FWG-Anträge SteU

11. Juni 2014

Die FWG nimmt gerne Anregungen aus der Bevölkerung oder eigenen Kreisen auf, um sie als Anträge in den Ausschüssen einzubringen. Nach meiner Bewertung ist das bisweilen unzureichend vorbereitet oder zu wenig durchdacht. So auch im letzten Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU), als es um die Themen:
„Einmündung des Stadtgrabens in die B 430“ und
„Einmündung Kieler Kamp in die B76“ ging.

Die Einmündung des Stadtgrabens in die B 430 kennen die meisten von uns. Normalerweise ist die Kreuzung unproblematisch, in Spitzenzeiten kommt es hier aber zu längeren Staus. In diesen Fällen wird es als sehr lästig empfunden, daß die Rechtsabbieger im Stau stehen bleiben, nur weil die Linksabbieger nicht über die Straße kommen, weil er im Konflikt mit dem Verkehr steht, der vom Lidl-Parkplatz kommt. In einem früheren Antrag hatte die FWG bereits gefordert, hier einen grünen Pfeil einzurichten, der das Rechtsabbiegen auch bei roter Ampel erlaubt. Dieser Vorschlag wurde offenbar von der Verkehrsaufsicht des Kreises abgelehnt, da es dort auch Rad- und Fußgängerverkehr gibt.

Diese Auffassung mag richtig sein, aber in Flensburg gibt es an der Kreuzung Am Friedenshügel / Marienallee von Norden aus der Marienalle kommend eine grüne Pfeil Regelung, und der Rad- und Fußgängerverkehr dort ist erheblich intensiver.
Ein mögliche Erklärungen wären, daß in Flensburg mit anderem Maß gemessen wird oder daß die Forderung nicht mit dem entsprechenden Nachdruck gegenüber dem Landesamt für Straßenbau, der Polizei bzw. der Verkehrsaufsicht vertreten wurde.

Mit dem neuen Antrag zielte die FWG darauf ab, den Bereich leicht umzugestalten und eine Rechtsabbiegerspur einzurichten.

In der Diskussion wurde ausgeführt, daß das Landesamt für Straßenbau derartigen Umbauwünschen in der Regel gerne nachkommt, wenn die Kommune die Kosten übernimmt. Auf die Frage, wie der Umbau finanziert werden soll, blieb die FWG die Antwort schuldig. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten: Kreditfinanzierung oder Streichung eines anderen Vorhabens und Umschichtung der Gelder. Für beides wird es keine Mehrheit geben. Gut gefallen hat mir auch der Beitrag der Grünen, die darauf hingewiesen haben, daß die Verkehrssituation für Fußgänger, aber besonders für Radfahrer in dem Bereich unbefriedigend ist und es zu keiner weiteren Verschlechterung für diese Verkehrsteilnehmer kommen darf.

Im Rahmen der Arbeiten am B-Planes für den Bau eines SKY/ALDI Marktes in der Stadtgrabenstraße gab es von Seiten des Planungsbüros bereits eine Verkehrszählung und darauf basierend Lösungsansätze, die nicht weiter verfolgt wurden, als der B-Plan verworfen wurde.
Ich bin der Überzeugung, daß sich hier etwas zu machen ist, wenn man will und Profis ranläßt. Woher das Geld dafür kommen soll, weiß ich allerdings auch nicht.
Damals hätte es den Umbau vermutlich umsonst dazu gegeben. Vermutlich wird hier bis auf weiteres nichts passieren.

Für die Ausfahrt Kieler Kamp auf die B76 gab es einen FWG Antrag, der darauf hinauslief, den Kreuzungsbereich zu verbreitern, um die Verkehrssicherheit – oder die Bequemlichkeit – für die Autofahrer zu verbessern. Verkehrsaufsicht und Polizei hatten hier wohl weniger Bedenken, aber die Finanzierung würde auch in diesem Fall an der Stadt hängen bleiben. Hinzu kommt, daß dieser Kreuzungsbereich in der Vergangenheit zurückgebaut wurde, um die Sicherheitssituation für die Radfahrer, Fußgänger und Wanderer zu verbessern. Eine Verschlechterung für diese Verkehrsteilnehmer zu Gunsten der Sicherheit und Bequemlichkeit von Autofahrern wurde vom Ausschuß verworfen.
Zu Recht, wie ich finde.

Den Altstadtcharakter bewahren

Am Mittwoch wird der Entwurf des Bebauungsplanes für den Bereich Gerberhof und den dahinter liegenden Bereich vorgestellt. Ich unterstütze die Erstellung des Bebauungsplanes und die beabsichtigte Schaffung von Wohnraum in unmittelbarer Innenstadtnähe. Allerdings halte ich es für zwingend erforderlich, bei der Gestaltung des Giebels für das Gebäude, das den Gerberhof ersetzen soll, hohe Ansprüche an die Gestaltung zu stellen.
Die Pläne, die uns bisher im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) gezeigt wurden, erfüllen diese Anforderungen genau so wenig wie die Bilder, die bereits im Internet kursieren.

Bei dem geplanten Umfang des Gesamtprojektes fallen die Zusatzkosten für eine Gestaltung, die sich in das Straßenbild der Lübecker Straße einfügt, kaum ins Gewicht, so daß sie dem Investor mit ruhigem Gewissen zugemutet werden können.
Eine hochwertige und angepasste Gestaltung liegt im öffentliches Interesse.

Der historische Altstadtcharakter unserer Plöner Innenstadt
muß gewahrt werden.

Ein sehr schönes Beispiel, wie der altstädtische Charakter eines ganzen Ortsteiles trotz neuer Gebäude erhalten bleiben kann, ist der Margarethenplatz in Flensburg. Der Platz liegt unmittelbar vor dem historischen Margarethenhof im malerischen Stadtteil Jürgensby. Bis zu seinem Abriß in die siebziger Jahre erstrecke sich hier ein Industriegebäude, danach wurde der Bereich als Parkplatz genutzt. Die Bebauung rund um den heutigen Margarethenplatz entstand in den Jahren 1995 bis 2003.

Auf dem Panoramabild des Margarethenplatzes sind gerade einmal drei alte Gebäude zu sehen. Der Margarethenhof selber und rechts davon ein Gebäude aus dem Jahr 1748 sowie das Gebäude rechts daneben.
140506_Margarethenhof_01_PanoramaDie nachfolgenden Aufnahmen zeigen sind etwas detaillierter:
140605_Margaretenhof_02140605_Margaretenhof_03Alle drei Aufnahmen zeigen eins:
Es geht, wenn man will.

