Wie klamm ist Plön?

Im Hauptausschuss am Montag ging es im TOP 8 um die Haushaltsgenehmigung und das weitere Haushaltsverfahren. Der Haushalt für das Jahr 2024 wurde Ende April in der Ratsversammlung beschlossen. Weil Plön unterfinanziert ist und sogenannte „Fehlbedarfszuweisungen“ vom Land erhält, um seine Aufgaben zu erfüllen, ist die Stadt verpflichtet, bestimmte Regeln einzuhalten. Diese Vorgaben sind im Haushaltskonsolidierungserlass des Landes festgehalten.
Weil die Stadt Fehlbedarfszuweisungen erhält, muss der Haushalt durch die Kommunalaufsicht des Kreises genehmigt werden.
Ohne genehmigten Haushalt darf die Stadt nur Ausgaben tätigen, die gesetzlich vorgeschrieben oder vertraglich vereinbart sind. Das ist die haushaltslose Zeit.
Die haushaltslose Zeit 2024 endete Anfang August, als die Haushaltsgenehmigung der Kommunalaufsicht erteilt wurde.

Für den Haushalt 2024 wurden die Konsolidierungsbemühungen durch die Kommunalaufsicht ausdrücklich anerkannt. Daher wurde der Haushalt 2024 ohne Auflagen und Einschränkungen genehmigt. Zu den Konsolidierungsbemühungen, die anerkannt wurden, zählt aus meiner Sicht die Anhebung der Grundsteuer B. Das ist der gute Teil der Nachricht. 

Die schlechte Nachricht ist, dass wir angehalten sind, die vorgegebene Umsetzungsquote von 60% der im Haushalt vorgesehenen Investitionen nach Möglichkeit zu erreichen. Dazu werde wir einen Nachtragshaushalt 2024 aufstellen müssen. Im Nachtragshaushalt sind Korrekturen zum Haushalt zu berücksichtigen. Viele Ausgaben, die geplant waren, werden dieses Jahr nicht mehr getätigt werden können, weil entweder die Zeit schon so weit fortgeschritten ist, dass die Umsetzung nicht mehr erfolgen kann oder weil die Planungen die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) noch nicht erreicht haben. Eine Bereinigung des Haushaltes 2024 um die Maßnahmen, die keine Chance auf Realisierung haben, ist geeignet, um der 60% Vorgabe näher zu kommen oder sie vielleicht sogar zu erreichen. Die Erstellung des Nachtragshaushaltes ist eine Arbeit, die die Kämmerei zusätzlich zu stemmen hat. Sie hat parallel dazu den Jahresabschluss 2023 zu erstellen. Ohne das Ergebnis des Jahresabschlusses 2023 wird es weder eine Genehmigung des Nachtragshaushaltes 2024 noch eine Genehmigung des regulären Haushaltes 2025 geben.

Damit aber nicht genug. Die Stadt hat für 2025 und 2026 die Finanzierung mehrerer Maßnahmen beschlossen, die über so genannte Verpflichtungsermächtigungen abgesichert werden sollen.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 3.908.000,- €.
Die Kommunalaufsicht hat die Vorgabe gemacht, diese Summe ist um 40%, also um 1.563.200,- € zu kürzen.
Die Maßnahmen, die über Verpflichtungsermächtigungen abgedeckt werden sollen, sind im Einzelnen:

1. Sportplatz Schiffsthal / 2025: 2.370.000,- €
2. Neubau KiTa / 2025: 390.000,- € / 2026: 200.000,- €
3. Anschaffung eines Fahrzeuges für den Bauhof mit Winterausrüstung und Straßenkehrmaschine / 2025: 370.000,- €
4. Gerätewagen Logistik für die Feuerwehr / 2025: 350.000,- €
5. Maßnahmen zur Städtebauförderung / 2025: 198.000,- €
6. Erneuerung eines Ölabscheiders im Baubetriebshof / 2025: 30.000,-

Die Kämmerei schlägt vor, im Nachtragshaushalt 2024 alle Verpflichtungsermächtigungen zu streichen bis auf den Sportplatz Schiffsthal, und den Gerätewagen für die Feuerwehr.
Diesem Vorschlag folgten die Mitglieder des Hauptausschusses einstimmig.

Die Sanierung des Sportplatzes hat mittlerweile die Leistungsphase drei (Entwurfsplanung) erreicht. Durch die Verpflichtungsermächtigung, die ja bestehen bleibt, ist die Sanierung nach meiner Einschätzung schon so gut wie „in relativ trockenen Tüchern“, genau wie der Gerätewagen für die Feuerwehr. Ich persönlich stehe zu beiden Entscheidungen.

