SteU schiebt Entscheidung über Seewiesen

Am gestrigen Mittwoch tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU). Die Tagesordnungspunkte 7. und 8. standen in direktem Zusammenhang mit den Planungen für das Neubaugebiet Seewiesen. Sie wurden auf Antrag von Herrn Dr. Erdtmann (FWG) von der Tagesordnung genommen. Nachdem ich am Dienstag in der Sitzung des Planungsverbandes nach Akteneinsicht beim Kreis darauf hingewiesen hatte, daß in Rathjensdorf 22 Baugrundstücke entwickelt werden können und es dazu bereits konkrete Gespräche gegeben hat, stehen wir vor einer völlig veränderten Situation. Herr Dr. Erdtmann betonte, daß hier entscheidungsrelevante Informationen vorenthalten wurden und die neu entstandene Lage erst einmal in Ruhe bewertet werden müsse. Herr Evers (FWG) fragte dann nach, was eigentlich unser Bürgermeister von dem Vorgang gewußt hat. Der Antrag wurde mit 6 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen (CDU) angenommen.
Ich habe den Eindruck, daß wir hintergangen werden sollten und bin daher ein wenig auf Krawall gebürstet. Bei der Behandlung der Anträge wäre ich vermutlich zu Hochformen aufgelaufen, aber es ist richtig, daß jetzt erst einmal in Ruhe ermittelt werden kann, wie der neue Sachstand zu bewerten ist.

Zum Thema Städtebauförderung berichtete die Teamleiterin 30 (TL 30), daß die Interessenbekundung zeitgerecht beim Land eingegangen ist, die Stadt Plön aber nicht in den engeren Kreis aufgenommen wurde.
Die Einladung der zuständigen Bearbeiterin in den SteU, um das Verfahrens und die Möglichkeiten zu erläutern, sei vom Land nicht angenommen worden.
Schade, aber ich werde an dem Thema dran bleiben.

Herr Gampert (FWG) berichtete, daß er befürchtet, daß der Parnaßturm bauliche Mängel aufweist. Er hat mehrere Stellen mit Korrosionserscheinungen festgestellt und dokumentiert. Der Herr Bürgermeister entgegnete, daß für eine weitere Beurteilung ein Kostenrahmen erstellt werden müsse. Herr Melzer (CDU) betonte, wie wichtig der Turm als Wahrzeichen der Stadt und als Aussichtsturm für den Tourismus ist.
In dieser Aussage und Bewertung kann ich ihm nur zustimmen.

Weiterhin berichtete Herr Gampert, daß die Pflasterarbeiten in der Lübecker Straße mangelhaft ausgeführt worden seinen, daß sich aber trotz seiner Hinweise niemand darum gekümmert hat. Gewährleistungsfristen seien abgelaufen, zusätzliche Kosten würden entstehen und die provisorischen Ausbesserungsarbeiten wären nicht fachgerecht. Das Wasser läuft nicht ab und führt zu Folgeschäden.

Darüber hinaus berichtete Herr Gampert, daß ihm zu Ohren gekommen sei, daß der Landesbetrieb für Straßenbau am Lärmschutz entlang der innerörtlichen Umgehung planen würde und bat um Ermittlung eines Sachstandes.

Herr Melzer (CDU) fragte nach, warum die Arbeiten an der Brücke über die Schwentine nicht im Zusammenhang mit der Errichtung des Baugebietes Gänsemarktviertel erfolgen. Hierzu wurde ausgeführt, daß die Brücke dringend überholt werden müsse und man nicht warten konnte.

Der Bebauungsplan 7c (Gänsemarktviertel) ging reibungslos durch. Ich bemerkte, daß die Formulierung „Fenster seien mindestens an drei Seiten von Wandflächen zu umgeben“ dazu einlädt, aus zwei stehenden Fenstern zwei liegende zu machen. Die TL 30 bot an, die Frage bis zur nächsten Ratsversammlung zu klären. Das ist dann so weit in Ordnung und der Planung wurde bei einer Enthaltung zugestimmt. Damit ist der Weg zum Beschluß des Bebauungsplanes in der Ratsversammlung frei.
Nach meiner Auffassung wird hier ein wesentlicher Beitrag zur Innenraumentwicklung geleistet und die mantrahaft wiederholte Aussage: „in Plön gibt es keine geeigneten Flächen“ widerlegt.

Mit den Tagesordnungspunkten 7 und 8 wurden einige Straßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet und anschließend in die Satzung der über die Straßenreinigung aufgenommen.

Im letzten öffentlichen Tagesordnungspunkt habe ich für die AG Fahrrad über den Sachstand der Arbeit am Entwurf für das Fahrradwegekonzept der Stadt Plön berichtet. Ich denke, der Bericht darüber würde diesen Beitrag sprengen. Daher werde ich in den kommenden Tagen einen eigenen Text dazu erstellen.

Alles in allem, eine gelungene Sitzung.

Chance für Städtebauförderung gewahrt

Ich habe im Februar im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt den Antrag gestellt, ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) in Auftrag zu geben. Dabei wurde ich von FWG, FDP und Bündnis90/Die Grünen unterstützt, insbesondere im Hinblick auf die Bereitstellung der erforderlichen Mittel.
Dieses Konzept ist wichtig, um in den Genuß von Zuschüssen aus der Städtebauförderung zu kommen. Ich halte das für wichtig, da wir in den Bereichen “Bahnhofsviertel”, Fegetasche und Spitzenort echten Entwicklungsbedarf bzw. Entwicklungspotential haben.
Die Vorlage der Verwaltung, die uns im letzten Ausschuß vorgelegt wurde, erläuterte noch einmal die Zusamenhänge zwischen ISEK und dem Städtebauförderungsprügramm “Kleine Städte und Gemeinden”.
Dabei habe ich auch angesprochen, daß ich die Darstellung des Aufwandes für übertrieben halte. Um hier Klarheit zu schaffen bat ich darum, zur nächsten Sitzung des SteU die zuständigen Fachleute aus dem Innenministerium und von einem Erschließungsträger, z.B. der BIG Städtebau, einzuladen, damit wir uns aus erster Hand erkundigen können. Der Ausschuß hat beschlossen, diesem Vorschlag zu folgen das Interesse der Stadt Plön an der Aufnahme in das Städtebaufürderungsprogramm an das Innenministerium zu melden. Eine Entscheidung ist damit noch nicht getroffen, aber immerhin hält die Stadt sich diese Option offen.

Die Kieler Nachrichten hatten gestern über diese Entscheidung berichtet. Im selben Bericht ging es auch um die Seewiesen, aber dazu werde ich mich in einem späteren Beitrag äußern.

Weitere Berichte aus dem SteU vom 17. Februar 2016

Bündnis 90/Die Grünen und die FWG haben in einem Dinglichkeitsantrag gefordert, die Verkehrssituation vor dem ALDI-Markt durch die Einrichtung eines Einfädelungsstreifens sicherer zu machen. Wie die Diskussion ergab, hat es einen solchen Einfädelungsstreifen bereits gegeben hat. Er wurde offenbar überteert. Da dieser Streifen mit einem Pott Farbe und einem Pinsel – also mit geringem Aufwand – wiederhergestellt werden kann, wird nunmehr angestrebt, hier schnellstmöglich eine Lösung umzusetzen.
Diese Maßnahme wäre ein erstes Ergebnis der AG-Fahrrad, das umgesetzt wird.

Die Veränderungssprerre im Bereich Eutiner Straße wird für ein Jahr verlängert. Dieser Tagesordnungspunkt wurde – soweit ich mich erinnere – einstimmig oder mit einer Gegenstimme beschlossen.

Die Verwaltung stellte die Planung für die Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen an den öffentlichn Straßen und Wegen vor. Die vorgestellten Unterlagen erschienen mir durchaus schlüssig. Die CDU sah noch Abstimmungsbedarf bei der Priorisierung der Maßnahmen.
Darüber kann man gerne reden, alles in allem erscheint mir die Planung aber sehr durchdacht.
Nachdem das Vorziehen der Investitionsmaßnahmen „Ulmenstraße/Steinbergweg/Hipperstraße“, was auf Antrag der CDU erfolgte, bereits zu erheblichen Verzögerungen bzw. zum Stillstand der übrigen Maßnahmen geführt hat, würde ich jetzt einfach mal die Finger vom Plan lassen. Man kann aus Fehlern ja auch lernen.

Der Berichtsteil war sehr umfangreich. Ich fasse mich so kurz ich kann und hoffe, nichts zu vergessen:

– In wie weit die Ausbaukosten für die Umstellung der Beleuchtung auf LED durch Anwohnerbeiträge auch auf die Grundstückseigentümer*innen umgelegt werden kann, ist nicht abschließend geklärt, da die Rechtsprechung zu dm Thema relativ neu ist und noch viel Raum für Interprettionen läßt.

