Seewiesen-Nachweis erfordert „Kreativität“

Heute tagte der Planungsverband Seewiesen.

Kernaussage: Die Seewiesen kommen wenn überhaupt nur als großer, tragfähiger, eigenständiger Stadteil Plöns. Die Notwendigkeit ist zu begründen und nachzuweisen. Dazu müssen gute Gründe aufgeführt werden. „Kreativität“ alleine reicht nicht.

Der Investor nahm kurz an der Sitzung teil. Er kam zu spät und ging nach kurzer Zeit. Besser kann man seine Verachtung an der Arbeit der Mitglieder des Planungsverbandes meiner Meinung nach kaum zum Ausdruck bringen.

Ich habe die Einwohnerfragestunde genutzt, zwei Fragen an Herrn Bürgermeister Koch (Rathjensdorf) zu stellen:

1. Frage: Haben Kreisplanung und Untere Naturschutzbehörde (UNB) Rathjensdorf bei der Suche nach Bauflächen für eine eigene Rathjensdorfer Entwicklung unterstützt?
Was ist das Ergebnis?
Stehen Bauflächen im Ortskern von Rathjensdorf zur Verfügung, die für Rathjensdorf einen Verzicht auf die Seewiesen zulassen?

Hierzu antwortete Herr Koch fast schon zu ausführlich, dass die Potentialanalyse drei Grundstücke nachgewiesen hätte. Darüber hinaus würde ein Betrieb aufgeben, aber auch dort würden nur ca. 3 Baugrundstücke entstehen können, die zudem nur sehr problematisch zu entwickeln wären. Das hätte alles nicht die Qualität der Seewiesen, die für Rathjensdorf nach wie vor unverzichtbar seien.
Auf nochmalige Nachfrage bestätigte Herr Koch, dass die UNB und die Kreisplanung Rathjensdorf bei der Suche nach Bauflächen im Ortskern grundsätzlich unterstützen würden, bagatellisierte diese Unterstützung aber im gleichen Atemzug.

Ich bleibe bei meiner Meinung: Rathjensdorf weit mehr Potential, als in der dünnen Potentialanalyse ausgewiesen wurde. Leider entsteht der Anschein, dass hier von Seiten Rathjensdorfs mit viel zu niedrigen Zahlen operiert wird, um die Seewiesen doch noch zu realisieren.

2. Frage: Verstehe ich es richtig, dass die Landesplanung ausgesagt hat, dass eine Bebauung der Seewiesen nur in Frage kommt, wenn hier ein eigenständiger großer Stadtteil von Plön entsteht, dessen Notwendigkeit vorher nachzuweisen und zu begründen ist?

Hierauf antwortete Herr Koch, dass dies so wäre und der Nachweis die Aufgabe der Stadt sei.

Das ist eine korrekte Antwort. Nach meiner Einschätzung hat die Teamleiterin 30 durchaus recht, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt äußert: „Der B-Plan ist inhaltlich nicht das Problem, das Problem ist die Begründung.“ Noch etwas später fiel die Äußerung, dass die Bevölkerungsentwicklung negativ sei und es schon einiger „Kreativität“ bedürfe, um den Bedarf (für die Seewiesen) zu begründen.
Ich kenne den Ausdruck „Kreative Haushaltsführung“, wenn der Ermessensspielraum bei der Finanzierung von Sonderwünschen und Extrawürsten bis an die Grenzen der ihm innewohnenden Elastizität gedehnt wird.
In diesem Zusammenhang lese ich das Wort „Kreativität“ hier wie: „Sich schönreden“, „Zahlen und Fakten selektiv auswählen“, „Begründungen konstruieren“, „Bedenken unter den Tisch fallen lassen“, „Bewertungskriterien wählen, die das Ergebnis vorwegnehmen“, … .