Bericht über den Bericht

Ich hatte bereits am 09. Mai angekündigt, einen Bericht über den Bericht zu schreiben, den ich im letzten Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt gehalten habe.

Inhaltlich ging es um den Bebauungsplan 9 / Appelwarder. Dieser B-Plan hat zwei wesentliche Zielsetzungen. Zum einen solle der charakteristische Straßenzug erhalten werden, zum Anderen solle der rückwärtige Gartenbereich als Grünfläche erhalten bleiben. Daher wurde die Bebauung auf Baufelder entlang der Straße begrenzt. Im Gartenbereich sind damit nur Nebengebäude mit 30 Kubikmeter umbautem Raum zulässig.

Dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) lag in nicht-öffentlicher Sitzung ein Bauantrag für einen Schuppen vor, der die oben genannte Baugröße überschreiten sollte. Die Genehmigung eines größeren Baus durch den Kreis ist möglich, wenn die Stadt, hier der SteU, das Einvernehmen dazu gibt. Ich habe mich seinerzeit gegen die Erteilung des Einvernehmens ausgesprochen, weil damit ein Präzedenzfälle für weitere „Großschuppen“ auf den Nachbargrundstücken geschaffen wird. Außerdem schadet es der Glaubwürdigkeit der politischen Akteure, wenn man Pläne beschließt und Konzepte erstellen läßt, um kurz darauf die Festsetzungen und Empfehlungen zu mißachten und abweichende Entscheidungen zu treffen.
Das Einvernehmen wurde jedoch erteilt.
In meinem Bericht stellte ich heraus, daß mehrere Nachbarn Unterschriften gegen dieses Bauvorhaben gesammelt haben. Mit seiner Entscheidung hat der SteU ein Anlaß gegeben, durch den der nachbarschaftlichen Frieden nachhaltig gestört wurde. Ich wies darauf hin, daß die Mitglieder des Ausschusses hierfür die Verantwortung tragen.

Der Vorsitzende des SteU, Herr Bernd Möller, warf mir daraufhin vor, ich würde die Berichte mißbrauchen, um dem SteU Inkompetenz vorzuwerfen.
Das ist seine Interpretation. Gehässige Menschen könnten entgegnen, daß das in manchen Fällen noch die schmeichelhafteste aller möglichen Deutungen sein könnte.
Mir geht es darum, daß Vorgänge analysiert werden, damit man aus Fehlern lernen kann.
Und manchmal geht Lernen nur unter Schmerzen.
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Werbeanlagensatzung, Ausbaubeitragssatzung und personelle Veränderungen

In der gestrigen Ratsversammlung gab es drei Themenkomplexe. Die Werbeanlagensatzung, die Ausbaubeitragssatzung und personelle Veränderungen waren die bestimmenden Inhalte.

Da alle drei Themen den Umfang eines Gesamtbeitrages sprengen würden, werde ich nachfolgend in Einzelbeiträgen darüber berichten.

Städtebauliche Entwicklung in den Bereichen Tweelhörsten und Kreisfeuerwehrzentrale.

Dieses Thema wurde in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) als Tagesordnungspunkt 9 beraten.

Für den Bereich Kreisfeuerwehrzentrale sehe ich ein viel versprechendes Entwicklungspotential. Mit der Verlegung der Kreisfeuerwehrzentrale nach Preetz wird hier eine Fläche frei, die die Ansiedlung von Gewerbe zuläßt, wobei ich für die bestehenden Gebäude keine wirkliche Zukunft erkennen kann.
Der Flächennutzungsplan weist hier u.a. eine Gemeinbedarfsfläche (Feuerwehr) sowie eine Gewerbefläche aus. Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Die Verwaltung der Stadt ist der Auffassung, daß hier ein Innenbereich nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) besteht. Die Verwaltung des Kreises geht von einem Außenbereich nach § 35 BauGB aus. Wenn das so ist, ist die Erstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Da der Kreis Eigentümer der Fläche der Kreisfeuerwehrzentrale ist, sind ohnehin weitere Abstimmungen mit der Kreisverwaltung erforderlich. Darüber hinaus wäre es erfreulich, wenn sich die Wirtschaftsförderung des Kreises an der Suche für eine Lösung zur Nachnutzung beteiligt.
Ich habe in der Diskussion angemerkt, daß ich die Erstellung eines Bebauungsplanes für geboten halte, um eine verläßliche Planungsgrundlage zu haben, mit der die Stadt klar festlegen kann, welche Entwicklung in diesem Bereich gewünscht ist und die gleichzeitig für einen möglichen Investor Planungssicherheit schafft.
Im Endergebnis war sich der Ausschuß einig, hier einen B-Plan aufzustellen, sofern die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen und personelle Kapazitäten dies zulassen. Dabei war jedem klar, daß die Planungsarbeit nicht in diesem Jahr beginnen wird.
Ich persönlich halte das für einen Fehler. Die personellen Kapazitäten könnten sofort freigesetzt werden, wenn die höchst zeitintensiven und mittlerweile absehbar zum Scheitern verurteilten Planungen „Seewiesen“ beendet werden. Damit würden auch die hierfür eingeplanten Mittel freifallen, die dann in die Planungen für den Bereich Kreisfeuerwehrzentrale fließen könnten.
Ansonsten ist die Planung eine echte Investition in die Zukunft, so daß eine Restfinanzierung über Schulden aus meiner Sicht vertretbar ist.
Wichtig wär mir, in einem zukünftigen Bebauungsplan eine touristische und gewerbliche Nutzung mit maritimer Ausrichtung festzuschreiben.