– Zur Verbesserung der Breitbandversorgung will die TELECOM neue Verteilerkästen aufstellen. Diese Kästen sollen im öffentlichen Raum entstehen und liegen teilweise auf Fußwegen. Die Verwaltung muß die Standorte erst einmal azeptieren, das die TELECOM einen Rachtsanspruch daruf hat. Die FWG will das nicht akzeptieren und wird noch einmal nachprüfen, ob es dazu keine Ausnahmen gibt. Die Aufstellung der Verteilerkästen auf Fußwegen stellt für sie eine nicht akzeptable Beeinträchtigung dar.

– Die Bahn wird im Rahmen der Ertüchtigung der Bahnstrecke Kiel-Lübeck im Bereich des Strandweges umfangreiche Bauarbeiten durchführen. Dabei wird es erforderlich sein, auch im Bereich unterhalb des Schlosses Spundwände wie unterhalb des Bahnhofes zu bauen. Es besteht Einigkeit, daß vor dieser Maßnahme keine Arbeiten am Strandweg durchgeführt werden.
Für Diskussion sorgte die Aussage, daß die Bahn beabsichtigt, die Unterführung unterhalb des Schlosses zu schließen.

– Der Landesbetrieb für Straßenbau beabsichtigt, die B 76 erst im kommenden Jahr zu renovieren.
Die Verschiebun gerfolgt, um die Erreichbarkeit der Landesgartenschau in Eutin, die in diesem Jahr stattfindet, nicht zu beeinträchtigen.
Dazu mine ich: Erstens eine richtige Entscheidung, und zweitens die Möglichkeit für den nächsten Bürgermeister, noch einmal beim Land über einen Umbau der B 76 auf den Standard einer innerörtlichen Durchgangsstraße hinzuwirken. Dies wäre auch im Hinblick auf den Lärmschutz und die Gestaltung der Lärmschutzwände sehr wünschenswert.

– Am 15. Februar 2016 gab es einen Meinungsaustasch zum Thema „Verbesserung der Kooperation im Stadt-Umland Verhältnis“.

– Am 15. März 2016 wird der Planungsverband Seewiesen tagen.
Kommentar: Ich bin ja mal sehr gespannt, ob es den Planerinnen und Planern gelingen wird, eine glaubwürdige Begründung für das Neubaugebiet zurechtzutüfteln, die auch vor der Kreis- und Landesplanung Bestand haben wird. Dazu wird mehr erforderlich sein als Kreativität und gaaaanz viel Phantasie. Ich bin sehr zuversichtlich, daß das schief geht. Schade um die Arbeitszeit.
Auf jeden Fall bin ich bei der Sitzung dabei.

– Die Initiative schönes Plön (ISP) beabsichtigt, je ein Element der Sitzbänken an den Bäumen am Markt durch ein Gartenelement für Blumen zu ersetzen. Die Stadt soll das Material bereitstellen, die Herstellung soll durch „Land in Sicht“ erfolgen. Für die Pflege sollen der Bauhof und Sponsoren sorgen. Der Bürgermeister wollte eine Zustimmung des SteU, der Vorsitzende erklärte, daß unter dem Tagesordnungspunkt Berichte keine Entscheidungen getroffen werden. Die Entscheidung wäre aber reines Verwaltungshandeln, der Bürgermeister könne sie alleine treffen.
Damit ist der Weg für diese Verschönerungsmaßnahme frei. Ich finde es gut. Vor einiger Zeit bereits hatte ich bereits einen Antra gestellt, Blumenampeln in der Innenstadt anzubringen. Leider scheiterte der Ansatz. Ich hoffe, daß die ISP mehr Glück hat. Vor allem auch , weil die Zusammenarbeit mit „Land in Sicht“ bei der Sandkiste vor der Kirche schon so gut geklappt hat.

– In Sadtheide werden einige Bäume, die sich selbst ausgesät haben und auf Grundstücksgrenzen stehen, auf Stock gesetzt. Der Umweltschutzbauftragte berichtete, daß er keine Bedenken gegen diese Maßnahme hat.

– Frau Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) berichtete über die Arbeit am der AG Fahrradverkehrskonzept. Es liegt ein erster Entwurf vor, den die AG jetzt gerne mit der Verwaltung abstimmen möchte. Sie bat um die Vereinbarung eines Termins.

– Der Kollege Melzer von der CDU nutzte den Teil Berichte, um von der Verwaltung eine beschleunigte Bearbeitung des Flächennutzungsplanes Seewiesen zu fordern. Offenbar ist ihm klar geworden, daß dieser Verfahrensschritt zwingend erforderlich ist, damit der Bebauungsplan rechtswirksam wird. Erstaunlicherweise wurde sein Anliegen selbst von der TL 30 zurückgewiesen, obwohl sie sonst den Endruck erweckt, als sei das Baugebiet für sie „gesetzt“. (Für Sie und alle anderen Interesseierten vielleicht schon, rechtlich ist es aber ein ergebnisoffenes Verfahren.) Zuerst müsse der Bebauungsplan erstellt werden, erst dann sei es sinnvoll, dessen Ergebnisse in den Flächennutzungsplan einzuarbeiten.

– Im Anfragenteil wurde über die Verschmutzung mit Styropor berichtet, die in Folge des ALDI-Abrisses aufgetreten ist. Es wurde nachgefragt, wer für die Beweitigung zuständig ist. Der Bürgermeister betonte, daß hier das Verursacherprinzip gilt und der Bauherr – also ALDI – für die Beseitigung verantwortlich sei. Ich gehe einmal davon aus, daß er sich nunmehr mit ALDI in Verbindung setzen wird oder seine Verwaltugn damit beauftragt.

– Die letzte Anfrage beschäftigte sich mit der Werbeanlagensatzung. Es wurde gefragt, ob die Werbeanlagen im Geldungsbereich der Satzung bereits auf Zulässigkeit überprüft wurden und ob Altanlagen, die ohne Genehmigung entstanden sind und nach der neuen Satzung nicht genehmigt werden dürfeten, bereits erfaßt wurden.
Die Verwaltung wird hierzu in Zusammenarbeit mit der Bauaufsicht des Kreises eine Besandsaufnahme machen. Bevor die Bauaufsiht bei nicht genehmigten und nicht genehmigungsfähigen Anlagen einschreitet, soll erst mit den Betroffenen gesprochen werden.
Das ist gut und richtig so.

Fahrradverkehrskonzept

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, eine AG Fahrradwegekonzept zu gründen.
Ich gehöre dieser Gruppe an, die gestern erstmalig zusammenkam. Die Sitzung, an der auch Angehörige des ADFC teilnahmen, zeichnete sich durch eine sehr sachliche und kooperative Zusammenarbeit aus. Unser Ziel ist, die Situation für Radfahrer und Radfahrerinnen in Plön zu verbessern.
Unser Fahrradwegenetz ist unter den Aspekten Fremdenverkehr und innerörtlicher Nahverkehr zu betrachten. Es ist gar nicht so schlecht, aber es gibt strukturelle Schwächen und einen Nachholbedarf bei der Instandhaltung und Pflege.
Ich freue mich auf die weitere Arbeit und bin gespannt, ob sich etwas, und wenn ja was, bewegen läßt.

Und was berichtet die KN?

In den letzten beiden Tagen habe ich mich ein wenig über die Berichterstattung der KN geärgert, besonders über den Bericht über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt. Eigentlich kann man von der Lokalredaktion erwarten, daß sie die Verwaltungsstruktur im Plöner Rathaus kennt. Sie sollte eigentlich wissen, daß wir seit der Umstrukturierung der Verwaltung, also schon mehrere Jahre, kein Bauamt mehr haben. Die bauamtstypischen Aufgaben werden durch das Team 30 wahrgenommen. Das Team 30 wird duch eine Teamleiterin geführt, nicht duch eine Bauamtsleiterin. Aus welchem Gund die KN hier falsche Bezeichnungen verwendet, kann ich nur vermuten, Unkenntnis, Schluderigkeit oder Bequemlichkeit wären drei von vielen Erklärungsversuchen.
Vermutlich brauche ich nicht zu erwähnen, daß ich die damalige Umstrukturierung der Verwaltung für eine Fehlentscheidung gehalten und dagegen gestimmt habe. Ich habe mich in der Vergangenheit wiederholt dazu geäußert. Wie sich im Verlauf der Zeit gezeigt hat, hatte ich mit allen Befürchtungen leider recht.

Oh manno,

eigentlich müßte ich gleich 3 Themen beackern:
1. Den Weihnachtsbrief des PSV-Vorsitzenden an die Mitglieder des Vereins,
2. Die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt und
3. Die Reaktion des Betriebsrates auf die Verlesung der Stellungnahme zum Gemeindeprüfungsbericht in der letzten Ratsversammlung.

