Grünflächenkonzept

Das beherrschende Thema in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) war das Grünflächenkonzept. Es ist parteienübergreifend einhellige Meinung, die städtischen Grünanlagen aufzuwerten. Mittel zum Zweck ist erst einmal ein Grünflächenkonzept. Damit soll eine einheitliche Linie für die Umgestaltung festgelegt werden. In die Betrachtung wurden 24 unterschiedliche städtische Flächen und Standorte mit insgesamt 3500 qm einbezogen.

Es wurden mehrere Landschaftsplanungsbüros angeschrieben, Ideen für ein Konzept vorzustellen. Zwei Büros sind der Aufforderung gefolgt.

Die Idee für das erste Konzept grifft die typischen Strukturen des Umlandes auf, das durch Seen, Hügel und Knicks charaktisiert wird. Strukturen wie die Hügel sollten sich in bewegten, welligen  Hecken wiederfinden, Knicks könnten durch alleinstehende Bäume bzw. große Sträucher symbolisiert werden. Dabei wies die Landschaftsplanerin auf die grobe Kostenschätzung für die erste Anlage der Beete (60,– bis 80,– Euro pro qm) sowie auf die Folgekosten für die Pflege hin.

Die Idee für das zweite Konzept greift das Thema eine Briese durch Plön auf. Leitthema sind Wind und Wasser. Dementsprechend soll sich die Farbwahl der Pflanzen mit dem Schwerpunkt auf Blau und Weiß liegen. Darüber hinaus wird das Thema Fisch, das auch im Stadtwappen enthalten ist, thematisiert. Auch hier wies die Landschaftsplanerin auf die Kosten und Folgekosten hin. Auf Nachfrage schätzte sie die Kosten für die Erstanpflanzung auf 40,– bis 50,– Euro.

Der Bürgermeister wies darauf hin, daß im Haushalt bereits 30.000,– Euro für die Erstellung eines Konzeptes und erste Maßnahmen berücksichtigt sind. Darüber hinaus sind im Haushalt jährlich 180.000,– Euro für die Pflege der Grünanlagen vorgesehen. Diese Ausgaben fallen ohnehin an, egal ob die bisherigen oder die neu gestaltete Grünanlagen zu pflegen sind.

Wichtig war allen SteU Mitgliedern auch, daß hier nicht nur ein Konzept für die Schublade erstellt wird, sondern daß es auch umgesetzt wird. Daher habe ich vorgeschlagen, diese Forderung von Herrn Melzer (CDU) über eine Selbstverpflichtung der Selbstverwaltung abzusichern. Wichtiog war aber allen, daß die Maßnahme auch schrittweise – je nach Haushaltslage – umgesetzt werden kann.

Der Umweltbeauftragte betonte, daß nach Möglichkeit einfache und bescheidene Anlagen gewählt werden sollten, da diese gut zu Plön passen würden. Darüber hinaus betonte er, daß er vielfach auf das ehemalige Goldfischbecken vor dem Bahnhof angesprochen wurde, das viele wiederhaben wollen. Um ehrlich zu sein, ich fände es auch gut.

Am Ende hat der Ausschuß sich darauf festgelegt, eines der Büros zur Abgabe eines Angebotes für ein Konzept aufzufordern. Eine Vergabe soll erst erfolgen, wenn Klarheit über die Kosten besteht. Welches Büro zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wird, sage ich hier noch nicht, um der Verwaltung die Gelegenheit zu geben, das andere Büro über die Entscheidung zu informieren. Schließlich habe ich darauf hingewiesen, daß die Landschaftsplanerin die Entscheidung nicht aus der Zeitung erfahren soll, und das heißt natürlich auch, nicht aus meinem Blog.

Ein weiteres Thema war der Baufortschritt im Steinbergweg. Die Arbeiten sollen im Mai 2018 abgeschlossen sein. Bisher bewegt sich die Arbeit im Kosten- und Zeitrahmen.

Frau Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) berichtete über die Arbeit des AG Fahrrad. Der Bericht des Planungsbüros liegt nunmehr vor und wurde den Mitgliedern der AG-Fahrrad und der Verwaltung vorgestellt. Er zeigt nicht nur die Schwachstellen auf, auf die bereits von der AG Fahrrad erkannt wurden. Es wird auch ein Vorschlag für die zukünftige Gestaltung des Plöner Radwegenetzes gemacht. Im Januar wird eine öffentliche Veranstaltung geplant, in der die Ergebnisse vorgestellt werden und die Bürger*innen ihre Anregungen und Vorschläge einbringen können.

Haushaltsentwurf SteU

Heute wurde im Ausschuß der Haushaltsplan des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) behandelt. Der Haushalt ist das “Königsrecht der Politik”, die Haushaltsdebatte ist ein guter Anlaß für die politische Auseinandersetzung,  Profilierungsversuche und vor allem die Grundlage für alles, was im kommenden Jahr finanziert werden soll. Unabhängig von  in Parteiprogrammen niedergelegten Wunschzetteln wird mit dem Haushalt festgelegt, was tatsächlich realisierbar ist.

Erstaunlicherweise gab es um die einzelnen Positionen wenig Streit. Die Höhe der Planungskosten ist eine Position im Haushalt, die gerne hinterfragt wird. In Anbetracht der in Aussicht stehenden Städtebauförderung gab es hier aber nur verhaltene Kritik. Interressant waren die Anmerkungen von Herrn Ewers (FWG), der die Ansätze für Leistungen der Stadtwerke im ablaufenden Haushaltsjahr als zu niedrig bezeichnete. Gleichzeitig betonte er, dass die Ansätze für 2018 wieder auf einen realistischen Wert angehoben seien. Der Bürgermeister bestätigte ihn in seiner Auffassung.

Städtebauförderung und Sammelruftaxi

Wer meinen Blog in der Vergangenheit aufmerksam gelesen hat wird bemerkt haben, dass ich mich immer dafür eingesetzt habe, mit vorausschauenden Planungen die Grundlagen dafür zu schaffen, dass Plön in den Kreis der Gemeinden aufgenommen wird, die mit Geld aus der Städtebauförderung unterstützt werden.
Wie im öffentlichen Teil der heutigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) angedeutet wurde, ist es sehr wahrscheinlich, dass Plön zu den Städten in Schleswig Holstein gehören wird, die in den Genuss der Städtebauförderung kommen werden.
Erfolg hat viele Eltern, vor allem wohl die Verwaltung, die sich der Sache angenommen hat.
Als Anstoßgeber hefte ich mit aber klein wenig vom Erfolg auch an meine Fahne.

Nicht auf meinem Mist gewachsen ist die Idee des Sammelruftaxis. Die Bewohner*innen des Parnassgebietes, wo auch das DRK-Altenheim angesiedelt ist, beklagen, dass die Innenstadt an Samstagen und Sonntagen mit dem Bus nicht zu erreichen ist. Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen wurden auf Vorschlag des Bürgermeisters 5.000,– Euro in den Haushalt sentwurf eingestellt, um einen einjährigen Versuch mit Sammelruftaxis zu starten. Die Sammelruftaxis werden am Samstagnachmittag und am Sonntag jeweils am Vormittag und Nachmittag nach Fahrplan verkehren. Voraussetzung ist, dass sich die Fahrgäste vorher telefonisch zur Mitfahrt melden. Details sind mir noch nicht bekannt, die Aktion finde ich aber gut.

4 Stunden SteU

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt hat heute volle Stunden getagt. Die Tagesordnung war lang und die Ausführungen des Ausschußvorsitzenden Bernd Möller (CDU) und das Zwischengerede von Gernot Melzer (CDU) waren nicht wirklich ausschlaggebend für die Sitzungsdauer.

Zu Beginn der Sitzung erläuterte Herr Schäfer von der Kreisplanung der Verwaltung und der Selbstverwaltung ein vereinfachtes Planungsverfahren. Dies hätte bei der Wahl des Bauplatzes für die Kita auf dem ehemaligen Spielplatz am Appelwarder zur Anwendung kommen können. Damit nach meiner Einschätzung die Auswahl des jetzigen Standortes am Plauer Weg vermeidbar gewesen.
Ich warf der Verwaltung vor, uns dies nicht bei der Entscheidungsfindung als eine Option vorgeschlagen zu haben. Mit dem Hinweis, dass damit naturschutzrechtliche Belange besser berücksichtigt worden wären, entgegnete der Bürgermeister, dass die Fläche naturschutzrechtlich kein Problem darstellen würde und man die Option seinerzeit verworfen hätte, weil damit nicht sichergestellt gewesen sei, daß die Kita rechtzeitig zum 01. August 2018 eröffnet werden kann.
Der Umweltschutzbeauftragte Achim Kuhnt fürte daraufhin aus, daß die baurechtliche Betrachtung und die fachliche Betrachtung der alten Obstbäume durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen kommt.
Etwas befremdlich fand ich, dass Herr Homeyer (Bauverwaltung) den von Herrn Schäfer als unverbindlich skizzierten Zeitrahmen für das vereinfachte Planungsverfahren erst als unrealistisch bezeichnete, als Herr Schäfer die Sitzung bereits verlassen hatte.
Das ist um so unverständlicher, weil ich die Information der Kreisplanung als Handreichung verstanden habe, um der Plöner Verwaltung, die ja an einigen Bebauungsplänen(z.B. Johannisstraße) schon seit Jahren herumknöckst, ohne sie zum Abschluß zu bringen, ein wenig unter die Arme zu greifen.

Ein anderes Thema war der Lärmschutzaktionsplan. Er ist durch EU-Recht vorgeschrieben und die Stadt ist erst durch sanften Druck und zarte Drohung dazu angehalten worden, die Planung zum Abschluß zu bringen.
Der Umweltbeauftragte Achim Kuhnt hat vorgeschlagen, den für die B 430 in Richtung Neumünster vorgeschlagenen Tempo-50 Bereich vom Mühlensee bis hin zum Koppelsberg auszudehnen. Hiervon würden Campingplatz, Jugendherberge und vor allem die Kleingärtner profitieren.
Ich habe angeregt, die vorgeschlagene Tempo-30 Zone vor dem Kindergarten in der Rautenbergstraße nicht nur bis zur Hipperstraße auszuweisen, sondern bis zur Tankstelle. Damit wäre auch der Bereich vor der Grundschule Breitenaustraße erfasst.
Darüber hinaus habe ich vorgeschlagen, den Tempo-50 Bereich auf der B 76 in Richtung Kiel nicht am Ende der Stadtseebrücke enden zu lassen, sondern bis zur Einmündung des Appelwarders (alte B 76, sog. Todeskurve) weiterzuführen.
Alle drei Vorschläge wurden in der Abstimmung angenommen und werden nur in den Entwurf eingearbeitet, der in der kommenden Woche in der Ratsversammlung zum Beschluss eingebracht wird.