Ausgangspunkt für Überlegungen zum Bereich Tweelhörsten war die Anfrage eines möglichen Investors, der hier einen Betrieb errichten wollte.
Der Bereich Tweehlörsten ist im gültigen Flächennutzungsplan für die Abfallentsorgung und die Abwasserbeseitigung vorgesehen. In Flächennutzungsplan sind die Zweckbestimmungen Klärwerk und Bauhof vermerkt. Tweelhörsten gilt als Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch). Damit sind hier nur so genannte „privilegierte“ Bauvorhaben zulässig. Dazu zählen unter anderem: Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Gartenbaubetriebe, Massentierhaltung, Betriebe zur Energieversorgung, Betriebe zur Abwasserentsorgung u.s.w. Soll hier Gewerbe wie zum Beispiel ein Baumarkt angesiedelt werden, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Die Ansiedlung von Gewerbe ist grundsätzlich zu begrüßen, sofern die betreffenden Betriebe ihre Gewerbesteuer auch in Plön bezahlen. Grundsätzlich bedeutet immer, daß Ausnahmen möglich sind, und das ist hier der Fall.
Ich habe mich in der Diskussion uneingeschränkt der Auffassung der Verwaltung in angeschlossen, daß die Ortseingangssituation an dieser Stelle sehr wichtig für das Landschafts- und Stadtbild ist. Es gibt in Schleswig Holstein kaum noch Städte, die an den Haupteingangsstraßen eine klare Stadtgrenze haben. Viele Städte „zerfransen“ an den Ortsrändern. Gewerbegebiete mit Supermärkten und Gebrauchtwagenhändlern sind häufig, wenn nicht sogar die Regel.
Ergänzend wurde diskutiert, die Flächen in der Hinterhand zu behalten, falls neue gesetzliche Vorschriften es erfordern, das Klärwerk zu erweitern. Hier könnte zum Beispiel die Reinigung des Abwassers von Medikamentenresten auf uns zukommen. Der Umstand, daß die Berücksichtigung dieses Bedarfes vielleicht erst in 20 oder 30 Jahren zum Tragen kommt, sollte nicht dazu verführen, die Flächen jetzt abzugeben. Sind sie einmal verkauft, überplant und bebaut, hat die Stadt keinen Zugriff mehr. Die Fraktionen – mit Ausnahme der CDU – stimmten dafür, hier bis auf weiteres nichts zu unternehmen.

Schwerpunktthema Hipperstraße

Schwerpunktthema Hipperstraße.

Der Ausbau der Hipperstraße bewegt im Moment die Gemüter und beschäftigt die Ausschüsse.
Dabei sind zwei Themenkomplexe zu unterscheiden. Die Gestaltung und das liebe Geld.
In der Sitzung des SteU am Mittwoch wurde von der ursprünglich beschlossenen Tagesordnung abgewichen, um den zahlreichen Anwohnern/-Innen und Eigentümern/-Innen die Möglichkeit zu geben, Ihre Fragen nach der Erläuterung der Verwaltungsvorlage zu stellen. Daher wurde der Tagesordnungspunkt Einwohnerfragestunde nach den Ausführungen der Verwaltung, aber vor der Beschlußfassung des Ausschusses zum Thema Hipperstraße eingeschoben.

Ich finde dieses Verfahren gut, da den Einwohnern und Einwohnerinnen die Möglichkeit gegeben wurde, sich gewissermaßen an der Diskussion zu beteiligen. Ich hätte mir ein ähnliches Verfahren bei den Seewiesen gewünscht. Dabei fand ich es auch völlig in Ordnung, daß sich hier auch Eigentümer an der Diskussion beteiligen konnten, die keine Plöner Bürger sind. Da der Ausschußvorsitzende versäumt hat zu fragen, ob die fragenstellenden Personen damit einverstanden sind, daß ihre Namen im Protokoll erwähnt werden, werde ich es hier auch nicht tun.

Zurück zum Thema:
Im Laufe des Verfahrens wurde die Kritik laut, daß die Eigentümer erst sehr spät informiert wurden. Das ist wohl zutreffend, allerdings besteht dazu auch keine Verpflichtung. Dazu kommt, daß das Thema seit über einem Jahr in mehreren Sitzungen öffentlich behandelt wurde. Die Tagesordnungen und die Protokolle der Sitzungen konnten im Internet nachgelesen werden.
Hier befinden wir uns in einem Spannungsfeld, das gerne mit Push und Pull bezeichnet wird. Welche Informationen muß die Verwaltung den Bürgern aktiv zur Kenntnis geben, welcher Aufwand ist dafür vertretbar? In wie weit kann man erwarten, daß sich die Bürgerinnen und Bürger selber informieren? Werden die Aushänge am Rathaus gelesen? Werden die Amtlichen Bekanntmachungen in der Regionalpresse gelesen? Welche Rolle fällt dem Internet heute und möglicherweise zukünftig zu?

Das erste Hauptthema war die Form des Ausbaus. Kern der Problematik ist, daß die Gebäude auf der westliche Straßenseite über keine Stellplätze verfügen. Die Bewohner müssen also auf der Straße parken. Der Bau der Gebäude wurde zu einer Zeit genehmigt, als der Besitz eines Autos noch nicht üblich war. Daher wurden in den Genehmigungen auch keine Stellplätze für Autos gefordert. Die Genehmigungen sind nach wie vor gültig, nachträgliche Auflagen sind juristisch nicht möglich. Die Eigentümer, zwei Wohnungsbaugesellschaften sind aus steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Gründen nicht bereit, Stellplätze einzurichten.
Daher parken die Autos auf der westlichen Straßenseite. Da nun auch die Autos immer größer und breiter geworden sind, reicht die Straßenbreite nicht mehr aus. In Folge fahren nicht nur LKW mit einem Rad auf dem Bürgersteig auf der östlichen Straßenseite. Da der Bürgersteig nicht für solche Belastungen ausgelegt ist, befindet er sich in einem schlechten Zustand.

Die ursprünglich auch vom Ausschuß verfolgte Lösung, Flächen von den westlichen Straßenseite zu erwerben, um die Straße zu verbreitern, scheiterte an der Bereitschaft der Eigentümer, diese Flächen zu verkaufen. Ein Ankauf von Flächen auf der östliche Seite erwies sich als unpraktikabel, da hierdurch viele private Stellplätze, die direkt an den Bürgersteig heranreichen, wegfallen würden. Zudem wären hier die Interessen von über 20 Eigentümern unter einen Hut zu bringen, was sehr schwierig ist und einer schnellen Lösung entgegengestanden hätte.

Damit blieb als einzige Lösung, den östlichen Bürgersteig so robust auszulegen, daß er auch mit einem Rad, auch z.B. vom Müllwagen, befahren werden kann. Dabei wurde nach anfänglicher Diskussion entschieden, auf einen hohen Kantstein zu verzichten, weil dieser den Belastungen des ständigen Überfahrens nicht dauerhaft standhält.
Glücklich war niemand mit dieser Lösung, weder Verwaltung noch die Selbstverwaltung, und schon gar nicht die Anwohner und Anwohnerinnen sowie mehrere Eigentümer.

Auch wenn die Stimmung wohl emotional geladen war, kamen aus den Reihen der Anwohnerinnen und Anwohner bzw. der Eigentümer und Eigentümerinnen mehrere Vorschläge, die von den Ausschußmitgliedern beraten und von der Verwaltung sehr umfangreich und sorgfältig untersucht wurden.

Dabei erwies sich, daß der Fußweg mit einer hohen Bordsteinkante auf der westlichen Seite verbleiben muß, um die Sicherheit des Schulweges zur Breitenauschule zu gewährleisten. Zudem hätte der Bordstein auf der östlichen Seite wegen der vielen Ausfahrten und Stellplätze über weite Srecken abgesenkt werden müssen.

