Poller für Plön

Keiner freut sich über die Poller, aber sie kommen und vermutlich ist es besser so.
Auf der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung waren die Poller, mit denen die Fußgängerzone möglichst autofrei gehalten werden soll, nochmals ein Thema.

In den vergangenen Jahren hatten sich die Klagen gehäuft, daß die Plöner Fußgängerzone auch außerhalb der zulässigen Zeiten vermehrt durch Lieferfahrzeuge befahren wird. Dazu kommen die privaten Autos, die über die Fußgängerzone den Weg um die Innenstadt herum abkürzen wollen oder andere, die sich durch ihre Navigationssysteme in die Irre leiten lassen.

Die vom Bürgermeister bevorzugte Lösung sah auch aus Kostengründen nur noch zwei Poller vor, nachdem sich der Auschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) für eine feste Sperrung der Langen Straße auf Höhe Rossmann ausgesprochen hat.
Den Ausschußmitgliedern kam es dann noch darauf an, daß die Praxis von Herrn Dr. Stehle, dem einzigen Arzt in Plön, der eine Zulassung von der Berufsgenossenschaft hat, weiterhin frei zugänglich ist. Durch eine Rücksprache der Verwaltung mit Herrn Dr. Stehle hat sich ergeben, daß es der Berufsgenossenschaft ausreicht, wenn die freie Zufahrt zu seiner Praxis gewährleistet ist, indem der Poller auf Anforderung fernbedient absenkbar ist. Durch den Verzicht auf einen von ursprünglich drei geplanten Pollern konnten die Kosten von ca. 60.000,– Euro auf ca. 40.000,– Euro gesenkt werden.

Im Rahmen der Diskussion wurde auch noch einmal in Frage gestellt, ob der Poller am Wentdorper Platz tatsächlich benötigt wird. Die Notwendigkeit wurde von der Mehrheit des Ausschusses gesehen. Aufgrund der Störanfälligkeit von Pollern wurde auch noch einmal angeregt, stattdessen eine Schrankenanlage zu installieren. Auch diese Anregung wurde verworfen.
Letztendlich offen blieb die Frage über die Höhe der Folgekosten. Sie wurden von der Verwaltung als niedrig eingestuft, konnten aber nicht genau beziffert werden.

In der Presse und in den den sozialen Medien wurde die Entscheidung kontrovers diskutiert. Einige halten sie für überflüssig, andere für Geldverschwendung, wieder andere für erforderlich. Tatsächlich wurde dieses Thema über Jahre kontrovers diskutiert und unter dem alten Bürgermeister vor sich hergeschoben. Jetzt ist eine Entscheidung gefallen, hinter der auch ich stehe. Damit ist das leidige Thema hoffentlich vom Tisch. Besser hätte ich es gefunden, wenn wir nicht zu dieser Entscheidung gezwungen worden wären, aber da gab es nach meiner Einschätzung keinen echten Spielraum mehr.

Die Poller kommen

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) wurde beschlossen, im Bereich der Fußgängerzone nunmehr „Poller’“ zu installieren, um das Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten zu unterbinden. Auf der Höhe Rossmann wird eine feste Barriere eingerichtet, bewegliche Poller sollen am Wentorper Platz, am Schloßberg und in der Langen Straße zwischen Schloßapotheke und Imbiß eingebaut werden. Der Zugang zum Haupteingang der Kirche und zu den Ärzten bleibt frei. Rettungkräfte bekommen Transponder, damit die Poller automatisch öffnen, Personen, die berechtigt sind, die Fußgängerzone zu befahren, können die Poller mit dem Handy anwählen, damit sie den Weg freigeben.

Diese Entscheidung fiel mit acht Stimmen gegen die drei Stimmen der CDU-Fraktion, die sich insbesondere wegen der Anschaffungskosten in Höhe von 65.000,– Euro sowie der nicht bezifferten jährlichen Unterhaltskosten nicht mit dem Projekt anfreunden konnte.

Der Entscheidung ging eine jahrelange Diskussion voraus. Immer wieder haben Einwohner*innen bemängelt, daß Lieferant*innen die Zeiten, in denen die Füßgängerzone von ihnen befahren werden darf, nicht einhalten würden. So sei auch nach 10:00 Uhr immer wieder zu beobachten, daß z.T. mehrere LKW gleichzeitig die Fußgängerzone befahren. Dabei wurde stets auf die Beeinträchtigung der Aufenthaltsqualität wie auch auf das Gefährdungspotential hingewiesen.
Gleichzeitig wurde von Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung berichtet, daß häufig Autos auf den Schloßberg fahren, weil einige Navigationsgeräte  diese Strecke als Weg nach Neumünster anzeigen würde.

Da auch die Einrichtung von Ladezonen im Bereich Stadtgraben nicht zu einer Verbesserung der Situation geführt hat, sah sich jetzt der Bürgermeister veranlaßt, die Errichtung von Pollern zur Debatte zu stellen.

Einige der wesentlichen Punkte in der Aussprache waren die Kosten und die technische Zuverlässigkeit.

In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, daß die Investition in Poller zu hoch sei und die Einhaltung der Lieferzeiten auch durch die städtische Verkehrsüberwachung durchgesetzt werden könne. Darauf entgegnete der Bürgermeister Herr Winter, daß die städischen Verkehrsüberwacher*innen den ruhenden Verkehr überwachen dürfen, die Überwachung des fließenden Verkehrs würde in die Zuständigkeit der Polizei fallen. Die Polizei sei aber duch andere Aufgaben gebunden, so daß sie nur sporadisch kontrollieren könne. Der Hinweis, daß der Lieferverkehr ja auch mal halten würde, so daß die städtische Verkehrsüberwachung dann tätig werden könne, ist zwar nicht von der Hand zu weisen, durfte aber nach Einschätzung der meisten Mitglieder des Ausschusses weder ausreichen, eine ausreichende Kontrolldichte zu gewährleisten, noch ist sie gegen PKW wirksam, die die Lange Straße als Abkürzung benutzen.
Darüber hinaus verwies der Herr Bürgermeister auf die guten Erfahrungen, die man in Oldesloe mit der Pollerlösung gemacht hätte und bestätige, daß nach oldenburger Erfahrungen die jährlichen Betriebskosten gering seien, ohne deren genaue Höbe benennen zu können.
Auf jeden Fall seinen die Kosten niedriger als die Personalkosten für eine weitere Kraft zur Verkehrsüberwachung.

In dem Zusammenhang wies er auch darauf hin, daß die Poller in Oldesloe technisch robust ausgelegt sind und zuverlässig arbeiten. Die Erfahrungen mit dem Poller in der Bustwiete in Plön können nicht verallgemeindert werden, da dieser Poller in der Regenablaufrinne stehen würden bei Niederschlag Wasser mit Staub und Sand in die Mechanik eindringen könnte.

Die Mitglieder des Ausschusses wollten dem Vorschlag der Verwaltung, die bewegliche Poller vor Rossmann, zwischen Kirche und den alten Finanzamt sowie am Wentorper Platz zu installieren, nicht folgen. Die Forderungen nach einem barrierefreie Zugang zum Haupteingang der Kirche und zu Dr. Stehle führte dann nach einer lebhaften Diskussion zu dem zu Anfang bereits erwähnten Ergebnis.

inweis

Vogelberg und Neuzuschnitt der Ausschüsse

Am Mittwoch werden der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt und die Ratsversammlung das letzte Mal in der alten Zusammensetzung tagen. Die konstituierende Sitzung der neuen Ratsversammlung wird am 13. Juni tagen. Dann werden auch die Ausschüsse neu besetzt. Dazu im zweiten Teil dieses Beitrags.

Für ein wenig Verwirrung hat gesorgt, daß der Aufstellungsbeschluß für einen Bebauungsplan und der Beschluß einer Veränderungssperre für den Bereich Rodomstorstraße/Vogelberg erneut auf der Tagesordnung für beide Sitzungen steht.

Herr Melzer (CDU) war offenbar davon ausgegangen, daß dieses Thema beendet sei, nur weil es aufgrund seines Antrages von der Tagesordnung genommen wurde. Ich muß zugeben, daß dieser Eindruck im ersten Moment auch bei mir so entstanden ist.
http://www.ingo-buth.de/2018/04/19/b-plan-vogelberg-rodomstorstrasse-vorerst-vom-tisch/

Nach einem Blick in die Geschäftsordnung war mir aber schnell klar, daß es sich um eine Verschiebung des Tagesordnungspunktes handelt. Es wäre auch mehr als fragwürdig, wenn man politischen Diskussionen und Entscheidungen ausweichen könnte, indem man strittige Themen über Verfahrenstricks gar nicht erst in die Diskussion bringt.
Ich würde mal feststellen wollen, daß die Bearbeitung des Themas von der CDU-Fraktion schlecht vorbereitet war und in diesem Fall eingeschränkte Verfahrenssicherheit dokumentiert.

Meine Bewertung, daß ein B-Plan für den Bereich durchaus sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich wäre, hat sich nicht geändert. Nach meiner Auffassung könnte die Begründung noch einmal überarbeitet werden. Daher würde ich mich einer erneuten Vertagung nicht verschließen. Aufgrund einer Terminsetzung besteht jedoch akuter Handlungs- und Entscheidungsbedarf.

Ansonsten stehen noch folgende Themen auf den Tagesordnungen:
– Bebauungsplan 6 / Johannisstraße
– Auftragsvergabe für ein Grünflächengestaltungskonzept
– Überarbeitung des Flächennutzungsplanes der Stadt Plön
– Umsetzung Umgebunslärmrichtlinie
– Kooperationsvereinbarung Plön/Ascheberg
– Stellungsnahme der Stadt Plön zum B-Plan 70 der Stadt Schwentinental
– Änderung der Geschäftsordnung
– Änderung der Hauptsatzung der Stadt
– Änderung der Zuständigkeitsordnung
– Jahresabschluß der Stadt Plön 2015

Mit den Änderungen zur Geschäftsordnung, Hauptsatzung und Zuständigkeitsordnung wird im Vorgriff auf die neue Ratszusammensetzung zum Einen der „papierlose“ Sitzungsdienst eingeführt, zum Anderen werden die Ausschüsse von bisher 9 auf zukünftig 11 Mitglieder aufgebläht (http://www.ingo-buth.de/2018/05/09/ueberlegungen-nach-der-wahl-vielleicht-langweilige-zahlengymnastik-aber-wichtig/) Damit bestätigt sich dieser Teil meiner Einschätzung vom 09. Mai dieses Jahres, auch wenn es nicht zum Äußersten, also zu 13er Ausschüssen kommt.