In der öffentlichen Informationsveranstaltung zum Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehemals Seewiesen) am Dienstag der vergangenen Woche wurde von der Stadtplanerin das Ergebnis der Umfrage zur Baulandaktivierung angedeutet. Die Aussage war: 91 Fragebögen wurden verschickt, 9 Eigentümer*innen hätten Interesse an einem Verkauf. Das wurde dann schnell dahingehend gedeutet, dass es einen Bedarf für das Baugebiet gäbe. Hintergrund ist, dass die Innenraumpotentialanalyse einen Realisierungsgrad von 25% des Potentials annimmt. Damit wäre der Bedarf in Plön nur fast gedeckt, das Neubaugebiet ließe sich begründen.
Jetzt liegt eine differenzierte Auflistung vor.
Von 91 Fragebögen gab es 48 Rückläufer. Von den Rückläufern gaben 25 Eigentümer*innen an, eine Bebauung zu wünschen. Dabei würden nur 11 Interessenten an eine Veräußerung des Grundstückes denken, die übrigen streben eine eigene Nutzung an.
Bei 48 vorliegenden Antwortbögen entsprechen 25 Interessenten einer Quote von über 50%. Selbst wenn man alle 91 Fragebögen betrachtet und nicht beantwortete Fragebögen als „nein“ wertet, was methodisch höchst fragwürdig bis manipulativ wäre, liegen wir dann immer noch bei einer Quote von über 25%.
Mit einer aktiven Innenverdichtungsinitiative ließe sich hier sicher eine höhere Quote erzielen. Die beschlossene Einrichtung eines Baulandkatasters ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Im Übrigen wurden nur die Grundstückseigentümer*innen angeschrieben, für deren Grundstücke geltendes Baurecht besteht.
Weiter zu berücksichtigen wären die Flächen, für die Baurecht geschaffen werden könnte. Auch hier ließen sich nach ersten Abschätzungen mindestens 40 Wohneinheiten entwickeln, vermutlich mehr.
Nach meiner Auffassung hat mit der Nennung der Zahlen 91 und 9 der Eindruck verfestigt, dass der Planungsverband Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehemals Seewiesen) hier kein ergebnisoffenes Bebauungsplanverfahren durchführt, sondern mit der Wahrheit, der reinen Wahrheit aber nicht der ganzen Wahrheit versucht, einen Bedarf zu begründen, der nicht zu begründen ist.
Schade, dass die KN in ihrer Berichterstattung über die Informationsveranstaltung die Zahlen 91 und 9 unkritisch übernommen und damit in die Welt gesetzt hat.

Kita-Standort Schiffsthal

Am Mittwoch tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) Schwerpunktthema des öffentlichen Teiles war der Standort des geplanten Kindergartens am Schiffsthal. Das Thema sollte ursprünglich gemeinsam mit dem Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) besprochen werden. Der Tagesordnungspunkt wurde während der Vorbereitungsphase des Sitzungstermins gestrichen. Aufgrund von neuen Erkenntnissen stellte der Ausschußvorsitzende Herr Möller (SPD) den Dringlichkeitsantrag, das Thema wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Das ist dann erfolgt.

Der Ausschußvorsitzende stellte fest, daß die Abstimmung zwischen den Ausschüssen schlecht gelaufen ist. Der GA sei für die Frage zuständig, ob Kindergartenplätze benötigt werden und gebaut werden sollen. Auch die Frage, wer Träger der Einrichtung sein soll, fiele in den Zuständigkeitsbereich des GA
Die Zuständigkeit für die Klärung der Standortfrage läge aber eindeutig beim SteU. Das gelte auch für die Zuständigkeit für Neubauten der Stadt Plön.

Der Bürgermeiser erwiderte, daß sich die Notwendigkeit für einen Neubau erst im März 2017 herausgestellt hat, als die Zahlen über die Nachfrage nach Kindergartenplätzen vorlagen. Es hätten sich deutlich mehr Eltern für einen Kindergartenplatz beworben als erwartet. Seit dem Zeitpunkt habe der GA dreimal getagt, das Thema wurde dort diskutiert. Die Problematik war den Fraktionen bekannt oder hätte bekannt sein müssen. Wenn es eine Verzögerung bei der Information des SteU gegeben hat, würde diese zwei, maximal drei Wochen betragen. Darüber hinaus würde das Gebäude durch die Johanniter errichtet und damit sei es kein Neubau der Stadt Plön.

Der Umweltbeauftragte Herr Kuhnt führte aus, daß der Platz hinter der Aula durchaus als Standort in Frage gekommen wäre und auch noch in Frage kommen könnte. Der 50-Meter Uferschutzstreifen, der immer als Totschlagargument gegen diesen Standort angeführt wurde, käme hier nicht zum tragen, weil das gesamte Gebiet bis kurz vor dem Ufer durch einen gültigen Bebauungsplan abgedeckt sei. Damit seien Bauvorhaben in diesem Bereich nach §35 Landesnaturschutzgesetz zulässig. Die Aussagen der Verwaltung seien falsch gewesen, dieses Thema sei auch nachweislich nicht mit dem Kreis erörtert worden.

Der Bürgermeister äußerte daraufhin, daß er den §35 Landesnaturschutzgesetz anders auslegen würde und eine Befreiung nur unter einer sehr weiten Auslegung der Ausnahmeregelungen möglich wäre. Er bezweifelte, daß der Kreis diesen Lösungsweg mitgetragen hätte. Darüber hinaus führte er aus, daß die Fläche der Schulhof des Förderzentrums sei. Er betonte die Bedeutung der Kindergartenversorgung und wies ergänzend darauf hin, daß die Eltern einen einklagbaren Anspruch auf einen Kindergartenplatz hätten.
Er stellte später dar, daß zwei Optionen zur Auswahl ständen.
1. Der jetzt geplante Standort und die Kindergartenplätze im Herbst 2018
oder
2. die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den ehemaligen Spielplatz am Appelwarder (in der alten Todeskurve) und die Kindergartenplätze erst im Herbst 2019.
Der voraussichtliche Zeitbedarf für die Aufstellung eines B-Planes für den bereich um den ehemaligen Spielplatz wurde später von der Verwaltung mit 9 Monaten angegeben.

Ratsherr Höppner führte aus, daß es sich hier nicht um eine ökologisch wertvolle Streuobstwiese handeln würde, sondern um eine alte, sortenreine Apfelplantage und damit um einen ehemaligen landwirtschaftlichen Betrieb. Das würde den Unterschied zwischen dem geplanten Standort und dem alten Apfelgarten auf der Prinzeninsel ausmachen. Der Verlust der Obstbäume könne zudem durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden.
Die Teamleiterin 32 (Stadtplanung) ergänzte, daß die zu erwarteten Eingriffe bereits bei der Erstellung des Bebauungsplanes ausgeglichen wurden.

Frau Dr. Unbehau (Bündnis 90/Die Grünen entgegnete, daß es sich zwar um eine alte Obstplantage handeln würde, diese hätte sich aber in den vergangenen Jahren zu einem wertvollen Biotop entwickelt. Der Umweltschutzbeauftragte unterstrich die Aussage von Frau Dr. Unbehau und betonte, daß der Grundsatz gelte: „Vermeidung vor Ausgleich“.

Der Ausschuß stimmte abschließend mit 6 Ja- bei 2 Nein-Stimmen für den Standort.

Der Bürgermeister kündigte an, daß es am 08. August eine öffentliche Informationsveranstaltung zu dem Thema geben wird.

Nach meiner Ansicht ist das Verfahren wirklich nicht optimal gelaufen. Der Vorsitzende des SteU hätte, da stimme ich Herrn Möller zu, umgehend informiert werden müssen, um das Thema des Standortes im zuständigen Ausschuß zu beraten. Darüber hinaus kann der Anschein entstehen, daß die Alternative „Standort hinter der Aula“ möglicherweise nicht mit der gebotenen Sorgfalt geprüft wurde. Ich verstehe den §35 Absatz 3 a) Landesnaturschutzgesetz durchaus im dem vom Umweltbeauftragten vorgetragenen Sinn. Hierzu wäre nach meiner Einschätzung eine Abstimmung mit dem Kreis durchaus zielführend gewesen. Darüber hinaus wurde nach meinem Kenntnisstand nicht geprüft, ob der Schulverband bereit gewesen wäre, die als Schulhof ausgewiesene Fläche gegen die Fläche zu tauschen, die nach dem jetzigen Stand der Planung bebaut werden soll. Obwohl ich mich deutlich für die jetzige Lösung ausgesprochen habe und nach wie vor zu dieser Entscheidung stehe, frage ich mich, ob nur die Abstimmung zwischen den Ausschüssen suboptimal war. Ich würde mir wünschen, daß die Frage des Flächentausches und die Frage der Auslegung des §35 Landesnaturschutzgesetz mit dem Kreis und dem Schulverband noch vor dem Informationstermin am 08. August geklärt wird. Ein Umsteuern ist möglich, solange der erste Spatenstich nicht getan ist. Wenn es dadurch nicht zu einer nennenswerten Verzögerung des Baubeginnes kommt, würde ich die entsprechende Anpassung der Planung mittragen.

Eine Woche, drei Sitzungen

In der kommenden Woche geht es noch einmal zur Sache, bevor die kommunalpolitische Sommerpause beginnt.

Am Montag, dem 17. Juli tagt der Hauptausschuß (HA) um 1900 im Rathaus. Die spannenden Tagesordnungspunkte werden nicht-öffentlich behandelt:
N.7. Wegenutzungsverträge Strom und Gas; hier: Sachstandsbericht und Beratung über die weitere Vorgehensweise.
N.8. Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemeinden Ascheberg und Bösdorf;
hier: Evaluation der Verwaltungsgemeinschaft.

Ursprünglich sollten die Ausschüsse für gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) und für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) am Mittwoch gemeinsam tagen. Die gemeinsame Sitzung wurde auf Wunsch des Ausschußvorsitzenden des GA abgesagt. Die Entscheidung für den Träger des neuen Kindergartens und der Standort hinter der Aula im Schiffsthal ist gefallen, weitere Diskussionsbedarf besteht nicht.
Es ist aus meiner Sicht nicht optimal gelaufen, daß der SteU mit der Standortfrage nicht offiziell befaßt wurde. Allerdings hätte die Frage initiativ von den Fraktionen auf die Tagesordnung gesetzt werden können, das diese durch die Beratung im GA informiert waren. Vom Grundsatz her kann ich die Verstimmung einiger Mitglieder des SteU durchaus verstehen. Da ich selber an der Sitzung des GA teilgenommen und mich dort für die jetzige Lösung eingesetzt habe, kann ich mit der Situation aber gut leben.

