Vorletzte Ratsversammlung dieser Wahlperiode

Heute fand um 19:00 Uhr die vorletzte Ratsversammlung dieser Wahlperiode statt. 22 Tagesordnungspunkte wurde in 67 Minuten abgehandelt, gerade mal etwas über 3 Minuten pro Punkt, obwohl einige Punkte durchaus von Bedeutung waren. Als Ursache könnte man jetzt eine Amtsmüdigkeit zum Ende der Wahlperiode vermuten. Das wäre aber falsch. Durch die umfassende Beratung in den Ausschüssen und die Abstimmung unter den Parteien waren die Beschlussvorlagen mehrheitsfähig. Die meisten Entscheidungen wurden einstimmig getroffen, das Maximalmaß an Opposition waren drei Enthaltungen.
Besonders angenehm fiel auf, dass niemand die Ratsversammlung nutzte, um Wahlkampf zu betreiben.

Die Wahl findet am 06. Mai statt. Vor der konstituierenden Sitzung der „neuen“ Ratsversammlung am 13. Juni liegen noch folgende Termine für die „alten“ Besetzung:
Montag, 14. Mai 1830, Sitzung des Hauptausschusses.
Mittwoch, 30. Mai 1800, Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU)
Mittwoch, 30. Mai in Anschluß an die Sitzung des SteU: Ratsversammlung.

In der Einwohnerfragestunde führte ein Bürger aus, daß die Mitglieder der Ratsversammlung mit dem Beschluss zur Stellungnahme zum Lärmschutz die Errichtung von Lärmschutzwänden verzögern wollen. Er zitierte aus der Sitzung des letzten SteU, wo gefragt wurde, was es bringen würde, wenn die Stadt die für die Baumaßnahme benötigten Grundstücke nicht an den Landesbetrieb für Straßenbau verkaufen würde. An diese Frage erinnere ich mich. Soweit ich mich erinnere, war sie nicht ganz ernst gemeint und damit unpassend bzw mißverständlich.
An die Antwort, “10 bis 15 Jahre” kann ich mich nicht erinnern. Ich würde auch ausschließen wollen, dass sie von einem der am Tisch sitzenden SteU-Mitglieder so gefallen ist.
Bürgervorsteher Krüger (CDU) und der stellvertretende Ausschussvorsitzende Höppner (SPD) verwiesen darauf, dass die Maßnahmen des Landesbetriebes teilweise nachweislich ungeeignet sind, das Schutzziel zu erreichen und die Zerschneidung der Stadt noch verfestigen würden. Zudem sei der Lärmschutz nur für die Gebäude vorgesehen, die vor dem Bau der Bundesstraße bereits dort gewohnt haben. Der beste Weg zur Reduzierung des Verkehrslärms bliebe der Umbau der Straße mit dem Ziel, bereits die Entstehung von Lärm zu vermeiden.
Ich verwies dann noch darauf, daß es nicht die Stadt ist, die das Verfahren verzögert, sondern dass die Verantwortung dafür eher beim Landesberieb für Straßenbau zu suchen ist. Der Landesbetrieb weiß genau, dass seine uralten Pläne nicht mehr zeitgemäß sind und in der Plöner Politik keine Zustimmung finden. Dennoch werden sie immer wieder aus der Schublade gezogen und mehr oder weniger unverändert vorlegt.
Ich fragte noch nach, ob die Stellungnahme des Kreises bereits vorliegt. Der Bürgermeister antwortete, dass sie heute eingegangen wäre, aber noch nicht ausgewertet sei. Ich habe die Stellungnahme bereits per EMail angefordert.
Wenn Stadt und Kreis hier zusammenstehen und die erforderliche Unterstützung aus der Politik erfahren, dann kommt hoffentlich noch einmal Schwung in die Sache.

Eine weitere Frage von Herrn Schröder (Spitzenkandidat von „Die Linke“) bezog sich auf die überquellenden Altbekleidungscontainer. Der Sachstand wurde von ihm richtig geschildert, zuständig ist aber die Abfallentsorgung des Kreises, die ein Unternehmen mit der Wahrnehmung der Aufgabe beauftragt hat. Ratsherr Plischka (CDU), der in der Abfallwirtschaft des Kreises arbeitet, bestätigte das und führte aus, daß mit dem Unternehmen bereits Gespräche geführt werden.