Nach wechselseitigen Schuldzuweisungen, warum es denn mit dem Projekt noch nicht so richtig vorangegangen ist, ermutigte der Plöner Bürgervorsteher Herr Krüger die Beteiligten, sich nicht gegenseitig die Schuld zuzuweisen sondern nach vorne zu blicken.
Damit begann die Phase der kollektiven Schuldzuweisung an die Adresse des Kreises Plön und der Landesplanung. Insbesondere äußerte man völlig unverholen und mit Namensnennung Kritik an einem Mitarbeiter der Kreisplanung und der Stellungnahme, die der Kreises zur Planungsanzeige abgegeben hat.
Dabei bewiesen die Mitglieder des Planungsverbandes einmal mehr, dass man die Stellungnahme des Kreises nur sehr selektiv gelesen hat. In der Stellungnahme des Kreises hat die Kreisplanung ihre Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Neubauprojektes zwar klar zum Ausdruck gebracht, aber auch die UNB hat starke Bedenken geäußert. Die Wasserbehörde sah sich aufgrund der Qualität der Unterlagen außer Stande, überhaupt einen Beitrag zur Stellungnahe abzugeben.

Herr Möller (Plön/SPD, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt) führte aus, dass die Landesplanung im Gesprächstermin ein großes fettes STOP-Schild gesetzt hätte, dass sich so in der Stellungnahme der Behörde nicht wiederfinden würde.
Anmerkung: Dazu habe ich früher bereits geschrieben, dass die Landesplanung auf jeden Fall den Eindruck vermeiden muss, in die kommunale Planungshoheit einzugreifen. Daher ist ihre Stellungnahme zwischen den Zeilen zu lesen, und dort ist die Botschaft klar: STOP.
Die selbe Abfuhr hätte man sich im übrigen auch in einem Gespräch bei der Landrätin geholt.

Im Sachstandsbericht führte die TL 30 dann aus, dass es erst einmal darauf ankäme, jetzt eine Aussage der Landesplanung zu erhalten, ob eine Genehmigung der Änderung der Flächennutzungspläne von Plön und Rathjensdorf überhaupt in Aussicht gestellt werden kann.
Ein von der Landesplanung genehmigter Flächennutzungsplan wäre die Voraussetzung dafür, dass ein Bebauungsplan für die Seewiesen überhaupt rechtswirksam werden könne. Vorher wäre es unsinnig, am weiter am Bebauungsplan zu arbeiten.

Darüber hinaus wurde bekannt gegeben, dass die Projektleitung vom Team 30 auf Herrn Dr. Blank vom Planungsbüro übergehen wird. Mit den personellen Ressourcen der Verwaltung sei die Aufgabe nicht mehr zu bewältigen. Eine gute Nachricht. Damit wird sich unsere Verwaltung wieder auf sinnvolle Aufgaben konzentrieren können.
Die Kosten für die neue Projektleitung würde der Investor übernehmen.

Na ja, alles in allem bin ich sehr hoffnungsfroh, dass die Blase „Seewiesen“ spätestens im Februar während des nächsten Termins bei der Landesplanung platzt.

Seewiesen, Blomenburg zu Plön oder Segen?

Die Planungen zu dem Neubaugebiet Seewiesen sind für große Bereiche des Plangebietes nicht mit gültigem Recht vereinbar.
So steht es sinngemäß in der Stellungnahme des Kreises zur Planungsanzeige des Planungsverbandes. Eine Entlassung dieser Gebiete aus dem gesetzlichen Schutz wird es nicht geben, weil die rechtlichen Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind.
Mit der beabsichtigten Bebauung sind erhebliche und zum Teil nicht kompensierbare Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie die Zerstörung von gesetzlich besonders geschützten Biotopen verbunden. Diese Biotope dienen als Lebensraum von streng oder besonders geschützten Tierarten.
Darüber hinaus liegen der Planung keine aktuellen Prognosen zum Wohnraumbedarf zugrunde.
Eine Ermittlung von Entwicklungspotential im Innenbereich liegt nicht vor.
Die Auswirkung eines Neubaugebietes auf den Bestand wurde nicht untersucht.
Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt wurde ebenso wenig betrachtet wie die Auswirkung auf die Wertentwicklung (Preisverfall) von Bestandsimmobilien.
Wesentliche Unterlagen wurden mit der Planungsanzeige gar nicht erst vorgelegt, so dass die untere Wasserbehörde sich nicht in der Lage sieht, einen Beitrag zur Stellungnahme zu leisten.
Soviel in aller Kürze.

