Bericht über die “Informationsveranstatlung” der Bürgervorsteherin im SteP

Dienstag Abend fand eine „Informationsveranstaltung“ der Bürgervorsteherin zum Thema Ascheberger Parkplatz statt.
Sie hatte wohl – außer ihrer eigenen Fraktion – weder die anderen Mitglieder der Ratsversammlung noch die Mitglieder der Ausschüsse vorab über die Veranstaltung informiert.
Auch auf der Homepage der Stadt war keine Information über diese Veranstaltung eingestellt.
Es stellt sich daher die Frage, ob es sich damit überhaupt um eine öffentliche Informationsveranstaltung gehandelt hat oder um eine Privatveranstaltung der Bürgervorsteherin in ihrer Funktion als Ratsfrau.

In der Lokalpresse wurde angekündigt, daß des bei der Veranstaltung um folgende Fragen geht:
1. Parkgebühren auf dem Ascheberger Parkplatz
2. Erweiterungsbau des Kiosks

In meinem Beitrag vom 02. November 2021 habe ich mich bereits dazu geäußert, daß:
1. über Parkgebühren auf dem Ascheberger Parkplatz zwar am Rande beraten, aber noch nicht einmal abgestimmt wurde und
2. der Erweiterungsbau eine baurechtliche Angelegenheit ist, die nach den Buchstaben des Gesetzes zu bewerten ist und entsprechend entschieden wurde.
Diese Themen wurden dann auch gar nicht angesprochen.

Dafür wurden Dienstag Abend mehrere andere Themen angesprochen:

– Unerlaubtes Übernachten von Wohnmobilen außerhalb der Wohnmobilfläche
– Fehlende öffentliche Toilette und in Folge
– Nutzung der Grünflächen für die Notdurft
– Fehlender Zebrastreifen zum Übergang in den Schloßwald
– Nutzung durch schwere Nutzfahrzeuge
– Rutschige Fahrbahnoberfläche auf der Ein- und Ausfahrt
– Unübersichtliche Situation bei der Ein- und Ausfahrt
– Motorradtreff wegen des Lärms als Störfaktor, das allerdings nur als Randnotiz

Die meisten Probleme wurden nach Aussage der Bürgervorsteherin bereits in der Vergangenheit an sie herangetragen. Da wundert es mich, daß sie nicht schon lange reagiert hat.
Sie hätte ohne Probleme in Ihrem Namen oder über ihre Fraktion entsprechende Anträge in den entsprechenden Ausschüssen stellen können. Auch Anfragen an die Verwaltung wären eine Möglichkeit gewesen.
Alternativ hätte sie die Fragen und Anregungen auf dem kurzen Dienstweg an den Bürgermeister und seine Verwaltung weitergeben können. Nichts dergleichen ist passiert.
Augenscheinlich ging es ihr darum, auf einen öffentlichkeitswirksamen Zug mit 2400 Unterschriften aufzuspringen, um sich den Anschein der sich Kümmernden zu geben. Nach meiner Meinung war das nichts anderes als eine populistische Hau-Ruck Aktion.

Wenn ich die Berichterstattung der Kieler Nachrichten von heute richtig verstehe, hat sie den Termin auch nicht mit dem Bürgermeister abgestimmt, der am betreffenden Tag bereits einen anderen Termin hatte. Auch die Fachleute in der Verwaltung, die die Anwesend*innen hätten informieren können, waren durch andere Termine gebunden.
Mit Sicherheit hätte die Verwaltung zu dem ein oder anderen Thema schon einmal Stellung beziehen und Zusammenhänge erklären können.
So wie es aussieht, war das aber gar nicht gewollt.
Wenn die „Informationsveranstaltung“ nur “gut gemeint” war, dann war die Vorbereitung und Durchführung aber in höchstem Maße unprofessionell.

Daher habe ich persönlich den Eindruck, daß es keine „Informationsveranstaltung der Bürgervorsteherin“ war, sondern eine Informationsveranstaltung der CDU, die unter dem Deckmäntelchen des Amtes der Bürgervorsteherin durchgeführt wurde.

Wenn die Bürgervorsteherin öffentlich als Bürgervorsteherin auftritt, hat sie die gesamte Ratsversammlung zu vertreten. Nach meinem Verständnis hat sie die Mitglieder der Ratsversammlung und der Ausschüsse so zeitgerecht über die Termine von öffentlichen Informationsveranstaltungen zu informieren, daß die Kolleg*innen die Gelegenheit haben, sich vorzubereiten und die Teilnahme einzuplanen.
Als Kommunalpolitiker haben dann auch lediglich zwei Kollegen aus der CDU an der Veranstaltung teilgenommen.

