Schweigen im Walde

Am Knivsbergring werden Straßenbauarbeiten durchgeführt. Daher gibt es eine neue Verkehrsführung, die ein erhebliches Gefährdungspotential erzeugt. Ich habe die Verwaltung am 7. November, also vor 4 Wochen, auf die Problematik aufmerksam  und Vorschläge zur Entschärfung der Situation gemacht (Siehe mein Beitrag vom 7. November).

Bis heute, also vier Wochen später, liegt mir noch keine Antwort, geschweige denn eine Begründung für eine mögliche Ablehnung vor. Daher habe ich mich per EMail an den Kreis und die Stadt gewandt.
Nachfolgend der Text meiner Mail:

Moin,
ich bin am Wochenende nochmals von meinen Nachbarn auf die Verkehrssituation am Knivsbergring angesprochen worden. Leider mußte ich feststellen, daß ich auf meine Mail vom 07. November auch nach vier Wochen noch keine Antwort erhalten habe.

Mittlerweile können mehrere Nachbarn von Beinaheunfällen an der Kurve vor dem Grundstück Knivsbergring 29 berichten.

Die Gefährlichkeit der jetzigen Verkehrsführung ist auch für den Laien offensichtlich. Inzwischen halten sich ohnehin  zahlreiche Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen nicht mehr an die Regelungen.

Vielleicht gibt es Gründe, warum die von mir vorgeschlagenen Maßnahmen nicht umgesetzt werden, dann wäre ich für eine Antwort einschließlich einer fachlichen Begründung dankbar.

Sollte es zu einem Unfall kommen, soll keiner sagen, er oder sie hätte von nichts gewußt. Auch zu Ihrem Schutz erlaube ich mir den Hinweis, daß in einem solchen Fall möglicherweise eine Haftung der Stadt oder des Kreises, ggf eine auch eine persönliche Haftung zu untersuchen sein wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Ingo Buth

Seewiesen, Blomenburg zu Plön oder Segen?

Die Planungen zu dem Neubaugebiet Seewiesen sind für große Bereiche des Plangebietes nicht mit gültigem Recht vereinbar.
So steht es sinngemäß in der Stellungnahme des Kreises zur Planungsanzeige des Planungsverbandes. Eine Entlassung dieser Gebiete aus dem gesetzlichen Schutz wird es nicht geben, weil die rechtlichen Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind.
Mit der beabsichtigten Bebauung sind erhebliche und zum Teil nicht kompensierbare Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie die Zerstörung von gesetzlich besonders geschützten Biotopen verbunden. Diese Biotope dienen als Lebensraum von streng oder besonders geschützten Tierarten.
Darüber hinaus liegen der Planung keine aktuellen Prognosen zum Wohnraumbedarf zugrunde.
Eine Ermittlung von Entwicklungspotential im Innenbereich liegt nicht vor.
Die Auswirkung eines Neubaugebietes auf den Bestand wurde nicht untersucht.
Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt wurde ebenso wenig betrachtet wie die Auswirkung auf die Wertentwicklung (Preisverfall) von Bestandsimmobilien.
Wesentliche Unterlagen wurden mit der Planungsanzeige gar nicht erst vorgelegt, so dass die untere Wasserbehörde sich nicht in der Lage sieht, einen Beitrag zur Stellungnahme zu leisten.
Soviel in aller Kürze.

Der Planungsverband Seewiesen hat die Stellungnahme des Kreises zur Planungsanzeige in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt. Ich habe daher beim Hauptamt des Kreises Akteneinsicht erbeten und erhalten. Während des Termins wurde mir auf Nachfrage bestätigt, dass ich öffentlich aus der Stellungnahme zitieren darf. Dies vorweg, bevor mir wieder gedroht wird, die Kommunalaufsicht zu beschäftigen, weil ich meine Verschwiegenheitspflicht verletzt hätte.