Der Planungsverband Seewiesen hat die Stellungnahme des Kreises zur Planungsanzeige in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt. Ich habe daher beim Hauptamt des Kreises Akteneinsicht erbeten und erhalten. Während des Termins wurde mir auf Nachfrage bestätigt, dass ich öffentlich aus der Stellungnahme zitieren darf. Dies vorweg, bevor mir wieder gedroht wird, die Kommunalaufsicht zu beschäftigen, weil ich meine Verschwiegenheitspflicht verletzt hätte.

Nachdem ich die Stellungnahme gelesen habe, ist mir auch klar, warum der Planungsverband Seewiesen dieses Dokument wie eine geheime Kommandosache behandelt.

Es wird angeführt, dass die Pflicht zur Ermittlung und Darlegung von Planungsalternativen, hier insbesondere von Innenbereichspotentialen, besteht.
Dazu erlaube ich mir folgende Anmerkung: Wer in der letzten Ratsversammlung zugehört hat, weiß, dass es im Innenstadtbereich weit reichende Pläne für die Entwicklung von Wohnraum gibt. Eine Entwicklung, die ich grundsätzlich unterstütze, solange der Charakter der Lübecker Straße gewahrt bleibt (z.B. Ersatzbau Gerberhof, Lübecker Straße 11). Das zeigt aber auch, dass die immer wieder bemühte Behauptung, er gäbe in Plön kein Potential für die Entwicklung des Innenbereiches, durch die gebetsmühlenhafte Wiederholung nicht richtiger wird. Tatsache ist, eine entsprechende Untersuchung des Innenbereichspotentiales wurde nie durchgeführt. Ein aus meiner Sicht schwerwiegendes Versäumnis.

Und weiter: „Die in dem Entwurf dazu vorgelegten Informationen und Begründungen zum Wohnungsbaubedarf beziehen sich auf nicht mehr zeitgemäße Bedarfsprognosen, …“

Später ist zu lesen: „… rate daher dringend dazu, ergebnisoffen zu untersuchen, ob die Schaffung neuer und zusätzlicher Baulandangebote … mit negativen Folgen für vorhandene Ortslagen verbunden sein könnte und ggfls. wie dem entgegenzuwirken wäre“.

Darüber hinaus wird eine belastbare Folgekosten- und Risikoabschätzung empfohlen.
Kleine Anmerkung dazu: Das, was den Mitgliedern des SteU präsentiert wurde, war alles Mögliche, aber bestimmt nicht belastbar. Dazu verweise ich gerne noch einmal auf meinen Beitrag Seewiesen schöngerechnet vom 27. November 2013.

Wer Beurteilungen und Arbeitszeugnisse lesen kann, weiß auch, wie diese Fazit zu verstehen ist: „Die … Planungsabsicht kann aus ortsplanerischer Sicht nur bedingt nachvollzogen werden. …“
Auch dazu eine Anmerkung: Das ist so ziemlich das Vernichtenste, was ich was ich jemals in einem behördeninternen Schriftverkehr gelesen habe.

In der gut begründeten fachbehördliche Stellungnahme der UNB ist Klartext zu lesen:
„“Mit der ‚Umsetzung der Bauleitplanung in der vorgelegten Planvariante sind erhebliche und zum Teil nicht kompensierbare Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie die Zerstörung von gesetzlich besonders geschützten Biotopen verbunden.“

Zu den Auswirkungen der Planumsetzung auf Naturhaushalt und Landschaftsbild wird ausgeführt: „Bei Umsetzung der vorgelegten Pläne wären Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in einem nicht hinnehmbaren Ausmaß betroffen.“ Und weiter: „ … entsprechende Bebauung würde zur Zerstörung eines im Plangebiet befindlichen Biotopkomplexes aus Kleingewässern, Mischwald feuchter Ausprägung, Knicks, Röhrichten und Staudenfluren führen.“ „ … Biotope dienen als Lebensstätte von streng oder besonders geschützten Tierarten.“
Darüber hinaus wird die Notwendigkeit des Schutzes des Uferbereiches des Trammer Sees besonders hervorgehoben.

