Bericht aus dem SteU

Die heutige Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) begann mit einem Tiefschlag für die CDU. In Bestreben, jetzt Schwung in die Causa Seewiesen zu bringen hatte sie den Antrag eingebracht, dieses Vorhaben mit höchter Priorität zu bearbeiten.
Der Ausschußvorsitzende Herr Möller (SPD) begründete, warum dieser Antrag unzulässig ist. Der Bebauungsplan ist Sache des Planungsverbandes Seewiesen. Im übrigen darf die Politik (Selbstverwaltung) nicht in den Kompetenzbereich der Verwaltung hineinentscheiden, weil wir keine Magistratsverfassung haben.
Auch die Verwaltung schloß sich dieser Auffassung an, gestützt auf eine Bewertung der Kommunalaufsicht des Kreises.

Öffentliche Berichte der Verwaltung:

Der B-Plan 7c/Gerberhof wurde öfffentlich ausgelegt. Die Anregungen und Bedenken werden jetzt abgewogen. Bezüglich der Anfahrt der Müllentsorgung und der Berücksichtigung der Belange der Feuerwehr besteht noch weiterer Abstimmungsbedarf.
Aufgrund der zahlreichen Änderungen wird es Anfang nächsten Jahres zu einer erneuten Auslegung kommen.

Der B-Plan 16a/Eutiner Straße. Die Vermesungsarbeiten sind beauftragt, die Bauleitplanung soll beauftragt werden. Die Ausschreibung ist vorbereitet.

Die Instandsetzung der Gerberbrücke hat sich aufgrund von Materialengpässen verzögert. Aufgrund der jetzt absehbaren winterlichen Verhältnisse soll die Instandsetzung im kommenden Frühjahr beginnen.

Die Initiative Schönes Plön wird sich mit der Verwaltung abstimmen, um weitere Flächen entlang der B 430 zu bepflanzen.

Es werden vorerst keine Schilder aufgestellt, die darauf hinweisen, dass das Füttern von Enten verboten ist. Zum einen soll ein Schilderwald im naturnahen Raum verhindert werden, zum anderen wird bezweifelt, dass diese Maßnahme einen nennenswerten Einfluß auf das Vorkommen von Zerkarien hat.
Der Hinweis, dass die Fütterung auch Ratten anlockt, wurde aufgenommen.

Der Umweltbeauftragte wies darauf hin, dass die Nutzung von Streusalz in Plön nur in Ausnahmefällen (Eisregen und ähnlich) zulässig ist. Hierzu wird ein Informationsblatt aus dem Jahr 1992 überarbeitet. Das überarbeitete Informationsblatt wird dann verteilt.
Streusalz ist im wesentlichen verantwortlich für die Schädigung von Straßenbäumen. Bei längerer Verwendung dringt es ins Grundwasser ein. Über das Oberflächenwasser gelangt es direkt in die Seen. Zudem ist Streusalz schlecht für die Pfoten der Hunde und anderer Vierbeiner, befördert die Korrosion an den Autos und schädigt Betonkonstruktionen.

Ein Anwohner hat sich mit der Anregung an die Stadt gewandt, durch eine Beschneidung der Platanen in der Eutiner Straße gegen die dort ansässige Krähenkolonie vorzugehen. Dazu wurde von der Verwaltung und vom Umweltbeauftragten ausgeführt, dass die bestehende Krähenkolonie sich nicht vergrößert hat und der Bestand an Saatkrähen zurück geht. Eine Vernichtung der Nistmöglichkeiten wird dazu führen, dass die Krähen in einem anderen, möglicherweise dichter besiedelten Bereich, eine neue Kolonie gründen. In der nächten Ratsversammlung soll es hierzu einen ausführlichen Bericht geben.

Die nächste Sitzung des SteU wird nicht am 02., sondern am 16. Dezember 2015 stattfinden.

Einer der Tagesordnungspunkte war die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED. Die urspüngliche Stimmung im Ausschuß ging dahin, die Umrüstung sofort zu beginnen und auf die Beantragung von Zuschüssen zu verzichten, weil die Kosteneinsparungen durch den niedrigen Energieverbrauch in etwa so hoch sind wie die zu erwartenden Zuschüsse bei einer späteren Realisierung. Herr Höpfner (SPD) wies aber darauf, dass bei diesem Vorgehen die Gefahr besteht, dass der Stadt die Fehlbedarfszuweisungen gekürzt werden, wenn mögliche Zuschüsse nicht beantragt werden. Obwohl ich ursprünglich für eine schnellstmögliche Umsetzung ohne Zuschussbeantragung war, habe ich meinen Beitrag nach diesen Bedenken zurückgezogen. Letztendlich wurde für ein Lampenmodell und die Beschaffung mit Beantragung der Zuschüsse entschieden.

Danach ging es um die Durchsetzung von Satzungen, also von städtischen Gesetzen. In der Verwaltungsvorlage wurde augeführt, dass alle “Verstöße gegen die Festsetzung von Bebauungsplänen oder andere Satzungen … nur von der unteren Bauaufsicht des Kreises Plön nach pflichtgemäßem Ermessen geahndet werden können. Die untere Bauaufsicht wird tätig, wenn sie durch die Satzungsgebende Gemeinde oder durch die Öffentlichkeit auf einen Verstoß aufmerksam gemacht wird.”
Bezüglich der Werbeanlagensatzung soll nun festgestellt werden, welche Werbeanlagen ohne Genehmigung geschaffen wurden und nach dem jetzigen Stand auch nicht genehmigungsfähig sind. Bevor die Bauaufsicht eingeschaltet wird, sollen die Eigentümer von der Stadt angeschrieben werden. Dies ist eigentlich reines Verwaltungshandeln und nicht Sache des Ausschusses. Mit dem Beschluss stärkt die Selbstverwaltung aber das beabsichtigte Vorgehen der Verwaltung. Ich meine, das ist gut so.

Entscheidung über die Seewiesen

Aus übergeordneten persönlichen Gründen kam das Bloggen in den letzten Wochen deutlich zu kurz, und das wird zumindest in den nächsten zwei Wochen auch so bleiben.

Heute gibt es dennoch einen Beitrag, weil der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt am kommenden Mittwoch, dem 9. September um 1800 im Rathaus tagt. Bündnis 90/Die Grünen haben den Antrag gestellt, den Planungsverband Seewiesen aufzulösen und die Bauleitplanung für das Projekt zu beenden. Die SPD hatte bereits vorher einen entsprechenden Beschluß auf ihrer der Mitgliederversammlung gefasst und scheint diesen geschlossen umzusetzen. Die FWG ist uneins und die Position der FDP kann ich im Moment nicht einschätzen. Die CDU steht noch geschlossen zu dem Vorhaben.

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ist vernünftig und folgerichtig. Die demographische Entwicklung und alle Vorhersagen zur mittelfristigen Bevölkerungsentwicklung und zum zukünftigen Wohnraumbedarf sprechen für den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen.

Im Entwurf der Innenraumpotentialanalyse wurde eindeutig nachgewiesen, dass ausreichend Flächen für eine bedarfsgerechte Innenraumentwicklung vorhanden sind. Das gilt vor allem, wenn die Stadt sich entscheiden könnte, eine aktive Inneraumentwicklung zu betreiben. Aber selbst ohne aktive Wohnraumentwicklungsstrategie sind in den letzten 3 Jahren im Innenbereich über 80 Wohneinheiten entstanden. Im Gänsemarktviertel werden in Kürze vermutlich 40 bis 60 weitere Wohneinheten entstehen.

