Haushaltssaison, politisch die fünfte Jahreszeit.

Der Haushalt gilt als „Königsrecht des Parlamentes“, und er ist damit auch das Königsrecht unserer Ratsversammlung. Der Entwurf für den Haushalt wurde von der Verwaltung aufgestellt. Heute abend um 18:30 Uhr steht die erste politische Debatte an, wenn der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) über seinen Produkthaushalt beraten wird. Morgen wird der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) über seinen Produkthaushalt beraten, der Hauptausschuß (HA) folgt am 19. November und wird sowohl seinen eigenen wie auch den Gesamthaushalt der Stadt erörtern. Wenn alles glatt geht, kann die Ratsversammlung am 12. Dezember 2018 den Haushalt für 2019 beschließen. Damit wäre die Verwaltung zum Beginn des kommenden Jahres voll handlungsfähig. Ohne genehmigten Haushalt müßte sie sich im wesentlichen auf ihre Pflichtaufgaben beschränken. Das ist in den vergangenen Jahren durchaus vorgekommen und wiederholt sich hoffentlich nie wieder.
Als Fehlbedarfsgemeinde ist Plön aber noch auf die Zustimmung der Kommunalaufsicht angewiesen.

Üblicherweise sind Haushaltsdebatten stark ritualisiert. Zum Einen dienen sie der Opposition dazu, mit der Regierungspolitik abzurechnen, zum Anderen nutzt die Regierung sie gerne dazu, Ihre Leistungen hervorzuheben und öffentlichkeitswirksam darzustellen.
Aufgrund der Zusammensetzung der Ratsversammlung und den wechselnden Mehrheiten, mit denen in Plön Beschlüsse gefaßt werden, wird es keine Generalabrechnung geben, wohl aber den Versuch, sich und seine Partei/Fraktion darzustellen. Das ist aber auch soweit in Ordnung und gehört zum Alltagsgeschäft.
Die wirkliche Bedeutung liegt in einem anderen Bereich. Nur Projekte und Vorhaben, die mit Geld im Haushaltsplan berücksichtigt sind, haben auch eine realistische Chance, verwirklicht zu werden. Dröger Stoff, aber bedeutsam.
Was nicht im Haushaltsplan berücksichtigt ist, wird in der Regel nicht realisierbar sein. Darum ist es wichtig, sich im Vorfeld gründlich mit diesem Zahlenwerk zu befassen. Auf der einen Seite geht es dabei darum, einzelne Positionen zu hinterfragen und ggf. zu kürzen oder zu streichen, um zu sparen. Auf der anderen Seite geht es darum, neue Projekte einzubringen.
Dabei kann noch mit dem Instrument des Sperrvermerkes gearbeitet werden. Das heißt, daß das Geld im Haushalt berücksichtigt wird, aber für die Freigabe der Beschluß eines Ausschusses bzw. ein Beschluß der Ratsversammlung erforderlich ist. Damit schafft man Flexibilität im Handeln, weil man vermeidet, daß ein aufwendiges Verwaltungsverfahren für einen Nachtragshaushalt erforderlich wird. Andererseits erhöht es die Summe der Neuverschuldung erst einmal, unabhängig davon, ob die Gelder später freigegeben werden oder nicht. Erfahrungsgemäß wird die Neuverschuldung aber nicht so hoch ausfallen, da nicht alle Vorhaben, die mit einem Sperrvermerk versehen sind, am Ende des Haushaltsjahres auch realisiert werden. Damit fließen auch die erforderlichen Mittel nicht ab.