Darüber hinaus wird festgestellt, daß die Planungen auch den Darstellungen des kommunalen Landschaftsplanes, des Landschaftsrahmenplanes und des Landschaftprogrammes des Landes Schleswig Holstein widersprechen.

Das Fazit der UNB: „Ein aktueller und prüffähiger Nachweis des Wohnungsneubaubedarfes in dem jetzt angestrebten Umfang wird durch den Planungsträger nicht vorgelegt. Die Umsetzung der Bauleitplanung wäre mit erheblichen negativen Umweltauswirkungen verbunden, stünde landschaftsplanerischen Zielsetzungen entgegen, beträfe Naturschutzrechtlich gesicherte Flächen und würde damit zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Gemeinwohlbelangen führen.“ „… Eine Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde zu der Bauleitplanung in der hier vorgelegten Planvariante sowie eine Entlassung der … überplanten Flächen aus dem Landschaftsschutz wird aus den oben genannten Gründen nicht in Aussicht gestellt.“

Die untere Wasserbehörde weist darauf hin, „dass die vorgelegten Unterlagen keinesfalls für eine fachliche Stellungnahme für ein B-Plan ausreichen, …“. Demzufolge kann es auch kein Fazit der Behörde geben.
Mein Fazit wäre, dass es schon wieder damit losgeht, dass der Planungsverband nicht mit den zuständigen Behörden spricht und unvollständige Unterlagen abliefert.

Die Stellungnahme wurde an die Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein weitergeleitet, nachrichtlich wurden der Planungsverband, das Innenministerium und das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume informiert. Die Stellungnahme des Landes steht noch aus. Wie diese ausfällt, bleibt abzuwarten.
Wäre ich Seewiesenbefürworter, würde ich alle meine Beziehungen zur Landesregierung und in die Staatskanzlei spielen lassen, um Einfluss auf die Inhalte der Stellungnahme des Landes zu nehmen.

Wenn die Landrätin und die UNB an ihren Positionen festhalten – und es gibt keinen sachlichen Grund dafür, das nicht zu tun – wird es das Baugebiet Seewiesen nur in einer deutlich reduzierten Variante geben. In der Stellungnahme des Kreises wird das mögliche Entwicklungspotential unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen klar aufgezeigt.

Nun mag manch einer argumentieren, dass der Kreis die Entlassung der Flächen aus dem Landschaftsschutz im vorherigen und später eingestellten Verfahren in Aussicht gestellt hätte. Das ist zwar richtig, aber seither haben sich nicht nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert. Außerdem machte der ehemalige Landrat – der bekanntlich das Pleiteprojekt Technologiezentrum Blomenburg mit Nachdruck gefördert hat – von seiner Unterstützung des Projektes Seewiesen auch öffentlich keinen Hehl.

Wer A sagt, muß nicht automatisch B sagen, wenn sich die Rahmenbedingungen geändert haben oder als falsch erkannt werden.

Ich habe den Plöner Bürgermeister vor einiger Zeit gefragt, wie viele Stunden die Plöner Verwaltung bereits für den Planungsverband Seewiesen gearbeitet hat. Er bat mich, hierzu keine Anfrage zu stellen, was ich dann auch nicht getan habe, um die Verwaltung nicht unnötig zu belasten. Aber es müssen hunderte von Stunden gewesen sein, die zu Lasten wichtigerer städtischer Projekte gingen und deren Kosten ausschließlich von der Stadt Plön getragen wurden. Rathjensdorf hat sich meines Wissens bisher nicht mit einem Cent an diesen Kosten beteiligt.

Jetzt, wo auch der letzte weiß, wie klamm die Plöner Kassen sind, und wo wirklich absehbar ist, dass das Projekt Seewiesen nicht realisierbar ist, wäre es an er Zeit und Ausdruck verantwortungsvoller Politik, die Notbremse zu ziehen und aus dem Projekt auszusteigen.