Nach meiner Meinung ist es ein Skandal, dass eine aktive Innenraumentwicklungstrategie in der abschließenden Innenraumpotentialanalyse mit keinem Wort mehr erwähnt wird. Stattdessen empfiehlt das überarbeitete Gutachten die Schaffung eines Neubaugebietes als Option. Da wundert es mich auch nicht, dass der empfohlene Umfang des möglichen Neubaugebietes annähern der Planung Seewiesen entspricht, zumindest, was den Plöner Anteil an dem Projekt betrifft.

Die Entscheidung für eine aktive Innenraumentwicklungsstrategie wäre eine Entscheidung, die man tatsächlich als Entscheidung für eine  Stadtentwicklungspolitik bezeichnen könnte. In den vergangenen 10 Jahren gab es in Plön kaum Entscheidungen, die etwas mit bewußter Stadtentwicklungspolitik zu tun hatten. Mittel- bis langfristig sollte die Wohnqualität im Innenbereich verbessert werden. Neubaugebiete auf der grünen Wiese wie die Seewiesen müssen vermeiden werden, um Überkapazitäten zu vermeiden, die der Stadt und ihren Bürgerinnen und Bürgern in 20 bis 30 Jahren teuer zu stehen kommen werden.

Dazu kommt, dass das Neubaugebiet Sewiesen in einem Bereich entstehen soll, der völlig zu Recht unter Landschaftsschutz steht. Zudem sind noch offene Naturschutzfragen zu klären. Die beim Kreis eingereichten Unterlagen waren anscheinend so unzureichend, dass die untere Wasserbehörde sich außerstande sah, hierzu überhaupt Stellung zu nehmen.

Darüber hinaus sehe ich die Gefahr, dass an der Bundesstraße 76 ein Gewerbegebiet entstehen wird, wenn das Neubaugebiet erst einmal realisiert ist. Es ist zwar zutreffend, dass dort im Moment nichts geplant ist. Es sollte aber jedem bewußt sein, dass das, was gemacht werden kann, irgendwann auch gemacht wird. Wo es um viel Geld geht, haben Wirtschaftsinteressen einen langen Atem.
Wenn wir erst einmal ein Gewerbegebiet mit Tankstelle, Supermarkt und Gebrauchtwagenhändler mit Flatterfähnchen am Ortseingang stehen haben, ist der besondere Reiz der Landschaft in der Ortseingangslage unwiederbringlich verloren.

Allein die CDU steht noch geschlossen hinter den Seewiesenplanungen. Sie hat einen eigenen Antrag zu dem Tagesordnungspunkt eingebracht, den sie kurz vor der Sitzung öffentlich gemacht und – mein Respekt, sehr geschickt – über die Presse verbreitet hat. Die CDU fordert die Fortführung der Planung. Begründet wird dies unter anderem damit, so junge Familien nach Plön zu locken. Gleichzeitig wird argumentiert, dass für U3 Kinder nicht ausreichend Betreuungsplätze bereitstehen und man in Kooperation mit den Umlandgemeinden entsprechende Plätze auf den Dörfern anbieten muss. Auch wenn diese Aussage nur verdeutlichen soll, wie attraktiv Plön als Wohnort ist, diese Argumentation als Ganzes ist in sich nicht schlüssig, außer man verbindet sie mit der Forderung zur Schaffung neuer Betreuungsplätze. Das tut aber niemand, weil die zusätzlichen Kosten für neue Betreuungsplätze sehr hoch sind. (Anm.: Nach meiner Vermutung werden die Zusatzkosten durch die zusätzlichen Einnahme von mehr Geldern aus Schlüsselzuweisungen nicht gedeckt. Diese Aussage kann ich im Moment aber nicht mit Zahlen belegen).

Die CDU argumentiert, dass jetzt ein Bedarf besteht, der durch die Seewiesen gedeckt werden kann und soll. Das in der Vergangenheit vorgetragene Argument, man solle die Makler zum Bedarf fragen, verdeutlicht nur, dass die CDU nachhaltige Stadtentwicklungspolitik mit kurzfristigen Wirtschaftsinteressen verwechselt. Mich verwundert dieses Argument ohnehin, weil es geeignet ist, daraus den Vorwurf abzuleiten, die Plöner CDU würde Klientelpolitik betreiben. Natürlich werden die Makler bestätigen, dass ein Bedarf an Baugrundstücken besteht und sie viel mehr Grundstücke vermitteln könnten. Diese Aussage trifft wohl auch zu, ist meiner Meinung nach aber auch ein Stück interessengeleitet, denn schließlich verdient der Makler mit jeder Vermittlung. Wer schon einmal Courtage gezahlt hat, weiß, welchen Preis die Vermittlungsleistung hat. Langfristige Betrachtungen zur Stadtentwicklung und das Gemeinwohl werden sich in aller Regel mit den wirtschaftlichen Interessen der Makler decken. Daher ist der Ansatz, die Makler zu fragen, nach meiner Meinung so zu bewerten, als würde man die Frösche fragen, wie man ihren Sumpf am besten trockenlegt.

Langfristig angelegte Überlegungen kann ich im Antrag der CDU nicht erkennen, außer, dass Bevölkerungswachstum zum politischen Ziel an sich verklärt wird. Der Umstand, dass die Stellungnahmen des Kreises und der Landesplanung die Entwicklung eines Neubaugebietes Seewiesen sehr kritisch betrachten, wird von der CDU inhaltlich nicht berücksichtigt. Sehr umfangreiche und sorgfältige Untersuchungen wie die kleinräumige Bevölkerungs- und Haushaltsprognose wurden in der Vergangenheit mit dem Hinweis abgetan, dass der Wert von Prognosen fragwürdig sei. Was passiert, wenn man sich über die Meinung von Fachleuten hinwegsetzt, wird uns in Hamburg gerade mit der Elbphilharmonie vorgeführt.

Ich gehe davon aus, dass die stimmberechtigten Mitglieder des SteU den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU und eine Stimmer der FWG annehmen werden. Die nächste Entscheidung über den Fortgang der Planung wird dann die Ratsversammlung treffen. Über den Ausgang der Abstimmung in der Ratsversammlung wage ich keine Vorhersage, außer, dass sie knapp wird. Um eine Frage aus Rathjensdorf zu beantworten, was passiert, wenn die Abstimmung für eine Fortführung ausfallen sollte: Das Verfahren wird sich weiter zäh und langwierig hinziehen, bis es irgendwann doch scheitert.

Ich setze mich für die sofortige Beendigung des Projektes Seewiesen ein, bevor noch mehr Arbeitszeit und Aufwand für die überflüssige Fortführung der Planung vergeudet wird.

Zahlenwerk Seewiesen

Vor kurzem wurde ich darauf angesprochen, dass die Zahlen in der Presse über die Innenraumpotentialanalyse, die in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt präsentiert wurde, nur sehr schwer verständlich wären.

Ich versuche es einmal in Kürze:

Ausgehend von den Ergebnissen der Volkszählung 2011 (Mikrozensus) und der Kleinräumigen Wohnraumanalyse (2014) wurde für Plön bis zum Jahr 2030 ein zusätzlicher Bedarf von 130 Wohneinheiten (WE) festgestellt.

Seit 2011 wurden in Plön bereits 80 Wohneinheiten fertiggestellt, so dass rechnerisch nur noch ein Bedarf für zuätzlich 50 Wohneinheiten bis 2030 besteht. Das hat der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt nachvollziehbar vorgerechnet.
Diese vergleichsweise einfache Überschlagsrechnung wird in der Innenraumpotentialanalyse nicht berücksichtigt und stellt damit deren gesamte Glaubwürdigkeit in Frage.

Stattdessen geht die Potentialanalyse auch im Jahr 2015 noch von einem Bedarf von zusätzlichen 130 Wohneinheiten aus.