Darüber hinaus werden die Zuständigkeiten für Tourismus (bisher Hauptausschuß) sowie Umweltschutz, Naturschutz, Gewässerschutz und Landschaftspflege an den Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) abgegeben. Der GA wird umbenannt in Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT).
Der bisherige SteU wird zusätzlich für Barrierefreiheit zuständig sein und in Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (StEP) umbenannt. Er behält die Zuständigkeit für Umweltthemen in Verbindung mit der Bauleitplanung bei.
Ich halte die Neuverteilung der Zuständigkeiten für unglücklich. So gehören Wirtschaft und Tourismus für mich unmittelbar zusammen, da Tourismus der Wirtschaftsfaktor Nr. 1 in Plön ist.
Auch die Herauslösung von Umweltschutzthemen aus dem SteU ist für mich aus fachlicher Sicht nicht ganz schlüssig. Jegliche Bauleitplanung hat auch eine Wechselbeziehung zum Umweltschutz.
Nach meiner persönlichen Einschätzung wird es hier zu erhöhtem Abstimmungsbedarf innerhalb der Verwaltung, aber auch innerhalb der Selbstverwaltung kommen, und damit verbunden auch zu höheren Reibungsverlusten.
Andererseits sehe ich aber auch, daß CDU und SPD den Vorsitz über HA und StEP unter sich ausmachen werden und Bündnis 90/Die Grünen dann nur den den Vorsitz des GUT übernehmen können. Der bisherige GA hatte aber kein Themenschwerpunkt, der einem grünen Profil entgegenkommt. Durch die Zuständigkeitsverlagerung wird der GA zum Einen aufgewertet, was dem guten Wahlergebnis von Bündnis 90/Die Grünen Rechnung trägt, zum Anderen werden Themenbereiche verlagert, die dem grünen Profil entsprechen oder der persönlichen Kompetenz des Schlüsselpersonals entsprechen.
Ich freue mich jedenfalls auf einen regen Gedanken- und Meinungsaustausch mit den Kolleginnen und Kollegen und auf eine fruchtbare Zusammenarbeit.

Lärmschutz ja, aber so nicht.

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) tagte gestern. Das absolute Schwerpunktthema war die Stellungnahme der Stadt zum Planfeststellungsverfahren für die Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen entlang der innerörtlichen Umgehungsstraße B76/B430. Darüber hinaus wurden die Themen Hundeauslaufplatz und Bebauungsplan Düvelsbrook-Süd behandelt.
Die Tagesordnungspunkte Aufstellungsbeschluß Bebauungsplan Rodomstorstraße/Vogelberg und die Entscheidung über eine damit verbundenen Veränderungssperre wurden, wie ich in meinem letzten Beitrag berichtet habe, mit 5 gegen 4 Stimmen von der Tagesordnung genommen und damit nicht behandelt.
Der Tagesordnungspunkt Lärmaktionsplan wurde auf Wunsch der Verwaltung auf den Sitzungstermin 30. Mai geschoben.

Aufgrund der Bedeutung beginne ich mit dem Thema Lärmschutz, auch wenn das Thema Hundeauslaufplatz vorher behandelt wurde.

Zum Lärmschutz auf der Umgehungsstraße (B76/B430) hat es im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit gegeben, an der ich nicht teilnehmen konnte. Die Stadt ist aufgefordert, bis zum 23. April eine Stellungnahme zu dem Thema abzugeben. Bündnis 90/Die Grünen, der Umweltschutzbeauftragte und ich haben dazu eine eigene Stellungnahme verfaßt, die auch im Bürgerinformationssystem der Stadt einsehbar sind.

Die Verwaltung hat zu den Planungsunterlagen zwei Einwände formuliert, die sich auf eine fehlende Seite und einige Fehler in den Lage- und Bauwerksplänen beziehen.
Ich muß sagen, daß ich von der Schlichtheit dieses Vorschlags ein wenig enttäuscht war.

Ich habe in meiner Stellungnahme darauf hingewiesen, daß die Planungen des Landesbetriebes lediglich auf das Problem der Gefahrenabwehr (Lärmschutz) eingehen, aber den städtebaulichen Aspekt der geplanten Baumaßnahme völlig außer Acht lassen. Die Planungen greifen über 10 Jahre alte Lösungen auf, um Probleme zu lösen, die durch eine über 40 Jahre alte Planung erzeugt wurden, die man so heute in keinem Fall mehr umsetzen würde.
Eine echte Alternativenprüfung hat nach meiner Auffassung nicht stattgefunden. Der Lösungsansatz des Planers Reibetanz, der von dem SteU seinerzeit befürwortet wurde, wurde in den Unterlagen zwar erwähnt, aber nicht ernsthaft geprüft oder weiterentwickelt. Ich habe den Eindruck, man wollte damit den Anschein erweckt, man hätte eine Alternative geprüft und diese dann verworfen, um den eigenen Lösungsansatz – eine Schlichtlösung – als „alternativlos“ weiterverfolgen zu können.
Für mich ist ein Umbau der Umgehungsstraße vom Ausbaustandard einer außerörtlichen Umgehungsstraße auf den Standard einer innerörtlichen Durchfahrtstraße unumgänglich, um das Problem an der Wurzel zu packen.

Frau Meier, die die Stellungnahme von Bündnis 90/Die Grünen mit erarbeitet hat, erläuterte dann sehr verständlich in einem Kurzvortrag, daß die geplanten Maßnahmen nicht geeignet sind, das Schutzziel umfassend zu erreichen.

Auch von der FWG wurde auf zahlreiche Möglichkeiten hingewiesen, wie die Lärmbelastung auf anderem Wege reduziert werden kann.

Besonders hervorzuheben ist, das auch der Bürgervorsteher, Herr Krüger (CDU) die Auffassung vertrat, daß die Stadt den Plänen des Landesbetriebes für Straßenbau so in keinem Fall zustimmen kann.

In der Diskussion über den Inhalt der Stellungnahme der Stadt wurden vier Leitlinien erarbeitet:
– Der SteU folgt dem Vorschlag der Verwaltung nicht.
– Es ist eine Terminverlängerung anzustreben, die der Terminverlängerung entspricht, die dem Kreis gewährt wurde.
– Die Stellungnahme des Kreises und die Stellungnahme der Stadt sind nach Möglichkeit aufeinander abzustimmen.
– Der Ausschuß fordert einen Umbau der Ortsumgehung Plön auf dem Stadtgebiet der Stadt Plön mit dem Ziel, Verkehrslärmminderungsmaßnehmen umzusetzen.

Heute um 10:00 Uhr trifft sich eine Ad-Hoc Arbeitsgruppe der Fraktionen, zu der auch ich gehören werde, um den Entwurf einer Stellungnahme zu erarbeiten, über den dann im Umlaufverfahren abgestimmt werden soll.

Ich bin der festen Überzeugung, daß sich die Planungen des Landesbetriebs noch grundlegend überarbeiten lassen, wenn alle Fraktionen der Plöner Ratsversammlung hinter dieser Forderung stehen und diese auf der politischen Schiene über den Kreis, aber vor allem auch über die Landesregierung, mit Nachdruck verfolgen. Die Zuschüsse für den Erhalt der Schwimmhalle sowie die Aktionen für den Erhalt des 30-Minuten Taktes und des Bahnknotenpunktes Plön, gemeinsam mit den Nachbarkommunen Ascheberg und Preetz, zeigen ganz klar, das das geht.

Das Thema Hundeauslaufplatz wurde auf Antrag der FWG auf die Tagesordnung gesetzt. Herr Dr. Erdtmann bemängelte, daß der SteU nicht sich nicht mit dem Thema befaßt hat, obwohl er der zuständige Ausschuß ist. In dieser Beziehung teile ich die Auffassung von Herrn Dr. Erdtmann. Er beantragte, daß der Ausschuß sich in der nächsten Sitzung mit dem Thema befaßt und die Verwaltung bis dahin alternative Standorte untersucht und aufzeigt.

In meinem Redebeitrag habe ich Herrn Dr. Erdtmann in der Auffassung, daß die Koordination der Zuständigkeiten nicht zum ersten Mal nicht optimal gelaufen ist, unterstützt, gleichzeitig aber darauf verwiesen, daß in der Vergangenheit bereits verschiedene Alternativen geprüft und verworfen wurden, weil entweder die Flächen gar nicht der Stadt gehörten oder andere Gründe entgegenstanden. Vor diesem Hintergrund habe ich dahingehend argumentiert, die Verwaltung jetzt nicht mit zusätzlicher Arbeit zu belasten, da die Prüfungen bereits erfolgt sind.

Herr Evers (FWG) verwies darauf, daß die Prüfung seinerzeit ergeben hätte, daß der Platz am Trentseepark nicht geeignet ist. Mit dieser Bemerkung hat er recht. Offenbar ist die Verwaltung jetzt zu einer anderen Bewertung gekommen.

Die Vertreter von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen hielten sich in dieser Diskussion zurück, was ich als Anzeichen dafür werte, daß sie die Diskussion über dieses Thema nicht noch einmal aufnehmen wollen.

Der Bürgermeister verwies darauf, daß sich die Zuständigkeit des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) aus der Tatsache ergibt, daß sich dieser Ausschuß in der Vergangenheit mit dem Thema befaßt hat. Diese Auffassung hätte ihm die Kommunalaufsicht telefonisch bestätigt, eine schriftliche Bestätigung stünde noch aus. Im übrigen würde die Geschäftsordnung vorsehen, daß die Vorsitzenden des SteU und des GA gleichzeitig auch Mitglieder des Hauptausschusses sein sollten. Damit bestände die Möglichkeit, Fragen bezüglich der Zuständigkeit und entsprechende Verfahrensabläufe zu koordinieren. Die Fraktionen hätten die Ausschußvorsitzenden aber nicht in den Hauptausschuß entsandt. Darüber hinaus hat die Ratsversammlung mit einer Gegenstimme aus den Reihen der FWG für den Haushalt gestimmt, in dem die Mittel für den Hundeauslaufplatz ausgewiesen sind.

Ich persönlich halte eine Hundeauslaufplatz für ein „nice to have (wäre nett wenn wir es hätten) aber nicht für ein „must“ (muß man haben). Da mir bekannt ist, daß es in diesem Bereich schon öfter zu Zwischenfällen zwischen Spaziergänger*innen, Sportler*innen und Kindern sowie Hunden kam, würde ich dazu tendieren, die Einzäunung zu unterstützen, um Menschen, die sich vor Hunden fürchten, z.B., weil sie schon einmal von einem Hund angefallen wurden, einen angstfreieren Aufenthalt im Trentseepark zu ermöglichen und den schilfbestandenen Uferstreifen besser zu schützen.