Donnerstag kann es noch einmal hitzig werden. Dann tagt der Planungsverband mit dem langen Namen, (Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf, ehemals Seewiesen).
Mittlerweile hat sich im Ortsteil Tramm eine Bürgerinitiative gebildet. Ich bin gespannt, ob die Lokalpresse im Vorfeld berichten wird. Eine Pressemitteilung soll jedenfalls verschickt worden sein.

Jetzt doch Einvernehmen zum Erweiterungsbau des Gymnasiums

Die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt zeigten sich unzufrieden mit der Planung des Kreises für den Neu- bzw. Erweiterungsbau des Gymnasiums. Dennoch erteilte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt mit fünf Stimmen bei vier Gegenstimmen sein Einvernehmen. Danach kam mein Beschlußvorschlag, gemeinsam mit dem Kreis unter Beteiligung eines Fachbüros noch einmal Alternativen für den Standort des Gebäudes zu suchen, nicht mehr zur Abstimmung. Für die Erteilung des Einvernehmens stimmte die gesamte CDU-Fraktion (die Herren Melzer und Zender sowie Frau Petersen), außerdem Herr Möller sowie Frau Soltau von der SPD. Nur für den Fall, daß nach Fertigstellung des Gebäudes mal jemand fragt, wer dafür mit verantwortlich ist.

Die Diskussion wurde von Herrn Höppner (SPD) eröffnet, der das Vorgehen des Kreises scharf kritisierte. Er betonte, daß die Gemeinden nach einer Verordnung aus dem Jahr 2009 Träger der Allgemeinbildenden Schulen seien, also auch für die Gymnasien. Lediglich in den Kreisen Plön und Dithmarschen sei diese Verordnung nicht umgesetzt worden. Zudem würden die Gemeinden im Kreis Plön durch die Schulkostenbeiträge sowohl Investitionen wie auch Betrieb der Gymnasien finanzieren. Von daher sei es ein Unding, daß die Stadt vom Kreis nicht bzw. erst sehr spät an den Bauplanungen beteiligt worden sei. Dem Ausschuß wären Mitte des vergangenen Jahres lediglich Flächenzkizzen vorgelegt worden, ebenso im März diesen Jahres.
Herr Höppner kritisierte zudem die Stellungnahme der Waldbehörde vom 03. April diesen Jahres. Sie würde lediglich auf die Waldabstände abheben, ließe aber den ebenso zulässigen Aspekt, Veränderungen am Wald vornehmen zu können, völlig außer Acht. Zudem wies er darauf hin, daß der Kreis nie auf die Stadt zugekommen ist, um gemeinsam über eine Änderung des Grünordnungsplanes alternative Standorte für den Neubau zu finden.
Weiterhin führte er aus, daß wesentliche Aspekte des Denkmalschutzes durch die Stellungnahme des Kreises nur unzureichend berücksichtigt seien. Er deutete an, daß der Denkmalrat des Landes Schleswig Holstein durchaus noch die Möglichkeit hätte, das Bauvorhaben zu stoppen.

In meinem Beitrag ergänzte ich, daß die Pläne alle noch zu ändern seien, solange nicht der erste Spatenstich getan ist. Ich betonte, daß die Kreisverwaltung die Interessen der Stadt grob mißachtet hat. Zudem wichen die Pläne, die 2016 im Rahmen der Bauvoranfrage eingereicht wurden, von den im Jahr 2017 vorgelegten Plänen erheblich ab (Gebäudeform, Geschoßanzahl), so daß ich Herrn Dr. Erdtmann (FWG) zustimmen würde, daß der Ausschuß nicht mehr an das seinerzeit erteilte Einvernehmen gebunden sei. Ich betonte, daß wir durchaus die Möglichkeit hätten, den Aufstellungsbeschluß für einen Bebauungsplan und in Verbindung damit eine Veränderungssperre zu beschließen. Gleichzeitig merkte ich an, daß es sich dabei um ein „großes Geschütz“ handeln würde und formulierte folgenden Beschlußvorschlag:
„Der SteU möge beschließen, sich in einer Resolution direkt an die Frau Landrätin zu wenden, um unter Hinzuziehung eines Fachbüros die Standortalternativen für ein neues Gebäude, Fach- und Unterrichtsräume zu prüfen.“

Auch Herr Gampert (FWG) führte aus, daß die Stadt vom Kreis im Planungsprozess grob mißachtet und vor vollendete Tatsachen gestellt wurde.

Der Ausschußvorsitzende Herr Möller (SPD) äußerte nochmals sein volles Verständnis für alle Argumente, gab aber zu verstehen, daß er nicht bereit sei, dem Kreis die ganze Schuld zuzuweisen. Der Ausschuß hätte seine Bedenken bereits bei der ersten Antragstellung formulieren können. Zudem könne er der Argumentation des Kreises folgen, daß z.B. eine Containerlösung für naturwissenschaftlichen Unterricht nicht möglich sei. Darauf erlaubte ich mir den Zwischenruf: „Eine starke Behauptung ist besser als ein schwacher Beweis“. Aus dem Publikum kan ein weiterer Zwischenruf, daß die Qualität des Unterrichtes vom Lehrpersonal abhinge, nicht vom Unterrichtsraum“.

Herr Möller weiter: Es sei gut, daß zwei getrennte Schulhöfe entstehenwürden, einer für die älteren, einer für die jüngeren Schülerinnen und Schüler.
Darauf entgegnete ich, daß dies nicht der Fall sei, da es keinen Parkplatz anstelle der Fahrradstellanlage neben dem Ehrenmal geben wird und der jetzige Parkplatz vor der Aula Parkplatz bleiben und nicht Schulhof wird.

Anschließend ergänzte Herr Dr. Erdtmann, daß der Kreis das Einvernehmen der Stadt ersetzen könne, sofern die Stadt es nicht erteilt. Allerdings könne man gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen. Der Aufstellungsbeschluß für einen Bebauungsplan sei daher unnötig.
Es sei aber unglücklich, wenn planende und genehmigende Behörde identisch seien.

Der Herr Bürgermeister ging dann noch einmal auf die Situation ein, daß der Kreis ja nur bauen könne, weil er 2,1 Millionen Euro an Zuschüssen erhalten würde und wies auf einen gewissen Zeitdruck im Zuteilungsverfahren der Fördermittel hin.

Herr Melzer (CDU) betonte, daß es eine Menge Pro- und Contra Argumente gäbe und er hin- und hergerissen sei. Ein Nein zu der Erweiterung, nur um dem Kreis seine Unzufriedenheit zu zeigen, käme für ihn aber nicht in Frage.

Darauf erwiederte ich, daß es hier nicht um eine Trotzreaktion ginge, mit der der Kreis für seine Versäumnisse abgestraft werden soll, sondern darum, auch für die Schülergenerationen in den nächsten 20 bis 30 Jahren einen anständigen Schulhof bereitzuhalten.
Daher wäre es vertretbar, die Panungen noch einmal zu überarbeiten und leichte Verzögerungen bezüglich des Baubeginnes hinzunehmen.
Zudem würde die Blickachse vom Hauptgebäude auf den Wald und den See durch den Neubau zerstört, der sich als Querriegel in die Aussicht schiebt. Die Schüler*innen in den seeseitigen Unterrichtsräumen des Hauptgebäudes werden zukünftig auf die direkt gegenüberliegenden Blechlamellen des Neubaus gucken.

Frau Petersen (CDU) betonte, daß Entscheidungen von heute sich in der Zukunft als richtig oder falsch herausstellen können, man den Neubau aber nicht durch einen B-Plan verhindern solle.

Herr Möller (SPD) betonte noch einmal daß sich aus dem Kreis der betroffenen Lehrer*innen-, der Eltern- und der Schüler*innenschaft niemand zu Wort gemeldet und Nachbesserungen gefordert hat, obwohl durchaus klar war oder hätte klar sein müssen, daß hier im Zusammenwirken mit der Stadt noch Änderungen möglich gewesen wären.
Damit hat er recht. Ich habe zwar eine Menge Kritik und nur wenig Zustimmung aus dem o.g. Kreis gehört, aber niemand war bereit, sich öffentlich zu äußern und sich damit gegen die Schulleiterin zu stellen. Wie sagte Herr Möller: Wenn sie nichts sagen, dann scheinen sie zufrieden zu sein und müssen mit dem Ergebnis leben.
Dazu möchte ich ergänzen: Es soll hinterher nur niemand sagen, er*sie habe von nichts gewußt.

Wie geht es in Sachen Erweiterungsbau Gymnasium weiter?

Wie ich ja schon in meinem Beitrag vm 21. März 2017 zum Ausdruck gebracht habe, ist die Planung für den Erweiterungsbau des Gymnasiums nach meiner Meinung aus städtebaulicher Sicht eine glatte 5-minus.

In seiner letzten Sitzung hatte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) erst einmal sein Einvernehmen versagt, aufgehängt an der noch offenen Frage des Baumschutzes, die in der Planung des Kreises einfach nicht beachtet wurde. Ein weiterer Anhaltspunkt für meine Bewertung der betreffenden Planungsarbeit.
Im Verlauf der Sitzung stellte sich heraus, daß die Pläne, zu denen die Stadt 2016 ihr Einvernehmen gegeben hatte, von den nun vorgestellten Plänen abwichen und zudem in einer – bis dahin nicht bekannten – vierten Phase eine nochmalige Verlängerung des Querriegels geplant ist.

Aufgrund der veränderten Pläne machte Herr Dr. Erdtmann klar, daß er sich nicht mehr an das damals ausgesprochene Einvernehmen gebunden fühlte. Im Ergebnis sollte noch einmal mit der Forstbehörde geklärt werden, ob der Waldabstand tatsächlich eingehalten werden muß oder ob eine Befreiung ausgesprchen werden kann, so wie es beim Neubau der Turnhalle bereits vrexerziert wurde.

Wie geht es weiter?
1. Es wird noch einmal ein nicht öffentliches Abstimmungsgespräch geben.
2. Aus meiner eigenen Erfahrung als ehemaliger Angehöriger einer Verwaltung auf Ebene einer höheren Bundesbehörde würde ich vermuten, daß Mitarbeiter*innen des Kreises versuchen, die Forstbehörde zu bewegen, unbedingt an dem Waldabstand festzuhalten, um ihre Planung als alternativlos darzustellen und damit durchzudrücken. Wie gesagt eine Vermutung, der Nachweis wird nicht zu führen sein, aber alles andere würde mich wundern.
3. Am Mittwoch, dem 05. April 2017 wird das Thema in der Sitzung des SteU als Tagesordnungspunkt 6 in öffentlicher Sitzung weiter beraten. Eine Vorlage der Verwaltung dazu gibt es bislang nicht. Wie immer gibt es aber eine Einwohnerfragestunde, in der sich die interessierte Öffentlichkeit mit Fragen und Anregungen an die Verwaltung und Selbstverwaltung wenden kann.