In der Analyse wird von der Annahme ausgegangen, dass der Bedarf zu ca. 60% durch Mehrfamilienhäusern und zu ca. 40% durch Einfamilienhäusern gedeckt werden sollte (rechnerisch 78 WE bzw. 52 WE). Es handelt sich um eine Annahme, weil die Grundlagen für eine plausible Begründung fehlen, wie im Dokument ehrlicherweise angemerkt wird.

Die Innenraumpotentialanalyse weist schlüssig nach, dass der Bedarf für Wohneinheiten in Mehrfamilienhäuser aus dem vorhandenen Potential bis 2030 gedeckt werden kann, auch ohne neues Planungs- bzw. Baurecht zu schaffen.

Für Wohneinheiten in Einfamilienhäuser werden 113 Potentialflächen ermittelt, auf denen nach derzeit gültigem Recht gebaut werden dürfte. Die Analyse geht davon aus, daß 25% der Flächen realistisch bis 2030 entwickelt werden können. Das wären 28 Wohneinheiten.

Damit wäre noch Baurecht für 24 Wohneinheiten zu schaffen, um den gesamten Bedarf von 52 Wohneinheiten in Einfamilienhäusern vollständig zu decken. Es wurde Potentialflächen für weitere 100 Wohneinheiten festgestellt, für die durch die Erstellung von Bebauungsplänen Baurecht geschaffen werden kann. Wenn auch hier die Realisierungsquote mit nur 25% angesetzt wird, wären das weitere 25 Wohneinheiten.

Zusammenfassend stellt die Potentialanalyse fest, dass der Bedarf für Einfamilienhäuser grundsätzlich aus dem vorhandenen Potential gedeckt werden kann.

Die 25% Realisierungswahrscheinlichkeit ist die Variante, die voraussichtlich realisierbar ist, ohne dass die Stadt sich bemüht, eine eigenen „Mobilisierungsstrategie“ zu entwickeln.

Die Variante mit einer Mobilisierungsstrategie, mit der sich deutlich höhere Realisierungswahrscheinlichkeiten erreichen lassen, wird nicht mehr betrachtet. Das ist verwunderlich, weil es bereits erfolgreiche “Best Practice” Beispiele gibt. Bei Auswahl dieser Variante wäre der Bedarf mehr als gedeckt. Warum diese Variante in dem Dokument, das dem Ausschuß vorgelegt wurde, nicht mehr berücksichtigt war, erschließt sich mir nicht. Im Arbeitsentwurf war sie noch enthalten.

Der Kunstgriff, über die eigentliche Fragestellung einer Potentialanalyse hinaus noch den Bedarf für ein Neubaugebiet mit 20-30 zusätzliche Wohneinheiten in den Raum zu stellen, ist faktisch nur möglich, wenn man sich auf die niedrigst mögliche Realisierungsquote beschränkt; so wie es hier geschenhen ist.

Beide Umstände berechtigen aber durchaus zu der Frage, ob hier nicht eine interessengeleitete Einflußnahme stattgefunden haben könnte.

Mittlerweile dürfte klar sein, dass es mit der politischen Mehrheit für die Seewiesen eng wird. Nur die CDU steht noch hinter dem Investor.
Früher hieß es mal: Seewiesen nur mit See. Da es keinen See geben wird, hätte das Projekt schon beendet sein sollen. Zumindest, wenn man sich ab und an Gedanken um seine Glaubwürdigkeit machen würde.
Soweit ich mich erinnere hieß es auch, wir machen das Projekt nur, weil wir alle dahinter stehen. Das ist mittlerweile auch nicht mehr der Fall. Trotzdem wird an den Seewiesen weitergetüftelt.
Um gegenüber dem Partner Rathjensdorf Klarheit zu schaffen, soll  in der Ratsversammlung im September über das Verbleiben Plöns im Planungsverband abgestimmt werden. Wenn es keine Mehrheit mehr gibt, wäre das das Aus für dieses überflüssige Projekt.
Wenn nicht, wird das ohnehin zum Scheitern verurteilte Projekt die Verwaltung weiter unnötig beschäftigen und langsam vor sich hinsiechen.

“Gerberhof”, Brief an den SteU

Vor kurzem erhielten die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt einen Brief zum Thema Gerberhof. Ich habe die Absenderin angeschrieben, ob ich den Inhalt des Briefes in meinem Blog veröffentlichen darf. An dieser Stelle bedanke ich mich für die freundliche Genehmigung:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Paustian,
sehr geehrte Damen und Herren Fraktionsvorsitzende und Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt!

Bitte verzeihen Sie mir, dass ich Ihre Zeit kurz in Anspruch nehme, aber wenn ich daran denke, dass der Gerberhof bald für immer verschwindet, überfällt mich Wehmut. Ich bin eine „Plönerin im Exil“, musste meine Heimatstadt verlassen, weil sie keinen Arbeitsplatz für mich hatte. So kann ich die Veränderungen aus der Distanz betrachten. Es ist oft schwierig, Veränderungen aus der Nähe wahrzunehmen, weil sie langsam und stetig erfolgen. Der Gerberhof ist zwar vom Denkmalschutz aufgegeben worden, aber er könnte gerettet werden. Polen haben Danzig sogar aus Schutt und Asche wieder aufgebaut. Was für ein Glück!
Das Geld und die wirtschaftliche Kraft, das historische Gebäude wiederherzustellen, habe ich nicht. Und zweifellos sind schöne neue Wohnungen, die der Investor bauen will, einschließlich der Arbeitsplätze, die er damit schafft, ein Segen für die Stadt.
Trotzdem erkenne ich eine Bestätigung meiner etwas nostalgischen Sichtweise schon darin, dass Plön sich als traumhaft gelegene Stadt bezeichnet und mit dem Schloss als Wahrzeichen wirbt. Wenn Herr Fielmann sich der Sache nicht angenommen hätte, wäre das Schloss heute vielleicht in demselben Zustand wie der Gerberhof. Warum sind uns denn historische Gebäude so wichtig? Paris ist ein einziges Museum derartiger Gebäude, man hat mehr als ein Stadtviertel aus den Ruinen wieder auferstehen lassen. Aber genauso wichtig ist jeder Heimatort und für uns Plön, einst eine wahre Perle, in der unsere Vorfahren gelebt und gewirkt haben. Es sind unsere eigenen Wurzeln, um die es hier geht, um den Zauber und die Geborgenheit, die die Bauten unserer Vorfahren ausstrahlen.  Aus gutem Grund werden auf der Homepage der Stadt Urlauber und Besucher  mit dem Slogan „Shoppen im historischen Ambiente“ angesprochen. Eine Stadt, die einst Residenz der Plöner Herzöge und des dänischen Königs war, sollte ihrem Ruf auch gerecht bleiben. Ein Gerberhof!  Welche Stadt kann mit so einem Kulturgut aufwarten? Und in der Regel gewinnt alles, was rar ist, mit fortschreitender Zeit noch an Wert, ist also eine Investition in die Zukunft. Daher ist meine Hoffnung, dass man wenigstens die Fassaden wieder aufbauen könnte. Sonst bleibt nur, den Gerberhof in allen Details zu fotografieren, so dass spätere Generationen ihn wieder aufbauen können, wenn es für sie von Bedeutung sein sollte. Heimatliebe, Pflege der eigenen Wurzeln, Erkenntnis der eigenen Kultur und Identität gibt die Kraft und die Differenzierungsfähigkeit, um auch die Eigenheiten anderer Kulturen zu erkennen und wertzuschätzen.
Ich wünsche Ihnen ganz viel Glück und gutes Gelingen bei dieser schwierigen Aufgabe, die kleine Stadt Plön zu erneuern
und den ihr eigentümlichen Charakter zu erhalten.