Fangen wir hinten an. Der Bericht des Gemeindeprüfungsamtes enthielt eine Vielzahl von Kritikpunkten. Ich will da zwei Kategorien unterscheiden: Ursachen und Symptome. Die Ursachen sind strukturell bedingt und liegen nach meiner Auffassung im Verantwortungsbereich des Bürgermeisters. Bei der Abstellung der Ursachen teile ich die Kritik der Fraktionen und der FDP-Vertreterin in einigen Punkten. Einer der Hauptgründe für die Stagnation in Plön ist in der Tat das Fehlen eines modernen und aktuellen Stadtentwicklungskonzeptes, zumindest von Teilkonzepten „Fegetasche“, „Östliche Innenstadt“ und „Spitzenort“. Stadtentwicklung und Wirtschaftförderung gehören nach meiner festen Überzeugung in einer Stabsstelle direkt dem Bürgermeister unterstellt.
Der geäußerte Vorwurf, der BM könne im Bezug auf die Stadtentwicklung mal selber tätig werden, trifft völlig ins Leere. Es wäre Aufgabe des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt und der Ratsversammlung, die Erstellung entsprechender Konzepte zu beschließen.
Die Verwaltungsstruktur ist und bleibt allerdings Angelegenheit des Bürgermeisters.
Einige der geäußerten Kritikpunkte betreffen Fehler, die nun mal gemacht werden, wenn gearbeitet wird, andere basieren nach meiner Einschätzung auf struktuerellen Schwächen. Hier hat der Herr  Bürgermeister nach seiner Aussage bereits dafür gesorgt, dass diese Fehler abgestellt werden. Das ist in Ordnung, aber nur ein herumdoktern an den Symptomen.
Besonders schräg fand ich aber die Äußerungen, die im Bezug auf den Düvelsbrook (Gelände der Schützengilde) geäußert wurde. Ich kann mir das wie folgt vorstellen: Mit einem Blick in die Ratsversammlung wird man feststellen, daß hier einige Gildebrüder vertreten sind. Als es um das Grundstück ging, hat es – soweit ich mich erinnere – zahlreiche Äußerungen in der Öffentlichkeit und der Presse gegeben. In einen solchen Fall kann man davon ausgehen, daß ein solches Thema auch hinter den Kulissen diskutiert wird, möglicherweise in einer Form, die geeignet ist, eine Entscheidung vorwegzunehmen, die dann nur noch als Beschlußvorschlag ausformuliert und in der Vorlage dem Ausschuß und der Ratsversammlung zum Beschluß vorgelegt wird. Jetzt von der Verwaltung zu fordern, die eine Begründung für die Entscheidung mit einer Auflistung aller Vor- und Nachteile nachzuliefern befremdete mich bereits in der Sitzung der Ratsversammlung, da die Entscheidung seinerzeit ja eine Entscheidung der Ratsversammlung war. Vielleicht würde hier ein Blick in die alten Vorlagen helfen.
Es mußte jedem klar sein, oder es hätte jedem klar sein müssen, daß dieser Tagesordnungspunkt eine Steilvorlage für die Presse sein muß, insbesondere für Herrn Kuhr, dessen Berichterstattung in den letzten Monaten immer wieder Anlaß zur Kritik war, auch in der Ratsversammlung.
Es mußte jedem klar sein, oder es hätte jedem klar sein müsse, daß ein solcher Vorgang erneut Unruhe bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus auslöst.
In der Tat ist die Vermutung, das Spektakel stände im Zusammenhang mit der Bürgermeisterwahl im kommenden Jahr, sehr nahelieged.
Alles in allem fand ich den gesamten Vorgang mehr als unwürdig.

Zum Thema zwei, der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am Mittwoch dieser Woche.

Die Verwaltung berichtete, daß das Verwaltungsgericht gegen den Bau einer Mall in Schwentinental entschieden hat, weil dieser Bau einen schädigenden Einfluß auf den Handel im Umland, ausdrückich auch in Plön, hat.
Da der befürchtete Kaufkraftverlust bei 6 % liegt, frage ich mich natürlich, welchen Einfluß das Urteil auf die Genehmigung des ALDI-Neubaus an der cke Lütjenburger Straße / B 76 hat, wo ein  Kaufkraftverlust für die Innenstadt in ähnlicher Höhe erwartet wird.
Es wäre an der Zeit zu prüfen, ob diese Fehlentwicklung noch zu verhindern ist.

Die Verwaltung berichtete auch über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Straßenbeleuchtung. Die vorhandene Beleuchtung soll durch energiesparende LED-Beleuchtung ersetzt werden. Dadurch lassen sich die Energiekosten jährlich um ca, 85.000,– Euro senken. Es handelt sich um eine Investition, die sich über den Verlauf mehrerer Jahre rechnen wird und zu erheblichen Reduzierungen bei der CO2 Emission führt.
Für die Umrüstung soll in drei Phasen erfolgen. Als erstes werden die Verkehrsknotenpunkte aufgrund des besonders hohn Energieverbrauches in Angriff genomme. Hier können über 80% Energie eingespart werden. Daher ist eine Förderquote von 31,25 % möglich. In einer zweiten Phase sollen die HQL-Lampen ersetzt werden. Weil Einsparungen von über 70 % möglich sind, kann mit einer Förderquote von 20 % gerechnet werden. Durch den Ersatz der NAV-Lampen läßt  sich nur weniger als 70% Energie einsparen, hier wird es keine Förderung geben.
Zu klären ist auch, in wie weit Kosten auf die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer umgelegt werden können.

Ein weiterer Bericht der Verwaltung handelte von einen Ortstermin im Bereich des Bebauungsplanes Gänsemarktviertel. Hier ging es besonders um Flucht- und Rettungswege. Möglicherweise ist das Bauvorhaben nur zu realisieren, wenn die drei großen Buchen gefällt werden, um dort einen Wendehammer für Feuerwehr, Krankenwagen und Entsorgungsfahrzeuge zu bauen. Die Verwaltung wollte im Ausschuß vorfühlen, ob der Ausschuß einer solchen Lösung zustimmen würde. Ich halte dieses Vorgehen für berechtigt, weil die Fällung von alten Bäumen ein Politikum ist.
Nach meiner Meinung wäre der Verlust der Bäume sehr bedauerlich, letztendlich könnte ich dem aber zustimmen, wenn es keine andere Lösung gibt und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle erfolgen. Hier sind alle Möglichkeiten ergebnisoffen zu prüfen.
Die Stimmung im Ausschuß war geteilt. Die CDU war verhalten für eine Prüfung, die anderen Kolleginnen und Kollegen äßerten sich nicht, der Umweltschutzbeauftragte bezog eine klare Position für den Erhalt der Bäume.

Frau Kauf kündigte an, daß Bündnis 90 / Die Grünen einen Antrag stellen werden, der die Erarbeitung eines Radwegekonzeptes für Plön zum Inhalt hat. Sie schlug dazu die Bildung einer Arbeitsgruppe vor. Das Thema soll in der Ausschußsitzung im Januar auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Die Tagesordnungspunkte B-Plan Johannisstraße und B-Plan Appelwarder wurden von der Tagesordnung abgesetzt.
Beim Appelwarder hätte es, wäre es nach der Verwaltung gegangen, einen erneuten Beschluß zur Auslegung geben müssen, um Solaranlagen im Appelwarder auszuschließen. Aus meiner Sicht ist das unnötig, da Solaranlagen optisch nicht viel anders zu bewerten sind als Velux-Fenster. Aus meiner Sicht wäre das Verbot von Solaranlagen oder deren Regulierung eine Überregulierung. Wirklich wichtig ist, daß mit der B-Plan-Änderung rote, nicht glasierte Ziegel vorgeschrieben werden.
Bei der Johannisstraße bin ich der Ansicht, daß dieser B-Plan endlich weiter bearbeitet und endlich  ausgelegt werden muß. Wie einige Ausschußmitglieder zu einem späteren Zeitpunkt feststellen mußten, kann man Gestaltung über einen B-Plan festschreiben; wenn man keinen hat, entstehen Gebäude, die einem nicht gefallen.
Eine Gestaltungssatzung für die Johannisstraße, so wie von der Verwaltung vorgeschlagen, hat nicht die rechtliche Wirkung wie ein Bebauungsplan. Darüber hinaus schafft ein Bebauungsplan für die Eigentümerinnen und Eigentümer Klarheit, was in den Hinterhöfen noch an baulicher Entwicklung möglich ist. Dadurch steigert sich zum einen der Wert der Grundstücke, zum anderen kann das als Impuls für die weitere Entstehung von Wohnraum im Innenstadtbereich wirken.