In der heutigen Sitzung des SteP wird über einen großen Batzen Geld zu beraten sein. Die CDU-Fraktion hatte schon in der letzten Sitzung angekündigt, einen Antrag über 600.000,– Euro einzubringen, der für den Erwerb der Kreisfeuerwehrzentrale und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Spitzenort vorgesehen ist. Dieser Betrag soll mit einem Sperrvermerk versehen werden. Der Kostenansatz ergibt sich aus den Berechnungen des Gutachterausschusses (550.000,– Euro für das Grundstück mit Gebäuden) und den erforderlichen Planungskosten (50 bis 60.000,– Euro).
Dieser Betrag verändert die Bilanz nicht, wird aber die Neuverschuldung erhöhen. Von daher tue ich mich als Vorsitzender des Hauptausschusses – der u.a. auch für den Haushalt zuständig ist – damit sehr schwer.
Andererseits habe ich mich schon seit Jahren dafür eingesetzt, den Bereich Spitzenort zu überplanen, weil ich hier das Potential für Weiterentwicklung eines „maritim-touristischen“ Schwerpunktes sehe. Die Ansätze sind mit Segelschule, Campingplatz, Jugendherberge und Sirius-Werft bereits gegeben. Leider war dafür früher keine politische Mehrheit absehbar. gut, daß sich jetzt eine politische Mehrheit dafür abzeichnet.
Für Spitzenort müssen Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen und geboten werden. Schon allein aus diesem Grunde werde ich den Antrag der CDU-Fraktion unterstützen. Hier ist es unwichtig, wer der Urheber des Antrages ist, wichtig ist, daß er beschlossen, von einer breiten Mehrheit mitgetragen und letztendlich umgesetzt wird.

Vor diesem Hintergund war ich kürzlich etwas irritiert, als ich in der Zeitung las, daß der Kreis prüfen würde, auf dem Gelände der Kreisfeuerwehrzentrale einen einen weiteren Verwaltungsbau zu erstellen. Eigentlich müßte auch beim Kreis bekannt sein, daß der Hauptwirtschaftszweig der Stadt der Tourismus ist und hier noch erheblicher Nachholbedarf besteht. Auch die Eignung des Standortes Spitzenort für den Tourismus dürfte dort bekannt sein. Es wird Zeit, daß Stadt und Kreis bezüglich der Potentiale für einen neuen Verwaltungsbau einmal miteinander reden. Ich würde mich sehr wundern, wenn unsere Verwaltung nicht bereits in diese Richtung arbeitet.
Vor diesem Hintergrund begrüße ich, daß die Stadt ihre städtebaulichen Planungen und Absichten endlich formuliert und ihren Gestaltungswillen in Plänen festlegen will. Das ist eine gute Grundlage, um mit dem Kreis gemeinsam in den Dialog einzutreten und nach Lösungen zu suchen, die für alle Beteiligten von Vorteil sind.

Poller für Plön

Keiner freut sich über die Poller, aber sie kommen und vermutlich ist es besser so.
Auf der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung waren die Poller, mit denen die Fußgängerzone möglichst autofrei gehalten werden soll, nochmals ein Thema.

In den vergangenen Jahren hatten sich die Klagen gehäuft, daß die Plöner Fußgängerzone auch außerhalb der zulässigen Zeiten vermehrt durch Lieferfahrzeuge befahren wird. Dazu kommen die privaten Autos, die über die Fußgängerzone den Weg um die Innenstadt herum abkürzen wollen oder andere, die sich durch ihre Navigationssysteme in die Irre leiten lassen.

Die vom Bürgermeister bevorzugte Lösung sah auch aus Kostengründen nur noch zwei Poller vor, nachdem sich der Auschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) für eine feste Sperrung der Langen Straße auf Höhe Rossmann ausgesprochen hat.
Den Ausschußmitgliedern kam es dann noch darauf an, daß die Praxis von Herrn Dr. Stehle, dem einzigen Arzt in Plön, der eine Zulassung von der Berufsgenossenschaft hat, weiterhin frei zugänglich ist. Durch eine Rücksprache der Verwaltung mit Herrn Dr. Stehle hat sich ergeben, daß es der Berufsgenossenschaft ausreicht, wenn die freie Zufahrt zu seiner Praxis gewährleistet ist, indem der Poller auf Anforderung fernbedient absenkbar ist. Durch den Verzicht auf einen von ursprünglich drei geplanten Pollern konnten die Kosten von ca. 60.000,– Euro auf ca. 40.000,– Euro gesenkt werden.

Im Rahmen der Diskussion wurde auch noch einmal in Frage gestellt, ob der Poller am Wentdorper Platz tatsächlich benötigt wird. Die Notwendigkeit wurde von der Mehrheit des Ausschusses gesehen. Aufgrund der Störanfälligkeit von Pollern wurde auch noch einmal angeregt, stattdessen eine Schrankenanlage zu installieren. Auch diese Anregung wurde verworfen.
Letztendlich offen blieb die Frage über die Höhe der Folgekosten. Sie wurden von der Verwaltung als niedrig eingestuft, konnten aber nicht genau beziffert werden.