Viel Erfolg und herzliche Grüße aus Niebüll

Heinke Wölk-Koopmann

Den Steinbergweg nicht vergessen

Fast hätte ich ihn vergessen, den Steinbergweg, über den in der gestrigen Sitzung des SteU auch beraten wurde. Er soll zusammen mit der Ulmenstraße saniert werden. Ich sehe für die Sanierung des Steinbergweges in dem Bereich, wo er steil zum Schösee abfällt, erhebliche finanzielle Risiken. Wenn in diesem Bereich erheblich in den Boden eingegritten wird, besteht nach meiner Einschätzung die Gefahr, daß Hangsicherungsmaßnahmen erforderlich werden, die über das bereits bekannte Maß hinausgehen werden. Die dafür anfallenden Kosten sind aller Wahrscheinlichkeit durch die Stadt und die Anwohner aufzubringen. Ich habe angeregt zu prüfen, ob in dem Bereich eventuell nur die Verschleißdecke erneuert werden sollte. Den Hinweis aus der Verwaltung, wenn lediglich die Verschleißdecke ausgebessert würde, könne die Stadt die Kosten nicht umlegen und es käme teuerer, kann ich so nicht gelten lassen. Zum Einen kann es nicht darum gehen, den Bürgerinnen und Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen, zum Anderen kann es durchaus sein, daß die Kosten für die Hangsicherung so hoch sind, daß sie die Stadt mehr kosten werden als das bloße Ausbessern der Verschleißdecke, selbst wenn die Stadt nur einen Anteil der Kosten übernehmen muß. Ich habe angeregt, die Ausbesserung als Alternative im weiteren Verfahrensgang mit zu geprüfen. Der Beschluß deckt diese Vorgehensweise mit ab.

Lampen und Strandweg

Heute vormittag hab ich einen netten Plausch mit unserem Landtagspräsidenten und konnte einen hochinteressanten Vortrag über den Einfluß der Marine auf die Stadtentwicklung unserer Landeshauptstadt hören.

Heute abend bin ich in die Niederungen der kommunalpolitischen Praxis herabgestiegen und habe an einer fast vierstündigen Sitzung des Ausschusses für stadtentwicklung und Umwelt teilgenommen.

In der Einwohnerfragestunde wurde das Thema Verkehrssicherheit vor der Schule Rodomstorstraße angesprochen. Zu Recht, wie ich meine. Der Vorschlag der Bürgerin, hier zumindest einen Zebrastreifen einzurichten, damit die Kinder auf dem Weg zur Stadtbücherei oder zum Mehrgenerationenhaus – wo sie zum Teil Mittagessen – sicher über die Straße kommen, finde ich ebenso gut wie das von ihr angeregte Halteverbot auf einer Straßenseite.

Ein zweites Thema war der Durchgangsverkehr durch die Lange Straße. Hier sah eine Bürgerin die Sicherheit vor allem für die Kinder gefährdet. Es fahren mit Sicherheit etliche Autos durch die Lange Straße, die dort nicht durchfahren dürfen, die meisten davon wohl auch zu schnell. Hier wäre etwas mehr Kontrolle und etwas weniger Vertrauen in die Gesetzestreue der Bürgerinnen und Bürger vielleicht angebracht. Aus meiner Sicht ist es aber zwingend erforderlich, den Zulieferverkehr für die Geschäfte in der Langen Straße weiterhin aufrechtzuerhalten.

Die dritte Frage ging in eine ähnliche Richtung. Wieder ging es um Stadtheide. Eine Bürgerin wollte wissen, ob die Stadt die Einhaltung des Bebauungsplanes kontrolliert und wenn nicht, ob das noch geplant sei. Die Teamleiterin 30, Frau Kricheldorff, betonte, daß das Team 30 damit überlastet wäre und die Überwchung in den Zuständigkeitsbereich der Bauaufsicht des Kreises fiele.

Nach wie vor beschäftigten uns auch die Lampen in der Langen Straße. Zu hoch, zu grell. Heute führten zwei Mitarbeiter der Herstellerfirma eine Beratung durch und präsentierten noch einmal die unterschiedlichen Produkte, die in der Lübecker- und der Langen Straße eingesetzt werden.
Fazit: Es wird angestrebt, die Masthöhe von 4,5 Meter auf 3,5 Meter zu Kürzen, die Zeitfenster für die Beleuchtung in Verbindung mit der Beleuchtungsstärke neu zu programmieren und einen Blendschutz nachzurüsten. Vor Beschluß der Maßnahmen sollen die jeweiligen Kosten ermittelt werden.

Für den Bereich der Lübecker Straße wurde durch das Planungsbüro der Entwurf eines städtebaulichen Konzeptes vorgestellt. Dabei wurden unter anderem 9 Standorte für eine Bootshalle auf dem Gelände des PSV identifiziert, die den Blick auf den See, das Schloß und den Wasserturm weniger beeinträchtigen als der Bau, den der PSV beantragt hat. Dabei wurde in der Diskussion auch wieder die Idee aufgegritten, den Strandweg weiter über das Gelände des PSV bis hin zum Fischer zu führen.

Außerdem ging es wieder um den Dauerbrenner Strandweg. Nach Aussage der Verwaltung gehört der Strandweg zu großen Teilen der Bahn. Grundlage dieser Aussage ist das Grundbuch, wobei die Aussage auf der Betrachtung einer alten, nur schwer lesbaren Karte basiert. Eingemessen sind die Grundstücke nicht. Das klingt für mich so wie: „Der Strandweg gehört der Bahn, aber wir wissen nicht, wo die Grenze läuft. Ein interessanter Aspekt ist, daß eine Sperrung von der Bahn angedrohte Sperrung des Strandweges aufgrund der „Widmung kraft unvordenklicher Verjährung“ nach § 57 Straßenwegegesetz dem Anschein nach rechtswidrig wäre. Das wäre ein weiterer interessanter Aspekt bei den Verhandlungen mit der Bahn. Auf jeden Fall wurde beschlossen, die Instandsetzungen am Strandweg nicht zu beginnen, bevor die Bauarbeiten der Bahn abgeschlossen sind. Ein meiner Meinung nach richtiger Beschluß, auch wenn bis dahin noch viel Wasser die Schwentine herunterfließen wird.

Zu guter letzt gind es um einen Themangarten, den die Initiative schönes Plön im Bereich Fegetasche bauen möchte. In der Diskusion wurden zahlreiche Punkte wie Verkehrssicherungspflicht und Nutzungsvertrag angesprochen. Darüber hinaus wurden die noch nicht abgeschlossenen Arbeiten am Grünflächenkataster angeführt, um die Entscheidung zu schieben. Ich habe mich für die Weiterführung der Planung eingesetzt und fand damit auch Gehör.
Die Initiative kann jetzt weriterplanen, die Planungsergebnisse müssen aber vor der Umsetzung mit dem Ausschuß abgestimmt werden. Ich gehe davon aus, daß das Vorhaben nun eine gute Chance auf Realisierung hat.

Strandweg, Warenaufsteller, Beleuchtung und Waldfrevel in Stadtheide

Heute tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt.
Erstmals wurden die Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der vorhergehenden Sitzung bekanntgegeben, so wie das Gesetz es verlangt.

