etwas blauäugig war.