Herr Evers (FWG) stelle als Ratsmitglied eine Anfrage an die Verwaltung. Hierbei ging es darum, ob der Kreis bereits den Haushalt 2018 genehmigt hat und wenn ja, ob es Vorbehalte gibt. Der Bürgermeister erwiderte, dass der Haushalt mit einem Vorbehalt genehmigt sei. Dabei geht es um die Kapitalerhöhung der Stadtwerke. Wenn sie beschlossen wird, hat der Kreis sechs Wochen, um den Beschluss zu prüfen. Ergibt die Prüfung, dass der Beschluss nicht zu beanstanden ist, wird der Vorbehalt zurückgenommen.

Tagesordnungspunkt (TOP) 7. Die erneute Wahl von Frau Ute Wacks zur Behindertenbeauftragten der Stadt Plön wurde von der Ratsversammlung bestätigt. Der Bürgervorsteher gratulierte im Namen de Ratsversammlung und wünschte Frau Wacks für die neue Amtszeit Glück und Erfolg.

TOP 8: Die Liste mit Personen, die als Schöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023 vorgeschlagen: wurden, wurde beschlossen.

TOP 9: Frau Kauf als Sprecherin und Koordinatorin der überparteilichen Arbeitsgruppe „Plön fährt Rad“ berichtete über die bisherige Arbeit und die Durchführung des gleichnamigen Bürgerforums. Sie beantragte, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe und des Bürgerforums zur Grundlage für die Erarbeitung eines Fachplanes „Gesamtstädtisches Radwegekonzept“ zu machen.
Der Antrag wurde genehmigt.

TOP 10: Die Stellungnahme der Stadt Plön zum Lärmschutz an der B 76 wurde noch einmal erläutert, wobei die wesentlichen Punkte bereits in der Einwohnerfragestunde (s.o.) erörtert wurden. Der Beschluss war einstimmig.

TOP 11: Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 65 „Düvelsbrook Süd“ wurde bei zwei Enthaltungen beschlossen. Ziel dieses B-Planes ist u.a., innerstädtisch Bauland zur Befriedigung des örtlichen Bedarfes bereitzustellen. Ich hatte bereits in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt darauf verwiesen, dass der B-Plan so gestaltet sein muss, dass kein weiterer Nutzungsdruck auf den Uferbereich des Trammer Sees erfolgen darf. Ich bin gespannt, ob das in der weiteren Planung berücksichtigt wird.

TOP 12: Es wurde beschlossen, den Auftrag für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung im ersten Bauabschnitt zu erteilen.

Top 13: Es wurde beschlossen, den zweiten Bauabschnitt zum Ausbau Steinbergweg/Ulmenstraße in Angriff zu nehmen.

TOP 14/15. Es wurde einstimmig beschlossen, die Satzung der Stadtwerke Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) zu ändern, weil die Stadtwerke nunmehr nicht nur die Straßenreinigung selber, sondern auch die dazugehörigen Verwaltungsaufgaben übernehmen sollen. Zudem sollen die Stadtwerke AöR den Ausbau des Breitbandnetzes (passiver Teil) übernehmen.
Zudem wird das Stammkapital der Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH aufgestockt. Die Plöner Stadtwerke übernehmen zukünftig 70% der Anteile, die Anteile der Eutinger Stadtwerke reduzieren sich auf 30 %. Die 30% werden zukünftig von der Stadtwerke Eutin Beteiligungsgesellschaft gehalten. Die Stadtwerke Versorgungs GmbH wird den Betrieb des Glasfasernetzes und das Angebot an Internetleistungen (aktiver Teil) übernehmen. Herr Weber (Bündnis 90/Die Grünen) stellte die Beschlussvorlage vor und erläuterte sie.

TOP 16/17: Da die Straßenreinigung nunmehr vollständig in den Händen der Stadtwerke liegt, wurde die Satzungen über die Straßenreinigung und die Straßenreinigungsgebühren einstimmig aufgehoben.

TOP 18: Die Neukalkulation der Gebühren für die Nutzung der Obdachlosenunterkünfte wurde ohne weitere Aussprache beschlossen.

