10 Millionen Fördermittel für die Massenalgenanlage im Klärwerk? Nur, wenn Risiken minimiert werden!

Wieder einmal gibt es Unstimmigkeiten über die Zuständigkeit der Ausschüsse. Diesmal geht es um einen Förderantrag über 10 Millionen Euro für die Massenalgenalage auf dem Gelände des Klärwerk Plön. Dabei handelt es sich um ein Forschungsprojekt der Christian Albrecht Universität zu Kiel (CAU).

Am 15. Dezember 2021 hat die Ratsversammlung die Beantragung des Sanierungsmanagements beschlossen. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel sollen in das Haushaltsjahr 2022 und in die Finanzplanungsjahre 2023 bis 2025 eingestellt werden. Die Verwaltung wurde gebeten, den hierfür notwendigen Förderantrag bei der KfW und der IB.SH zu stellen.
Vorgesehene Einzelmaßnahmen müssen dem Ausschuss / den Ausschüssen zur Beratung und zur Beschlussfassung vorgelegt.

Da es hier um Fördermittel in erheblicher Höhe geht, die nicht im laufenden Haushalt berücksichtigt sind, sehe ich ganz eindeutig die Zuständigkeit des Hauptausschusses gegeben. 

Aber nichts genaues weiß ich noch nicht. Wenn ich den Anhang zum Tagesordnungspunkt der letzten Ratsversammlung – ein Foliensack mit 18 Seiten – richtig versanden habe, dürfte es sich um die Maßnahme F1, Antrag „Sanierungsmanagement nach KfW 432“ handeln. Die Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung des SteP und GUT am 10. Februar 2022 – also in 8 Tagen, liegt bis jetzt noch nicht vor, ebensowenig gibt es bis jetzt keine Vorlage.

Ausschnitt aus dem Foliensatz des Fachbüros, der in der Ratsversammlung vorgestellt wurde und im Bürgerinformationssystem der Stadt eingesehen werden kann.

Was sich genau hinter der Maßnahme F1 verbirgt, ist mit im Moment nicht klar. Der Foliensatz gibt Anhaltspunkte, ist da für meine Begriffe etwas zu wenig konkret. 

Aber ich will mich hier nicht in Verfahrensfragen verlieren. 

Die Massenalgenanlage soll zum einen das Wasser des Klärwerkes zusätzlich reinigen, gleichzeitig soll die dabei entstehende Wärme für Heizzwecke genutzt werden. Auf den ersten Blick eine Win-Win Situation mit positiver Wirkung auf die Umwelt. Sauberes Wasser, Wärme und Wärmeerzeugung als neues Geschäftsfeld für die Stadtwerke. Daher habe auch ich mich anfangs von einer gewissen grünen Euphorie für das Projekt leiten lassen. Als sich im Verlauf der Vorberatung herausgestellte, dass die Anlage auch ein Solarthermiefeld am Ortseingang auf den Trammer Seewiesen umfassen sollte, habe ich erste Zweifel an der Umsetzbarkeit geäußert. Jetzt soll aus der Solarthermieanlage ein Photovoltaik-Feld werden, was im Bezug auf die erhebliche Störung des Landschaftsbildes keinen Unterschied macht. Zu den Solaranlagen wurde von der Verwaltung eine Anfrage an den Kreis gestellt. Die Antwort enthält Hinweise zum Verfahren und äußert sich im wesentlichen kritisch zu dem Vorhaben.
Kein gutes Vorzeichen.

Das Hauptproblem ist aber das finanzielle Risiko für die Stadt Plön, das ich im Moment in keiner Weise abschätzen kann, weil mir trotz Anfrage noch nicht einmal der Entwurf der Verwaltungsvorlage vorliegt.
Mir ist daher auch noch völlig unbekannt, welche Konsequenzen und Bindungen sich aus einem Beschuss zur Beantragung der Fördermittel ergeben und wie weit dadurch der spätere Handlungsspielraum der Stadt eingeschränkt wird.

Das Hauptrisiko besteht darin, dass es sich bei der Massenalgenanlage um ein Forschungsprojekt handelt.
Es gibt meines Wissens keine vergleichbare Anlage. Ein kleiner Versuchsaufbau hat funktioniert. Das bedeutet aber nicht, dass eine Großanlage auch funktionieren muß. Ich vermute einmal, dass hier niemand eine Garantie auf die Funktion und Leistungsfähigkeit geben wird.

Am Ende ist es zumindest für mich eine offene Frage, wem die Anlage später gehören wird, der CAU, der Stadt oder den Stadtwerken? 

Vor allem sehe ich im Moment Risiken, die geklärt werden müssen, bevor man sich durch einen Förderantrag möglicherweise so bindet, dass man aus der Sache nicht mehr rauskommt. Was passiert, wenn es teurer wird? 10 Millionen Euro ist eine Menge Geld, aber schon die Investitionen in die Wärmeerzeugung – um die es beim Förderantrag möglicherweise gar nicht gehen wird – sind für die günstigste Lösung mit 6,7 Millionen angegeben. Das ist übrigens die Lösung ohne Solaranlage auf den Trammer Seewiesen.
Die Investitionen in die Wärmeerzeugung mit Solarfeld liegen je nach Ausbauvariante zwischen 10.170.000,- € und 17.330.000,- €.

Die Schätzungen der Kosten für die Investitionen in die Wärmeerzeugung können dem Anhang zum Protokoll der Ratsversammlung auf Seite 16 entnommen werden.

Nun ist es erfahrungsgemäß so, dass sich Bauvorhaben, aber auch Forschungsprojekte im Laufe der Zeit deutlich verteuern. Wer trägt das finanzielle Risiko? Die CAU, dessen Forschungsprojekt hier gefördert werden soll, die Stadt als Eigentümerin der Stadtwerke AöR (Anstalt öffentlichen Rechtes), die das Klärwerk betreibt oder die AöR selber?

Ich bin überzeugt, dass keiner meiner Kollegen aus den Ausschüssen diese Frage wirklich rechtssicher beantworten kann.

Hinzu kommt, dass wir es nicht mit einer marktgängigen Kauflösung zu tun haben. Daher besteht ein erhebliches Risiko für den langfristigen Betrieb. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Ersatzteilversorgung für die Dauer der Nutzung, ich vermute mal 30 Jahre, geklärt ist. Das echte Problem taucht auf, wenn es nach 10 Jahren keine Ersatzteile mehr gibt, weil sie nirgendwo auf Vorrat gelegt wurden.
Natürlich muss es auch eine verläßliche Dokumentation geben, ohne die ein gesicherter Betrieb und eine verläßliche Wartung und Reparatur nicht dauerhaft garantiert werden kann.
Das hört sich erst einmal kleinkariert an, aber aus beruflicher Erfahrung kann ich sagen, dass es erhebliche Probleme nach sich ziehen kann, wenn Dokumentation und Ersatzteilversorgung nicht vorher geregelt sind. Es handelt sich dabei nämlich um echte Kostenfaktoren. Was passiert, wenn man am falschen Ende spart konnte man bei Ubooten der Klasse 212 sehen. Von sechs Einheiten war gerade mal eine fahrfähig, weil keine Ersatzteile verfügbar waren.

Was ich auch für wichtig halte ist, dass man so unbeschadet wir möglich aus dem Projekt aussteigen kann, wenn die Kosten davon laufen. Eine echte Exit-Strategie habe ich bisher in der gesamten Entscheidungsfindung vermißt. Sie ist aber aus meiner Sicht absolut erforderlich, weil die Funktionsfähigkeit der Anlage nicht nachgewiesen ist und vermutlich auch nicht garantiert wird. Weiterwursteln könnte teuer werden.

Dazu kommt aus meiner Sicht ein ökologisches Risiko, das niemand wirklich abschätzen kann. Dem geklärten Abwasser wird die Wärme entzogen. Es soll auf 4 Grad abgekühlt und mit Sauerstoff angereichert werden. Das so behandelte Abwasser soll dann in die tieferen Bereiche des Kleinen Plöner Sees eingeleitet werden. Das ist nach einem mir vorliegenden Gutachten unnötig. Es ist ein völlig natürlicher Vorgang, dass das Wasser in tiefen Seen geschichtet ist. Im Sommer liegt warmes Oberflächenwasser über kaltem Tiefenwasser. Ein Austausch findet nicht statt. Der Sauerstoff im Tiefenwasser nimmt über den Sommer ab.
Im Herbst, Winter und Frühjahr ist das Wasser kalt, die Sprungschicht zwischen warmen Oberflächenwasser und kalten Tiefwassr lösen sich auf, die Wassersäule durchmischt sich, besonders bei Frühjahrs- und Herbststürmen, bei denen auch Sauerstoff in den See eingetragen wird. Das ist wohl völlig ausreichend, um die „Phosphatfalle“ zu aktivieren.

Jeder noch so gut gemeinte Eingriff in ein Ökosystem kann Folgen haben. Zuerst einmal hört es sich gut an, den See zu durchlüften. Allerdings scheint es so zu sein, dass das sauerstoffarme Tiefwasser die Kinderstube der Zuckmücken ist. Hier können die Larven heranwachsen. Etliche Fressfeinde können sie hier wohl nicht erreichen, weil für sie der Sauerstoffgehalt in der Tiefe nicht zum Atmen reicht. Nun ist die Zuckmückenlarven und die Zuckmücken selber ein wichtiger Bestandteil der Nahrungskette, sowohl für Tiere, die im Wasser leben wie auch für Vögel und Fledermäuse. Ich wüßte nicht, dass es hierzu eine plausible Folgenabschätzung gibt.

Nicht zuletzt ist es natürlich auch so, dass  das Klärwerk in die Wärmeerzeugung einsteigen wird. Eine Erweiterung des Geschäftsfeldes der Stadtwerke AöR muß für eine Fehlbedarfsgemeinde wie Plön durch die Kommunalaufsicht genehmigt werden. Hier gibt es einen umfangreichen Anforderungskatalog. Die Notwendigkeit einer Geschäftsfelderweiterung muss begründet werden, entsprechende betriebswirtschaftliche Unterlagen sind vorzulegen. Das sieht das kommunalrecht und das Haushaltsrecht so vor. 

Gleichzeitig muß wohl auch die Satzung für die AöR geändert werden.
Das liegt definitiv im Zuständigkeitsbereich des Hauptausschusses, um auf den Ausgangspunkt zurück zu kommen.

Damit das Konzept des Nahwärmenetzes überhaupt funktioniert, müssen diejenigen, die sich daran anschließen wollen, ihre Häuser energetisch sanieren, also isolieren. Das ist erforderlich, damit die Temperatur des Wassers für die Heizung und für das Trinkwasser für den Transport abgesenkt werden kann. Damit ließen sich Wärmeverluste vermeiden und der wirtschaftliche Betrieb sicherstellen. In der Berichterstattung der Kieler Nachrichten stand: „dafür gibt es Zuschüsse“, ohne etwa Förderquoten oder Höchstsummen zu nennen. Ob der Anschluss an ein Nahwärmenetz für die Privaten Nutzer damit überhaupt wirtschaftliche ist, ist nach meiner Kenntnis nicht abschließend geklärt. Hinweise wie: „Gas wird immer teurer und die Sonne stellt keine Rechnung“ sind eigentlich keine ausreichende Begründung für eine betriebswirtschaftliche Entscheidung. 

Darüber hinaus haben wir für die Johannisstraße einen Bebauungsplan aufgestellt, mit dem wir das Straßenbild dieses alten und typischen Plöner Quartiers mit bewahren wollen. Wenn wir daran festhalten und die Fassaden, die teilweise sehr schön sind, für die Nachwelt erhalten wollen, dann kommt eine Außenisolation hier eigentlich nicht in Frage. Klar ist aber auch, dass er hier keine Gestaltungssatzung gibt und alles mögliche möglich wäre.

Ich hoffe, dass wir in den kommenden Sitzungen möglichst viele offene Fragen klären können. Ich könnte mir vorstellen, dass wir den Antrag auf Fördermittel nur einreichen, um die Frist für die Antragstellung zu wahren.
Dem Argument, dass viele dieser Fragen ja erst im Laufe des Verfahrens geklärt werden sollen, kann ich nicht folgen, solange nicht klar ist, wie man ggf. schadlos für die Stadt oder die AöR aus dem Verfahren aussteigen kann.
Die Inanspruchnahme der Fördermittel sollte aus meiner Sicht erst erfolgen, wenn es eine klare Exit-Strategie gibt, sollten die Kosten aus dem Ruder laufen. 

Verschäfte Baumschutzsatzung

In der Sitzung der Ratsversammlung am Mittwoch (15. Dezember) wurde die neue Baumschutzsatzung beschlossen. Wesentliche Neuerungen sind die Einführung einer Gebührenpflicht für Genehmigungen und der Schutz von Obstbäumen.

Die Änderung der Baumschutzsatzung wurde durch ein Bauprojekt der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft angestoßen. Um ein gefälliges Straßenbild und eine optimale Aufstellung der Gebäude einschließlich der Nebenanlagen (Fahrradstand, Entsorgungscontainer, Wegeführung) zu gewährleisten, hätten im Ölmühlenquartier sechs Birken gefällt werden müssen. Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung hatte dem zugestimmt und sein Einvernehmen erteilt. Die Verwaltung wollte dem nicht folgen. Der Bürgermeister bemerkte, daß die alte Baumschutzsatzung das nicht zulasse und regte eine Änderung der Baumschutzsatzung an. Die Änderung wurde auf den Weg gebracht. Dann stellte sich aber heraus, dass es aufgrund gesetzlicher Regelungen – anders als bei der Erteilung des Einvernehmens zu bestimmten Bauvorhaben – keine Beteiligung der politisch gewählten Gremien vorgesehen ist.
Dieser Hinweis kam aus der Kreisverwaltung.
Die städtische Verwaltung hatte dann einen Entwurf erarbeitet, der folgende Neuerungen beinhaltet:
1. Die Einführung einer Bearbeitungsgebühr für die Beantragung von Fällgenehmigungen. Sie beträgt 90,- € und wird fällig, wenn ein Antrag genehmigt wird.
Abgelehnte Anträge bleiben kostenfrei.
Zudem gibt es klare Regelungen für Ersatzpflanzungen.
2. Obstbäume werden zusätzlich unter Schutz gestellt. Sie konnten bisher genehmigungsfrei gefällt werden.