Die anderen Maßnahmen sind aber auch nicht vom Tisch. Sie können in den Haushalt aufgenommen werden, wenn der Bedarf nach wie vor besteht und die Investitionen entscheidungsreif sind.
So ist der Bedarf für den Bau einer KiTa nach aktueller Lage gegeben. Derzeit konzentrieren sich die Planungen auf dem Standort „Katholische Kirche“. Allerdings gehen die Gespräche nicht so schnell voran, wie man sich das nach der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie, in der der Beschluss gefasst wurde, erhoffen konnte. Es gibt nach wie vor noch offenen Fragen. Leider ist der Ausschuss damals nicht meinem Antrag gefolgt, parallel zu dem Standort „Katholische Kirche“ auch den Standort Ölmühlenallee weiter zu betrachten. Nach meiner persönlichen Einschätzung wird der Bau der KiTa noch länger auf sich warten lassen.
Auch die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges für den Bauhof ist damit noch nicht vom Tisch. Sie kann regulär in den Haushalt 2025 aufgenommen werden. Vielleicht wäre hier noch einmal zu prüfen, ob der Ersatz 2025 zwingend erforderlich oder eher wünschenswert ist oder ob es ggf. kostengünstigere Lösungen gibt.
Die Städtebauförderung liegt mir sehr am Herzen und mit Herrn Freudenreich haben wir jetzt einen Stadtplaner als Fachbereichsleiter, dem die Stadtplanung sehr am Herzen liegt. Er hatte am Montag seinen ersten Arbeitstag und wird nach einer Einarbeitungszeit sicher die richtigen Schwerpunkte setzen können. Darüber hinaus hängen Maßnahmen der Städtebauförderung immer auch mit der Verfügbarkeit von Fördermitteln zusammen.
Der Ölabscheider im Bauhof ist – wie die Diskussion ergab – aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe verpflichtend und könnte dann über den Nachtragshaushalt oder den Haushalt 2025 beschafft und eingebaut werden.

Das hört sich am Ende dann doch nicht so schlimm an wie gedacht. Allerdings ist die Prognose, die in der Haushaltsgenehmigung aufgezeigt sind, eher düster, wenn man die Ergebnisrechnung betrachtet. Bis Ende 2022 sind Defizite in Höhe von 5.879.000,- € aufgelaufen. Für 2023 wird ein Fehlbetrag von 3.591.600,- € erwartet. Diese Summe wird nach neuestem Stand – so zumindest die Diskussion in der Sitzung – deutlich niedriger ausfallen oder sogar ausgeglichen sein.
Berücksichtigt man das, dann werden die Defizite bis Ende 2026 nicht auf noch angegebene 18.989.000,- € steigen, sondern „bloß“ auf 12.397.400,- €.
Das Eigenkapital – Ende 2023 in Höhe von 7.612.000,- € – wird Ende 2027 aufgezehrt sein und mit einem Minus  von 2.499.000,- € vorausberechnet.
Auch wenn die Prognosen nicht punktgenau sind und ungenauer werden, je weiter sie in die Zukunft gerichtet sind, die Tendenz ist eindeutig.

Zu guter Letzt: Die Verschuldung Anfang 2024 wird mit 11.295.000,- € angegeben.
Ende 2024 wird sie voraussichtlich 18.413.000,- € betragen. Auf alle Plönerinnen und Plöner umgerechnet sind das pro Kopf 1.263,- € am Anfang und 2059,- € am Ende des Jahres 2024.

In Folge der Entwicklung müssen wir uns aber schon ernsthafte Gedanken machen, wie wir unsere Ausgaben begrenzen wollen, ohne uns kaputtzusparen. 
Mir ist völlig klar, dass wir selbst bei der Streichung aller freiwilligen Leistungen auf Dauer keinen ausgeglichenen Haushalt hinbekommen werden. Das kann aber kein Argument dafür sein, so weiterzumachen wie immer.
An vielen Stellen sehe ich Einsparpotential. In den letzten Monaten hatte ich gelegentlich das böse Wort „Dezemberfieber“ gebraucht, nicht immer zur Freude meiner Gesprächspartner*innen.
Das Dezemberfieber ist ein Ausdruck im Amtsjargon für wenig sparsames Haushaltshandeln zum Ende des Jahres. Früher zumindest wurde vielfach zum Jahresende schnell Geld ausgegeben, weil es noch im Titel war. Ziel war, kein Haushaltsmittel zurückgeben zu müssen, weil man für die folgenden Haushaltsjahre Kürzungen seines Titels befürchtete. 

Wenn ich mir den Tagesordnungspunkt 6 (Standortanalyse Plön) ansehe, dann sehe ich da zumindest Grundmuster des Dezemberfiebers. Dazu später vielleicht noch einen eigenständigen Beitrag.

Auch zum Tagesordnungspunkt 8 (Haushalts- und Stellenplan für die Haushaltsjahre 2025 und folgende) werde ich mich voraussichtlich noch äußern. Dabei ging es um einen Antrag der FWG-Fraktion, in den kommenden Jahren die bevorstehenden Zurruhesetzungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in der Verwaltung zu nutzen, um den Stellenumfang sozialverträglich und ohne berufsbedingte Kündigungen um 6% zu reduzieren.





Erster SteU 2015

Heute tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt zum ersten mal in diesem Jahr.