Nachdem ich die Stellungnahme gelesen habe, ist mir auch klar, warum der Planungsverband Seewiesen dieses Dokument wie eine geheime Kommandosache behandelt.

Es wird angeführt, dass die Pflicht zur Ermittlung und Darlegung von Planungsalternativen, hier insbesondere von Innenbereichspotentialen, besteht.
Dazu erlaube ich mir folgende Anmerkung: Wer in der letzten Ratsversammlung zugehört hat, weiß, dass es im Innenstadtbereich weit reichende Pläne für die Entwicklung von Wohnraum gibt. Eine Entwicklung, die ich grundsätzlich unterstütze, solange der Charakter der Lübecker Straße gewahrt bleibt (z.B. Ersatzbau Gerberhof, Lübecker Straße 11). Das zeigt aber auch, dass die immer wieder bemühte Behauptung, er gäbe in Plön kein Potential für die Entwicklung des Innenbereiches, durch die gebetsmühlenhafte Wiederholung nicht richtiger wird. Tatsache ist, eine entsprechende Untersuchung des Innenbereichspotentiales wurde nie durchgeführt. Ein aus meiner Sicht schwerwiegendes Versäumnis.

Und weiter: „Die in dem Entwurf dazu vorgelegten Informationen und Begründungen zum Wohnungsbaubedarf beziehen sich auf nicht mehr zeitgemäße Bedarfsprognosen, …“

Später ist zu lesen: „… rate daher dringend dazu, ergebnisoffen zu untersuchen, ob die Schaffung neuer und zusätzlicher Baulandangebote … mit negativen Folgen für vorhandene Ortslagen verbunden sein könnte und ggfls. wie dem entgegenzuwirken wäre“.

Darüber hinaus wird eine belastbare Folgekosten- und Risikoabschätzung empfohlen.
Kleine Anmerkung dazu: Das, was den Mitgliedern des SteU präsentiert wurde, war alles Mögliche, aber bestimmt nicht belastbar. Dazu verweise ich gerne noch einmal auf meinen Beitrag Seewiesen schöngerechnet vom 27. November 2013.

Wer Beurteilungen und Arbeitszeugnisse lesen kann, weiß auch, wie diese Fazit zu verstehen ist: „Die … Planungsabsicht kann aus ortsplanerischer Sicht nur bedingt nachvollzogen werden. …“
Auch dazu eine Anmerkung: Das ist so ziemlich das Vernichtenste, was ich was ich jemals in einem behördeninternen Schriftverkehr gelesen habe.

In der gut begründeten fachbehördliche Stellungnahme der UNB ist Klartext zu lesen:
„“Mit der ‚Umsetzung der Bauleitplanung in der vorgelegten Planvariante sind erhebliche und zum Teil nicht kompensierbare Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie die Zerstörung von gesetzlich besonders geschützten Biotopen verbunden.“

Zu den Auswirkungen der Planumsetzung auf Naturhaushalt und Landschaftsbild wird ausgeführt: „Bei Umsetzung der vorgelegten Pläne wären Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in einem nicht hinnehmbaren Ausmaß betroffen.“ Und weiter: „ … entsprechende Bebauung würde zur Zerstörung eines im Plangebiet befindlichen Biotopkomplexes aus Kleingewässern, Mischwald feuchter Ausprägung, Knicks, Röhrichten und Staudenfluren führen.“ „ … Biotope dienen als Lebensstätte von streng oder besonders geschützten Tierarten.“
Darüber hinaus wird die Notwendigkeit des Schutzes des Uferbereiches des Trammer Sees besonders hervorgehoben.

Darüber hinaus wird festgestellt, daß die Planungen auch den Darstellungen des kommunalen Landschaftsplanes, des Landschaftsrahmenplanes und des Landschaftprogrammes des Landes Schleswig Holstein widersprechen.

