Bericht zu den Seewiesen

Vorhin war gestern, gestern tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt. Über den Bericht der LVS in Sachen neuer Bahnfahrplan werde ich in Kürze etwas schreiben. Da ich nach der Sitzung auf einer Geburtstagsfeier war und nachher wieder früh los muß, habe ich jetzt nur noch die Zeit, einen bereits fertigen Textbaustein zu veröffentlichen, meinen Bericht zur Stellungnahme der Landesplanungsbehörde zur Planungsanzeige des Planungsverbandes Seewiesen.
Nachfolgend der volle Wortlaut:

Bericht im Rahmen des Berichtswesens
Vorläufige Stellungnahme der Landesplanungsbehörde zur Planungsanzeige des Planungsverbandes Seewiesen.

Die vorläufige Stellungnahme des Landesplanungsamtes zum Planungsvorhaben Seewiesen wurde durch die Verwaltung übermittelt. Der Text des Anschreibens ist nach meiner Einschätzung geeignet, den Anschein zu erwecken, dass das Landesplanungsamt die betreffenden Planungsabsichten unterstützt.

Das genaue Gegenteil ist aus der Stellungnahme herauszulesen.

Aufgrund seiner Rechtsstellung und Befugnisse kann die Landesplanungsbehörde die Planungsabsichten der Städte und Gemeinden nur auf die Übereinstimmung mit übergeordneten planerischen Zielsetzungen und die Einhaltung des Verfahrens prüfen und Aufgabenstellungen zu laufenden Planungen anraten.

Die Entwicklung von Wohnraum in zentralen Orten entspricht den Zielen des Landesentwicklungsplanes. Daher hat die Landesplanungsbehörde gar keine andere Möglichkeit als den Planungsabsichten grundsätzlich zuzustimmen.

Nirgends in der Stellungnahme ist zu lesen, dass die konkrete Planungsabsicht befürwortet oder sogar nachdrücklich unterstützt wird. Vielmehr werden nach meiner Bewertung Vorbehalte zum Ausdruck gebracht, die durch die Nutzung des Wortes „grundsätzlich“ auch für den Laien erkennbar sind.
Mit der Forderung einer Untersuchung des Entwicklungspotentials im Innenbereich (Innenentwicklungspotential) und einer Wohraumbedarfsanalyse wird m.E. sehr deutlich, dass hier eine ergebnisoffene Prüfung empfohlen wird.
Um die Vorbehalte zu unterstreichen, übermittelt die Landesplanungsbehörde im gleichen Atemzug die Prognosen über die Bevölkerungsentwicklung und die Entwicklung des Wohnraumbedarfes.

Das Landesplanungsamt schließt sich der Stellungnahme des Kreises, über die die Kieler Nachrichten Ende Dezember ausführlich berichtet hat, grundsätzlich an.

Zudem sind die eingereichten Unterlagen offenbar unzureichend. Wörtlich schreibt die Landesplanungsbehörde:
„Eine abschließende Stellungnahme stelle ich bis zur Vorlage konkretisierter Planungsunterlagen zurück.“

Um mir ein vollständiges Bild zu machen, habe ich beim Landesplanungsamt Akteneinsicht erbeten.

Seewiesen, Blomenburg zu Plön oder Segen?

Die Planungen zu dem Neubaugebiet Seewiesen sind für große Bereiche des Plangebietes nicht mit gültigem Recht vereinbar.
So steht es sinngemäß in der Stellungnahme des Kreises zur Planungsanzeige des Planungsverbandes. Eine Entlassung dieser Gebiete aus dem gesetzlichen Schutz wird es nicht geben, weil die rechtlichen Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind.
Mit der beabsichtigten Bebauung sind erhebliche und zum Teil nicht kompensierbare Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie die Zerstörung von gesetzlich besonders geschützten Biotopen verbunden. Diese Biotope dienen als Lebensraum von streng oder besonders geschützten Tierarten.
Darüber hinaus liegen der Planung keine aktuellen Prognosen zum Wohnraumbedarf zugrunde.
Eine Ermittlung von Entwicklungspotential im Innenbereich liegt nicht vor.
Die Auswirkung eines Neubaugebietes auf den Bestand wurde nicht untersucht.
Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt wurde ebenso wenig betrachtet wie die Auswirkung auf die Wertentwicklung (Preisverfall) von Bestandsimmobilien.
Wesentliche Unterlagen wurden mit der Planungsanzeige gar nicht erst vorgelegt, so dass die untere Wasserbehörde sich nicht in der Lage sieht, einen Beitrag zur Stellungnahme zu leisten.
Soviel in aller Kürze.

