Spielplatz Appelwarder II

Wie bereits berichtet, hat der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) auf Empfehlung der AG Soziales beschlossen, den Spielplatz Appelwarder aufzugeben, ohne auch nur schätzungsweise benennen zu können, wie hoch die dadurch erzielten Einnahmen sind.

Meine Kritik an der Entscheidung des GA richtet sich nicht nur dagegen. Aus den mir vorliegenden Unterlagen ist nicht erkennbar, nach welchen Bewertungskriterien hier eine Abwägung mit anderen Spielplätzen, etwa dem an der Trammer Furt, stattgefunden hat. Ich bin allerdings der Meinung, daß das Argument mangelnder Verkehrssicherheit (Straßenverkehr) einer näheren Überprüfung nicht standhalten wird.

Darüber habe ich bereits in meinem Beitrag vom 28. Dezember 2014 bemängelt, daß hier keine vorherige Abstimmung mit dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) stattgefunden hat, wie das Gelände zukünftig genutzt werden soll. Dies hätte nach meiner Meinung unbeding erfolgen müssen.

In der letzen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt wurde dann über die zukünftige Nutzung des Grundstückes beraten, zumal bereits ein Kaufinteressent für einen Teil des Grundstückes an die Stadt herangetreten ist. In der Diskussion stellte die Teamleiterin 30 noch einmal klar, daß eine Nutzung als Bauland nach §34 nicht möglich sei und betonte, daß das Kreisbauamt das in der Vergangenheit ebenso beurteilt hätte.
Eine Entscheidung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes sollte zurückgestellt müsse, bis das Ergebnis der Potentialanalyse bzw. des Baulandkatasters vorliegen, mit denen mögliche Baugrundstücke in Plön aufgezeigt werden können.
Bedenken, daß der Lärmschutz einer Aufstellung eines Bebauungsplanes entgegenstehen könnten, sind nach meiner Einschätzung in einem möglichen Bebaungsplanverfahren zu untersuchen. Aussagen dazu können nach dem jetzigen Stand des Verfahrens getrost als Spekulation vernachlässigt werden.

Der SteU hat folgende Empfehlung an den Hauptausschuß beschlossen:
Ein Verkauf der Fläche oder von Teilfächen kommt zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Frage.

Erster SteU 2015

Heute tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt zum ersten mal in diesem Jahr.

Der erste Themenbereich waren wie immer die Berichte der Verwaltung.
Die Teamleiterin 30 wies auf eine Veranstaltung des Kreises zum Thema Fracking am 29. Januar in Schönberg hin.
Weiterhin teilte sie mit, daß noch kein abgestimmtes Ergebnis zum Thema Werbeaufsteller vorliegt. Hierbei ging es um die Frage, ob und wie man den Betrieben, die nicht direkt an der Fußgängerzone liegen, die Möglichkeit geben kann, auf ihr Angebot aufmerksam zu machen.
Die von der FWG angeregte Änderung der Einfahrt zum Kieler Kamp ist noch nicht weiter geprüft worden. Hier soll allerdings noch im Januar einen Ortstermin geben.
Bei der Einmündung der Stadtgrabenstraße auf die B 430 hat es diesen Ortstermin bereits gegeben. Die Vorschläge werden weiter geprüft, was ein gutes Zeichen ist, denn sie wurden nicht von vorn herein verworfen. Es bleibt noch das Ergebnis einer Verkehrssimulation abzuwarten.

Dann ging es um den Haushalt. Mit wenigen Worten: Die Kommunalaufsicht hat dem Haushaltsentwurf an einigen empfindlichen Stellen das Geld verweigert. Genauer gesagt, sie hat den Verpflichtungserklärungen für die Projekte Strandweg und Ulmenstraße/Steinbergweg nicht zugestimmt. Mit Verpflichtungserklärungen wird die Verwaltung befugt, nicht nur für den laufenden, sondern auch für kommende Haushalte Mittel einzuplanen. Das setzt natürlich voraus, daß die Mittel in den kommenden Jahren auch tatsächlich vorhanden sind. Hier scheint die Kommunalaufsicht Zweifel zu haben.

Für den Strandweg bedeutet das folgendes: Es stehen 90,000,– Euro zur Verfügung, die für die Sanierung des Weges von der Fegetasche zur Rosenstraße (Stadtwäldchen) vorgesehen sind. Weitere 160.000,– waren für die Erneuerung des Stückes vom Seeprinz bis zur Aussichtsplattform unterhalb des Schlosses (Stadtbucht) sowie für Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung eingeplant. Dieses Geld wird es voraussichtlich nicht geben. Damit wird in diesem Jahr voraussichtlich auch kein Zuschußantrag für EU-Mittel aus dem Topf der Akiv-Region gestellt werden können. Die TL 30 wies noch darauf hin, daß es Wunsch des Ausschusses gewesen sei, die Maßnahme bis zum Beginn der Landesgartenschau in Eutin abzuschließen und daß die Ausschreibung daher jetzt erfolgen müsse. Das würde bedeuten, daß für den Ausbau keine Zuschüsse beantragt werden können.
Über Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung, etwa eine weitere Aussichtsplattform oder Sitzgruppen, müsse dann später entschieden werden, dann könnten dafür auch Zuschüsse beantragt werden.
In der Diskussion zeigte sich, daß die Ausschußmitglieder die Priorität auf die Instandsetzung des Bereiches Seeprinz-Schloß legen. Bei den Überlegungen, die 90.000,– Euro aus dem Bereich Stadtwäldchen in den Bereich Stadtbucht umzuleiten wurde deutlich, daß das Geld nicht für den gesamten Abschnitt reichen wird, selbst wenn man sich nur auf den Weg beschränkt. Ich habe in der Diskussion die Frage gestellt, ob es nicht möglich wäre, die neue Situation aufzubereiten und in der nächsten Sitzung des SteU dann eine Entscheidung herbeizuühren. Daher habe ich mioch gereut, daß der Ausschuß nach einer weiteren Diskussion und einer Besprechungspause zu dem Ergebnis kam, das dies eine Haushaltsdiskussion sei und die Sachfrage im nächsen Ausschuß beraten werden müßte.