Danach folgten die Berichte der Verwaltung:
Der Planungsverband Seewiesen wird am 24. März 2015 tagen. Ich freu mich drauf.
Zukünftig soll der 50 Meter Uferschutzstreifen auch wieder im Innenbereich gelten. Ausnahmen können aus wirtschaftlichen oder touristischen Gründen zugelassen werden.
– Für den Bebauungsplan Johannisstraße muß der Lärmschutz auf Anregung der Landesplanung noch untersucht werden. Hierzu soll ein Angebot eines Ingeneurbüro eingeholt werden.
– Die Möglichkeit einer Rechtsabbiegerspur von der Stadtgrabenstraße auf die B 430 wurde durch das Landesbetrieb für Straßenbau untersucht und abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung mit dem Argument, die Leistungsfähigkeit der B 430 würde beeinträchtigt, die Ampelschaltung müßte geändert werden und es seien erhebliche Tiefbaumaßnahmen erforderlich. Das Zitat von den 5 in grüner Welle miteinander verschalteten Ampeln führte zu erstaunter Unruhe im Saal. Zu hören war: „Ja, wenn man mit mindestens 70 Km/H fährt.“
Nach meiner Meinung ist die Argumentation des Landesbetriebes nicht nachvollziehbar. Bevor die Planungen zu einem ALDI-SKY Markt im Bereich Stadtgraben hintertrieben und beendet wurden, fanden bereits Verkehrszählungen und Untersuchungen zur Verkehrsführung statt. Schon damals war tendenziell absehbar, daß es Möglichkeiten gibt, die Leistungsfähigkeit der Kreuzung zu steigern.
– Die Einfahrt Kieler Kamp wurde vom Landesbetrieb Straßenbau ebenfalls betrachtet. Auch hier wird es keinen Umbau geben. Die Kreuzung genügt den Anforderungen. Hier gilt das Müllauto mit Doppelachse als Referenzfahrzeug. Es kommt nun mal um die Ecke, auch wenn es dazu die Gegenfahrspur nutzen muß. Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens im Kieler Kamp sei das aber vertretbar. Auf gut Deutsch, wenn das Müllauto um die Ecke kommt, dann paßt die Kreuzung auch für SUV’s und schwere Limosinen. Zudem wird so die Geschwindigkeit reduziert, was der Verkehrssicherheit der Radfahrer zu gute kommt. Dieser Bewertung kann ich mich anschließen.

In der Einwohnerfragestunde erkundigte sich Herr Heidemann vom NABU, ob die Stadt die Einhaltung von Satzungen (quasi örtlichen Gesetzen) kontrollieren würde. Die Frage bezog sich auf undurchlässige Zäune und die Anpflanzngen von Koniferen-Hecken in Stadtheide, wo der Bebauungsplan ausdrücklich Laubhecken vorsehen würde. Die TL 30 beantworte die Frage dahingehend, daß für die Überwachung die Bauaufsicht des Kreises zuständig sei. Die Frage, ob ausschließlich Laubhecken zulässig seien, müsse noch geklärt werden.
Herr Heidemann berichtete zudem, daß im Uferbereich des Baugebietes Stadtheide wieder Anpflanzungen zerstört wurden und fragte, was die Stadt hier unternehmen wolle. Eine Antwort darauf bekam er nicht, soweit ich mich erinnere.
Nach meiner Auffassung handelt es sich dabei um eine Straftat (§ 303 StGB, Sachbeshädigung). Da hier offenbar Intensiv- oder Wiederholungstäter am Werk sind hätte nichts dagegen, den Bereich massiv einzuzäunen und mit Video zu überwachen, um den oder die Sraftäter oder Straftäterin bzw. Straftäterinnen von ihrem kriminellen Handeln abzuhalten und dingfest zu machen. Sofern die Verwaltung  hier nicht tätig wird, wäre ggf. zu prüfen, ob hier nicht womöglich eine Strafvereitelung im Amt vorliegt.

Unter Tagesordnungspunkt (TOP 6) wurde das Thema „Zulässigkeit von Warenaufstellern“  sehr ausgibig diskutiert. Nachdem jeder alles und z.T. Doppelt gesagt hatte, habe ich den Verfahrensantrag gestellt  abzustimmen. Der Vorschlag der Verwaltung wurde angenommen.
Eine nach meiner Meinung gute Entscheidung. Es wäre aus meiner Sicht falsch, jetzt das Faß „Sondernutzung“ noch einmal aufzumachen, zumal die aktuelle Lösung für die Verwaltung praktikabel ist und für die Schubkarre eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde.

Das Thema Straßenbeleuchtung in der Langen Straße ist noch nicht ganz abgeschlossen. Tatsache ist, daß ein Austasuch der Lampenköpfe unverhältnismäßig viel kosten würde. Zudem müßten die Zuschüsse in Höhe von 13.000,– Euro zurückgezahlt werden. Frau Dr. Unbehau (Die Grünen) betonte noch, daß durch die Lampen jährliche Energieeinsparungen von 10.559,– Euro realisiert werden können. Wir erwarten zur nächsten Sitzung des SteU am 25. März eine Firmenvertreterin um zu erörtern, ob eine kostengünstige Lösung, etwa den Austausch der jetzigen LED’s durch gelbleuchtende LED’s möglich ist. Diese Beratung sollten wir noch abwarten. Zeichnet sich dann keine Lösung ab, wäre das Thema für mich vom Tisch.

Der Strandweg beschäftigt uns nun im fünften Jahr. Hier stellt sich die Frage, ob die Renovierung des Weges im Bereich Bahnhof – Schloßgärtnerei erst erfolgen soll, wenn die Bahn ihre geplanten  Bauarbeiten im Jahr 2017 abgeschlossen hat. Die Bahn will vermeiden, daß sie einen frisch renovierten Weg wieder herstellen muß, wenn sie ihn bei den Bauarbeiten beschädigt. Da er Weg  der Bahn gehört, bot die Bahn dem Herrn Bürgermeister den Weg zur Pacht oder zum Kauf an, offenbar zu einem völlig überhöhtem Preis. Ob der Weg tatsächlich der Bahn gehört, wurde aber z.T. bezweifelt, da er durch Aufschüttungen vom See her entstanden ist.
Die FWG beantragte, die Mittel für den Ausbau der Wegabschnitte Fegetasche – Rosenstraße und Bahnhof – Schloßgärtnerei in den Ausbau Ulmenstraße – Steinbergweg umzusteuern bzw. aus dem Haushalt zu streichen, um die Neuverschuldung zu drücken. Beide Anträge wurden mit der Mehrheit von CDU und SPD abgelehnt. So bleibt die Möglichkeit erhalten, ggf. doch noch mit Arbeiten am Strandweg zu beginen, wenn die Voraussetzungen stimmen. Aufgrund der flexiblen Budgetierung ist es ohnehin möglich, die eingesparten Mittel z.B. in die Renovierung der Ulmenstraße / des Steinbergweges umzusteuern.
Die Anträge der FWG sorgten aus zwei weiteren Gründen für Unverständnis. Zum einen wurde der Haushalt des SteU erst in der letzten Sitzung beschlossen, zum anderen wurden die Anträge der FWG sehr spät, nämlich in der Sitzung, verteilt.
Ich halte die Entscheidung für richtig. Es besteht ja keine Verpflichtung, das eingestellte Geld auszugeben, man hält sich aber Optionen offen. Für mich ist es durchaus vorstellbar, auf der Strecke Fegetasche – Strandweg einige Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung umzusetzen, die dann auch noch mit EU Mitteln bezuschußt werden könnten.

Dauerbrenner Straßenbeleuchtung

Am Mittwoch, also morgen, tagt der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt. Heute habe ich mich durch die Sitzungsunterlagen gewühlt.
Drei Themen werden im öffentlichen Teil diskutiert.

Die Straßenbeuchtung in der Langen Straße wird uns weiter beschäftigen. Die Vorlage liest sich so, daß es keine Lösung geben wird, bei der Aufwand und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Es wird bleiben wie es ist.