Der Planungsverband Seewiesen hat die Stellungnahme des Kreises zur Planungsanzeige in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt. Ich habe daher beim Hauptamt des Kreises Akteneinsicht erbeten und erhalten. Während des Termins wurde mir auf Nachfrage bestätigt, dass ich öffentlich aus der Stellungnahme zitieren darf. Dies vorweg, bevor mir wieder gedroht wird, die Kommunalaufsicht zu beschäftigen, weil ich meine Verschwiegenheitspflicht verletzt hätte.

Nachdem ich die Stellungnahme gelesen habe, ist mir auch klar, warum der Planungsverband Seewiesen dieses Dokument wie eine geheime Kommandosache behandelt.

Es wird angeführt, dass die Pflicht zur Ermittlung und Darlegung von Planungsalternativen, hier insbesondere von Innenbereichspotentialen, besteht.
Dazu erlaube ich mir folgende Anmerkung: Wer in der letzten Ratsversammlung zugehört hat, weiß, dass es im Innenstadtbereich weit reichende Pläne für die Entwicklung von Wohnraum gibt. Eine Entwicklung, die ich grundsätzlich unterstütze, solange der Charakter der Lübecker Straße gewahrt bleibt (z.B. Ersatzbau Gerberhof, Lübecker Straße 11). Das zeigt aber auch, dass die immer wieder bemühte Behauptung, er gäbe in Plön kein Potential für die Entwicklung des Innenbereiches, durch die gebetsmühlenhafte Wiederholung nicht richtiger wird. Tatsache ist, eine entsprechende Untersuchung des Innenbereichspotentiales wurde nie durchgeführt. Ein aus meiner Sicht schwerwiegendes Versäumnis.

Und weiter: „Die in dem Entwurf dazu vorgelegten Informationen und Begründungen zum Wohnungsbaubedarf beziehen sich auf nicht mehr zeitgemäße Bedarfsprognosen, …“

Später ist zu lesen: „… rate daher dringend dazu, ergebnisoffen zu untersuchen, ob die Schaffung neuer und zusätzlicher Baulandangebote … mit negativen Folgen für vorhandene Ortslagen verbunden sein könnte und ggfls. wie dem entgegenzuwirken wäre“.

Darüber hinaus wird eine belastbare Folgekosten- und Risikoabschätzung empfohlen.
Kleine Anmerkung dazu: Das, was den Mitgliedern des SteU präsentiert wurde, war alles Mögliche, aber bestimmt nicht belastbar. Dazu verweise ich gerne noch einmal auf meinen Beitrag Seewiesen schöngerechnet vom 27. November 2013.

Wer Beurteilungen und Arbeitszeugnisse lesen kann, weiß auch, wie diese Fazit zu verstehen ist: „Die … Planungsabsicht kann aus ortsplanerischer Sicht nur bedingt nachvollzogen werden. …“
Auch dazu eine Anmerkung: Das ist so ziemlich das Vernichtenste, was ich was ich jemals in einem behördeninternen Schriftverkehr gelesen habe.

In der gut begründeten fachbehördliche Stellungnahme der UNB ist Klartext zu lesen:
„“Mit der ‚Umsetzung der Bauleitplanung in der vorgelegten Planvariante sind erhebliche und zum Teil nicht kompensierbare Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie die Zerstörung von gesetzlich besonders geschützten Biotopen verbunden.“

Zu den Auswirkungen der Planumsetzung auf Naturhaushalt und Landschaftsbild wird ausgeführt: „Bei Umsetzung der vorgelegten Pläne wären Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in einem nicht hinnehmbaren Ausmaß betroffen.“ Und weiter: „ … entsprechende Bebauung würde zur Zerstörung eines im Plangebiet befindlichen Biotopkomplexes aus Kleingewässern, Mischwald feuchter Ausprägung, Knicks, Röhrichten und Staudenfluren führen.“ „ … Biotope dienen als Lebensstätte von streng oder besonders geschützten Tierarten.“
Darüber hinaus wird die Notwendigkeit des Schutzes des Uferbereiches des Trammer Sees besonders hervorgehoben.

