Regionalkonferenz Denkmalschutz

Am 18. August fand im Kulturforum Schwimmhalle die dritte von insgesamt vier Regionalkonferenzen zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes statt. Frau Ministerin Spoorendonk und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellten den ca. 80 Gästen die Eckpunkte der Novellierung vor und nutzten die Veranstaltung, um interessierten oder betroffenen Bürgerinnen und Bürgern oder Verbänden die Möglichkeit zu geben, ihre Position zu vertreten.
Dabei ließ die Ministerin aber keinen Zweifel daran, dass die Inhalte des Eckpunktepapiers zwar die Grundlage für eine weiterführende Diskussion sind, aber gleichzeitig auch den politische Wille der Landesregierung zum Ausdruck bringen. Bedenken und Anregungen könnten – sofern sie gut begründet sind – im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch berücksichtigt werden.

In Schleswig Holstein gibt es ca. 16 000 einfache und 9 500 besondere Kulturdenkmale.
Dazu kommen 5 300 archäologische Denkmale und 61 000 Fundstellen.
Mit Erstaunen nahm ich zur Kenntnis, dass es keine Auflistung der noch vorhandene Kulturdenkmale gibt. Als Folge ist eine Inventurisierung überfällig, um festzustellen, welche Denkmale überhaupt noch vorhanden sind und welche zwischenzeitlich bereits beseitigt wurden.

Denkmale gestalten unsere Heimt auf wesentliche Weise und sind wichtig für die Bewahrung der regionalen Identität. Sie haben eine wichtige Bedeutung sowohl für Tourismus wie auch für das örtliche Handwerk.

Zudem wurde betont, dass das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung im Jahr 1999 festgestellt hat, dass Denkmalschutz eine Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang ist.

Das schleswig – holsteinische Denkmalschutzgesetz ist das älteste seiner Art in Deutschland. Es existiert bereits seit 1958. Spätestens Mitte des letzten Jahrzehnts zeichnete sich ab, dass eine Überarbeitung erforderlich ist. Diese Überarbeitung erfolgte mit der Novellierung des Gesetzes im Jahr 2011 und mit er Inkraftsetzung Anfang des Jahres 2012. Wesentliche Neuerung war, dass
– wesentliche Zuständigkeiten des Landesamtes für Denkmalschutz auf die untere Denkmalschutzbehörden, also auf die Kreise und kreisfreien Städte, übertragen werden und
– ausschließlich wirtschaftliche Interessen bei der Abwägung im Verfahrensgang zu berücksichtigen sind..
Als Ergebnis dieser Novelle ist erkennbar, dass das Gesetz in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten sehr unterschiedlich ausgelegt wird und eine landesweit einheitliche Anwendung nicht mehr stattfindet.
Mit der Novellierung soll erreicht werden, dass durch die zukünftig geplante Beteiligung der oberen Denkmalschutzbehörde wieder landesweit einheitliche Standards gelten. Darüber hinaus soll das Verfahren geändert werden. Gebäude und Anlagen sollen aufgrund von klar definierten geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen, technischen und kulturlandschaftlichen Kriterien bewertet und dann zum Denkmal erklärt werden. Dieses Verfahren, das in 13 Bundesländern bereits angewendet wird, dient der Inventurisierung und führt im Ergebnis zu einer Positivliste. Damit wird auch die Rechtsposition der Eigentümer, die heute oftmals wohl gar nicht wissen, dass ihr Gebäude ein Denkmal ist, gestärkt, da ihnen der Klageweg offensteht. Und natürlich sollen die Gebäude auch weiterhin genutzt werden können, ein Freilichtmuseum sei nicht geplant.

