Seewiesen, vielleicht, irgendwie, ein bisschen, oder doch nicht?

Die Diskussion zum Thema Innenentwicklungspotentialanalyse (kurz: Potantialanalyse) hat den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt gestern bewegt.

Die Kernaussage der Potentialanalyse ist, dass bis 2030 ein Bedarf an 130 Wohneinheiten besteht, der im Innenbereich gedeckt werden kann.
Ergänzende Aussagen zur Raumordnung, die in einer Potentialanalyse nichts zu suchen haben, dienen nach meiner Auffassung dazu, das zum Scheitern verurteilte Neubauprojekt Seewiesen doch noch irgendwie über die Runden zu retten.

Bündnis 90 / Die Grünen hatte beantragt, den Tagesordnungspunkt zu schieben, da noch keine Gelegenheit bestand, das vorgelegte Dokument in der Fraktion zu besprechen. Ein richtiger Ansatz. Leider war der Gutachter aus Hamburg angereist, um seine Arbeitsergebnisse vorzustellen. So ließ sich der Ausschuss breitschlagen, den Tagesordnungspunkt dennoch abzuhandeln.

Die Potentialanalyse ist zwingend vorgeschrieben, das es der Wille der Landesregierung ist, dass die Entwicklung von Wohnraum im Innenbereich und nicht auf der grünen Wiese (im Außenbereich) erfolgt. Nur wenn nachgewiesen ist, dass das Potential für Wohnraumentwicklung im Innenbereich nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken, kann im Außenbereich gebaut werden.

Die Potentialanalyse war notwendig geworden, weil die Stadt Plön und die Gemeinde Rathjensdorf das Neubauprojekt Seewiesen im Außenbereich realisieren wollen. Die Potentialanalyse steht also in einem direkten Zusammenhang mit dem Neubauprojekt Seewiesen. Alle anderen Aussagen wie „das ist eine grundsätzliche Analyse, nicht pro oder contra Seewiesen“ sind nach meiner Meinung Nebelkerzen, mit denen die unterschwellige Aussage „pro-Seewiesen“ verschleiert werden soll.

Auch die Ausage, dass eine spätere Entwicklung von Neubaugebieten im Außenbereich nicht möglich ist, wenn die von mir kritisierten Passagen aus der Potentialanalyse gestrichen werden, sind nach meiner Meinung falsch und eine Irreführung des Ausschusses.

Die Kernaussage der Potentialanalyse ist, dass bis 2030 ein Bedarf an 130 Wohneinheiten besteht, der im Innenbereich gedeckt werden kann. Der Ausschußvorsitzende Bernd Möller führte dazu aus, dass der Bedarf auf der Prognose von 2011 berechnet wurde, seither aber bereits 80 Wohneinheiten geschaffen wurden. Damit würde der rechnerische Bedarf also nur noch 50 Wohneinheiten betragen. Die Herr Melzer (CDU) erwähnte, dass die CDU den Entwurf sorgfältig geprüft hat. Sie ist der Ansicht, daß von den angeführtem Potential nur 25% umsetzbar ist. Herr Möller stellte fest, dass das genau der Ansatz ist, der in der Potentialanalyse zu Grunde gelegt wurde.
Damit dürfte das Ergebnis der Potentialanalyse unstrittig sein. Es lautet:
„Für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern kann der Bedarf von 70 bis 80 Wohnungen zum Großteil durch das relativ konkrete Projekt am Gerberhof mit ca. 45 neuen Wohnungen abgedeckt werden. Für den „Restbedarf“ von 25 – 35 WE sind im Innenbereich auf planungsrechtlich bebaubaren Flächen mittelfristig darstellbar.“
Grundsätzlich kann zusammenfassend zwar der prognostizierte Bedarf für Einfamilienhäuser innerhalb der ermittelten Potenzialflächen abgedeckt werden, …“

Damit ist klar, daß es keinen fachlich zu begründenden Bedarf für das Neubaugebiet Seewiesen gibt.

Wer oder was den Gutachter bewegt hat, die klare Aussage durch raumplanerische Aussagen zu ergänzen, die auch nach seiner eigenen Aussage überflüssig sind („im Grunde genommen hätte der erste Satz gereicht“), erschließt sich mir auch nach seinen Ausführungen nicht. Seine eher positive Aussage zu einem Neubaugebiet mit 20 – 30 Einfamilienhäusern: “können jedoch weitere, geringfügig Entwicklungsoptionen einer zusammenhängenden Neubaufläche sinnvoll sein.“ ist nach meiner Meinung so vorsichtig (also schwammig) formuliert, dass man den Eindruck gewinnen kann, er würde nicht hinter dieser Aussage stehen. Zumindest klingt es nach meiner Meinung danach, dass hier eine Formulierung gesucht wurde, mit der man später jede Verantwortung von sich weisen kann. Auch die Formulierung „Eine solche Außenentwicklung kann und muss nicht im Widerspruch zu den oben benannten Bestrebungen der Innenentwicklung stehen bzw. diese beeinträchtigen.“ ist sehr vorsichtig abgefaßt. Zu einer klaen Aussage: … steht nicht im Widerspruch …“ konnte der Gutachter sich offenbar nicht durchringen.
Ich habe in meinem Berufsleben viele Vorlagen gesehen, mitgezeichnet und selber geschreiben. Daher glaube ich beurteilen zu können, wie Aussagen aussehen, die aus persönlicher Überzeugung geschreiben wurden und wie Aussagen aussehen, die aufgrund vorgefasster Entschlüsse angefertigt wurden. Es ist meine Überzeugung, dass diese Formulierungen zu möglichen Neubaugebieten, die im Entwurf der Potentialanalyse noch nicht enthalten waren, nachträglich veranlaßt wurden, um die Potentialanalyse in Richtung Seewiesen zu „trimmen“.