Herr Erdtmann erkundigte sich noch, ob die Bonität des Seewieseninvestors überprüft wurde. Die TL 30 antwortete, daß das vom Verfahren her nicht vorgesehen sei und erst erfolgt, wenn die Erschließungsverträge abgeschossen werden.
Also nie, denn ich bin der festen Überzeugung, daß es im Leben nicht gelingen wird, den zwingenden Bedarf für die Seewiesen nachzuweisen, so viel Phantasie man auch in die Begründung einfließen läßt. Aber dazu habe ich ja schon am 11. November 2015 etwas geschrieben.

Über das dritte Thema werde ich noch eine Nacht schlafen.

Bericht aus dem SteU

Die heutige Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) begann mit einem Tiefschlag für die CDU. In Bestreben, jetzt Schwung in die Causa Seewiesen zu bringen hatte sie den Antrag eingebracht, dieses Vorhaben mit höchter Priorität zu bearbeiten.
Der Ausschußvorsitzende Herr Möller (SPD) begründete, warum dieser Antrag unzulässig ist. Der Bebauungsplan ist Sache des Planungsverbandes Seewiesen. Im übrigen darf die Politik (Selbstverwaltung) nicht in den Kompetenzbereich der Verwaltung hineinentscheiden, weil wir keine Magistratsverfassung haben.
Auch die Verwaltung schloß sich dieser Auffassung an, gestützt auf eine Bewertung der Kommunalaufsicht des Kreises.

Öffentliche Berichte der Verwaltung:

Der B-Plan 7c/Gerberhof wurde öfffentlich ausgelegt. Die Anregungen und Bedenken werden jetzt abgewogen. Bezüglich der Anfahrt der Müllentsorgung und der Berücksichtigung der Belange der Feuerwehr besteht noch weiterer Abstimmungsbedarf.
Aufgrund der zahlreichen Änderungen wird es Anfang nächsten Jahres zu einer erneuten Auslegung kommen.

Der B-Plan 16a/Eutiner Straße. Die Vermesungsarbeiten sind beauftragt, die Bauleitplanung soll beauftragt werden. Die Ausschreibung ist vorbereitet.

Die Instandsetzung der Gerberbrücke hat sich aufgrund von Materialengpässen verzögert. Aufgrund der jetzt absehbaren winterlichen Verhältnisse soll die Instandsetzung im kommenden Frühjahr beginnen.

Die Initiative Schönes Plön wird sich mit der Verwaltung abstimmen, um weitere Flächen entlang der B 430 zu bepflanzen.

Es werden vorerst keine Schilder aufgestellt, die darauf hinweisen, dass das Füttern von Enten verboten ist. Zum einen soll ein Schilderwald im naturnahen Raum verhindert werden, zum anderen wird bezweifelt, dass diese Maßnahme einen nennenswerten Einfluß auf das Vorkommen von Zerkarien hat.
Der Hinweis, dass die Fütterung auch Ratten anlockt, wurde aufgenommen.

Der Umweltbeauftragte wies darauf hin, dass die Nutzung von Streusalz in Plön nur in Ausnahmefällen (Eisregen und ähnlich) zulässig ist. Hierzu wird ein Informationsblatt aus dem Jahr 1992 überarbeitet. Das überarbeitete Informationsblatt wird dann verteilt.
Streusalz ist im wesentlichen verantwortlich für die Schädigung von Straßenbäumen. Bei längerer Verwendung dringt es ins Grundwasser ein. Über das Oberflächenwasser gelangt es direkt in die Seen. Zudem ist Streusalz schlecht für die Pfoten der Hunde und anderer Vierbeiner, befördert die Korrosion an den Autos und schädigt Betonkonstruktionen.

Ein Anwohner hat sich mit der Anregung an die Stadt gewandt, durch eine Beschneidung der Platanen in der Eutiner Straße gegen die dort ansässige Krähenkolonie vorzugehen. Dazu wurde von der Verwaltung und vom Umweltbeauftragten ausgeführt, dass die bestehende Krähenkolonie sich nicht vergrößert hat und der Bestand an Saatkrähen zurück geht. Eine Vernichtung der Nistmöglichkeiten wird dazu führen, dass die Krähen in einem anderen, möglicherweise dichter besiedelten Bereich, eine neue Kolonie gründen. In der nächten Ratsversammlung soll es hierzu einen ausführlichen Bericht geben.

Die nächste Sitzung des SteU wird nicht am 02., sondern am 16. Dezember 2015 stattfinden.

Einer der Tagesordnungspunkte war die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED. Die urspüngliche Stimmung im Ausschuß ging dahin, die Umrüstung sofort zu beginnen und auf die Beantragung von Zuschüssen zu verzichten, weil die Kosteneinsparungen durch den niedrigen Energieverbrauch in etwa so hoch sind wie die zu erwartenden Zuschüsse bei einer späteren Realisierung. Herr Höpfner (SPD) wies aber darauf, dass bei diesem Vorgehen die Gefahr besteht, dass der Stadt die Fehlbedarfszuweisungen gekürzt werden, wenn mögliche Zuschüsse nicht beantragt werden. Obwohl ich ursprünglich für eine schnellstmögliche Umsetzung ohne Zuschussbeantragung war, habe ich meinen Beitrag nach diesen Bedenken zurückgezogen. Letztendlich wurde für ein Lampenmodell und die Beschaffung mit Beantragung der Zuschüsse entschieden.

Danach ging es um die Durchsetzung von Satzungen, also von städtischen Gesetzen. In der Verwaltungsvorlage wurde augeführt, dass alle “Verstöße gegen die Festsetzung von Bebauungsplänen oder andere Satzungen … nur von der unteren Bauaufsicht des Kreises Plön nach pflichtgemäßem Ermessen geahndet werden können. Die untere Bauaufsicht wird tätig, wenn sie durch die Satzungsgebende Gemeinde oder durch die Öffentlichkeit auf einen Verstoß aufmerksam gemacht wird.”
Bezüglich der Werbeanlagensatzung soll nun festgestellt werden, welche Werbeanlagen ohne Genehmigung geschaffen wurden und nach dem jetzigen Stand auch nicht genehmigungsfähig sind. Bevor die Bauaufsicht eingeschaltet wird, sollen die Eigentümer von der Stadt angeschrieben werden. Dies ist eigentlich reines Verwaltungshandeln und nicht Sache des Ausschusses. Mit dem Beschluss stärkt die Selbstverwaltung aber das beabsichtigte Vorgehen der Verwaltung. Ich meine, das ist gut so.

Entscheidung über die Seewiesen

Aus übergeordneten persönlichen Gründen kam das Bloggen in den letzten Wochen deutlich zu kurz, und das wird zumindest in den nächsten zwei Wochen auch so bleiben.

Heute gibt es dennoch einen Beitrag, weil der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt am kommenden Mittwoch, dem 9. September um 1800 im Rathaus tagt. Bündnis 90/Die Grünen haben den Antrag gestellt, den Planungsverband Seewiesen aufzulösen und die Bauleitplanung für das Projekt zu beenden. Die SPD hatte bereits vorher einen entsprechenden Beschluß auf ihrer der Mitgliederversammlung gefasst und scheint diesen geschlossen umzusetzen. Die FWG ist uneins und die Position der FDP kann ich im Moment nicht einschätzen. Die CDU steht noch geschlossen zu dem Vorhaben.

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ist vernünftig und folgerichtig. Die demographische Entwicklung und alle Vorhersagen zur mittelfristigen Bevölkerungsentwicklung und zum zukünftigen Wohnraumbedarf sprechen für den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen.

Im Entwurf der Innenraumpotentialanalyse wurde eindeutig nachgewiesen, dass ausreichend Flächen für eine bedarfsgerechte Innenraumentwicklung vorhanden sind. Das gilt vor allem, wenn die Stadt sich entscheiden könnte, eine aktive Inneraumentwicklung zu betreiben. Aber selbst ohne aktive Wohnraumentwicklungsstrategie sind in den letzten 3 Jahren im Innenbereich über 80 Wohneinheiten entstanden. Im Gänsemarktviertel werden in Kürze vermutlich 40 bis 60 weitere Wohneinheten entstehen.

Nach meiner Meinung ist es ein Skandal, dass eine aktive Innenraumentwicklungstrategie in der abschließenden Innenraumpotentialanalyse mit keinem Wort mehr erwähnt wird. Stattdessen empfiehlt das überarbeitete Gutachten die Schaffung eines Neubaugebietes als Option. Da wundert es mich auch nicht, dass der empfohlene Umfang des möglichen Neubaugebietes annähern der Planung Seewiesen entspricht, zumindest, was den Plöner Anteil an dem Projekt betrifft.