Abweichend von der Ankündigung in der Berichterstattung in den Kieler Nachrichten war es dann auch nicht die Bürgervorsteherin, die im Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung über ihre Informationsveranstaltung berichtet hat, sondern der von mir geschätzte Kollege Wegener.
Er hat in seiner sachlichen Art dann darauf hingewiesen, daß es weder um Parkgebühren noch um Baugenehmigungen ging, sondern über die von mir bereits oben aufgeführten Kritikpunkte. Im Grunde genommen hat er der Bürgervorsteherin damit aus der Patsche geholfen.

Über Lösungen zu den oben genannten Kritikpunkten wird man sicher im einzelnen sprechen können. Die Lösung der Probleme wird dann aber nicht nur in den Händen der Stadt liegen. Nur mal eine kurze Einschätzung aus dem Stand, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit hat.
Der rutschigen Belag in der Ein- und Ausfahrt erfordert doch zuerst einmal die Klärung, ob hier ggf. der Bund oder das Land mit einzubinden ist, falls die Flächen nicht der Stadt gehören.
Auch bei der Frage nach der Übersichtlichkeit der Ein- und Ausfahrten sowie des Erfordernisses eines Zebrastreifens wird zumindest die Einbindung der Unteren Verkehrsaufsicht des Kreises erforderlich sein.
Die Frage, ob hier ein Toilettenhaus errichtet werden darf, wird mit Sicherheit Klärungsbedarf mit dem Kreis nach sich ziehen. Nach meiner ersten Einschätzung wäre das ein Bauvorhaben im Außenbereich, das nicht zulässig ist.
Vielleicht stehen die schweren Nutzfahrzeuge ja auch auf dem Parkplatz, weil er ihnen dafür angeboten wurde, damit die LKW-Fahrenden nicht in den Wohngebieten vor ihren Häusern parken. 
Bevor wir in den Ausschüssen Entscheidungen zu den Kritikpunkten und Anregungen treffen, wären doch erst einmal die entsprechenden Fragen zu klären. Da diese Punkte bereits seit längerem an die Bürgervorsteherin herangetragen wurden frage ich mich, warum sie nicht längst gehandelt und die Themen in die Ausschüsse eingebracht hat.

Natürlich will ihr niemand verbieten, mit Bürger*innen zu reden. Vermutlich werden viele von uns Ratsfrauen und -herren angesprochen, zumindest ich bekomme gelegentlich Hinweise und Rückmeldungen. Dafür wurden wir gewählt.
Als Ratsfrau der CDU kann die Bürgervorsteherin selbstverständlich so viele Gespräche und Informationsveranstaltungen durchführen wie sie will, dann aber bitte unter ihrem eigenen Namen oder im Namen der CDU.

Es sieht so aus, als müßte man die an sich selbstverständlichen Regeln für öffentliche Informationsveranstaltungen der Stadt, die sie als Bürgervorsteherin vertritt, einmal schriftlich fixieren, damit ein Regelwerk vorliegt, an das man sich halten kann.
Vielleicht wäre das ja erst mal ein Thema für den nächsten Ältestenrat.

Die Aussage der Bürgervorsteherin in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung, die SPD Fraktion hätte ihr das Vertrauen entzogen, daher würde sie uns auch nicht informieren, zeugt für mich von einem sehr seltsamen Amtsverständnis.
Ich habe im Gegenzug zum Ausdruck gebracht, daß es genau diese wiederholten Fehlleistungen sind, die zum Entzug des Vertrauens geführt haben. 

Öffentlichkeitsbeteiligung zum B-Plan 6, Johannisstraße

Heute fand um 18:30 Uhr im Bahnhof eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 6 „Johannisstraße und Teile der Hans-Adolf-Straße“ statt. Dies erfolgte im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die noch bis zum 27. April läuft. Bis dahin haben Eigentümer*innen die Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen an die Stadt zu geben. Die werden dann, ebenso wie die Anmerkungen anderer Behörden und der Träger öffentlicher Belange, im Rahmen des weiteren Verfahrens erörtert und abgewogen. Danach wird der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt über den Entwurf des Planes und mögliche Änderungen beraten und abstimmen. Die endgültige Abstimmung erfolgt dann in der Ratsversammlung. Wird dem Plan dort zugestimmt, dann wird er rechtskräftig.
Mit ca. 60 Personen war die Versammlung recht gut besucht. Aus dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt waren Frau Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) und ich vertreten.