TOP 19: Die Neufassung der Entgeltordnung für die Schlossgarage wurde beschlossen. Herr Plischka (CDU) brachte den Antrag ein, der so zwischen allen Parteien auf der letzten Sitzung des Hauptausschusses abgestimmt wurde. Die Stadt will die Schlossgarage nicht verkaufen, aber die Auslastung und die Einnahmesituation verbessern.
Die Gebühren gestalten sich nunmehr wie folgt:
bis zu einer Stunde: 2,50 Euro
bis zu zwei Stunden: 4,– Euro
Tagestarif ab zwei Stunden zwischen 0600 und 2400 Uhr: 6,– Euro
Nachttarif zwischen 0000 und 0600: 5,– Euro.
Der Preis für den Dauerparkausweis steigt von 45,– auf 65,– Euro
Das Job-Ticket entfällt zukünftig, dafür wird die Anzahl der Dauerplätze erhöht, um den Bedarf besser abdecken zu können.
Mit der Neukalkulation wird auch einer Forderung gem. Prüfbericht des Kreises nachgekommen. Durch die erwarteten Mehreinnahmen werden das Defizit der Schlossgarage für die Stadt Plön von ca. 60.000,– auf 30.000,– Euro reduzieren.

TOP 20: Die Richtlinie für die Förderung von Veranstaltungen in der Stadt Plön wurde geändert. Anträge müssen jetzt mehr bis zum 01. November des Jahres vorgelegt werden, sondern bereits bis spätestens zum 31. Juli. Damit wird es künftig möglich sein, die Anträge besser in die Haushaltsplanung einzubringen.

Der Bürgervorsteher bedankte sich bei allen Gästen und rief dazu auf, am 06. Mai wählen zu gehen. Die Wahl ist das „Königsrecht“ der Bürgerinnen und Bürger, auf das man nicht verzichten sollte.
Gleichzeitig bat er die Presse, seinen Aufruf in der Berichterstattung zu erwähnen.

Die Tagesordnungspunkte 21 (Anrechenbare Dienstzeit des Bürgermeisters) und 22 (Vertragsangelegenheiten mit den Johanitern als Betreibern der neuen KiTa) wurden nich öffentlich behandelt.

Hauptausschuß am letzen Montag

Am 29. Mai tagte der Hauptausschuß der Stadt Plön. Hervorzuheben sind hier die Berichte des Herrn Bürgermeister und der Stadtwerke AöR.

1. Die Verträge mit der Deutschen Glasfaser sind gekündigt.
Anmerkung: Damit ist eine flächendeckende Anbindung der Haushalte an das Glasfasernetz (Fiber to the Home, also Glasfaser in die Wohnung) erst einmal vom Tisch. Nach dem die TELECOM die örtlichen Netze – auch ohne finanzielle Unterstützung durch die Stadt – ertüchtigt hat, ist jetzt fast im gesamten Stadtgebiet eine Internetanbindung mit hoher Datenübertragungsrate im Download verfügbar.

2. Im Bezug auf die Wegenutzungsverträge (Vergabe der Konzessionen für Strom und Gas an die Stadtwerke GmbH) werden die Unterlagen durch den Herrn Bürgermeister neu gesichtet und bewertet. Zudem werden weitere Gespräche geführt. Ein Entscheidungsvorschlag wird in absehbarer Zeit erarbeitet.
Anmerkung: Ich wage keine Prognose zum Ergebnis des Abwägungsvorganges, gehe aber davon aus, daß wir uns nach Vorliegen des Vorschlages in der Ratsversammlung damit befassen werden.

3. Bauvorhaben Steinbergweg. Die Ausschreibung ist erfolgt, sechs Angebote sind eingegangen. Die Kosten gem. der entsprechenden Angebote liegen zwischen 1,6 und 2,2 Millionen Euro. Die Finanzierung kann durch Umschichtungen im Haushalt gewährleistet werden. Auf Nachfrage von Bündnis 90/Die Grünen wurde bestätigt, daß dies nicht zu Lasten der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED gehen wird. Die Umrüstung der großen Kreuzungen soll noch in diesem Jahr abgeschlossen sein.

4. Der Quartaalsbericht der Stadtwerke AöR enthielt keine unangenehmen Zahlen. Die Entwicklung liegt im Rahmen der Planung.

