Städtebauliche Entwicklung in den Bereichen Tweelhörsten und Kreisfeuerwehrzentrale.

Dieses Thema wurde in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) als Tagesordnungspunkt 9 beraten.

Für den Bereich Kreisfeuerwehrzentrale sehe ich ein viel versprechendes Entwicklungspotential. Mit der Verlegung der Kreisfeuerwehrzentrale nach Preetz wird hier eine Fläche frei, die die Ansiedlung von Gewerbe zuläßt, wobei ich für die bestehenden Gebäude keine wirkliche Zukunft erkennen kann.
Der Flächennutzungsplan weist hier u.a. eine Gemeinbedarfsfläche (Feuerwehr) sowie eine Gewerbefläche aus. Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Die Verwaltung der Stadt ist der Auffassung, daß hier ein Innenbereich nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) besteht. Die Verwaltung des Kreises geht von einem Außenbereich nach § 35 BauGB aus. Wenn das so ist, ist die Erstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Da der Kreis Eigentümer der Fläche der Kreisfeuerwehrzentrale ist, sind ohnehin weitere Abstimmungen mit der Kreisverwaltung erforderlich. Darüber hinaus wäre es erfreulich, wenn sich die Wirtschaftsförderung des Kreises an der Suche für eine Lösung zur Nachnutzung beteiligt.
Ich habe in der Diskussion angemerkt, daß ich die Erstellung eines Bebauungsplanes für geboten halte, um eine verläßliche Planungsgrundlage zu haben, mit der die Stadt klar festlegen kann, welche Entwicklung in diesem Bereich gewünscht ist und die gleichzeitig für einen möglichen Investor Planungssicherheit schafft.
Im Endergebnis war sich der Ausschuß einig, hier einen B-Plan aufzustellen, sofern die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen und personelle Kapazitäten dies zulassen. Dabei war jedem klar, daß die Planungsarbeit nicht in diesem Jahr beginnen wird.
Ich persönlich halte das für einen Fehler. Die personellen Kapazitäten könnten sofort freigesetzt werden, wenn die höchst zeitintensiven und mittlerweile absehbar zum Scheitern verurteilten Planungen „Seewiesen“ beendet werden. Damit würden auch die hierfür eingeplanten Mittel freifallen, die dann in die Planungen für den Bereich Kreisfeuerwehrzentrale fließen könnten.
Ansonsten ist die Planung eine echte Investition in die Zukunft, so daß eine Restfinanzierung über Schulden aus meiner Sicht vertretbar ist.
Wichtig wär mir, in einem zukünftigen Bebauungsplan eine touristische und gewerbliche Nutzung mit maritimer Ausrichtung festzuschreiben.

Ausgangspunkt für Überlegungen zum Bereich Tweelhörsten war die Anfrage eines möglichen Investors, der hier einen Betrieb errichten wollte.
Der Bereich Tweehlörsten ist im gültigen Flächennutzungsplan für die Abfallentsorgung und die Abwasserbeseitigung vorgesehen. In Flächennutzungsplan sind die Zweckbestimmungen Klärwerk und Bauhof vermerkt. Tweelhörsten gilt als Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch). Damit sind hier nur so genannte „privilegierte“ Bauvorhaben zulässig. Dazu zählen unter anderem: Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Gartenbaubetriebe, Massentierhaltung, Betriebe zur Energieversorgung, Betriebe zur Abwasserentsorgung u.s.w. Soll hier Gewerbe wie zum Beispiel ein Baumarkt angesiedelt werden, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Die Ansiedlung von Gewerbe ist grundsätzlich zu begrüßen, sofern die betreffenden Betriebe ihre Gewerbesteuer auch in Plön bezahlen. Grundsätzlich bedeutet immer, daß Ausnahmen möglich sind, und das ist hier der Fall.
Ich habe mich in der Diskussion uneingeschränkt der Auffassung der Verwaltung in angeschlossen, daß die Ortseingangssituation an dieser Stelle sehr wichtig für das Landschafts- und Stadtbild ist. Es gibt in Schleswig Holstein kaum noch Städte, die an den Haupteingangsstraßen eine klare Stadtgrenze haben. Viele Städte „zerfransen“ an den Ortsrändern. Gewerbegebiete mit Supermärkten und Gebrauchtwagenhändlern sind häufig, wenn nicht sogar die Regel.
Ergänzend wurde diskutiert, die Flächen in der Hinterhand zu behalten, falls neue gesetzliche Vorschriften es erfordern, das Klärwerk zu erweitern. Hier könnte zum Beispiel die Reinigung des Abwassers von Medikamentenresten auf uns zukommen. Der Umstand, daß die Berücksichtigung dieses Bedarfes vielleicht erst in 20 oder 30 Jahren zum Tragen kommt, sollte nicht dazu verführen, die Flächen jetzt abzugeben. Sind sie einmal verkauft, überplant und bebaut, hat die Stadt keinen Zugriff mehr. Die Fraktionen – mit Ausnahme der CDU – stimmten dafür, hier bis auf weiteres nichts zu unternehmen.