Die anschließende Diskussion war sehr interessant. Ein Angehöriger des ostholsteiner Landadels betonte, dass er sehr für Denkmalschutz sei, wobei er Denkmalschutz für Herrenhäuser gut verstehen könne, für Landarbeiterkaten oder Betriebsgebäude aber nicht.
Dem wurde von Landeskonservator entgegnet, dass es im Denkmalschutz aus fachlicher Sicht keine Hierarchie gäbe. Das Herrenhaus könne ebenso Denkmal sein wie die „Vorstädte“ mit ihren Landarbeiterkaten oder die alte Schmiede oder Meierei.
Die Eigentümerin einer Hälfte einer Landarbeiterkate fragte nach, wie sie das Verfahren, ihr Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen, beschleunigen könne, da sie den Verlust des Charakters des Hauses befürchtet.
Ein weiterer Gutsbesitzer meldete sich zu Wort und wendete sich gegen eine erneute Novellierung des Gesetzes, der Einfachheit des bestehenden Verfahrens wegen. Das entbehrte nicht einer gewissen Komik, wenn man weiß, wie es dazu kommen konnte, dass auf dem väterlichen Hof gleich zwei Reetdachscheunen versehentlich Opfer der Flammen wurden.

Der fürs Bauwesen zuständige Kieler Bürgermeister Todeskino gab eine Stellungnahme ab- was eigentlich gar nicht GEgenstand des Abends war –  und wendete sich strikt gegen eine Novellierung, da er befürchten müsse, dass Kiel mit 600 neuen Denkmalen belastet würde. Zudem wies er darauf hin, dass die obere Denkmalschutzbehörde personell so schlecht ausgestattet sei, dass sie die anstehende Arbeit kaum bewältigen könne. Er forderte für die Landeshauptstadt Kiel und die anderen kreisfreien Städte eine Regelung, wie sie auch für die Stadt Lübeck bestände, wo die Aufgaben der Unteren und Oberen Denkmalschutzbehörde durch die Stadt wahrgenommen würden.
Die Ministerin betonte, dass Lübeck als Weltkulturerbe eine Sonderstellung einnehmen würde.
Ein Rechtsanwalt aus dem Publikum wendete sich sehr fachkundig und gut begründet gegen die Position von Herrn Todeskino, der dann in einem weiteren Beitrag erwähnte, dass eben dieser Jurist als Justiziar an der Erarbeitung der Gesetzesnovelle mitgewirkt hätte.
Es ist natürlich ein kluger Schachzug, wenn jemand, der an dem Entwurf mitgeschrieben hat, aus dem Publikum heraus die Novelle unterstützt, aber eben nur so lange, wie das nicht offenkundig wird.

Anschließend wurde verschiedentlich geäußert, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  in den unteren Denkmalschutzbehörden durch ihre Landräte bzw. Landrätinnen oder Oberbürgermeister bzw. Oberbürgermeisterinnen aus rein wirtschaftlichen oder anderen Erwägungen unter Druck gesetzt würden, so dass es positiv zu bewerten sei, wenn die obere Denkmalbehörde hier wieder als Korrektiv wirken könne.

Eine Rollstuhlfahrerin aus Kiel beklagte für ihre Organisation, dass Denkmalschutz nicht dazu führen dürfe, dass Menschen mit Behinderung ausgeschlossen werden und betonte, dass sie das Recht habe, auch dorthin kommen zu können, wo auch Menschen ohne Behinderung hinkommen können.
In dem Zusammenhang bemängelte Sie auch gleich, dass das Kulturforum Schwimmhalle nicht barrierefrei sei und dass es für sie äußerst unangenehm sei, hier auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.
Die Ministerin bedauerte das und betonte, dass hier ein Interessenkonflikt bestehen kann. So sei z.B. ein barrierefreier Zugang durch den Haupteingang nicht immer möglich, ohne den Charakter eines Gebäudes zu beeinträchtigen, in solchen Fällen ließen sich aber über Nebeneingänge andere Lösungen finden. Als Beispiel wurde hier das Gewerkschaftshaus „Legienhof“ in Kiel genannt.

In dem Zusammenhang erwähnte der Landeskonservator, dass der Denkmalschutz noch kein Bauvorhaben Vorhaben verhindern hätte und nannte in dem Zusammenhang die Biogasanlage vor dem Torhaus des Gutes Perdoel. Dieser Äußerung läßt sich unterschiedlich interpretieren. Entweder verdeutlicht sie, wie kooperativ die zuständigen Denkmalämter sind, oder sie beinhaltet Kritik an einer Entscheidung, die nicht zu verhindern war und zeigt, was für ein zahnloser Tiger der Denkmalschutz derzeit ist.