Ich hätte es sehr begrüßt, wenn es im Bezug auf die Fällung von Bäumen einen politischen Entscheidungsvorbehalt gegeben hätte. Dafür habe ich mich nachdrücklich eingesetzt. Dass das rechtlich ausgeschlossen ist, hat sich erst später im Laufe des Verfahrens herausgestellt, als der Kreis unsere städtische Verwaltung darauf aufmerksam gemacht hat. Das akzeptiere ich natürlich, auch wenn ich es nicht gut finde.
Ferner habe ich mich dafür eingesetzt, dass Obstbäume nicht unter Schutz gestellt werden. Ich erkenne uneingeschränkt an, daß Obstbäume einen hohen ökologischen Wert haben (ich selber habe mehrere Apfelbäume, eine Quitte und eine Pflaume in meinem Hausgarten). Allerdings ist es natürlich so, dass die Einhaltung der Satzung auch kontrolliert werden muß. Hier sehe ich zusätzlichen Arbeitsaufwand auf die Verwaltung zukommen. Die Verwaltung hat zwar seinerzeit erklärt, dass sie das problemlos mit erledigen könne. Allerdings, wenn ich mir die Vorlage zum Stellenplan ansehe und mich richtig an dessen Diskussion in der Ratsversammlung erinnere, wo darauf hingewiesen wurde wie belastet auch die Umweltabteilung ist, weiß ich nicht so recht, was ich für richtig halten soll.

Da eine politische Beteiligung an der Entscheidung über Baumfällungen rechtlich nicht möglich ist und weil zumindest abgelehnte Anträge auch zukünftig nicht gebührenpflichtig sein sollen, habe ich der geänderten Baumschutzsatzung zugestimmt. Der gesamte Vorlauf des Beschlusses hat ohnehin gezeigt, dass es in der Ratsversammlung eine große Mehrheit für den Beschluss geben wird. Einen eigenen Redebeitrag habe ich mir und den Kolleg*innen dann erspart.

Ich hoffe aber, dass die Bürger*innen jetzt nicht präventiv zur Säge greifen und ihre alten Obstbäume fällen, bevor die Fällgenehmigung kostenpflichtig wird. Wenn es darauf hinauslaufen würde, hätten wir mit unserer Entscheidung dem Baumschutz einen Bärendienst erwiesen. 

Da es ja mittlerweile üblich ist, Vorlagen der Verwaltung, sofern sie „grüne Themen“ betreffen, mit Aphorismen auszuschmücken, kommentiere ich mein Abstimmungsverhalten mal mit dem Titel des Sex Pistol Albums: „Flogging a dead Horse“.
Es lohnt sich nicht, auf ein totes Pferd einzuprügeln.

Der Planungsverband plant seine Abwicklung.

Die gestrigen Sitzung des „Planungsverbandes Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf“ – den meisten noch besser bekannt unter dem Namen Planungsverband Seewiesen – dauerte exakt 17 Minuten. Der Verband wird sich am 22. März erneut treffen, um die Auflösung einzuleiten. Dafür wurden 15.000,- Euro in den Haushaltsplan 2022 des Planungsverbandes eingestellt.
Der Eigentümer der Flächen hat erkennbar kein Interesse daran geäußert, selbst weiter auf der Fläche zu planen. Ein Investor ist nicht in Sicht.

Ich möchte nicht wissen, wie viel Zeit und Arbeitskraft hier verschwendet wurde, obwohl das Ergebnis absehbar war.
Ich wurde gefragt, warum ich keinen Sekt zur Sitzung mitgebracht habe, aber für mich ist das kein Grund zu feiern. Das gilt so mehr, als jetzt Überlegungen angestellt werden, auf den Trammer Seewiesen eine Solarthermieanlage zu errichten. Das Vorhaben ist nach meiner Einschätzung genau so zum Scheitern verurteilt wie der erkennbar erfolglose Versuch, dort ein Neubaugebiet zu verwirklichen.

Um meine Motivation noch einmal klar zu machen. Ich bin für eine geordnete Entwicklung unserer Stadt Plön. Eine Entwicklung von Projekten um der Entwicklung willen, „damit etwas voran geht“, endet schnell in Fehlentwicklungen.
Der Ortseingang von Plön ist für mich im Hinblick auf das Landschaftsbild von besonderer Bedeutung. Klare Ortsränder sind heute eine echte Seltenheit. Ausgefranste Ortseingänge kann man gerne anderswo bestaunen, unser Orts- und Landschaftsbild sollten wir uns erhalten. Dafür setze ich mich seit über einem Jahrzehnt ein und ich werde das auch weiterhin tun, egal ob es um Neubaugebiete oder Solarthermieanlagen auf der grünen Wiese handelt.
Um das kleinstädtische Stadtbild mit seinem ganz eigenen Charme zu erhalten bin ich auch gegen überdimensionierte Bauvorhaben, insbesondere in der Innenstadt. Vor allem dort müssen sich Neubauten am Bestand orientieren. Größe und Nutzung sind bestimmende Merkmale, genau wie roter Backstein, Lochfassaden und stehende Fensterformate.
Wenn es Vorhaben gibt, wie etwas die Umsetzung eines Nahwärmenetzes im Rahmen des Quartierkonzeptes, dann gibt es eben nicht nur die Reduzierung des CO2 Ausstosses als Kriterium für die Bewertung. Unter anderen spielen das Ortsbild, der Denkmalschutz und die Wirtschaftlichkeit dabei eine Rolle. Diese Aspekte müssen „unter einen Hut“ gebracht werden. Wenn das alles paßt, dann unterstütze ich ein solches Projekt auch uneingeschränkt. Das gilt um so mehr, wenn der Betrieb des Netzes und die Erzeugung von Wärme durch unsere Stadtwerke erfolgen würde.

Entscheidungsbefugnis bleibt beim Ausschuß

Mit 7 Ja gegen zwei Nein Stimmen sowie einer Enthaltung entschied der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung, die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen von Bauanträgen nicht an die Verwaltung zu delegieren.

Wenn im Innenbereich gebaut werden soll, es aber keinen Bebauungsplan gibt, spricht man vom ungeplanten Innenbereich. In Kürze das wesentliche: die Regelungen des Baugesetzbuches sind bei uns wie folgt umgesetzt:
– Der Bauantrag wird durch den Kreis (Bauaufsicht) genehmigt.
– Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird die Stadt beteiligt. Sie kann das „Gemeindliche Einvernehmen“ erteilen oder auch versagen.

Die Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens erfolgt in Plön durch den Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung. Sie könnte von Ausschuß an die Verwaltung delegiert werden.
Darüber haben wir in der Vergangenheit bereits öfter kontrovers diskutiert.

Aufgrund einer Anfrage des Kollegen Rose (SPD) in einer der vorletzten Sitzungen hat die Verwaltung eine Vorlage erstellt, in der folgender Beschlußvorschlag zu lesen war:
„Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung dem Bürgermeister die Entscheidung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB.“

Beim gemeindlichen Einvernehmen geht es um die Beurteilung der Frage, ob ein Bauvorhaben sich „einfügt“. Dabei geht es vorwiegend, aber nicht nur um die Größe des Baus und die Art seiner Nutzung.

Ich habe mich eindeutig dagegen ausgesprochen und mich damit gegen die Mehrheitsmeinung in meiner eigenen Faktion gestellt. Ich bin kein Freund davon, Entscheidungen von der Politik auf die Verwaltung zu übertragen. Der Streit um die Baumschutzsatzung und die von der Politik beschlossene Genehmigung zur Fällung von 6 Birken im Wohngebiet Ölmühle hat gezeigt, dass die Auslegung des Ermessens in Verwaltung oder Politik in Einzelfällen durchaus unterschiedlich sein kann.
Ich bin auch ein Befürworter des Vier-Augen-Prinzips und gegenseitiger Kontrolle, gerade in Bauangelegenheiten. Das ist meine Grundsatzposition und hat nichts mit Mißtrauen gegenüber der Verwaltung zu tun.

Ausschlaggebend für mich, an der Entscheidungskompetenz des Ausschusses festzuhalte ist ein Vorgang, bei dem die Verwaltung vor einiger Zeit eine Befreiung von Vorgaben des Bebauungsplanes erteilt hat, die wesentlichen Grundzüge der Planung widersprach. Wenn wir Pläne machen, dann sollte man sich daran halten und nicht gleich wesentliche Planungsinhalte aushebeln. Mit einer solchen Fehlentscheidung ist natürlich nicht mehr zu begründen, daß die Planungsinhalte anderen Bauwilligen gegenüber noch durchgesetzt werden können.
Vier Augen sehen mehr als zwei, die Gefahr von Fehlentscheidungen wird reduziert.

Der Bürgermeister warb für eine Übertragung der Entscheidungsbefugnisse. Er führte aus, daß der Verwaltungsaufwand geringer sein, die Entscheidung im Sinne der Bürger:innen schneller getroffen werden können und der Ausschuß ohnehin keinen Entscheidungsspielraum hätte und in den meisten Fällen ohnehin der Empfehlung der Verwaltung folgen würde.

Als Kompromisslinie wurde ins Gespräch gebracht, daß die Entscheidung nur in wichtigen Fällen im Ausschuß getroffen wird. Das ist problematisch, denn wer soll entschieden, was wichtig ist. Auch darüber wurde in der Vergangenheit schon hinreichend gesprochen. Der Teufel liegt nun mal im Detail.

Zudem kommt hinzu, daß der SteP die Frage gar nicht entscheiden darf. Die Zuständigkeitsordnung legt die Befugnis des SteP fest. Sie zu ändern ist Aufgabe des Hauptausschusses. Der schlägt die Änderung dann der Ratsversammlung vor, wo sie zu beschließen ist. Darauf habe ich meine Kolleg*innen bereits im Vorfeld der Sitzung aufmerksam gemacht.

Für mich war das eine „digitale“ Entscheidung: Entweder – Oder. 

Mein Beschlußvorschlag lautete daher:
„ Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung spricht sich dafür aus, dem Bürgermeister die Entscheidung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB zu übertragen.
Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Antrag zur Änderung der Zuständigkeitsordnung in den Hauptausschuß einzubringen.“

Diese positive Formulierung war m.E. erforderlich, um unter dem Tagesordnungspunkt überhaupt über das Thema abstimmen zu können. Man kann nämlich nur über Themen abstimmen, die auch in der Tagesordnung niedergelegt sind.

Da ich gegen die Übertragung war, habe ich – paradox – gegen meinen eigenen Antrag gestimmt.
Ich hoffe, dass das Thema jetzt zumindest bis nach der nächsten Kommunalwahl vom Tisch ist.
Wir haben wichtigeres zu tun.

Versteht die Bürgervorsteherin überhaupt ihr Amt?

In einem mitleiderregenden Artikel in Kieler Nachrichten vom 05. November äußert die Bürgervorsteherin Frau Gräfin von Waldersee, „Aber ich bin noch für anderthalb Jahre gewählt und werde in der Zeit meine Aufgaben noch so wahrnehmen, wie ich es für richtig halte.“

Besser wäre, wenn Sie sich vornehmen würde, ihre Aufgaben richtig wahrzunehmen.
Tatsächlich wurde sie nicht von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt, sondern von der Ratsversammlung. Vielleicht wäre einmal interessant nachzuschlagen, ob die Ratsversammlung sie auch wieder abwählen kann.
Ihr Amt als als Ratsfrau stellt niemand in Frage. Dafür ist sie auch gewählt.

Aber genau das liegt das Problem. Frau Gräfin von Waldersee ist nicht in der Lage, ihre Funktionen als Ratsfrau und als Bürgervorstehende sauber zu trennen.

So hat sie zu Beginn ihrer Amtszeit zum Beispiel die Bürgerfragestunden nicht in Räumlichkeiten der Stadt durchgeführt, sondern in den Räumen eines privaten Unternehmens, mit dem Sie in direkter Verbindung stand.

Eine Ihrer wichtigsten Aufgaben ist die Leitung der Sitzung der Ratsversammlung. Die Sitzungsleitung hat sie neutral durchzuführen. Tatsächlich kommentiert Sie regelmäßig die Wortbeiträge ihrer Kolleg*innen.

Natürlich kann Sie sich in der Ratsversammlung als Ratsfrau auch parteilich äußern. Das ist ihr gutes Recht, das ihr niemand abspricht. Dann muß sie das aber auch klar machen, dass sie sich als Ratsfrau äußert. Vom Verfahren her kann Sie sich auf die Redner*innenliste setzen und dann das Wort ergreifen, wenn sie an der Reihe ist. Um klar zu  machen, daß sie als Ratsfrau spricht, sollte sie die Sitzungsleitung an ihre Stellvertreterin oder ihren Stellvertreter übergeben, so wie das Verfahren es vorsieht. Das wirkt zwar etwas komisch, aber wenn ich den Hauptausschuß leite, dann halte ich mich an das Verfahren. Ich will ganz klar machen, wann ich mich als Ausschußvorsitzender äußern und wann aich als Ratsherr meine Meinung sage.

Verfahrenstreue ist allerdings – meiner Meinung nach – auch keine Stärke der Bürgervorsteherin. 

Wir haben in der Ratsversammlung keine Begrenzung der Redezeit. Das müßte die Bürgervorsteherin als Sitzungsleiterin wissen. Man könnte erwarten, dass sie als Bürgervorsteherin das kleine Einmaleins der Sitzungsleitung beherrscht. Trotzdem unterbrach sie die Rede meines Kollegen Bernd Möller mit den Worten, dass wir nicht in der Schulstunde seien. Damit hat sie nicht nur gegen die Regeln verstoßen. Sie hat sich auch eines klassisches Vorurteil gegen Lehrer*innen bedient. Die Größe, sich zu entschuldigen, hatte sie nicht.