Das Fazit der UNB: „Ein aktueller und prüffähiger Nachweis des Wohnungsneubaubedarfes in dem jetzt angestrebten Umfang wird durch den Planungsträger nicht vorgelegt. Die Umsetzung der Bauleitplanung wäre mit erheblichen negativen Umweltauswirkungen verbunden, stünde landschaftsplanerischen Zielsetzungen entgegen, beträfe Naturschutzrechtlich gesicherte Flächen und würde damit zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Gemeinwohlbelangen führen.“ „… Eine Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde zu der Bauleitplanung in der hier vorgelegten Planvariante sowie eine Entlassung der … überplanten Flächen aus dem Landschaftsschutz wird aus den oben genannten Gründen nicht in Aussicht gestellt.“

Die untere Wasserbehörde weist darauf hin, „dass die vorgelegten Unterlagen keinesfalls für eine fachliche Stellungnahme für ein B-Plan ausreichen, …“. Demzufolge kann es auch kein Fazit der Behörde geben.
Mein Fazit wäre, dass es schon wieder damit losgeht, dass der Planungsverband nicht mit den zuständigen Behörden spricht und unvollständige Unterlagen abliefert.

Die Stellungnahme wurde an die Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein weitergeleitet, nachrichtlich wurden der Planungsverband, das Innenministerium und das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume informiert. Die Stellungnahme des Landes steht noch aus. Wie diese ausfällt, bleibt abzuwarten.
Wäre ich Seewiesenbefürworter, würde ich alle meine Beziehungen zur Landesregierung und in die Staatskanzlei spielen lassen, um Einfluss auf die Inhalte der Stellungnahme des Landes zu nehmen.

Wenn die Landrätin und die UNB an ihren Positionen festhalten – und es gibt keinen sachlichen Grund dafür, das nicht zu tun – wird es das Baugebiet Seewiesen nur in einer deutlich reduzierten Variante geben. In der Stellungnahme des Kreises wird das mögliche Entwicklungspotential unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen klar aufgezeigt.

Nun mag manch einer argumentieren, dass der Kreis die Entlassung der Flächen aus dem Landschaftsschutz im vorherigen und später eingestellten Verfahren in Aussicht gestellt hätte. Das ist zwar richtig, aber seither haben sich nicht nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert. Außerdem machte der ehemalige Landrat – der bekanntlich das Pleiteprojekt Technologiezentrum Blomenburg mit Nachdruck gefördert hat – von seiner Unterstützung des Projektes Seewiesen auch öffentlich keinen Hehl.

Wer A sagt, muß nicht automatisch B sagen, wenn sich die Rahmenbedingungen geändert haben oder als falsch erkannt werden.

Ich habe den Plöner Bürgermeister vor einiger Zeit gefragt, wie viele Stunden die Plöner Verwaltung bereits für den Planungsverband Seewiesen gearbeitet hat. Er bat mich, hierzu keine Anfrage zu stellen, was ich dann auch nicht getan habe, um die Verwaltung nicht unnötig zu belasten. Aber es müssen hunderte von Stunden gewesen sein, die zu Lasten wichtigerer städtischer Projekte gingen und deren Kosten ausschließlich von der Stadt Plön getragen wurden. Rathjensdorf hat sich meines Wissens bisher nicht mit einem Cent an diesen Kosten beteiligt.

Jetzt, wo auch der letzte weiß, wie klamm die Plöner Kassen sind, und wo wirklich absehbar ist, dass das Projekt Seewiesen nicht realisierbar ist, wäre es an er Zeit und Ausdruck verantwortungsvoller Politik, die Notbremse zu ziehen und aus dem Projekt auszusteigen.

Regionalkonferenz Denkmalschutz

Am 18. August fand im Kulturforum Schwimmhalle die dritte von insgesamt vier Regionalkonferenzen zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes statt. Frau Ministerin Spoorendonk und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellten den ca. 80 Gästen die Eckpunkte der Novellierung vor und nutzten die Veranstaltung, um interessierten oder betroffenen Bürgerinnen und Bürgern oder Verbänden die Möglichkeit zu geben, ihre Position zu vertreten.
Dabei ließ die Ministerin aber keinen Zweifel daran, dass die Inhalte des Eckpunktepapiers zwar die Grundlage für eine weiterführende Diskussion sind, aber gleichzeitig auch den politische Wille der Landesregierung zum Ausdruck bringen. Bedenken und Anregungen könnten – sofern sie gut begründet sind – im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch berücksichtigt werden.