Für den Bereich Ulmenstraße/Steinbergweg sieht es nicht anders aus. Die CDU hatte immer verlangt, daß der gesammte Straßensanierung im Bereich Hipperstraße, Ulmenstraße und Steinbergweg in einem Verfahren abgewickelt wird, weil dies die wirtschatlichste Lösung sei. Von daher hatte es bereits zu Verstimmungen geführt, als die Hipperstraße losgelöst von den beiden anderen Wegen erneuert wurde. Durch die fehlende Zustimmung zur Verpflichtungserächtigung ist auch die Sanierung von Ulmenstraße und Steinbergweg in einem Arbeitsgang unrealistisch. Daher wurden Überlegungen angestellt, zumindest den Steinbergweg zu erneuern und von der später in Angriff zu nehmenden Ulmenstraße zu entkoppeln. Ein solches Vorgehen führte auf Seiten der CDU zu weiterem Mißmut. Auch hier gilt: Haushaltsverhandlungen, Sachfragen werden später beraten und entschieden.

Der Ausschuß kam aber überein, die Haushaltsansätze für die Verpflichtungserklärungen im Haushaltsentwurf stehen zu lassen, weil sie oben genannten Vorhaben für die Stadtentwicklung von desonderer Bedeutung sind.

Es bleibt abzuwarten, wie die Kommunalaufsicht hierauf reagiert.

Nachspiel Spielplatz Appelwarder

In meinem Beitrag über den Spielplatz Appelwarder vom 28. Dezember 2014 habe ich in Frageform den Begriff „AG Dilettanti“ im Zusammenhang mit der Arbeit der AG-Soziales gebraucht. Dabei war es nicht meine Absicht, einzelne Mitglieder der AG persönlich als Dilettanten zu bezeichnen.  Ich habe das auch nicht getan. Sollte der gegenteilige Eindruck entstanden sein, bedaure ich es sehr und bitte das zu entschuldigen.

Es ging mir vielmehr darum, das Vorgehen der AG und des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten kritisch zu hinterfragen, weil ich der Meinung bin, daß hier ein Fall kollektiven Versagens vorliegt.

Eine der Ursachen ist nach meiner Auffassung mit mangelnden Informationsverhalten der AG Soziales zu suchen. Nach meiner persönlichen Überzeugung gehört es zu den Verpflichtungen von Verwaltung, Ausschüssen und Arbeitsgruppen, Ratsfrauen und Ratsherren umfassend zu informieren. Das ist in diesem Fall nicht erfolgt. Mir liegen bis heute keine Informationen vor, wie die AG Soziales zu dem Ergebnis gekommen ist, daß der Spielplatz verzichtbar ist. Es hat meines Wissens keine Bedarfsermittlung und keine umfassende Abwägung stattgefunden, ob der Spielplatz Appelwarder oder vielleicht eher der konkurrierende Spielplatz Trammer Furt aufzugeben ist. Zumindest geht es nicht aus den öffentlich einsehbaren Protokollen oder Vorlagen hervor. Aus denen geht lediglich hervor, daß man nicht in der Lage ist, das Einsparpotential zu beziffern.
Was soll man nun davon halten?

Zumindest wundert es mich nicht, daß in der Nachbarschaft die Frage umherläuft, ob es für das Grundstück nicht längst einen Käufer geben würde. Auch das Folge eines nach meiner Meinung verfehlten Informationsverhaltens.

In dem Zusammenhang müchte ich auf die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt hinweisen, die das Thema Bebauung Appelwarder am kommenden Mittwoch erörtern wird. Die Sitzung beginnt um 1800 Uhr im Rathaus. Die Vorlage kann im Bürgerinformationssystem eingesehen werden.

Ansonsten war der öffentliche Teil der heutigen Sitzung des Hauptausschusses nach wenigen Minuten beendet. Berichtenswertes gab es nicht.

Spielplatz Appelwarder

Kurz vor Heiligabend gab es noch einen längeren Bericht in der KN zum Thema Spielplatz Appelwarder.

Ich kann mir an der Stelle sowohl die Entwicklung von Wohnbebauung wie auch die Wiedereinrichtung des Spielplatzes vorstellen, vorausgesetzt, hier findet ein vernünftige und ergebnisoffenen Abstimmung statt.

Mehrfach wurde an mich herangetragen, daß der Platz doch unter der Hand schon lange verkauft sei. Das glaube ich nicht. Vielmehr glaube ich, daß der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) hier einen völlig unkoordinierten Schnellschuß abgegeben hat, der jetzt seine eigene Dynamik entwickelt. Das Ganze erinnert mich an den Vorgang mit dem Spielplatz in Stadtheide aus dem Jahr 2009. Damals war es die Absicht des Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU), das Tartanfeld als Bestandteil des Spielplatzes zu erhalten, um ein Spielangebot für ältere Kinder bereitzuhalten. Der GA hat dann beschlossen, das Tartanfeld zu beseitigen und Spielgeräte für jüngere Kinder aufzustellen, obwohl in unmittelbarer Nähe bereits ein entsprechender Spielplatz vorhanden war.