Zu guter letzt wurde der Aufstellungsbeschluß für den Bebaungsplan Düvelsbrook-Süd gefaßt. Um eine naturnahe Ufergestaltung am Trammer See sicherzustellen hob der Umweltbeauftragte hervor, daß die Uferpflege nicht den Grundstückseigentümern übertragen werden soll. Die schlechten Erfahrungen im Baugebiet Düvelsbrook sprechen eindeutig dagegen, da die meisten Eigentümer*innen sich nicht an die Vorgaben halten würden. Ich bat darum, diese Aussage in das Protokoll aufzunehmen, damit sie im weiteren Planungsprozess mit berücksichtigt werden.

Aus dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt

Gestern tagte der SteU. Die Schwerpunkttheman waren der Bebauungsplan 6, Johannis- und Teile Hans-Adolf-Straße sowie die Städtebauförderung.
Beginnen möchte ich mit den Mitteilungen des Bürgermeisters:

– Die rechtliche Situation bezüglich der Eigentumsverhältnisse an dem Gebäude der DLRG auf der Prinzeninsel ist auch nach Prüfung durch Herrn Dr. Erdtmann (FWG) nicht abschließend geklärt. Herr Dr. Erdtmann regt an, eine Fachkanzlei mit der Bewertung zu beauftragen.

– Die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren Lärmschutzmaßnahmen sind eingegangen und sollen nunmehr im Zeitraum vom 26. Februar bis 26. März öffentlich ausgelegt werden. In Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird zusätzlich eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant. Die Terminabstimmung mit dem Landesbetrieb für Straßenbau ist noch nicht abgeschlossen.

– Am 05. Mai ist Tag der Städtebauförderung. Ob Plön in dem Zusammenhang eine Präsentation oder Veranstaltung halten oder durchführen muß, ist noch offen.

– Die Präambel der Kooperationsvereinbarung zwischen Plön und Ascheberg muß überarbeitet werden. Die entsprechenden Überarbeitungen sind umfangreicher als urspünglich angenommen.

– Der Planunsverband ex. Seewiesen nun Trammer See Plön Rathjensdorf tagt voraussichtlich am 13. März und am 15. Mai.
Ich gehe einmal davon aus, daß am 13. März nur der Haushalt des Planungsverbandes beraten und beschlossen wird, während es am 15. Mai dann inhaltlich zur Sache geht.

Der Umweltbeauftragte informierte, daß es in den kommenden Tagen zu Baumfällungen im Bereich des Steilhanges am Düvelbrook kommen wird. Die Fällungen sind zwingend erforderlich, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Teile der Stämme werden als Totholz und damit als ökologisch wertvolles Biotop stehen bleiben.

Bebauungsplan 6 Johannisstraße und Teile Hans Adolf-Straße
In der Sitzung wurde beschlossen, den B-Plan öffentlich auszulegen. Der genaue Termin steht noch nicht fest. Es wird auch eine Informationsveranstaltung für Bürger*innen und Eigentümer*innen geplant.
Der Beschluß zur Aufstellung eines Bebauungsplanes wurde 2009 gefaßt.
2012 gab es eine Bürgerinformationsveranstaltung, 2014 wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist, das historische Straßenbild in der Johannisstraße zu erhalten. Dabei wird besondere Augenmerk auf die Erhaltung der bestehenden Baulinie und die Traufständigkeit gelegt. Zudem werden entlang der Johannisstraße im rückwärtigen Bereich Flächen ausgewiesen, in denen der vorhandene Wohnraumbestand erweitert und dem heutigen Bedarf angepaßt werden kann. Im Bereich der südlichen Hans-Adolf Straße werden Baufenster für Neubauten aufgezeigt, die einen Wohnungsbau ermöglichen. Hierzu müssen sich allerdings die Grundstückseigentümer zusammenfinden. Es handelt sich um eine Angebotsplanung, niemand kann oder soll gezwungen werden. Erfahrungsgemäß werden entsprechende Möglichkeiten aber im Laufe der Zeit wahrgenommen. Der Innenraum zwischen möglichen weiteren Gebäuden in der Hans-Adolfstraße und denen in der Johannisstaße soll langfristig von Bebauung freigehalten werden.
Nun kann man sich fragen, ob ein Bebauungsplan notwendig ist, wenn er fast 10 Jahre vom Beschluß bis zur Auslegung benötigt. Ich fage mich, warum es so lange gedauert hat. Wie sich im nicht-öffentlichen Teil der Beratungen immer wieder zeigt, ist es sinnvoll, Bebauungspläne zu haben, um Wildwuchs zu vermeiden. Für mich ist es besonders wichtig, im zentralen Stadtbereich den Altstadtcharakter zu bewahren. Er macht viel vom Charme Plöns aus und ich ein entscheidener Faktor für den Tourismus. Von daher freue ich mich, daß dieser Plan, der im Übrigen auf einen Antrag der FDP zurückgeht, endlich vorankommt.

Städtebauförderung
Um die Verfahrensschritte für die Städtebauförderung abzuarbeiten, wurde der Einleitungsbeschluß für eine „Vorhergehende Untersuchung“ gefaßt. Plön ist in das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentern“ aufgenommen. Nach Abstimmung mit der Städtebauförderung ist das Gebiet auf den Bereich Lübsches Tor bis Krabbe einschließlich Strohberg festgelegt. Eine Erweiterung um den Bereich bis einschließlich Sky-Markt, wie von Herrn Zender (CDU) angeregt und von mit unterstützt, ist daher leider nicht möglich.
Im Rahmen weiterer Verfahrensschritte ist das Einzelhandelskonzept zu prüfen und ggf. zu überarbeiten sowie ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) zu erstellen. Anders als ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK), das ich immer als Grundlage für die Aufnahme in Förderungsmaßnahmen gefordert habe, ist das IEK räumlich auf einen Teil der Stadt begrenzt. Das ist in diesem Zusammenhang durchaus zu begrüßen, kann aber langfristig die Erstellung eines ISEK nicht ersetzen.

Erste Sitzung 2018, SteU

Nach der Weihnachtspause tagte heute der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU). In der Einwohnerfragestunde kamen folgende Themen zur Sprache:

Straßenbeleuchtung Klosterstraße. Hier wurde die Sorge geäußert, daß die alten durch moderne Straßenlampen ersetzt werden. Hier besteht im Ausschuß offenbar Konsens, den Altstadtcharakter der Klosterstraße auf jeden Fall zu bewahren. Zielvorstellung ist, die alten Lampen zu behalten und nur die Leuchtmittel auszutauschen.
Dem schließe ich mich an.

Nach wie vor ragt in der Stettiner Straße eine Hecke in den Straßenraum. In Folge kann der Gehweg nicht mehr vernünftig genutzt werden. Diese Frage beschäftigt den Ausschuß schon seit längerer Zeit. Das Problem ist, daß der Grundstückseigentümer einen Rückschnitt verweigert, weil die Hecke dann nicht mehr ausschlagen würde. Als Alternative wurde ein Lattenzaun ins Gespräch gebracht. Der Bürgermeister faßt ins Auge, das Ordnungsamt noch einmal auf den Fall anzusetzen.
Nach meiner Ansicht ist nicht hinnehmbar, daß ein Gehweg nicht mehr genutzt werden kann. Die Ursache des Problems ist, daß die Hecke seinerzeit wohl viel zu dicht an den Gehweg gepflanzt wurde. Wenn dadurch der Gehweg nicht mehr nutzbar ist, ist ein Rückschnitt unvermeindlich. Wenn das nicht geht, muß der Eigentümer die Hecke eben beseitigen. Als Ersatz würde ich mir eine neue Hecke wünschen. Wenn der Eigentümer stattdessen einen Lattenzaun baut, ist das sein gutes Recht. Daß seine Mitmenschen das möglicherweise für eine kleinkindische Trotzreaktion halten könnten, ist deren gutes Recht.

Zu guter Letzt wurde das Thema Hundespielplatz angesprochen. Grundsätzlich wurde die Notwendigkeit eines Hundespielplatzes anerkannt. Allerdings wurden Zweifel geäußert, daß der Platz am Trammer See tatsächlich geeignet wäre. Einerseits ist fraglich, ob er überhaupt ausreichend groß sei, andererseits würden negative Einflüsse auf die Umwelt befürchtet. Das angrenzende Seeufer ist der einzige naturbelassene Uferabschnitt am Trentsee, der noch über einen intakten Schilfgürtel verfügt.
Der Ausschuß vertrat zudem die einhellige Auffassung, daß die Nutzung öffentlicher Flächen ebenso in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt fällt wie die Fragen, die den Umwelt- und Naturschutz betreffen. In meine Beitrag erwähnte ich unter anderem, daß es in diesem Fall erneut zu einer mangelhaften Abstimmung zwischen dem Steu und dem Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) gekommen ist. Diese Abstimmung soll nachgeholt werden, auch wenn der GA die Mittel in seinem Haushalt schon berücksichtigt hat und diese Ausgaben im bereits genehmigten Haushalt der Stadt eingeplant sind. Damit ist die Entscheidung wieder offen.
Ich bin zwiegespalten. Ein Hundespielplatz ist für mich ein „Nice to have“, aber keine zwingende Notwendigkeit. Viele Hunde laufen am Trentsee seit Jahren ohnehin unangeleint herum, obwohl das eine Ordnungswidrigkeit ist. Ein Zaun würde natürlich dazu führen, daß andere Erholungssuchende in dem Bereich von frei laufenden Hunden geschützt sind. Mir sind drei Fälle bekannt, in denen Passanten angefallen wurden. Erfahrungen mit solchen Hundeplätzen in anderen Gemeinden sollen eher nicht so gut sein. Die Plätze sind schnell verkotet, so daß die Bereiche um den Hundespielplatz herum von freilaufenden Hunden genutzt werden. Dann wäre so ein Hundespielplatz kontraproduktiv.
Wenn es zutrifft, daß der Platz nicht ausreicht, dann ist es natürlich nicht sinnvoll, den Bereich einzuzäunen. Dann ist es nicht vertretbar, 10.000,– Euro auszugeben, zumal die Gefahr besteht, daß die Fehlbedarfszuweisungen, die Plön vom Land erhält, um diesen Betrag gekürzt werden. Wenn sich herausstellt, daß der Platz ausreichend ist, käme es zumindest auf einen Versuch an.

In seinen Berichten sprachen Bürgermeister und Verwaltung folgende Punkte an:

Das Fahrradforum findet am 31. Januar 2018 um 1800 in der Aula im Schiffsthal statt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich über die bisherigen Ergebnisse der Arbeit der AG-Fahrrad zu informieren und mit ihren Anregungen dazu beizutragen, bedarfsgerechte Verbesserungen an unserem Radwegesystems anzustoßen.
Ich finde das gut und würde mich über eine rege und konstruktive Beteiligung freuen.

