Der Planungsveband zuckt noch. Überarbeitete Version I

Der ehemalige Planungsverband Seewiesen wurde umbenannt, um sein schlechtes Image abzustreifen. Man könnte von einem Etikettenschwindel reden, denn er heißt heute Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf. Nach wie vor hat er zum Ziel, die Trammer Seewiesen zu bebauen.

Am Montag, dem 18. Oktober tagt die Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung um 19:00 Uhr im Dörpshuus Rotensdörp, Ortsteil Theresienhof, Holzkoppel 10a.

Interessant wird der Tagesordnungspunkt 6: „Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön Rathjensdorf, Hier: Weiterer Entwicklungsstand.“ Mein alter Chef sagte immer: „Wenn ich die Überschrift schon lese, weiß ich , was ich von der Vorlage zu halten habe.“ Manchmal ist es wohl so. Entweder gibt es einen Entwicklungsstand oder es gibt eine weitere Entwicklung“. Aber das ist nebensächlich und lenkt vom Thema ab.

Zu dem Tagesordnungspunkt gibt es eine Vorlage, auf die ich mich beziehe.
Ich habe ich entschlossen, meinen Beitrag 17. Oktober 2021 noch einmal zu überarbeiten, nicht zuletzt auch, weil ich von verschiedenen Seiten auf den Beitrag angesprochen wurde.
Eigentlich hatte ich mir den heutigen Vormittag vorbehalten, um noch einmal Akteneinsicht zu nehmen. Da ich auf meinen Antrag auf Akteneinsicht kein Antwort erhalten habe, hatte ich noch einmal Zeit, mich etwas inniger mit dem Thema zu befassen.

Der Eigentümer des Gutshofes hatte vor einiger Zeit erklärt, kein Interesse daran zu haben, die Flächen weiter zu entwickeln.
Es stellte sich zudem heraus, dass die Projektentwickler von der Aufgabe zurücktraten, weil eine technische Erschließung des für ein Wohngebiet auf den Moorböden der Trammer Seewiesen wirtschaftlich nicht realisierbar ist. Zudem kam noch die Frage auf, wie mit den alljährlichen Überschwemmungen der Seewiesenflächen zu verfahren wäre.

Am 09. Juli 2021 fand auf dem Anwesen des Eigentümers ein Gespräch mit dem Eigentümer, der Rathjensdorfer Bürgermeisterin Henningsen und dem Plöner Bürgermeister Winter statt. Das zeugt von geringem politischen Instinkt, ein intimes Treffen mit einem Immobilienentwickler zu einer Fläche, die in den vergangenen Jahren für erhebliche Irritation in der Bevölkerung gesorgt hatte und die auch in der Plöner Ratsversammlung höchst umstritten ist.
Dazu kommt noch der Widerspruch zu den Wahlkkampfaussagen von Bürgermeister Winter, der seinerzeit die Einstellung des Projekts Seewiesen im Falle seiner Wahl angekündigt hatte.

Der Eigentümer brachte bei dem Treffen im kleinsten Kreise am 09. Juli 2021 „zum Ausdruck, das man über alles reden könne. Allerdings erhebt er eigene Forderungen. Ohne die Einlösung derselben, sieht er keine Verhandlungsbasis. Die Forderung bezog sich auf die Gemeindestraße und deren Verlegung in westlicher Richtung. Er wollte das alles zu Papier bringen und uns übermitteln.“
(Ich habe die Formulierung in Anführungsstrichen direkt aus der Vorlage entnommen und die Rechtschreibfehler nicht korrigiert.)

Der Eigentümer hat am 21. September 2021 das Papier übersandt. Dabei geht es um eine Verlegung und Verbreiterung der bestehenden Straße, die an seinem Grundstück, dem ehemaligen Gutshof Tramm, vorbeiführt. Mit der Verlegung würde das Gelände des Gutshofes erheblich erweitert, dem Eigentümer würden dann einige neue Bauflächen zufallen. Das an einer Stelle im Landschaftsschutzgebiet und im Außenbereich, an der es für jeden Bürger völlig unmöglich wäre, eine Baugenehmigung zu erhalten.