Die Entscheidung für eine aktive Innenraumentwicklungsstrategie wäre eine Entscheidung, die man tatsächlich als Entscheidung für eine  Stadtentwicklungspolitik bezeichnen könnte. In den vergangenen 10 Jahren gab es in Plön kaum Entscheidungen, die etwas mit bewußter Stadtentwicklungspolitik zu tun hatten. Mittel- bis langfristig sollte die Wohnqualität im Innenbereich verbessert werden. Neubaugebiete auf der grünen Wiese wie die Seewiesen müssen vermeiden werden, um Überkapazitäten zu vermeiden, die der Stadt und ihren Bürgerinnen und Bürgern in 20 bis 30 Jahren teuer zu stehen kommen werden.

Dazu kommt, dass das Neubaugebiet Sewiesen in einem Bereich entstehen soll, der völlig zu Recht unter Landschaftsschutz steht. Zudem sind noch offene Naturschutzfragen zu klären. Die beim Kreis eingereichten Unterlagen waren anscheinend so unzureichend, dass die untere Wasserbehörde sich außerstande sah, hierzu überhaupt Stellung zu nehmen.

Darüber hinaus sehe ich die Gefahr, dass an der Bundesstraße 76 ein Gewerbegebiet entstehen wird, wenn das Neubaugebiet erst einmal realisiert ist. Es ist zwar zutreffend, dass dort im Moment nichts geplant ist. Es sollte aber jedem bewußt sein, dass das, was gemacht werden kann, irgendwann auch gemacht wird. Wo es um viel Geld geht, haben Wirtschaftsinteressen einen langen Atem.
Wenn wir erst einmal ein Gewerbegebiet mit Tankstelle, Supermarkt und Gebrauchtwagenhändler mit Flatterfähnchen am Ortseingang stehen haben, ist der besondere Reiz der Landschaft in der Ortseingangslage unwiederbringlich verloren.

Allein die CDU steht noch geschlossen hinter den Seewiesenplanungen. Sie hat einen eigenen Antrag zu dem Tagesordnungspunkt eingebracht, den sie kurz vor der Sitzung öffentlich gemacht und – mein Respekt, sehr geschickt – über die Presse verbreitet hat. Die CDU fordert die Fortführung der Planung. Begründet wird dies unter anderem damit, so junge Familien nach Plön zu locken. Gleichzeitig wird argumentiert, dass für U3 Kinder nicht ausreichend Betreuungsplätze bereitstehen und man in Kooperation mit den Umlandgemeinden entsprechende Plätze auf den Dörfern anbieten muss. Auch wenn diese Aussage nur verdeutlichen soll, wie attraktiv Plön als Wohnort ist, diese Argumentation als Ganzes ist in sich nicht schlüssig, außer man verbindet sie mit der Forderung zur Schaffung neuer Betreuungsplätze. Das tut aber niemand, weil die zusätzlichen Kosten für neue Betreuungsplätze sehr hoch sind. (Anm.: Nach meiner Vermutung werden die Zusatzkosten durch die zusätzlichen Einnahme von mehr Geldern aus Schlüsselzuweisungen nicht gedeckt. Diese Aussage kann ich im Moment aber nicht mit Zahlen belegen).

Die CDU argumentiert, dass jetzt ein Bedarf besteht, der durch die Seewiesen gedeckt werden kann und soll. Das in der Vergangenheit vorgetragene Argument, man solle die Makler zum Bedarf fragen, verdeutlicht nur, dass die CDU nachhaltige Stadtentwicklungspolitik mit kurzfristigen Wirtschaftsinteressen verwechselt. Mich verwundert dieses Argument ohnehin, weil es geeignet ist, daraus den Vorwurf abzuleiten, die Plöner CDU würde Klientelpolitik betreiben. Natürlich werden die Makler bestätigen, dass ein Bedarf an Baugrundstücken besteht und sie viel mehr Grundstücke vermitteln könnten. Diese Aussage trifft wohl auch zu, ist meiner Meinung nach aber auch ein Stück interessengeleitet, denn schließlich verdient der Makler mit jeder Vermittlung. Wer schon einmal Courtage gezahlt hat, weiß, welchen Preis die Vermittlungsleistung hat. Langfristige Betrachtungen zur Stadtentwicklung und das Gemeinwohl werden sich in aller Regel mit den wirtschaftlichen Interessen der Makler decken. Daher ist der Ansatz, die Makler zu fragen, nach meiner Meinung so zu bewerten, als würde man die Frösche fragen, wie man ihren Sumpf am besten trockenlegt.

Langfristig angelegte Überlegungen kann ich im Antrag der CDU nicht erkennen, außer, dass Bevölkerungswachstum zum politischen Ziel an sich verklärt wird. Der Umstand, dass die Stellungnahmen des Kreises und der Landesplanung die Entwicklung eines Neubaugebietes Seewiesen sehr kritisch betrachten, wird von der CDU inhaltlich nicht berücksichtigt. Sehr umfangreiche und sorgfältige Untersuchungen wie die kleinräumige Bevölkerungs- und Haushaltsprognose wurden in der Vergangenheit mit dem Hinweis abgetan, dass der Wert von Prognosen fragwürdig sei. Was passiert, wenn man sich über die Meinung von Fachleuten hinwegsetzt, wird uns in Hamburg gerade mit der Elbphilharmonie vorgeführt.

Ich gehe davon aus, dass die stimmberechtigten Mitglieder des SteU den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU und eine Stimmer der FWG annehmen werden. Die nächste Entscheidung über den Fortgang der Planung wird dann die Ratsversammlung treffen. Über den Ausgang der Abstimmung in der Ratsversammlung wage ich keine Vorhersage, außer, dass sie knapp wird. Um eine Frage aus Rathjensdorf zu beantworten, was passiert, wenn die Abstimmung für eine Fortführung ausfallen sollte: Das Verfahren wird sich weiter zäh und langwierig hinziehen, bis es irgendwann doch scheitert.

Ich setze mich für die sofortige Beendigung des Projektes Seewiesen ein, bevor noch mehr Arbeitszeit und Aufwand für die überflüssige Fortführung der Planung vergeudet wird.

Zahlenwerk Seewiesen

Vor kurzem wurde ich darauf angesprochen, dass die Zahlen in der Presse über die Innenraumpotentialanalyse, die in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt präsentiert wurde, nur sehr schwer verständlich wären.

Ich versuche es einmal in Kürze:

Ausgehend von den Ergebnissen der Volkszählung 2011 (Mikrozensus) und der Kleinräumigen Wohnraumanalyse (2014) wurde für Plön bis zum Jahr 2030 ein zusätzlicher Bedarf von 130 Wohneinheiten (WE) festgestellt.

Seit 2011 wurden in Plön bereits 80 Wohneinheiten fertiggestellt, so dass rechnerisch nur noch ein Bedarf für zuätzlich 50 Wohneinheiten bis 2030 besteht. Das hat der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt nachvollziehbar vorgerechnet.
Diese vergleichsweise einfache Überschlagsrechnung wird in der Innenraumpotentialanalyse nicht berücksichtigt und stellt damit deren gesamte Glaubwürdigkeit in Frage.

Stattdessen geht die Potentialanalyse auch im Jahr 2015 noch von einem Bedarf von zusätzlichen 130 Wohneinheiten aus.

In der Analyse wird von der Annahme ausgegangen, dass der Bedarf zu ca. 60% durch Mehrfamilienhäusern und zu ca. 40% durch Einfamilienhäusern gedeckt werden sollte (rechnerisch 78 WE bzw. 52 WE). Es handelt sich um eine Annahme, weil die Grundlagen für eine plausible Begründung fehlen, wie im Dokument ehrlicherweise angemerkt wird.

Die Innenraumpotentialanalyse weist schlüssig nach, dass der Bedarf für Wohneinheiten in Mehrfamilienhäuser aus dem vorhandenen Potential bis 2030 gedeckt werden kann, auch ohne neues Planungs- bzw. Baurecht zu schaffen.

Für Wohneinheiten in Einfamilienhäuser werden 113 Potentialflächen ermittelt, auf denen nach derzeit gültigem Recht gebaut werden dürfte. Die Analyse geht davon aus, daß 25% der Flächen realistisch bis 2030 entwickelt werden können. Das wären 28 Wohneinheiten.

Damit wäre noch Baurecht für 24 Wohneinheiten zu schaffen, um den gesamten Bedarf von 52 Wohneinheiten in Einfamilienhäusern vollständig zu decken. Es wurde Potentialflächen für weitere 100 Wohneinheiten festgestellt, für die durch die Erstellung von Bebauungsplänen Baurecht geschaffen werden kann. Wenn auch hier die Realisierungsquote mit nur 25% angesetzt wird, wären das weitere 25 Wohneinheiten.

Zusammenfassend stellt die Potentialanalyse fest, dass der Bedarf für Einfamilienhäuser grundsätzlich aus dem vorhandenen Potential gedeckt werden kann.