Beim Spielplatz Appelwarder war ganz offensichtlich auch der Wunsch nach Haushaltskonsolidierung mitbestimmend (Anmerkung 1). Die fraktionsübergreifende „AG Soziales“ – sollte man hier sagen, die AG Dilettanti? – hat die Vorgabe des Landes umgesetzt, die Spielplätze auf ihre Notwendigkeit hin zu untersuchen und dies aber gleich mit dem Thema Haushaltskonsolidierung verknüpft. Aus der Vorlage der Verwaltung geht ganz eindeutig hervor, daß man nicht in der Lage ist, das Einsparpotential tatsächlich zu beziffern (Anmerkung 2). Also kann man schon damals nur den Verkauf des Tafelsilbers, also des Grundstückes als Bauland, im Hinterkopf gehabt haben. Eine abgestimmtes Konzept für die Versorgung mit Spielplätzen im Stadtgebiet ist mir nicht bekannt und eine übergreifende Betrachtung, die die Gesamtheit der Spielplätze, den prognaostizierten Bedarf oder auch Sicherheitsaspekte berücksichtigt, hat es vermutlich nicht gegeben. Zumindest ist eine sachgerechte Abwägung weder in der Vorlage „Nutzung Spielplatz Appelwarder: VO/RV/2014/1041“ noch im Protokoll der Sitzung vom 30. Oktober 2014 erkennbar.
Bestärkt werde ich in meiner Meinung, weil ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß der Haushaltsansatz nicht um die eingesparten Mittel gekürzt werden soll.

Ein koordiniertes Vorgehen hätte so aussehen können: Der GA prüft den Bedarf an städtischen Spielplätzen und wägt mögliches Einsparpotential anhand meßbarer Kriterien oder seriöser Bewertungen ab. Wenn der Ausschuß zum Ergebnis kommt, daß die Stadt tatsächlich über den Bedarf hinaus mit Spielplätzen versorgt ist, wäre eine vorherige Abstimmung mit dem SteU sinnvoll gewesen. Stadtentwicklung beschäftigt sich nicht nur mit der Schaffung von Neubaugebieten, sondern auch mit der Bereitstellung von Freiflächen, z.B. für Erholungszwecke und der Entwicklung von Kultur- und Bildungsstandorten. Wäre der SteU zum Ergebnis gekommen, daß die Versorgung mit Spielplätzen auch ohne den Spielplatz Appelwarder gewährleistet und an dieser Stelle die Entwicklung von Wohnbebauung gewollt ist, wäre es sinnvoll gewesen, hier Baurecht zu schaffen. Erst bei Vorliegen eines Baurechtes wäre die Aufgabe des Spielplatzes tatsächlich gerechtfertigt gewesen. Die Einsparung von überschlägig 2500,– Euro rechtfertigt die Schließung aus meiner Sicht jedenfalls nicht und ist nach meiner Meinung dilettantisch.

Auf jeden Fall ist es dem GA wieder einmal gelungen, den SteU vor sich her zu treiben. Der SteU wird voraussichtlich am 14. Januar 2015 das Thema „Spielplatz Appelwarder hier: Beratung und Beschluss über die weitere städtebauliche Entwicklung (VO/RV/2014/1081)“ als Tagesordnungspunkt 8 behandeln. Die Vorlage wird voraussichtlich ab Anfang des Jahres einsehbar sein.

Anmerkungen
Anmerkung 1. Die KN hatte in ihrem Bericht den Verkauf des Spielplatzes als Bauland erwähnt. Ich meine mich zu erinnern, daß es  im Hauptausschuß war, wo erwähnt wurde, daß das nie gesagt wurde und man nicht alles glauben dürfe, was in der Zeitung steht. Ich persönlich glaube, daß sich die KN das nicht aus den Fingern gesogen hat. Ich kan mir gut vorstellen, daß es hier zumindest ein Randgespräch gegeben hat.
Anmerkung 2. Die Stadt hat ca. 10 Spielplätze, für deren Unterhalt im Jahr 50,000,– Euro eingeplant werden, also durchschnittlich 5000,– Euro pro Spielplatz. Weil der Spielplatz Appelwarder relativ klein ist, wird die Summe im konkreten Fall eher geringer sein. Dennoch wird die Pflege des Grundstückes auch nach der Aufgabe des Spielplatzes erforderlich sein, was sich nach meiner Einschätzung nicht nur auf Rasenmähen beschränkt. Also bleibt von dem theoretischen Einsparpotential mit Mühe die Hälfte übrig, also um die 2500,– Euro. Teilt man diesen Betrag und verteilt ihn auf die übrigen 9 Spielplätze, bleiben grob überschlächtig und gutmütig gerechnet 300,– Euro pro verbleibendem Spielplatz übrig.

Hier die Links auf das Protokoll des GA vom 30. Oktober und die Vorlage zum Thema Spielplatz (kopieren und in den Browser einfügen):
http://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi/___tmp/tmp/4508103649395180/49395180/00023475/75.pdf
http://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1148&options=4

Berichte aus dem SteU

Ein oftmals interessanter Punkt in den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) sind die Berichte.

Der Bürgermeister berichtet zum Munitionsfund am Plöner See, bei dem ein Mädchen Verbrennungen durch einen Phosphorbrocken erlitt. Nach Aussage des Munitionsräumdienstes ist es unrealistisch, den Plöner See von allen Munitionsresten zu reinigen. Dem verletzten Mädchen hat der Bürgermeister Genesungswünsche übermittelt.

Die Teamleiterin 30 hatte ein längeren Berichtsblock, der folgende Punkte umfasste:

Bebauungsplan Gerberhot/Am Schwanensee. Die Bürgerbeteiligung ist für den Zeitraum 01. – 15. Dezember vorgesehen.
Am 08. Dezember findet eine Informationsveranstaltung in der Aula statt. Die Pläne liegen vom 01. – 15. Dezember im Rathaus zur Einsichtnahme aus.

Verlegung Leerrohre. Die Anfrage der CDU, ob bei allen künftigen Erdarbeiten auch Lehrrohre für Breitbandkabel verlegt werden können, wurde beantwortet. Eine Verlegung von Leerrohren ist nach Angabe der Betreiber meistens nicht immer sinnvoll.

