Die heutige Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) begann mit einem Tiefschlag für die CDU. In Bestreben, jetzt Schwung in die Causa Seewiesen zu bringen hatte sie den Antrag eingebracht, dieses Vorhaben mit höchter Priorität zu bearbeiten.
Der Ausschußvorsitzende Herr Möller (SPD) begründete, warum dieser Antrag unzulässig ist. Der Bebauungsplan ist Sache des Planungsverbandes Seewiesen. Im übrigen darf die Politik (Selbstverwaltung) nicht in den Kompetenzbereich der Verwaltung hineinentscheiden, weil wir keine Magistratsverfassung haben.
Auch die Verwaltung schloß sich dieser Auffassung an, gestützt auf eine Bewertung der Kommunalaufsicht des Kreises.
Öffentliche Berichte der Verwaltung:
Der B-Plan 7c/Gerberhof wurde öfffentlich ausgelegt. Die Anregungen und Bedenken werden jetzt abgewogen. Bezüglich der Anfahrt der Müllentsorgung und der Berücksichtigung der Belange der Feuerwehr besteht noch weiterer Abstimmungsbedarf.
Aufgrund der zahlreichen Änderungen wird es Anfang nächsten Jahres zu einer erneuten Auslegung kommen.
Der B-Plan 16a/Eutiner Straße. Die Vermesungsarbeiten sind beauftragt, die Bauleitplanung soll beauftragt werden. Die Ausschreibung ist vorbereitet.
Die Instandsetzung der Gerberbrücke hat sich aufgrund von Materialengpässen verzögert. Aufgrund der jetzt absehbaren winterlichen Verhältnisse soll die Instandsetzung im kommenden Frühjahr beginnen.
Die Initiative Schönes Plön wird sich mit der Verwaltung abstimmen, um weitere Flächen entlang der B 430 zu bepflanzen.
Es werden vorerst keine Schilder aufgestellt, die darauf hinweisen, dass das Füttern von Enten verboten ist. Zum einen soll ein Schilderwald im naturnahen Raum verhindert werden, zum anderen wird bezweifelt, dass diese Maßnahme einen nennenswerten Einfluß auf das Vorkommen von Zerkarien hat.
Der Hinweis, dass die Fütterung auch Ratten anlockt, wurde aufgenommen.
Der Umweltbeauftragte wies darauf hin, dass die Nutzung von Streusalz in Plön nur in Ausnahmefällen (Eisregen und ähnlich) zulässig ist. Hierzu wird ein Informationsblatt aus dem Jahr 1992 überarbeitet. Das überarbeitete Informationsblatt wird dann verteilt.
Streusalz ist im wesentlichen verantwortlich für die Schädigung von Straßenbäumen. Bei längerer Verwendung dringt es ins Grundwasser ein. Über das Oberflächenwasser gelangt es direkt in die Seen. Zudem ist Streusalz schlecht für die Pfoten der Hunde und anderer Vierbeiner, befördert die Korrosion an den Autos und schädigt Betonkonstruktionen.
Ein Anwohner hat sich mit der Anregung an die Stadt gewandt, durch eine Beschneidung der Platanen in der Eutiner Straße gegen die dort ansässige Krähenkolonie vorzugehen. Dazu wurde von der Verwaltung und vom Umweltbeauftragten ausgeführt, dass die bestehende Krähenkolonie sich nicht vergrößert hat und der Bestand an Saatkrähen zurück geht. Eine Vernichtung der Nistmöglichkeiten wird dazu führen, dass die Krähen in einem anderen, möglicherweise dichter besiedelten Bereich, eine neue Kolonie gründen. In der nächten Ratsversammlung soll es hierzu einen ausführlichen Bericht geben.
Die nächste Sitzung des SteU wird nicht am 02., sondern am 16. Dezember 2015 stattfinden.
Einer der Tagesordnungspunkte war die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED. Die urspüngliche Stimmung im Ausschuß ging dahin, die Umrüstung sofort zu beginnen und auf die Beantragung von Zuschüssen zu verzichten, weil die Kosteneinsparungen durch den niedrigen Energieverbrauch in etwa so hoch sind wie die zu erwartenden Zuschüsse bei einer späteren Realisierung. Herr Höpfner (SPD) wies aber darauf, dass bei diesem Vorgehen die Gefahr besteht, dass der Stadt die Fehlbedarfszuweisungen gekürzt werden, wenn mögliche Zuschüsse nicht beantragt werden. Obwohl ich ursprünglich für eine schnellstmögliche Umsetzung ohne Zuschussbeantragung war, habe ich meinen Beitrag nach diesen Bedenken zurückgezogen. Letztendlich wurde für ein Lampenmodell und die Beschaffung mit Beantragung der Zuschüsse entschieden.
Danach ging es um die Durchsetzung von Satzungen, also von städtischen Gesetzen. In der Verwaltungsvorlage wurde augeführt, dass alle “Verstöße gegen die Festsetzung von Bebauungsplänen oder andere Satzungen … nur von der unteren Bauaufsicht des Kreises Plön nach pflichtgemäßem Ermessen geahndet werden können. Die untere Bauaufsicht wird tätig, wenn sie durch die Satzungsgebende Gemeinde oder durch die Öffentlichkeit auf einen Verstoß aufmerksam gemacht wird.”
Bezüglich der Werbeanlagensatzung soll nun festgestellt werden, welche Werbeanlagen ohne Genehmigung geschaffen wurden und nach dem jetzigen Stand auch nicht genehmigungsfähig sind. Bevor die Bauaufsicht eingeschaltet wird, sollen die Eigentümer von der Stadt angeschrieben werden. Dies ist eigentlich reines Verwaltungshandeln und nicht Sache des Ausschusses. Mit dem Beschluss stärkt die Selbstverwaltung aber das beabsichtigte Vorgehen der Verwaltung. Ich meine, das ist gut so.