Der Gutachter beantwortete meine Frage, wer auf ihn zugekommen ist, um die Potentialanalyse entsprechend abzufassen mit: „Keiner“. Ich habe gebeten, das in das Protokoll aufzunehmen. Es soll später keiner sagen können, niemand habe etwas gewußt.

Städtebauliche Entwicklung in den Bereichen Tweelhörsten und Kreisfeuerwehrzentrale.

Dieses Thema wurde in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) als Tagesordnungspunkt 9 beraten.

Für den Bereich Kreisfeuerwehrzentrale sehe ich ein viel versprechendes Entwicklungspotential. Mit der Verlegung der Kreisfeuerwehrzentrale nach Preetz wird hier eine Fläche frei, die die Ansiedlung von Gewerbe zuläßt, wobei ich für die bestehenden Gebäude keine wirkliche Zukunft erkennen kann.
Der Flächennutzungsplan weist hier u.a. eine Gemeinbedarfsfläche (Feuerwehr) sowie eine Gewerbefläche aus. Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Die Verwaltung der Stadt ist der Auffassung, daß hier ein Innenbereich nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) besteht. Die Verwaltung des Kreises geht von einem Außenbereich nach § 35 BauGB aus. Wenn das so ist, ist die Erstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Da der Kreis Eigentümer der Fläche der Kreisfeuerwehrzentrale ist, sind ohnehin weitere Abstimmungen mit der Kreisverwaltung erforderlich. Darüber hinaus wäre es erfreulich, wenn sich die Wirtschaftsförderung des Kreises an der Suche für eine Lösung zur Nachnutzung beteiligt.
Ich habe in der Diskussion angemerkt, daß ich die Erstellung eines Bebauungsplanes für geboten halte, um eine verläßliche Planungsgrundlage zu haben, mit der die Stadt klar festlegen kann, welche Entwicklung in diesem Bereich gewünscht ist und die gleichzeitig für einen möglichen Investor Planungssicherheit schafft.
Im Endergebnis war sich der Ausschuß einig, hier einen B-Plan aufzustellen, sofern die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen und personelle Kapazitäten dies zulassen. Dabei war jedem klar, daß die Planungsarbeit nicht in diesem Jahr beginnen wird.
Ich persönlich halte das für einen Fehler. Die personellen Kapazitäten könnten sofort freigesetzt werden, wenn die höchst zeitintensiven und mittlerweile absehbar zum Scheitern verurteilten Planungen „Seewiesen“ beendet werden. Damit würden auch die hierfür eingeplanten Mittel freifallen, die dann in die Planungen für den Bereich Kreisfeuerwehrzentrale fließen könnten.
Ansonsten ist die Planung eine echte Investition in die Zukunft, so daß eine Restfinanzierung über Schulden aus meiner Sicht vertretbar ist.
Wichtig wär mir, in einem zukünftigen Bebauungsplan eine touristische und gewerbliche Nutzung mit maritimer Ausrichtung festzuschreiben.

Ausgangspunkt für Überlegungen zum Bereich Tweelhörsten war die Anfrage eines möglichen Investors, der hier einen Betrieb errichten wollte.
Der Bereich Tweehlörsten ist im gültigen Flächennutzungsplan für die Abfallentsorgung und die Abwasserbeseitigung vorgesehen. In Flächennutzungsplan sind die Zweckbestimmungen Klärwerk und Bauhof vermerkt. Tweelhörsten gilt als Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch). Damit sind hier nur so genannte „privilegierte“ Bauvorhaben zulässig. Dazu zählen unter anderem: Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Gartenbaubetriebe, Massentierhaltung, Betriebe zur Energieversorgung, Betriebe zur Abwasserentsorgung u.s.w. Soll hier Gewerbe wie zum Beispiel ein Baumarkt angesiedelt werden, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Die Ansiedlung von Gewerbe ist grundsätzlich zu begrüßen, sofern die betreffenden Betriebe ihre Gewerbesteuer auch in Plön bezahlen. Grundsätzlich bedeutet immer, daß Ausnahmen möglich sind, und das ist hier der Fall.
Ich habe mich in der Diskussion uneingeschränkt der Auffassung der Verwaltung in angeschlossen, daß die Ortseingangssituation an dieser Stelle sehr wichtig für das Landschafts- und Stadtbild ist. Es gibt in Schleswig Holstein kaum noch Städte, die an den Haupteingangsstraßen eine klare Stadtgrenze haben. Viele Städte „zerfransen“ an den Ortsrändern. Gewerbegebiete mit Supermärkten und Gebrauchtwagenhändlern sind häufig, wenn nicht sogar die Regel.
Ergänzend wurde diskutiert, die Flächen in der Hinterhand zu behalten, falls neue gesetzliche Vorschriften es erfordern, das Klärwerk zu erweitern. Hier könnte zum Beispiel die Reinigung des Abwassers von Medikamentenresten auf uns zukommen. Der Umstand, daß die Berücksichtigung dieses Bedarfes vielleicht erst in 20 oder 30 Jahren zum Tragen kommt, sollte nicht dazu verführen, die Flächen jetzt abzugeben. Sind sie einmal verkauft, überplant und bebaut, hat die Stadt keinen Zugriff mehr. Die Fraktionen – mit Ausnahme der CDU – stimmten dafür, hier bis auf weiteres nichts zu unternehmen.