Seewiesen, vielleicht, irgendwie, ein bisschen, oder doch nicht?

Die Diskussion zum Thema Innenentwicklungspotentialanalyse (kurz: Potantialanalyse) hat den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt gestern bewegt.

Die Kernaussage der Potentialanalyse ist, dass bis 2030 ein Bedarf an 130 Wohneinheiten besteht, der im Innenbereich gedeckt werden kann.
Ergänzende Aussagen zur Raumordnung, die in einer Potentialanalyse nichts zu suchen haben, dienen nach meiner Auffassung dazu, das zum Scheitern verurteilte Neubauprojekt Seewiesen doch noch irgendwie über die Runden zu retten.

Bündnis 90 / Die Grünen hatte beantragt, den Tagesordnungspunkt zu schieben, da noch keine Gelegenheit bestand, das vorgelegte Dokument in der Fraktion zu besprechen. Ein richtiger Ansatz. Leider war der Gutachter aus Hamburg angereist, um seine Arbeitsergebnisse vorzustellen. So ließ sich der Ausschuss breitschlagen, den Tagesordnungspunkt dennoch abzuhandeln.

Die Potentialanalyse ist zwingend vorgeschrieben, das es der Wille der Landesregierung ist, dass die Entwicklung von Wohnraum im Innenbereich und nicht auf der grünen Wiese (im Außenbereich) erfolgt. Nur wenn nachgewiesen ist, dass das Potential für Wohnraumentwicklung im Innenbereich nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken, kann im Außenbereich gebaut werden.

Die Potentialanalyse war notwendig geworden, weil die Stadt Plön und die Gemeinde Rathjensdorf das Neubauprojekt Seewiesen im Außenbereich realisieren wollen. Die Potentialanalyse steht also in einem direkten Zusammenhang mit dem Neubauprojekt Seewiesen. Alle anderen Aussagen wie „das ist eine grundsätzliche Analyse, nicht pro oder contra Seewiesen“ sind nach meiner Meinung Nebelkerzen, mit denen die unterschwellige Aussage „pro-Seewiesen“ verschleiert werden soll.

Auch die Ausage, dass eine spätere Entwicklung von Neubaugebieten im Außenbereich nicht möglich ist, wenn die von mir kritisierten Passagen aus der Potentialanalyse gestrichen werden, sind nach meiner Meinung falsch und eine Irreführung des Ausschusses.

Die Kernaussage der Potentialanalyse ist, dass bis 2030 ein Bedarf an 130 Wohneinheiten besteht, der im Innenbereich gedeckt werden kann. Der Ausschußvorsitzende Bernd Möller führte dazu aus, dass der Bedarf auf der Prognose von 2011 berechnet wurde, seither aber bereits 80 Wohneinheiten geschaffen wurden. Damit würde der rechnerische Bedarf also nur noch 50 Wohneinheiten betragen. Die Herr Melzer (CDU) erwähnte, dass die CDU den Entwurf sorgfältig geprüft hat. Sie ist der Ansicht, daß von den angeführtem Potential nur 25% umsetzbar ist. Herr Möller stellte fest, dass das genau der Ansatz ist, der in der Potentialanalyse zu Grunde gelegt wurde.
Damit dürfte das Ergebnis der Potentialanalyse unstrittig sein. Es lautet:
„Für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern kann der Bedarf von 70 bis 80 Wohnungen zum Großteil durch das relativ konkrete Projekt am Gerberhof mit ca. 45 neuen Wohnungen abgedeckt werden. Für den „Restbedarf“ von 25 – 35 WE sind im Innenbereich auf planungsrechtlich bebaubaren Flächen mittelfristig darstellbar.“
Grundsätzlich kann zusammenfassend zwar der prognostizierte Bedarf für Einfamilienhäuser innerhalb der ermittelten Potenzialflächen abgedeckt werden, …“

Damit ist klar, daß es keinen fachlich zu begründenden Bedarf für das Neubaugebiet Seewiesen gibt.

Wer oder was den Gutachter bewegt hat, die klare Aussage durch raumplanerische Aussagen zu ergänzen, die auch nach seiner eigenen Aussage überflüssig sind („im Grunde genommen hätte der erste Satz gereicht“), erschließt sich mir auch nach seinen Ausführungen nicht. Seine eher positive Aussage zu einem Neubaugebiet mit 20 – 30 Einfamilienhäusern: “können jedoch weitere, geringfügig Entwicklungsoptionen einer zusammenhängenden Neubaufläche sinnvoll sein.“ ist nach meiner Meinung so vorsichtig (also schwammig) formuliert, dass man den Eindruck gewinnen kann, er würde nicht hinter dieser Aussage stehen. Zumindest klingt es nach meiner Meinung danach, dass hier eine Formulierung gesucht wurde, mit der man später jede Verantwortung von sich weisen kann. Auch die Formulierung „Eine solche Außenentwicklung kann und muss nicht im Widerspruch zu den oben benannten Bestrebungen der Innenentwicklung stehen bzw. diese beeinträchtigen.“ ist sehr vorsichtig abgefaßt. Zu einer klaen Aussage: … steht nicht im Widerspruch …“ konnte der Gutachter sich offenbar nicht durchringen.
Ich habe in meinem Berufsleben viele Vorlagen gesehen, mitgezeichnet und selber geschreiben. Daher glaube ich beurteilen zu können, wie Aussagen aussehen, die aus persönlicher Überzeugung geschreiben wurden und wie Aussagen aussehen, die aufgrund vorgefasster Entschlüsse angefertigt wurden. Es ist meine Überzeugung, dass diese Formulierungen zu möglichen Neubaugebieten, die im Entwurf der Potentialanalyse noch nicht enthalten waren, nachträglich veranlaßt wurden, um die Potentialanalyse in Richtung Seewiesen zu „trimmen“.

Der Gutachter beantwortete meine Frage, wer auf ihn zugekommen ist, um die Potentialanalyse entsprechend abzufassen mit: „Keiner“. Ich habe gebeten, das in das Protokoll aufzunehmen. Es soll später keiner sagen können, niemand habe etwas gewußt.