Eutiner Straße, Ausbau zur Fahrradstraße. Die Anregung der Grünen, die Eutiner Straße als Fahrradstraße auszubauen, wird von der zuständigen Behörde nicht befürwortet.
Nach meiner Auffassung sollte die Begründung noch einmal geprüft werden.

Abstellmöglichkeiten für Fahrräder: Frau Dr. Unbehau von den Grünen machte darauf aufmerksam, daß im Rahmen der Maßnahmen, die Innenstadt attraktiver zu machen, Fahrradständer mit Werbung nicht mehr zulässig sind und entfernt wurden. In dem Zusammenhang machte sie auch auf die mangelnden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in der Innenstadt aufmerksam. Die Teamleiterin 30 wies darauf hin, daß eine Erhebung ergeben hätte, daß im Innenstadtbereich ca. 180 Abstellmöglichkeiten vorhanden sind, räumte aber ein, daß nicht alle gleichzeitig nutzbar seien und daß einige davon nicht optimal sind, weil es sich um „Speichenknacker“ handeleln würde. Außerdem können Geschäftsleuteweiterhin Fahrradständer aufstellen, wenn diese werbefrei sind. Es könne aber überlegt werden, zusätzliche „Kieler Bügel“ aufzustellen.
Ich meine: Nicht überlegen, aufstellen.

Spielplatz Todeskurve. Der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten hat beschlossen, den Spielplatz aufzugeben und die Geräte auzubauen.
Ich halte den Beschluß für falsch, kann aber daran nichts ändern. Bedenklich finde ich allerdings umlaufende Gerüchte, das Grundstück sei bereits an einen Investor verkauft.

Bebauungsplan 6 / Johannisstraße. Im Rahmen der Planungsarbeit wird ein lärmtechnisches Gutachten gefordert, weil Teile des Gebietes sehr dicht an der Bundesstraße liegen. Kostenpunkt: ca. 5000,– Euro.

Workshop „Optimierung Stadtentwicklung und Bau“. Als mögliche Termine für den Workshop wurden der 16. Januar und der 06. Februar genannt.

Grüne/Bündnis 90 nicht für Seewiesen, aber auch nicht dagegen.

Die Aussage von Frau Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) in der Sitzung des Planungsverbandes Seewiesen war eindeutig.
Skepsis, aber die Ergebnisse der Potentialanalyse sollen vor einer Entscheidung abgewartet werden.

In der Zusammenfassung der Ergebnisse wurde vom Verbandsvorsitzenden der Eindruck erweckt, daß die Grünen das Projekt nicht ablehnen würden. Diese Lesart wurde auch in der Berichterstattung der KN aufgegriffen.
Bündnis 90/Die Grünen sahen sich dadurch offenbar gezwungen, eine Klarstellung zu verlangen, die heute in der KN zu lesen ist.

Hierin wird zum Ausdruck gebracht, daß die Entscheidung vom Ergebnis der Potentialanalyse abhängig ist.

Damit gewinnt eine unabhängige und ergebnisoffene Potentialanalyse eine entscheidende Bedeutung. Leider habe ich den Eindruck gewonnen, daß Gutachten auch schon mal an der Realität vorbeigehen, wenn der politische Druck nur groß genug ist.
Der Volksmund sagt: “Wer bezahlt bestimmt die Musik.”

Ich persönlich bezweifel auch, daß auch die FWG so einig ist, wie es dargestellt wurde.

Die FDP findet in der Berichterstattung nicht statt. Ich kann mir vorsellen, daß es zumindest parteiintern unterschiedliche Auffassungen gibt.
Es ist offensichtlich, daß es in Plön – gegen den ausdrücklichen Rat der Fachbehörden im Kreis und Land – nur noch eine knappe Mehrheit für das Projekt gibt.

Kollektivierung der Verantwortung

Heute im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) legte die Teamleiterin 30, Frau Kricheldorff, großen Wert auf eine Streichung im Protokoll. Sie wollte in Sachen Neubau ALDI nach eigenem Bekunden den Eindruck vermeiden, „die Landesplanung empfiehlt einen B-Plan und ich setze mich über die Empfehlung der Landesplanung hinweg.“ Zu einer Streichung kam es nicht, die Formulierung wurde dahingehend geändert, daß es der Ausschuß ist, der sich über die Empfehlung der Landesplanung hinwegsetzt.
Nun stellt sich nur die Frage, auf wessen Empfehlung hin sich der Ausschuß über die Empfehlung der Landesplanung hinwegsetzt.

Für mich ist die Stellungnahme der Landesplanung klar so zu lesen:
– Finger weg von dem Vorhaben,
– ansonsten Bebauungsplan.

Die Stellungnahme der Landesplanung ist dem Protokoll als Anhang beigefügt und wird vermutlich zusammen mit dem Protokoll in Kürze im Bürgerinformationssystem der Stadt einsehbar sein.

Jetzt liegt es an der Bauaufsicht des Kreises, wie mit dem Bauantrag weiter verfahren wird.

ALDI, Zweifel an der Sinnhaftigkeit

Mir liegen mittlerweile das Protokoll der letzten Sitzung vom SsteU sowie die Stellungnahme der Landesplanung zum Neubau ALDI an der Ecke B76/Lütjenburger Straße vor. (Ich hatte bereits am 3.September berichtet). Der Tenor des Berichtes der Verwaltung über die Stellungnahme ging in die Richtung: Alles in Ordnung, das Land empfiehlt einen Bebauungsplan, aber wir sind nicht daran gebunden und regeln die Berücksichtigung der öffentlichen Interessen auf anderem Wege.