In der Presse und in den den sozialen Medien wurde die Entscheidung kontrovers diskutiert. Einige halten sie für überflüssig, andere für Geldverschwendung, wieder andere für erforderlich. Tatsächlich wurde dieses Thema über Jahre kontrovers diskutiert und unter dem alten Bürgermeister vor sich hergeschoben. Jetzt ist eine Entscheidung gefallen, hinter der auch ich stehe. Damit ist das leidige Thema hoffentlich vom Tisch. Besser hätte ich es gefunden, wenn wir nicht zu dieser Entscheidung gezwungen worden wären, aber da gab es nach meiner Einschätzung keinen echten Spielraum mehr.

Floating Homes für Plön?

In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung ging es auch die Frage, ob die Planung von Floating Homes in Plön weiter verfolgt werden sollte.

Der Umweltbeauftragte sprach sich gegen eine Weiterverfolgung dieser Planungen aus und fasste seine Position wie folgt zusammen:
Die zu beachtenden Planungsdokumente sind zum einen der Teillandschaftsplan sowie die Flora Fauna Habitat 2000 in Verbindung mit dem Managementplan Plöner See und Schwentine.
Der Standort Schösee ist mit dem Teillandschaftsplan nicht vereinbar.
Der Standort Fegetasche ist nur im Bereich Strandbad vertretbar. Das verbiete sich aber aufgrund der Nutzung des Freibades von selber.
Der Standort vor dem Bahnhof könnte aus umweltbezogenen Gründen zwar weiterhin in Betracht gezogen werden, weil die Störung des Ufers gering ist, aber aus Gründen des Landschaftsschutzes wüarde er davon Abstand nehmen.
Darüberhinaus würden Floating Homes in Plön Vorbildcharakter für die Region haben und es bestände die Gefahr, daß weitere Anlagen folgen, die den Charakter der Seenlandschaft negativ verändern.
Natürlich gäbe es immer die Möglichkeit, Ausnahmen zu erwirken und ggf. Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen, aber das Kontingent an Ausnahmen ist irgendwann erschöpft.
Abschließend betonte er, daß er eine Erlebnisplattform am Plöner See am Strandweg durchaus unterstützen, von der Errichtung von Floating Homes aber definitiv abraten würde.

Damit faßte er im Grunde genommen auch die Kritik der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, FWG und Die Linke zusammen. In dem Zusammenhang wurde noch geäußert, das diese die Floating Homes nur einzelnen Personen zu Gute kommen würden und die Nachteile für die Allgemeinheit überwiegen würden.

Die CDU und die FDP-Fraktion sprachen sich dafür aus, alle Möglichkeiten weiter zu untersuchen und die Planungen zu unterstützen. Sie sehen ein erhebliches touristisches Potential für Floating Homes. Die CDU sprach sich dafür aus, sich bei der weiteren Prüfung nicht auf drei oder vier Standorte festzulegen und betonte, daß Floating Homes ein touristisches Leuchtturmprojekt sein könnte, was weit über die Stadtgrenzen hinaus strahlen und neue Zielgruppen ansprechen würde. Die FDP sprach sich zwar gegen den Standort Schösee aus, nannte das Projekt aber etwas Neues, Mutiges und Machbares.
Auch der Bürgermeister sprach sich für eine weitere uneingeschränkte Prüfung aus.

In der SPD-Fraktion hatten wir uns im Vorfeld soweit abgestimmt, daß eine Realisierung am Schösee und vor dem Bahnhof für uns nicht in Frage kommt. Floating Homes an der Fegetasche kommen für uns nur in Betracht, wenn das mit Planungen für die zukünftige Nutzung des Strandhauses und einer weiteren touristischen Nutzung der Fegetaschenwiese in Einklang zu bringen ist. Natürlich hat der Betrieb des Strandbades für uns Priorität. Statt des Standortes vor dem Bahnhof sehen wir u.U. die Möglichkeit, im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Eutiner Straße“ auch die Option zu prüfen, östlich der Steganlagen des PSV Floating Homes zu realisieren.
Die Prüfung weiterer, bislang noch nicht in Betracht gezogener Standorte lehnen wir nicht ab. Ich gab allerdings zu bedenken, daß ich aufgrund meiner Ortskenntnis als Wassersportler keine weiteren Möglichkeiten sehen.