Bei der Frage der Strandwegsanierung scheint die Eigentümerfrage neue Probleme aufzuwerfen. Details sollen in der Sitzung vorgestellt werden.

Darüber hinaus wird uns wieder einmal die Zulässigkeit von Warenaufstellern im Rahmen der Sondernutzung beschäftigen. Das wirkt auf den ersten Blick banal. Einerseits soll die neue Satzung  die Interessen der Stadt sowie der Gewerbetreibenden und Gewerbetreibendinnen berücksichtigen, andererseits soll sie rechtssicher sein, so daß wir im Anschluß nicht mit Prozessen überzogen werden. Der Teufel liegt im Detail. Die Lösung der offenen Fragen dauert. Das kann man beklagen, aber dazu gibt es ein Argument mit vier Buschstaben. Isso.

 

 

Spielplatz Appelwarder II

Wie bereits berichtet, hat der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) auf Empfehlung der AG Soziales beschlossen, den Spielplatz Appelwarder aufzugeben, ohne auch nur schätzungsweise benennen zu können, wie hoch die dadurch erzielten Einnahmen sind.

Meine Kritik an der Entscheidung des GA richtet sich nicht nur dagegen. Aus den mir vorliegenden Unterlagen ist nicht erkennbar, nach welchen Bewertungskriterien hier eine Abwägung mit anderen Spielplätzen, etwa dem an der Trammer Furt, stattgefunden hat. Ich bin allerdings der Meinung, daß das Argument mangelnder Verkehrssicherheit (Straßenverkehr) einer näheren Überprüfung nicht standhalten wird.

Darüber habe ich bereits in meinem Beitrag vom 28. Dezember 2014 bemängelt, daß hier keine vorherige Abstimmung mit dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) stattgefunden hat, wie das Gelände zukünftig genutzt werden soll. Dies hätte nach meiner Meinung unbeding erfolgen müssen.

In der letzen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt wurde dann über die zukünftige Nutzung des Grundstückes beraten, zumal bereits ein Kaufinteressent für einen Teil des Grundstückes an die Stadt herangetreten ist. In der Diskussion stellte die Teamleiterin 30 noch einmal klar, daß eine Nutzung als Bauland nach §34 nicht möglich sei und betonte, daß das Kreisbauamt das in der Vergangenheit ebenso beurteilt hätte.
Eine Entscheidung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes sollte zurückgestellt müsse, bis das Ergebnis der Potentialanalyse bzw. des Baulandkatasters vorliegen, mit denen mögliche Baugrundstücke in Plön aufgezeigt werden können.
Bedenken, daß der Lärmschutz einer Aufstellung eines Bebauungsplanes entgegenstehen könnten, sind nach meiner Einschätzung in einem möglichen Bebaungsplanverfahren zu untersuchen. Aussagen dazu können nach dem jetzigen Stand des Verfahrens getrost als Spekulation vernachlässigt werden.

Der SteU hat folgende Empfehlung an den Hauptausschuß beschlossen:
Ein Verkauf der Fläche oder von Teilfächen kommt zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Frage.

Erster SteU 2015

Heute tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt zum ersten mal in diesem Jahr.

Der erste Themenbereich waren wie immer die Berichte der Verwaltung.
Die Teamleiterin 30 wies auf eine Veranstaltung des Kreises zum Thema Fracking am 29. Januar in Schönberg hin.
Weiterhin teilte sie mit, daß noch kein abgestimmtes Ergebnis zum Thema Werbeaufsteller vorliegt. Hierbei ging es um die Frage, ob und wie man den Betrieben, die nicht direkt an der Fußgängerzone liegen, die Möglichkeit geben kann, auf ihr Angebot aufmerksam zu machen.
Die von der FWG angeregte Änderung der Einfahrt zum Kieler Kamp ist noch nicht weiter geprüft worden. Hier soll allerdings noch im Januar einen Ortstermin geben.
Bei der Einmündung der Stadtgrabenstraße auf die B 430 hat es diesen Ortstermin bereits gegeben. Die Vorschläge werden weiter geprüft, was ein gutes Zeichen ist, denn sie wurden nicht von vorn herein verworfen. Es bleibt noch das Ergebnis einer Verkehrssimulation abzuwarten.

Dann ging es um den Haushalt. Mit wenigen Worten: Die Kommunalaufsicht hat dem Haushaltsentwurf an einigen empfindlichen Stellen das Geld verweigert. Genauer gesagt, sie hat den Verpflichtungserklärungen für die Projekte Strandweg und Ulmenstraße/Steinbergweg nicht zugestimmt. Mit Verpflichtungserklärungen wird die Verwaltung befugt, nicht nur für den laufenden, sondern auch für kommende Haushalte Mittel einzuplanen. Das setzt natürlich voraus, daß die Mittel in den kommenden Jahren auch tatsächlich vorhanden sind. Hier scheint die Kommunalaufsicht Zweifel zu haben.

Für den Strandweg bedeutet das folgendes: Es stehen 90,000,– Euro zur Verfügung, die für die Sanierung des Weges von der Fegetasche zur Rosenstraße (Stadtwäldchen) vorgesehen sind. Weitere 160.000,– waren für die Erneuerung des Stückes vom Seeprinz bis zur Aussichtsplattform unterhalb des Schlosses (Stadtbucht) sowie für Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung eingeplant. Dieses Geld wird es voraussichtlich nicht geben. Damit wird in diesem Jahr voraussichtlich auch kein Zuschußantrag für EU-Mittel aus dem Topf der Akiv-Region gestellt werden können. Die TL 30 wies noch darauf hin, daß es Wunsch des Ausschusses gewesen sei, die Maßnahme bis zum Beginn der Landesgartenschau in Eutin abzuschließen und daß die Ausschreibung daher jetzt erfolgen müsse. Das würde bedeuten, daß für den Ausbau keine Zuschüsse beantragt werden können.
Über Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung, etwa eine weitere Aussichtsplattform oder Sitzgruppen, müsse dann später entschieden werden, dann könnten dafür auch Zuschüsse beantragt werden.
In der Diskussion zeigte sich, daß die Ausschußmitglieder die Priorität auf die Instandsetzung des Bereiches Seeprinz-Schloß legen. Bei den Überlegungen, die 90.000,– Euro aus dem Bereich Stadtwäldchen in den Bereich Stadtbucht umzuleiten wurde deutlich, daß das Geld nicht für den gesamten Abschnitt reichen wird, selbst wenn man sich nur auf den Weg beschränkt. Ich habe in der Diskussion die Frage gestellt, ob es nicht möglich wäre, die neue Situation aufzubereiten und in der nächsten Sitzung des SteU dann eine Entscheidung herbeizuühren. Daher habe ich mioch gereut, daß der Ausschuß nach einer weiteren Diskussion und einer Besprechungspause zu dem Ergebnis kam, das dies eine Haushaltsdiskussion sei und die Sachfrage im nächsen Ausschuß beraten werden müßte.

Für den Bereich Ulmenstraße/Steinbergweg sieht es nicht anders aus. Die CDU hatte immer verlangt, daß der gesammte Straßensanierung im Bereich Hipperstraße, Ulmenstraße und Steinbergweg in einem Verfahren abgewickelt wird, weil dies die wirtschatlichste Lösung sei. Von daher hatte es bereits zu Verstimmungen geführt, als die Hipperstraße losgelöst von den beiden anderen Wegen erneuert wurde. Durch die fehlende Zustimmung zur Verpflichtungserächtigung ist auch die Sanierung von Ulmenstraße und Steinbergweg in einem Arbeitsgang unrealistisch. Daher wurden Überlegungen angestellt, zumindest den Steinbergweg zu erneuern und von der später in Angriff zu nehmenden Ulmenstraße zu entkoppeln. Ein solches Vorgehen führte auf Seiten der CDU zu weiterem Mißmut. Auch hier gilt: Haushaltsverhandlungen, Sachfragen werden später beraten und entschieden.

