Planungsverband Seewiesen – 20. Juli 17 – Save the Date!

Der Planungsverband “Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf” wird am 20. Juli 2017 um 17:00 Uhr zu einer Sitzung zusammentreten.

Die Tagesordnung steht noch nicht im Netz, aber vermutlich wird der neue Bürgermeister dann zum Vorsitzenden dieses Planungsverbandes ernannt.

Das entbehrt nicht einer gewissen Pikaterie. Der neue Bürgermeister hatte sich als einziger Kandidat im Wahlkampf gegen die Entwicklung dieses Baugebietes ausgesprochen. Im Rahmen der Amtsübergabe betonte er aber, die Entwicklung des Gebietes weiter voranzutreiben. Als Begründung führte er an, daß er als Chef der Verwaltung die demokratisch gefaßten Beschüsse der politischen Gremien umzusetzen hat.

Ich wurde aus meiner Wählerschaft schon mehrfach darauf angesprochen. Die Enttäuschung über das Weiterführen dieses höchstbedenklichen Projektes wurde dabei mit klaren Worten zum Ausdruck gebracht.

Ich möchte hier noch einmal betonen, daß der Bürgermeister vom Grundsatz her gar nichts anderes tun kann. Gleichzeitig möchte ich aber darauf hinweisen, daß die Aufstellung eines Bebauungsplanes immer noch ein ergebnisoffenes Verfahren ist.
Aus meiner Sicht besteht noch erheblicher Klärungsbedarf zu folgenden Punkten:

1. Der Bedarf ist nach meiner Meinung nicht stichhaltig begründet. Die zuletzt vorgelegten Zahlen scheinen mir mehr zu verschleiern als zu verklaren.

2. Die Folgekostenabrechnung der Stadt Plön muß zwingend überarbeitet werden. Sie enthält weder die Kosten für die Ertüchtigung oder den Neubau der zur Zeit bestehenden Straße noch die Kosten für den Bau der Rad- und Fußwege. Hier kommen gerne mehrere Millionen zusammen, die vermutlich zu großen Teilen aus Steuermitteln der Plöner Bürger*innen zu zahlen sind.

3. Die Kostenverteilung für die unter Punkt 2 genannten Verkehrsanbindungen muß zwischen der Stadt Plön und der Gemeinde Rathjensdorf dringend geklärt werden, bevor hier weiter Arbeitszeit der Stadtverwaltung (und damit Steuergeld) für ein todgeweihtes Projekt vergeudet wird.

Anmerkung: Der Planungsverband wurde von “Seewiesen” in “Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf” umbenannt, weil der Begriff Seewiesen in der öffentlichen Meinung einen sehr negativen Beigeschmack hatte. Nach meiner festen Überzeugung ein übler Etikettenschwindel, weil die jetzige Planung die kontinuierliche Fortführung der Planung ist, die unter dem Begriff Seewiesen begonnen wurden. Ich verwende den Begriff weiter, um diesen Trick nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. Darüber hinaus ist der Begriff Seewiesen griffiger als der des Wohngebietes mit dem langen Namen.

2 Gedanken zu „Planungsverband Seewiesen – 20. Juli 17 – Save the Date!

  1. Danke wie immer für die klaren Ausführungen, und ja, ich bin enttäuscht, was den Umgang mit Seewiesen betrifft, da ich nach Herrn Winters erster Ansage zum Thema guter Hoffnung war, dass diese Angelegenheit nun endlich zu den Akten kommt.

  2. Ich habe den Casus „Seewiesen“ – auch als nicht Betroffener – mit großem Interesse verfolgt, weil er beispielhaft dafür steht, wie Investoren ihr mitunter fragwürdiges Geschäft betreiben und sich williger Politiker bedienen.
    Es gibt viele Orte, wo vergleichbares stattfindet.

    Selbst wenn sich eine Mehrheit der Bevölkerung gegen derartige Projekte ausspricht, z.B. weil Landschaft zerstört wird, am Bedarf vorbei gebaut wird, erhebliche Folgekosten nicht offen gelegt werden etc. ziehen sich die Verantwortlichen auf abwiegelnde und zündende Allgemeinplätze und ihre alleinige Entscheidungskompetenz zurück. Einwendungen zum B-Plan, der in der Regel mehrfach geändert werden muss, werden dann spätestens im Abwägungsprozess abgeschmettert.

    Doch dagegen ist ein Mittel gewachsen: Die ergebnisoffene Aufstellung eines B-Planes verlangt einen objektiven Abwägungsprozess. Dieser ist nicht mehr gegeben, wenn zahlreiche Vorfestlegungen erfolgt sind. Im vorliegenden Fall scheint sich der Bauleitplan in großem Umfang den Wünschen des Investors anzupassen. Dies könnte zu einer subjektiven Abwägungssperre (siehe Wikipedi ) geführt haben, die ein schlagendes Argument für ein Normenkontrollverfahren wäre. Dieses kann aber nur von Betroffenen geführt werden, die zugleich ihre Bedenken im Rahmen der Auslegung eines B-Planes geltend gemacht haben müssen.

    Bei Vorhaben bezogenen B-Plänen mag die Abstimmung der Bauleitplanungen mit dem Investor in gewissem Umfang hingenommen werden, dabei muss der Investor jedoch alle Kosten übernehmen, die im Umfeld entstehen, einschließlich aller Planungskosten. Verzichtet eine Gemeinde auf die Möglichkeit, einen Vorhaben bezogenen B-Plan vorzulegen und damit auf die Kompensation ihrer Ausgaben, so könnte man, abhängig von der Historie des Falles, daraus bereits gewisse politische Schlüsse ziehen.

    Man darf gespannt sein, ob das Vorhaben „ Seewiesen“ aufgrund von Einsicht, juristischen Erwägungen oder politischem Druck scheitert. 2018 sind Kommunalwahlen !

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