Ihr Vorgehen im Fall der öffentlichen Informationsveranstaltung zum Thema Ascheberger Parkplatz ist nach meiner Meinung erneut ein Beispiel dafür, dass Sie ihr Handwerk nicht beherrscht. Im Handwerk gibt es für mangelhafte Arbeit den Ausdruck Pfusch. In diesem Fall würde ich nicht so weit gehen und sagen, ihr Vorgehen sein völlig ungeeignet, die Probleme zu lösen.
Im Grunde genommen hat sie sich erst einmal um Probleme gekümmert, die keine sind oder für die es keine politische Lösung gibt.

Ihre offizielle Informationsveranstaltung sollte die Themen Parkgebühren und Erweiterungsbau des Kioskes am Ascheberger Parkplatz behandeln, so war es zumindest in der Presse zu lesen.
Da es keine öffentliche Einladung gab, stellt sich die Frage, ob es überhaupt eine offizielle Informationsveranstaltung war.

Besonders bedenklich ist aber, daß es nach meinem Kenntnisstand kein Schutzkonzept zur Vermeidung von Coronainfektionen gegeben hat. Das ist um so schlimmer, als daß es sich ja angeblich um eine öffentliche Veranstaltung gehandelt hat. Nach meiner Überzeugung ein Akt der Verantwortungslosigkeit.

Von der Veranstaltung hat sie zuerst dem Bürgermeister erzählt, so berichten die Kieler Nachrichten. Das ist ein unglücklicher Ausdruck. Erzählen tut man Märchen, einen Bürgermeister informiert oder unterrichtet man. Aber das nur nebenbei. Der hat ihr von der Durchführung der Veranstaltung abgeraten. Zum einen war nie geplant, auf dem Ascheberger Parkplatz Parkgebühren zu erheben, zum anderen ist der Erweiterungsbau Gegenstand eines laufenden Verfahren, das abschließend durch die Kreisverwaltung entschieden wird. 

Für den von Ihr angesetzten Termin standen aus Termingründen weder der Bürgermeister noch  Fachpersonal aus der Verwaltung bereit.
So etwas klärt man nach meinem Verständnis in Vorfeld, bevor man zu einer  Informationsveranstaltung einlädt. Das gilt um so mehr, wenn ein Thema behandelt werden soll, von dem man keine Fachkenntnisse hat.

Mit dem Ausschußvorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) hat sie dem Interview nach telefoniert. Interessant wäre auch zu wissen, ob der Ausschußvorsitzende ihr in dem Telefonat zur Durchführung geraten hat oder ob sie gegen seine Empfehlung gehandelt hat. Auf jeden Fall hat der Ausschußvorsitzende des SteP nicht an der Veranstaltung der Bürgervorsteherin teilgenommen. Ansonsten: siehe oben.

Die Mitglieder der Ratsversammlung hat sie nicht über ihre Veranstaltung nicht informiert, geschweige denn eingeladen.

Die Mitglieder der Ausschüsse (Hauptausschuß und Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung) hat sie ebenfalls nicht informiert, geschweige denn eingeladen.

Allein ihrer Fraktion (CDU) hat sie wohl Bescheid gesagt. Teilgenommen haben lediglich die Ratsherren Wegener (CDU) und Kruppa (CDU, fraktionslos). Für mich ein klares Zeichen dafür, daß  sie für die Veranstaltung noch nicht einmal Rückhalt in ihrer eigenen Fraktion hatte. Damit stellt sich wieder die Frage: „Was war das eigentlich für eine Veranstaltung, wenn es keine offizielle Informationsveranstaltung noch eine Veranstaltung der Fraktion war?“

Den weiteres Argument, warum ich mich nicht mehr durch die Bürgervorsteherin der CDU vertreten fühle ist Ihre Äußerung im Ausschuß, als sie erwähnte, daß die SPD Fraktion ihr schon seit dem Vorgang um den Kollegen Möller das Vertrauen entzogen hat: „Es interessiert mich nicht mehr, was die denken und darum informiere ich die auch nicht mehr.“
Dieser Ausspruch zeigt für mich nur zu deutlich, daß sie nicht in der Lage ist, ihr Amt unparteiisch auszuüben.

Wenn Ihr die Probleme mit dem Parkplatz bekannt waren, warum hat sie die Probleme nicht bereits früher an die Verwaltung herangetragen oder über die Fraktion oder als Ratsfrau in die Ausschüsse eingebracht, statt sie in so verunglückter Form zu thematisieren.
Daß die CDU-Fraktion weiß wie es geht, hat sie in der selben Sitzung im nicht-öffentlichen Teil bewiesen.

Dass die Bürgervorsteherin sich jetzt auf die Nebenthemen fokussiert und schon die nächste Ortsbegehung ankündigt, werte ich als Ablenkungsmanöver von einer von ihr völlig verpatzen populistischen Aktion.

Die Thematisierung der übrigen Themen, die im Zusammenhang mit dem Ascheberger Parkplatz stehen, wird sicher in den zuständigen Ausschüssen erfolgen, wenn entsprechende Anträge vorliegen, die dann in rechtlicher, fachlicher aber auch in finanzieller Hinsicht erläutert und bewertet werden, bevor es zu einer Entscheidung kommt. Dann kommen wir hoffentlich zu einer sachlichen Diskussion zurück.

Ihre Ankündigung, eine erneute Begehung des Parkplatzes zu initiieren, hilft auch nicht weiter.

Um jetzt nicht nur zu kritisieren ein Vorschlag für das weitere Vorgehen:
Der richtige Schritt wäre aus meiner Sicht, einen Ortstermin des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung gemeinsam mit dem Hauptausschuß und dem Bürgermeister zu vereinbaren. Der Termin darf dann auch gerne öffentlich sein, so daß vor Ort Anregungen und Fragen aufgenommen oder geklärt werden können.

Gerade eben habe ich gesehen, daß sie nunmehr die Ratsmitglieder und die bürgerlichen Mitglieder zu einer Ortsbegehung eingeladen hat. Leider geht aus der Einladung nicht hervor, ob die Begehung fachlich durch die Verwaltung begleitet wird. 
Dazu habe ich vor 5 Minuten eine Anfrage an den Bürgermeister gestellt.
Es geht aus der Einladung auch nicht hervor, ob die Öffentlichkeit teilnimmt. 
Das werde ich bei der Bürgervorsteherin noch nachfragen.
Sie macht halt weiter, wie sie es für richtig hält.

Bericht über die „Informationsveranstatlung“ der Bürgervorsteherin im SteP

Dienstag Abend fand eine „Informationsveranstaltung“ der Bürgervorsteherin zum Thema Ascheberger Parkplatz statt.
Sie hatte wohl – außer ihrer eigenen Fraktion – weder die anderen Mitglieder der Ratsversammlung noch die Mitglieder der Ausschüsse vorab über die Veranstaltung informiert.
Auch auf der Homepage der Stadt war keine Information über diese Veranstaltung eingestellt.
Es stellt sich daher die Frage, ob es sich damit überhaupt um eine öffentliche Informationsveranstaltung gehandelt hat oder um eine Privatveranstaltung der Bürgervorsteherin in ihrer Funktion als Ratsfrau.

In der Lokalpresse wurde angekündigt, daß des bei der Veranstaltung um folgende Fragen geht:
1. Parkgebühren auf dem Ascheberger Parkplatz
2. Erweiterungsbau des Kiosks

In meinem Beitrag vom 02. November 2021 habe ich mich bereits dazu geäußert, daß:
1. über Parkgebühren auf dem Ascheberger Parkplatz zwar am Rande beraten, aber noch nicht einmal abgestimmt wurde und
2. der Erweiterungsbau eine baurechtliche Angelegenheit ist, die nach den Buchstaben des Gesetzes zu bewerten ist und entsprechend entschieden wurde.
Diese Themen wurden dann auch gar nicht angesprochen.

Dafür wurden Dienstag Abend mehrere andere Themen angesprochen:

– Unerlaubtes Übernachten von Wohnmobilen außerhalb der Wohnmobilfläche
– Fehlende öffentliche Toilette und in Folge
– Nutzung der Grünflächen für die Notdurft
– Fehlender Zebrastreifen zum Übergang in den Schloßwald
– Nutzung durch schwere Nutzfahrzeuge
– Rutschige Fahrbahnoberfläche auf der Ein- und Ausfahrt
– Unübersichtliche Situation bei der Ein- und Ausfahrt
– Motorradtreff wegen des Lärms als Störfaktor, das allerdings nur als Randnotiz

Die meisten Probleme wurden nach Aussage der Bürgervorsteherin bereits in der Vergangenheit an sie herangetragen. Da wundert es mich, daß sie nicht schon lange reagiert hat.
Sie hätte ohne Probleme in Ihrem Namen oder über ihre Fraktion entsprechende Anträge in den entsprechenden Ausschüssen stellen können. Auch Anfragen an die Verwaltung wären eine Möglichkeit gewesen.
Alternativ hätte sie die Fragen und Anregungen auf dem kurzen Dienstweg an den Bürgermeister und seine Verwaltung weitergeben können. Nichts dergleichen ist passiert.
Augenscheinlich ging es ihr darum, auf einen öffentlichkeitswirksamen Zug mit 2400 Unterschriften aufzuspringen, um sich den Anschein der sich Kümmernden zu geben. Nach meiner Meinung war das nichts anderes als eine populistische Hau-Ruck Aktion.

Wenn ich die Berichterstattung der Kieler Nachrichten von heute richtig verstehe, hat sie den Termin auch nicht mit dem Bürgermeister abgestimmt, der am betreffenden Tag bereits einen anderen Termin hatte. Auch die Fachleute in der Verwaltung, die die Anwesend*innen hätten informieren können, waren durch andere Termine gebunden.
Mit Sicherheit hätte die Verwaltung zu dem ein oder anderen Thema schon einmal Stellung beziehen und Zusammenhänge erklären können.
So wie es aussieht, war das aber gar nicht gewollt.
Wenn die „Informationsveranstaltung“ nur „gut gemeint“ war, dann war die Vorbereitung und Durchführung aber in höchstem Maße unprofessionell.

Daher habe ich persönlich den Eindruck, daß es keine „Informationsveranstaltung der Bürgervorsteherin“ war, sondern eine Informationsveranstaltung der CDU, die unter dem Deckmäntelchen des Amtes der Bürgervorsteherin durchgeführt wurde.

Wenn die Bürgervorsteherin öffentlich als Bürgervorsteherin auftritt, hat sie die gesamte Ratsversammlung zu vertreten. Nach meinem Verständnis hat sie die Mitglieder der Ratsversammlung und der Ausschüsse so zeitgerecht über die Termine von öffentlichen Informationsveranstaltungen zu informieren, daß die Kolleg*innen die Gelegenheit haben, sich vorzubereiten und die Teilnahme einzuplanen.
Als Kommunalpolitiker haben dann auch lediglich zwei Kollegen aus der CDU an der Veranstaltung teilgenommen.

Abweichend von der Ankündigung in der Berichterstattung in den Kieler Nachrichten war es dann auch nicht die Bürgervorsteherin, die im Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung über ihre Informationsveranstaltung berichtet hat, sondern der von mir geschätzte Kollege Wegener.
Er hat in seiner sachlichen Art dann darauf hingewiesen, daß es weder um Parkgebühren noch um Baugenehmigungen ging, sondern über die von mir bereits oben aufgeführten Kritikpunkte. Im Grunde genommen hat er der Bürgervorsteherin damit aus der Patsche geholfen.

Über Lösungen zu den oben genannten Kritikpunkten wird man sicher im einzelnen sprechen können. Die Lösung der Probleme wird dann aber nicht nur in den Händen der Stadt liegen. Nur mal eine kurze Einschätzung aus dem Stand, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit hat.
Der rutschigen Belag in der Ein- und Ausfahrt erfordert doch zuerst einmal die Klärung, ob hier ggf. der Bund oder das Land mit einzubinden ist, falls die Flächen nicht der Stadt gehören.
Auch bei der Frage nach der Übersichtlichkeit der Ein- und Ausfahrten sowie des Erfordernisses eines Zebrastreifens wird zumindest die Einbindung der Unteren Verkehrsaufsicht des Kreises erforderlich sein.
Die Frage, ob hier ein Toilettenhaus errichtet werden darf, wird mit Sicherheit Klärungsbedarf mit dem Kreis nach sich ziehen. Nach meiner ersten Einschätzung wäre das ein Bauvorhaben im Außenbereich, das nicht zulässig ist.
Vielleicht stehen die schweren Nutzfahrzeuge ja auch auf dem Parkplatz, weil er ihnen dafür angeboten wurde, damit die LKW-Fahrenden nicht in den Wohngebieten vor ihren Häusern parken. 
Bevor wir in den Ausschüssen Entscheidungen zu den Kritikpunkten und Anregungen treffen, wären doch erst einmal die entsprechenden Fragen zu klären. Da diese Punkte bereits seit längerem an die Bürgervorsteherin herangetragen wurden frage ich mich, warum sie nicht längst gehandelt und die Themen in die Ausschüsse eingebracht hat.

Natürlich will ihr niemand verbieten, mit Bürger*innen zu reden. Vermutlich werden viele von uns Ratsfrauen und -herren angesprochen, zumindest ich bekomme gelegentlich Hinweise und Rückmeldungen. Dafür wurden wir gewählt.
Als Ratsfrau der CDU kann die Bürgervorsteherin selbstverständlich so viele Gespräche und Informationsveranstaltungen durchführen wie sie will, dann aber bitte unter ihrem eigenen Namen oder im Namen der CDU.