Natürlich wäre noch zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, über einen Dringlichkeitsantrag die Einleitung eines B-Plan Verfahrens in Verbindung mit einer Veränderungssperre zu beschließen. Das wäre aber fast schon das Mittel der letzten Wahl und würde nur durchgehen, wenn meine Kolleginnen und Kollegen im SteU keine andere Möglichkeit mehr sehen.

Ich hoffe, daß es mir gelingt, mich bis dahin noch von einem Architekten beraten zu lassen, der sich schon einmal mit Schulbau befaßt hat. Ich will sichergehen, daß ich mit meiner Einschätzung tatsächlich richtig liege.

Einvernehmen für Anbau noch nicht erteilt

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt ging es fast zwei Stunden lang um den Neubau eines Schultraktes für das Gymnasium Schloß Plön in der Prinzenstraße. Der Neubau soll den bisherigen naturwissenschaftlich-künstlerischen Fachbau ersetzen, der energetisch nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Ausgangspunkt der Diskussion war der Antrag des Kreises, für den Neubau mehrere durch die Baumschutzsatzung der Stadt geschützte Bäume auf dem Schulhof zu fällen. In dem Zusammenhang kam bei den Mitgliedern des Ausschusses die Frage auf, ob alternative Standorte für den Neubau tatsächlich ernsthaft geprüft wurden. Letztendlich konnten die anwesenden Mitglieder der Kreisverwaltung die Zweifel daran nicht ausräumen, so daß der Ausschuß mit 4 Stimmen, einer Gegenstimme und drei Enthaltungen dem Antrag von Herrn Dr. Erdmann (FWG) folgte, den Kreis zu bitten, nochmals in die Abstimmung mit der Forstbehörde und der oberen Naturschutzbehörde zu gehen, um Alternativen für den Standort zu prüfen.

Ich freue mich, ausführlich über das Thema schreiben zu können, da es aus dem nicht-öffentlichen Teil der Sitzung in den öffentlichen Teil verlegt wurde.

Der derzeitige Planungsstand für den Neubau.

Der derzeitige Planungsstand für den Neubau.

Zu Beginn der Sitzung wurde beschlossen, die anwesenden Mitarbeiter*innen der Kreisverwaltung (die Herren Jordan und Siebelts sowie Frau Kraus) und die Direktorin des Gymnasiums, Frau Paulsen, als Sachverständige zuzulassen, damit sie sich zu den Tagesordnungspunkten äußern können.

Frau Paulsen nutzte die Gelegenheit, die anwesenden zu begrüßen und ihre Schule vorzustellen. Sie legte die Gründe dar, die einen Neubau aus ihrer Sicht zwingend erforderlich machen. Sie betonte, daß die Schule aus allen Nähten platzen würde. Aufgrund der Anmeldezahlen (123 Schüler*innen) wird der nächste Jahrgang fünfzügig geführt. Insgesamt werden um die 800 Schüler*innen unterrichtet (die genauen Zahlen habe ich leider nicht notieren können). In Zukunft würde die Zahl dauerhaft niedriger liegen, so daß mittelfristig mit drei- oder vierzügigen Jahrgängen zu rechnen ist. Die Umstrukturierung sei in drei Phasen geplant. Zuerst würde der Neubau erstellt, damit die Naturwissenschaften aus dem jetzigen Fachgebäude dahin umziehen könnten. Anschließend würden die Klassenräume, die sich unter dem Dach des Hauptgebäudes befinden, in das alte Fachgebäude verlegt, um das Dach zu sanieren. In der Phase Drei wäre der Rückumzug aus dem Fachgebäude in das Dachgeschoß vorgesehen, damit der Abriß des alten Fachgebäudes erfolgen kann.

Anmerkung: Wie sich späteren Verlauf der Sitzung herausstellte, ist in einem vierten Schritt geplant, den Neubau des Fachtraktes zu verlängern, um weitere Klassenräume zu schaffen. Ich persönlich fand die Darstellung überzeugend. Zu denken gab mir lediglich der populistische Hinweis, daß der Putzwagen mehr Platz hätte als ein*e Schüler*innen. Auch das Foto, auf dem ein Kind hinter der aufgeklappten Tafel nicht zu sehen war, wirkte gestellt und kratzte damit leicht an der Überzeugungskraft des Vortrages.

In seinen darauf folgenden und damit nicht mehr einleitenden Worten erläuterte der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Bernd Möller (SPD), daß sich der Ausschuß mit folgenden Fragen beschäftigen würde:
– ist der jetzt geplante Standort der richtige Standort?
– gibt es andere Möglichkeiten der Gebäudestellung?
– besteht überhaupt die Notwendigkeit für ein neues Gebäude?
– ist es pädagogisch sinnvoll, den Schulhof durch einen Gebäuderiegel zu teilen?

Dazu ergänzte ich, daß die Frage des Standortes durchaus von baurechtlichem Belang ist, da kein Nachweis erbracht wurde, daß andere Standorte, die den Bestand der geschützten Bäume gesichert hätten, ernsthaft geprüft worden seien. Im übrigen würde durch den geplanten Anbau jede spätere Weiterentwicklung des Schulstandortes Prinzenstraße verbaut. Die Entwicklung der Schulstandorte in Plön fiele für mich ganz eindeutig in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt.

Daraufhin erwiederte Herr Siebelts (Kreis), daß es nicht Sache des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt sei, das pädagogische Konzept und die Planung des Kreises zu hinterfragen. Er betonte, der Ausschuß hätte sich nur mit dem baurechtlichen Aspekt zu befassen und ein Baum sei kein Grund für eine Versagung.

Herrn Dr. Henning Höppner (SPD) bestätigte meine Auffassung und wies darauf hin, daß der Kreis die Summe seiner Städte und Gemeinden sei und bislang alle Schulentwicklungsfragen im gegensitigen Einvernehmen zwischen Kreis und Gemeinde bzw. Stadt gelöst worden wären.
Darüber hinaus fragte er, warum es möglich gewesen sei, die neue Sporthalle in den Wald hineinzubauen, aber mit dem neuen Fachtrakt ein Abstand von 30 Metern zum Waldrand eingehalten werden muß. Das dafür einschlägige Waldgesetz hätte sich seit dem Turnhallenbau nicht geändert.

Die Teamleiterin 33, Frau Kricheldorff (Stadt Plön) griff die Argumentation von Herrn Siebelts (Kreis) auf und erwähnte, daß ein Baum kein Baurecht behindern dürfe und verwies auf die einschlägige Rechtsprechung.

Daraufhin entgegnete der Umweltschutzbeauftragte, Herr Kuhnt, daß Baurecht vor Baumrecht gelte, solange keine Baumschutzsatzung besteht. Da Plön aber eine Baumschutzsatzung hat, würde Baumrecht vor Baurecht gelten. Man hätte seitens des Kreises zwar den Waldschutz beachtet, es aber versäumt, die Baumschutzsatzung bei der Planung zu berücksichtigen. Im übrigen hätte seine Nachfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) ergeben, daß diese Dienststelle des Kreises nicht in die Planung mit einbezogen wurde.

Zu einem späteren Zeitpunkt griff die Teamleiterin 33 das Thema noch einmal auf und bezog sich auf einen Kommentar, wonach Baumschutzsatzungen nicht dazu genutzt werden dürfen, um Baurecht zu verhindern. Darauf erwiederte ich, daß es hier nicht um die Verhinderung von Baurecht ginge, sondern um die Prüfung eines alternativen Standortes und damit der Kommentar und das zugrundeliegende Urteil für uns nicht einschlägig sei.

Frau Kunz (Kreis) unterstrich mit dem Hinweis auf ihre Qualifikation als Architektin und Stadtplanerin ihre Amtsautorität und führte aus, daß die jetzigen Planungen alle relevanten Aspekte berücksichtigen würde und eine hohe Qualität hätten. Die Frage in die Runde, ob sich im Ausschuß Archietkt*innen oder Stadtplaner*innen befinden würden, empfand ich als Totschagargument. Mein Eindruck war, daß die Äußerung auch von den übrigen Mitgliedern des Ausschusses nicht so positiv aufgenommen wurde.
Frau Kunz führte aus, daß zwischen dem geplanen Neubau des Fachtraktes und dem Wald ein „gefaßter Platz“ mit Aufenthaltsqualität auf höchstem Niveau entstehen würde. Das Gebäude würde die Außenräume aufnehmen und sie gestalten. Diese Lösung sei besser als eine Barriere zum See hin. Man müßte sich den Schulhof ohne den derzeit noch stehenden Fachbau vorstellen, um die Vorzüge der jetzigen Planung zu erkennen.

In einem späteren Randgespräch betonte Frau Kunz ergänzend, daß sich der Kreis in mindestens 15 Gesprächen mit der Schule, den Eltern und Schüler*innen abgestimmt hätte.

Im weiteren Diskussionsverlauf stellte Herr Dr. Erdtmann fest, daß es in der Schule offenbar keine abgestimmte Meinung im Lehrkörper zu dem Neubau gäbe und bat, dies im Protokoll festzuhalten.

Die von Herrn Dr. Erdtmann und mir aufgeworfene Frage, ob das Fachgebäude nicht abgerissen werden könne, um dann ungestört einen Fachtrakt zu bauen, wurde verneint. Entsprechende Fachräume seien weder in temporären Containerlösungen unterzubringen noch in benachbarten Schulen verfügbar.

Meine Frage, warum man für den Ausbau des Daches einen Architektenwettbewerb durchgeführt hat, für das viel umfangreichere Projekt des Neubaus eines Fachtraktes aber nicht, blieb unbeantwortet.

Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, daß die Pläne, auf deren Basis der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt im Jahr 2016 das Einvernehmen zu der Bauvoranfrage erteilt hat, von den jetzt vorliegenden Plänen abweichen. Darauf erklärte Herr Dr. Erdtmann, daß er sich nicht mehr an seine damalige Zustimmung gebunden fühle. Es stellte sich auch heraus, daß die Pläne bereits die Erweiterung des Fachtraktes um weitere Klassenräume vorsieht. Keines der Ausschußmitglieder konnte sich erinnern, diese Pläne vorher gesehen zu haben.