Die Anlage von Parkplätzen auf wechselnden Straßenseiten würde die Autofahrer dazu zwingen, vorsichtiger zu fahren. Um die Durchfahrt von Versorgungsfahrzeugen und der Feuerwehr zu gewährleisten, wären zum einen ausreichend große Abstände zwischen den Parkflächen erforderlich gewesen, zum anderen wären die Bürgersteige an beiden Straßenseiten so zu bauen gewesen, daß sie auch befahren werden können. Dies hätte zu Kostensteigerungen, aber vor allem zum Verlust von Parkplätzen geführt, was auch keiner will.

Die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone ist nicht möglich, weil die Verkehrsaufsicht des Kreises dem nicht zustimmen wird. Dafür gibt es mehrere Gründe. Zum ersten ist das Verkehrsaufkommen zu groß, zum zweiten wird der hochbordige Bürgersteig auf der westlichen Seite für die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg benötigt und zur dritten widerspricht der Parkplatzbedarf diesem Lösungsansatz.

Wegen der Parkplatzsituation wurde auch der Vorschlag eines absoluten Halteverbotes verworfen. Dies hätte zu einer Verlagerung parkender Auto in die ebenfalls schon stark frequentierten angrenzenden Wohnbereiche geführt.

Eine Gewichtsbegrenzung für LKW, eine Umkehrung der Fahrtrichtung für die bestehende Einbahnstraße und eine Verbot, am Ende der Hipperstraße rechts abzubiegen, werden nicht umgesetzt, da diese Maßnahmen zu einer Verlagerung des Verkehrs in die Schillener Straße und zu zusätzlichen Belastungen in dem Bereich führen würden.

Das zweite Hauptthema war wieder das Geld. Nach Einschätzung der Verwaltung und auch der überwiegenden Mehrheit der Selbstverwaltung handelt es sich um eine Anwohnerstraße, auch wenn sie als Durchgangstraße für die angrenzenden Wohngebiete genutzt wird. Damit werden die Anwohner nach der alten Ausbausatzung 75 % der Kosten zu tragen haben, nach der neuen Ausbausatzung wären es sogar 85 %. Bei einer Kategorisierung als innerörtliche Verbindungsstraße wären es 10 % weniger. Ein Hauseigentümer führte aus, daß die zu erwartenden Kosten für ihn in keinem Verhältnis zum erwarteten Werterhalt oder Wertgewinn seiner Immobilie stehen würden. Seiner Forderung,  den Hauseigentümern dann wenigstens entgegenzukommen und die Straße nicht als Anwohnerstraße zu Kategorisieren, damit es günstiger wird, erteilte der Ausschußvorsitzende eine klare und deutliche Absage.

Diese Abage ist aus meiner Sicht völlig berechtigt. Auch wenn ich mich der Auffassung, die die CDU im letzten Hauptausschuß geäußert hat, anschießen kann, nämlich über die Straßenbreite hinaus klare Kriterien für die Einordnung der Straßen festzulegen, wird die Hipperstraße niemals als innerörtliche Durchgangs- oder Verbindungsstraße eingestuft werden, weil sie als Einbahnstraße keinen Verkehr in beide Richtungen zuläßt.

Als nächstes werde ich über die Berichte berichten, bevor ich auf die übrigen Tagesordnungspunkte eingehe.

Eine Woche, 3 Sitzungen

Nach den Ferien geht die politische Arbeit in Plön in dieser Woche wieder los.

Heute tagt der Hauptausschuß (HA). Hier wird es im Wesentlichen um den Tagesordnungspunkt 5 gehen, die Neufassung der Ausbaubeitragssatzung, oder im vollständigen Titel: „Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Plön“
Leider ist die Vorlage nicht im Bürgerinformationssystem nicht abgelegt, und ich habe auch keine Papierversion zur Hand. Soweit ich mich erinnere, geht es um eine Anhebung der Kostensätze, die vor dem Hintergrund der Haushaltssituation der Stadt erfolgen muß.

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt hat seit längerer Zeit nicht getagt. Daher ist die Tagesordnung sehr umfangreich.
Es wird erneut um die Hipperstraße gehen. Nach umfangreichen Prüfungen hat sich ergeben, daß die bisherigen Pläne ohne große Abweichungen durchgeführt werden müssen. Die Anregungen und Vorschläge aus der Bürgerschaft wurden geprüft, sie sind aber aus verschiedenen Gründen nicht umsetzbar.
Darüber hinaus wird über die Werbeanlagensatzung abzustimmen sein. Das ist nach meiner jetzigen Bewertung eine gute Arbeit, der ich zustimmen würde, wenn ich mit abstimmen dürfte.
Das dritte, und das vielleicht wichtigste Thema ist der Beschluß über das weitere Vorgehen bezüglich des Städtebauförderungsprogramms „Kleine Städte und Gemeinden“. Die vorgeschlagene Beendigung kann ich mittragen, wenn im Gegenzug die Arbeit am „Entwicklungskonzept östliche Innenstadt“ wieder aufgenommen wird. Ziel muß sein, die bestehenden Defizite in Bereich um den Bahnhof zu reduzieren und Entwicklungsperspektiven planerisch so weit zu entwickeln, daß auf Basis eines belastbaren Entwicklungskonzeptes Investoren gesucht werden können.
Der Punkt Flächennutzungsplan für den Bereich SRSV wurde in den letzten Monaten zum Teil sehr emotionell geführt, wobei die Entscheidung, die Änderung im Flächennutzungsplan nicht durchzuführen, vermutlich eine große Mehrheit findet.
Eine weitere, ebenfalls bedeutende Thematik ist die Städtebauliche Entwicklung im Bereich Tweelhörsten und Kreisfeuerwehrzentrale. Die Vorlage hierzu habe ich gerade per EMail angefordert, da ich noch kein Papierexemplar vorliegen habe und das Dokument im Bürgerinformationssystem noch nicht eingesehen werden kann.

An der Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) am Donnerstag werde ich nach jetzigem Planungsstand nicht teilnehmen, da dieser Termin sich mit anderen Terminen überschneidet.
hier wird es um die Zukunft der Schloßkonzerte gehen, für die nach der Reduzierung der Zuschüsse ein neues Konzept erforderlich ist.

Einwohnerfragestunde wirft Fragen auf.

In der heutigen Sitzung der Ratsversammlung wurden zwei Fragen gestellt.