Es sieht so aus, als müßte man die an sich selbstverständlichen Regeln für öffentliche Informationsveranstaltungen der Stadt, die sie als Bürgervorsteherin vertritt, einmal schriftlich fixieren, damit ein Regelwerk vorliegt, an das man sich halten kann.
Vielleicht wäre das ja erst mal ein Thema für den nächsten Ältestenrat.

Die Aussage der Bürgervorsteherin in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung, die SPD Fraktion hätte ihr das Vertrauen entzogen, daher würde sie uns auch nicht informieren, zeugt für mich von einem sehr seltsamen Amtsverständnis.
Ich habe im Gegenzug zum Ausdruck gebracht, daß es genau diese wiederholten Fehlleistungen sind, die zum Entzug des Vertrauens geführt haben. 

Der Ascheberger Parkplatz und die Bürgervorsteherin

Am Freitag, dem 26. Oktober 2021 berichteten die Kieler Nachrichten im Lokalteil auf Seite 26: „Traum vom Anbau droht zu platzen“. Es geht zum einen um die Einführung von Parkgebühren (die nie beschlossen wurden), zum anderen um einen Anbau an den Kiosk am Ascheberger Parkplatz.
Letztendlich geht es aber auch um das Vorgehen der Bürgervorsteherin, die für Dienstag zu einer Versammlung eingeladen hat.

Erstens: Es gibt keinen Beschluß, auf dem Ascheberger Parkplatz Parkgebühren einzuführen. Die Entscheidung über die Parkgebühren und deren Höhe liegt beim Bürgermeister. Der Bürgermeister hat gemeinsam mit dem Hauptausschuß über die Erhebung von Parkgebühren im Stadtgebiet beraten. Im Rahmen der Beratung wurde auch nachgefragt, ob man auf dem Ascheberger Parkplatz Gebühren erheben sollte. Das hat der Bürgermeister von vornherein abgelehnt. Die meisten Mitglieder des Hauptausschusses lehnten das ebenso ab.
Die Stimmungslage war so eindeutig, daß es dazu noch nicht einmal eine Abstimmung gab.
Von daher ist die Befürchtung unbegründet.

Zweitens: Der Kiosk ist in der Tat in die Jahre gekommen, das stimmt. Er steht im Außenbereich. Im Außenbereich darf grundsätzlich nicht gebaut werden, außer, es handelt sich um so genannte „privilegierte Bauvorhaben“.  Eine Sanierung von bestehenden Gebäuden nach meiner Einschätzung baurechtlich zulässig. Sanierung heißt aber nicht Abriß und Neubau. Sanierung heißt auch nicht „Erweiterung“. Die geplante Erweiterung ist nach rechtlicher Bewertung der städtischen Bauverwaltung rechtlich nicht zulässig. Die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt teilten die Rechtsauffassung der Verwaltung einstimmig.
Wir haben uns in der Vergangenheit bei der Erteilung oder der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens schon mal über die rechtliche Bewertung der städtischen Verwaltung hinweggesetzt. Letztendlich wurden die Entscheidung dann aber von der Bauaufsicht des Kreises korrigiert. Hätte die Selbstverwaltung der Stadt hier das Einvernehmen erteilt, wäre es nach meiner Einschätzung spätestens bei der Bauaufsicht des Kreises wieder „einkassiert“ worden. 

Drittens: Der Zeitung entnehme ich, daß die Bürgervorsteherin für Dienstag, den 02. November ab 18:30 in der Tourist Info eine Info Veranstaltung plant, um die Themen Parkplatz-Gebühren und Imbiss-Erweiterung zu diskutieren. Zu den Parkplatzgebühren sollen 2400 Unterschriften überreicht werden, die die Betreiberin des Kiosks gesammelt hat.

Parkplatzgebühren auf dem Ascheberger Parkplatz wurden im Hauprtausschuß bereits diskutiert. Der Hauptausschuß ist auch für Parkgebühren zuständig. Der Bürgermeister entscheidet über Parkgebühren. Er hat entschieden, es wird sie nicht geben. Ich weiß jetzt nicht, was weiter diskutiert werden soll. Die 2400 Unterschriften helfen auch nicht weiter, weil es nichts zu helfen gibt.

Der Erweiterungsbau des Imbiss ist auch kein Thema, das diskutiert werden muß. Ein Bauantrag wird nach den Buchstaben des Gesetzes entschieden. Man kann das diskutieren, aber das hilft nicht weiter, im Gegenteil. In den allermeisten Fällen, wo Baurecht über öffentlichen Druck erzwungen werden soll, wird von der Genehmigungsbehörde ein ganz besonders kritischer Blick auf das Objekt geworfen. Diesbezüglich ist die Bürgervorsteherin nach meiner Einschätzung gerade dabei, der Betreiberin einen Bärendienst zu erweisen.

Das gesamte Vorgehen der Bürgervorsteherin erstaunt mich ohnehin. Ich kann nicht erkennen, daß es sich überhaupt um eine offizielle Veranstaltung der Stadt handelt. Die Bürgervertreterin vertritt die Ratsversammlung nach außen, da hätte ich erwartet, daß sie die Mitglieder der Ratsversammlung über eine öffentliche Veranstaltung vorab informiert. Zumindest hätte ich erwartet, daß ich als Vorsitzender des Hauptausschusses informiert werde, da Parkplatzangelegenheiten in die Zuständigkeit des Hauptausschusses fallen. Nichts dergleichen ist erfolgt.
Ich hätte auch erwartet, daß über eine öffentliche Veranstaltung auf der Homepage der Stadt Plön informiert wird. Auch das ist nicht der Fall.
Zu guter letzt ist nicht erkennbar, ob die Veranstaltung unter 2G oder 3G Corona-Regeln laufen wird oder wie der Schutz gegen Corona-Ansteckungen überhaupt gewährleistet werden soll.

Nach meiner Einschätzung steht das Ganze unter dem Vorzeichen der Unprofessionalität. Ich bin aber gespannt, was die Presse so berichten wird.
Am Mittwoch tagt der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung. Da wird die Bürgervorsteherin dann sicher berichten, was sie am Dienstag so erlebt hat.
Die Sitzung des Ausschusses wäre ohnehin der bessere Anlaß gewesen, die Unterschriften zu überreichen. Schließlich wurde hier die Entscheidung getroffen, das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben zu versagen.

Industrieverglasung am Vierschillingsberg?

Das Gebäude an der B 76 neben der Bücherei ist mittlerweile abgerissen, der Bau eines neuen Gebäudes ist in Vorbereitung. Dazu ist eine 2. Änderung des Bebauungsplanes 26 „Vierschillingsberg“ erforderlich. Entstehen sollen hier 22 Wohnungen im geförderten Wohnungsbau, die auf die Bedürfnisse von Senior*innen ausgelegt sind.

Die Änderung des Bebauungsplanes sollte nach meiner Einschätzung relativ problemlos sein. Was ich aber wichtig fände wäre, daß das Gebäude auch zur B 76  hin eine ansprechende Fassade erhalten sollte. Da konnte mich der vorgelegte Entwurf nicht überzeugen, der hier Laubengänge, verblendet mit Industrieglas vorsieht.

Im Grunde genommen habe ich nichts gegen Laubengänge. Sie an diesem Standort zu verkleiden ist schon aus dem Grunde wichtig, um für die Bewohner*innen einen Beitrag zum Lärmschutz zu leisten. Allerdings besteht hier die Möglichkeit, das Straßenbild an unserer innerörtlichen Umgehung, der meist befahrenen Straße Plöns, deutlich aufzubessern. Gerade für Durchreisende würde es dann fast ein wenig wie eine Visitenkarte wirken, Wenn man sich selbst gegenüber einmal mal ehrlich ist, dann muß man zugeben, das der Bereich zwischen Rodomstorstraße und Lütjenburger Straße nicht so besonders einladend auf Ortsfremde wirkt.

Eine attraktive und ortsangemessene Fassadengestaltung wäre um so wünschenswerter, weil auch auf dem gegenüberliegenden Bereich Gartenstraße in absehbarer Zeit neu gebaut wird und auch dort ein maßgeblicher Beitrag geleistet werden kann, um das Straßenbild in der Ortsdurchfahrt attraktiver zu machen.

Dabei sollte berücksichtigt werden, daß das jetzt geplante Gebäude direkt neben der Krabbe 17 steht, die durchaus als historisches Gebäude in Backsteinarchitektur anzusehen ist. Auch die Rodomstorschule ist ein ortstypisches und den Bereich prägendes Gebäude. Dazwischen liegt die „Alte Meierei“, die in ihrer Ansicht zur Hauptstraße eher wie der Hinterhof eines Wirtschaftsbetriebes wirkt.
Zwischen diese drei Gebäude ein Haus mit einer großflächigen Glasfassade zu setzen, wäre eine Bausünde, die uns die nächsten 80 Jahre begleiten wird, selbst wenn das Glas dunkel gefärbt  sein sollte.

Das hat nichts mit historisierend zu tun, wie Frau Meyer, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen meinte. Es hat etwas damit zu tun, daß sich Gebäude in die Umgebung einpassen sollten, um nicht störend zu wirken. Die Umgebung bei uns ist eher kleinstädtisch geprägt, da gilt: Keine Experimente. Experimente kann man in Hamburg in der Hafencity machen.

Daß eine moderne Fassadengestaltung möglich ist, ohne zu stören, kann man sogar in Plön besichtigen. Das Geschäftshaus in der Langen Straße 51, in dem Foto-Jessen ansässig ist, ist noch nicht alt. Die Fassade ist modern gestaltet, aber sie wirkt nicht störend, weil sie die Gestaltungsmerkmale der Umgebung aufgenommen hat. Beim Neubau auf dem Gelände des alten Gerberhofes (Lübecker Straße 9) ist es gelungen, ein Gebäude zu errichten, das zumindest nicht unangenehm im Straßenbild auffällt.
Ich fände es gut, wenn wir hier sozialen Wohnungsbau und ein attraktives Straßenbild unter einen Hut bringen könnten. Sozialer Wohnungsbau und Stadtgestaltung müssen kein Widerspruch sein. 

Zum Stand des Haushaltes 2021 und seinen Wirrungen

Noch ein kurzer Rückblick auf die vergangenen Wochen, die im wesentlichen von der Erstellung des Haushaltes 2021 bestimmt waren. Die Ausschüsse für „Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT)“, „Stadtentwicklung und Planung (SteP)“ sowie der „Hauptausschuß (HA)“ haben zwei mal getagt. Auf der jeweils ersten Sitzung wurde der Haushalt der einzelnen Ausschüsse vorgestellt. Es konnten Fragen gestellt und schon einmal Erklärungen abgegeben werden.

Danach tagte die Haushaltskonsolidierungsgruppe. Plön ist strukturell unterfinanziert. Das heißt, selbst wenn alle freiwilligen Ausgaben gestrichen würden, käme die Stadt mit dem Geld nicht aus. Als „Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums“ bekommt die Stadt natürlich auch Mittel vom Land, um diese Aufgaben wahrzunehmen. Wenn die Versorgung des Umlandes nicht mehr sichergestellt ist, etwa durch die Schließung der Schwimmhalle oder der Bücherei, würden diese Mittel wegfallen. Eine Schließung von unseren öffentlichen Einrichtungen würde damit im Grunde genommen nicht weiter helfen.
Als Fehlbedarfsgemeinde – also als Gemeinde, die sich nicht selbst finanzieren kann – ist die Stadt auf Zuschüsse vom Land angewiesen, so genannte Fehlbedarfszuweisungen. Daher wird unser Haushalt von der Kommunalaufsicht geprüft, die ihn dann genehmigen muß. Im Haushaltsplan müssen auch Konsolidierungsbemühungen aufgezeigt werden. Von daher müssen die Fraktionen jetzt über die Vorschläge der Verwaltung beraten.
Dazu wären sowohl Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmesituation wie auch Maßnahmen zur Verringerung der Ausgaben oder eine Kombination aus beiden zu betrachten. Die Fraktionen sich gebeten, bis Mittwoch an die Verwaltung zu übermitteln, welchen Maßnahmen sie zustimmen würden, damit sie in den Entwurf des Haushaltsplans mit eingearbeitet werden können. 

Für die zweite Runde der Haushaltsberatungen wurden dann von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und dem fraktionslosen Ratsherrn Kruppa Haushaltsanträge gestellt. Die Anträge wurden in dem zuständigen Ausschuß beraten.
Als letztes hat der HA beraten, zum einen über seinen eigenen Haushalt, zum anderen aber auch noch über den Stellenplan und den Gesamthaushalt.

Viele der Anträge gingen im gegenseitigen Einvernehmen und mit großer Mehrheit durch. Einzelne Anträge sorgten aber für eine lebhafte Diskussion, so daß sich die Sitzungen von SteP und HA bisweilen sehr in die Länge zogen.

Der Abschließende Beschluß soll dann am 30. Juni in der Ratsversammlung folgen.
Die Genehmigung der Kommunalaufsicht wäre realistischerweise 6 bis 8 Wochen später vor. Sie kann Auflagen enthalten, etwa eine Beschränkung der Kreditaufnahme. 

Zu den Ausschusssitzungen:

Auf das Jahr 2022 wurde z.B. der Ankauf der Kreisfeuerwehrzentrale geschoben. Das dafür vorgesehene Geld wird erst im kommenden Jahr in den Haushalt eingestellt. Die Planung ist noch nicht so weit, daß in diesem Jahr eine Kaufentscheidung fallen kann.

Auf 2022 wurde auch der Ersatzneubau für die mittlerweile abgerissene Sporthalle am  Schiffsthal geschoben.  Zum einen ist die Förderung des Baus im Moment völlig offen, zum anderen sind die Planungen noch nicht konkret genug, um hierfür Haushaltsmittel vorzusehen. Mit einem Volumen von 5,9 Millionen Euro ist das der größte Brocken.