Darüber hinaus wurden weitere Fragen aufgeworfen. Dazu gehörte die Verlegung des Parkplatzes vom Schulhof auf die Fläche des jetzigen Fahrradstellplatzes. Ist es von Seiten der Sadt wirklich gewollt, einen Parkplatz neben dem Ehrenmal einzurichten? Verstellt der derzeit geplante Bau den Blick auf die denkmalgeschützte alte Turnhalle (neue Aula)? Wird der jetzige Parkplatz durch den geplanten Neubau des Fachtraktes zu einem dunklen Raum und kommt dann nicht zwangsläufig die Forderung, die Eichen zu fällen, um Licht zu schaffen?

Vor der Abstimmung wurde die Sitzung für fünf Minuten unterbrochen, um nch einmal Gespräche unter den Mitgliedern des Ausschusses bezüglich des Abstimmungsverhaltens zu führen.

Dem Vorschlag, die Abstimmung zu vertagen, da eine Ablehnung absehbar wäre, wurde nicht gefolgt.
Der Ausschußvorsitzende Herr Möller rückte von seiner ursprünglichen Auffassung ab und stellte den Antrag, das Einvernehmen der Stadt zu den Planungen des Kreises zu erteilen.
Im Gegenzug stellte Herr Dr. Erdtmann den Antrag, den Kreis zu bitten, noch einmal mit der Forst- und der Oberen Naturschutzbehörde zu beraten um Alternativen zum Standrot zu prüfen und diese erneut zu beraten.
Herr Möller stellte fest, daß der Antrag von Herrn Dr. Erdtmann der weitergehende Antrag sei und stellte ihn als erstes zur Abstimmung. Das Ergebnis waren vier Ja und eine Nein-Stimme bei drei Enthaltungen.
Daraufhin wurde im Eifer des Gefechtes auch der zweite Antrag zur Abstimmung gestellt, was eigentlich nicht hätte erfolgen dürfen. Bei vier zu vier Stimmen galt der Antrag aber als abgelehnt, so daß hier keine weiteren Irritationen aufkamen.

Jetzt stellt sich die Frage, wie es weitergeht.
Eine Option wäre, daß der Kreis das Einvernehmen der Stadt ersetzt und wie geplant weitermacht. Eine andere Option wäre, daß man sich zusammensetzt und sich ernsthaft um die Beantwrtung der aufgeworfenen Fragen kümmert.

Man darf gespannt sein.

Der SteU tagt im Gymnasium

Die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) wird am 20. März 2017 um 18:00 Uhr in der alten Aula des Gymnasiums Schloß Plön stattfinden. Wer sich die Tagesordnung ansieht, wird sich zu Recht fragen, warum diese Sitzung einberufen wurde. Der einzige thematisch nicht definierte Tagesordnungspunkt (5 – Bauantrag) wird im nicht-öffentlichen Teil behandelt.

Für den politisch interessierten Leser läge jetzt der Schluß nahe, daß der Tagesordnungspunkt 5 in Verbindung mit dem Tagungsort ein Bauvorhaben in dem Ortsteil betrifft.
Der aufmerksame Zeitungsleser könnte jetzt auf den Gedanken kommen, daß es sich dabei um das Neubauvorhaben des Kreises für das Gymnasium handeln könnte.

Zu der kommenden Sitzung will wegen der Nicht-öffentlichkeit des Tagesordnungspunktes erst einmal nichts zu Details schreiben.

Aber ich möchte mich ganz generell zu dem Projekt „Schulgebäudeneubau“ äußern, auf das ich schon vor längerer Zeit und seither mehrfach von Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern angesprochen wurde. Alle Gesprächspartner*innen haben sich sehr kritisch mit der Lage des Neubaus auseinandergesetzt. Insbesondere wurde die Begründung, warum der Neubau mitten auf den Schulhof gesetzt werden muß, in Frage gestellt.

So konnte ich zum Beispiel auf die Frage, warum die paar Bäume am Ufer als Wald gelten, nur antworten, weil sie in den Plänen vermutlich als Wald eingetragen seien. Damit wären die Abstände von Gebäuden zu Waldflächen vermutlich einzuhalten.

Ob hier eine Befreiung von vorgegebenen Abständen oder eine Anpassung von Plänen geprüft wurde, vermag ich nicht zu beurteilen. (Für die so genannten „Seewiesen“ wurden schließlich auch Flächen aus dem Landschaftsschutzplan herausgenommen)
Soweit ich mich erinnere, wurde die Frage im SteU nie behandelt. Daher gehe ich zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, daß der Kreis sich nie mit der Stadt Plön in Verbindung gesetzt hat, um die Möglichkeit einer anderen Lösung zu erörtern.

Ich frage mich auch, warum hier kein Architekturwettbewerb durchgeführt wurde. Die Einbindung eines auf Schulplanung spezialisierten Büros hätte mit Sicherheit zu einem anderen Ergebnis geführt.

Darüber hinaus wurde immer wieder Klage darüber geführt, daß die zuständigen Planer*innen des  Kreises in der Abstimmung mit den Lehrkräften und den Schüler*innen wenig zugänglich gewesen sein sollen.

Ich weiß nicht, ob hier noch irgendetwas zu drehen ist, aber es wäre wirklich schade, wenn mit der Neubau die weitere bauliche Entwicklung des Schulgeländes dauerhaft verbaut würde.

SteU, länger als gedacht

Der Ausschußvorsitzende Bernd Möller äußerte zu Beginn der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, daß es wohl eine sehr kurze Sitzung wird. Zwei Stunden sind kürzer als sonst, aber von kurz kann auch nicht so richtig die Rede sein. Das Thema Baulandaktivierung und B-Planänderung für das Gewerbegebiet boten breiten Raum für die Diskussion. Hinzu kamen auch noch die Berichte aus der Verwaltung.

Thema Baulandaktivierung.
Das Thema Baulandaktivierung leitet sich aus dem Neubauprojekt Seewiesen (Anm. 1) ab. Der Gesetzgeber sieht vor, daß die Entwicklung im Innenbereich zu erfolgen hat. Lediglich wenn das Potential im Innenraum ausgeschöpft ist, darf im Außenbereich gebaut werden. In dem Fall ist eine Potentialanalyse für den Innenbereich ist vom Verfahren her zwingend erforderlich. Die Seewiesen liegen im Außenbereich.
Die Potentialanalyse hat ergeben, daß im Plöner Innenbereich grundsätzlich auch in den kommenden Jahren ausreichend Potential vorhanden ist, um eine Bedarfsgerechte Versorgung mit Wohnraum sicherzustellen. Sie enthält allerdings auch die Empfehlung, ein Neubaugebiet auf der “Grünen Wiese” zu entwickeln, das in seinem Umfang zufälligerweise wie maßgeschneidert für die Seewiesen ist.

Das Thema Baulandaktivierung wurde ursprünglich von der CDU aufgebracht. Nach meiner Einschätzung wollte sie durch eine Umfrage bei Grundstückseigentümern, die über möglicherweise verfügbare Bauflächen verfügen, das an sich positive Ergebnis der Potentialanalyse in Frage stellen, um den Bedarf für das Neubaugebiet Seewiesen begründen zu können. Die maßgeschneiderte Empfehlung für das Neubaugebiet war im Entwurf der Potentialanalyse nicht enthalten. Sie wurde erst nach der Diskussion des Entwurfes aufgenommen und ist seither im Beschlußdokument enthalten. Nach meiner Überzeugung wurde sie erst aufgrund von  politischem Druck eingefügt, um das Projekt Seewiesen überhaupt weiterführen zu können. Da die CDU nach wie vor an dem Projekt Neubaugebiet Seewiesen festhält, schien es ihr darauf anzukommen, die Zahlen der Potentialanalyse in Frage zu stellen.
Bestärkt werde ich in meiner Annahme durch den Umstand, daß im ursprünglichen Antrag festgelegt werden sollte, die nicht zurücklaufenden Fragebögen als Nein-Stimmen zu werten. Das ist an der Grenze zur Fragwürdigkeit.

Hinzu kommt, daß der ursprüngliche Entwurf des Anschreiben an die Grundstückseigentümer*innen nicht nur nach meiner Auffassung geeignet war, Nein-Stimmen zu generieren. Daher wurde er auf Bestreben der Ausschußmitglieder nachgebessert.

Die jetzt vorliegenden Zahlen wurden seit der letzten Sitzung des SteU erstmals mit dem Kreis (Untere Naturschutzbehörde, Denkmalschutz, Kreisplanung und Bauaufsicht) abgestimmt. Die Abstimmung mit dem Kreis hatte ich schon seit Jahren gefordert, als es um die Erstellung der Potentialanalyse ging. Dieser Forderung ist man nicht nachgekommen.
Der Grund dafür ist vermutlich, daß man sich die Potentialanalyse schönfärben wollte, ohne sich dabei von anderen Fachleuten in die Karten gucken lassen zu wollen.
Die fehlenden Abstimmung mit dem Kreis ist auch der Grund, daß sich eine an sich simpler Verwaltungsvorgang über drei  Monate hinzieht.

Jetzt stehen folgende Zahlen fest: In Plön gibt es 141 Grundstücke, auf denen 171 Wohneinheiten errichtet werden können. Dabei handelt es sich ausschließlich um Grundstücke, für die bereits heute Baurecht besteht (Anm. 2).
So fest stehen die Zahlen dann aber doch nicht:
Nicht erfaßt sind Grundstücke, für die man über eine entsprechende Bauleitplanung noch Baurecht schaffen könnte. Nicht erfaßt sind auch Ausbauten von Dachgeschossen, in denen neue Wohneinheiten entstehen. Darüber hinaus zeigt die Praxis, daß immer wieder Anträge für Neubauten auf Grundstücken gestellt und genehmigt werden, die in der Potentialanalyse gar nicht aufgezeigt wurden.

Mit dem heutigen Beschluß, den Fragebogen zu versenden, um mit einer aktiven Baulandaktivierung zu beginnen, ist die ursprüngliche Absicht in ihr Gegenteil verkehrt worden.
Ein weiterer Sargnagel für die Totgeburt Seewiesen.