Die 25% Realisierungswahrscheinlichkeit ist die Variante, die voraussichtlich realisierbar ist, ohne dass die Stadt sich bemüht, eine eigenen „Mobilisierungsstrategie“ zu entwickeln.

Die Variante mit einer Mobilisierungsstrategie, mit der sich deutlich höhere Realisierungswahrscheinlichkeiten erreichen lassen, wird nicht mehr betrachtet. Das ist verwunderlich, weil es bereits erfolgreiche “Best Practice” Beispiele gibt. Bei Auswahl dieser Variante wäre der Bedarf mehr als gedeckt. Warum diese Variante in dem Dokument, das dem Ausschuß vorgelegt wurde, nicht mehr berücksichtigt war, erschließt sich mir nicht. Im Arbeitsentwurf war sie noch enthalten.

Der Kunstgriff, über die eigentliche Fragestellung einer Potentialanalyse hinaus noch den Bedarf für ein Neubaugebiet mit 20-30 zusätzliche Wohneinheiten in den Raum zu stellen, ist faktisch nur möglich, wenn man sich auf die niedrigst mögliche Realisierungsquote beschränkt; so wie es hier geschenhen ist.

Beide Umstände berechtigen aber durchaus zu der Frage, ob hier nicht eine interessengeleitete Einflußnahme stattgefunden haben könnte.

Mittlerweile dürfte klar sein, dass es mit der politischen Mehrheit für die Seewiesen eng wird. Nur die CDU steht noch hinter dem Investor.
Früher hieß es mal: Seewiesen nur mit See. Da es keinen See geben wird, hätte das Projekt schon beendet sein sollen. Zumindest, wenn man sich ab und an Gedanken um seine Glaubwürdigkeit machen würde.
Soweit ich mich erinnere hieß es auch, wir machen das Projekt nur, weil wir alle dahinter stehen. Das ist mittlerweile auch nicht mehr der Fall. Trotzdem wird an den Seewiesen weitergetüftelt.
Um gegenüber dem Partner Rathjensdorf Klarheit zu schaffen, soll  in der Ratsversammlung im September über das Verbleiben Plöns im Planungsverband abgestimmt werden. Wenn es keine Mehrheit mehr gibt, wäre das das Aus für dieses überflüssige Projekt.
Wenn nicht, wird das ohnehin zum Scheitern verurteilte Projekt die Verwaltung weiter unnötig beschäftigen und langsam vor sich hinsiechen.

“Gerberhof”, Brief an den SteU

Vor kurzem erhielten die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt einen Brief zum Thema Gerberhof. Ich habe die Absenderin angeschrieben, ob ich den Inhalt des Briefes in meinem Blog veröffentlichen darf. An dieser Stelle bedanke ich mich für die freundliche Genehmigung:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Paustian,
sehr geehrte Damen und Herren Fraktionsvorsitzende und Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt!

Bitte verzeihen Sie mir, dass ich Ihre Zeit kurz in Anspruch nehme, aber wenn ich daran denke, dass der Gerberhof bald für immer verschwindet, überfällt mich Wehmut. Ich bin eine „Plönerin im Exil“, musste meine Heimatstadt verlassen, weil sie keinen Arbeitsplatz für mich hatte. So kann ich die Veränderungen aus der Distanz betrachten. Es ist oft schwierig, Veränderungen aus der Nähe wahrzunehmen, weil sie langsam und stetig erfolgen. Der Gerberhof ist zwar vom Denkmalschutz aufgegeben worden, aber er könnte gerettet werden. Polen haben Danzig sogar aus Schutt und Asche wieder aufgebaut. Was für ein Glück!
Das Geld und die wirtschaftliche Kraft, das historische Gebäude wiederherzustellen, habe ich nicht. Und zweifellos sind schöne neue Wohnungen, die der Investor bauen will, einschließlich der Arbeitsplätze, die er damit schafft, ein Segen für die Stadt.
Trotzdem erkenne ich eine Bestätigung meiner etwas nostalgischen Sichtweise schon darin, dass Plön sich als traumhaft gelegene Stadt bezeichnet und mit dem Schloss als Wahrzeichen wirbt. Wenn Herr Fielmann sich der Sache nicht angenommen hätte, wäre das Schloss heute vielleicht in demselben Zustand wie der Gerberhof. Warum sind uns denn historische Gebäude so wichtig? Paris ist ein einziges Museum derartiger Gebäude, man hat mehr als ein Stadtviertel aus den Ruinen wieder auferstehen lassen. Aber genauso wichtig ist jeder Heimatort und für uns Plön, einst eine wahre Perle, in der unsere Vorfahren gelebt und gewirkt haben. Es sind unsere eigenen Wurzeln, um die es hier geht, um den Zauber und die Geborgenheit, die die Bauten unserer Vorfahren ausstrahlen.  Aus gutem Grund werden auf der Homepage der Stadt Urlauber und Besucher  mit dem Slogan „Shoppen im historischen Ambiente“ angesprochen. Eine Stadt, die einst Residenz der Plöner Herzöge und des dänischen Königs war, sollte ihrem Ruf auch gerecht bleiben. Ein Gerberhof!  Welche Stadt kann mit so einem Kulturgut aufwarten? Und in der Regel gewinnt alles, was rar ist, mit fortschreitender Zeit noch an Wert, ist also eine Investition in die Zukunft. Daher ist meine Hoffnung, dass man wenigstens die Fassaden wieder aufbauen könnte. Sonst bleibt nur, den Gerberhof in allen Details zu fotografieren, so dass spätere Generationen ihn wieder aufbauen können, wenn es für sie von Bedeutung sein sollte. Heimatliebe, Pflege der eigenen Wurzeln, Erkenntnis der eigenen Kultur und Identität gibt die Kraft und die Differenzierungsfähigkeit, um auch die Eigenheiten anderer Kulturen zu erkennen und wertzuschätzen.
Ich wünsche Ihnen ganz viel Glück und gutes Gelingen bei dieser schwierigen Aufgabe, die kleine Stadt Plön zu erneuern
und den ihr eigentümlichen Charakter zu erhalten.

Viel Erfolg und herzliche Grüße aus Niebüll

Heinke Wölk-Koopmann

Den Steinbergweg nicht vergessen

Fast hätte ich ihn vergessen, den Steinbergweg, über den in der gestrigen Sitzung des SteU auch beraten wurde. Er soll zusammen mit der Ulmenstraße saniert werden. Ich sehe für die Sanierung des Steinbergweges in dem Bereich, wo er steil zum Schösee abfällt, erhebliche finanzielle Risiken. Wenn in diesem Bereich erheblich in den Boden eingegritten wird, besteht nach meiner Einschätzung die Gefahr, daß Hangsicherungsmaßnahmen erforderlich werden, die über das bereits bekannte Maß hinausgehen werden. Die dafür anfallenden Kosten sind aller Wahrscheinlichkeit durch die Stadt und die Anwohner aufzubringen. Ich habe angeregt zu prüfen, ob in dem Bereich eventuell nur die Verschleißdecke erneuert werden sollte. Den Hinweis aus der Verwaltung, wenn lediglich die Verschleißdecke ausgebessert würde, könne die Stadt die Kosten nicht umlegen und es käme teuerer, kann ich so nicht gelten lassen. Zum Einen kann es nicht darum gehen, den Bürgerinnen und Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen, zum Anderen kann es durchaus sein, daß die Kosten für die Hangsicherung so hoch sind, daß sie die Stadt mehr kosten werden als das bloße Ausbessern der Verschleißdecke, selbst wenn die Stadt nur einen Anteil der Kosten übernehmen muß. Ich habe angeregt, die Ausbesserung als Alternative im weiteren Verfahrensgang mit zu geprüfen. Der Beschluß deckt diese Vorgehensweise mit ab.

Lampen und Strandweg

Heute vormittag hab ich einen netten Plausch mit unserem Landtagspräsidenten und konnte einen hochinteressanten Vortrag über den Einfluß der Marine auf die Stadtentwicklung unserer Landeshauptstadt hören.

Heute abend bin ich in die Niederungen der kommunalpolitischen Praxis herabgestiegen und habe an einer fast vierstündigen Sitzung des Ausschusses für stadtentwicklung und Umwelt teilgenommen.

In der Einwohnerfragestunde wurde das Thema Verkehrssicherheit vor der Schule Rodomstorstraße angesprochen. Zu Recht, wie ich meine. Der Vorschlag der Bürgerin, hier zumindest einen Zebrastreifen einzurichten, damit die Kinder auf dem Weg zur Stadtbücherei oder zum Mehrgenerationenhaus – wo sie zum Teil Mittagessen – sicher über die Straße kommen, finde ich ebenso gut wie das von ihr angeregte Halteverbot auf einer Straßenseite.

