Drohneneinsatz über Plön

In der Ausschußsitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) vom letzten Mittwoch kam es zu zwei kleineren Eklats. Von einem will ich an dieser Stelle berichten.

Die Vertreter der CDU haben im Rahmen des Tagesordnungspunktes 5, 1. Änderung des Bebauungsplanes Gerberhof, darauf gedrängt, ein Video vorzuführen, das ganz offensichtlich durch die Kamera einer Drohne aufgezeichnet wurde. Das Video zeigte die Grundstücke des Gebietes, das durch den Bebauungsplan abgedeckt wird, aus der Vogelperspektive.

Während der ersten Minuten des Filmes entbrannte eine Diskussion, ob die öffentliche Vorführung des Videos rechtlich zulässig ist oder nicht.
Ich halte es nicht für zulässig, muß aber sagen, daß diese Einschätzung ohne weitere rechtliche Prüfung auf einem Bauchgefühl beruht. Es gibt zwar kein Recht am Bild der eigenen Fassade, Videoaufnahmen von Grundstücken, zumal aus der Vogelpespektive, sind aber nach meiner Einschätzung ganz anders zu bewerten. Ich persönlich möchte keinen Camcopter über meinem Garten kreisen sehen.

Besonders verwundert hat mich dabei das Verhalten von Herrn Zender von der CDU. Während er mich in meinem Bericht noch forsch unterbrochen hatte (Eklat Nr. 2, über den ich gesondert berichten werde), wobei er darauf verwies, dass der Inhalt nicht öffentlich wäre, sah er hier überhaupt keine Probleme, die Hinterhöfe der Anwohner öffentlich zur Schau zu stellen.

Hier stellt sich nicht nur die Frage, welchen praktischen Nutzen die Videovorführung für die Arbeit des Ausschusses haben soll, sondern auch, was die Ausschußmitglieder der CDU bewogen hat, den Film öffentlich zu zeigen. Zumindest dem Produzent des Videos muß die Problematik bewußt gewesen sein, da er an anderer Stelle darauf verwiesen hat, daß die Aufnahmen nur für den internen Gebrauch im SteU verwendet werden sollen.

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