Soweit ich das übersehen habe, sprachen sich alle Fraktionen für eine ausschließlich  touristische Nutzung als Ferienhaus aus.

Zur Abstimmung standen dann zwei Anträge:
Der Antrag der CDU auf eine uneingeschränkte Prüfung wurde abgelehnt (4 Ja, 4 Nein-Stimmen, eine Enthaltung)
Der Antrag der SPD – so wie oben beschrieben – wurde dann mit 8 Ja- und 3 Neinstimmen angenommen.

Damit wird es keine schnelle Lösung geben, allerdings bleibt die Option für Floating Homes langfristig weiterhin offen.

Damit sich jeder eine Vorstellugn machen kann, hier einmal die Verlinkung auf ein realisiertes Projekt:
http://www.floatinghomes.de/saleobjects/grossenbrode/

Erweiterungsbau für die Kreisverwaltung

Am 04. Juli tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung. Unter anderem ging es um die Entwicklung der Bebauung auf dem Grundstück in der Hamburger Straße 13, direkt neben der Kreisverwaltung.
Dazu hat das Architektenbüro in öffentlicher Sitzung zwei Ansichten präsentiert, die ich hier gerne zeige. Die erste Ansicht zeigt das Gebäude von Westen aus Ascheberg kommend.So stellen sich die Planer die Ansicht von Osten in Richtung Ascheberg vor.

Die einleitende Beschreibung der Planer*innen gebe ich einmal vollständig wieder, da ich sie wirklich gelungen finde:

Das derzeit nahezu brach liegende Grundstück an der Hamburger Straße 13 in Plön wird durch einen neuen, markanten Stadtbaustein ergänzt. Dieser repariert das bestehende, heterogene Verwaltungsquartier und schließt dieses konsequent zum angrenzenden Wohngebiet an der Bieberhöhe ab, ohne dabei die Bestandsbebauung zu negieren. Vorhandene Fluchen und Höhen werden auf der einen Seite aufgenommen, auf der anderen Seite wird durch eine dezente Überhöhung an der Hamburger Straße ein neues Tor zur Stadt Plön erschaffen. Die Topografie des Daches fügt sich harmonisch in den Bestand ein, zeichnet das Gelände der Bieberhöhe nach und schafft in allen Ansichten eine abwechslungsreiche Silhouette.

Inhaltlich kann ich dem Ganzen nur zum Teil folgen, weil:

1. Für das Straßenbild in der Hamburger Straße kommt es nicht darauf an, dass das heterogene Verwaltungsquartier zur Bieberhöhe abgeschlossen wird, sondern dass sich der Neubau in das Straßenbild in der Hamburger Straße einfügt. Dabei ist die Hamburger Straße mit ihren wilhelminischen Gebäuden von der Einmündung Hans Adolf Straße bis zum Gebäude an der Westseite der Einmündung der Seestraße zu betrachten.

2. Die künstlerische Darstellung nach meiner Einschätzung nicht maßstabsgerecht ist. Für mich ist die „dezente Überhöhung“ zum Ortsausgang hin nicht dezent, sie ist massiv und in der Darstellung möglicherweise zeichnerisch untertrieben. In Verbindung mit der Länge der Fassadenfront wird sich das Gebäude in dieser Form vermutlich nicht in die Bebauung der Hamburger Straße einfügen.