Ich bewerte die Stellungnahme deutlich anders.
1. Nach meiner Auslegung der Stellungnahme hat die Landesplanung erhebliche fachliche Bedenken geäußert, ist aber an ihre Zuständigkeitsgrenzen gebunden. Wäre sie Genehmigungsbehörde, würde sie das Vorhaben unterbinden.
2. Leider habe ich den Eindruck gewonnen, daß der Tenor, es gäbe keine wesentlichen Bedenken, falsch ist und zur Folge haben kann, die im Behördenverkehr unerfahrenen Ehrenamtler und Ehrenamtlerinnen irrezuführen.
3. Es ist meine Überzeugung, daß das Vorgehen dem Ansehen der Stadt Plön im Verhältnis zum Land und zu anderen Behörden schaden kann.

ALDI, Bericht im SteU

Im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt am letzten Mittwoch berichtete die Teamleiterin 30,Frau Krichldorff, dass die Stellungnahme der Landesplanung zum Neubau des ALDI an der Ecke Lütjenburger Straße/B76 nunmehr vorliegt.
Die Landesplanung empfiehlt, für dieses Vorhaben einen Bebauungsplan zu erstellen. Es ist so, daß die Landesplanung Planungen fachlich bewertet und beratend tätig ist. Sie kann der Stadt gegenüber keine Vorgaben machen oder Anordnungen treffen, weil die Planungshoheit definitiv bei der Stadt liegt. Deshalb ist die Empfehlung der Landesplanung so ziemlich die schärfste Form der Formulierungen, wenn es darum geht, Fehlentwicklungen abzuwenden.
Dennoch setzten Verwaltung, der Vorsitzende des Ausschusses  und der größte Teil der Selbstverwaltung alles daran, die Erstellung eines Bebauungsplanes zu vermeiden.
Diese Empfehlung in den Wind zu schlagen ist aus meiner Sicht ziemlich dämlich.

Also fragte ich mich, warum fürchten man und frau einen Bebauungsplan wie der Teufel das Weihwasser?
Ist es, weil das Einzelhandelskonzept sagt, keine Versorgungsbetriebe größer 800 qm außerhalb des Zentralen Versorgungsbereiches, der Neubau aber 1200 qm groß werden soll?
Ist es, weil das Einzelhandelskonzept empfiehlt, keine weiteren Discounter zu bauen, aber jetzt noch einmal fast 600 qm Discounterfläche geschaffen werden sollen?
Ist es, weil die Ergebnisse der Verträglichkeitsuntersuchung nach meiner Einschätzung bei einer näheren Überprüfung nicht haltbar sind?
Ist es, weil alle oben genannten Fragen bei der Erstellung eines Bebauungsplanes mit geprüft werden?
Ist es, um eine Bürgerbeteiligung zu verhindern oder zu umgehen?

Es ist meine feste Überzeugung, daß der Neubau eines 1200 qm ALDI an dieser Stelle zu Lasten des SKY-Supermarktes in der Innenstadt gehen wird, wobei der SKY – neben Rossmann – als Kundenmagnet für alle anderen Geschäfte in der Innenstadt von enormer Bedeutung ist.

Bei der Erstellung des Einzelhandelskonzeptes waren sich alle einig, hiervon nicht abzuweichen und auf die Ansiedlung im zentralen Versorgungsbereich zu bestehen. Die jetzige Entwicklung ist daher völlig inkonsequent. Vor diesem Hintergrund wäre es Sky nicht zu verdenken, Druck zu machen, um an andere Stelle einen Markt zu errichten. Ich vermute, es wird nicht mehr lange dauern und ich vermute, daß die Zahl derer, die einknicken, groß sein wird.

Noch einmal Gerberhof

Ich habe mich über meinen Beitrag vom 30. August geärgert, weil ich viel zu harmlos geblieben bin. Hier der Text, den ich eigentlich gerne anstelle des hervorgehobenen Textes in meinem letzten Beitrag geschrieben hätte:

Zum wiederholten Male merkte der Ausschußvorsitzende Herr Bernd Möller an, daß die Fassadengestaltung nicht Gegenstand der Festsetzungen im Bebauungsplan sein soll. Was ihn zu dieser Aussage bewegt, weiß ich nicht.
Tatsächlich kann man, und man sollte es auch, gerade in Bebauungsplänen gestalterische Regelungen verbindlich festschreiben, wenn es dafür städtebauliche Gründe gibt. Üblicherweise werden solche Festsetzungen bei Planungen in historisch geprägter Altstadtumgebung getroffen. Die Lübecker Straße im Bereich Gerberhof – einer der ältesten Teile Plöns – ist so ein Bereich. In solchen Bereichen sind gestalterische Festsetzungen üblich, um nicht zu sagen dringend erforderlich. Gelungene Beispiele kann man in Preetz, Eutin oder Lütjenburg sehen. Dass Bernd Möller solche Festsetzungen ablehnt und behauptet sie würden nicht in den B-Plan aufgenommen, ist zum einen eine für mich unakzeptable Beeinflussung der meinungsbildung im Ausschusses, der damit in seinen Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt wird, zum anderen wird die Frage aufgeworfen, ob Herrn Möller als Ausschußvorsitzender überhaupt noch tragbar ist. Eine Frage, die sich mit jedem größeren städtebaulichen Projekt in Plön aufdrängt und mittlerweile Gegenstand zahlreicher Gespräche von Plönerinnen und Plönern ist.
Auffallend ist auch, dass die Teamleiterin 30 den Ausschuss nicht auf das Erfordernis und die einfachheit gestalterischer Festsetzungen hinweist. Ein nach meiner persönlichen Bewertung erhebliches Versäumnis.

Ich werde ich mich weiterhin dafür einsetzen, daß Neubauvorhaben das historische Stadtbild unserer Stadt respektieren und unterstützen. Wird die Gestaltung im Bebauungsplan nicht  geregelt, dann kann hier alles entstehen. Die gezeigten Zeichnungen sind nicht verbindlich.