Herr Gampert regte an, die Entscheidung über die Änderung der Sondernutzungssatzung zu überdenken und in der Fußgängerzone pro Geschäft ein Stellschild zuzulassen, sofern sie einen Abstand von einem Meter zum Kleinpflaster einhalten. Diese Stellschilder wären für manche Geschäftsleute wichtig und würden nicht mehr stören als die Gastronomie oder die Verkaufsauslagen.

Ich versuchte darauf hinzuweisen, daß diese Frage von der Tagesordnung genommen wurde, weil es in der Arbeit Verzögerungen gab und in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung erwähnt wurde, daß der Beschluß verschoben wird, um die Öffentlichkeit noch einmal zu beteiligen.
Schnell wurde ich darauf hingewiesen, dass es sich hier um die Sondernutzungsordnung handeln würde, die nach wie vor auf der Tagesordnung stände. Lediglich der Tagesordnungspunkt Werbeanlagensatzung sei verschoben worden. Das stimmte, hier hatte ich mich geirrt.
Der Vorsitzende des SteU, Bernd Möller fragte noch, auf welcher Sitzung des SteU ich gewesen wäre, eine weitere öffentliche Beteiligung würde es nicht geben, die Satzung hätte sechs Wochen ausgelegen.

Ich habe auf eine Erwiderung verzichtet, aber es war die Sitzung des SteU am 5. März. Ich habe anhand meiner Aufzeichnungen noch in derselben Nacht darüber berichtet.

Die zweite Frage betraf den Aufstellungsbeschluß des B-Planes für das Gebiet Gerberhof/Am Schwanensee. Hier ging es um den Erhalt der drei alten Buchen, die sich in dem Bereich befinden.
Der Vorsitzende des SteU führte aus, daß der Aufstellungsbeschluß getroffen worden sei, um alle Aspekte des Bauvorhabens im Planungsgang zu prüfen. Eine Entscheidung würde erst anschließend getroffen.
Aus der Verwaltung gab es eine ergänzende Antwort, die sich wie eine Bestandsgarantie für die Bäume anhörte. Das wirft Fragen auf, denn ich glaube, daß man das so zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen kann. Die Frage, ob die Bäumer erhalten bleiben oder gefällt werden, wird sich tatsächlich erst im Laufe des Planungsprozesses zeigen. Eine Entscheidung wird sicher durch die Verwaltung in enger Abstimmung mit der Selbstverwaltung vorbereitet. Eine Festlegung zum jetzigen Zeitpunkt kann es nicht geben.

Filetstück

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) wurde eine Vorlage der Verwaltung vorgestellt, in der es um die zukünftige Entwicklung von Flächen am Tweelhörsten und in der Ochsenkoppel ging. Freitag berichteten die KN unter der Überschrift „“Filetstück“ am See weckt den Appetit.“

In dem Bericht wird von einer Bauamtsleiterin gesprochen. In der Plöner Verwaltung gibt es kein Bauamt und damit weder eine Bauamtsleiterin noch einen Bauamtsleiter. Es gibt einen Fachbereich 3, Bauen und Liegenschaften. Dessen Leiter ist Herr Frahm. Ihm untersteht das Team 30, Bauen mit einer Teamleiterin.

In der Tat haben wir mit Tweelhörsten und Ochsenkoppel zwei Bereiche, die städtebaulich überdacht werden müssen.

Im Bereich Ochsenkoppel fallen mit der bevorstehenden Verlegung der Kreisfeuerwehrzentrale nach Preetz Flächen und Gebäude frei. Es ist gut, sich bereits jetzt Gedanken über die zukünftige Nutzung zu machen. In diesem Bereich liegen derzeit mit der Jugendherberge und dem Campingplatz Spitzenort die beiden Betriebe mit den höchsten Übernachtungszahlen in Plön sowie mit der Sirius Werft ein Unternehmen, das – soweit ich informiert bin – mit über 50 Arbeitsplätzen zu den größten gewerblichen Arbeitgebern vor Ort gehört. Hinzu kommen weitere gewerblich genutzte Flächen, u.a. eine Segelschule mit einem Bootsverleih, ein Segelverein und Kleingärten.
Eine zukünftige Nutzung sollte sich am bisherigen Bestand orientieren. Daher wäre es jetzt durchaus richtig, für diesen Bereich einen Bebauungsplan zu erstellen, der sowohl eine touristische wie auch eine gewerbliche Nutzung vorzieht, wobei die gewerbliche Nutzung auf Betriebe mit maritimen Bezug beschränkt bleiben sollte.
Zu befürchten ist aber, dass die erstbeste gute Idee aufgegriffen wird, bevor zu Ende gedacht wird, was denn an dieser Stelle das Richtige für die Stadtentwicklung wäre.
Zudem gehören die Flächen der Kreisfeuerwehrzentrale dem Kreis, dessen Preisvorstellung möglicherweise weit von der Preisvorstellung möglicher Kaufinteressenten entfernt ist. Aber das ist Spekulation.

Der Bereich Tweelhörsten ist unter einem anderen Aspekt zu betrachten. Hier haben wir es mit einer Ortseingangssituation zu tun, wie sie nur noch selten anzutreffen ist. In dem Bereich ist mit Neuland ein Betrieb vorhanden, der sich um die Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt kümmert. Hinzu kommen das Klärwerk sowie der Kompostplatz. Einige Wohnungen und Kleingärten sind ebenfalls vorhanden. Ich kann mir durchaus vorstellen, in diesem Bereich Gewerbe zu entwickeln, allerdings nur, wenn es sich in das Landschaftsbild einfügt. Definitiv nicht einfügen tuen sich Faultürme, die über die vorhandene Vegetation hinausragen oder Gebrauchtwagenhändler mit Flatterfähnchen und schmucken Boliden direkt am Straßenrand. Auch über den zukünftigen Verbleib von Neuland und des Kompostplatzes muß man sich Gedanken machen.
Im Bereich Tweelhörsten muß eine mögliche Entwicklung von Gewerbe eng begleitet und sorgsam gesteuert werden, um das Landschaftsbild und die intakte Ortseingangssituation zu bewahren. Nach meiner jetzigen Einschätzung kommt eine Gewerbeansiedlung an dieser Stelle nur über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan in Frage, und auch nur dann, wenn für Neuland und den Kompostplatz Lösungen vorhanden sind.

Die Diskussion im SteU wurde ziemlich schnell und zu Recht abgewürgt. Die Parteien nehmen den Entwurf mit in die Fraktionen, um über das Für und Wider in Ruhe zu diskutieren. Ich habe meinen Blog und bin natürlich für jeden Hinweis oder Vorschlag dankbar.

