Haushaltssaison, politisch die fünfte Jahreszeit.

Der Haushalt gilt als „Königsrecht des Parlamentes“, und er ist damit auch das Königsrecht unserer Ratsversammlung. Der Entwurf für den Haushalt wurde von der Verwaltung aufgestellt. Heute abend um 18:30 Uhr steht die erste politische Debatte an, wenn der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) über seinen Produkthaushalt beraten wird. Morgen wird der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) über seinen Produkthaushalt beraten, der Hauptausschuß (HA) folgt am 19. November und wird sowohl seinen eigenen wie auch den Gesamthaushalt der Stadt erörtern. Wenn alles glatt geht, kann die Ratsversammlung am 12. Dezember 2018 den Haushalt für 2019 beschließen. Damit wäre die Verwaltung zum Beginn des kommenden Jahres voll handlungsfähig. Ohne genehmigten Haushalt müßte sie sich im wesentlichen auf ihre Pflichtaufgaben beschränken. Das ist in den vergangenen Jahren durchaus vorgekommen und wiederholt sich hoffentlich nie wieder.
Als Fehlbedarfsgemeinde ist Plön aber noch auf die Zustimmung der Kommunalaufsicht angewiesen.

Üblicherweise sind Haushaltsdebatten stark ritualisiert. Zum Einen dienen sie der Opposition dazu, mit der Regierungspolitik abzurechnen, zum Anderen nutzt die Regierung sie gerne dazu, Ihre Leistungen hervorzuheben und öffentlichkeitswirksam darzustellen.
Aufgrund der Zusammensetzung der Ratsversammlung und den wechselnden Mehrheiten, mit denen in Plön Beschlüsse gefaßt werden, wird es keine Generalabrechnung geben, wohl aber den Versuch, sich und seine Partei/Fraktion darzustellen. Das ist aber auch soweit in Ordnung und gehört zum Alltagsgeschäft.
Die wirkliche Bedeutung liegt in einem anderen Bereich. Nur Projekte und Vorhaben, die mit Geld im Haushaltsplan berücksichtigt sind, haben auch eine realistische Chance, verwirklicht zu werden. Dröger Stoff, aber bedeutsam.
Was nicht im Haushaltsplan berücksichtigt ist, wird in der Regel nicht realisierbar sein. Darum ist es wichtig, sich im Vorfeld gründlich mit diesem Zahlenwerk zu befassen. Auf der einen Seite geht es dabei darum, einzelne Positionen zu hinterfragen und ggf. zu kürzen oder zu streichen, um zu sparen. Auf der anderen Seite geht es darum, neue Projekte einzubringen.
Dabei kann noch mit dem Instrument des Sperrvermerkes gearbeitet werden. Das heißt, daß das Geld im Haushalt berücksichtigt wird, aber für die Freigabe der Beschluß eines Ausschusses bzw. ein Beschluß der Ratsversammlung erforderlich ist. Damit schafft man Flexibilität im Handeln, weil man vermeidet, daß ein aufwendiges Verwaltungsverfahren für einen Nachtragshaushalt erforderlich wird. Andererseits erhöht es die Summe der Neuverschuldung erst einmal, unabhängig davon, ob die Gelder später freigegeben werden oder nicht. Erfahrungsgemäß wird die Neuverschuldung aber nicht so hoch ausfallen, da nicht alle Vorhaben, die mit einem Sperrvermerk versehen sind, am Ende des Haushaltsjahres auch realisiert werden. Damit fließen auch die erforderlichen Mittel nicht ab.

In der heutigen Sitzung des SteP wird über einen großen Batzen Geld zu beraten sein. Die CDU-Fraktion hatte schon in der letzten Sitzung angekündigt, einen Antrag über 600.000,– Euro einzubringen, der für den Erwerb der Kreisfeuerwehrzentrale und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Spitzenort vorgesehen ist. Dieser Betrag soll mit einem Sperrvermerk versehen werden. Der Kostenansatz ergibt sich aus den Berechnungen des Gutachterausschusses (550.000,– Euro für das Grundstück mit Gebäuden) und den erforderlichen Planungskosten (50 bis 60.000,– Euro).
Dieser Betrag verändert die Bilanz nicht, wird aber die Neuverschuldung erhöhen. Von daher tue ich mich als Vorsitzender des Hauptausschusses – der u.a. auch für den Haushalt zuständig ist – damit sehr schwer.
Andererseits habe ich mich schon seit Jahren dafür eingesetzt, den Bereich Spitzenort zu überplanen, weil ich hier das Potential für Weiterentwicklung eines „maritim-touristischen“ Schwerpunktes sehe. Die Ansätze sind mit Segelschule, Campingplatz, Jugendherberge und Sirius-Werft bereits gegeben. Leider war dafür früher keine politische Mehrheit absehbar. gut, daß sich jetzt eine politische Mehrheit dafür abzeichnet.
Für Spitzenort müssen Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen und geboten werden. Schon allein aus diesem Grunde werde ich den Antrag der CDU-Fraktion unterstützen. Hier ist es unwichtig, wer der Urheber des Antrages ist, wichtig ist, daß er beschlossen, von einer breiten Mehrheit mitgetragen und letztendlich umgesetzt wird.