Oh manno,

eigentlich müßte ich gleich 3 Themen beackern:
1. Den Weihnachtsbrief des PSV-Vorsitzenden an die Mitglieder des Vereins,
2. Die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt und
3. Die Reaktion des Betriebsrates auf die Verlesung der Stellungnahme zum Gemeindeprüfungsbericht in der letzten Ratsversammlung.

Fangen wir hinten an. Der Bericht des Gemeindeprüfungsamtes enthielt eine Vielzahl von Kritikpunkten. Ich will da zwei Kategorien unterscheiden: Ursachen und Symptome. Die Ursachen sind strukturell bedingt und liegen nach meiner Auffassung im Verantwortungsbereich des Bürgermeisters. Bei der Abstellung der Ursachen teile ich die Kritik der Fraktionen und der FDP-Vertreterin in einigen Punkten. Einer der Hauptgründe für die Stagnation in Plön ist in der Tat das Fehlen eines modernen und aktuellen Stadtentwicklungskonzeptes, zumindest von Teilkonzepten „Fegetasche“, „Östliche Innenstadt“ und „Spitzenort“. Stadtentwicklung und Wirtschaftförderung gehören nach meiner festen Überzeugung in einer Stabsstelle direkt dem Bürgermeister unterstellt.
Der geäußerte Vorwurf, der BM könne im Bezug auf die Stadtentwicklung mal selber tätig werden, trifft völlig ins Leere. Es wäre Aufgabe des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt und der Ratsversammlung, die Erstellung entsprechender Konzepte zu beschließen.
Die Verwaltungsstruktur ist und bleibt allerdings Angelegenheit des Bürgermeisters.
Einige der geäußerten Kritikpunkte betreffen Fehler, die nun mal gemacht werden, wenn gearbeitet wird, andere basieren nach meiner Einschätzung auf struktuerellen Schwächen. Hier hat der Herr  Bürgermeister nach seiner Aussage bereits dafür gesorgt, dass diese Fehler abgestellt werden. Das ist in Ordnung, aber nur ein herumdoktern an den Symptomen.
Besonders schräg fand ich aber die Äußerungen, die im Bezug auf den Düvelsbrook (Gelände der Schützengilde) geäußert wurde. Ich kann mir das wie folgt vorstellen: Mit einem Blick in die Ratsversammlung wird man feststellen, daß hier einige Gildebrüder vertreten sind. Als es um das Grundstück ging, hat es – soweit ich mich erinnere – zahlreiche Äußerungen in der Öffentlichkeit und der Presse gegeben. In einen solchen Fall kann man davon ausgehen, daß ein solches Thema auch hinter den Kulissen diskutiert wird, möglicherweise in einer Form, die geeignet ist, eine Entscheidung vorwegzunehmen, die dann nur noch als Beschlußvorschlag ausformuliert und in der Vorlage dem Ausschuß und der Ratsversammlung zum Beschluß vorgelegt wird. Jetzt von der Verwaltung zu fordern, die eine Begründung für die Entscheidung mit einer Auflistung aller Vor- und Nachteile nachzuliefern befremdete mich bereits in der Sitzung der Ratsversammlung, da die Entscheidung seinerzeit ja eine Entscheidung der Ratsversammlung war. Vielleicht würde hier ein Blick in die alten Vorlagen helfen.
Es mußte jedem klar sein, oder es hätte jedem klar sein müssen, daß dieser Tagesordnungspunkt eine Steilvorlage für die Presse sein muß, insbesondere für Herrn Kuhr, dessen Berichterstattung in den letzten Monaten immer wieder Anlaß zur Kritik war, auch in der Ratsversammlung.
Es mußte jedem klar sein, oder es hätte jedem klar sein müsse, daß ein solcher Vorgang erneut Unruhe bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus auslöst.
In der Tat ist die Vermutung, das Spektakel stände im Zusammenhang mit der Bürgermeisterwahl im kommenden Jahr, sehr nahelieged.
Alles in allem fand ich den gesamten Vorgang mehr als unwürdig.

Zum Thema zwei, der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am Mittwoch dieser Woche.

