Im heutigen Hauptausschuß galt es, eine lange Tagesordnung abzuarbeiten.
Unter Tagesordnungsunkt 4 (TOP 4), berichtete der Bürgermeister zu folgenden Punkten:
– Kleinkinderschwimmbecken. Hier gibt es noch immer keine neuen Sachstand, das gerichtlich bestellte Gutachten liegt immer noch nicht vor. Der Anwalt der Stadt, der bislang zur Zurückhaltung geraten hat, rät jetzt, Druck zu machen.
– Über das Wochenende wurden mehrere Schäden durch Vandalismus verursacht. Zwei Lampen wurden demoliert, an der Fegetasche wurde eine Bank beschädigt und ins Wasser geworfen. Darüber hinaus wurden Hinweisschilder aus dem Boden gerissen.
Die Stadt hat Strafanzeige gestellt.
– Der Ältestenrat hat beschlossen, erst nach der Wahl darüber zu beraten, ob die Ausschüsse zukünftig nur noch mit 7 statt wie bisher mit 9 Mitgliedern besetzt werden sollen. Es soll vorher ausgewertet werden, ob die kleinen Parteien im Fall der Reduzierung noch angemessen vertreten sind.
Unter TOP 5 hatten die Stadtwerke die Gelegenheit, über die Pläne zum Ausbau und Betrieb des Breitbandnetzes vorzutragen. Herr Eitelbach führte aus, daß die Stadtwrke (Anstalt öffentlichen Rechtes /AöR, 100% Stadt Plön) für die „Passiven Anteile“ des Breitbandnetzes zuständig sein sollen, während die Stadtwerke Versorgungs GmbH (derzeit 50% Stadtwerke Plön und 50% Stadtwerke Eutin) für die „Aktiven Anteile“ des Breitbandnetzes zuständig sein sollen. Zukünftig sollen die Stadtwerke Plön 70%, die Stadtwerke Eutin 30% an der GmbH halten.
Ziel der Stadtwerke ist es, Plön flächendeckend mit Glasfaseranschlüssen bis in die Häuser zu versorgen. Das wird auf lange Sicht der Standard werden, um einerseits private Bedürfnisse wie HD-Fernsehen und Radio, weitere Streaming Dienste und Gaming ruckelfrei zu ermöglichen, andererseits wirtschaftliche Anforderungen wie Telemedizin und Home-Arbeitsplätze zu erfüllen.
Dazu wird die Eigenkapitalausstattung der AöR um 2 Mio Euro angehoben. Außerdem müssen die Organisationssatzung und der Gesellschaftsvertrag der Versorgungs GmbH geändert und dem erweiterten Geschäftsfeld angepaßt werden.
Die entsprechenden Beschlüsse wurden im Hauptausschuß einstimmig gefaßt. Damit dürfte die Genehmigung in der Ratsversammlung, die am 02. Mai zusammentreten wird, nur noch eine Formsache sein.
Ich bin in der Vergangenheit immer für eine Stärkung der Position der Stadtwerke eingetreten. Von daher halte ich diese Entscheidung für richtig.
Unter TOP 10 wurde die Anpassung der Gebühren für die Nutzung der Obdachlosenunterkünfte beraten. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Haushaltsjahre 2015 bis 2017 sinken sie von 7,54 Euro auf jetzt 5.52 Euro pro qm. Mit der Neuberechnung wurde auf einen Mangel reagiert, der in dem Prüfbericht des Kreises aufgeführt war.
Unter TOP 11 wurde die Anhebung der Parkgebühren in der Schloßgarage beraten. Die neue Entgeltstruktur wird wie folgt aussehen, wenn sie auch von der Ratsversammlung so beschlossen wird:
bis zu 1 Stunde: 2,50 Euro
bis zu 2 Stunden: 4,00 Euro
Tagestarif ab 2 Stunden (0600 bis 2400) 6,00 Euro
Nachttarif (0000 bis 0600): 5,00 Euro
Dauerparkausweis: 65,00 Euro im Monat
Das Job-Ticket wird zukünftig entfallen, die dafür bisher verwendeten Parkflächen werden in Dauerparkplätze umgewandelt.
Damit erhöhen sich die Gebühren pro Einzelticket um je einen Euro, der Preis für die Dauerparkausweise steigt von 55,00 auf 65,00 Euro. (Anm. 1)
Damit werden voraussichtlich zusätzliche Einnahmen in Höhe von über 28.000,00 Euro erzielt. Die Neukalkulation wurde erforderlich, da auch dieser Parkgebühren in der Schloßgarage als Mangel im
Prüfbericht des Kreises aufgeführt waren.
Unter TOP 12 wurde die Neufassung der Richtlinie für Zuschüsse zu Veranstaltungen diskutiert. Hier geht es darum, daß Veranstaltungen in der Stadt finanziell gefördert werden können, sofern sie defizitär sind. Das ist durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen. Die Förderanträge mußten früher bis zum 1. November eingereicht werden. Der späte Abgabezeitpunkt führte immer zu Entscheidungsdruck und ließ Rückfragen und Abklärungen nicht zu. Um der Verwaltung und der Selbstverwaltung etwas mehr Zeit für die Bearbeitung einzuräumen, ist der Termin jetzt auf den 31. Juli des Vorjahres vorgezogen wurden.
Die Gebührenanpassungen für die Obdachlosenunterkunft und die Schloßgarage sowie die Änderung der Zuschußrichtlinie müssen in der kommenden Ratsversammlung noch beschlossen werden, aber auch hier sind keine kontroverse Diskussion zu erwarten.
Anm. 1: Die Werte wurden nachträglich korrigiert. Die Kosten für die Dauerparkausweise erhöhen sich von 45,– auf 65,– Euro. Die Gebührenanhebung für die Job-Tickets war von 35,– auf 55,– Euro geplant. Durch den Verzicht auf das Job-Ticket entfällt diese Anhebung. Da bin ich bei der Vorlage in die falsche Zeile gerutscht. Vielen Dank für den Hinweis.
Hallo Ingo,
es stehen 2 unterschiedliche Beträge (65,- und 55,- Euro) in Deinem Artikel bzgl. Schlossgarage Dauerparkplätze: “Dauerparkausweis: 65,00 Euro im Monat
Das Job-Ticket wird zukünftig entfallen, die dafür bisher verwendeten Parkflächen werden in Dauerparkplätze umgewandelt.
Damit erhöhen sich die Gebühren pro Einzelticket um je einen Euro, der Preis für die Dauerparkausweise steigt von 35,00 auf 55,00 Euro.”
Herzliche Grüße
Jörg Peckruhn
Moin, vielen Dank für den Hinweis. Die Gebühren für Dauerparkplätze steigen von 45,– auf 65,–. Die Gebühren für Job-Tickets wären von 35,– auf 55,– gestiegen, diese Anhebung ist aber durch die Abschaffung der Jobtickets hinfällig. Ich hab deb Fehler im Text korrigiert und die Korrektur mit einer Anmerkung kenntlich gemacht. Viele Grüße, Ingo Buth