Thema Bebauungsplan Gewerbegebiet
Der derzeitige Bebauungsplan für das Gewerbegebiet am Behler Weg entspricht nicht mehr den real existierenden Tatsachen, der gültigen Rechtslage und den Anforderungen an eine zielgerichtete Entwicklung des Bereiches. Die Verwaltung wurde beauftragt, für eine der kommenden Sitzungen einen Aufstellungsbeschluß für die vierte Änderung des Bebauungsplanes 14 vorzugbereiten. Die Verwaltung sieht sich aufgrund der Arbeitsbelastung außer Stande, den Bebauungsplan selber zu überarbeiten. Die voraussichtlichen Kosten für die Beauftragung eines Planungsbüros wurden mit 62.000,– Euro beziffert. Nach meiner Meinung kann man dafür auch befristet für ein Jahr eine Fachkraft einstellen, sofern  diese auf dem Arbeitsmarkt verfügbar. Diese Option sollte zumindest geprüft werden.

Mitteilungen aus der Verwaltung:

– Mit der Umrüstung der Straßenbeleuchtung kann vermutlich Ende April begonnen werden. Als erste Maßnahme werden die energieintensiven Straßenkreuzungen in Angriff genommen. Weitere Straßenzüge folgen später. Frau Dr. Unbehau (B90/Die Grünen) beklagte die Verzögerungen bei der Umsetzung. Die Fraktion von B90/Die Grünen hatte die Umrüstung seinerzeit angestoßen.

– Zu den Straßenbauarbeiten am Steinbergweg hatte es heute einen behördenübergreifenden Abstimmungstermin mit dem Bodengutachter gegeben. Jetzt sollen die erforderlichen Hangsicherungsmaßnahmen ermittelt werden. Wann die Ergebnisse vorliegen, ist noch nicht klar, sobald sie vorliegen, sollen sie auch den Grundstückseigentümern zugänglich gemacht werden.

– Das Land fordert von der Stadt Plön ein Lärmschutzaktionsplan, um geltendes EU-Recht umzusetzen. Sollte der Plan nicht bis Juli vorliegen oder in Erarbeitung sein, droht die Ersatzvornahme. Dann würde das Land ein Büro beauftragen, die Stadt hätte die Kosten zu übernehmen. Das gilt es zu vermeiden. Der Ausschußvorsitzende Herr Möller führte aus, daß die Erstellung des Planes zwar verpflichtend sein nicht aber seine Umsetzung. Der Umweltbeauftragte Herr Kuhnt entgegnete, daß Lärm gesundheitsschädlich sei und es Aufgabe der Stadt sei, die Bürger*innen davor zu schützen. Der Lärmschutzaktionsplan könnte frühestens am 27. September in der Ratsversammlung beschlossen werden.
Daß ein entsprechender Plan zu erstellen ist, ist seit Jahren bekannt. Passiert ist nicht viel. Gehässig könnte ich anmerken, weil die Verwaltung mit den Arbeiten für den Planungsverband Seewiesen sowie anderen Pflichtaufgaben an der Grenze zur Überlastung angelangt ist.

– Das Land hat zu viel Geld. Es fordert die Stadt auf, sich an einem Interessensbekundungsverfahren für ein Förderprogramm zu beteiligen. Hoffentlich verläuft das nicht so im Sande wie das letzte Mal für das Förderprgramm kleine Städte und Gemeinden. Leider kann ich hier nicht ins Detail gehen.

Anmerkungen:
Anm.  1: Es handelt sich nach wie vor um das selbe Gebiet, den selben Planungsverband und den selben Investor. Die Umbenennung erfolgte meiner Meinung nach, um das von der Mehrzahl der Plöner*innen nicht gewollte Baugebiet mit seinem problembehafteten Namen unter einem unbelasteten Namen weiterzuführen, quasi unter fremder Flagge. Der Kürze, aber auch der inhaltlichen Klarheit wegen, verwende ich den alten und bekannten Begriff weiter.

Anm. 2: Aus der Umfrage an sich ergibt sich noch kein Baurecht, hier ist in jedem Fall eine Einzelfallprüfung durchzuführen.

Neues Jahr, neue Sitzung, alte Themen

Am Mittwoch tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt.

Die Verwaltung berichtete u.a., daß:

1. Der Entwurf der Landesentwicklungsstrategie zur Stellungnahme an die Stadt übergeben wurde. Jede Fraktion – und auch ich – erhielt ein Exemplar. Bis Mai wird die Verwaltung prüfen, ob die Stadt eine Stellungnahme abgeben wird. Auch die Selbstverwaltung hat die Gelegenheit, dazu beizutragen. Eine mögliche Stellungnahme könnte dann am 15. Mai durch die Ratsversammlung beschlossen werden.

2. Der Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) liegt im Rahmen der öffentlichen Beteiligung beim Kreis zur Einsicht aus. Die Verwaltung wird intern sichten.

Nach meiner Einschätzung ist der LEP das deutlich wichtigere Dokument, weil er als Plan einen höheren Grad an Verbindlichkeit hat als eine Strategie, die ich eher als Absichtserklärung einschätze. Dennoch scheint mir die Landesentwicklungsstrategie nicht ganz unwichtig. Auf der Homepage des Ministeriums ist zu lesen:
Der Landesentwicklungsplan wird im Anschluss an die Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030 fortgeschrieben. Die Strategie bildet den konzeptionellen Rahmen für den Landesentwicklungsplan.“
Für weitere Informationen, z.B. verweise ich erst einmal auf diesen Link:
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Landesentwicklungsstrategie/landesentwicklungsstrategie_node.html

3.Die Gespräche mit dem PSV über die Zukunft des Vereinsgeländes sollen fortgeführt werden. Ein diesbezüglicher Brief des PSV wurde im Vorfeld an die Ausschußmitglieder weitergeleitetn. Darüber hinaus liegt das neue Wertgutachten vor, das aller Voraussicht nach am 13. Februar im Hauptausschuß erörtert werden soll. Die AG-PSV wird zunächst intern beraten und dann zu weiteren Gesprächen mit dem PSV zusammenkommen.
Die Fortführung der Gespräche ist aus meiner Sicht sehr zu begrüßen. Es geht darum, die Interessen der Stadt betreffend einer verbesserten touristischen Erlebbarkeit des Wassersportes und der Seeenlandschaft und die Interessen eines der größten Plöner Vereine bezüglich einer Weiterentwicklung des Vereinsbetriebes unter einen Hut zu bringen.

In der Einwohnerfragestunde ging es im Wesentlichen um die weitere Planung der Baumaßnahme Steinbergweg. Eine Einwohnerin appellierte noch einmal dafür, die vier großen Linden zu erhalten, da diese ein wertvolles Biotop für Vögel und Fledermäuse darstellen würden. Andere Anwohner hatte sich dafür ausgesprochen, die Bäume zu fällen, da sie auf darunter abgestellte Autos tropfen würden und eine Gefährdung durch herunterfallendes Totholz bestände.
Darüber hinaus wurde angeregt, die neue Straßenführung noch einmal zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen, da sich die Ausfahrtsituation einzelner Grundstücke verschlechtern würde bzw. die Auffahrten zu (derzeit unbebauten) Grundstücken steiler würden und ggf zukünftig  Stützmauern erfordern könnte.
Darüber hinaus wurde angeregt, die Baugrunduntersuchung und Statik, die Grundlage für die späteren Hangsicherungsmaßnahmen sein wird, durch einen Prüfstatiker nachrechnen zu lassen.

Nach meiner Auffassung ist der Erhalt der Linden anzustreben. Wer Angst hat, daß sein Auto durch Tropfen verschmutzt wird, muß meiner Meinung nach in Erwägung ziehen, anderswo zu parken und ein paar Schritte mehr zu gehen. Niemand ist verpflichtet, sein Auto unter Bäumen abzustellen. Die Grundstückeinfahrten sind da ein anderes Thema, aber je nachdem, ob die Straße näher am Hang oder möglichst weit vom Hang entfernt geführt wird, man wird es nie jedem recht machen können.

Im darauf folgenden Tagesordnungspunkt zum gleichen Thema wurde unter Hinweis aus der Verwaltung, daß die Statik durch ein renomiertes Planungsbüro erstellt wird und dieses für die Ergebnisse auch die Verantwortung übernehmen muß, darauf verzichtet, einen Prüfstatiker zu beauftragen. Der Erhalt der Bäume wurde dahingegend befürwortet, auch wenn der Umweltschutzbeauftragte darauf hinwies, daß Schachtarbeiten im Wurzelbereich ggf. zu Schädigungen der Bäume führen kann. Er führte aber aus, daß es wurzelschonende Arbeitsweisen (Handarbeit/Spühlung) gäbe, um Schädigungen zu minimieren. Darüber hinaus äußerte er die Vermutung, daß sich das Hauptwurzelwerk hangaufwärts befindet und damit nicht betroffen ist. Die Verwaltung wies darüber hinaus darauf hin, daß sich die Bäume auf Privatgrundstücken befinden und die Stadt hier zwar Gesprächs- aber keine Handlungsmöglichkeiten hätte. Der Umweltschutzbeauftragte betonte abschließend, daß die Baumschutzsatzung nach jetzigem Kenntnisstand keine Beseitigung der Bäume zuließe.
Darüber wurde von Herrn Meltzer (CDU) betont, daß darauf zu achten sei, Leerroher in die Straße mit einzuziehen, um die spätere Verlegung von Glasfaser zu vereinfachen. Hierzu sollen Gespräche mit der Deutschen Glasfaser, der AöR und anderen Interessenten aufgenommen werden. Diesem Vorschlag wurde zugestimmt.
Mit kleineren Anregungen und weiteren Voschlägen bzw. Prüfaufträgen wurde die Verwaltung beauftragt, die Planungen auf Basis der bestehenden Entwürfe weiterzuführen.