In Schleswig Holstein gibt es ca. 16 000 einfache und 9 500 besondere Kulturdenkmale.
Dazu kommen 5 300 archäologische Denkmale und 61 000 Fundstellen.
Mit Erstaunen nahm ich zur Kenntnis, dass es keine Auflistung der noch vorhandene Kulturdenkmale gibt. Als Folge ist eine Inventurisierung überfällig, um festzustellen, welche Denkmale überhaupt noch vorhanden sind und welche zwischenzeitlich bereits beseitigt wurden.

Denkmale gestalten unsere Heimt auf wesentliche Weise und sind wichtig für die Bewahrung der regionalen Identität. Sie haben eine wichtige Bedeutung sowohl für Tourismus wie auch für das örtliche Handwerk.

Zudem wurde betont, dass das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung im Jahr 1999 festgestellt hat, dass Denkmalschutz eine Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang ist.

Das schleswig – holsteinische Denkmalschutzgesetz ist das älteste seiner Art in Deutschland. Es existiert bereits seit 1958. Spätestens Mitte des letzten Jahrzehnts zeichnete sich ab, dass eine Überarbeitung erforderlich ist. Diese Überarbeitung erfolgte mit der Novellierung des Gesetzes im Jahr 2011 und mit er Inkraftsetzung Anfang des Jahres 2012. Wesentliche Neuerung war, dass
– wesentliche Zuständigkeiten des Landesamtes für Denkmalschutz auf die untere Denkmalschutzbehörden, also auf die Kreise und kreisfreien Städte, übertragen werden und
– ausschließlich wirtschaftliche Interessen bei der Abwägung im Verfahrensgang zu berücksichtigen sind..
Als Ergebnis dieser Novelle ist erkennbar, dass das Gesetz in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten sehr unterschiedlich ausgelegt wird und eine landesweit einheitliche Anwendung nicht mehr stattfindet.
Mit der Novellierung soll erreicht werden, dass durch die zukünftig geplante Beteiligung der oberen Denkmalschutzbehörde wieder landesweit einheitliche Standards gelten. Darüber hinaus soll das Verfahren geändert werden. Gebäude und Anlagen sollen aufgrund von klar definierten geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen, technischen und kulturlandschaftlichen Kriterien bewertet und dann zum Denkmal erklärt werden. Dieses Verfahren, das in 13 Bundesländern bereits angewendet wird, dient der Inventurisierung und führt im Ergebnis zu einer Positivliste. Damit wird auch die Rechtsposition der Eigentümer, die heute oftmals wohl gar nicht wissen, dass ihr Gebäude ein Denkmal ist, gestärkt, da ihnen der Klageweg offensteht. Und natürlich sollen die Gebäude auch weiterhin genutzt werden können, ein Freilichtmuseum sei nicht geplant.

Die anschließende Diskussion war sehr interessant. Ein Angehöriger des ostholsteiner Landadels betonte, dass er sehr für Denkmalschutz sei, wobei er Denkmalschutz für Herrenhäuser gut verstehen könne, für Landarbeiterkaten oder Betriebsgebäude aber nicht.
Dem wurde von Landeskonservator entgegnet, dass es im Denkmalschutz aus fachlicher Sicht keine Hierarchie gäbe. Das Herrenhaus könne ebenso Denkmal sein wie die „Vorstädte“ mit ihren Landarbeiterkaten oder die alte Schmiede oder Meierei.
Die Eigentümerin einer Hälfte einer Landarbeiterkate fragte nach, wie sie das Verfahren, ihr Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen, beschleunigen könne, da sie den Verlust des Charakters des Hauses befürchtet.
Ein weiterer Gutsbesitzer meldete sich zu Wort und wendete sich gegen eine erneute Novellierung des Gesetzes, der Einfachheit des bestehenden Verfahrens wegen. Das entbehrte nicht einer gewissen Komik, wenn man weiß, wie es dazu kommen konnte, dass auf dem väterlichen Hof gleich zwei Reetdachscheunen versehentlich Opfer der Flammen wurden.