Der Ausschuß kam aber überein, die Haushaltsansätze für die Verpflichtungserklärungen im Haushaltsentwurf stehen zu lassen, weil sie oben genannten Vorhaben für die Stadtentwicklung von desonderer Bedeutung sind.

Es bleibt abzuwarten, wie die Kommunalaufsicht hierauf reagiert.

Nachspiel Spielplatz Appelwarder

In meinem Beitrag über den Spielplatz Appelwarder vom 28. Dezember 2014 habe ich in Frageform den Begriff „AG Dilettanti“ im Zusammenhang mit der Arbeit der AG-Soziales gebraucht. Dabei war es nicht meine Absicht, einzelne Mitglieder der AG persönlich als Dilettanten zu bezeichnen.  Ich habe das auch nicht getan. Sollte der gegenteilige Eindruck entstanden sein, bedaure ich es sehr und bitte das zu entschuldigen.

Es ging mir vielmehr darum, das Vorgehen der AG und des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten kritisch zu hinterfragen, weil ich der Meinung bin, daß hier ein Fall kollektiven Versagens vorliegt.

Eine der Ursachen ist nach meiner Auffassung mit mangelnden Informationsverhalten der AG Soziales zu suchen. Nach meiner persönlichen Überzeugung gehört es zu den Verpflichtungen von Verwaltung, Ausschüssen und Arbeitsgruppen, Ratsfrauen und Ratsherren umfassend zu informieren. Das ist in diesem Fall nicht erfolgt. Mir liegen bis heute keine Informationen vor, wie die AG Soziales zu dem Ergebnis gekommen ist, daß der Spielplatz verzichtbar ist. Es hat meines Wissens keine Bedarfsermittlung und keine umfassende Abwägung stattgefunden, ob der Spielplatz Appelwarder oder vielleicht eher der konkurrierende Spielplatz Trammer Furt aufzugeben ist. Zumindest geht es nicht aus den öffentlich einsehbaren Protokollen oder Vorlagen hervor. Aus denen geht lediglich hervor, daß man nicht in der Lage ist, das Einsparpotential zu beziffern.
Was soll man nun davon halten?

Zumindest wundert es mich nicht, daß in der Nachbarschaft die Frage umherläuft, ob es für das Grundstück nicht längst einen Käufer geben würde. Auch das Folge eines nach meiner Meinung verfehlten Informationsverhaltens.

In dem Zusammenhang müchte ich auf die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt hinweisen, die das Thema Bebauung Appelwarder am kommenden Mittwoch erörtern wird. Die Sitzung beginnt um 1800 Uhr im Rathaus. Die Vorlage kann im Bürgerinformationssystem eingesehen werden.

Ansonsten war der öffentliche Teil der heutigen Sitzung des Hauptausschusses nach wenigen Minuten beendet. Berichtenswertes gab es nicht.

Spielplatz Appelwarder

Kurz vor Heiligabend gab es noch einen längeren Bericht in der KN zum Thema Spielplatz Appelwarder.

Ich kann mir an der Stelle sowohl die Entwicklung von Wohnbebauung wie auch die Wiedereinrichtung des Spielplatzes vorstellen, vorausgesetzt, hier findet ein vernünftige und ergebnisoffenen Abstimmung statt.

Mehrfach wurde an mich herangetragen, daß der Platz doch unter der Hand schon lange verkauft sei. Das glaube ich nicht. Vielmehr glaube ich, daß der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) hier einen völlig unkoordinierten Schnellschuß abgegeben hat, der jetzt seine eigene Dynamik entwickelt. Das Ganze erinnert mich an den Vorgang mit dem Spielplatz in Stadtheide aus dem Jahr 2009. Damals war es die Absicht des Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU), das Tartanfeld als Bestandteil des Spielplatzes zu erhalten, um ein Spielangebot für ältere Kinder bereitzuhalten. Der GA hat dann beschlossen, das Tartanfeld zu beseitigen und Spielgeräte für jüngere Kinder aufzustellen, obwohl in unmittelbarer Nähe bereits ein entsprechender Spielplatz vorhanden war.

Beim Spielplatz Appelwarder war ganz offensichtlich auch der Wunsch nach Haushaltskonsolidierung mitbestimmend (Anmerkung 1). Die fraktionsübergreifende „AG Soziales“ – sollte man hier sagen, die AG Dilettanti? – hat die Vorgabe des Landes umgesetzt, die Spielplätze auf ihre Notwendigkeit hin zu untersuchen und dies aber gleich mit dem Thema Haushaltskonsolidierung verknüpft. Aus der Vorlage der Verwaltung geht ganz eindeutig hervor, daß man nicht in der Lage ist, das Einsparpotential tatsächlich zu beziffern (Anmerkung 2). Also kann man schon damals nur den Verkauf des Tafelsilbers, also des Grundstückes als Bauland, im Hinterkopf gehabt haben. Eine abgestimmtes Konzept für die Versorgung mit Spielplätzen im Stadtgebiet ist mir nicht bekannt und eine übergreifende Betrachtung, die die Gesamtheit der Spielplätze, den prognaostizierten Bedarf oder auch Sicherheitsaspekte berücksichtigt, hat es vermutlich nicht gegeben. Zumindest ist eine sachgerechte Abwägung weder in der Vorlage „Nutzung Spielplatz Appelwarder: VO/RV/2014/1041“ noch im Protokoll der Sitzung vom 30. Oktober 2014 erkennbar.
Bestärkt werde ich in meiner Meinung, weil ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß der Haushaltsansatz nicht um die eingesparten Mittel gekürzt werden soll.

Ein koordiniertes Vorgehen hätte so aussehen können: Der GA prüft den Bedarf an städtischen Spielplätzen und wägt mögliches Einsparpotential anhand meßbarer Kriterien oder seriöser Bewertungen ab. Wenn der Ausschuß zum Ergebnis kommt, daß die Stadt tatsächlich über den Bedarf hinaus mit Spielplätzen versorgt ist, wäre eine vorherige Abstimmung mit dem SteU sinnvoll gewesen. Stadtentwicklung beschäftigt sich nicht nur mit der Schaffung von Neubaugebieten, sondern auch mit der Bereitstellung von Freiflächen, z.B. für Erholungszwecke und der Entwicklung von Kultur- und Bildungsstandorten. Wäre der SteU zum Ergebnis gekommen, daß die Versorgung mit Spielplätzen auch ohne den Spielplatz Appelwarder gewährleistet und an dieser Stelle die Entwicklung von Wohnbebauung gewollt ist, wäre es sinnvoll gewesen, hier Baurecht zu schaffen. Erst bei Vorliegen eines Baurechtes wäre die Aufgabe des Spielplatzes tatsächlich gerechtfertigt gewesen. Die Einsparung von überschlägig 2500,– Euro rechtfertigt die Schließung aus meiner Sicht jedenfalls nicht und ist nach meiner Meinung dilettantisch.

Auf jeden Fall ist es dem GA wieder einmal gelungen, den SteU vor sich her zu treiben. Der SteU wird voraussichtlich am 14. Januar 2015 das Thema „Spielplatz Appelwarder hier: Beratung und Beschluss über die weitere städtebauliche Entwicklung (VO/RV/2014/1081)“ als Tagesordnungspunkt 8 behandeln. Die Vorlage wird voraussichtlich ab Anfang des Jahres einsehbar sein.