Der erste Themenbereich waren wie immer die Berichte der Verwaltung.
Die Teamleiterin 30 wies auf eine Veranstaltung des Kreises zum Thema Fracking am 29. Januar in Schönberg hin.
Weiterhin teilte sie mit, daß noch kein abgestimmtes Ergebnis zum Thema Werbeaufsteller vorliegt. Hierbei ging es um die Frage, ob und wie man den Betrieben, die nicht direkt an der Fußgängerzone liegen, die Möglichkeit geben kann, auf ihr Angebot aufmerksam zu machen.
Die von der FWG angeregte Änderung der Einfahrt zum Kieler Kamp ist noch nicht weiter geprüft worden. Hier soll allerdings noch im Januar einen Ortstermin geben.
Bei der Einmündung der Stadtgrabenstraße auf die B 430 hat es diesen Ortstermin bereits gegeben. Die Vorschläge werden weiter geprüft, was ein gutes Zeichen ist, denn sie wurden nicht von vorn herein verworfen. Es bleibt noch das Ergebnis einer Verkehrssimulation abzuwarten.

Dann ging es um den Haushalt. Mit wenigen Worten: Die Kommunalaufsicht hat dem Haushaltsentwurf an einigen empfindlichen Stellen das Geld verweigert. Genauer gesagt, sie hat den Verpflichtungserklärungen für die Projekte Strandweg und Ulmenstraße/Steinbergweg nicht zugestimmt. Mit Verpflichtungserklärungen wird die Verwaltung befugt, nicht nur für den laufenden, sondern auch für kommende Haushalte Mittel einzuplanen. Das setzt natürlich voraus, daß die Mittel in den kommenden Jahren auch tatsächlich vorhanden sind. Hier scheint die Kommunalaufsicht Zweifel zu haben.

Für den Strandweg bedeutet das folgendes: Es stehen 90,000,– Euro zur Verfügung, die für die Sanierung des Weges von der Fegetasche zur Rosenstraße (Stadtwäldchen) vorgesehen sind. Weitere 160.000,– waren für die Erneuerung des Stückes vom Seeprinz bis zur Aussichtsplattform unterhalb des Schlosses (Stadtbucht) sowie für Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung eingeplant. Dieses Geld wird es voraussichtlich nicht geben. Damit wird in diesem Jahr voraussichtlich auch kein Zuschußantrag für EU-Mittel aus dem Topf der Akiv-Region gestellt werden können. Die TL 30 wies noch darauf hin, daß es Wunsch des Ausschusses gewesen sei, die Maßnahme bis zum Beginn der Landesgartenschau in Eutin abzuschließen und daß die Ausschreibung daher jetzt erfolgen müsse. Das würde bedeuten, daß für den Ausbau keine Zuschüsse beantragt werden können.
Über Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung, etwa eine weitere Aussichtsplattform oder Sitzgruppen, müsse dann später entschieden werden, dann könnten dafür auch Zuschüsse beantragt werden.
In der Diskussion zeigte sich, daß die Ausschußmitglieder die Priorität auf die Instandsetzung des Bereiches Seeprinz-Schloß legen. Bei den Überlegungen, die 90.000,– Euro aus dem Bereich Stadtwäldchen in den Bereich Stadtbucht umzuleiten wurde deutlich, daß das Geld nicht für den gesamten Abschnitt reichen wird, selbst wenn man sich nur auf den Weg beschränkt. Ich habe in der Diskussion die Frage gestellt, ob es nicht möglich wäre, die neue Situation aufzubereiten und in der nächsten Sitzung des SteU dann eine Entscheidung herbeizuühren. Daher habe ich mioch gereut, daß der Ausschuß nach einer weiteren Diskussion und einer Besprechungspause zu dem Ergebnis kam, das dies eine Haushaltsdiskussion sei und die Sachfrage im nächsen Ausschuß beraten werden müßte.

Für den Bereich Ulmenstraße/Steinbergweg sieht es nicht anders aus. Die CDU hatte immer verlangt, daß der gesammte Straßensanierung im Bereich Hipperstraße, Ulmenstraße und Steinbergweg in einem Verfahren abgewickelt wird, weil dies die wirtschatlichste Lösung sei. Von daher hatte es bereits zu Verstimmungen geführt, als die Hipperstraße losgelöst von den beiden anderen Wegen erneuert wurde. Durch die fehlende Zustimmung zur Verpflichtungserächtigung ist auch die Sanierung von Ulmenstraße und Steinbergweg in einem Arbeitsgang unrealistisch. Daher wurden Überlegungen angestellt, zumindest den Steinbergweg zu erneuern und von der später in Angriff zu nehmenden Ulmenstraße zu entkoppeln. Ein solches Vorgehen führte auf Seiten der CDU zu weiterem Mißmut. Auch hier gilt: Haushaltsverhandlungen, Sachfragen werden später beraten und entschieden.

Der Ausschuß kam aber überein, die Haushaltsansätze für die Verpflichtungserklärungen im Haushaltsentwurf stehen zu lassen, weil sie oben genannten Vorhaben für die Stadtentwicklung von desonderer Bedeutung sind.

Es bleibt abzuwarten, wie die Kommunalaufsicht hierauf reagiert.