Der fürs Bauwesen zuständige Kieler Bürgermeister Todeskino gab eine Stellungnahme ab- was eigentlich gar nicht GEgenstand des Abends war –  und wendete sich strikt gegen eine Novellierung, da er befürchten müsse, dass Kiel mit 600 neuen Denkmalen belastet würde. Zudem wies er darauf hin, dass die obere Denkmalschutzbehörde personell so schlecht ausgestattet sei, dass sie die anstehende Arbeit kaum bewältigen könne. Er forderte für die Landeshauptstadt Kiel und die anderen kreisfreien Städte eine Regelung, wie sie auch für die Stadt Lübeck bestände, wo die Aufgaben der Unteren und Oberen Denkmalschutzbehörde durch die Stadt wahrgenommen würden.
Die Ministerin betonte, dass Lübeck als Weltkulturerbe eine Sonderstellung einnehmen würde.
Ein Rechtsanwalt aus dem Publikum wendete sich sehr fachkundig und gut begründet gegen die Position von Herrn Todeskino, der dann in einem weiteren Beitrag erwähnte, dass eben dieser Jurist als Justiziar an der Erarbeitung der Gesetzesnovelle mitgewirkt hätte.
Es ist natürlich ein kluger Schachzug, wenn jemand, der an dem Entwurf mitgeschrieben hat, aus dem Publikum heraus die Novelle unterstützt, aber eben nur so lange, wie das nicht offenkundig wird.

Anschließend wurde verschiedentlich geäußert, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  in den unteren Denkmalschutzbehörden durch ihre Landräte bzw. Landrätinnen oder Oberbürgermeister bzw. Oberbürgermeisterinnen aus rein wirtschaftlichen oder anderen Erwägungen unter Druck gesetzt würden, so dass es positiv zu bewerten sei, wenn die obere Denkmalbehörde hier wieder als Korrektiv wirken könne.

Eine Rollstuhlfahrerin aus Kiel beklagte für ihre Organisation, dass Denkmalschutz nicht dazu führen dürfe, dass Menschen mit Behinderung ausgeschlossen werden und betonte, dass sie das Recht habe, auch dorthin kommen zu können, wo auch Menschen ohne Behinderung hinkommen können.
In dem Zusammenhang bemängelte Sie auch gleich, dass das Kulturforum Schwimmhalle nicht barrierefrei sei und dass es für sie äußerst unangenehm sei, hier auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.
Die Ministerin bedauerte das und betonte, dass hier ein Interessenkonflikt bestehen kann. So sei z.B. ein barrierefreier Zugang durch den Haupteingang nicht immer möglich, ohne den Charakter eines Gebäudes zu beeinträchtigen, in solchen Fällen ließen sich aber über Nebeneingänge andere Lösungen finden. Als Beispiel wurde hier das Gewerkschaftshaus „Legienhof“ in Kiel genannt.

In dem Zusammenhang erwähnte der Landeskonservator, dass der Denkmalschutz noch kein Bauvorhaben Vorhaben verhindern hätte und nannte in dem Zusammenhang die Biogasanlage vor dem Torhaus des Gutes Perdoel. Dieser Äußerung läßt sich unterschiedlich interpretieren. Entweder verdeutlicht sie, wie kooperativ die zuständigen Denkmalämter sind, oder sie beinhaltet Kritik an einer Entscheidung, die nicht zu verhindern war und zeigt, was für ein zahnloser Tiger der Denkmalschutz derzeit ist.