Nachfolgend noch die rechtlichen Grundlagen für gestalterische Festsetzungen in Bebauungsplänen:

§ 9 Baugesetzbuch – Inhalt des Bebauungsplans

(4) Die Länder können durch Rechtsvorschriften bestimmen, dass auf Landesrecht beruhende Regelungen in den Bebauungsplan als Festsetzungen aufgenommen werden können und inwieweit auf diese Festsetzungen die Vorschriften dieses Gesetzbuchs Anwendung finden.

§ 84 LBO SH – Örtliche Bauvorschriften
(1) Die Gemeinden können durch Satzung örtliche Bauvorschriften erlassen über
1.    besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen sowie von Werbeanlagen und Warenautomaten zur Erhaltung und Gestaltung von Ortsbildern.

Gerberhof (Lübecker Straße 9) und Schwanensee

Ein anderer Tagesordnungpunkt im letzten Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) war der Bebauungsplan Gerberhof. Inhaltlich ging es um die Themen:
– Gestaltung des Neubaus an der Lübecker Straße 9 (Gerberhof)
– Bebauung östlich der Straße „Am Schwanensee“

Das Planungsbüro stellte hierzu neue Entwürfe vor. Vorrangig ging es darum, eine Vorstellung davon zu bekommen, wie hoch der Neubau im Vergleich zu den benachbarten Gebäuden sein und wie massig die Fassade wirken wird.

Tatsächlich wird der Neubau nur zwei Meter höher als das bestehende Gebäude sein und dem alten Gebäude von der Form her ähneln. Erfreulicherweise war auf den Skizzen zu erkennen, daß die Planer nunmehr zum Teil stehende oder zumindest quadratische Fensterformate vorsehen.

Weniger erfreulich ist, daß in der Zeichnung, die den jetzigen Zustand darstellt, quadratische Fenster zu sehen sind, obwohl das alte Gebäude ganz eindeutig stehende Fensterformate hat. Ich nehme an, daß hier bei der Erstellung der Zeichnung nicht in vollem Umfang mit der erforderlichen Sorgfalt gearbietet wurde. (Vergleiche das Bild in meinem Beitrag vom 15. Juni 2013). Leider könnte man auch auf den Gedanken kommen, hier solle suggereirt werden, daß ohnehin schon quadratische Fensterformate vorhanden sind und die Forderung nach stehenden Fensterformaten daher nicht berechtigt ist.

Wenn die Fensterformate noch angepaßt und als stehende Fenster geplant werden, wäre gestalterisch viel gewonnen. Bedauerlicherweise sind die Fenster der benachbarten Gebäude nicht dargestellt, so daß ein optischer Gesamteindruck schwer zu gewinnen ist.

Hier die heutige Situation als Zeichnung
(die Fenster sind nicht korrekt dargestellt, s.o.)
140827_Gerberhof_status_QuoIm Vergleich dazu die vorgestellte Planung:
140827_Gerberhof_nachherHerr Dr. Erdmann von der FWG führte aus, daß sich durch das Gebäude die gesamten Sichtachsen und Perspektiven im Bereich Schwentine verändern werden. (die gelbe Fläche zeigt, wie weit die Balkone an der breitesten Stelle in Richtung Stadtschwentine ragen sollen.) Damit hat er recht, allerdings bin ich der Ansicht, daß dies weniger bedeutend ist als die Gestaltung einer Fassade, die sich zwingend in das historische Straßenbild einpaßen muß. Nach meiner Bewertung kann man dem Investor hier weiter  entgegenkommen, wenn die Fassendengestaltung  optimiert wird.

Der Ausschuß stimmte zu, die Planungen mit dem Gebäude in den vorgestellten Ausmaßen weiterzuführen. Über die Fassadengestaltung soll gesondert beraten werden.

Zum wiederholten Male merkte der Ausschußvorsitzende Herr Bernd Möller an, daß die Fassadengestaltung nicht Gegenstand der Festsetzungen im Bebauungsplan sein soll. Was ihn zu dieser Aussage bewegt, weiß ich nicht.
Tatsächlich kann und sollte man gerade im Bebauungsplan gestalterische Regelungen verbindlich festschreiben. Hierfür werde ich mich weiterhin einsetzen. Wird die Gestaltung im Bebauungsplan nicht  geregelt, kann hier alles entstehen. Die gezeigten Zeichnungen sind nicht verbindlich,

Anschließend ging es um die Bebauung östlich der Straße „Am Schwanensee“. Hier hatte sich der Ausschuß bereits entschieden, die Lösung „Stadtvilla“ zu verwerfen und die Lösung  „Reihenhaus“ weiter zu verfolgen. Herr Möller merkte für die SPD-Fraktion an, daß die vorgestellte Lösung keine Zustimmung findet. Die übrigen Mitglieder im Ausschuß teilten diese Auffassung mehrheitlich nicht. Ich wurde mit meinem Hinweis, daß die Reihenhäuser in der Rodomstorstraße auf der gegenüberliegenden Seite der Schule auch sehr eng stehen und trotzdem weggingen „wie die warmen Semmel“ gestern in den Kieler Nachrichten zitiert.

Der Umweltschutsbeauftragte äußerte die Befürchtung, daß das südlichste Gebäude im Schattenbereich der drei alten Bäume stehen würde und von daher die Gefahr droht, daß man aufgrund des Schattenwurfes die Axt an die Bäume legt. Diese Gefahr wurde vom Rest des Ausschusses auch gesehen, so daß  dem Planer die Aufgabe mit auf den Weg gegeben wurde, hier eine andere Lösung zu finden. Das dürfte unproblematisch und keine große Belastung für den Investor sein. So könnte man das betreffende Haus statt parallel zu den anderen Häusern auch über Eck mit dem mittleren Gebäude anordnen.

Für mich insgesamt  eine erfreuliche Entwicklung, wenn die Fassade des Gebäudes Lübecker Straße 9 noch gestalterisch optimiert wird und die Entwicklung zusätzlicher Gewerbeflächen in dem Weg parallel zur Lübecker Straße entfällt.