Die Planskizze zur Straßenverkegung ist im Ratsinformationssystem der Stadt einsehbar. Soweit ich es anhand der verfügbaren Skizze erkennen kann, sind die dort blau gekennzeichneten Flächen die Baufelder für Neubauten. Die Altbauten sind schwarz gekennzeichnet. Ich glaube nicht, daß ich die Zeichnung mißverstanden habe.

Nach meiner Einschätzung würden diese Neubauflächen zu einer weiteren, erheblichen Zersiedelung der Landschaft beitragen. Der Standort der historischen Gutsanlage würde nach meiner Annahme in eine exklusive kleine Wohnanlage verwandelt, die keinen wesentlichen Beitrag zum Baulandangebot für Plön oder Rathjensorf leisten würde, sondern lediglich zu ein paar superteuren Bauplätzen. Der Natur- und Erholungsraum zwischen Trammer See und Kleinem Plöner See würde zersiedelt und durch einige wenige hochpreisige Grundstücke erheblich gestört.

Es ist für mich nicht nachvollziehbar, daß die beiden Bürgermeister auf so ein Ansinnen  nicht eindeutig reagiert haben.

Im Rahmen der beantragten Akteneinsicht wollte ich eigentlich klären, ob die Verlegung der Straße über das Gebiet des Planungsverbandes führen würde. Das ist jedenfalls meine derzeitige Annahme. Ansonsten wäre die Verlegung der Straße eine Angelegenheit des Amtes Großer Plöner See, die als Verwaltung der Gemeinde Rathjensdorf tätig ist. Die Rathjensdorfder Bürgermeisterin hat diesbezüglich bereits Kontakt mit ihrer eigenen Verwaltung aufgenommen.

Aus der Vorlage des Planungsverbandes geht eigentlich klar hervor, daß die Prüfung des Amtes Großer Plöner See zusammen mit der Kreisplanung ergeben hat, daß im Fall der Errichtung von Neubauten auf dem Gutshofgelände eine Splittersiedlung verfestigt wird.

Die in der Vorlage getroffene Einschätzung, die Gefahr einer Zersiedelung durch eine Splittersiedlung sei nicht gegeben, weil es sich ja schließlich um eine „Neubausiedlung“ handeln würde, offenbart zwei Aspekte:

Erstens: die offensichtlich bereits abgestecken Claims für ein „Neubaugebiet“ in einem Bereich, der weder baulich noch politisch als tragfähige Siedlungsfläche betrachtet werden kann.

Zweitens: eine zumindest für mich erkennbare fehlerhafte Information der Gemeinde- bzw. Stadtvertretung sowie der Einwohner*innen von Rathjensdorf und Plön.

Bei einer isolierten Bauentwicklung in der freien Landschaft oder der scheibchenweisen Vergrößerung der Gutsanlage Tramm handelt es sich nach meiner Bewertung eindeutig um die illegale Vergrößerung einer Splittersiedlung. Mich würde interessieren, wie die Landesplanung den Sachverhalt rechtlich bewertet.

Die Landesplanung hatte in der Vergangenheit aber schon klar zum Ausdruck gebracht, daß sie dem nicht zustimmen wird. Eine Bebauung in Tramm hätte nur Aussicht auf Genehmigung, wenn hier ein eigenständiger Ortsteil der Stadt Plön entstehen würde.

Genau diese alte Kamelle soll nun wieder aufgewärmt werden. Zumindest besteht die Gefahr. In der Vorlage wird dargestellt, daß das Amt Großer Plöner See der Verlegung des Straßenverlaufes nur zustimmen wird, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse bestände, wenn der Planungsverband die Absicht hat, weiterhin ein Baugebiet auf den Trammer Seewiesen zu entwickeln.

Soll heißen: Kein Baugebiet, keine Verschwenkung der Straße.