Die Einrichtung von Pollern zur Durchsetzung des Fahrverbots in der Fußgängerzone wird weiter vorbereitet. Vermutlich wird das Thema in der nächsten Sitzung des SteU beraten werden.
Die Belieferung der Geschäfte auf der Südseite der Langen Straße muß sichergestellt sein. Allerdings sollte das innerhalb der dafür vorgesehenen Zeiten möglich sein. Leider hat sich der Eindruck verfestigt, daß sich niemand um die Lieferzeiten kümmert, weil es faktisch möglich ist, auch außerhalb der Lieferzeiten in die Fußgängerzone einzufahren. Daher ist die Einrichtung von Pollern aus meiner Sicht folgerichtig.

Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Steinbergweges und der Ulmenstraße sollen die Bushaltestellen verlegt werden. In Gesprächen mit der VKP wurde erörtert, ob durch eine Verlegung des Busverkehrs durch die Hipperstraße auch die Bushaltestelle gegenüber der Grundschule Breitenaustraße bedient werden kann. Hierzu ist aber eine Umplanung und zusätzlicher Aufwand für den Umbau verbunden. Zudem kann nicht sichergestellt werden, daß in diesem Fall sichergestellt werden kann, daß der Bus rechtzeitig zur Abfaht der Züge am Bahnhof eintrifft. Daher wird auf diese Umplanung verzichtet.
Diese Entscheidung trage ich voll mit.

Am 28. Februar wird auf der Ratsversammlung über die Voruntersuchung entschieden, die als Voraussetzung für die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm erforderlich ist. Der Förderbescheid für die Voruntersuchung liegt bereits vor.
Diese kurze Mitteilung ist sehr wichtig. Die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm ist aus meiner Sicht extrem wichtig für die qualitative Weiterentwicklung der Innenstadt, insbesondere für den Bereichs des Bahnhofes. Wenn man sich erinnert, wie desolat die Lübecker Straße vor Jahren aussah und wie sie heute aussieht, dann wird man einsehen, daß man um die Teilnahme an der Städtebauförderung nicht umhin kommt.

Am 13. März tagt der Planungsverband Seewiesen, u.a. um den Haushalt zu beschließen. Ob weitere Verfahrensschritte für die Bauleitplanung behandelt werden, ist offen. Dazu müssen die Fragen, Anregungen und Bemerkungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Verwaltung, der Träger öffentlichen Belange und der Öffentlichkeit hinreichend beantwortet oder berücksichtigt sein.
Ich bin gespannt.

Die Wachstation der DLRG wurde auf Antrag der CDU auf die Tagesordnung gesetzt. Eine echte Begründung und vor allem Lösungsansätze oder Lösungsvorschläge wurden nicht vorgetragen. Der Bürgermeister führte noch einmal aus, daß die Prinzeninsel den Hohenzollern gehört und der Vertrag über die Nutzung des Strandbades und der Badeanstalt 1998 ausgelaufen ist. Seither besteht ein vertragsloser Zustand, der ausgelaufene Vertrag wird aber weiter „gelebt“.
Herr Dr. Erdtmann bezweifelt die Aussage zum Eigentum der Hohenzollern an dem von der Stadt errichteten Gebäude und wird dazu Einsicht in die Akten und Verträge nehmen.
Auch mit der DLRG gibt es keine vertragliche Regelung.
Der Sachstand in der Siskussion läßt sich wie folgt zusammenfassen. Die Hohenzollern würden über einen Neubau nachdenken, die DLRG könne in Zukunft die Räume im TSV-Vereinsheim nutzen. Diese Räume werden jetzt frei, weil der Musikzug dort aus- in den ehemaligen Schießstand unter der Turnhalle im Schiffsthal einzieht.
Ich führte dann aus, daß es um drei Themenkomplexe geht:
1. Um den Zustand des Wachraumes auf der Prinzeninsel.
2. Um die Lagerung des Materials, das derzeit in der Badeanstalt an der Fegetasche lagert sowie um Abstellplätze für Rettungsboote und den Mannschaftsbus.
3. Um Schulungs- und Gemeinschaftsräume.
Dazu regte ich an zu prüfen, ob es möglich ist, der DLRG durch die Bereitstellung von städtischen Räumen oder Flächen zu helfen. Meine Anregung ist, daß sich Vertreter*innen der Verwaltung, der Selbstverwaltung und der DLRG zusammensetzen, um zu ermitteln, ob es hier Lösungsmöglichkeiten gibt.
Hierzu äußerte der Bürgermeister, daß die Stadt zwar Trägerin der Feuerwehr ist, aber nicht der DLRG. Hier sei auch deren Landesverband mit einzubeziehen.
Ich halte die Arbeit der DLRG, auch die Jugendarbeit, für ausgesprochen gut und der Rettungsdienst ist eine ehrenamtliche Leistung, die nicht hoch genug geschätzt werden kann. Von daher kann sich die Stadt für dieses Engagement glücklich schätzen. Darum werde ich mich weiterhin dafür einsetzen , die Arbeit der DLRG zu ermöglichen und zu unterstützen.

Im folgenden Tagesordnungspunkt ging es um die Mitgliedschaft der Stadt in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs in Schleswig Holstein (RAD.SH). Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, der AG beizutreten. Der Kostenpunkt beträgt 750,– Euro pro Jahr. Herr Evers (FWG) fragte nach, welchen Nutzen die Stadt aus der Mitgliedschaft zieht. Eine berechtigte Frage. Der Bürgermeister führte dazu aus, daß Verbände wie z.B. der Städtebund zum einen Fachinformationen und Beratungsleistungen bieten und zum anderen die Interessen der Beteiligten bündeln und ihnen damit in der politischen Diskussion größeres Gewicht verleihen.
Dem Antrag der Verwaltung wurde vom Ausschuß zugestimmt.
Eine richtige Entscheidung, wie ich meine.

Bei der Kooperationsvereinbarung Plön – Ascheberg ging es um die Problematik, wie sich die Stadt Plön zur Entwicklung von 80 Wohneinheiten in Ascheberg positioniert. Wichtig, und auch für die Landesplanung der Landesregierung von Bedeutung ist, daß die Entwicklung von Wohneinheiten im Stadt-Umlandbereich zwischen den Umlandgemeinden und der Stadt Plön abgestimmt wird.
Dazu soll eine seit langem bereits bestehende Vereinbarung mit Ascheberg, auf deren Basis Ascheberg diese 80 Wohneinheiten ohnehin ohne weitere Zustimmung Plöns realisieren kann, überarbeitet und den neuen Bedarfszahlen angeglichen werden.
Natürlich besteht auch ein Zusammenhang zwischen Bedarf und den Planungen für das Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehemals Seewiesen), aber nach einem kurzen Geplänkel zwischen Herrn Zender (CDU) und mir haben wir darauf verzichtet, das Thema weiter zu erörtern. Schließlich bestand kein direkter Bezug und der bevorstehende Anpfiff des Handballspieles Deutschland – Spanien wirkte in diesem Fall als Diskussionsbeschleuniger.
Ich halte eine Abstimmung der Wohnbauentwicklung im Stadt-Umland-Bereich für absolut wichtig. Es wäre anzustreben, wenn sich hier alle Beteiligten an einen Tisch setzen könnten, um eine gesteuerte Entwicklung hinzubekommen. Schließlich hängen von der Bevölkerungsentwicklung auch Themenfelder zusammen wie die zukünftige Entwicklung der Schullandschaft, des Personennahverkehrs, u.s.w.. Leider scheint der Ascheberger Bürgermeister hier wenig gesprächsbereit zu sein, obwohl gerade Ascheberg von der alten Kooperationsvereinbarung profitiert.

Eine Neuerung ist die Behandlung von Bauanträgen im öffentlichen Teil der Sitzung, sofern keine persönlichen Interessen betroffen sind. Die Kreisberufsschule plant Umbaumaßnahmen, in deren Verlauf mehrere Bäume gefällt werden sollen. Nachdem der SteU in seiner letzten Sitzung sein Einvernehmen versagt hat, soll das Einvernehmen jetzt erteilt werden, vorausgesetzt es kommt zum Abschluß der Bauarbeiten zur Neuanpflanzung einer noch festzulegenden Anzahl von Bäumen mit einem Mindestumfang des Stammes von 45 cm.
Das ist für mich in Ordnung. Die jetzigen Bäume haben zwar einen Umfang von 75 cm, aber der Umbau der Schule ist für mich bedeutsamer als der Erhalt der bisherigen Bäume. Der Schaden für die Umwelt wird aus meiner Sicht durch die Neuanpflanzung auf längere Sicht ausgeglichen.

 

Grünflächenkonzept

Das beherrschende Thema in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) war das Grünflächenkonzept. Es ist parteienübergreifend einhellige Meinung, die städtischen Grünanlagen aufzuwerten. Mittel zum Zweck ist erst einmal ein Grünflächenkonzept. Damit soll eine einheitliche Linie für die Umgestaltung festgelegt werden. In die Betrachtung wurden 24 unterschiedliche städtische Flächen und Standorte mit insgesamt 3500 qm einbezogen.

Es wurden mehrere Landschaftsplanungsbüros angeschrieben, Ideen für ein Konzept vorzustellen. Zwei Büros sind der Aufforderung gefolgt.

Die Idee für das erste Konzept grifft die typischen Strukturen des Umlandes auf, das durch Seen, Hügel und Knicks charaktisiert wird. Strukturen wie die Hügel sollten sich in bewegten, welligen  Hecken wiederfinden, Knicks könnten durch alleinstehende Bäume bzw. große Sträucher symbolisiert werden. Dabei wies die Landschaftsplanerin auf die grobe Kostenschätzung für die erste Anlage der Beete (60,– bis 80,– Euro pro qm) sowie auf die Folgekosten für die Pflege hin.

Die Idee für das zweite Konzept greift das Thema eine Briese durch Plön auf. Leitthema sind Wind und Wasser. Dementsprechend soll sich die Farbwahl der Pflanzen mit dem Schwerpunkt auf Blau und Weiß liegen. Darüber hinaus wird das Thema Fisch, das auch im Stadtwappen enthalten ist, thematisiert. Auch hier wies die Landschaftsplanerin auf die Kosten und Folgekosten hin. Auf Nachfrage schätzte sie die Kosten für die Erstanpflanzung auf 40,– bis 50,– Euro.

Der Bürgermeister wies darauf hin, daß im Haushalt bereits 30.000,– Euro für die Erstellung eines Konzeptes und erste Maßnahmen berücksichtigt sind. Darüber hinaus sind im Haushalt jährlich 180.000,– Euro für die Pflege der Grünanlagen vorgesehen. Diese Ausgaben fallen ohnehin an, egal ob die bisherigen oder die neu gestaltete Grünanlagen zu pflegen sind.