Anmerkungen
Anmerkung 1. Die KN hatte in ihrem Bericht den Verkauf des Spielplatzes als Bauland erwähnt. Ich meine mich zu erinnern, daß es  im Hauptausschuß war, wo erwähnt wurde, daß das nie gesagt wurde und man nicht alles glauben dürfe, was in der Zeitung steht. Ich persönlich glaube, daß sich die KN das nicht aus den Fingern gesogen hat. Ich kan mir gut vorstellen, daß es hier zumindest ein Randgespräch gegeben hat.
Anmerkung 2. Die Stadt hat ca. 10 Spielplätze, für deren Unterhalt im Jahr 50,000,– Euro eingeplant werden, also durchschnittlich 5000,– Euro pro Spielplatz. Weil der Spielplatz Appelwarder relativ klein ist, wird die Summe im konkreten Fall eher geringer sein. Dennoch wird die Pflege des Grundstückes auch nach der Aufgabe des Spielplatzes erforderlich sein, was sich nach meiner Einschätzung nicht nur auf Rasenmähen beschränkt. Also bleibt von dem theoretischen Einsparpotential mit Mühe die Hälfte übrig, also um die 2500,– Euro. Teilt man diesen Betrag und verteilt ihn auf die übrigen 9 Spielplätze, bleiben grob überschlächtig und gutmütig gerechnet 300,– Euro pro verbleibendem Spielplatz übrig.

Hier die Links auf das Protokoll des GA vom 30. Oktober und die Vorlage zum Thema Spielplatz (kopieren und in den Browser einfügen):
http://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi/___tmp/tmp/4508103649395180/49395180/00023475/75.pdf
http://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1148&options=4

Berichte aus dem SteU

Ein oftmals interessanter Punkt in den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) sind die Berichte.

Der Bürgermeister berichtet zum Munitionsfund am Plöner See, bei dem ein Mädchen Verbrennungen durch einen Phosphorbrocken erlitt. Nach Aussage des Munitionsräumdienstes ist es unrealistisch, den Plöner See von allen Munitionsresten zu reinigen. Dem verletzten Mädchen hat der Bürgermeister Genesungswünsche übermittelt.

Die Teamleiterin 30 hatte ein längeren Berichtsblock, der folgende Punkte umfasste:

Bebauungsplan Gerberhot/Am Schwanensee. Die Bürgerbeteiligung ist für den Zeitraum 01. – 15. Dezember vorgesehen.
Am 08. Dezember findet eine Informationsveranstaltung in der Aula statt. Die Pläne liegen vom 01. – 15. Dezember im Rathaus zur Einsichtnahme aus.

Verlegung Leerrohre. Die Anfrage der CDU, ob bei allen künftigen Erdarbeiten auch Lehrrohre für Breitbandkabel verlegt werden können, wurde beantwortet. Eine Verlegung von Leerrohren ist nach Angabe der Betreiber meistens nicht immer sinnvoll.

Eutiner Straße, Ausbau zur Fahrradstraße. Die Anregung der Grünen, die Eutiner Straße als Fahrradstraße auszubauen, wird von der zuständigen Behörde nicht befürwortet.
Nach meiner Auffassung sollte die Begründung noch einmal geprüft werden.

Abstellmöglichkeiten für Fahrräder: Frau Dr. Unbehau von den Grünen machte darauf aufmerksam, daß im Rahmen der Maßnahmen, die Innenstadt attraktiver zu machen, Fahrradständer mit Werbung nicht mehr zulässig sind und entfernt wurden. In dem Zusammenhang machte sie auch auf die mangelnden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in der Innenstadt aufmerksam. Die Teamleiterin 30 wies darauf hin, daß eine Erhebung ergeben hätte, daß im Innenstadtbereich ca. 180 Abstellmöglichkeiten vorhanden sind, räumte aber ein, daß nicht alle gleichzeitig nutzbar seien und daß einige davon nicht optimal sind, weil es sich um „Speichenknacker“ handeleln würde. Außerdem können Geschäftsleuteweiterhin Fahrradständer aufstellen, wenn diese werbefrei sind. Es könne aber überlegt werden, zusätzliche „Kieler Bügel“ aufzustellen.
Ich meine: Nicht überlegen, aufstellen.

Spielplatz Todeskurve. Der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten hat beschlossen, den Spielplatz aufzugeben und die Geräte auzubauen.
Ich halte den Beschluß für falsch, kann aber daran nichts ändern. Bedenklich finde ich allerdings umlaufende Gerüchte, das Grundstück sei bereits an einen Investor verkauft.

Bebauungsplan 6 / Johannisstraße. Im Rahmen der Planungsarbeit wird ein lärmtechnisches Gutachten gefordert, weil Teile des Gebietes sehr dicht an der Bundesstraße liegen. Kostenpunkt: ca. 5000,– Euro.

Workshop „Optimierung Stadtentwicklung und Bau“. Als mögliche Termine für den Workshop wurden der 16. Januar und der 06. Februar genannt.

Grüne/Bündnis 90 nicht für Seewiesen, aber auch nicht dagegen.

Die Aussage von Frau Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) in der Sitzung des Planungsverbandes Seewiesen war eindeutig.
Skepsis, aber die Ergebnisse der Potentialanalyse sollen vor einer Entscheidung abgewartet werden.

In der Zusammenfassung der Ergebnisse wurde vom Verbandsvorsitzenden der Eindruck erweckt, daß die Grünen das Projekt nicht ablehnen würden. Diese Lesart wurde auch in der Berichterstattung der KN aufgegriffen.
Bündnis 90/Die Grünen sahen sich dadurch offenbar gezwungen, eine Klarstellung zu verlangen, die heute in der KN zu lesen ist.

Hierin wird zum Ausdruck gebracht, daß die Entscheidung vom Ergebnis der Potentialanalyse abhängig ist.

Damit gewinnt eine unabhängige und ergebnisoffene Potentialanalyse eine entscheidende Bedeutung. Leider habe ich den Eindruck gewonnen, daß Gutachten auch schon mal an der Realität vorbeigehen, wenn der politische Druck nur groß genug ist.
Der Volksmund sagt: “Wer bezahlt bestimmt die Musik.”

Ich persönlich bezweifel auch, daß auch die FWG so einig ist, wie es dargestellt wurde.

Die FDP findet in der Berichterstattung nicht statt. Ich kann mir vorsellen, daß es zumindest parteiintern unterschiedliche Auffassungen gibt.
Es ist offensichtlich, daß es in Plön – gegen den ausdrücklichen Rat der Fachbehörden im Kreis und Land – nur noch eine knappe Mehrheit für das Projekt gibt.

Kollektivierung der Verantwortung

Heute im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) legte die Teamleiterin 30, Frau Kricheldorff, großen Wert auf eine Streichung im Protokoll. Sie wollte in Sachen Neubau ALDI nach eigenem Bekunden den Eindruck vermeiden, „die Landesplanung empfiehlt einen B-Plan und ich setze mich über die Empfehlung der Landesplanung hinweg.“ Zu einer Streichung kam es nicht, die Formulierung wurde dahingehend geändert, daß es der Ausschuß ist, der sich über die Empfehlung der Landesplanung hinwegsetzt.
Nun stellt sich nur die Frage, auf wessen Empfehlung hin sich der Ausschuß über die Empfehlung der Landesplanung hinwegsetzt.

Für mich ist die Stellungnahme der Landesplanung klar so zu lesen:
– Finger weg von dem Vorhaben,
– ansonsten Bebauungsplan.

Die Stellungnahme der Landesplanung ist dem Protokoll als Anhang beigefügt und wird vermutlich zusammen mit dem Protokoll in Kürze im Bürgerinformationssystem der Stadt einsehbar sein.

Jetzt liegt es an der Bauaufsicht des Kreises, wie mit dem Bauantrag weiter verfahren wird.