Die Johannisstraße liegt in einem der ältesten Viertel der Stadt, der 1685 unter Herzog Hans Adolf (https://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Adolf_(Schleswig-Holstein-Sonderburg-Pl%C3%B6n))errichteten Neustadt. Die Straße ist wesentlicher Bestandteil des historischen Sadtbildes und damit wegen seiner kulturellen und damit auch wegen seiner touristischen Bedeutung schützenswert. Um diesen Schutz zu gewährleisten hat der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt schon vor einigen Jahren beschlossen, für diesen Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Damit soll vermieden werden, daß hier Gebäude entstehen, die den Charakter der Straße entstellen. Außerdem werden im Bereich Hans Adolf Straße Baufenster ausgewiesen, in denen Wohngebäude errichtet werden können. Dazu müßten Grundstücke zusammengelegt werden, die jetzigen Eigentümer müßten sich einigen und das zusammengelegte Grundstück dann selber bebauen oder an einen Investor verkaufen. Die Stadt schafft damit ein Angebot, niemand kann gezwungen werden, sein Grundstück zu verkaufen.
Zu guter letzt ist der Plan auch geeignet, Nachbarschaftsstreitigkeiten zu vermeiden, da die Möglichkeiten zur Bebauung der rückwärtigen Flächen nunmehr geregelt werden. Künftig ist klar, was gebaut werden darf und was nicht. Damit werden Eigentümer*innen vor möglicherweise als überdimensioniert empfundenen Bauvorhaben ihrer Nachbarn geschützt.

Die Ausführungen des Stadtplaners und der Verwaltung waren gut verständlich. Natürlich spielt bei einem Bebauungsplan immer die Abwägung öffentlicher und persönlicher Interessen eine Rolle, weil der Bebauungsplan die bauliche Entwicklung regelt und Vorgaben macht, was von Eigentümern als Einschränkung ihrer wirtschaftlichen Handlungsfreiheit gesehen und grundsätzlich abgelehnt wird. Da die Fürsprecher der öffentlichen Interessen an anderer Stelle zu Wort kommen, kann auf öffentlichen Informationsveranstaltungen immer schnell der Eindruck entstehen, daß neue Bebauungspläne von der Bevölkerung abgelehnt werden. Das war heute aber nicht der Fall, die Veranstaltung lief ausgesprochen sachlich ab. Viele Fragen bezogen sich auf die zukünftigen Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Selbstverständlich nehmen die Eigentümer*innen hier ihre Interessen wahr, das ist auch der Sinn der Bürgerbeteiligung. Ich kann mir durchaus vorstellen, daß bei der Nutzung von bestehenden Gebäuden im rückwärtigen Bereich noch Anpassungen erfolgen, etwa wenn aus einem Stallgebäude eine Wohnung werden sollen. Das muß man sich dann im Detail noch genauer ansehen.

Ein weiteres Thema war die Verkehrs- und Parksituation in der Johannisstraße. Sie war nicht Bestandteil der Planung. Tatsächlich ist die Johannisstraße häufig zugeparkt. Anwohner*innen nehmen die Straße ebenso in Anspruch wie Einheimische und Gäste, da die Parkplätze dort kostenfrei und innenstadtnah sind. Zum Teil stehen Fahrzeuge auf beiden Seiten der Straße, so daß für Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge kein Durchkommen ist. Auf die Frage, ob man dort nicht Anwohnerparkplätze schaffen könnte, sagte der Bürgermeister, daß der das umsetzen würde, wenn sich in der Straße eine Mehrheit für eine solche Lösung findet. Er gab aber zu bedenken, daß für eine entsprechende Plakette Gebühren in Höhe von 30,– Euro pro Jahr zu erheben wären und nicht garantiert werden kann, daß die Plaketteninhaber*innen auch tatsächlich einen Parkplatz bekommen. Bei einer Abfrage des Stimmungsbildes meldeten sich lediglich drei Personen für eine solche Lösung. Vielleicht sollte man hier aber nicht nur die Eigentümer der Häuser in der Johannisstraße befragen, sondern die Bewohner*innen. Ich würde eine solche Befragung unterstützen.
Parkraum und seine Verwaltung ist in vielen Städten ein ständiger Diskussions- und Ärgerpunkt.
Da ist Plön keine Ausnahme.