Darüber hinaus wird festgestellt, daß die Planungen auch den Darstellungen des kommunalen Landschaftsplanes, des Landschaftsrahmenplanes und des Landschaftprogrammes des Landes Schleswig Holstein widersprechen.

Das Fazit der UNB: „Ein aktueller und prüffähiger Nachweis des Wohnungsneubaubedarfes in dem jetzt angestrebten Umfang wird durch den Planungsträger nicht vorgelegt. Die Umsetzung der Bauleitplanung wäre mit erheblichen negativen Umweltauswirkungen verbunden, stünde landschaftsplanerischen Zielsetzungen entgegen, beträfe Naturschutzrechtlich gesicherte Flächen und würde damit zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Gemeinwohlbelangen führen.“ „… Eine Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde zu der Bauleitplanung in der hier vorgelegten Planvariante sowie eine Entlassung der … überplanten Flächen aus dem Landschaftsschutz wird aus den oben genannten Gründen nicht in Aussicht gestellt.“

Die untere Wasserbehörde weist darauf hin, „dass die vorgelegten Unterlagen keinesfalls für eine fachliche Stellungnahme für ein B-Plan ausreichen, …“. Demzufolge kann es auch kein Fazit der Behörde geben.
Mein Fazit wäre, dass es schon wieder damit losgeht, dass der Planungsverband nicht mit den zuständigen Behörden spricht und unvollständige Unterlagen abliefert.

Die Stellungnahme wurde an die Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein weitergeleitet, nachrichtlich wurden der Planungsverband, das Innenministerium und das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume informiert. Die Stellungnahme des Landes steht noch aus. Wie diese ausfällt, bleibt abzuwarten.
Wäre ich Seewiesenbefürworter, würde ich alle meine Beziehungen zur Landesregierung und in die Staatskanzlei spielen lassen, um Einfluss auf die Inhalte der Stellungnahme des Landes zu nehmen.

Wenn die Landrätin und die UNB an ihren Positionen festhalten – und es gibt keinen sachlichen Grund dafür, das nicht zu tun – wird es das Baugebiet Seewiesen nur in einer deutlich reduzierten Variante geben. In der Stellungnahme des Kreises wird das mögliche Entwicklungspotential unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen klar aufgezeigt.

Nun mag manch einer argumentieren, dass der Kreis die Entlassung der Flächen aus dem Landschaftsschutz im vorherigen und später eingestellten Verfahren in Aussicht gestellt hätte. Das ist zwar richtig, aber seither haben sich nicht nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert. Außerdem machte der ehemalige Landrat – der bekanntlich das Pleiteprojekt Technologiezentrum Blomenburg mit Nachdruck gefördert hat – von seiner Unterstützung des Projektes Seewiesen auch öffentlich keinen Hehl.

Wer A sagt, muß nicht automatisch B sagen, wenn sich die Rahmenbedingungen geändert haben oder als falsch erkannt werden.

Ich habe den Plöner Bürgermeister vor einiger Zeit gefragt, wie viele Stunden die Plöner Verwaltung bereits für den Planungsverband Seewiesen gearbeitet hat. Er bat mich, hierzu keine Anfrage zu stellen, was ich dann auch nicht getan habe, um die Verwaltung nicht unnötig zu belasten. Aber es müssen hunderte von Stunden gewesen sein, die zu Lasten wichtigerer städtischer Projekte gingen und deren Kosten ausschließlich von der Stadt Plön getragen wurden. Rathjensdorf hat sich meines Wissens bisher nicht mit einem Cent an diesen Kosten beteiligt.

Jetzt, wo auch der letzte weiß, wie klamm die Plöner Kassen sind, und wo wirklich absehbar ist, dass das Projekt Seewiesen nicht realisierbar ist, wäre es an er Zeit und Ausdruck verantwortungsvoller Politik, die Notbremse zu ziehen und aus dem Projekt auszusteigen.