Akteneinsicht zu Seewiesen verwehrt

Am 23. Januar 2014 habe ich bei der Landesplanung um Akteneinsicht in Sachen Seewiesen gebeten. Es ging es mir um die Inhalte des  Gesprächsprotokolls der Besprechung des Planungsverbandes mit der Landesplanung vom 10. Dezember 2013. Dieses Gespräch fand statt, nachdem die Stellungnahme des Kreises vom 12. November 2013 sowohl bei der Stadt wie auch bei der Landesplanung vorgelegen hat. Ich habe über die Stellungnahme des Kreises im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt und in meinem Blog ausführlich berichtet.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass in den Seewiesen die Entwicklung eines Neubaugebietes mit ca. 30 Wohneinheiten (statt 120, wie vom Investor vorgesehen) möglich ist, wenn der Kreis an seiner fachlich gut begründeten Stellungnahme festhält. Seither ist vom Planungsverband Seewiesen nicht mehr viel zu hören. Im Terminkalender des Bürgerinformationssystem ALLRIS sind bis auf weiteres keine Sitzungstermine ausgeworfen.
Daher interessiert mich natürlich besonders, ob von der Stadt Plön, der Gemeinde Rathjensdorf oder dem Investor versucht wird, auf die Stellungnahme des Kreises Einfluß zu nehmen, und wenn ja, mit welchen Argumenten. Schließlich werde ich über die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes mit abstimmen. Dazu möchte ich umfassend informiert sein, vor allem, weil der Bebauungsplan durch den Planungsverband erstellt wird und damit der Mitwirkung und Kontrolle durch den Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt entzogen ist. Alles andere wäre ein bloßes Abnicken.

Am 6. Mai bekam ich die Antwort der Staatskanzlei aus Kiel, zu der auch die Landesplanung gehört. Daß für die Antwort mehr als drei Monate benötigt wurden zeigt, daß die Bewertung meiner Anfrage nicht einfach war und gründlich geprüft wurde. In einem Telefonat mit der Staatskanzlei hatte ich aber auch zum Ausdruck gebracht, daß die Beantwortung meines Antrages für mich nicht zeitkritisch ist.
Die Antwort lässt sich in Kürze wie folgt zusammenfassen:

Die Landesplanung gehört zu den informationspflichtigen Stellen gem. §2 Abs 3 Nr. 1 Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH), solange keine Ausschlussgründe nach §§ 9 und 10 IZG-SH gegeben sind.
Ausschlussgründe können vorliegen, wenn die Bekanntgabe nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit von Beratungen von informationspflichtigen Stellen hat. Dies ist anzunehmen, wenn zwischen den Beteiligten noch nicht alle Argumente für und wider eine Entscheidung ausgetauscht und offengelegt sind.
Dagegen sind Beratungsergebnisse und Tatsachengrundlagen wie zum Beispiel Stellungnahmen, auch vorläufige Stellungnahmen, offenzulegen.
Das ist mit der Bekanntgabe der Stellungnahme des Kreises und der vorläufigen Stellungnahme der Landesplanung erfolgt, dem Zweck des Gesetzes wurde genüge getan.

Natürlich war ich ein wenig enttäuscht, daß mein Antrag abgelehnt wurde. Nach meiner Auffassung wurde meine Funktion als Mitglied der Ratsversammlung, in der ich über den fraglichen Vorgang mit abzustimmen habe, bei der Bewertung nicht ausreichend berücksichtigt. Ich werde aber voraussichtlich darauf verzichten, die Entscheidung der Landesplanung anzufechten.

Ein Gutes hat das Schreiben der Landesplanung aber doch. Im Rahmen der politischen Diskussion wurde verschiedentlich Kritik am Kreis geäußert, weil er mir seine eigene Stellungnahme bekannt gemacht hat, nachdem ich Akteneinsicht beantragt hatte. Die Antwort der Landesplanung stellt ganz eindeutig klar, dass diese Kritik völlig haltlos ist, auch wenn einigen das Bekanntwerden der Stellungnahme offenbar überhaupt nicht in den Kram paßt.

Bericht zu den Seewiesen

Vorhin war gestern, gestern tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt. Über den Bericht der LVS in Sachen neuer Bahnfahrplan werde ich in Kürze etwas schreiben. Da ich nach der Sitzung auf einer Geburtstagsfeier war und nachher wieder früh los muß, habe ich jetzt nur noch die Zeit, einen bereits fertigen Textbaustein zu veröffentlichen, meinen Bericht zur Stellungnahme der Landesplanungsbehörde zur Planungsanzeige des Planungsverbandes Seewiesen.
Nachfolgend der volle Wortlaut:

Bericht im Rahmen des Berichtswesens
Vorläufige Stellungnahme der Landesplanungsbehörde zur Planungsanzeige des Planungsverbandes Seewiesen.

Die vorläufige Stellungnahme des Landesplanungsamtes zum Planungsvorhaben Seewiesen wurde durch die Verwaltung übermittelt. Der Text des Anschreibens ist nach meiner Einschätzung geeignet, den Anschein zu erwecken, dass das Landesplanungsamt die betreffenden Planungsabsichten unterstützt.

Das genaue Gegenteil ist aus der Stellungnahme herauszulesen.

Aufgrund seiner Rechtsstellung und Befugnisse kann die Landesplanungsbehörde die Planungsabsichten der Städte und Gemeinden nur auf die Übereinstimmung mit übergeordneten planerischen Zielsetzungen und die Einhaltung des Verfahrens prüfen und Aufgabenstellungen zu laufenden Planungen anraten.

Die Entwicklung von Wohnraum in zentralen Orten entspricht den Zielen des Landesentwicklungsplanes. Daher hat die Landesplanungsbehörde gar keine andere Möglichkeit als den Planungsabsichten grundsätzlich zuzustimmen.

Nirgends in der Stellungnahme ist zu lesen, dass die konkrete Planungsabsicht befürwortet oder sogar nachdrücklich unterstützt wird. Vielmehr werden nach meiner Bewertung Vorbehalte zum Ausdruck gebracht, die durch die Nutzung des Wortes „grundsätzlich“ auch für den Laien erkennbar sind.
Mit der Forderung einer Untersuchung des Entwicklungspotentials im Innenbereich (Innenentwicklungspotential) und einer Wohraumbedarfsanalyse wird m.E. sehr deutlich, dass hier eine ergebnisoffene Prüfung empfohlen wird.
Um die Vorbehalte zu unterstreichen, übermittelt die Landesplanungsbehörde im gleichen Atemzug die Prognosen über die Bevölkerungsentwicklung und die Entwicklung des Wohnraumbedarfes.

Das Landesplanungsamt schließt sich der Stellungnahme des Kreises, über die die Kieler Nachrichten Ende Dezember ausführlich berichtet hat, grundsätzlich an.

Zudem sind die eingereichten Unterlagen offenbar unzureichend. Wörtlich schreibt die Landesplanungsbehörde:
„Eine abschließende Stellungnahme stelle ich bis zur Vorlage konkretisierter Planungsunterlagen zurück.“

Um mir ein vollständiges Bild zu machen, habe ich beim Landesplanungsamt Akteneinsicht erbeten.