Die Verwaltung berichtete, daß das Verwaltungsgericht gegen den Bau einer Mall in Schwentinental entschieden hat, weil dieser Bau einen schädigenden Einfluß auf den Handel im Umland, ausdrückich auch in Plön, hat.
Da der befürchtete Kaufkraftverlust bei 6 % liegt, frage ich mich natürlich, welchen Einfluß das Urteil auf die Genehmigung des ALDI-Neubaus an der cke Lütjenburger Straße / B 76 hat, wo ein  Kaufkraftverlust für die Innenstadt in ähnlicher Höhe erwartet wird.
Es wäre an der Zeit zu prüfen, ob diese Fehlentwicklung noch zu verhindern ist.

Die Verwaltung berichtete auch über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Straßenbeleuchtung. Die vorhandene Beleuchtung soll durch energiesparende LED-Beleuchtung ersetzt werden. Dadurch lassen sich die Energiekosten jährlich um ca, 85.000,– Euro senken. Es handelt sich um eine Investition, die sich über den Verlauf mehrerer Jahre rechnen wird und zu erheblichen Reduzierungen bei der CO2 Emission führt.
Für die Umrüstung soll in drei Phasen erfolgen. Als erstes werden die Verkehrsknotenpunkte aufgrund des besonders hohn Energieverbrauches in Angriff genomme. Hier können über 80% Energie eingespart werden. Daher ist eine Förderquote von 31,25 % möglich. In einer zweiten Phase sollen die HQL-Lampen ersetzt werden. Weil Einsparungen von über 70 % möglich sind, kann mit einer Förderquote von 20 % gerechnet werden. Durch den Ersatz der NAV-Lampen läßt  sich nur weniger als 70% Energie einsparen, hier wird es keine Förderung geben.
Zu klären ist auch, in wie weit Kosten auf die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer umgelegt werden können.

Ein weiterer Bericht der Verwaltung handelte von einen Ortstermin im Bereich des Bebauungsplanes Gänsemarktviertel. Hier ging es besonders um Flucht- und Rettungswege. Möglicherweise ist das Bauvorhaben nur zu realisieren, wenn die drei großen Buchen gefällt werden, um dort einen Wendehammer für Feuerwehr, Krankenwagen und Entsorgungsfahrzeuge zu bauen. Die Verwaltung wollte im Ausschuß vorfühlen, ob der Ausschuß einer solchen Lösung zustimmen würde. Ich halte dieses Vorgehen für berechtigt, weil die Fällung von alten Bäumen ein Politikum ist.
Nach meiner Meinung wäre der Verlust der Bäume sehr bedauerlich, letztendlich könnte ich dem aber zustimmen, wenn es keine andere Lösung gibt und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle erfolgen. Hier sind alle Möglichkeiten ergebnisoffen zu prüfen.
Die Stimmung im Ausschuß war geteilt. Die CDU war verhalten für eine Prüfung, die anderen Kolleginnen und Kollegen äßerten sich nicht, der Umweltschutzbeauftragte bezog eine klare Position für den Erhalt der Bäume.

Frau Kauf kündigte an, daß Bündnis 90 / Die Grünen einen Antrag stellen werden, der die Erarbeitung eines Radwegekonzeptes für Plön zum Inhalt hat. Sie schlug dazu die Bildung einer Arbeitsgruppe vor. Das Thema soll in der Ausschußsitzung im Januar auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Die Tagesordnungspunkte B-Plan Johannisstraße und B-Plan Appelwarder wurden von der Tagesordnung abgesetzt.
Beim Appelwarder hätte es, wäre es nach der Verwaltung gegangen, einen erneuten Beschluß zur Auslegung geben müssen, um Solaranlagen im Appelwarder auszuschließen. Aus meiner Sicht ist das unnötig, da Solaranlagen optisch nicht viel anders zu bewerten sind als Velux-Fenster. Aus meiner Sicht wäre das Verbot von Solaranlagen oder deren Regulierung eine Überregulierung. Wirklich wichtig ist, daß mit der B-Plan-Änderung rote, nicht glasierte Ziegel vorgeschrieben werden.
Bei der Johannisstraße bin ich der Ansicht, daß dieser B-Plan endlich weiter bearbeitet und endlich  ausgelegt werden muß. Wie einige Ausschußmitglieder zu einem späteren Zeitpunkt feststellen mußten, kann man Gestaltung über einen B-Plan festschreiben; wenn man keinen hat, entstehen Gebäude, die einem nicht gefallen.
Eine Gestaltungssatzung für die Johannisstraße, so wie von der Verwaltung vorgeschlagen, hat nicht die rechtliche Wirkung wie ein Bebauungsplan. Darüber hinaus schafft ein Bebauungsplan für die Eigentümerinnen und Eigentümer Klarheit, was in den Hinterhöfen noch an baulicher Entwicklung möglich ist. Dadurch steigert sich zum einen der Wert der Grundstücke, zum anderen kann das als Impuls für die weitere Entstehung von Wohnraum im Innenstadtbereich wirken.