Hohe Hürde für die Seewiesen ?

Am 26. November tagt der Planungsverband Seewiesen. Das nehme ich zum Anlass, noch etwas zur letzten Sitzung des Planungsverbandes zu schreiben, der bereits am 22. Oktober 2013 stattgefunden hat.

Soweit ich informiert bin, hat die Verwaltung die Planungsanzeige Anfang Oktober über den Kreis an die Landesplanungsbehörde geschickt. Jetzt wäre es interessant zu wissen, wie die Stellungnahmen des Kreises und der Landesplanung aussehen. Bereits im vorhergegangenen, gescheiterten Planungsvorhaben Seewiesen mit See fielen die entsprechenden Stellungnahmen so verhalten aus, dass sie vom kundigen Leser nur als Ablehnung verstanden werden konnten.

Seither haben sich die Rahmenbedingungen geändert.
– Die Einwohnerzahl Plöns ist nach dem Mikrozensus nach unten korrigiert worden,
– die Bevölkerungsentwicklungsprognose wurde ebenfalls nach unten korrigiert und
– die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich seit Mitte September geändert.

Danach muß vor einer Überplanung von landwirtschaftliche genutzten Flächen oder von Wald ermittelt werden, ob im Innenbereich noch Bauflächen zur Verfügung stehen. Das ist sowohl für Rathjensdorf, wo noch ein planerisch abgesichertes Entwicklungspotential für ca. 20 Wohneinheiten besteht, wie auch für Plön zu bejahen. So konnten trotz der gebetsmühlenartig wiederholten Aussage, in Plön gäbe es kein Bauland, neue Wohneinheiten geschaffen werden. Beispielsweise sind hier die ca. 20 neuen Reihenhäuser in der Rodomstorstraße zu nennen. Darüber gibt es weiteres Potential. Nach dem Abriß des Gerberhofes ist hier die Schaffung von ca. 10 Eigentumswohnungen geplant. Weitere, noch nicht öffentliche Planungen sehen im Innenbereich die Schaffung von ca. 85 Wohneinheiten vor. Daneben gibt es immer noch, wenn auch nicht mehr viele, unbebaute Grundstücke in Stadtheide.

Die Aussage, dass diese Hürde leicht übersprungen werden könne, zweifel ich an.

Ob die Stellungnahmen des Kreises und des Landes mittlerweile vorliegen, ist mir nicht bekannt. Interessant zu wissen wäre auch, ob die frühzeitige Behördenbeteiligung bereits initiiert wurde. Wurde dieser Schritt eingeleitet, bevor die o.g. Stellungnahmen vorlagen, liegt der Schluß nahe, dass hier kein ergebnisoffenes Verfahren durchgeführt wird.
Es würde mich aber nicht wundern, da ich schon lange den Eindruck habe, dass sich Teile der Plöner Verwaltung und Selbstverwaltung durch die Rathjensdorfer Politik vor sich her treiben lassen.

Ich begrüße es sehr, dass eine Folgekostenrechnung durchgeführt werden soll, zumal das ist eine alte Forderung von mir ist. Allerdings hätte ich mir gewünscht, dass mit der Folgekostenrechnung nicht das Büro beauftragt wird, das auch die Planung des Baugebietes durchführt. Von daher wage ich schon jetzt die Prognose, dass der Öffentlichkeit ein positives Prüfergebnis präsentiert wird. Eine Folgekostenrechnung durch ein unabhängiges Büro wäre aus meiner Sicht besser gewesen.

Auch das Protokoll von der vorgezogenen Bürgerbeteiligung im Frühjahr – es ist nicht vorgeschrieben, wurde aber mehrfach zugesagt – liegt immer noch nicht vor. Einige werden sich erinnern, dass den Verantwortlichen in Plön, anders als in Rathjensdorf, eine Stimmung aus Skepsis und schroffer Ablehnung entgegen schlug.