Der letzte öffentliche Tagesordnungspunkt befaßte sich mit dem Schreiben zur Baulandaktivierung. Ausgangspunkt war ein etwas älterer Antrag der CDU-Fraktion zur „Ermittlung des tatsächlichen Baulandpotentials“. Dieser Antrag stand eindeutig im Zusammenhang mit der „Potentialanalyse“, in der eindeutig nachgewiesen wurde, daß in Plön ausreichend Potential an Bauland besteht, um den prognostizierten Baulandbedarf auf Jahre hinaus zu decken. Das hätte im Umkehrschluß bedeutet, daß das Neubaugebiet Seewiesen (jetzt „Neubaugebiet Plön/Rathjensdorf am Trammer See“ oder so ähnlich) überflüssig ist. Daher hatte man noch schnell in das Gutachten aufgenommen, daß ein Neubaugebiet auf der „Grünen Wiese“ mit ein paar Bauplätzen als nicht unschädlich empfohlen wird. Trotzdem paßt das den Seewiesenbefürwortern natürlich nicht und sie versuchen, die Ergebnisse der Potentialanalyse in Zweifel zu ziehen und das „tatsächliche Potential“ kleinzurechnen, indem eine Umfrage bei Eigentümern von Potentialflächen gestartet werden sollte. Der Entwurf des Schreibens der Verwaltung war nach meiner Meinung so gestaltet, daß er den Seewiesenbeführwortern in die Hände spielen würde. Für die Richtigkeit meiner Vermutung spricht auch, daß nicht zurücklaufende Fragezettel automatisch als „Nein,“ (mein Potential steht nicht zur Verfügung) gewertet werden sollten, so zumindest der Vorschlag der CDU. Darüber hinaus wurde das kalte Verwaltungsdeutsch des Fragebogens kritisiert, das ich dann als Abturner bezeichnet habe.
Eine aktive Baulandaktivierung würde anders aussehen. Da die Verwaltung sich nun irritiert zeigte, bat sie die Selbstverwaltung, sie mit bürgerfreundlichen Formulierungsvorschlägen zu unterstützen.
Darüber hinaus hatte der Kreis gebeten, an dem Verfahren beteiligt zu werden. So hat die Verwaltung schon im Vorfeld empfohlen, den Tagesordnungspunkt auf den 01. März zu schieben, um die Ergebnisse eines vorherigen Abstimmungstermins mit dem Kreis abzuwarten.
In dem Zusammenhang konnte ich mir den Hinweis nicht verkneifen, daß ich schon vor zwei Jahren angeregt habe, den Kreis in die Erstellung der Potentialanalyse einzubinden und man dann heute nicht dieses Durchgewurstel hätte. Die Verwaltung wies diesen Hinweis natürlich zurück, Potentialanalyse und das Anschreiben zur Baulandaktivierung hätten diesbezüglich nichts miteinander zu tun. Auf Bitten des Ausschußvorsitzenden habe ich dazu dann nichts mehr gesagt. Alles was zu sagen war, stand ja schon im Raum.

Steinbergweg beschäftigt den SteU

Heute tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU), unter anderem zu den Themen Ausbau Steinbergweg und Verkehrskonzept Ölmühlgebiet.

Der Ausbau des Steinbergweges ist im Moment in der Diskussion. Die Maßnahme ist beschlossen und soll auch umgesetzt werden. In Verbindung damit ist die Erneuerung der Kanalisation für Abwasser und Regenwasser geplant. Die Maßnahme führt bei den Anwohnerinnen und Anwohnern zu zweierlei Bedenken:
1. Wie hoch werden die Kosten sein, die auf die einzelnen Eigentümer zukommen?
2. Wird der steile Hang, an dem die Häuser z.T. stehen, ausreichend abgesichert, um en Abrutschen während der Bauarbeiten und damit Schäden an den Gebäuden zu verhindern?

Einer der Anwohner bemerkte zutreffend, daß es ungünstig ist, wenn die Einwohnerfragestunde vor der Behandlung des Tagesordnungspunktes liegt. Auf meinen Hinweis, daß wir in der Vergangenheit die Einwohnerfragestunde schon geteilt haben und den Einwohnern die Möglichkeit gegeben haben, fragen nach der Behandlung des Tagesordnungspunktes zu stellen, wurde vom Ausschußvorsitzenden aufgenommen. Ich glaube aber, ich bin ihm mit meinem Vorschlag nur zuvorgekommen.

Der Planer der Ingeneurberatung Hauck stellte dann die Planungen mit zwei unterschiedlichen Varianten vor. Die Grundzüge der Varianten sind im wesentlichen gleich. Um die Belastungen des Hanges durch Fahrzeugverkehr zu minimieren, soll der Bürgersteig mit einer Breite von 2 Metern an der Hangseite entlang geführt werden. Daran wird sich über einen längeren Abschnitt ein ebensobreiter Parkstreifen in Längsrichtung anschließen. Die Fahrbahn mit einer Breite von 3,50 Metern wird so weit wie möglich vom Hang entfernt verlaufen, um zukünftig die Belastungen, insbesondere durch den Busverkehr, so weit wie möglich zu reduzieren. Unterschiede in den Varianten gab es in der Parkplatzanordnung in Verbindung mit der Größe der Wartezone der Bushaltestelle sowie der Fahrbahnführung.

Die Frage, ob man den Busverkehr nicht durch die Hipperstraße abfließen lassen kann wurde verneint, weil:
1. die Hipperstraße gerade neu gemacht wurde und die Einbahnstraße in die entgegengesetzte Richtung führt,
2. die Kurvenradien für den Bus nicht ausreichend sind und
3. das Verkehrskonzept für den Bereich Ulmenstraße keine entsprechende Option aufzeigt.

Ein anderer Fragesteller erkundigte sich, ob bereits statische Berechnungen zur Stabilität des Hanges vorliegen. Dies ist im Moment noch nicht der Fall. Auf der Straße und öffentlichen Flächen wurden Messungen vorgenommen, weitere Messungen sollen – soweit erfrderlich – in der kommenden Zeit auf den Grundstücken der Eigentümer erfolgen. Berechnungen sind erst nach Abschluß der Messungen möglich.

Die vier Linden am unteren Ende des Steinbergweges wurden ebenfalls thematisiert, da sie tropfen und Totholz abwerfen, was für die darunter parkenden Autos nicht gut ist. Der Umweltschutzbeauftragte führte aus, dass die Baüme ortsbildprägend sind und damit unter gesetzlichem Schutz stehen. Darüber hinaus sind sie durch die Baumschutzsatzung der Stadt Plön geschützt, da ihre Stämme auf ein Meter Höhe einen Umfang von mehr als 80 cm haben. Die Kronenpflege und die Entfernung von Totholz sind übliche Pflegemaßnahmen. Dem eigentlichen Anliegen der Frage, die Bäume zu fällen, wurde eine klare Absage erteilt.
Im weiteren Verlauf der Sitzung stellte sich heraus, dass die Linden ohnehin nicht auf städtischem Grund stehen.

Ein weiterer Punkt war das Abfließen des Regenwassers bei Starkregen. Eine Anwohnerin beschrieb, daß bei solchen, sich häufenden Ereignissen, die Regenwasserkanalisation nicht ausreicht. In der Vergangenheit sind bereits öfter große Wassermengen über ihr Grundstück abgeflossen. Die Anregung wurde aufgegriffen und es wurde diskutiert, ob die Situation mit zusätzlichen Gullis oder einer anderen Verteilung der Gullis besser in den Griff zu bekommen ist.

Eine weitere Sorge der Anwohner*innen war, nicht ausreichend in die Planungen einbezogen zu werden, da für heute ein Beschluß erwartet wurde, über den dann nur noch informiert wird. Diese Sorge versuchte der Ausschußvorzitzende zu zerstreuen. Die Anregungen der heutigen Sitzung würden in die weitere Planung übernommen, die Planung würde erneut überarbeitet und die Ergebnisse werden dann in der Informationsveranstaltung vorgestellt. Dort bestände die Gelegenheit, weitere Anregungen und Bedenken zu äußern, die im weiteren Planungsprozeß berücksichtigt werden. Er bat um Verständnis, dass es zum jetzigen Zeitpunkt auch keine verbindlichen Aussagen zu den Kosten geben kann, da die abschließenden Pläne erst erarbeitet werden und noch nicht vorliegen.

Ich persönlich fand den Verlauf der Veranstaltung gut. Die Anliegen der Eigentümer*innen sind für mich sehr gut nachvollziehbar, auch wenn z.B. eine Verlegung der Busroute nicht möglich sein wird. Als sehr positiv habe ich den vorherrschenden sachlichen Tonfall empfunden.

Mehr aus dem Ausschuß in den kommenden Tagen.

Berichtswesen im SteU

Gestern tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt.

Schon bei der Besprechung der Tagesordnung gab es bei der CDU, die nur mit zwei Personen und ohne den nicht entschuldigten Ratsherrn Zender anwesend war, verstimmte Gesichter. Der Tagesordnungspunkt 6 (Marktbrunnen) wurde nicht von der Tagesordnung genommen. Nach Auffassung der übrigen Mitglieder des Ausschusses und der Teamleiterin 32 (Frau Kricheldorff) handelt es sich bei der Entscheidung über die Zukunft des Brunnens nicht um Verwaltungshandeln.

Zu Beginn der Sitzung gab es zahlreiche Berichte.

Aus der Verwaltung:

1. Nach der Vermessung fand eine Abschlußbegehung des Strandweges statt. Daraufhin ist die Verwaltung an die Bahn herangetreten um zu klären, wie in Bezug auf die Eigentumsfrage und Instandhaltung weiter zu verfahren ist. Da die Anfrage erst am Tag der Sitzung gestellt wurde, lag eine Antwrt noch nicht vor.

2. Die Familienbildungsstätte wollte im Schloßgebiet einen Schnullerbaum einrichten, an dem kleine Kinder ihren Schnuller aufhängen können, um in einer kleinen Zeremonie Abschied von ihrer „Schnullerzeit“ nehmen zu können. Aus Gründen des Denkmalschutzes kommt ein Standort im Schloßgebiet nicht in Frage.
Ich kann die Bedenken der Unteren Denkmalbehörde nachvollziehen. Vielleicht gelingt es ja, einen geeigneten Baum an einem anderen Platz zu finden. Auch wenn sich „Schnullerbaum“ im ersten Moment blöde anhört, wenn es den Kindern etwas gibt, warum nicht.

3. Das Kinderbecken im Plönbad bleibt weiter gesprerrt. Auch im Untergeschß wurden Rißbildung festgestellt. Jetzt muß darauf gewartet werden, daß das Gericht einen unabhängigen Gutachter bestellt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden Schadensersatz- und vor allem Gewährleistungsansprüche zu klären sein. Herr Melzer (CDU) drückte seinen Unmut über die Schließung des Kinderbeckens aus, die von den übrigen Mitgliedern des Ausschusses geteilt wurde.

4. Der Planungsverband Neubaugebiet Trammer See Plön Rathjensdorf (ehem. Seewiesen) tagt am 01. November um 1900 im Rathaus in Plön. Ich freu mich drauf!

5. Der SteU tagt außer der Reihe am 02. November um 1700 in der Aula. Um 1900 beginnt dann die Ratsversammlung.

Der Umweltbeauftragte:

6. Im Bereich Bolzplatz Oevelgönne werden Baumpflegearbeiten durchgeführt. Außerdem müssen in dem Bereich zwei Bäume gefällt werden. Weitere Baumpflegearbeiten werden im Bereich Eutiner Straße durchgeführt.

Aus der Selbstverwaltung

7. Der Ausschußvorsitzende Möller (SPD) fragte nach, ob Strafanzeige gestellt wurde, nachdem es im Bereich Strohberg zu Beschädigungen der Anpflanzungen gekommen ist. Dazu war kein Sachstand bekannt.