Das vordere Gebäude ist als Erweiterungsbau der Kreisverwaltung geplant. Der Bedarf an modernem Büroraum ist nach meiner Einschätzung mit Sicherheit vorhanden. In der „dezenten Überhöhung“ ist ein neuer Sitzungssaal geplant. Diesen Bedarf sehe ich allerdings überhaupt nicht, auch wenn der jetzige Sitzungssaal in dieser Wahlperiode durch die ungewöhnlich vielen Überhangmandate vielleicht etwas eng geworden ist.
In dem Zusammenhang fand ich die Äußerung der Planerin bedenklich, daß der Sitzungssaal „gesetzt“ ist.
Das klingt zum Einen so, als ob es beschlossene Sache sei, sich in dieser Frage über den Gestaltungswillen der Stadt hinwegzusetzen, was ein unzulässiger Eingriff in die Planungshoheit der Stadt darstellen würde,
zum Anderen klingt es so, als wolle sich hier der Kreistag selber ein architektonisches Denkmal setzen, was kostenspielig und unnötig wäre.

Dazu malte der Bürgermeister das Schreckgespenst an die Wand, daß es immer wieder Stimmen gäbe, die Plön als Kreisstadt bzw. als Sitz der Kreisverwaltung in Frage stellen und die Gefahr bestände, daß die Kreisverwaltung den Sitz in einen anderen Ort verlegen könnte, wenn das Vorhaben nicht wie dargestellt umgesetzt würde.

Positiv zu vermerken ist, daß sich die Planer*innen bei der Wahl der Materialien an dem Bestand in der Hamburger Straße orientiert haben. Verwendet werden soll roter Backstein, das typische und vorherrschende Baumaterial in diesem Bereich. Damit verbunden sind stehende Fensterformate und Lochfassaden vorgesehen. Diese Bauweise habe ich schon immer vertreten. Auch gestalterisch finde ich das Gebäude durchaus gelungen, auch wenn man über die Dachlandschaft sicher streiten kann.
Es ist definitiv kein architektonischer Würfelhusten, vermutlich nur zu groß bzw. an der Westseite zu hoch.
Klarheit darüber wird dann eine maßstäbliche Straßenansicht bringen. Ich habe darum gebeten, eine solche Darstellung in der nächsten Sitzung des SteP zu zeigen. Dann wird man sich darüber unterhalten können, ob auf Basis der bestehenden Pläne weitergemacht werden solle oder ob eine Überarbeitung erforderlich wird.

Ich persönlich frage mich, warum man für einen so bedeutsamen Bau wieder einmal keinen Architektenwettbewerb ausschreibt.

Das betreffende Grundstück liegt im Bereich eines Bebauungsplanes, der für die Realisierung des Gebäudes geändert werden muß.

Premiere für den SteP

Heute um 18:30 tagte erstmalig der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP), barrierefrei in der Tourist Information im alten Bahnhof.

Der Herr Bürgermeister berichtete für die Verwaltung:

1. Es ist eine Firma an die Stadt herangetreten und hat Floating Homes, also schwimmende Wohneinheiten, vorgestellt. Leider ließen sich die Bilder, die im Bürgerinformationssystem abgelegt waren, zum Zeitpunkt nicht laden. Hier zwei von fünf Links, die zumindest bei mir am heimischen Rechner funktionieren:
https://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi2/___tmp/tmp/45081036203022646/203022646/00093556/56-Anlagen/01/1_FloatingHomes.jpg
https://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi2/___tmp/tmp/45081036203022646/203022646/00093556/56-Anlagen/03/3_FloatingHomes.jpg
Das Projekt hat durchaus Ähnlichkeit mit dem, was die FDP in ihrem Wahlkampfprogramm vorgeschlagen hat.
Ich finde den Ansatz durchaus interessant, allerdings bin ich bezüglich der Umsetzbarkeit eher skeptisch. Auch bei nochmaligem Überlegen fällt mir kein wirklich gut geeigneter Standort ein, an dem nicht private oder öffentliche Interessen massiv betroffen wären. Mit Sicherheit wären Liegeplätze vor privaten, bebauten Grundstücken ebenso problematisch wie Liegeplätze vor dem Strandweg oder vor öffentlichen Badestellen. Für gute Vorschläge bin ich aber durchaus offen.
Trotzdem sollten zumindest die Rahmenbedingungen wie die Rechtslage betrachtet werden, um eine verläßliche Grundlage für die Berücksichtigung oder Nicht-Berücksichtigung in späteren Planungen zu haben.

2. Die Verwaltung hat beschlossen, Plön nicht für das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ anzumelden, weil die Zielrichtung dieser Förderung für Plön nicht relevant ist.