Kontrovers diskutiert wurde auch die Instandsetzung der 5-Seen-Allee, die mit 150.000,- Euro veranschlagt ist. Die Verwaltung möchte diese Maßnahme schon seit längerem durchführen. Ich allerdings habe die Frage gestellt, ob diese Straße überhaupt notwendig ist. Als die Pionierkaserne in Stadtheide bestand, gab es keine Möglichkeit, über diesen Weg mit dem Auto von Plön nach Niederkleveez zu fahren. Für Radfahrer*innen und Fußgänger gab es schon immer den Wanderweg über den Adlerhorst. Den Weg gibt es immer noch, sie könnten aber auch zukünftig die 5-Seen Allee weiter nutzen. Sie müßte nur für den KFZ-Verkehr gesperrt werden. Bei einer Sperrung des Weges müßten Autofahrer*innen lediglich einen Umweg von weniger als 2 Kilometer in Kauf nehmen. Bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 60 km/h entspricht das gerade einmal einer zusätzlichen Fahrtzeit von 2 Minuten.
Die Aussage, daß dann die Buslinie eingestellt werden müßte, weil der Umweg mit dem Fahrplan nicht mehr zu vereinbaren wäre, ist zu bedenken, aber sie ist ungeprüft.
Ich bin mir auch sicher, daß Bösdorf damit Probleme hätte, aber die Gemeinde dürfte die Situation kennen, da auch die Brücke über die Schwentine bei Timmendorf extrem teuer ist und eine Nutzungseinschränkung im Gespräch oder bereits umgesetzt ist.

Eine weitere Kontroverse gab es über die Sprottenflotte. Im GUT wurde beschlossen, in Plön 6 Stationen für dieses Leihfahrradprogramm der Kielregion einzurichten. Der selbe GUT, der das beschlossen hat, hat nun auf Antrag der CDU die Finanzmittel dafür zusammengestrichen, mit dem Ziel, nur noch zwei Stationen einzurichten, und zwar am Bahnhof und an der Fegetasche. Besonders der Kollege Koll von der CDU hat sich dafür stark gemacht.
Damit wird das System aber ad absurdum geführt. Es könnte dann zwar immer noch dazu dienen, vom Bahnhof zur Fegetasche mit dem Abfahrtpunkt der Großen Plöner Seerundfahrt und zurück zu kommen, aber die grundsätzliche Zielsetzung, innerstädtisch vom Auto auf das (Leih)Fahrrad umzusatteln, wäre ausgehebelt.
Zur Verbindung zwischen den Ostufergemeinden an der Kieler Förde kann eine Ausleihstation pro Ort ja ausreichen, um von Ort zu Ort zu kommen, so die Argumentation der CDU-Fraktion. Hier in Plön geht es aber vorrangig darum, von den Parkplätzen am Ortsrand in die Innenstadt zu kommen, als ein Beitrag zur Mobilitätswende. Natürlich hätten mehrere Stationen auch einen Einfluß auf die Förderung des Tourismus, nicht zuletzt, weil man dann mit dem Rad z.B. von Plön nach Preetz fahren könnte. Das Argument, man könne es ja erst einmal mit zwei Stationen versuchen, ist aus zwei Gründen problematisch:
1. Die Kiel-Region fordert mindestens 3 Stationen, um die Sprottenflotte finanziell zu fördern. Zumindest wiesen Bürgermeister Winter und die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen darauf hin.
2. Das System muß von Anfang an so attraktiv sein, daß es angenommen wird. Es ist als Verkehrssystem zu verstehen, nicht als Verbindung zwischen zwei Punkten. Wenn man das System zusammenschrumpft, wird es nicht mehr funktionieren. Ein System ist nun mal mehr als die Summe der Teile.
In der abschließenden Beratung des Haushaltes habe ich dann beantragt, die Finanzierung des ursprünglichen Konzeptes wieder in den Haushalt mit aufzunehmen und der Ratsversammlung zu empfehlen, das zu beschließen.  Bei Stimmengleichheit und vielen Enthaltungen wurde der Antrag nicht angenommen.

Ganz ähnlich ging es dem SCvP, dem Segelverein bei der Jugendherberge. Dieser oft unbeachtete Verein hat immerhin fast 100 Mitglieder und liegt an einer Stelle, die besonders bei Stürmen sehr unruhig ist. Durch die Corona-Lage war der Verein auch nicht in der Lage, Arbeitsdienste durchzuführen. Dennoch muß die Verankerung der Wellenbrecher erneuert werden. Dafür wurde ein Zuschuß von 2500,- Euro beantragt. Der GUT hat diesem Zuschuß zugestimmt, wenn auch mit knapper Mehrheit, der Verein wurde informiert. Bei der Haushaltsverhandlung hat der GUT dann auf Antrag der CDU die Streichung der dafür vorgesehenen Gelder aus dem Haushalt beantragt und eine Mehrheit dafür gefunden.
Das ist für die Stadt – nicht nur für den Bürgermeister, sondern auch für die politischen Vertreter*innen schon sehr peinlich, nicht zuletzt, weil der Bürgermeister den Verein bereits über den positiven Entscheid informiert hatte.
Ich habe zwar versucht, den Zuschuß dann in der Abschließenden Beratung im HA wieder in den Haushalt zu bringen, aber mein Antrag, der Ratsversammlung zu empfehlen, diesen Zuschuß zu bewilligen, wurde bei Stimmengleichheit und zahlreichen Enthaltungen nicht angenommen.

Im Haushalt hatte der Bürgermeister 2500,- Euro vorgesehen, um der Schützengilde anläßlich des 400-jährigen Jubiläums ein repräsentatives Geschenk machen zu können. Dieser Betrag wurde gestrichen. Das Geschenk ist nun aus dem normalen Geschenketitel des Bürgermeisters zu bezahlen.
Der Entscheidung ist eine rege Diskussion vorangegangen, in der erörtert wurde, ob man einen Verein, der Frauen nicht als gleichberechtigte Mitglieder zuläßt, derartig repräsentativ beschenken sollte, (die Plöner Schützengilde ist ein eingetragener Verein, aber nach meiner Kenntnis aus dem Grunde nicht als gemeinnützig anerkannt).

Angenommen wurde mein Antrag, der Ratsversammlung zu empfehlen, die eingeplanten Mittel für das Gründach im Wald auf dem Gebäude des Prinzenbades zu streichen und die bereits zugesagten Fördermittel zurückzugeben. Wenn die Ratsversammlung dieser Empfehlung nicht folgt, fließen über eine Viertel Million Euro an Steuermittel in ein paar Quadratmeter Gründach auf dem Prinzenbad. Eine Verschwendung von Steuermitteln, auch wenn die Stadt selber nur 10% davon aufzubringen hätte. Den Rest zahlt der Bund. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuermitteln sieht anders aus. 

Für die Pflege der Bäume auf dem Stadtgrabenparkplatz wurde der Betrag von 50.000,- auf 100.000,- Euro verdoppelt. Damit sollen die 53 Bäume gerettet werden. Geplant ist, das Erdreich aufzulockern, einen Zugang zum Wurzelbereich zu schaffen, über die dem Baum Wasser zugeführt werden kann, Bewässerungssäcke zu besorgen, um die Bäume kontinuierlich mit Wasser zu versorgen und Metallabdeckungen für das Erdteich um den Stamm, die sogenannte Baumscheibe, zu beschaffen, damit das Erdreich nicht weiter verdichtet wird. 
Ich habe gerade am Wochenende ein Gespräch geführt, in dem ich darauf hingewiesen wurde, daß das ganze vergebene Liebesmühe sei. Die Baumscheiben wären einfach zu klein für die gepflanzten Bäume, die Anlage des Parkplatzes sei schlicht und einfach fehlerhaft geplant und das Sterben der Bäume ließe sich so nur hinauszögern. 
In der Haushaltsberatung wurde allerdings darauf hingewiesen, daß eine Neuanpflanzung noch teurer wäre. 

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, begrenzt auf 2 Jahre eine zusätzliche Fachkraft im Bereich Stadtplanung in den Stellenplan mit aufzunehmen, fand keine Zustimmung. Selbst der Bürgermeister wies dieses Ansinnen zurück, da er im Rathaus aufgrund der Raumnot keinen Platz mehr hat und ansonsten auch noch zusätzlich eine*n technische*n Zeichner*in benötigen würde. Da die Ablehnung in der Vorberatung im SteP eindeutig war, wurde der Antrag dann zurück gezogen und im Hauptauschuß nicht weiter beraten.

Der Antrag von Ratsherrn Kruppa wurde im Ansatz begrüßt. Er hatte vorgeschlagen, die Arbeiten an mehreren Bebauungsplänen (B-Plänen) einzustellen und das Grundstück Eutiner Straße, „Altes Fährhaus“, an den Plöner Segelverein zu verkaufen, um von den Einsparungen und dem Erlös das Fischereigelände mit Gebäuden zu kaufen.
Das Konzept, da er dazu erarbeitet hat (Gastronomie, Imbiss, Ferienwohnungen) finde ich gar nicht schlecht, aber ein Verkauf des Grundstückes, auf dem das „Alte Fährhaus“ steht, sollte meines Erachtens nicht über das Knie gebrochen werden.
Dazu kommt, daß die Stadt mit dem Land gerade über ein Erbbaurecht betreffend des Fischereigeländes verhandelt.
Ebenso stand der Erbbaurechtsvertrag mit dem PSV noch auf dem nicht-öffentlichen Teil der Tagesordnung.
Hier griff Herr Dr. Erdtmann von der Freien Wählergemeinschaft (FWG) das Wort, der sich kritisch zum Erbbaurechtsvertrag und völlig ablehnend zu einem Verkauf äußerte. Da wir Vertragsangelegenheiten grundsätzlich im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung behandeln, mußte ich als Vorsitzender darauf achten, daß hier die Vertraulichkeit gewahrt wurde. Ich brauchte aber nicht einzugreifen.
Es widerstrebt mir, Redebeiträge zu unterbrechen oder zu unterbinden, auch wenn sie langatmig sind und man ihnen inhaltlich nicht immer folgen kann, aber wenn es darum ginge, Vorlagen der Verwaltung immer nur abzunicken, könnte ma auch ein paar Pelikane in die Ratsversammlung und ihre Ausschüsse setzen.

 

 

Baumschutzsatzung in der Nachspielzeit

Die Frage, ob die Ratsversammlung oder der Bürgermeister in Sachen Baumschutz das letzte Wort hat, ist nach wie vor offen.
Sie entzündete sich an den sechs Birken in der Ulmenstraße 42. Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) hatte der Fällung zugestimmt und die Verwaltung mit dem Bürgermeister an der Spitze beauftragt, die Fällgenehmigung zu erteilen.
(Anmerkung 1)
Der Bürgermeister verwies darauf, daß die Entscheidung über Fällgenehmigungen bei Ihm als Leiter der Verwaltung liegen würde. Wenn die Selbstverwaltung ein Mitspracherecht wünsche, müsse sie die Baumschutzsatzung ändern.
Es wurde versucht, diese Satzungsänderung im Frühjahr im Rahmen einer Ratsversammlung übers Knie zu brechen. Die Tagesordnung der Ratsversammlung war aber so aufgestellt, daß über eine Satzungsänderung nicht abgestimmt werden konnte. Die für eine Änderung der Tagesordnung erforderliche 2/3-Mehrheit kam nicht zustande.
Daraufhin hat die Verwaltung am 06. Mai 2021 im Ausschuß für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus einen neuen Entwurf vorgelegt. Er beinhaltete zwar eine zusätzliche Passage, die Ausnahmen in besonderen Fällen zuließ, aber das Kernanliegen der Selbstverwaltung, die Entscheidung über Fällgenehmigungen in Einzelfällen durch die Ratsversammlung zu treffen zu lassen, blieb unberücksichtigt.
Mit neun Stimmen bei zwei Gegenstimmen wurde der Entwurf dann zur Vorberatung in den (SteP) überwiesen.
Der SteP hat dann am 19. Mai 2021 über die Baumschutzsatzung beraten. Im Ergebnis stimmten acht Mitglieder – bei drei Gegenstimmen – dafür, daß die Ratsversammlung auf Antrag eines Ausschusses die Entscheidung über Baumfällungen im Einzelfall an sich ziehen kann.
Der GUT hat dann am 03. Juni 2021 abschließend über die Baumschutzsatzung beraten. Hier wurde mit sechs Ja bei vier Nein-Stimmen beschlossen, die Ausnahmegenehmigungen wie vom SteP empfohlen mit in die Baumschutzsatzung aufzunehmen.
Der Bürgermeister als Leiter der Verwaltung wies im Verlaufe der Beratung darauf hin, daß § 5 der die Landesverordnung über die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Naturschutzzuständigkeitsverordnung) die Verantwortung für Ausnahmen von Satzungen ausschließlich für Bürgermeister*innen vorzieht.
Er betonte, daß ein anderslautender Beschluß rechtswidrig wäre und er gegen einen solchen Beschluß Widerspruch einlegen würde.
Für den 09. Juni 2021 wurde dann der Beschluß über die Baumschutzsatzung auf die Tagesordnung der Ratsversammlung gesetzt.
Im Vorfeld gab es eine Initiative der CDU-Fraktion, den Tagesordnungspunkt auf die folgende Ratsversammlung am 30. Juni 2021 zu schieben, um die rechtlichen Fragen mit dem Kreis und dem Land abzuklären.
Der Vorsitzende des GUT, Herr Gerd Weber (Bündnis 90/Die Grünen) machte im Vorfeld der Ratsversammlung darauf aufmerksam, daß er gegen eine Verschiebung ist. Er würde sich für eine sofortige Abstimmung über den ursprünglich von der Verwaltung vorgelegten Entwurf aussprechen. Damit wurde die Tagesordnung nicht geändert.