Umbesetzung nach Fraktionsaustritt

In der gestrigen Sitzung der Ratsversammlung wurden nach meinem Austritt aus der SPD Fraktion die Ausschüsse für Gesellschaftliche Angelegenheiten sowie für Stadtentwicklung und Umwelt mit Thorsten Pfau bzw. Uschi Soltau neu besetzt.
Auf Bitte der Verwaltung – die in Absprache mit der SPD-Fraktion im Vorfeld an mich herangetreten ist – habe ich meinen Verzicht auf den Sitz als Stellvertreter in der Schulverbandsversammlung erklärt, so dass diese Position ebenfalls neu besetzt werden konnte.
Da ich nicht auf meinen Sitz als Stellvertreter im Planungsverband Seewiesen angesprochen wurde, habe ich den Platz auch nicht zur Verfügung gestellt.
Das hat sich im Rahmen der Sitzung so ergeben, ich war selber ein wenig überrascht.
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder entzieht mir die Ratsversammlung auf der nächsten Sitzung das Mandat oder ich gebe es zurück, damit es dann neu besetzt werden kann. Das Ergebnis wird das gleiche sein. Daher werde ich meinen Verzicht wohl kurz vor der nächsten Ratsversammlung erklären. Mir geht es um Sachpolitik und darum, möhliche Mißstände aufzuzeigen und Fehlentwicklungen zu vermeiden, nicht um Klamauk.

Ich werde zukünftig als stimmloses Mitglied im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt sitzen. Da ich dort in der jüngeren Vergangenheit überwiegend mit der großen Mehrheit oder in Einzelfällen als einziger gegen Beschlussvorschläge gestimmt habe, wird sich faktisch wenig ändern.
In den anderen Ausschüssen habe ich Anwesenheits- und Rederecht, was im Wesentlichen der Position im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt entspricht.
In der Ratsversammlung bleibe ich stimmberechtigt.
In den Verbandsversammlungen werde ich zukünftig wie jede Bürgerinn und jeder Bürger im öffentlichen Teil anwesend sein dürfen. Zu Wort melden kann ich mich dann lediglich in der Einwohnerfragestunde. Aber auch das ändert faktisch nichts, denn im Planungsverband Seewiesen habe ich noch nie vertreten. Obwohl ich Vertreter war, bekam ich die Sitzungsunterlagen nicht übermittelt, die Teilnahme am nicht-öffentlichen Teil der Sitzung war mir verwehrt. Nach meiner Einschätzung wäre ohnehin eher die Hölle eingefroren, als dass Bernd Möller es dazu hätte kommen lassen, dass ich ihn dort vertrete. Die Vertretung in der Schulverbandsversammlung habe ich übernommen, weil sie im Rahmen der Aufgabenverteilung übernommen werden mußte. Der Schulverband ist aber nicht mein Interessenschwerpunkt.

Aus dem Einzelhandelskonzept

Ich habe in den letzten Tagen immer die Verträglichkeitsuntersuchung der CIMA zum Bau eines 1020 qm Marktes in der Lütjenburger Straße hinterfragt. Für mich hat der Neubau eines solchen Marktes eine ganz andere Qualität als der bestehende Markt mit seinen 550 qm. Es handelt sich um mehr als nur um die Erweiterung des bestehenden Marktes um 470 qm. Hier wird ein Nahversorger zum Discounter mit Supermarktqualität ausgebaut. Dieses Projekt ist nach meiner festen Überzeugung geeignet, dem SKY-Markt in der Innenstadt den Todesstoß zu versetzen, mit ungeahnten Folgen für die wirtschaftliche Entwicklung im gesamten Innenstadtbereich.

Ich wurde gefragt, woher ich meine Weisheit nehme.
Das ist einfach zu beantworten. Ich zitiere nachfolgend ohne weitere Kommentare aber mit Hervorhebungen in FETT aus dem Einzelhandelskonzept der CIMA vom 22. Dezember 2011, da im Bürgerinformationssystem auf folgendem Pfad zu finden ist:
Stadt Plön/Bürger&Rathaus/Ihr Rathaus/Ortsrecht der Stadt Plön/Sonstiges/Kommunales Einzelhandelskonzept für die Stadt Plön
bzw. unter:
http://ploen.active-city.net/city_info/webaccessibility/index.cfm?region_id=308&waid=25&item_id=843652&link_id=213634738&design_id=6461&keyword=2500&az=all&EpS=20&fsize=1&contrast=0

„Discounter (Ø 730 qm)
Supermärkte (Ø 1.020 qm)

Solitäre Nahversorger
– Lidl, Bullenwarder (D)
Aldi, Lütjenburger Straße (E)
– Nah & Frisch, Breslauer Straße (F)
– Edeka und Aldi, Fünf-Seen-Allee“

Sicherung der Nahversorgungssituation, Wettbewerbsoptimierung und behutsamer Ausbau in den bislang unterversorgten Gebieten: Angebotserweiterungen und -ergänzungen innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs sind – ggf. auch unter Einbeziehung von Flächen im Ergänzungsbereich der Innenstadt – grundsätzlich wünschenswert. Ziel ist insbesondere die Wettbewerbsoptimierung des bestehenden Nahversorgers. Hierzu sollte eine Erweiterung auf maximal 1.600 qm Verkaufsfläche angestrebt werden. In den übrigen Ortsteilen ist von Neuansiedlungen über 200 qm Verkaufsfläche abzusehen, allerdings sind Umsiedlungen oder Erweiterungen bestehender Anbieter möglich, solange es dadurch insgesamt zu einer Verbesserung der räumlichen Nahversorgungssituation kommt. Um eine verträgliche Entwicklung zu gewährleisten, sollte darüber hinaus die Gesamtverkaufsfläche für Discounter auf maximal 800 qm … begrenzt werden.“

„Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die dauerhafte Sicherung der Nahversorgungsfunktion der Innenstadt, die durch die Vergrößerung des bestehenden Sky-Marktes erreicht werden kann.“

„Darüber hinaus fungiert der Lebensmittelmarkt Sky sowohl als Nahversorger für die Wohnbevölkerung als auch als wichtiger Frequenzbringer.“

„In 25 teilnehmenden Betrieben wurden rund 15.000 Kunden des Plöner Ein-zelhandels befragt. Die Daten des einzigen beteiligten Nahversorgers Sky, dessen Kunden den mit Abstand größten Teil der Befragten stellten, gehen zwar in die Kaufkraftstromanalyse und die Berechnungen zum Marktgebietes ein, werden in den folgenden Grafiken jedoch nicht mit ausgewiesen. Wegen der hohen Anzahl der dort gezählten Kunden würde die Einbeziehung dieser Daten das Gesamtergebnis zu stark dominieren.“

„Die etwa 1.000 qm Verkaufsfläche des Marktes liegen deutlich unter der heute marktgerechten Größe für Lebensmittelvollsortimenter und erschweren Sky damit eine wettbewerbsfähigen Auftritt.“

„In der Gesamtschau der wirtschaftlichen Eckdaten ergibt sich damit für die nächsten Jahre eine im besten Fall gleichbleibende, wahrscheinlich jedoch eher schmaler werdende Nachfrageplattform für den Einzelhandel.