Wichtig war allen SteU Mitgliedern auch, daß hier nicht nur ein Konzept für die Schublade erstellt wird, sondern daß es auch umgesetzt wird. Daher habe ich vorgeschlagen, diese Forderung von Herrn Melzer (CDU) über eine Selbstverpflichtung der Selbstverwaltung abzusichern. Wichtiog war aber allen, daß die Maßnahme auch schrittweise – je nach Haushaltslage – umgesetzt werden kann.

Der Umweltbeauftragte betonte, daß nach Möglichkeit einfache und bescheidene Anlagen gewählt werden sollten, da diese gut zu Plön passen würden. Darüber hinaus betonte er, daß er vielfach auf das ehemalige Goldfischbecken vor dem Bahnhof angesprochen wurde, das viele wiederhaben wollen. Um ehrlich zu sein, ich fände es auch gut.

Am Ende hat der Ausschuß sich darauf festgelegt, eines der Büros zur Abgabe eines Angebotes für ein Konzept aufzufordern. Eine Vergabe soll erst erfolgen, wenn Klarheit über die Kosten besteht. Welches Büro zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wird, sage ich hier noch nicht, um der Verwaltung die Gelegenheit zu geben, das andere Büro über die Entscheidung zu informieren. Schließlich habe ich darauf hingewiesen, daß die Landschaftsplanerin die Entscheidung nicht aus der Zeitung erfahren soll, und das heißt natürlich auch, nicht aus meinem Blog.

Ein weiteres Thema war der Baufortschritt im Steinbergweg. Die Arbeiten sollen im Mai 2018 abgeschlossen sein. Bisher bewegt sich die Arbeit im Kosten- und Zeitrahmen.

Frau Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) berichtete über die Arbeit des AG Fahrrad. Der Bericht des Planungsbüros liegt nunmehr vor und wurde den Mitgliedern der AG-Fahrrad und der Verwaltung vorgestellt. Er zeigt nicht nur die Schwachstellen auf, auf die bereits von der AG Fahrrad erkannt wurden. Es wird auch ein Vorschlag für die zukünftige Gestaltung des Plöner Radwegenetzes gemacht. Im Januar wird eine öffentliche Veranstaltung geplant, in der die Ergebnisse vorgestellt werden und die Bürger*innen ihre Anregungen und Vorschläge einbringen können.

Haushaltsentwurf SteU

Heute wurde im Ausschuß der Haushaltsplan des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) behandelt. Der Haushalt ist das “Königsrecht der Politik”, die Haushaltsdebatte ist ein guter Anlaß für die politische Auseinandersetzung,  Profilierungsversuche und vor allem die Grundlage für alles, was im kommenden Jahr finanziert werden soll. Unabhängig von  in Parteiprogrammen niedergelegten Wunschzetteln wird mit dem Haushalt festgelegt, was tatsächlich realisierbar ist.

Erstaunlicherweise gab es um die einzelnen Positionen wenig Streit. Die Höhe der Planungskosten ist eine Position im Haushalt, die gerne hinterfragt wird. In Anbetracht der in Aussicht stehenden Städtebauförderung gab es hier aber nur verhaltene Kritik. Interressant waren die Anmerkungen von Herrn Ewers (FWG), der die Ansätze für Leistungen der Stadtwerke im ablaufenden Haushaltsjahr als zu niedrig bezeichnete. Gleichzeitig betonte er, dass die Ansätze für 2018 wieder auf einen realistischen Wert angehoben seien. Der Bürgermeister bestätigte ihn in seiner Auffassung.

Städtebauförderung und Sammelruftaxi

Wer meinen Blog in der Vergangenheit aufmerksam gelesen hat wird bemerkt haben, dass ich mich immer dafür eingesetzt habe, mit vorausschauenden Planungen die Grundlagen dafür zu schaffen, dass Plön in den Kreis der Gemeinden aufgenommen wird, die mit Geld aus der Städtebauförderung unterstützt werden.
Wie im öffentlichen Teil der heutigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) angedeutet wurde, ist es sehr wahrscheinlich, dass Plön zu den Städten in Schleswig Holstein gehören wird, die in den Genuss der Städtebauförderung kommen werden.
Erfolg hat viele Eltern, vor allem wohl die Verwaltung, die sich der Sache angenommen hat.
Als Anstoßgeber hefte ich mit aber klein wenig vom Erfolg auch an meine Fahne.

Nicht auf meinem Mist gewachsen ist die Idee des Sammelruftaxis. Die Bewohner*innen des Parnassgebietes, wo auch das DRK-Altenheim angesiedelt ist, beklagen, dass die Innenstadt an Samstagen und Sonntagen mit dem Bus nicht zu erreichen ist. Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen wurden auf Vorschlag des Bürgermeisters 5.000,– Euro in den Haushalt sentwurf eingestellt, um einen einjährigen Versuch mit Sammelruftaxis zu starten. Die Sammelruftaxis werden am Samstagnachmittag und am Sonntag jeweils am Vormittag und Nachmittag nach Fahrplan verkehren. Voraussetzung ist, dass sich die Fahrgäste vorher telefonisch zur Mitfahrt melden. Details sind mir noch nicht bekannt, die Aktion finde ich aber gut.

4 Stunden SteU

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt hat heute volle Stunden getagt. Die Tagesordnung war lang und die Ausführungen des Ausschußvorsitzenden Bernd Möller (CDU) und das Zwischengerede von Gernot Melzer (CDU) waren nicht wirklich ausschlaggebend für die Sitzungsdauer.

Zu Beginn der Sitzung erläuterte Herr Schäfer von der Kreisplanung der Verwaltung und der Selbstverwaltung ein vereinfachtes Planungsverfahren. Dies hätte bei der Wahl des Bauplatzes für die Kita auf dem ehemaligen Spielplatz am Appelwarder zur Anwendung kommen können. Damit nach meiner Einschätzung die Auswahl des jetzigen Standortes am Plauer Weg vermeidbar gewesen.
Ich warf der Verwaltung vor, uns dies nicht bei der Entscheidungsfindung als eine Option vorgeschlagen zu haben. Mit dem Hinweis, dass damit naturschutzrechtliche Belange besser berücksichtigt worden wären, entgegnete der Bürgermeister, dass die Fläche naturschutzrechtlich kein Problem darstellen würde und man die Option seinerzeit verworfen hätte, weil damit nicht sichergestellt gewesen sei, daß die Kita rechtzeitig zum 01. August 2018 eröffnet werden kann.
Der Umweltschutzbeauftragte Achim Kuhnt fürte daraufhin aus, daß die baurechtliche Betrachtung und die fachliche Betrachtung der alten Obstbäume durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen kommt.
Etwas befremdlich fand ich, dass Herr Homeyer (Bauverwaltung) den von Herrn Schäfer als unverbindlich skizzierten Zeitrahmen für das vereinfachte Planungsverfahren erst als unrealistisch bezeichnete, als Herr Schäfer die Sitzung bereits verlassen hatte.
Das ist um so unverständlicher, weil ich die Information der Kreisplanung als Handreichung verstanden habe, um der Plöner Verwaltung, die ja an einigen Bebauungsplänen(z.B. Johannisstraße) schon seit Jahren herumknöckst, ohne sie zum Abschluß zu bringen, ein wenig unter die Arme zu greifen.

Ein anderes Thema war der Lärmschutzaktionsplan. Er ist durch EU-Recht vorgeschrieben und die Stadt ist erst durch sanften Druck und zarte Drohung dazu angehalten worden, die Planung zum Abschluß zu bringen.
Der Umweltbeauftragte Achim Kuhnt hat vorgeschlagen, den für die B 430 in Richtung Neumünster vorgeschlagenen Tempo-50 Bereich vom Mühlensee bis hin zum Koppelsberg auszudehnen. Hiervon würden Campingplatz, Jugendherberge und vor allem die Kleingärtner profitieren.
Ich habe angeregt, die vorgeschlagene Tempo-30 Zone vor dem Kindergarten in der Rautenbergstraße nicht nur bis zur Hipperstraße auszuweisen, sondern bis zur Tankstelle. Damit wäre auch der Bereich vor der Grundschule Breitenaustraße erfasst.
Darüber hinaus habe ich vorgeschlagen, den Tempo-50 Bereich auf der B 76 in Richtung Kiel nicht am Ende der Stadtseebrücke enden zu lassen, sondern bis zur Einmündung des Appelwarders (alte B 76, sog. Todeskurve) weiterzuführen.
Alle drei Vorschläge wurden in der Abstimmung angenommen und werden nur in den Entwurf eingearbeitet, der in der kommenden Woche in der Ratsversammlung zum Beschluss eingebracht wird.

In der öffentlichen Informationsveranstaltung zum Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehemals Seewiesen) am Dienstag der vergangenen Woche wurde von der Stadtplanerin das Ergebnis der Umfrage zur Baulandaktivierung angedeutet. Die Aussage war: 91 Fragebögen wurden verschickt, 9 Eigentümer*innen hätten Interesse an einem Verkauf. Das wurde dann schnell dahingehend gedeutet, dass es einen Bedarf für das Baugebiet gäbe. Hintergrund ist, dass die Innenraumpotentialanalyse einen Realisierungsgrad von 25% des Potentials annimmt. Damit wäre der Bedarf in Plön nur fast gedeckt, das Neubaugebiet ließe sich begründen.
Jetzt liegt eine differenzierte Auflistung vor.
Von 91 Fragebögen gab es 48 Rückläufer. Von den Rückläufern gaben 25 Eigentümer*innen an, eine Bebauung zu wünschen. Dabei würden nur 11 Interessenten an eine Veräußerung des Grundstückes denken, die übrigen streben eine eigene Nutzung an.
Bei 48 vorliegenden Antwortbögen entsprechen 25 Interessenten einer Quote von über 50%. Selbst wenn man alle 91 Fragebögen betrachtet und nicht beantwortete Fragebögen als „nein“ wertet, was methodisch höchst fragwürdig bis manipulativ wäre, liegen wir dann immer noch bei einer Quote von über 25%.
Mit einer aktiven Innenverdichtungsinitiative ließe sich hier sicher eine höhere Quote erzielen. Die beschlossene Einrichtung eines Baulandkatasters ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Im Übrigen wurden nur die Grundstückseigentümer*innen angeschrieben, für deren Grundstücke geltendes Baurecht besteht.
Weiter zu berücksichtigen wären die Flächen, für die Baurecht geschaffen werden könnte. Auch hier ließen sich nach ersten Abschätzungen mindestens 40 Wohneinheiten entwickeln, vermutlich mehr.
Nach meiner Auffassung hat mit der Nennung der Zahlen 91 und 9 der Eindruck verfestigt, dass der Planungsverband Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehemals Seewiesen) hier kein ergebnisoffenes Bebauungsplanverfahren durchführt, sondern mit der Wahrheit, der reinen Wahrheit aber nicht der ganzen Wahrheit versucht, einen Bedarf zu begründen, der nicht zu begründen ist.
Schade, dass die KN in ihrer Berichterstattung über die Informationsveranstaltung die Zahlen 91 und 9 unkritisch übernommen und damit in die Welt gesetzt hat.