Vor diesem Hintergund war ich kürzlich etwas irritiert, als ich in der Zeitung las, daß der Kreis prüfen würde, auf dem Gelände der Kreisfeuerwehrzentrale einen einen weiteren Verwaltungsbau zu erstellen. Eigentlich müßte auch beim Kreis bekannt sein, daß der Hauptwirtschaftszweig der Stadt der Tourismus ist und hier noch erheblicher Nachholbedarf besteht. Auch die Eignung des Standortes Spitzenort für den Tourismus dürfte dort bekannt sein. Es wird Zeit, daß Stadt und Kreis bezüglich der Potentiale für einen neuen Verwaltungsbau einmal miteinander reden. Ich würde mich sehr wundern, wenn unsere Verwaltung nicht bereits in diese Richtung arbeitet.
Vor diesem Hintergrund begrüße ich, daß die Stadt ihre städtebaulichen Planungen und Absichten endlich formuliert und ihren Gestaltungswillen in Plänen festlegen will. Das ist eine gute Grundlage, um mit dem Kreis gemeinsam in den Dialog einzutreten und nach Lösungen zu suchen, die für alle Beteiligten von Vorteil sind.

Städtebauliche Entwicklung in den Bereichen Tweelhörsten und Kreisfeuerwehrzentrale.

Dieses Thema wurde in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) als Tagesordnungspunkt 9 beraten.

Für den Bereich Kreisfeuerwehrzentrale sehe ich ein viel versprechendes Entwicklungspotential. Mit der Verlegung der Kreisfeuerwehrzentrale nach Preetz wird hier eine Fläche frei, die die Ansiedlung von Gewerbe zuläßt, wobei ich für die bestehenden Gebäude keine wirkliche Zukunft erkennen kann.
Der Flächennutzungsplan weist hier u.a. eine Gemeinbedarfsfläche (Feuerwehr) sowie eine Gewerbefläche aus. Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Die Verwaltung der Stadt ist der Auffassung, daß hier ein Innenbereich nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) besteht. Die Verwaltung des Kreises geht von einem Außenbereich nach § 35 BauGB aus. Wenn das so ist, ist die Erstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Da der Kreis Eigentümer der Fläche der Kreisfeuerwehrzentrale ist, sind ohnehin weitere Abstimmungen mit der Kreisverwaltung erforderlich. Darüber hinaus wäre es erfreulich, wenn sich die Wirtschaftsförderung des Kreises an der Suche für eine Lösung zur Nachnutzung beteiligt.
Ich habe in der Diskussion angemerkt, daß ich die Erstellung eines Bebauungsplanes für geboten halte, um eine verläßliche Planungsgrundlage zu haben, mit der die Stadt klar festlegen kann, welche Entwicklung in diesem Bereich gewünscht ist und die gleichzeitig für einen möglichen Investor Planungssicherheit schafft.
Im Endergebnis war sich der Ausschuß einig, hier einen B-Plan aufzustellen, sofern die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen und personelle Kapazitäten dies zulassen. Dabei war jedem klar, daß die Planungsarbeit nicht in diesem Jahr beginnen wird.
Ich persönlich halte das für einen Fehler. Die personellen Kapazitäten könnten sofort freigesetzt werden, wenn die höchst zeitintensiven und mittlerweile absehbar zum Scheitern verurteilten Planungen „Seewiesen“ beendet werden. Damit würden auch die hierfür eingeplanten Mittel freifallen, die dann in die Planungen für den Bereich Kreisfeuerwehrzentrale fließen könnten.
Ansonsten ist die Planung eine echte Investition in die Zukunft, so daß eine Restfinanzierung über Schulden aus meiner Sicht vertretbar ist.
Wichtig wär mir, in einem zukünftigen Bebauungsplan eine touristische und gewerbliche Nutzung mit maritimer Ausrichtung festzuschreiben.

Ausgangspunkt für Überlegungen zum Bereich Tweelhörsten war die Anfrage eines möglichen Investors, der hier einen Betrieb errichten wollte.
Der Bereich Tweehlörsten ist im gültigen Flächennutzungsplan für die Abfallentsorgung und die Abwasserbeseitigung vorgesehen. In Flächennutzungsplan sind die Zweckbestimmungen Klärwerk und Bauhof vermerkt. Tweelhörsten gilt als Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch). Damit sind hier nur so genannte „privilegierte“ Bauvorhaben zulässig. Dazu zählen unter anderem: Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Gartenbaubetriebe, Massentierhaltung, Betriebe zur Energieversorgung, Betriebe zur Abwasserentsorgung u.s.w. Soll hier Gewerbe wie zum Beispiel ein Baumarkt angesiedelt werden, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Die Ansiedlung von Gewerbe ist grundsätzlich zu begrüßen, sofern die betreffenden Betriebe ihre Gewerbesteuer auch in Plön bezahlen. Grundsätzlich bedeutet immer, daß Ausnahmen möglich sind, und das ist hier der Fall.
Ich habe mich in der Diskussion uneingeschränkt der Auffassung der Verwaltung in angeschlossen, daß die Ortseingangssituation an dieser Stelle sehr wichtig für das Landschafts- und Stadtbild ist. Es gibt in Schleswig Holstein kaum noch Städte, die an den Haupteingangsstraßen eine klare Stadtgrenze haben. Viele Städte „zerfransen“ an den Ortsrändern. Gewerbegebiete mit Supermärkten und Gebrauchtwagenhändlern sind häufig, wenn nicht sogar die Regel.
Ergänzend wurde diskutiert, die Flächen in der Hinterhand zu behalten, falls neue gesetzliche Vorschriften es erfordern, das Klärwerk zu erweitern. Hier könnte zum Beispiel die Reinigung des Abwassers von Medikamentenresten auf uns zukommen. Der Umstand, daß die Berücksichtigung dieses Bedarfes vielleicht erst in 20 oder 30 Jahren zum Tragen kommt, sollte nicht dazu verführen, die Flächen jetzt abzugeben. Sind sie einmal verkauft, überplant und bebaut, hat die Stadt keinen Zugriff mehr. Die Fraktionen – mit Ausnahme der CDU – stimmten dafür, hier bis auf weiteres nichts zu unternehmen.