Planungsverband sieht keinen Verfahrensfehler

Da der Bürgermeister als Vorstehender des Planungsverbandes Seewiesen meine letzte per EMail übermittelten Anfragen nicht beantwortet hat, habe ich mich heute auf den Weg zum Planungsverband Seewiesen gemacht, um meine Fragen im Rahmen der Einwohnerfragestunde zu stellen. Das habe ich dann auch getan, und ich habe auch Antworten erhalten.

Frage 1: Welche konkreten Planungsschritte wurden abgeschlossen und wo ist das dokumentiert.
Antwort: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. $ 3 Baugesetzbuch (BauGB) wurde durchgeführt.
Anmerkung: Der Planungsverband hat auch einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Ich kann mich nicht erinnern, dass dies erwähnt wurde, notiert habe ich es nicht, möglicherweise habe ich es auch überhört.

Frage 2: Welche konkreten Planungsschritte stehen bevor?
Antwort: Die Planungsanzeige befände sich in der Vorbereitung. Darüber hinaus würden die Unterlagen für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zusammengestellt. Der Zeitbedarf hierfür wurde mit 2 bis 3 Monaten angegeben.

Frage 3: Im Februar diesen Jahres hat der Planungsverband Seewiesen in einer Veranstaltung in der Tourist Info Plön die Öffentlichkeit gem. $ 3 Abs 1 Baugesetzbuch frühzeitig informiert. Zu diesem Verfahrensschritt liegt bis heute kein Protokoll vor.
– Wie sollen die Bürger, die Bedenken vorgebracht haben, prüfen, ob ihre Bedenken korrekt dokumentiert wurden?
– Wie können die konkreten Bedenken berücksichtigt werden, wenn sie nicht dokumentiert sind?
– Liegt hier gemäß § 214 Abs 1 Nr. 1 BauGB ein nicht heilbarer Fehler vor, da von einem gänzlichen oder teilweisen Abwägungsausfall ausgegangen werden kann?
Die Antworten:
– Das Baugesetzbuch sähe für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit keine Protokollführung vor. Die Anregungen und Bedenken würden im Planungsverfahren aber gehörig berücksichtigt. (Womit sich die Antwort auf die Teilfrage zwei erledigt hat.) Anregungen und Bedenken würden im Rahmen der öffentlichen Auslegung aufgenommen und dann in einer Abwägungstabelle behandelt.
– Ein Verstoß gegen § 214 Abs 1 BauGB würde nicht vorliegen, da die Anregungen und Bedenken der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zwar gehört, aber nicht protokolliert und abgewogen werden müssten. Ein Abwägungsausausfall läge damit nicht vor.
Sofern diese Darstellung zutrifft, ist die Erstellung eines Protokolls nicht zwingend erforderlich. Sie ist aber auch nicht verboten.
Es bleibt letztendlich festzustellen, dass der Verbandsvorsteher den Teilnehmern in Plön nach meiner Kenntnis die Erstellung eines Protokolls zugesagt hat, diese Zusage aber bis heute nicht erfüllt wurde.

Bereits im Voraus hatte sich Herr Koch aus Rathjensdorf über die schleppende Arbeit des Planungsverbandes beklagt und die verspätete  Übermittlung der Protokollentwürfe zu den beiden letzten Sitzungen bemängelt, die erst sehr kurzfristig vor der heutigen Sitzung erfolgt wäre.
In dem Zusammenhang habe ich mit besonderem Interesse vernommen, dass der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Rathjensdorf und der Stadt Plön noch gar nicht unterschrieben sei.

Daraufhin hat Herr Gampert aus Plön darauf verwiesen, dass die Protokolle nicht eindeutig wären. So verwies er auf meine protokollierte Frage nach einer Folgekostenkalkulation, zu der keine Antwort im Protokoll zu finden sei.
Die Antwort auf diese Frage wurde mir schriftlich übermittelt, hierfür seien keine Haushaltsmittel eingeplant. Mit großer Freude habe ich dann aus der Antwort der Verwaltung entnommen, dass nunmehr doch über die Durchführung einer Folgekostenkalkulation nachgedacht wird. Dies ist eine sehr erfreuliche Entwicklung, wobei zu hoffen bleibt, dass hierfür ein renommierter und unabhängiger Gutachter gefunden wird. Einige mögliche Fragestellungen eines solchen Gutachtens können auf der Homepage des Büros Gertz / Gutsche / Rühmenapp nachgelesen werden.

Ich hätte mich natürlich gefreut, wenn die eine oder die andere Antwort auf meine Frage im Protokoll festgehalten worden wäre.
Es würde mich natürlich auch freuen, wenn die Stellungnahme, die ich zur Sitzung des Planungsverbandes Seewiesen am 10. April im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt abgegeben habe (Niederschrift Pkt 3.13, Seite 7 / http://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi/do027.asp), wie im Protokoll der Sitzung vermerkt dem Protokoll beigefügt worden wäre. Ist sie aber bislang noch nicht.

Die nächste Sitzung des Planungsverbandes Seewiesen ist für den 26. November vorgesehen. Jetzt soll auf Drängen der Rathjensdorfer geprüft werden, ob sie vorgezogen werden kann.

In dem anschließenden Gespräch mit einzelnen Mitgliedern des Planungsverbandes fiel die Aussage, dass das Vorhaben nicht mehr aufzuhalten sei. Das ist natürlich nicht richtig. Der Planungsverband kann den B-Plan zwar selbst beschließen, aber es ist sowohl in Plön wie auch in Rathjensdorf der Flächennutzungsplan zu ändern. Die Entscheidung für diese Änderung ist in Rathjensdorf durch die GemeindevertreterInnen und in Plön durch die Ratsfrauen und -herren zu treffen. Ich greife ungern englische Slogans auf, aber in diesem Fall tue ich es doch. Es ist ganz einfach: „Just say NO!“