8. Frau Petersen (CDU) fragte nach, ob es eine Schulwegeregelung für die Rodmstorschole gäbe, wenn mit den Abrißarbeiten am Gerberhof und den Bauarbeiten im neuen Gänsemarktviertel beginnen würden. Hierzu wurde auf das Berichtswesen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung verwiesen.

9. Frau Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) fragte nach, wann die weiße Fahrbahnmarkierung für Radfahrer vor dem neuen Aldimarkt in der Lütjenburger Straße aufgebracht wird. Hierrüber hätte in den letzten Ausschußsitzungen Einvernehmen bestanden, die Arbeit sei aber noch nicht aufgeführt.

10. Frau Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) fragte nach den Gründen, warum das Ortseingangsschild an der Lütjenburger Straße versetzt worden sei. Dies ist auch anderen Mitgliedern des Ausschusses aufgefallen (auch ich wurde bereits von einem Nachbarn darauf angesprochen), eine Begründung war aber nicht bekannt.

11. Frau Dr. Unbehau (Bündnis 90/Die Grünen) fragte nach, warum der neue Aldimarkt über dem Niveau des alten Gebäudes liegen würde und b so etwas nicht festgelegt würde. Hier kam ich mit dem Hinweis um die Ecke, daß dies mit einem Bebauungsplan hätte geregelt werden können, die Mitglieder des Ausschusses aber bewußt auf die Erstellung eines B-Planes verzichtet haben.
Dr. Henning Hoeppner (SPD) meinte dazu, daß es gut ist, auf den Plan verzichtet zu haben und der Bau eine „esthetische Perle“ sei. Leider habe ich vergessen nachzufragen, ob er die daraus resultiernde Folge der Schließung des Aldimarktes in Stadtheide für ein gelungenes Beispiel erfolgreicher Wirtschaftsförderung und Stadtplanung hält.

12. Frau Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) berichtete von der letzten Sitzung der AG Plön fährt Rad.
Auf die Erstellung eines Konzeptes durch ein Fachbüro (20 – 30000 Euro, je nach Umfang) soll verzichtet werden. Für die Beseitigung der gröbsten Schwachpunkte (Stadtgrabenstraße, Eutiner Straße und Bahnhofstraße) soll die Unterstützung durch ein Fachbüro eingeholt werden.
Die Frage wird an die Fraktionen gegeben, eine Entscheidung soll in der nächsten Sitzung des SteU getrffen werden.

Damit genug für jetzt. Über die Themen „Genaue Ermittlung des tatsächlichen Verdichtungspotentiales der Stadt Plön; hier: Antrag der CDU-Fraktion Plön“, Erstellung eines Verkehrsgutachtens mit Lösungsvorschlägen für das gesamte Gebiet Plön-Ost/Ölmühle“ und Prioritätenliste“ werde ich in gesonderten Beiträgen berichten.

Das Debakel auf den Seewiesen geht weiter.

Das Debakel mit der Entwicklung des Neubaugebietes Trammer See, gemeinhin als Seewiesen bekannt, geht weiter. Hauptverantwortlich dafür ist Herr Dr. Erdtmann (FWG), der die Planung in der Vergangenheit abgelehnt und Zweifel an der Zuverlässigkeit des Investors geäußert hat.
Weiterhin haben für das Vorhaben gestimmt: Hr. Zender (CDU), Herr Melzer (CDU), Frau Petersen (CDU) und Herr Gampert (FWG). Gegenstimmen kamen von Herrn Möller (SPD), Frau Soltau (SPD) und Frau Kauf (Bündnis 90/die Grünen). Die SPD war nur mit zwei von drei stimmberechtigten Mitgliedern vertreten.

Der Aussschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) hätte gestern die Chance gehabt, einen Schlußstrich unter das Kapitel Seewiesen / Baugebiet Trammer See zu ziehen.
Damit hätte der Ausschuß auch den mehrheitlichen Willen der Plöner und Plönerinnen entsprochen, die diese Immobilienblase ablehnen.

Nachdem der SteU im letzten Jahr die Beendigung der Planungen mehrheitlich empfohlen hatte und der Antrag auf Beendigung in der Ratsversammlung mit 11 gegen 11 Stimmen abgelehnt wurde (Anm.: die Geschäftsordnung regelt, dass ein Antrag bei
Stimmengleichheit als abgelehnt gilt.) standen die Chancen gut, dass der Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Plan) in der gestrigen Sitzung des SteU abgelehnt wird. Wären die acht anwesenden stimmberechtigten Mitglieder bei ihrer bisherigen Meinung beblieben, hätte sich eine Stimmengleichheit ergeben und der Antrag wäre durchgefallen. Damit hätte für die Fortführung der Planungen ein wesentlicher Verfahrensschritt gefehlt. Durch den Meinungswechsel von Herrn Dr. Erdtmann wird das Bebauungsplanverfahren (B-Plan Verfahren) im Planungsverband Wohngebiet Trammer See (ehemals Planungsverband Seewiesen) sowie das F-Plan-Änderungsverfahren in der Stadt Plön und der Gemeinde Rathjensdorf weitergeführt.

Es ist nach wie vor so, dass die gesetzlichen Bedingungen für dieses Baugebiet nach meiner Auffassung nicht vorliegen. Das Bundesbaugesetz schreibt vor, dass eine Entwicklung im Außenbereich – und das ist das Baugebiet Trammer See (Seewiesen) – nur zulässig ist, wenn im Innenbereich kein ausreichendes Potential vorhanden ist. Die Potentialanalyse stellt aber für Plön genau das Gegenteil fest und die tatsächliche Entwicklung von über 80 Wohneinheiten in den vergangenen vier Jahren sowie die Entwicklung des Gänsemarktviertels mit weiteren 40 bis 60 Wohneinheiten bestätigt diese Feststellung.
Dass die Potentialanalyse für Rathjensdorf, die lediglich drei Bauplätze ausweist,falsch ist, wissen wir seit diesem Jahr auch. Dass der Rathjensdorfer Bürgermeister Herr Uwe Koch in der Sitzung des Planungsverbandes am 15. März diesbezüglich die Unwahrheit gesagt hat, steht unwidersprochen fest. Selbst wenn der Rathjensdorfer Bürgermeister jetzt nur sieben mögliche Baugrundstücke erkennen kann, ist das Potential für 22 Baugrundstücke ist nachweislich vorhanden.
Wenn der Rathjensdorfer Bürgermeister inzwischen sogar soweit geht (KN vom 20. Juli 2016), dass er vorhandene Bauplätze in der Ortslage Rathjensdorf als “nicht abgestimmt” bezeichnet, wäre zu prüfe, ob das möglicherweise bereits den Tatbestand der Dienstpflichtverletzung erfüllt.
Leider erwecken seine Äußerungen den Anschein, dass Herr Koch nur einer bestimmten Fläche und damit auch nur bestimmten Eignern den Vorzug verschaffen will, aus Ackerland teures Bauland zu machen und dass er den Mitgliedern des Plöner SteU Sand in die Augen streuen wollte.

Ich persönlich glaube in seiner Aussage, die interkommunale Zusammenarbeit mit Plön – die er nach eigener Äußerung ohnehin nicht möchte – nicht fortzuführen, eine unterschwellige Drohung zu erkennen, die darauf gerichtet sein könnte, eine Fortführung der Planungen Trammer See (ehem Seewiesen) zu erwirken.

Im Verlauf der Debatte wurden die bekannten Argumente ausgetauscht. Auf der einen Seite stand das Argument, Plön brauche mehr Einwohner und darum das Neubaugebiet, auf der anderen Seite das Ergebnis der Folgekostenabschätzung, dass sich durch das Neubaugebiet keine oder zu vernachlässigende Einnahmesteigerungen erzielen lassen.
Darüber hinaus werden die Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung immer wieder in Zweifel gezogen. Diese Zweifel gipfeln in der Aussage, dass die Prognosen sich auf Regionen beziehen, nicht aber auf Städte. Das ist wirklich falsch. Der Kreis hat die Bevölkerungsentwicklung den zukünftigen Wohnraumbedarf für jede einzelne Stadt und Gemeinde berechnet.
Die neueste Bevölkerungsfortschreibung des Landes bestätigt dies, indem relevante Zuwächse und Neubaubedarf ausschließlich für den Hamburger Randbereich und die unmittelbar an Kiel und Flensburg angrenzenden Gemeinden gesehen wird.
Auf Basis der sehr gründlichen und ausführlichen Berechnung des Kreises läßt sich das Baugebiet nicht rechtfertigen. Im Fall Seewiesen / Baugebiet Trammer See geht es nach meiner Meinung nicht um Deckung von Baulandberdarf für die Bevölkerung, sondern nur um Immobilienspekulation in der Form, dass Geld in Form von Grundstücken angelegt wird. Der dafür erfordeliche Unterhalt von Straßen, Kanalisation usw. bezahlt die Plöner Bevölkerung mit.

Die Fragen: „Wie bekommen andere Gemeinden das hin, Baugebiete zu entwickeln“ hat mit der fachlichen Beurteilung im allgemeinen und der rechtlichen Bewertung im besonderen nichts zu tun und ist für mich ledigleich Ausdruck einer gewissen Hilflosigkeit.
Andere Gemeinden weisen Bauland nur in der geringen Menge aus, die sie wirklich brauchen und sie müssen vorher alle Innenbereichspotentiale ausschöpfen. Das ist in Plön jahrelang nicht passiert. Daher die freien Flächen an der Krabbe, an der Hamburger Straße, im Bereich Ulmenstraße, hinter der Heinrich-Rieper-Straße usw. usw..

Auch die Aussage, wir haben jetzt doch schon so lange an dem Projekt gearbeitet und da so viel Geld und Mühe reingesteckt, ist ohne jegliche fachliche Substanz. Das bedeutet nur, dass Gemeindevertreter einknicken, wenn man lange genug Druck macht oer quengelt und dass dann das Interesse der Bevölkerung dann hinter die Lobbyinteressen zurücktritt.

Tatsache ist, dass die Chance vergeben wurde, das Projekt jetzt zu beenden. Obwohl bei objektiver Betrachtung jedem klar ist – oder jedem klar sein müßte – dass das Neubaugebiet Trammer See bzw. Seewiesen unsinnig ist, weil es am Bedarf vorbei geht und langfristig unkalkulierbare Folgekosten für die Stadt nach sich ziehen wird, wird jetzt weiter daran gearbeitet. Dass ist um so bedenklicher, als die Vorgaben des Bundesbaugesetztes dabei außer Acht gelassen werden und das Vorhaben damit an sich schon zum Scheitern verurteilt ist.