Kita-Standort Schiffsthal

Am Mittwoch tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) Schwerpunktthema des öffentlichen Teiles war der Standort des geplanten Kindergartens am Schiffsthal. Das Thema sollte ursprünglich gemeinsam mit dem Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) besprochen werden. Der Tagesordnungspunkt wurde während der Vorbereitungsphase des Sitzungstermins gestrichen. Aufgrund von neuen Erkenntnissen stellte der Ausschußvorsitzende Herr Möller (SPD) den Dringlichkeitsantrag, das Thema wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Das ist dann erfolgt.

Der Ausschußvorsitzende stellte fest, daß die Abstimmung zwischen den Ausschüssen schlecht gelaufen ist. Der GA sei für die Frage zuständig, ob Kindergartenplätze benötigt werden und gebaut werden sollen. Auch die Frage, wer Träger der Einrichtung sein soll, fiele in den Zuständigkeitsbereich des GA
Die Zuständigkeit für die Klärung der Standortfrage läge aber eindeutig beim SteU. Das gelte auch für die Zuständigkeit für Neubauten der Stadt Plön.

Der Bürgermeiser erwiderte, daß sich die Notwendigkeit für einen Neubau erst im März 2017 herausgestellt hat, als die Zahlen über die Nachfrage nach Kindergartenplätzen vorlagen. Es hätten sich deutlich mehr Eltern für einen Kindergartenplatz beworben als erwartet. Seit dem Zeitpunkt habe der GA dreimal getagt, das Thema wurde dort diskutiert. Die Problematik war den Fraktionen bekannt oder hätte bekannt sein müssen. Wenn es eine Verzögerung bei der Information des SteU gegeben hat, würde diese zwei, maximal drei Wochen betragen. Darüber hinaus würde das Gebäude durch die Johanniter errichtet und damit sei es kein Neubau der Stadt Plön.

Der Umweltbeauftragte Herr Kuhnt führte aus, daß der Platz hinter der Aula durchaus als Standort in Frage gekommen wäre und auch noch in Frage kommen könnte. Der 50-Meter Uferschutzstreifen, der immer als Totschlagargument gegen diesen Standort angeführt wurde, käme hier nicht zum tragen, weil das gesamte Gebiet bis kurz vor dem Ufer durch einen gültigen Bebauungsplan abgedeckt sei. Damit seien Bauvorhaben in diesem Bereich nach §35 Landesnaturschutzgesetz zulässig. Die Aussagen der Verwaltung seien falsch gewesen, dieses Thema sei auch nachweislich nicht mit dem Kreis erörtert worden.

Der Bürgermeister äußerte daraufhin, daß er den §35 Landesnaturschutzgesetz anders auslegen würde und eine Befreiung nur unter einer sehr weiten Auslegung der Ausnahmeregelungen möglich wäre. Er bezweifelte, daß der Kreis diesen Lösungsweg mitgetragen hätte. Darüber hinaus führte er aus, daß die Fläche der Schulhof des Förderzentrums sei. Er betonte die Bedeutung der Kindergartenversorgung und wies ergänzend darauf hin, daß die Eltern einen einklagbaren Anspruch auf einen Kindergartenplatz hätten.
Er stellte später dar, daß zwei Optionen zur Auswahl ständen.
1. Der jetzt geplante Standort und die Kindergartenplätze im Herbst 2018
oder
2. die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den ehemaligen Spielplatz am Appelwarder (in der alten Todeskurve) und die Kindergartenplätze erst im Herbst 2019.
Der voraussichtliche Zeitbedarf für die Aufstellung eines B-Planes für den bereich um den ehemaligen Spielplatz wurde später von der Verwaltung mit 9 Monaten angegeben.

Ratsherr Höppner führte aus, daß es sich hier nicht um eine ökologisch wertvolle Streuobstwiese handeln würde, sondern um eine alte, sortenreine Apfelplantage und damit um einen ehemaligen landwirtschaftlichen Betrieb. Das würde den Unterschied zwischen dem geplanten Standort und dem alten Apfelgarten auf der Prinzeninsel ausmachen. Der Verlust der Obstbäume könne zudem durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden.
Die Teamleiterin 32 (Stadtplanung) ergänzte, daß die zu erwarteten Eingriffe bereits bei der Erstellung des Bebauungsplanes ausgeglichen wurden.

Frau Dr. Unbehau (Bündnis 90/Die Grünen entgegnete, daß es sich zwar um eine alte Obstplantage handeln würde, diese hätte sich aber in den vergangenen Jahren zu einem wertvollen Biotop entwickelt. Der Umweltschutzbeauftragte unterstrich die Aussage von Frau Dr. Unbehau und betonte, daß der Grundsatz gelte: „Vermeidung vor Ausgleich“.

Der Ausschuß stimmte abschließend mit 6 Ja- bei 2 Nein-Stimmen für den Standort.

Der Bürgermeister kündigte an, daß es am 08. August eine öffentliche Informationsveranstaltung zu dem Thema geben wird.

Nach meiner Ansicht ist das Verfahren wirklich nicht optimal gelaufen. Der Vorsitzende des SteU hätte, da stimme ich Herrn Möller zu, umgehend informiert werden müssen, um das Thema des Standortes im zuständigen Ausschuß zu beraten. Darüber hinaus kann der Anschein entstehen, daß die Alternative „Standort hinter der Aula“ möglicherweise nicht mit der gebotenen Sorgfalt geprüft wurde. Ich verstehe den §35 Absatz 3 a) Landesnaturschutzgesetz durchaus im dem vom Umweltbeauftragten vorgetragenen Sinn. Hierzu wäre nach meiner Einschätzung eine Abstimmung mit dem Kreis durchaus zielführend gewesen. Darüber hinaus wurde nach meinem Kenntnisstand nicht geprüft, ob der Schulverband bereit gewesen wäre, die als Schulhof ausgewiesene Fläche gegen die Fläche zu tauschen, die nach dem jetzigen Stand der Planung bebaut werden soll. Obwohl ich mich deutlich für die jetzige Lösung ausgesprochen habe und nach wie vor zu dieser Entscheidung stehe, frage ich mich, ob nur die Abstimmung zwischen den Ausschüssen suboptimal war. Ich würde mir wünschen, daß die Frage des Flächentausches und die Frage der Auslegung des §35 Landesnaturschutzgesetz mit dem Kreis und dem Schulverband noch vor dem Informationstermin am 08. August geklärt wird. Ein Umsteuern ist möglich, solange der erste Spatenstich nicht getan ist. Wenn es dadurch nicht zu einer nennenswerten Verzögerung des Baubeginnes kommt, würde ich die entsprechende Anpassung der Planung mittragen.

Eine Woche, drei Sitzungen

In der kommenden Woche geht es noch einmal zur Sache, bevor die kommunalpolitische Sommerpause beginnt.

Am Montag, dem 17. Juli tagt der Hauptausschuß (HA) um 1900 im Rathaus. Die spannenden Tagesordnungspunkte werden nicht-öffentlich behandelt:
N.7. Wegenutzungsverträge Strom und Gas; hier: Sachstandsbericht und Beratung über die weitere Vorgehensweise.
N.8. Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemeinden Ascheberg und Bösdorf;
hier: Evaluation der Verwaltungsgemeinschaft.

Ursprünglich sollten die Ausschüsse für gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) und für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) am Mittwoch gemeinsam tagen. Die gemeinsame Sitzung wurde auf Wunsch des Ausschußvorsitzenden des GA abgesagt. Die Entscheidung für den Träger des neuen Kindergartens und der Standort hinter der Aula im Schiffsthal ist gefallen, weitere Diskussionsbedarf besteht nicht.
Es ist aus meiner Sicht nicht optimal gelaufen, daß der SteU mit der Standortfrage nicht offiziell befaßt wurde. Allerdings hätte die Frage initiativ von den Fraktionen auf die Tagesordnung gesetzt werden können, das diese durch die Beratung im GA informiert waren. Vom Grundsatz her kann ich die Verstimmung einiger Mitglieder des SteU durchaus verstehen. Da ich selber an der Sitzung des GA teilgenommen und mich dort für die jetzige Lösung eingesetzt habe, kann ich mit der Situation aber gut leben.

Donnerstag kann es noch einmal hitzig werden. Dann tagt der Planungsverband mit dem langen Namen, (Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf, ehemals Seewiesen).
Mittlerweile hat sich im Ortsteil Tramm eine Bürgerinitiative gebildet. Ich bin gespannt, ob die Lokalpresse im Vorfeld berichten wird. Eine Pressemitteilung soll jedenfalls verschickt worden sein.

Jetzt doch Einvernehmen zum Erweiterungsbau des Gymnasiums

Die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt zeigten sich unzufrieden mit der Planung des Kreises für den Neu- bzw. Erweiterungsbau des Gymnasiums. Dennoch erteilte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt mit fünf Stimmen bei vier Gegenstimmen sein Einvernehmen. Danach kam mein Beschlußvorschlag, gemeinsam mit dem Kreis unter Beteiligung eines Fachbüros noch einmal Alternativen für den Standort des Gebäudes zu suchen, nicht mehr zur Abstimmung. Für die Erteilung des Einvernehmens stimmte die gesamte CDU-Fraktion (die Herren Melzer und Zender sowie Frau Petersen), außerdem Herr Möller sowie Frau Soltau von der SPD. Nur für den Fall, daß nach Fertigstellung des Gebäudes mal jemand fragt, wer dafür mit verantwortlich ist.