Als Vorsitzender des GUT führte er später in das Thema ein. Als Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte er dann, über den Entwurf der Verwaltung abzustimmen. Dieser hätte die Ergänzungen von GUT und SteP nicht mit berücksichtigt.
Ich beantragte im Gegenzug, über die Baumschutzsatzung mit den entsprechenden Änderungen abzustimmen
Darüber hinaus schloß ich mich aber dem Antrag von Herrn Jagusch (Vorsitzender der CDU-Fraktion) an, den Tagesordnungspunkt zu schieben, um die Änderung vor dem Hintergrund der erst vor sechs Tagen bekannt gewordenen Rechtslage neu bewerten zu können.
Die Ratsversammlung folgte dem Vorschlag mit denkbar knapper Mehrheit von – dafür will ich mich jetzt nicht verbürgen – einer Stimme.

Ob die Mehrheit der Selbstverwaltung sich hier gegen die Verwaltung und Teile der Selbstverwaltung durchsetzen kann, ist fraglich.
Die Naturschutzzuständigkeitsverordnung ist kein Gesetz, das vom Parlament des Landes Schleswig Holstein beschlossen wurde. Sie wurde aber aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage von der Landesverwaltung erlassen.
Der § 5 dieser Rechtsverordnung stellt ein erheblichen Eingriff in das Recht auf kommunale Selbstverwaltung dar. Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung hat Verfassungsrang (Art 28 Grundgesetz). Die kommunale Selbstverwaltung muß sich dabei natürlich im bestehenden Rechtsrahmen bewegen.

Eingriffe in das Recht der Kommunalen Selbstverwaltung müssen vom Gesetzgeber gut begründet sein. Dieses Recht und die Pflicht zur Begründung hat die Landesregierung/der Landtag natürlich.
Es stellt sich aber die Frage, ob die Naturschutzzuständigkeitsordnung den Minimalanforderungen genügt, die an eine entsprechende Verordnung zu stellen sind.
Nach meiner derzeitigen Auffassung ist das nicht der Fall.
Das Zitiergebot – also der Hinweis auf die Gesetzesquelle, mit der die Einschränkung begründet wird – ist zumindest im Bezug auf § 5 nicht ausreichend beachtet.
Dazu kommt, daß der § 5 der Naturschutzzuständigkeitsverordnung in seinem Inhalt nicht hinreichend bestimmt ist.

Die Kreis- und Landesbehörden sind natürlich an die Rechtsverordnung des Landes gebunden. Daher habe ich wenig Zweifel, daß sie die Verordnung im Allgemeinen und die Position der städtischen Verwaltung im Besonderen in Frage stellen.
Ein objektives Ergebnis wäre nur durch eine externe, unabhängige juristische Bewertung möglich.

Eine Alternative wäre natürlich auch, die Baumschutzsatzung außer Kraft zu setzen oder zu suspendieren. Das könnte die Ratsversammlung, aber das will nach meiner Wahrnehmung natürlich niemand, da allen verantwortlichen Personen an einem Schutz der städtischen Bäume gelegen ist.

Ein Verzicht auf den Entscheidungsvorbehalt der Ratsversammlung wäre eine andere Option. Damit wird aber die Möglichkeit der Selbstverwaltung, ihrem Gestaltungswillen Ausdruck zu verleihen und ihrer Kontrollpflicht nachzukommen, eingeschränkt. 
Das kann nach meiner Auffassung aber auch nicht die richtige Lösung sein. 

Anmerkung 1: Die Frage war, ob städtebauliche und gestalterische Aspekte einen Vorrang vor dem Erhalt von sechs Bäumen haben. Dabei ging es um Folgendes:
Pro Fällung:
1. Einhalten einer Bauflucht. Gebäude, die aus einer Bauflucht herausragen, fallen dem Betrachter genau so unangenehm auf wie ein Pickel auf der Nase, der auch nicht weit über die Hautoberfläche herausragt. E
2. Optimale Anordnung von Nebengebäuden
3. Optimale Wegeführung auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität
4. Ersatzpflanzung von 18 Bäume , die über die Lebensdauer betrachtet eine höheren ökologischen Wert haben als sechs Bäume mit einer nur noch begrenzten Restlebensdauer. 
Contra Fällung:
1. Die Bäume sind alt und haben aktuell einen hohen ökologischen Wert. 
2. Die Bäume prägen das Ortsbild

Der Kompromiss ist aus meiner Sicht faul:
1. Eine Birke wurde gefällt. 
2. Die Gebäude rücken sehr dicht an die verbliebenen fünf Birken heran.
Deren Restlebensdauer wird dadurch start verkürzt.
3. Es wird lediglich drei Bäume als Ersatzpflanzung geben.
4. Die Gebäudeaufstellung wird für die voraussichtlich nächsten 60-80 Jahre vermurkst sein.

Haushalt, Verfahren und Hintergründe

In der vergangenen Woche begannen die Vorbereitungen für die Aufstellung des Haushaltes der Stadt Plön für das Jahr 2021. Im Prinzip ist es so, daß nur die Beschlüsse für freiwillige Aufgaben der Stadt umgesetzt werden können, für die Geld in den Haushalt eingestellt ist.
Gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben wie etwas Sozialleistungen werden im Haushalt auch erfaßt. Allerdings hat die Stadt hier keine Einflussmöglichkeit. Wenn es einen gesetzlich begründeten Anspruch gibt, muß bezahlt werden.

In der vergangenen Woche tagten alle drei Ausschüsse der Stadt. Der Hauptausschuß (HA) kam am Montag, dem 31. Mai zusammen, der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) tagte am Mittwoch, dem 02. Juni und der Ausschuß für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) einen Tag darauf am 03. Juni.

In dieser Sitzungswoche wurden in allen drei Ausschüssen die Ergebnis- und Finanzpläne, die Produktbücher und die Investitionslisten vorgelegt.
Die Ergebnis- und Finanzpläne geben eine allgemeine Übersicht über die Finanzlage.
Die Produktbücher sind – wie hier beispielhaft aufgezeigt – gegliedert in
– 5. Hauptproduktbereich (z.B. Gestaltung und Umwelot
– 5.3. Ver- und Entsorgung
– 5.3.8. Abwasserbeseitungung
– 5.3.8.00 Bedürfnisanstalten
Die einzelnen Produktbereiche werden dann auch noch erläutert.
Der Produkthaushalt des HA hat 146 Seiten. Sich hier einzuarbeiten dauert aber nicht so lange, wie im ersten Moment vermutet werden kann. Insbesondere die Erläuterungen machen es einem leichter, das „Zahlenwirrwarr“ zu verstehen. Es ist nämlich kein „Wirrwarr“, sondern ganz übersichtlich, wenn man die Struktur erst einmal verstanden hat.
In der Investitionsliste sind dann noch einmal sehr übersichtlich die Ausgaben zusammengefaßt, die für das kommende Haushaltsjahr berücksichtigt werden sollen.

Aber Obacht: 2 Positionen haben mein Mißtrauen bzw. Mißfallen erregt.

Hauptausschuß: Produkt 11110 Konto 78683000 /
Kauf Grünfläche CO2-Kompensation für 20.000,— Euro.
Darunter konnte ich mir so gar nichts vorstellen, Wie sich auf Nachfrage herausstellte, handelt es sich dabei um die Wiese am Ortseingang, auf der im Rahmen des städtischen „Klimaschutzplanes“ Sonnenkollektoren errichtet werden sollen. Das steht dann im Zusammenhang mit dem „Quartierskonzept“ für den Bereich Bieberhöhe/Seestraße.
Nun habe ich im Prinzip nichts gegen Sonnenkollektoren, aber ich bin der Überzeugung, daß wir nicht unter dem Motte Klimaschutz, Klimaschutz über alles jede Entscheidung abnicken sollten wie die Pinguine, sondern auch Aspekte wie Natur- und Landschaftsschutz mit in die Abwägung einbeziehen sollten. Allerdings lege ich mich hier jetzt schon fest. Meine Hand werde ich für den „Photovoltarikpark“ am Ortseingang nicht heben.
Hinzu kommt nicht nur, daß der Ankauf unter dem Begriff „CO2 Kompensation“ verschleiert daherkam. Wir hatten uns darauf festgelegt, daß jede Maßnahme zum Klimaschutz und deren Durchführung einzeln beraten und beschlossen wird. Daher könnte ich jetzt versucht sein zu behaupten, daß uns diese Ausgabe untergejubelt wurde. Zumindest wäre es sinnvoll gewesen, sie mit einem Sperrvermerk zu versehen. Das würde bedeuten, daß das Geld erst fließen kann, wenn der Sperrvermerk durch eine Entscheidung des Ausschusses aufgehoben wird.

GUT: Produkt 42402 Konto 78170020 /
Zuschuss Gründach Prinzenbad in Höhe von 277.000,— Euro
Das ist aus meiner Sicht nicht vertretbar. (Um mir hier nicht den Vorwurf der Unsachlichkeit zuzuziehen verzichte ich anders als in der Sitzung darauf, das als Schwachsinn zu bezeichnen, aber das mußte mal gesagt werden.)
Dazu zwei Punkte:
1. Eine Blumenwiese (ungefähr 250 qm) auf dem Dach des Prinzenbades mitten im Wald für eine Viertelmillion Euro ist Verschwendung von Steuergeldern und wäre ein Fall für den Bund der Steuerzahler. Ob hier bereits von Veruntreuung gesprochen werden kann, müßte geprüft werden.
Daran ändert sich auch nichts, wenn 90% der Summe aus Bundesmitteln kommen und die Stadt „nur“ mit 27.000,- Euro an dieser Verschwendung von Steuermitteln beteiligt ist.
Ein Hektar (10.000 qm) Dauergrünland kostet im Kreis Plön über den Daumen 20.000,- Euro)
Das wäre das 40-fache der Fläche des Daches auf dem Prinzenbad. Auf einer derartig großen Fläche ließe sich tatsächlich eine großräumige „Insektentankstelle“ errichten. Nur nicht im Plöner Stadtgebiet. Aber der Nutzen dürfte um ein vielfaches höher sein als der der 250 qm.
Für 200.000,- Euro ließen sich fast 14 Hektar Dauergrünland erwerben. Das wäre grob über den Daumen mehr als das 400-fache der Fläche auf dem Dach des Prinzenbades.

Wie geht es weiter?

Am kommenden Mittwoch trifft sich die Haushaltskonsolidierungsgruppe um 17:00. Dort wird mit den Fraktionsspitzen und der Verwaltung über Einsparmöglichkeiten geredet. Dabei muß einem klar sein, daß Einschnitte schmerzlich sein können.

Bereits jetzt haben die Fraktionen die Möglichkeit, Änderungsanträge zum Haushaltsentwurf einzureichen. Über die Anträge wird dann in der 24. Kalenderwoche (14-18. Juni) erneut in den Ausschüssen beraten und abgestimmt.

Die Ausschüsse tagen wir folgt:
GUT: Montag, 14. Juni
Step: Mittwoch, 16. Juni
HA: Donnerstag, 17. Juni

In allen drei Ausschüssen werden dann die Haushaltsentwürfe des jeweiligen Ausschüsse beraten und beschlossen. Der Hauptausschuß berät und entscheidet dann auch noch über den Gesamthaushalt.

Die abschließende Entscheidung über den Haushalt fällt dann am 30. Juni dieses Jahres, sofern alles läuft wie geplant. Sicher ist das nicht, da es noch einige Risiken gibt, aber wahrscheinlich ist dieser Zeitablauf schon.

Die Baumschutzsatzung, Für und Wider einer politische Beteiligung.

Gestern tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP). Ich habe bereits am 15. Mai einen Ausblick auf die Sitzung gegeben.
http://www.ingo-buth.de/2021/05/15/seehof-bahnhofstrasse-und-baumschutzsatzung-drei-themen-von-bedeutung-mittwoch-im-ausschuss/

In Sachen Baumschutzsatzung geht es voran. Die Satzung wurde vom Ausschuß für Gesellschaftliche Anlagen, Umwelt und Tourismus (GUT) erst einmal an den SteP zur Vorberatung überwiesen.
Hier ging es um zwei Themen:
1. Soll es für die Selbstverwaltung möglich gemacht werden, die Entscheidung im Ausnahmefall an sich zu ziehen?
2. Sollen Obstbäume mit unter die Satzung fallen?

Für die Mehrheit des SteP (8 Ja, 3 Nein-Stimmen) war es klar, daß die Politik zukünftig die Möglichkeit haben soll, im Ausnahmefall die Entscheidung über Baumfällungen an sich zu ziehen.

Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf sah diese Möglichkeit ausdrücklich nicht vor.
Der Bürgermeister verteidigte den Entwurf damit, daß ein solches Verfahren nicht üblich sei und das z.B. auch in der Hundesteuersatzung nicht vorgesehen sei. Er würde auch kein Landes- oder Bundesgesetz kennen, daß einen einen entsprechenden politischen Entscheidungsvorbehalt vorsieht. Sein Fazit: Die Politik (hier die Selbstverwaltung mit der Ratsversammlung und ihren Ausschüssen) gibt die Leitlinie vor, die Verwaltung setzt diese um.
Nun hat sich bei dem Gezerre um die 6 Birken in der Ulmenstraße 42 gezeigt, daß ein Beschluß des SteP, nämlich das geplante Wohnhaus entsprechend der vorgelegten Pläne aus städtebaulicher Sicht optimal aufzustellen, nicht umgesetzt wurde.
Zwar hat die Verwaltung der Stadt das gemeindliche Einvernehmen, daß der SteP den Planungen erteilt hat, pflichtgemäß an die Kreisverwaltung weitergegeben. Allerdings wurde diese Entscheidung durch eine Stellungnahme der Stadtverwaltung ausgehebelt. Die städtische Stellungnahme basierte auf der Baumschutzsatzung.
(Mehr in Anmerkung 1)

Auf meine Nachfrage hin vertritt die Kommunalaufsicht des Kreises die Auffassung, daß die Verwaltung auf Basis der bestehenden Satzung alleine für die Entscheidung zuständig ist.
Um eine politische Entscheidung zu ermöglichen muß die Satzung daher entsprechend angepaßt werden. Der SteP hat die Verwaltung gebeten, einen dementsprechend geänderten Entwurf zu erarbeiten, der dann in der nächsten Sitzung des GUT beraten werden kann. Dazu sah sich der Bürgermeister nicht im Stande, er wisse nicht, was er tun solle.
Daraufhin formulierte der SteP einen Beschluß, der vorsieht, den Paragraphen 6 Absatz (1) zu ergänzen. Bisher sieht er folgende unter anderem folgende Ausnahmen und Befreiungen vor:

4. bei einem Bauvorhaben, auf das bauplanungsrecht- lich ein Rechtsanspruch besteht, im Bereich des Bau- körpers und den nach der Landesbauordnung in der jeweils geltenden Fassung erforderlichen Abstandsflächen geschützte Bäume vorhanden sind und der geschützte Baum auch bei einer zumutbaren Veränderung oder Verschiebung des Baukörpers nicht erhalten werden können.