„Um nicht langfristig Kaufkraft an andere Standorte zu verlieren, ist aus Sicht der CIMA neben einem gezielten Ausbau von Einzelhandelsangeboten vor allem ein qualitativer Ansatz zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt wichtig.“

Die Innenstadt ist von zentraler Bedeutung für den Einzelhandelsstandort Plön.“

„Im periodischen Bedarfsbereich liegt die Zentralität bei 139 %. Damit ist nicht nur die Versorgung der Plöner Bevölkerung mit Waren des kurzfristigen Bedarfs gesichert, sondern dieser Wert ist auch ein Hinweis darauf, dass die Stadt ihrer raumordnerischen Funktion – die Versorgung der Bevölkerung des Nahbereichs mit Artikeln des periodischen Bedarfsbereich –offensichtlich in großen Teilen gerecht werden kann.“

Dank des ansässigen Lebensmittelmarkts und zahlreicher Bäcker, Apotheken, Drogerieanbieter und Spezialitätenläden übernimmt die Innenstadt auch eine wichtige Nahversorgungsfunktion.“

„Auch im Bereich der Grundversorgung der Plöner Bevölkerung spielt die Innenstadt eine immense Rolle.“

Um Umsatzverdrängungen aus der Innenstadt zu vermeiden, sollte jede Ausweisung von Verkaufsflächen außerhalb dieses Bereiches deshalb genau geprüft werden.“

Für die Bevölkerung der Stadt Plön ist die Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs bei einer Handelszentralität von 139 % im periodischen Bedarfsbereich (116 % bei einer Berechnungsgrundlage von 12.867 Einwohnern) quantitativ mehr als gesichert. Im Lebensmitteleinzelhandel liegt die Zentralität sogar bei 144 %.“

„Daraus ergibt sich insgesamt ein relativ ausgewogenes Verkaufsflächenverhältnis und eine Discounterquote von 40 %. Dieser Wert befindet sich nach Erfahrung der CIMA noch in einem Bereich, der für eine ausgewogene Angebotsqualität spricht; der Anteil sollte allerdings nicht mehr weiter steigen.“

Viele viele Themen

Heute stand in der Zeitung, dass der Schulverband ca. 300000,– Euro an Zuschüssen, die für die energetische Sanierung der Breitenauschule zur Verfügung gestellt wurden, zurückzahlen muss, weil es einen Fehler bei der Ausschreibung gegeben hätte. Öffentlich geworden ist dies, weil eine Nachbargemeinde bereits Geld in ihren Haushalt eingestellt hat, um ihren Anteil an der Rückzahlung abzudecken.
Dass der Vorsitzende der Schulverbandsversammlung, unser Plöner Bürgermeister, sich hierzu nicht äußern will, ist verständlich. Schließlich wird ja, wie die KN berichtet, noch geprüft, ob ggf. der Architekt in Regress genommen werden kann.
Der gesamte, sehr komplexe  Vorgang wurde in der letzten Schulverbandsversammlung ausführlich dargestellt und diskutiert. Wegen der noch ausstehenden Regress-Prüfung habe auch ich mir bislang auf die Zunge gebissen und noch keine Details zu dem Thema öffentlich gemacht.
Ich denke, dass dies der richtige Weg ist. Der Schulverband sollte in dieser Angelegenheit die Möglichkeit haben, hier als erstes an die Öffentlichkeit zu treten.

Heute wurde mir ein neues Betriebsprogramm auf meinen Rechner im Büro aufgespielt. Das war um ca. 13:00 Uhr. Die Installation mit allem drum und dran sollte 3 – 4 Stunden dauern, war aber um 20:00 Uhr immer noch nicht abgeschlossen. Nachdem ich alle Arbeiten erledigt hatte, für die ich keinen Rechner benötigt, habe ich mich in zwei Bücher zum Thema „Kadettenanstalt“ vertieft. Dazu werde ich wohl in Kürze einen Beitrag schreiben.

Auch vom „Schauplatz“ Seewiesen gibt es Neues zu berichten, aber dazu komme ich erst, wenn das Thema „Verträglichkeitsgutachten ALDI Lütjenburger Straße” abgearbeitet ist.

Jetzt setze ich mich noch einmal schnell an das Einzelhandelskonzept der CIMA für Plön. Schließlich will ich heute im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt gut vorbereitet sein.
Termin: Mittwoch, 18:00 Uhr im Rathaus. Ich freu mich drauf.

Offene Fragen, keine Antworten.

In meinem Beitrag am 15. Mai hatte ich darauf hingewiesen, dass ich in der Ausschusssitzung die Antworten auf die Fragen erwarte, die ich in der Ratsversammlung gestellt hatte und deren Beantwortung der Herr Bürgermeister mir für die Sitzung im SteU zugesagt hatte.
Die Antworten habe ich nicht erhalten. Sie sollen aber schriftlich vorliegen, die Übermittlung per EMail wurde mir für Donnerstag in Aussicht gestellt. Bislang konnte ich aber keinen Eingang verzeichnen, und es ist mittlerweile Freitag geworden.
Aus dem Berichten der Verwaltung war jedoch zu entnehmen, dass der Planungsverband Seewiesen in einer seiner nächsten Sitzungen das Thema Folgekostenkalkulation beraten wird. Bleib zu hoffen, dass es hierzu auch zu einem positiven Beschluss kommt. Mich würde durchaus interessieren, welche Kosten  in 20 bis 30 Jahren auf die Stadt zukommen, wenn durch ein Überangebot Leerstände entstehen. Außerdem wäre interessant zu wissen, wie der Einfluß des Baugebietes  Seewiesen auf die Entwicklung der Immobilienpreise von professioneller Seite eingeschätzt wird.
Ein anderes Thema ist die Antwort auf die Frage, welches Ergebnis die Untersuchung zum Zukünftigen Wohnraumbedarf, die derzeit durch die Kreisverwaltung vorbereitet wird, erbringen wird. Vor allem wäre interessant zu wissen, ob die Stadt eigene Untersuchungsziele für diese Untersuchung formuliert hat, was sie hätte tun können.
Offenbar ist es so, dass die 210 Wohneinheiten, die noch im Landesentwicklungsplan stehen, deutlich zu hoch angesetzt sind und derzeit von der Landesplanung überprüft werden und voraussichtlich deutlich nach unten zu korrigieren sind. Obwohl dies mittlerweile langläufig bekannt ist, operieren die Planer der Seewiesen immer noch unwidersprochen mit dieser Zahl.