Drohneneinsatz über Plön

In der Ausschußsitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) vom letzten Mittwoch kam es zu zwei kleineren Eklats. Von einem will ich an dieser Stelle berichten.

Die Vertreter der CDU haben im Rahmen des Tagesordnungspunktes 5, 1. Änderung des Bebauungsplanes Gerberhof, darauf gedrängt, ein Video vorzuführen, das ganz offensichtlich durch die Kamera einer Drohne aufgezeichnet wurde. Das Video zeigte die Grundstücke des Gebietes, das durch den Bebauungsplan abgedeckt wird, aus der Vogelperspektive.

Während der ersten Minuten des Filmes entbrannte eine Diskussion, ob die öffentliche Vorführung des Videos rechtlich zulässig ist oder nicht.
Ich halte es nicht für zulässig, muß aber sagen, daß diese Einschätzung ohne weitere rechtliche Prüfung auf einem Bauchgefühl beruht. Es gibt zwar kein Recht am Bild der eigenen Fassade, Videoaufnahmen von Grundstücken, zumal aus der Vogelpespektive, sind aber nach meiner Einschätzung ganz anders zu bewerten. Ich persönlich möchte keinen Camcopter über meinem Garten kreisen sehen.

Besonders verwundert hat mich dabei das Verhalten von Herrn Zender von der CDU. Während er mich in meinem Bericht noch forsch unterbrochen hatte (Eklat Nr. 2, über den ich gesondert berichten werde), wobei er darauf verwies, dass der Inhalt nicht öffentlich wäre, sah er hier überhaupt keine Probleme, die Hinterhöfe der Anwohner öffentlich zur Schau zu stellen.

Hier stellt sich nicht nur die Frage, welchen praktischen Nutzen die Videovorführung für die Arbeit des Ausschusses haben soll, sondern auch, was die Ausschußmitglieder der CDU bewogen hat, den Film öffentlich zu zeigen. Zumindest dem Produzent des Videos muß die Problematik bewußt gewesen sein, da er an anderer Stelle darauf verwiesen hat, daß die Aufnahmen nur für den internen Gebrauch im SteU verwendet werden sollen.

Stadtentwicklung und Umwelt und Carports

Heute hat der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt getagt. Ich werde im Laufe der nächsten Tage über die einzelnen Themen berichten. Das wohl spannendste Thema war Der B-Plan 50, Stadtheide. Hierbei ging es vorrangig um die nicht genehmigten Carports.

Vorab die Entscheidungslage:
1. Die Carports, für die auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes keine Baugenehmigung erteilt werden kann, werden nicht nachträglich durch eine Änderung des Bebauungsplanes legalisiert.
2. Die Stadt wird den Bebauungsplan so ändern, daß in Zukunft auf Carports Flachdächer mit und ohne Begrünung sowie Satteldächer gebaut werden dürfen.
3. Es soll den Bewohnern möglich gemacht werden, zukünftig legal vor ihren Reihenhäusern zu parken.

Die erste Runde wurde durch eine Frage der Nachbarin von Herrn Gaffrey eröffnet. Sie wollte wissen, wie der Ausschuß mit dieser Angelegenheit umgehen wird und wies darauf hin, daß Sie – abweichend von der Darstellung in den Kieler Nachrichten – keine Zustimmung zu der Errichtung eines Carports durch Herrn Gaffrey gegeben hat. Vielmehr hätte Herr Gaffrey ihrem Mann in einem Gespräch auf der Straße mitgeteilt, daß er ein Carport errichten wolle und auf Nachfrage behauptet, er hätte eine Genehmigung. Daraufhin hätte ihr Mann geäußert, daß er dann wohl nichts dagegen tun können. Auch die anderen Nachbarn aus dem Reihenhaus hätten ihr Einverständnis nicht erklärt.

Ich will jetzt nicht das Vorgehen von Herrn Gaffrey bewerten, aber der gesamte Vorgang macht sehr deutlich, wie wichtig Bebauungspläne sind, wenn es darum geht, die Rechte von Nachbarn zu schützen.

Neben dem Carport von Herrn Gaffrey sind noch zwei weitere Carports von Abrißverfügungen betroffen. Hierbei handelt es sich um Carports an Reihenendhäusern.
Ich habe auf die unterschiedlichen Situationen Maria Brand Straße und
dem Käte Seidel Ring hingewiesen und bemerkt, daß die beiden Straßen gänzlich unterschiedlich zu bewerten sind und hier auch unterschiedliche Lösungen möglich sein müssen. Der Argumentation wurde ebensowenig gefolgt wie dem Hinweis aus der Verwaltung, daß die baurechtliche Situation bei Endhäusern anders zu bewerten ist als bei Mittelhäusern.
Herr Dr. Erdmann (FWG) sprach sich eindeutig dagegen aus, hier unterschiedliche Regelungen zuzulassen, um keine Präzedenzfälle zu schaffen. Der Ausschuß folgte dieser Argumentation einstimmig mit einer Enthaltung, soweit ich mich erinnere, zumindest aber mit großer Mehrheit.

Der Ausschußvorsitzende Herr Möller wies darauf hin, daß hier kein Planungsfehler vorliegen würde. Hätte der Bauträger die Häuser innerhalb des Baufensters weiter hinten auf dem Grundstück gebaut, wäre vor den Häusern innerhalb des Baufensters ausreichend Platz für Carports geblieben.

Ich denke, daß diese Angelegenheit damit noch nicht vom Tisch ist. Es würde mich nicht wundern, wenn die Betroffenen jetzt überlegen, den Rechtsweg beschreiten.

Das politische Geschehen nimmt wieder Fahrt auf.