3. Die Steganlage für die DLRG an der Prinzeninsel wurde bereits oder wird in Kürze aufgebaut. Nach dieser Saison soll der Steg definitiv ausgesondert werden. Über eine Neubeschaffung oder andere Lösungen muss beraten werden. Dabei werden auch die Ergebnisse der bisweilen schwierigen Gespräche mit den Eigentümern in die Entscheidungsfindung einfließen.
Ich habe mich, übrigens ebenso wie Herr Melzer von der CDU, in den letzten Wochen für den erneuten Aufbau des Steges eingesetzt, weil ich die Arbeit der DLRG, sowohl die Durchführung des Rettungsdienstes wie auch die Jugendarbeit, für wichtig halte.
Wie eine mögliche Lösung für 2019 aussieht, bleibt abzuwarten. Hier sind verschiedene Ansätze denkbar, die zwischen Verwaltung, Selbstverwaltung, DLRG und anderen Akteuren noch abzustimmen sind.

Aus der Selbstverwaltung wurden verschiedene Punkte vorgetragen:

1. Herr Möller (SPD) führte aus, ihm sei aufgefallen, daß die Werbeanlagensatzung offenbar nicht beachtet wird. Er äußerte sein Unverständnis, daß Werbeanlagen, die in der Vergangenheit ohne Genehmigung errichtet wurden und nicht der Satzung entsprechen, noch immer vorhanden sind.
Noch unverständlicher sei, daß Werbeanlagen, die nicht der Satzung entsprechen, nach deren Inkrafttreten entstanden sind und offenbar geduldet werden.
Herr Gampert (FWG) führte dazu aus, daß er bereits in der Vergangenheit vorgeschlagen hat, Flyer für Vermieter*innen/Verpächter*innen zu erstellen, in denen auf die rechtlichen Vorgaben für die Gestaltung von Werbeanlagen hingewiesen wird. Diese Flyer sollten die Vermieter*innen/Verpächter*innen dann an die jeweiligen neuen Geschäftsinhaber*innen weitergeben. So könne vermieden werden, daß diese Werbeanlagen beschaffen, die dann wieder entfernt werden müssten.
Das halte ich für einen guten Ansatz. Ich ergänzte, daß wir uns dafür einsetzen müssen, daß städtische Satzungen, also städtisches Recht, auch umgesetzt wird, zumindest, wenn wir ernst genommen werden wollen. Ansonsten könnten wir uns auch den Aufwand dafür sparen, Satzungen zu erarbeiten.
Der Herr Bürgermeister erläuterte, daß die Stadt hier nur in Zusammenarbeit mit der Bauaufsicht des Kreises darauf hinwirken könne, ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Werbeanlagen zu entfernen. Dazu würden jetzt die ersten fünf Verstöße bearbeitet. Im Anschluß darann werden die nächsten Verstöße aufgearbeitet.

2. Ich wies darauf hin, daß die SPD Fraktion prüft, für den nächste Sitzung der Ratsversammlung im September den Antrag einzubringen, den Planungsverband Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehemals Seewiesen) aufzulösen. Dazu ergänzte ich im Hinblick auf die für den 3. Juli terminierte Sitzung des Planungsverbandes, daß jede weitere Arbeit bis dahin eingestellt werden sollte.
Der Herr Bürgermeister führte dazu aus, daß der Antrag noch nicht vorliegen würde und der Planungsverband unabhängig davon aus Verfahrensgründen seine konstituierende Sitzung durchführen muß.

3. Frau Kauf betonte, daß die zögerliche Umsetzung der Vorschläge zur Verbesserung der Situation der fahrradfahrenden Personen bei Teilen der Bevölkerung zu Unverständnis führt.
Der Herr Bürgermeister führte dazu aus, daß die Erarbeitung des Konzeptes laufe und die Umsetzung der Ergebnisse in Abstimmung mit anderen Behörden, hier insbesondere mit der Verkehrsaufsicht des Kreises, erfolgen muß. Die Verkehrsaufsicht würde die Ergebnisse und Forderungen der Plöner Verwaltung bzw. Selbstverwaltung jedoch ohne besonderen Nachdruck verfolgen.
Ich mag mich täuschen, aber mein persönlicher Eindruck ist, daß die Verkehrsaufsicht des Kreises primär den Autoverkehr im Blick hat. Vielleicht muß ich mich ja in den kommenden Monaten eines Besseren belehren lassen. Ich würde mich darüber freuen.