5. die Beseitigung der geschützten Bäume aus über- wiegendem öffentlichen Interesse dringend erforderlich ist.

Nach Auffassung des SteP ist ein 6. Punkt hinzuzufügen, der vorsieht, daß die Ratsversammlung auf Antrag eines Ausschusses die Entscheidung zu den Punkten 4 und 5 an sich ziehen kann.

Dieser Antrag wurde mit 8 von 11 Stimmen angenommen. Jetzt wird sich der GUT in seiner nächsten Sitzung am 3. Juni damit befassen müssen.

Ich habe in der Sitzung noch erwähnt, daß es jetzt zu zwei Szenarien kommen kann.
Entweder der GUT schließt sich der Auffassung des SteP an
oder er beschließt, daß diese Änderung wieder aus dem Satzungsentwurf herausgenommen werden soll.
In dem Fall käme es dann eine kontroverse Diskussion bzw. Abstimmung in der Ratsversammlung.
Mein Kollege Gerd Weber (Bündnis 90/Die Grünen) riet mir dann, mich mit Weissagungen zurück zu halten.

Ich wage nun mal den Blick in die Glaskugel: Für das Szenario 2 zwei besteht die Gefahr, daß die Tagesordnung der Ratsversammlung wieder einmal so formuliert wird, daß ein Beschluß über eine politische Beteiligung nicht möglich ist und für eine Änderung der Tagesordnung keine Zwei/Drittel Mehrheit zustande kommt.
Das hätte dann allerdings weniger mit dem Blick in die Glaskugel zu tun, sondern mit einem Déjà-vu.

Das zweite Thema war die Frage, ob Obstbäume mit unter den Schutz der Baumschutzsatzung fallen sollten.
Anfangs war ich von der Idee sehr angetan. Aber auch hier gibt es Aspekte, die dagegensprechen und sachlich erörtert werden sollten, auch wenn das erst einmal emotional eher verstörend sein könnte. Wir wollen der Umwelt und den Bäumen ja Gutes tun, und das meine ich nicht ironisch.

Ein erstes Indiz dafür, daß der Schutz von Obstbäumen möglicherweise nicht sinnvoll sein kann, ist der Umstand, daß er in der Mustersatzung des Städteverbandes nicht vorgesehen ist.

Die Unterschutzstellung von Obstbäumen weitet den Aufgabenumfang der Verwaltung aus.
Kommen mehr Aufgaben hinzu, werden schnell Forderungen nach zusätzlichem Personal laut.
Das hat der Bürgermeister im Hinblick auf die Forderung nach Personalabbau immer wieder betont. Daher müssen wir zusehen, daß es nicht zu einem zusätzlichen Personalaufwuchs kommt.
Personal kostet nun einmal Geld, das wir nicht im Überfluss haben.

Wenn wir eine Satzung beschließen, dann muß man in der Lage sein, die Satzung auch durchzusetzen. Dazu gehört, ihre Einhaltung zu kontrollieren. Ob das überhaupt praktikabel ist, muß erörtert werden.
Neben den Genehmigungsverfahren müssen auch Bußgeld- und Widerspruchsverfahren bearbeitet werden, möglicherweise zusätzlich noch nachfolgende Gerichtsverfahren.
Das ginge Hand in Hand mit der Aufgabenausweitung.

Es muß auch gefragt werden, ob die Zielsetzung stimmt. Häufig werden Obstbäume wegen ihres Obstes gepflanzt. Tragen sie nicht mehr, müßten sie in dem Fall ersetzt werden. Stehen sie unter Schutz, dann besteht die Gefahr, daß sie gefällt werden, bevor sie den Umfang von 80 cm erreichen. Dazu kommt, daß man sich in dem Fall auch die Gebühr sparen würde, die für eine Genehmigung eingeführt werden soll. 
Ich selber habe ein 30 Jahre altes Exemplar im Garten, das im vergangenen Jahr gerade mal zwei Äpfel getragen hat und im diesem Jahr lediglich 10 Blüten aufweist. Der Stammumfang geht hart auf den Grenzwert von 80 cm zu. Aus gärtnerischer Sicht wäre der Baum jetzt eigentlich ein Fall für die Kettensäge und den Ersatz durch einen neuen Apfelbaum.
Keine Sorge, ich werde mich jetzt trotz der angekündigten neuen Satzung nicht dazu hinreißen lassen, schnell noch zur Säge zu greifen. Der Baum ist mir ans Herz gewachsen.

Ausschließen würde ich in diesem Fall allerdings, daß die Umweltfachkraft durch die Aufgabenausweitung mit „Kleinkram“ beschäftigt werden soll, um sie von der Wahrnehmung wesentlicher Aufgaben abzuhalten. Das ist ein „Werkzeug“, das eher auf höheren Verwaltungsebenen zum Einsatz kommt.

(Anmerkung 1): Herausgekommen ist ein fauler Kompromiss. Eine Birke ist bereits gefällt, die übrigen werden eine verkürzte Restlebenszeit haben, da die Bebauung dicht an sie heranrücken wird. Dafür stehen die Gebäude nicht mehr in einer Fluch. Das wird im Straßenbild für die nächsten 50 bis 90 Jahre unästhetisch wirken. Die Nebenanlagen werden so erstellt, daß eine optimale Wegeführung – auch im Hinblick auf die Barrierefreiheit – nicht mehr möglich ist. In solchen Fällen bilden sich dann meist Trampelpfade, die sich als Wege verfestigen und, damit sie bei Regen nicht so matschig sind, dann provisorisch mit Betonplatten ausgelegt werden. Das Ergebnis planerischen Murkses.

Seehof, Bahnhofstraße und Baumschutzsatzung. Drei Themen von Bedeutung. Mittwoch im Ausschuß.

Am Mittwoch tagt der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung.

Dabei geht es um drei richtungsweisende Themen:
1. Die Entwicklung des „Seehof“ Areals
2. Die Entwicklung der Gebäude Bahnhofstraße 8-9
3. Die Baumschutzsatzung.

Bei Tagesordnungspunkte können langfristig erheblichen Einfluß auf das Stadt- und Landschaftsbild unserer Stadt zu haben. Die Änderung der Baumschutzsatzung dehnt deren Schutz auch auf Obstbäume aus. Strittig ist aber die Frage, wer über Ausnahmegenehmigungen entscheidet.

Zu 1: Die Entwicklung des „Seehof“- Areals ist sehr problematisch, da es landschaftlich reizvoll im Außenbereich liegt und schlecht erschlossen ist.

Die Heilsarmee als Eigentümerin des Grundstückes hat natürlich ein nachvollziehbares Interesse, einen maximalen Verkaufspreis zu erzielen.
Die Immobilienwirtschaft hat natürlich ein Interesse, hier mit Immobilien Geld zu verdienen, zumal auf dem Kapitalmarkt nur noch geringe Gewinne zu erzielen sind und Finanzierungen bei einem Zins um 1% natürlich verlockend sind.
Die Stadt hat ihre Interessen bereits 2020 formuliert. Der Bereich des Seehofes soll ausschließlich touristisch entwickelt werden. Die touristische Nutzung soll dem Konzept der Firma VAMOS  entsprechen, so zumindest der Beschluß des SteP aus dem vergangen Jahr.

Das „Seehof“-Areal vom Adlerhost aus gesehen. Das Bild aus dem November 2019 verdeutlicht, wie sensibel das Landschaftsbild ist und wie es durch eine weitere Bebauung nachhaltig vermasselt werden kann.

Genaue Informationen zum Projekt liegen noch nicht vor, die Vorlage der Verwaltung ist nicht viel aussagefähiger als die Überschrift des Tagesordnungspunktes. Genaueres werden wir dann aber am Mittwoch von der Quantum Immobilien AG aus Hamburg  https://www.quantum.ag und dem Planungsbüro KSP Engel GmbH aus Frankfurt https://www.ksp-engel.com vorgestellt.

Das ganze Verfahren macht mich etwas mißtrauisch.

Die Firmen sind nach meiner Bewertung ganz offensichtlich keine kleinen Krauter, sondern hochprofessionell, seriös und sie spielen in einer höheren Liga.

Von daher gehe ich mit der Erwartung in die Ausschusssitzung, daß sich die Planungen nicht an denen der Firma VAMOS orientieren und die Verwaltung den Beschuß des Ausschusses aus dem letzen Jahr in ihrem Ermessen sehr sehr weit ausgelegt hat.
Ich hoffe, ich täusche mich, aber ich vermute, daß die Entwürfe von denen von VAMOS weit entfernt sind und die einzige Übereinstimmung ist, daß sie auch „etwas mit Tourismus“ zu tun haben.

Ich bin auch immer vorgewarnt, wenn Planungen erst in der Sitzung vorgestellt werden. Da kann man dann die ein oder andere Überraschung erleben. Überraschung hat natürlich manchmal auch was mit Überrumpelung zu tun. Tolle Pläne oder Hochglanzpräsentionen werden dann mit den Worten des Ausschußvorsitzenden einleitend schon mal wohlwollend kommentiert, um die Richtung vorzugeben. Wenn man entsprechend dagegen argumentiert, dann hat man zwangsautomatisch schon mal den schwarzen Peter.

Es gibt einen ganz wesentlichen Punkt, bei denen ich mich nicht überrumpeln lassen werde. Es muß von Anfang an klar sein, daß hier – wenn hier – ein Projekt entsteht, für das dauerhaft eine touristische Nutzung sicherstellt ist. Das Eigentum muß – juristisch abgesichert – unteilbar sein, damit hier nicht über kurz oder lang Edelimmobilien für neureiche Hamburger*innen, Stuttgarter*innen oder Frankfurter*innen entstehen.
Erfahrungsgemäß entstehen aus vielen touristischen Projekten schnell Eigentumswohnungen in bevorzugten Wohnlagen.

Dazu kommt natürlich, daß die Versiegelung im Außenbereich nicht über das Maß hinausgehen darf, in dem der Boden dort bereits jetzt versiegelt ist.
Ein weiteres Kriterium für mich wäre, daß sich die gesamte Anlage so unauffällig wie möglich in die Landschaft einfügt.
Letztendlich wird die Frage der Erschließung des „Seehof“-Areals zu prüfen sein. Der Steinbergweg in seiner jetzigen Form wird da wohl nicht ausreichen.

Zu 2: Die Gebäude Bahnhofstraße 8+9 beschäftigen uns auch schon seit dem letzten Jahr.
Ursprünglich lagen uns im letzten Jahr bereits zwei Entwürfe vor.
Einer der Entwürfe orientierte sich an den Ausmaßen der bestehenden Gebäude. Er wäre nach meiner Erinnerung nach § 34 Baugesetzbuch zustimmungsfähig.
Der andere Entwurf beinhaltete ein Gebäude mit einem zusätzlichen Stockwerk. Das Gebäude war deutlich höher und hätte sich von der Höhenentwicklung nicht in den Bestand eingefügt.
Er wäre damit nach § 34 Baugesetzbuch nicht genehmigungsfähig. In der weiteren Entwicklung der Entwürfe wurde auch noch ein Türmchen draufgesetzt.
Um diese Planung umzusetzen, wäre ein Bebauungsplan erforderlich.
Zusätzlich wären die Zielsetzungen des Sanierungskonzeptes zu berücksichtigen, die jetzt in die Öffentlichkeitsbeteiligung gehen. 

Aus meiner Sicht erschließt es sich mir nicht, warum wir abweichend vom üblichen Verfahren jetzt in öffentlicher Sitzung über ein Verfahren beraten und abstimmen, obwohl der Sachstand eigentlich völlig klar ist.

Für mich wäre wichtig, die wesentlichen baulichen Charakteristika der Gebäude in der unmittelbaren und näheren Umgebung für die Gestaltung aufzunehmen.


Dazu gehören vor allem:
Die Dächer müssen von der gegenüberliegenden Straßenseite deutlich erkennbar sein (Es muß also eine entsprechend große Dachneigung umgesetzt werden, damit man nicht nur die Fassaden sieht und der Eindruck einer optische Verklotzung – in Fachkreisen auch scherzhaft als architektonischer Würfelhusten bezeichnet – entsteht.)
Stehende Fensterformate (Die Fenster müssen höher als breit sein).
Roter Backstein wäre schön, aber an der Stelle nicht unbedingt zwingend.

Eigentlich wäre es sinnvoll, den gesamten Bereich am Pferdemarkt einschließlich Krabbe 2-3 mit einem Bebauungsplan zu überplanen, um hier Städtebau aus einem Guß zu betreiben. Dann könnte ich mir auch durchaus größere Gebäude an der Stelle vorstellen, um den im Sanierungskonzept beschriebenen Eingangsbereich zur Stadt zu gestalten.

Zu 3: Die Baumschutzsatzung sollte schon seit längerem überarbeitet werden, da zahlreiche juristisch Bezüge nicht mehr stimmten. Zusätzlich sollten auch Obstbäume mit unter Schutz gestellt werden. Diesen zusätzliche Schutz von Obstbäumen begrüße ich ausdrücklich.

Letztendlich geht es aber auch um die Frage, ob ausschließlich die Verwaltung über Ausnahmegenehmigungen entscheiden darf oder ob die Selbstverwaltung (unsere politischen Gremien) die Entscheidung über Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall an sich ziehen darf.
Diesbezüglich gehen die Meinungen weit auseinander.