Ein zweites Thema war der Durchgangsverkehr durch die Lange Straße. Hier sah eine Bürgerin die Sicherheit vor allem für die Kinder gefährdet. Es fahren mit Sicherheit etliche Autos durch die Lange Straße, die dort nicht durchfahren dürfen, die meisten davon wohl auch zu schnell. Hier wäre etwas mehr Kontrolle und etwas weniger Vertrauen in die Gesetzestreue der Bürgerinnen und Bürger vielleicht angebracht. Aus meiner Sicht ist es aber zwingend erforderlich, den Zulieferverkehr für die Geschäfte in der Langen Straße weiterhin aufrechtzuerhalten.

Die dritte Frage ging in eine ähnliche Richtung. Wieder ging es um Stadtheide. Eine Bürgerin wollte wissen, ob die Stadt die Einhaltung des Bebauungsplanes kontrolliert und wenn nicht, ob das noch geplant sei. Die Teamleiterin 30, Frau Kricheldorff, betonte, daß das Team 30 damit überlastet wäre und die Überwchung in den Zuständigkeitsbereich der Bauaufsicht des Kreises fiele.

Nach wie vor beschäftigten uns auch die Lampen in der Langen Straße. Zu hoch, zu grell. Heute führten zwei Mitarbeiter der Herstellerfirma eine Beratung durch und präsentierten noch einmal die unterschiedlichen Produkte, die in der Lübecker- und der Langen Straße eingesetzt werden.
Fazit: Es wird angestrebt, die Masthöhe von 4,5 Meter auf 3,5 Meter zu Kürzen, die Zeitfenster für die Beleuchtung in Verbindung mit der Beleuchtungsstärke neu zu programmieren und einen Blendschutz nachzurüsten. Vor Beschluß der Maßnahmen sollen die jeweiligen Kosten ermittelt werden.

Für den Bereich der Lübecker Straße wurde durch das Planungsbüro der Entwurf eines städtebaulichen Konzeptes vorgestellt. Dabei wurden unter anderem 9 Standorte für eine Bootshalle auf dem Gelände des PSV identifiziert, die den Blick auf den See, das Schloß und den Wasserturm weniger beeinträchtigen als der Bau, den der PSV beantragt hat. Dabei wurde in der Diskussion auch wieder die Idee aufgegritten, den Strandweg weiter über das Gelände des PSV bis hin zum Fischer zu führen.

Außerdem ging es wieder um den Dauerbrenner Strandweg. Nach Aussage der Verwaltung gehört der Strandweg zu großen Teilen der Bahn. Grundlage dieser Aussage ist das Grundbuch, wobei die Aussage auf der Betrachtung einer alten, nur schwer lesbaren Karte basiert. Eingemessen sind die Grundstücke nicht. Das klingt für mich so wie: „Der Strandweg gehört der Bahn, aber wir wissen nicht, wo die Grenze läuft. Ein interessanter Aspekt ist, daß eine Sperrung von der Bahn angedrohte Sperrung des Strandweges aufgrund der „Widmung kraft unvordenklicher Verjährung“ nach § 57 Straßenwegegesetz dem Anschein nach rechtswidrig wäre. Das wäre ein weiterer interessanter Aspekt bei den Verhandlungen mit der Bahn. Auf jeden Fall wurde beschlossen, die Instandsetzungen am Strandweg nicht zu beginnen, bevor die Bauarbeiten der Bahn abgeschlossen sind. Ein meiner Meinung nach richtiger Beschluß, auch wenn bis dahin noch viel Wasser die Schwentine herunterfließen wird.

Zu guter letzt gind es um einen Themangarten, den die Initiative schönes Plön im Bereich Fegetasche bauen möchte. In der Diskusion wurden zahlreiche Punkte wie Verkehrssicherungspflicht und Nutzungsvertrag angesprochen. Darüber hinaus wurden die noch nicht abgeschlossenen Arbeiten am Grünflächenkataster angeführt, um die Entscheidung zu schieben. Ich habe mich für die Weiterführung der Planung eingesetzt und fand damit auch Gehör.
Die Initiative kann jetzt weriterplanen, die Planungsergebnisse müssen aber vor der Umsetzung mit dem Ausschuß abgestimmt werden. Ich gehe davon aus, daß das Vorhaben nun eine gute Chance auf Realisierung hat.

Strandweg, Warenaufsteller, Beleuchtung und Waldfrevel in Stadtheide

Heute tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt.
Erstmals wurden die Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der vorhergehenden Sitzung bekanntgegeben, so wie das Gesetz es verlangt.

Danach folgten die Berichte der Verwaltung:
Der Planungsverband Seewiesen wird am 24. März 2015 tagen. Ich freu mich drauf.
Zukünftig soll der 50 Meter Uferschutzstreifen auch wieder im Innenbereich gelten. Ausnahmen können aus wirtschaftlichen oder touristischen Gründen zugelassen werden.
– Für den Bebauungsplan Johannisstraße muß der Lärmschutz auf Anregung der Landesplanung noch untersucht werden. Hierzu soll ein Angebot eines Ingeneurbüro eingeholt werden.
– Die Möglichkeit einer Rechtsabbiegerspur von der Stadtgrabenstraße auf die B 430 wurde durch das Landesbetrieb für Straßenbau untersucht und abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung mit dem Argument, die Leistungsfähigkeit der B 430 würde beeinträchtigt, die Ampelschaltung müßte geändert werden und es seien erhebliche Tiefbaumaßnahmen erforderlich. Das Zitat von den 5 in grüner Welle miteinander verschalteten Ampeln führte zu erstaunter Unruhe im Saal. Zu hören war: „Ja, wenn man mit mindestens 70 Km/H fährt.“
Nach meiner Meinung ist die Argumentation des Landesbetriebes nicht nachvollziehbar. Bevor die Planungen zu einem ALDI-SKY Markt im Bereich Stadtgraben hintertrieben und beendet wurden, fanden bereits Verkehrszählungen und Untersuchungen zur Verkehrsführung statt. Schon damals war tendenziell absehbar, daß es Möglichkeiten gibt, die Leistungsfähigkeit der Kreuzung zu steigern.
– Die Einfahrt Kieler Kamp wurde vom Landesbetrieb Straßenbau ebenfalls betrachtet. Auch hier wird es keinen Umbau geben. Die Kreuzung genügt den Anforderungen. Hier gilt das Müllauto mit Doppelachse als Referenzfahrzeug. Es kommt nun mal um die Ecke, auch wenn es dazu die Gegenfahrspur nutzen muß. Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens im Kieler Kamp sei das aber vertretbar. Auf gut Deutsch, wenn das Müllauto um die Ecke kommt, dann paßt die Kreuzung auch für SUV’s und schwere Limosinen. Zudem wird so die Geschwindigkeit reduziert, was der Verkehrssicherheit der Radfahrer zu gute kommt. Dieser Bewertung kann ich mich anschließen.

In der Einwohnerfragestunde erkundigte sich Herr Heidemann vom NABU, ob die Stadt die Einhaltung von Satzungen (quasi örtlichen Gesetzen) kontrollieren würde. Die Frage bezog sich auf undurchlässige Zäune und die Anpflanzngen von Koniferen-Hecken in Stadtheide, wo der Bebauungsplan ausdrücklich Laubhecken vorsehen würde. Die TL 30 beantworte die Frage dahingehend, daß für die Überwachung die Bauaufsicht des Kreises zuständig sei. Die Frage, ob ausschließlich Laubhecken zulässig seien, müsse noch geklärt werden.
Herr Heidemann berichtete zudem, daß im Uferbereich des Baugebietes Stadtheide wieder Anpflanzungen zerstört wurden und fragte, was die Stadt hier unternehmen wolle. Eine Antwort darauf bekam er nicht, soweit ich mich erinnere.
Nach meiner Auffassung handelt es sich dabei um eine Straftat (§ 303 StGB, Sachbeshädigung). Da hier offenbar Intensiv- oder Wiederholungstäter am Werk sind hätte nichts dagegen, den Bereich massiv einzuzäunen und mit Video zu überwachen, um den oder die Sraftäter oder Straftäterin bzw. Straftäterinnen von ihrem kriminellen Handeln abzuhalten und dingfest zu machen. Sofern die Verwaltung  hier nicht tätig wird, wäre ggf. zu prüfen, ob hier nicht womöglich eine Strafvereitelung im Amt vorliegt.

Unter Tagesordnungspunkt (TOP 6) wurde das Thema „Zulässigkeit von Warenaufstellern“  sehr ausgibig diskutiert. Nachdem jeder alles und z.T. Doppelt gesagt hatte, habe ich den Verfahrensantrag gestellt  abzustimmen. Der Vorschlag der Verwaltung wurde angenommen.
Eine nach meiner Meinung gute Entscheidung. Es wäre aus meiner Sicht falsch, jetzt das Faß „Sondernutzung“ noch einmal aufzumachen, zumal die aktuelle Lösung für die Verwaltung praktikabel ist und für die Schubkarre eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde.