Die Diskussion wurde von Herrn Höppner (SPD) eröffnet, der das Vorgehen des Kreises scharf kritisierte. Er betonte, daß die Gemeinden nach einer Verordnung aus dem Jahr 2009 Träger der Allgemeinbildenden Schulen seien, also auch für die Gymnasien. Lediglich in den Kreisen Plön und Dithmarschen sei diese Verordnung nicht umgesetzt worden. Zudem würden die Gemeinden im Kreis Plön durch die Schulkostenbeiträge sowohl Investitionen wie auch Betrieb der Gymnasien finanzieren. Von daher sei es ein Unding, daß die Stadt vom Kreis nicht bzw. erst sehr spät an den Bauplanungen beteiligt worden sei. Dem Ausschuß wären Mitte des vergangenen Jahres lediglich Flächenzkizzen vorgelegt worden, ebenso im März diesen Jahres.
Herr Höppner kritisierte zudem die Stellungnahme der Waldbehörde vom 03. April diesen Jahres. Sie würde lediglich auf die Waldabstände abheben, ließe aber den ebenso zulässigen Aspekt, Veränderungen am Wald vornehmen zu können, völlig außer Acht. Zudem wies er darauf hin, daß der Kreis nie auf die Stadt zugekommen ist, um gemeinsam über eine Änderung des Grünordnungsplanes alternative Standorte für den Neubau zu finden.
Weiterhin führte er aus, daß wesentliche Aspekte des Denkmalschutzes durch die Stellungnahme des Kreises nur unzureichend berücksichtigt seien. Er deutete an, daß der Denkmalrat des Landes Schleswig Holstein durchaus noch die Möglichkeit hätte, das Bauvorhaben zu stoppen.

In meinem Beitrag ergänzte ich, daß die Pläne alle noch zu ändern seien, solange nicht der erste Spatenstich getan ist. Ich betonte, daß die Kreisverwaltung die Interessen der Stadt grob mißachtet hat. Zudem wichen die Pläne, die 2016 im Rahmen der Bauvoranfrage eingereicht wurden, von den im Jahr 2017 vorgelegten Plänen erheblich ab (Gebäudeform, Geschoßanzahl), so daß ich Herrn Dr. Erdtmann (FWG) zustimmen würde, daß der Ausschuß nicht mehr an das seinerzeit erteilte Einvernehmen gebunden sei. Ich betonte, daß wir durchaus die Möglichkeit hätten, den Aufstellungsbeschluß für einen Bebauungsplan und in Verbindung damit eine Veränderungssperre zu beschließen. Gleichzeitig merkte ich an, daß es sich dabei um ein „großes Geschütz“ handeln würde und formulierte folgenden Beschlußvorschlag:
„Der SteU möge beschließen, sich in einer Resolution direkt an die Frau Landrätin zu wenden, um unter Hinzuziehung eines Fachbüros die Standortalternativen für ein neues Gebäude, Fach- und Unterrichtsräume zu prüfen.“

Auch Herr Gampert (FWG) führte aus, daß die Stadt vom Kreis im Planungsprozess grob mißachtet und vor vollendete Tatsachen gestellt wurde.

Der Ausschußvorsitzende Herr Möller (SPD) äußerte nochmals sein volles Verständnis für alle Argumente, gab aber zu verstehen, daß er nicht bereit sei, dem Kreis die ganze Schuld zuzuweisen. Der Ausschuß hätte seine Bedenken bereits bei der ersten Antragstellung formulieren können. Zudem könne er der Argumentation des Kreises folgen, daß z.B. eine Containerlösung für naturwissenschaftlichen Unterricht nicht möglich sei. Darauf erlaubte ich mir den Zwischenruf: „Eine starke Behauptung ist besser als ein schwacher Beweis“. Aus dem Publikum kan ein weiterer Zwischenruf, daß die Qualität des Unterrichtes vom Lehrpersonal abhinge, nicht vom Unterrichtsraum“.

Herr Möller weiter: Es sei gut, daß zwei getrennte Schulhöfe entstehenwürden, einer für die älteren, einer für die jüngeren Schülerinnen und Schüler.
Darauf entgegnete ich, daß dies nicht der Fall sei, da es keinen Parkplatz anstelle der Fahrradstellanlage neben dem Ehrenmal geben wird und der jetzige Parkplatz vor der Aula Parkplatz bleiben und nicht Schulhof wird.

Anschließend ergänzte Herr Dr. Erdtmann, daß der Kreis das Einvernehmen der Stadt ersetzen könne, sofern die Stadt es nicht erteilt. Allerdings könne man gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen. Der Aufstellungsbeschluß für einen Bebauungsplan sei daher unnötig.
Es sei aber unglücklich, wenn planende und genehmigende Behörde identisch seien.

Der Herr Bürgermeister ging dann noch einmal auf die Situation ein, daß der Kreis ja nur bauen könne, weil er 2,1 Millionen Euro an Zuschüssen erhalten würde und wies auf einen gewissen Zeitdruck im Zuteilungsverfahren der Fördermittel hin.

Herr Melzer (CDU) betonte, daß es eine Menge Pro- und Contra Argumente gäbe und er hin- und hergerissen sei. Ein Nein zu der Erweiterung, nur um dem Kreis seine Unzufriedenheit zu zeigen, käme für ihn aber nicht in Frage.

Darauf erwiederte ich, daß es hier nicht um eine Trotzreaktion ginge, mit der der Kreis für seine Versäumnisse abgestraft werden soll, sondern darum, auch für die Schülergenerationen in den nächsten 20 bis 30 Jahren einen anständigen Schulhof bereitzuhalten.
Daher wäre es vertretbar, die Panungen noch einmal zu überarbeiten und leichte Verzögerungen bezüglich des Baubeginnes hinzunehmen.
Zudem würde die Blickachse vom Hauptgebäude auf den Wald und den See durch den Neubau zerstört, der sich als Querriegel in die Aussicht schiebt. Die Schüler*innen in den seeseitigen Unterrichtsräumen des Hauptgebäudes werden zukünftig auf die direkt gegenüberliegenden Blechlamellen des Neubaus gucken.

Frau Petersen (CDU) betonte, daß Entscheidungen von heute sich in der Zukunft als richtig oder falsch herausstellen können, man den Neubau aber nicht durch einen B-Plan verhindern solle.

Herr Möller (SPD) betonte noch einmal daß sich aus dem Kreis der betroffenen Lehrer*innen-, der Eltern- und der Schüler*innenschaft niemand zu Wort gemeldet und Nachbesserungen gefordert hat, obwohl durchaus klar war oder hätte klar sein müssen, daß hier im Zusammenwirken mit der Stadt noch Änderungen möglich gewesen wären.
Damit hat er recht. Ich habe zwar eine Menge Kritik und nur wenig Zustimmung aus dem o.g. Kreis gehört, aber niemand war bereit, sich öffentlich zu äußern und sich damit gegen die Schulleiterin zu stellen. Wie sagte Herr Möller: Wenn sie nichts sagen, dann scheinen sie zufrieden zu sein und müssen mit dem Ergebnis leben.
Dazu möchte ich ergänzen: Es soll hinterher nur niemand sagen, er*sie habe von nichts gewußt.

Wie geht es in Sachen Erweiterungsbau Gymnasium weiter?

Wie ich ja schon in meinem Beitrag vm 21. März 2017 zum Ausdruck gebracht habe, ist die Planung für den Erweiterungsbau des Gymnasiums nach meiner Meinung aus städtebaulicher Sicht eine glatte 5-minus.

In seiner letzten Sitzung hatte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) erst einmal sein Einvernehmen versagt, aufgehängt an der noch offenen Frage des Baumschutzes, die in der Planung des Kreises einfach nicht beachtet wurde. Ein weiterer Anhaltspunkt für meine Bewertung der betreffenden Planungsarbeit.
Im Verlauf der Sitzung stellte sich heraus, daß die Pläne, zu denen die Stadt 2016 ihr Einvernehmen gegeben hatte, von den nun vorgestellten Plänen abwichen und zudem in einer – bis dahin nicht bekannten – vierten Phase eine nochmalige Verlängerung des Querriegels geplant ist.

Aufgrund der veränderten Pläne machte Herr Dr. Erdtmann klar, daß er sich nicht mehr an das damals ausgesprochene Einvernehmen gebunden fühlte. Im Ergebnis sollte noch einmal mit der Forstbehörde geklärt werden, ob der Waldabstand tatsächlich eingehalten werden muß oder ob eine Befreiung ausgesprchen werden kann, so wie es beim Neubau der Turnhalle bereits vrexerziert wurde.

Wie geht es weiter?
1. Es wird noch einmal ein nicht öffentliches Abstimmungsgespräch geben.
2. Aus meiner eigenen Erfahrung als ehemaliger Angehöriger einer Verwaltung auf Ebene einer höheren Bundesbehörde würde ich vermuten, daß Mitarbeiter*innen des Kreises versuchen, die Forstbehörde zu bewegen, unbedingt an dem Waldabstand festzuhalten, um ihre Planung als alternativlos darzustellen und damit durchzudrücken. Wie gesagt eine Vermutung, der Nachweis wird nicht zu führen sein, aber alles andere würde mich wundern.
3. Am Mittwoch, dem 05. April 2017 wird das Thema in der Sitzung des SteU als Tagesordnungspunkt 6 in öffentlicher Sitzung weiter beraten. Eine Vorlage der Verwaltung dazu gibt es bislang nicht. Wie immer gibt es aber eine Einwohnerfragestunde, in der sich die interessierte Öffentlichkeit mit Fragen und Anregungen an die Verwaltung und Selbstverwaltung wenden kann.

Natürlich wäre noch zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, über einen Dringlichkeitsantrag die Einleitung eines B-Plan Verfahrens in Verbindung mit einer Veränderungssperre zu beschließen. Das wäre aber fast schon das Mittel der letzten Wahl und würde nur durchgehen, wenn meine Kolleginnen und Kollegen im SteU keine andere Möglichkeit mehr sehen.

Ich hoffe, daß es mir gelingt, mich bis dahin noch von einem Architekten beraten zu lassen, der sich schon einmal mit Schulbau befaßt hat. Ich will sichergehen, daß ich mit meiner Einschätzung tatsächlich richtig liege.

Einvernehmen für Anbau noch nicht erteilt

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt ging es fast zwei Stunden lang um den Neubau eines Schultraktes für das Gymnasium Schloß Plön in der Prinzenstraße. Der Neubau soll den bisherigen naturwissenschaftlich-künstlerischen Fachbau ersetzen, der energetisch nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Ausgangspunkt der Diskussion war der Antrag des Kreises, für den Neubau mehrere durch die Baumschutzsatzung der Stadt geschützte Bäume auf dem Schulhof zu fällen. In dem Zusammenhang kam bei den Mitgliedern des Ausschusses die Frage auf, ob alternative Standorte für den Neubau tatsächlich ernsthaft geprüft wurden. Letztendlich konnten die anwesenden Mitglieder der Kreisverwaltung die Zweifel daran nicht ausräumen, so daß der Ausschuß mit 4 Stimmen, einer Gegenstimme und drei Enthaltungen dem Antrag von Herrn Dr. Erdmann (FWG) folgte, den Kreis zu bitten, nochmals in die Abstimmung mit der Forstbehörde und der oberen Naturschutzbehörde zu gehen, um Alternativen für den Standort zu prüfen.