In meinem Beitrag vom 15. Mai hatte ich darauf hingewiesen, dass mein Bericht über die Sitzung des Planungsverbandes Seewiesen nicht dem Protokoll beigefügt war. Es wurde in der Sitzung am Mittwoch nachgereicht und soll auch in der Niederschrift enthalten sein, die noch in das Bürgerinformationssystem ALLRIS eingestellt wird.

Das Protokoll der Informationsveranstaltung vom 26. Februar, das den Bürgern zugesagt war, konnte ich im ALLRIS auch noch nicht finden. Aber es sind ja noch zwei Werktage bis zur nächsten Sitzung des Planungsverbandes m kommenden Dienstag.

Über die restlichen Tagesordnungspunkte der Sitzung des SteU vom 15. Mai werde ich in einem gesonderten Beitrag eingehen. Im Moment rückt der Wahlkampf mehr und mehr in den Vordergrund. Die Flyer sind gedruckt und stehen zur Verteilung bereit, auch das Paket mit den Kugelschreibern ist eingetroffen. Samstag ist Infostand.

Vorbereitung auf den SteU heute

Einer der wichtigsten Bestandteile der Ausschussarbeit ist die Genehmigung des Protokolls. Hier werden die Grundlinien der Diskussion und die gefassten Beschlüsse dokumentiert. Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) am 10. April hatte ich über die Sitzung des Planungsverbands Seewiesen berichtet.
In dem Zusammenhang hatte ich gebeten, meinen Bericht zu Protokoll zu nehmen und eine Kopie an die Verwaltung übergeben. In der mir vorliegenden Niederschrift über die Sitzung vom 10. April wird mein Bericht unter Punkt 3.13 zwar erwähnt, erwähnt wird auch, dass er dem Protokoll beigefügt wird, aber leider ist dies nicht erfolgt.
Dazu fallen mir im Moment nur 2 Erklärungen ein. Entweder wurde es einfach vergessen, was ein bedauerlicher Fehler wäre, oder es wurde bewusst nicht beigefügt, weil auf erhebliche Schwächen in der Planung hingewiesen wird, die man am liebsten totschweigen will. Bei der Hast, mit der jetzt versucht wird, das Vorhaben Seewiesen über die Runden zu retten, will ich das leider nicht ausschließen. Möglicherweise lässt sich hieraus später eine Haftung, ggf. sogar eine persönliche Haftung der Entscheidungsträger ableiten.

In der Ratsversammlung hab ich dann zwei Fragen zu dem Themenkomplex gestellt, deren Beantwortung mir der Herr Bürgermeister für den kommenden SteU zugesagt hat. Die Fragen können in meinem Beitrag vom 29. April nachgelesen werden.
Ich bin gespannt.

Außerdem sollte das Protokoll der Informationsveranstaltung vom 26 Februar bis zur nächsten Sitzung des Planungsverbands Seewiesen – sie findet nächsten Dienstag statt – vorliegen und im Bürgerinformationssystem ALLRIS eingestellt sein. Dort konnte ich es bislang noch nicht finden. Aber es sind ja noch drei Werktage Zeit. Mal sehen, ob die Zusage einhalten wird.

Weitere Tagesordnungspunkte sind die Bauruine in der Appenrader Straße, die Grünflächen in der Stadt, die Werbeanlagensatzung und der Ausbau der Hipperstraße.

Bericht B-Plan Seewiesen

Wie im meinem gestrigen Beitrag erwähnt, habe ich im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt über die Sitzung des Planungsverbandes Seewiesen berichtet. Während man sich als Bürger in der Einwohnerfragestunde immer in einer schwachen Position befindet, stellt es sich als Mitglied in einem Ausschuß anders dar.
Meinen Bericht hatte ich schriftlich vorbereitet, verlesen und an die Verwaltung übergeben, damit es im Protokoll später keine Irritationen über die Inhalte geben kann. Dabei traf sich besonders gut, dass die Verwaltung keinen eigenen Bericht über die Sitzung vorbereitet hatte.

Nachfolgend mein Bericht im Wortlaut:

Ich habe gestern an als Bürger an der Sitzung des Planungsverband Seewiesen teilgenommen.

Im Rahmen der Fragestunde habe ich drei Fragen gestellt, die ich hier nicht wiederholen werde, da sie in meinem Blog www.ingo-buth.de oder später auch im Protokoll der Sitzung des Planungsverbandes nachgelesen werden können.

Die verschiedenen Antworten aus dem Kreis des Ausschusses lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1. Es ist nicht beabsichtigt, eine Folgekostenkalkulation für das Baugebiet Seewiesen zu erstellen, um zu ermitteln, welche Kosten langfristig auf die Stadt zukommen werden und welche Auswirkungen die Schaffung des Überangebotes auf die Entwicklung der Immobilienpreise in Plön und Rathjensdorf haben wird.

2. Es liegen noch keine klaren Vorstellungen vor, wie sich der Planungsverband und damit die Stadt Plön und die Gemeinde Rathjensdorf gegen mögliche finanzielle Risiken aus dem Erschließungsvertrag absichern will.

3. Die Landrätin des Kreises Plön hat eine Untersuchung beauftragt, mit der der zukünftige Wohnraumbedarf aller Gemeinden und Städte des Kreises nach Art und Umfang, Qualität und Quantität ermittelt werden soll. Die Ergebnisse werden im Herbst erwartet. Der Planungsverband ist nicht gewillt, die Ergebnisse abzuwarten und hat die Aufstellung des B-Planes beschlossen.
In dem Zusammenhang äußerte der Vorsitzende des Planungsverbandes, der Plöner Bürgermeister, dass er von der Untersuchung keine Kenntnis hat.
Die Teamleiterin 30, Frau Kricheldorff bestätigte einen telefonischen Kontakt mit Herrn Schäfer vom Kreis.
Meine heutige Rückfrage beim Kreis hat ergeben, dass der Kreis mehrfach telefonisch und schriftlich in Form von EMails an die Stadt herangetreten ist.

Zur Klärung des Sachverhaltes und der Fragen, die durch die  unterschiedlichen Aussagen aufgeworfen werden, werde ich in den nächsten Tagen eine schriftliche Anfrage an die Verwaltung stellen.