Herr Erdtmann erkundigte sich noch, ob die Bonität des Seewieseninvestors überprüft wurde. Die TL 30 antwortete, daß das vom Verfahren her nicht vorgesehen sei und erst erfolgt, wenn die Erschließungsverträge abgeschossen werden.
Also nie, denn ich bin der festen Überzeugung, daß es im Leben nicht gelingen wird, den zwingenden Bedarf für die Seewiesen nachzuweisen, so viel Phantasie man auch in die Begründung einfließen läßt. Aber dazu habe ich ja schon am 11. November 2015 etwas geschrieben.

Über das dritte Thema werde ich noch eine Nacht schlafen.

Bericht aus dem SteU

Die heutige Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) begann mit einem Tiefschlag für die CDU. In Bestreben, jetzt Schwung in die Causa Seewiesen zu bringen hatte sie den Antrag eingebracht, dieses Vorhaben mit höchter Priorität zu bearbeiten.
Der Ausschußvorsitzende Herr Möller (SPD) begründete, warum dieser Antrag unzulässig ist. Der Bebauungsplan ist Sache des Planungsverbandes Seewiesen. Im übrigen darf die Politik (Selbstverwaltung) nicht in den Kompetenzbereich der Verwaltung hineinentscheiden, weil wir keine Magistratsverfassung haben.
Auch die Verwaltung schloß sich dieser Auffassung an, gestützt auf eine Bewertung der Kommunalaufsicht des Kreises.

Öffentliche Berichte der Verwaltung:

Der B-Plan 7c/Gerberhof wurde öfffentlich ausgelegt. Die Anregungen und Bedenken werden jetzt abgewogen. Bezüglich der Anfahrt der Müllentsorgung und der Berücksichtigung der Belange der Feuerwehr besteht noch weiterer Abstimmungsbedarf.
Aufgrund der zahlreichen Änderungen wird es Anfang nächsten Jahres zu einer erneuten Auslegung kommen.

Der B-Plan 16a/Eutiner Straße. Die Vermesungsarbeiten sind beauftragt, die Bauleitplanung soll beauftragt werden. Die Ausschreibung ist vorbereitet.

Die Instandsetzung der Gerberbrücke hat sich aufgrund von Materialengpässen verzögert. Aufgrund der jetzt absehbaren winterlichen Verhältnisse soll die Instandsetzung im kommenden Frühjahr beginnen.

Die Initiative Schönes Plön wird sich mit der Verwaltung abstimmen, um weitere Flächen entlang der B 430 zu bepflanzen.

Es werden vorerst keine Schilder aufgestellt, die darauf hinweisen, dass das Füttern von Enten verboten ist. Zum einen soll ein Schilderwald im naturnahen Raum verhindert werden, zum anderen wird bezweifelt, dass diese Maßnahme einen nennenswerten Einfluß auf das Vorkommen von Zerkarien hat.
Der Hinweis, dass die Fütterung auch Ratten anlockt, wurde aufgenommen.

Der Umweltbeauftragte wies darauf hin, dass die Nutzung von Streusalz in Plön nur in Ausnahmefällen (Eisregen und ähnlich) zulässig ist. Hierzu wird ein Informationsblatt aus dem Jahr 1992 überarbeitet. Das überarbeitete Informationsblatt wird dann verteilt.
Streusalz ist im wesentlichen verantwortlich für die Schädigung von Straßenbäumen. Bei längerer Verwendung dringt es ins Grundwasser ein. Über das Oberflächenwasser gelangt es direkt in die Seen. Zudem ist Streusalz schlecht für die Pfoten der Hunde und anderer Vierbeiner, befördert die Korrosion an den Autos und schädigt Betonkonstruktionen.