Die Ferien sind vorbei, übermorgen geht der politische Alltag wieder los. Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt tagt am Mittwoch, dem 27. August um 1800 Uhr im Rathaus.
Drei spannende Themen stehen auf der Tagesordnung.
http://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi/to010.asp

Tagesordnungspunkt (TOP) 5, B-Plan 7c/Gerberhof. Hierzu soll eine weitere Beratung erfolgen. Ich bin gespannt. Wie bereits in früheren Beiträgen berichtet, geht es mir hier in erster Linie darum, daß das Gebäude, daß an Stelle des Gerberhofgebäudes (Lübecker Straße 9) errichtet werden soll, eine Fassade erhält, die sich harmonisch in das historische Straßenbild der Lübecker Straße einfügt.
Zu diesem Thema der Verweis auf meinen Bericht vom 3. Juli.
Ich wurde mehrfach auf das Thema angesprochen und gebeten, mich weiter in dieser Sache zu engagieren. Vielen Plönerinnen und Plönern scheint das Thema Stadtbild am Herzen zu liegen.

TOP 7, B-Plan 50, Stadtheide. Hier geht es darum, in wie weit der Bebauungsplan den Gegebenheiten angepaßt werden kann. Es wurden mehrere Carports errichtet, die nicht mit den Vorgaben des Bebauungsplanes vereinbar sind. Die Vorlage der Verwaltung ist im Internet, genauer im Ratsinformationssystem der Stadt, einsehbar. Aus dem Beschlußvorschlag geht hervor, daß es keine nachträgliche Legalisierung der Carports auf dem Weg einer Bebauungsplanänderung geben wird.
Meine Position hierzu habe ich in meinem Beitrag vom 14. August  bereits geäußert.

Die Sanierung des Strandweges (TOP 8) soll nunmehr beschlossen werden. Dieses Thema wurde in der Vergangenheit immer wieder von der CDU auf die Tagesordnung gebracht. Dazu habe ich auch schon einen Bericht am 5. Juli geschrieben. Ursprünglich sollte mit der Sanierung gewartet werden, bis die Deutsche Bahn ihre Streckensanierung abgeschlossen hat, damit die schweren Baumaschinen nicht über den neuen Weg rollen. Da sich die Bauarbeiten aber offenbar nur auf den hinteren Teil des Strandweges beschränken werden und der Termin noch weiter geschoben wird, spricht aus meiner Sicht nichts mehr dagegen, zumindest den vorderen Teilabschnitt in Angriff zu nehmen.
Schön wäre es allerdings, wenn es gelungen wäre, für diese Maßnahme eine Ko-finanzierung durch die EU hinzubekommen. Wie ich schon früher berichtet habe, hat sich die Plöner Verwaltung bei der Formulierung der neuen Förderrichtlinien aber sehr zurück gehalten.

Am Tag darauf, Donnerstag um 1830, tagt der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten. Hier geht es um die Zukunft der Schloßkonzerte und um die zukünftige Kostenverteilung für das Jugendzentrum und die offene Ganztagesschule. Hier trägt die Stadt Plön die vollen Personalkosten in Höhe von gut 60.000,– für eine Dipl. Sozialpädagogin, eine Erzieherin und eine Freiwilligendienst Stelle, obwohl 50% der Stellenanteile auf die Tätigkeiten für die offene Ganztagsschule entfallen und damit in die Zuständigkeit des Schulverbandes Plön Stadt und Land gehören. Andererseits verlangt der Schulverband für die Nutzung keine anteilige Miete von der Stadt. Die Stadt Plön kommt in Anbetracht der Haushaltslage nicht umhin, hier auf eine angemessenere Kostenverteilung hinzuwirken.

Außerdem wird der Ältestenrat vermutlich in Kürze tagen. Von den Sitzungen des Ältestenrates bin ich aufgrund von Verfahrensregelungen ausgeschlossen. Teilnehmen dürfen nur Mitglieder von Fraktionen oder Parteien. Immerhin werde ich an den Protokollen beteiligt. Diese Sitzungen können spannend werden, da hier die unterschiedlichsten Themen besprochen werden, was auch Interna mit einschließt. Auf das Protokoll bin ich gespannt.

Bau oder Schwarzbau?

Die Sommerpause ist in der Regel politikfrei. Allerdings gingen die Niederschriften der letzten Sitzungen des Hauptausschusses und des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt ein.

Unter TOP 4 / Einwohnerfragestunde wird über die Beschwerde eines Einwohners gegen mich berichtet. Da das die Niederschrift noch nicht vom Ausschuß gebilligt wurde, werde ich nicht weiter daraus zitieren.
Wie bereits in einem früheren Beitrag ausgeführt, entspricht das Protokoll der vorletzten Sitzung im Grundsatz dem Tenor meiner Ausführungen, weicht aber im Detail vom gesprochenen Wort ab. Ich habe in der vorletzten Sitzung weder behauptet, daß das Gebäude bereits zu Wohnzwecken genutzt wird, noch daß es sich um einen Schwarzbau handelt.
Die Vorwürfe des Mitbürgers sind daher nachvollziehbar, aber nicht haltbar.

Nach eigener Recherche stellt sich die Situation für mich im Moment wie folgt dar:
– Der Bau wurde genehmigt
– Der Bau wurde von der Bauaufsichtsbehörde stillgelegt, weil die genehmigte Größe überschritten wurde.
– Der Bau wurde entsprechend der Vorgaben der Bauaufsichtsbehörde zurückgebaut und genehmigt.
– Der genehmigte Bau überschreitet die Ausmaße, die ursprünglich genehmigt wurden.

Ich hatte die Verwaltung gebeten, diesen Informationsstand zu prüfen.

So wie es sich darstellt, hat sogar ein Mitglied des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt an dem zu groß geratenen Bau mitgewirkt.

Sofern meine Rechercheergebnisse zutreffen, habe ich für die mir gemachten Vorwürfe kein Verständnis. Das Vorgehen des Beschwerdeführers empfinde ich als Schlag ins Gesicht der Bürgerinnen und Bürger, die sich an Baugenehmigungen und Vorschriften halten.