Das Thema Straßenbeleuchtung in der Langen Straße ist noch nicht ganz abgeschlossen. Tatsache ist, daß ein Austasuch der Lampenköpfe unverhältnismäßig viel kosten würde. Zudem müßten die Zuschüsse in Höhe von 13.000,– Euro zurückgezahlt werden. Frau Dr. Unbehau (Die Grünen) betonte noch, daß durch die Lampen jährliche Energieeinsparungen von 10.559,– Euro realisiert werden können. Wir erwarten zur nächsten Sitzung des SteU am 25. März eine Firmenvertreterin um zu erörtern, ob eine kostengünstige Lösung, etwa den Austausch der jetzigen LED’s durch gelbleuchtende LED’s möglich ist. Diese Beratung sollten wir noch abwarten. Zeichnet sich dann keine Lösung ab, wäre das Thema für mich vom Tisch.

Der Strandweg beschäftigt uns nun im fünften Jahr. Hier stellt sich die Frage, ob die Renovierung des Weges im Bereich Bahnhof – Schloßgärtnerei erst erfolgen soll, wenn die Bahn ihre geplanten  Bauarbeiten im Jahr 2017 abgeschlossen hat. Die Bahn will vermeiden, daß sie einen frisch renovierten Weg wieder herstellen muß, wenn sie ihn bei den Bauarbeiten beschädigt. Da er Weg  der Bahn gehört, bot die Bahn dem Herrn Bürgermeister den Weg zur Pacht oder zum Kauf an, offenbar zu einem völlig überhöhtem Preis. Ob der Weg tatsächlich der Bahn gehört, wurde aber z.T. bezweifelt, da er durch Aufschüttungen vom See her entstanden ist.
Die FWG beantragte, die Mittel für den Ausbau der Wegabschnitte Fegetasche – Rosenstraße und Bahnhof – Schloßgärtnerei in den Ausbau Ulmenstraße – Steinbergweg umzusteuern bzw. aus dem Haushalt zu streichen, um die Neuverschuldung zu drücken. Beide Anträge wurden mit der Mehrheit von CDU und SPD abgelehnt. So bleibt die Möglichkeit erhalten, ggf. doch noch mit Arbeiten am Strandweg zu beginen, wenn die Voraussetzungen stimmen. Aufgrund der flexiblen Budgetierung ist es ohnehin möglich, die eingesparten Mittel z.B. in die Renovierung der Ulmenstraße / des Steinbergweges umzusteuern.
Die Anträge der FWG sorgten aus zwei weiteren Gründen für Unverständnis. Zum einen wurde der Haushalt des SteU erst in der letzten Sitzung beschlossen, zum anderen wurden die Anträge der FWG sehr spät, nämlich in der Sitzung, verteilt.
Ich halte die Entscheidung für richtig. Es besteht ja keine Verpflichtung, das eingestellte Geld auszugeben, man hält sich aber Optionen offen. Für mich ist es durchaus vorstellbar, auf der Strecke Fegetasche – Strandweg einige Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung umzusetzen, die dann auch noch mit EU Mitteln bezuschußt werden könnten.

Dauerbrenner Straßenbeleuchtung

Am Mittwoch, also morgen, tagt der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt. Heute habe ich mich durch die Sitzungsunterlagen gewühlt.
Drei Themen werden im öffentlichen Teil diskutiert.

Die Straßenbeuchtung in der Langen Straße wird uns weiter beschäftigen. Die Vorlage liest sich so, daß es keine Lösung geben wird, bei der Aufwand und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Es wird bleiben wie es ist.

Bei der Frage der Strandwegsanierung scheint die Eigentümerfrage neue Probleme aufzuwerfen. Details sollen in der Sitzung vorgestellt werden.

Darüber hinaus wird uns wieder einmal die Zulässigkeit von Warenaufstellern im Rahmen der Sondernutzung beschäftigen. Das wirkt auf den ersten Blick banal. Einerseits soll die neue Satzung  die Interessen der Stadt sowie der Gewerbetreibenden und Gewerbetreibendinnen berücksichtigen, andererseits soll sie rechtssicher sein, so daß wir im Anschluß nicht mit Prozessen überzogen werden. Der Teufel liegt im Detail. Die Lösung der offenen Fragen dauert. Das kann man beklagen, aber dazu gibt es ein Argument mit vier Buschstaben. Isso.

 

 

Fracking im Kreis Plön? Nein danke!

Das war die klare Aussage des Vorsitzenden des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Abfallwirtschat des Kreises während der Informationsveranstaltung des Kreises in Schönberg, die mit geschätzt 130 Zuhörerinen und Zuhörern gut besucht war. Bereits in ihren Eingangsworten mache unsere Landrätin klar, daß die Gewinnung von Erdöl und Erdgas mit Fracking im Kreistag über alle Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg und im Einklang  mit den Bürgerinitiativen einhellig abgelehnt wird.
Umweltminister Harbeck betonte, daß das es das Ziel sein muß, langfristig aus der Kohlenwasserstoffwirtschaft (Erdöl und Erdgas) auszusteigen und die Energiewende kosequent umzusetzen. Billiges Öl und billiges Erdgas – auch aus Fracking – stehen dem Ziel entgegen. Er unterstrich, daß das Verbot des Fracking eine politische Frage ist, bei der man sich nicht wegducken dürfe. Hier heißt es, eine klare Position zu beziehen. Der Versuch, das Fracking über das Wasserhaushaltsgesetz oder andere Verwaltungswege zu verhindern, ist politisch falsch und bietet keine dauerhafte Rechtssicherheit.
Er führte weiter aus, daß die Landesregierung bereits mehrere Anläufe unternommen hat, Regelungen zu erreichen, das Fracking bundesweit oder zumindest regional zu verbieten. Mit den jetzt vorgelegten Gesetzentwürfen der Bundesregierung ist das Ziel nicht zu erreichen, hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf. Wenn ein Totalverbot auf Bundesebene nicht erreichbar ist, so muß es das Ziel sein, zumindest den Bundesländern die Entscheidung zu überlassen, ob in ihren Landesgrenzen gefrackt wird oder nicht. Ein kleiner Schritt ist besser als kein Schritt.
Gleichzeitig äußerte er noch, daß das Bundesberggesetz im Bezug auf Transparenz und Bürgerbeteiligung nicht mehr den Anforderungen an eine moderne Gesetzgebung entspricht. Hier bestünde dringender Änderungsbedarf.
Minister Harbeck hob aber hervor, daß er als Minister an geltendes Recht gebunden ist und deshalb entsprechende Genehmigungen für Erkundungen erteilen mußte. Die Prüfung und Bearbeitung der Anträge erfolgt im Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Hannover. Eine landeseigene Bergbaubehörde wäre sehr kostspielig und würde vermutlich zu keinen anderen Ergebnissen kommen.
Herr Söntgerath, Leitender Bergdirektor beim LBEG erläuterte im Anschluß das geltende Bergrecht und beantwortete Fragen. Dabei kamen bei den Fragestellerinnen und Fragestellern auch schon mal ein paar Emotionen hoch. Dabei wurde verkannt, daß Herr Söntgerath lediglich die Rechtslage erläuterte, mit der die Behörde arbeiten muß. Er führte aber auch aus, daß es unbestimmte Rechtsbegriffe und Ermessensspielräume gibt. Insgesamt klang es für mich so, als hätte früher die Tendenz bestanden, eher im Sinne der Antragsteller zu entscheiden. Das ist wohl die Situation, die die Moderatorin mit zustimmungsfreudige Behörde meinte. Ich hatte den Eindruck, daß man heute, auch unter dem Einfluß des öffentlichen Druckes, den Ermessensspielraum vorsichtiger nutzt.
Eines wurde aber klar: Der Kreis hat auf das Verfahren so gut wie gar keine Einflußmöglichkeiten, den Städte und Gemeinden geht es nicht besser. Ihre einzige Möglichkeit ist, öffentlichen Druck aufzubauen.

Zum Abschluß trug die Kreistagsabgeordnete und Geologin Frau Niedermeier-Lange noch zur schleswig-holsteinischen Geologie vor. Der Vortrag wird in Kürze mit anderen Unterlagen auf der Homepage des Kreises veröffentlicht.

Unter Berücksichtigung der zahlreichen Informationen sehe ich mich mit dem Resolutionsentwurf, den ich in die nächste Ratsversammlung einbringen will, absolut auf dem richtigen Weg. Schauen wir mal, ob er die Zustimmung meiner Kolleginnen und Kollegen erhält.