Ich freue mich, ausführlich über das Thema schreiben zu können, da es aus dem nicht-öffentlichen Teil der Sitzung in den öffentlichen Teil verlegt wurde.

Der derzeitige Planungsstand für den Neubau.

Der derzeitige Planungsstand für den Neubau.

Zu Beginn der Sitzung wurde beschlossen, die anwesenden Mitarbeiter*innen der Kreisverwaltung (die Herren Jordan und Siebelts sowie Frau Kraus) und die Direktorin des Gymnasiums, Frau Paulsen, als Sachverständige zuzulassen, damit sie sich zu den Tagesordnungspunkten äußern können.

Frau Paulsen nutzte die Gelegenheit, die anwesenden zu begrüßen und ihre Schule vorzustellen. Sie legte die Gründe dar, die einen Neubau aus ihrer Sicht zwingend erforderlich machen. Sie betonte, daß die Schule aus allen Nähten platzen würde. Aufgrund der Anmeldezahlen (123 Schüler*innen) wird der nächste Jahrgang fünfzügig geführt. Insgesamt werden um die 800 Schüler*innen unterrichtet (die genauen Zahlen habe ich leider nicht notieren können). In Zukunft würde die Zahl dauerhaft niedriger liegen, so daß mittelfristig mit drei- oder vierzügigen Jahrgängen zu rechnen ist. Die Umstrukturierung sei in drei Phasen geplant. Zuerst würde der Neubau erstellt, damit die Naturwissenschaften aus dem jetzigen Fachgebäude dahin umziehen könnten. Anschließend würden die Klassenräume, die sich unter dem Dach des Hauptgebäudes befinden, in das alte Fachgebäude verlegt, um das Dach zu sanieren. In der Phase Drei wäre der Rückumzug aus dem Fachgebäude in das Dachgeschoß vorgesehen, damit der Abriß des alten Fachgebäudes erfolgen kann.

Anmerkung: Wie sich späteren Verlauf der Sitzung herausstellte, ist in einem vierten Schritt geplant, den Neubau des Fachtraktes zu verlängern, um weitere Klassenräume zu schaffen. Ich persönlich fand die Darstellung überzeugend. Zu denken gab mir lediglich der populistische Hinweis, daß der Putzwagen mehr Platz hätte als ein*e Schüler*innen. Auch das Foto, auf dem ein Kind hinter der aufgeklappten Tafel nicht zu sehen war, wirkte gestellt und kratzte damit leicht an der Überzeugungskraft des Vortrages.

In seinen darauf folgenden und damit nicht mehr einleitenden Worten erläuterte der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Bernd Möller (SPD), daß sich der Ausschuß mit folgenden Fragen beschäftigen würde:
– ist der jetzt geplante Standort der richtige Standort?
– gibt es andere Möglichkeiten der Gebäudestellung?
– besteht überhaupt die Notwendigkeit für ein neues Gebäude?
– ist es pädagogisch sinnvoll, den Schulhof durch einen Gebäuderiegel zu teilen?

Dazu ergänzte ich, daß die Frage des Standortes durchaus von baurechtlichem Belang ist, da kein Nachweis erbracht wurde, daß andere Standorte, die den Bestand der geschützten Bäume gesichert hätten, ernsthaft geprüft worden seien. Im übrigen würde durch den geplanten Anbau jede spätere Weiterentwicklung des Schulstandortes Prinzenstraße verbaut. Die Entwicklung der Schulstandorte in Plön fiele für mich ganz eindeutig in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt.

Daraufhin erwiederte Herr Siebelts (Kreis), daß es nicht Sache des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt sei, das pädagogische Konzept und die Planung des Kreises zu hinterfragen. Er betonte, der Ausschuß hätte sich nur mit dem baurechtlichen Aspekt zu befassen und ein Baum sei kein Grund für eine Versagung.

Herrn Dr. Henning Höppner (SPD) bestätigte meine Auffassung und wies darauf hin, daß der Kreis die Summe seiner Städte und Gemeinden sei und bislang alle Schulentwicklungsfragen im gegensitigen Einvernehmen zwischen Kreis und Gemeinde bzw. Stadt gelöst worden wären.
Darüber hinaus fragte er, warum es möglich gewesen sei, die neue Sporthalle in den Wald hineinzubauen, aber mit dem neuen Fachtrakt ein Abstand von 30 Metern zum Waldrand eingehalten werden muß. Das dafür einschlägige Waldgesetz hätte sich seit dem Turnhallenbau nicht geändert.

Die Teamleiterin 33, Frau Kricheldorff (Stadt Plön) griff die Argumentation von Herrn Siebelts (Kreis) auf und erwähnte, daß ein Baum kein Baurecht behindern dürfe und verwies auf die einschlägige Rechtsprechung.

Daraufhin entgegnete der Umweltschutzbeauftragte, Herr Kuhnt, daß Baurecht vor Baumrecht gelte, solange keine Baumschutzsatzung besteht. Da Plön aber eine Baumschutzsatzung hat, würde Baumrecht vor Baurecht gelten. Man hätte seitens des Kreises zwar den Waldschutz beachtet, es aber versäumt, die Baumschutzsatzung bei der Planung zu berücksichtigen. Im übrigen hätte seine Nachfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) ergeben, daß diese Dienststelle des Kreises nicht in die Planung mit einbezogen wurde.

Zu einem späteren Zeitpunkt griff die Teamleiterin 33 das Thema noch einmal auf und bezog sich auf einen Kommentar, wonach Baumschutzsatzungen nicht dazu genutzt werden dürfen, um Baurecht zu verhindern. Darauf erwiederte ich, daß es hier nicht um die Verhinderung von Baurecht ginge, sondern um die Prüfung eines alternativen Standortes und damit der Kommentar und das zugrundeliegende Urteil für uns nicht einschlägig sei.

Frau Kunz (Kreis) unterstrich mit dem Hinweis auf ihre Qualifikation als Architektin und Stadtplanerin ihre Amtsautorität und führte aus, daß die jetzigen Planungen alle relevanten Aspekte berücksichtigen würde und eine hohe Qualität hätten. Die Frage in die Runde, ob sich im Ausschuß Archietkt*innen oder Stadtplaner*innen befinden würden, empfand ich als Totschagargument. Mein Eindruck war, daß die Äußerung auch von den übrigen Mitgliedern des Ausschusses nicht so positiv aufgenommen wurde.
Frau Kunz führte aus, daß zwischen dem geplanen Neubau des Fachtraktes und dem Wald ein „gefaßter Platz“ mit Aufenthaltsqualität auf höchstem Niveau entstehen würde. Das Gebäude würde die Außenräume aufnehmen und sie gestalten. Diese Lösung sei besser als eine Barriere zum See hin. Man müßte sich den Schulhof ohne den derzeit noch stehenden Fachbau vorstellen, um die Vorzüge der jetzigen Planung zu erkennen.

In einem späteren Randgespräch betonte Frau Kunz ergänzend, daß sich der Kreis in mindestens 15 Gesprächen mit der Schule, den Eltern und Schüler*innen abgestimmt hätte.

Im weiteren Diskussionsverlauf stellte Herr Dr. Erdtmann fest, daß es in der Schule offenbar keine abgestimmte Meinung im Lehrkörper zu dem Neubau gäbe und bat, dies im Protokoll festzuhalten.

Die von Herrn Dr. Erdtmann und mir aufgeworfene Frage, ob das Fachgebäude nicht abgerissen werden könne, um dann ungestört einen Fachtrakt zu bauen, wurde verneint. Entsprechende Fachräume seien weder in temporären Containerlösungen unterzubringen noch in benachbarten Schulen verfügbar.

Meine Frage, warum man für den Ausbau des Daches einen Architektenwettbewerb durchgeführt hat, für das viel umfangreichere Projekt des Neubaus eines Fachtraktes aber nicht, blieb unbeantwortet.

Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, daß die Pläne, auf deren Basis der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt im Jahr 2016 das Einvernehmen zu der Bauvoranfrage erteilt hat, von den jetzt vorliegenden Plänen abweichen. Darauf erklärte Herr Dr. Erdtmann, daß er sich nicht mehr an seine damalige Zustimmung gebunden fühle. Es stellte sich auch heraus, daß die Pläne bereits die Erweiterung des Fachtraktes um weitere Klassenräume vorsieht. Keines der Ausschußmitglieder konnte sich erinnern, diese Pläne vorher gesehen zu haben.

Darüber hinaus wurden weitere Fragen aufgeworfen. Dazu gehörte die Verlegung des Parkplatzes vom Schulhof auf die Fläche des jetzigen Fahrradstellplatzes. Ist es von Seiten der Sadt wirklich gewollt, einen Parkplatz neben dem Ehrenmal einzurichten? Verstellt der derzeit geplante Bau den Blick auf die denkmalgeschützte alte Turnhalle (neue Aula)? Wird der jetzige Parkplatz durch den geplanten Neubau des Fachtraktes zu einem dunklen Raum und kommt dann nicht zwangsläufig die Forderung, die Eichen zu fällen, um Licht zu schaffen?

Vor der Abstimmung wurde die Sitzung für fünf Minuten unterbrochen, um nch einmal Gespräche unter den Mitgliedern des Ausschusses bezüglich des Abstimmungsverhaltens zu führen.

Dem Vorschlag, die Abstimmung zu vertagen, da eine Ablehnung absehbar wäre, wurde nicht gefolgt.
Der Ausschußvorsitzende Herr Möller rückte von seiner ursprünglichen Auffassung ab und stellte den Antrag, das Einvernehmen der Stadt zu den Planungen des Kreises zu erteilen.
Im Gegenzug stellte Herr Dr. Erdtmann den Antrag, den Kreis zu bitten, noch einmal mit der Forst- und der Oberen Naturschutzbehörde zu beraten um Alternativen zum Standrot zu prüfen und diese erneut zu beraten.
Herr Möller stellte fest, daß der Antrag von Herrn Dr. Erdtmann der weitergehende Antrag sei und stellte ihn als erstes zur Abstimmung. Das Ergebnis waren vier Ja und eine Nein-Stimme bei drei Enthaltungen.
Daraufhin wurde im Eifer des Gefechtes auch der zweite Antrag zur Abstimmung gestellt, was eigentlich nicht hätte erfolgen dürfen. Bei vier zu vier Stimmen galt der Antrag aber als abgelehnt, so daß hier keine weiteren Irritationen aufkamen.

Jetzt stellt sich die Frage, wie es weitergeht.
Eine Option wäre, daß der Kreis das Einvernehmen der Stadt ersetzt und wie geplant weitermacht. Eine andere Option wäre, daß man sich zusammensetzt und sich ernsthaft um die Beantwrtung der aufgeworfenen Fragen kümmert.

Man darf gespannt sein.