Wie geht es in Sachen Erweiterungsbau Gymnasium weiter?

Wie ich ja schon in meinem Beitrag vm 21. März 2017 zum Ausdruck gebracht habe, ist die Planung für den Erweiterungsbau des Gymnasiums nach meiner Meinung aus städtebaulicher Sicht eine glatte 5-minus.

In seiner letzten Sitzung hatte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) erst einmal sein Einvernehmen versagt, aufgehängt an der noch offenen Frage des Baumschutzes, die in der Planung des Kreises einfach nicht beachtet wurde. Ein weiterer Anhaltspunkt für meine Bewertung der betreffenden Planungsarbeit.
Im Verlauf der Sitzung stellte sich heraus, daß die Pläne, zu denen die Stadt 2016 ihr Einvernehmen gegeben hatte, von den nun vorgestellten Plänen abwichen und zudem in einer – bis dahin nicht bekannten – vierten Phase eine nochmalige Verlängerung des Querriegels geplant ist.

Aufgrund der veränderten Pläne machte Herr Dr. Erdtmann klar, daß er sich nicht mehr an das damals ausgesprochene Einvernehmen gebunden fühlte. Im Ergebnis sollte noch einmal mit der Forstbehörde geklärt werden, ob der Waldabstand tatsächlich eingehalten werden muß oder ob eine Befreiung ausgesprchen werden kann, so wie es beim Neubau der Turnhalle bereits vrexerziert wurde.

Wie geht es weiter?
1. Es wird noch einmal ein nicht öffentliches Abstimmungsgespräch geben.
2. Aus meiner eigenen Erfahrung als ehemaliger Angehöriger einer Verwaltung auf Ebene einer höheren Bundesbehörde würde ich vermuten, daß Mitarbeiter*innen des Kreises versuchen, die Forstbehörde zu bewegen, unbedingt an dem Waldabstand festzuhalten, um ihre Planung als alternativlos darzustellen und damit durchzudrücken. Wie gesagt eine Vermutung, der Nachweis wird nicht zu führen sein, aber alles andere würde mich wundern.
3. Am Mittwoch, dem 05. April 2017 wird das Thema in der Sitzung des SteU als Tagesordnungspunkt 6 in öffentlicher Sitzung weiter beraten. Eine Vorlage der Verwaltung dazu gibt es bislang nicht. Wie immer gibt es aber eine Einwohnerfragestunde, in der sich die interessierte Öffentlichkeit mit Fragen und Anregungen an die Verwaltung und Selbstverwaltung wenden kann.

Natürlich wäre noch zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, über einen Dringlichkeitsantrag die Einleitung eines B-Plan Verfahrens in Verbindung mit einer Veränderungssperre zu beschließen. Das wäre aber fast schon das Mittel der letzten Wahl und würde nur durchgehen, wenn meine Kolleginnen und Kollegen im SteU keine andere Möglichkeit mehr sehen.

Ich hoffe, daß es mir gelingt, mich bis dahin noch von einem Architekten beraten zu lassen, der sich schon einmal mit Schulbau befaßt hat. Ich will sichergehen, daß ich mit meiner Einschätzung tatsächlich richtig liege.

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