Ein Anwohner hat sich mit der Anregung an die Stadt gewandt, durch eine Beschneidung der Platanen in der Eutiner Straße gegen die dort ansässige Krähenkolonie vorzugehen. Dazu wurde von der Verwaltung und vom Umweltbeauftragten ausgeführt, dass die bestehende Krähenkolonie sich nicht vergrößert hat und der Bestand an Saatkrähen zurück geht. Eine Vernichtung der Nistmöglichkeiten wird dazu führen, dass die Krähen in einem anderen, möglicherweise dichter besiedelten Bereich, eine neue Kolonie gründen. In der nächten Ratsversammlung soll es hierzu einen ausführlichen Bericht geben.

Die nächste Sitzung des SteU wird nicht am 02., sondern am 16. Dezember 2015 stattfinden.

Einer der Tagesordnungspunkte war die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED. Die urspüngliche Stimmung im Ausschuß ging dahin, die Umrüstung sofort zu beginnen und auf die Beantragung von Zuschüssen zu verzichten, weil die Kosteneinsparungen durch den niedrigen Energieverbrauch in etwa so hoch sind wie die zu erwartenden Zuschüsse bei einer späteren Realisierung. Herr Höpfner (SPD) wies aber darauf, dass bei diesem Vorgehen die Gefahr besteht, dass der Stadt die Fehlbedarfszuweisungen gekürzt werden, wenn mögliche Zuschüsse nicht beantragt werden. Obwohl ich ursprünglich für eine schnellstmögliche Umsetzung ohne Zuschussbeantragung war, habe ich meinen Beitrag nach diesen Bedenken zurückgezogen. Letztendlich wurde für ein Lampenmodell und die Beschaffung mit Beantragung der Zuschüsse entschieden.

Danach ging es um die Durchsetzung von Satzungen, also von städtischen Gesetzen. In der Verwaltungsvorlage wurde augeführt, dass alle “Verstöße gegen die Festsetzung von Bebauungsplänen oder andere Satzungen … nur von der unteren Bauaufsicht des Kreises Plön nach pflichtgemäßem Ermessen geahndet werden können. Die untere Bauaufsicht wird tätig, wenn sie durch die Satzungsgebende Gemeinde oder durch die Öffentlichkeit auf einen Verstoß aufmerksam gemacht wird.”
Bezüglich der Werbeanlagensatzung soll nun festgestellt werden, welche Werbeanlagen ohne Genehmigung geschaffen wurden und nach dem jetzigen Stand auch nicht genehmigungsfähig sind. Bevor die Bauaufsicht eingeschaltet wird, sollen die Eigentümer von der Stadt angeschrieben werden. Dies ist eigentlich reines Verwaltungshandeln und nicht Sache des Ausschusses. Mit dem Beschluss stärkt die Selbstverwaltung aber das beabsichtigte Vorgehen der Verwaltung. Ich meine, das ist gut so.

Dauerbrenner Straßenbeleuchtung

Am Mittwoch, also morgen, tagt der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt. Heute habe ich mich durch die Sitzungsunterlagen gewühlt.
Drei Themen werden im öffentlichen Teil diskutiert.

Die Straßenbeuchtung in der Langen Straße wird uns weiter beschäftigen. Die Vorlage liest sich so, daß es keine Lösung geben wird, bei der Aufwand und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Es wird bleiben wie es ist.

Bei der Frage der Strandwegsanierung scheint die Eigentümerfrage neue Probleme aufzuwerfen. Details sollen in der Sitzung vorgestellt werden.

Darüber hinaus wird uns wieder einmal die Zulässigkeit von Warenaufstellern im Rahmen der Sondernutzung beschäftigen. Das wirkt auf den ersten Blick banal. Einerseits soll die neue Satzung  die Interessen der Stadt sowie der Gewerbetreibenden und Gewerbetreibendinnen berücksichtigen, andererseits soll sie rechtssicher sein, so daß wir im Anschluß nicht mit Prozessen überzogen werden. Der Teufel liegt im Detail. Die Lösung der offenen Fragen dauert. Das kann man beklagen, aber dazu gibt es ein Argument mit vier Buschstaben. Isso.