Die Verwaltung will das nicht, die Selbstverwaltung will das vermutlich mit Mehrheit. Letztendlich entscheidet die Selbstverwaltung über die Änderung der Satzung. Ob es eine Mehrheit gibt, wird sich im weiteren Verlauf dann zeigen.
Zum Verfahren: am 19. Mai 2021 Vorberatung im Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP), dann am 03. Juni 2021 Beratung im Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT), dann Beschluß in der Ratsversammlung (RV), voraussichtlich am 09. Juni 2021.

Hintergrund:
Es gab im Bezug auf das Bauvorhaben der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft in der Ulmenstraße 42 Unstimmigkeiten, wer letztendlich für die Genehmigung von Fällungen von Bäumen zuständig ist.
Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung hatte das städtische Einvernehmen für die Baupläne erteilt und die Verwaltung beauftragt, die Fällgenehmigung zu erteilen (neun Ja-Stimmen, zwei Gegenstimmen).
Die Verwaltung hat das nicht getan und das damit begründet, daß die Erteilung der Fällgenehmigung rechtswidrig wäre, weil sie der Baumschutzsatzung widerspricht.
Der Bürgermeister hatte bereits im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, daß die Baumschutzsatzung geändert werden muß, falls die Mitsprache politisch gewünscht ist.
Der Versuch, das In einem Hau Ruck Verfahren im Februar umzusetzen, scheiterte unter anderem an Verfahrensfragen.
Nach Auffassung der Kommunalaufsicht hat der Bürgermeister aufgrund der bestehenden Satzung die alleinige Entscheidungsbefugnis. So zumindest deren Antwort auf meine Anfrage.

Jetzt hat die Verwaltung einen Entwurf für die überarbeitete Baumschutzsatzung vorgelegt. Der sieht wiederum keine Entscheidungsmöglichkeit der politischen Gremien vor. Daher wurde er vom Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten an den Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung zur Vorberatung überwiesen.
Hier wird es jetzt darauf ankommen, die Baumschutzsatzung so zu ändern, daß die politischen Gremien die Entscheidung im Einzelfall an sich ziehen können. Ich halte es für wahrscheinlich, daß es dafür eine Mehrheit geben wird.

    

Verkehrswende mit verkehrsberuhigtem Bereich und Tempo 30 vor der Breitenauschule. Ein dickes Brett.

Gestern tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung.
Die Kernthemen waren der Ausbau der Stettiner Straße und die Tempo 30 Zone im Bereich Rautenberg Straße vor der Grundschule Breitenaustraße.

Das Thema Ausbau der Stettiner Straße wurde bereits in der Einwohnerfragestunde thematisiert. Hier ging es im wesentlichen um folgende Fragen und Anregungen:
– Warum wurden die Eigetümer*innen im Rahmen der Bürgerbeteiligung noch nicht mit eingebunden?
– Das allgemeine Stimmungsbild der Anwohner läuft auf eine verkehrsberuhigten Bereich hinaus.
– Der Ausbau der Straße sollte erst erfolgen, wenn die Bauarbeiten der Neubauten Ulmenstraße 42 abgeschlossen sind, damit Schäden durch Baustellenfahrzeuge ausgeschlossen werden können.
Im Vorfeld der Sitzung hatten der Anwohner und der Bürgermeister bereits einzelne Aspekte des Themas besprochen. Die Verwaltung und der Ausschuß wollten erst über verschiedene Möglichkeiten beraten, bevor man mit Vorschlägen in die Bürgerbeteiligung geht.
Dazu kam, daß der Ausschuß in der vorhergehenden Sitzung die Verwaltung gebeten hat, über die bis dahin vorgestellten Pläne hinaus auch eine Planung mit verkehrsberuhigtem Bereich vorzulegen. Dafür habe auch ich mich stark gemacht und diese Variante wurde gestern auch vorgelegt. Daher habe ich mich sehr gefreut, daß der Ausschuß einstimmig dafür gestimmt hat, mit einem Verkehrsberuhigten Bereich in die Bürgerbeteiligung zu gehen.
Das wird nicht einfach, da sich die Verkehrsaufsicht des Kreises hierzu bereits skeptisch geäußert hat. Aber wenn wir jetzt nicht anfangen, wann dann? Darüber hinaus wurde beschlossen, ein Konzept vorzubereiten, welche Straßen in dem Wohngebiet noch für einen Ausbau zum verkehrsberuhigten Bereich in Frage kommen. Ziel ist, gegenüber dem Kreis zu verdeutlichen, daß es sich hier nicht um eine Einzellösung handelt, sondern um den Beginn einer Neuausrichtung der Verkehrssituation.
Ich habe darauf hingewiesen, daß ich Anregung, mit dem Ausbau der Stettiner Straße erst nach Abschluss der Bauarbeiten in der Ulmenstraße 42 vorzunehmen, für ausgesprochen sinnvoll halte und habe gebeten, das im Verlauf der weiteren Prüfung mit zu berücksichtigen.
Das Vorgehen wurde einstimmig beschlossen.

Der Antrag, die Geschwindigkeit im Verlauf der B 76 vor der Breitenauschule auf 30 km/h zu begrenzen, wurde von der Verkehrsaufsicht abgelehnt. Dazu liegt mittlerweile ein offizieller Bescheid vor, gegen den Widerspruch eingelegt werden kann. Der Ausschuß hat fraktionsübergreifend und einstimmig beschlossen, das zu tun.

Öffnung der Schwimmhalle, Plön als Modellversuch und barrierefreier Ausbau des Marktplatzes

Die Einwohner*innenfragestunde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt dauerte gestern relativ lange.
Die drei Top-Themen waren:
– Öffnung der Schwimmhalle für das Training von Rettungsschwimmern und für Kinderschwimmkurse
– Plön als Modellversuch
– Barrierefreier Ausbau des Marktplatzes

Herr Jonas Paustian, Vorsitzender des Kinder- und Jugendrates meldete sich als Vertreter der DLRG zu Wort. Er fragte nach, ob geplant ist, die Schwimmhalle wieder zu öffnen. Die aktuelle Corona-Verordnung ließe es zu, daß Schwimmbäder u.a. für die Nutzung für Rettungsschwimmer sowie für Gruppenschwimmunterricht für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unter bestimmten Bedingungen zulässig ist.
Er begründete das sehr schlüssig mit der bevorstehenden Badesaison, auf die sich die Rettungsschwimmer vorbereiten müssten. Darüber hinaus sei es für Plön mit seinen vielen Seen wichtig, daß so viele Kinder wie möglich schwimmen können.

Der Bürgermeister erläuterte, daß über eine Öffnung bislang noch nicht beraten wurde. Er führte aus, daß es vier bis sechs Wochen dauern würde, bis das Wasser wieder aufgefüllt und so aufbereitet ist, daß es für den Schwimmbetrieb freigegeben werden kann.
Darüber hinaus seien die Mitarbeiter*innen derzeit in Kurzarbeit.
Der Aufwand, der betrieben werden müßte, wäre sehr hoch, verglichen mit den wenigen Nutzer*innen.
Auch die Schwimmbäder in den Nachbargemeinden würden nicht geöffnet.
Es könnte zusätzlich geprüft werden, ob Schwimmhallen in Kiel mit genutzt werden könnten.

Herr Paustian erwiderte, daß die Anreise nach Kiel lang und kostspielig ist und bemerkte, daß ja auch die Rettungsschwimmer aus den Umlandgemeinden in Plön trainieren könnten, um eine höhere Auslastung der Schwimmhalle zu erreichen.

Der Bürgermeister sagte zu, einmal zu prüfen, welche Kosten mit der Eröffnung für Schwimmkurse und Rettungsschwimmerausbildung verbunden sind und das dem Ausschuss dann zur Beratung und zum Beschluß vorzulegen.

Ein weiterer Punkt war die Anregung eines hiesigen Geschäftsmannes, daß Plön beantragen sollte, sich als Modellversuch zu bewerben. Mit dieser Forderung verbunden übergab er zahlreiche Unterschriften von weiteren Plöner Geschäftsleuten und Vereinen an den Bürgermeister.

Der Bürgermeister wies den damit verbundenen Vorwurf, er habe nichts getan, zurück und zählte die zahlreichen Gespräche und Abklärungen auf. Er fragte auch, warum eigentlich niemand auf ihn selber zugekommen ist und das Gespräch gesucht hat. Im folgenden legte er dar, warum Plön sich nicht bewerben sollte.
Die Unterlagen für die Bewerbung müssen vollständig bis zum Termin 7. April 2021 eingereicht werden. Das ist alleine von Zeitansatz nicht zu schaffen, zumal das Osterfest noch in diesen eng bemessenen Zeitraum fällt.
Für den Modellversuch wären täglich 1000 Corona Tests nötig. Derzeit werden in Plön mit vorhandenem Personal 300 Tests pro Tag durchgeführt. Für die zusätzlichen Tests wäre zusätzliches Personal einzustellen.
Dazu wären 4 Personen eines Sicherheitsdienstes zu beschäftigen, die die Einhaltung der Bestimmungen kontrollieren müßten.
Die Nachbarstadt Eutin hat die Kosten für einen solchen Modellversuch kalkuliert und kam auf 200.000,- € für diese Maßnahme. In Plön sei die Finanzierung derzeit ohnehin nicht möglich, da der Haushalt 2021 noch nicht aufgestellt ist. Mit dem Beschluß des Haushaltes sei in 2. Quartal des Jahres zu rechnen, die Haushaltsgenehmigung wird für Juni oder Juli erwartet.
Bis dahin können nur Ausgaben getätigt werden, die entweder gesetzlich vorgeschrieben oder bereits vertraglich vereinbart und damit verpflichtend sind.
Darüber hinaus muß der Modellversuch wissenschaftlich begleitet werden und ist nur in Zusammenarbeit mit dem Kreisgesundheitsamt zu realisieren. Der Kreis wiederum hat zu erkennen gegeben, daß er die Durchführung von Modellversuchen nicht unterstützt.
Im Übrigen hätten sich alle Städte und Gemeinden in Schleswig Holstein gegen die Bewerbung für einen Modellversuch entschieden. Lediglich ein Tourismusbetrieb und eine kleinräumige Region hätten Interesse bekundet.

Der Ausschußvorsitzende, mein Kollege Herr Meltzer (CDU) hat dann angeregt, daß sich alle Beteiligten noch einmal an einen Tisch setzen sollten. Das soll nun voraussichtlich am Dienstag in Form einer Videokonferenz erfolgen.
Ich habe angeregt, hierzu auch die Landesverwaltung einzuladen. Ziel muß es sein abzuklären, ob:
– die Unterlagen auch nachgereicht werden können. Frau Meyer von Bündnis 90/Die Grünen hatte das für denkbar gehalten
und ob
– kurzfristig Geld vom Land für die Finanzierung des Modellversuches bereitgestellt waren kann.

Aus dem Plöner Haushalt kann dieses Geld aus rechtlichen Gründen nicht kommen. Solange keine Perspektive besteht, daß der Modellversuch mit Landesmitteln durchgeführt wird, braucht man sich eigentlich gar nicht zusammensetzen.
Nach der Sitzung habe ich einen Kollegen gefragt, ob er sich nicht mal mit dem Landtagsabgeordneten seiner Partei in Verbindung setzen kann, um auszuloten, ob von der Landesregierung entsprechende Mittel kurzfristig für Plön bereit gestellt werden könnten.
Ich persönlich glaube, daß diese Bereitschaft eher nicht besteht und würde mich freuen, wenn ich mich irre. 

Der dritte Punkt war die Frage aus dem Seniorenbeirat, warum der behindertengerechte Ausbau des Marktplatzes verzögert würde. Schließlich seien 1/3 der Plöner*innen Senioren, hinzu kämen Menschen mit Behinderung.

Hier entgegnete der Bürgermeister, daß das nicht der Fall ist. Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung hätte in der letzten Sitzung beschlossen, die Planung an ein Fachbüro zu vergeben, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Mittel für die Detailplanung in den Haushaltsplanentwurf 2021 anzumelden. Erst danach werden wir wissen, was der barrierefreie Ausbau überhaupt kosten wird. Die ersten groben Abschätzungen laufen in Richtung 400.000,- €. Nach meiner Einschätzung kann der Betrag für die Durchführung der Maßnahme dann in den Haushalt 2022 eingebracht werden.

In Anbetracht der Haushaltssituation werden wir in diesem und im kommenden Jahr bei gleichbleibenden Kosten und deutlich niedrigeren Einnahmen mit einer erheblich höheren Neuverschuldung zu rechnen haben, auch wenn mir noch keine genauen Zahlen vorliegen.
Ob die Finanzierung aller Beschlüsse überhaupt machbar ist, würde ich bezweifeln. Die Haushaltsgenehmigung des Kreises kann erhebliche finanzielle Einschnitte beinhalten. In dem Fall müssen wir uns auch darauf einstellen, einzelne Maßnahmen zu streichen, um die Einsparvorgaben des Kreises erreichen zu können. Hier wird es dann zu spannenden Diskussionen kommen. Das ist auch der Zeitpunkt wo sich entscheidet, welche Maßnahmen gestrichen und welche Maßnahmen in Angriff genommen werden sollen. Bis dahin würde ich meine Hand nicht dafür ins Feuer legen, daß der Ausbau wirklich kommt. 

Zu den übrigen Tagesordnungspunkten später mehr im Detail, jetzt in Kürze:
1. Die Ausschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes kann erfolgen.
2. Beide Planungsvarianten und das Leitbild für das Sanierungsgebiet Bahnhofsviertel werden in die Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben.
3. Statt einer Bauvoranfrage zur Prüfung des Standortes Breslauer Straße für die Obdachlosenunterkunft wurde die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Aufstellungsbeschluß für einen Bebauungsplan in der Gartenstraße vorzubereiten.