Die Einwohner*innenfragestunde war kurz, es wurden keine Fragen gestellt.

Anlaß für die gestrige Sitzung war die Notwendigkeit, einen Aufstellungsbeschluß für den Bebauungsplan 66 (Kieler Kamp) zu schaffen. Dort läuft die städtebauliche Entwicklung – ähnlich wie am Vogelberg – aus dem Ruder.
Der Antrag kam ursprünglich von der FWG, fand aber bereits in der letzten Sitzung des SteU die uneingeschränkte Zustimmung des Ausschusses. Auch wenn sich die personelle und politische Zusammensetzung des neuen Ausschusses jetzt geändert hat, war nicht zu erwarten, daß es hier einen Meinungswandel gibt.
Herr Möller (SPD) betonte noch einmal, daß ein Bebauungsplan die Möglichkeit für Bürger*innen ist, sich aktiv in die Planung und zukünftige Entwicklung einzubringen. Das Verfahren ist öffentlich und transparent. Entscheidungen nach § 34 BbauG, die Baurecht im unbeplanten Innenbereich regelt, würden grundsätzlich hinter verschlossenen Türen nicht-öffentlich getroffen.
Herr Achim Kuhnt als Umweltbeauftragter bemängelte, daß der Gesichtspunkt des Umweltschutzes in der Beschlußvorlage nicht ausreichend berücksichtigt sei. Er verwies auf die ökologische Bedeutung des Gebietes mit seinen zahlreichen Seeufern und als Übergangsbereich von städtischen Strukturen in den Waldbereich.
Diese Anmerkung soll ins Protokoll aufgenommen werden. Ökologische Aspekte wollen im weiteren Planungsprozess besonders berücksichtigt werden.
Der Aufstellungsbeschluß wurde einstimmig gefaßt.

Herr Melzer erwähnte noch, daß der SteP sichnach den Sommerferien zu einem Workshop treffen sollte, um die zukünftige Arbeit zu besprechen und gemeinsam Schwerpunkte abzustimmen.

Nun doch: B-Plan und Veränderungssperre für Rodomstorstraße und Vogelberg

Das beherrschende Thema des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) waren der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für das Gebiet Vogelberg sowie ein damit im Zusammenhang stehender Beschluss einer Veränderungssperre.

Hierzu habe ich bereits in meinen Berichten vom 19. April sowie vom 28, Mai geschrieben.
http://www.ingo-buth.de/2018/04/19/b-plan-vogelberg-rodomstorstrasse-vorerst-vom-tisch/
http://www.ingo-buth.de/2018/05/28/vogelberg-und-neuzuschnitt-der-ausschuesse/

In meinem Beitrag vom 19. April 2018 (Vor der Wahl) habe ich geschrieben:
„Ich persönlich würde die Aufstellung eines Bebauungsplanes grundsätzlich befürworten und den Eigentümer*innen gleichzeitig empfehlen, sich intensiv in den Aufstellungsprozess einzubringen. … .
Da der Bereich Rodomstorstraße / Vogelberg das Stadtbild nicht entscheidend prägt, ist der Verzicht auf einen B-Plan aus meiner Sicht aber auch keine Katastrophe.“

Wie man hier hineininterpretieren kann, ich hielte einen B-Plan für verzichtbar, erschließt sich mir nicht ganz. Nicht alles, was keine Katastrophe ist, ist gut. Ich habe das Empfinden, dass meine Äußerung aus dem Zusammenhang gerissen wurde.

Am 28. Mai 2018 (nach der Wahl) bestätige ich meine Auffassung noch einmal:
„Meine Bewertung, daß ein B-Plan für den Bereich durchaus sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich wäre, hat sich nicht geändert.“

Ein Bürger nutzte die Einwohnerfragestunde, kritische Fragen zum Verfahren zu stellen. Einerseits fand ich es gut, dass ihm die Möglichkeit gegeben wurde, sein Anliegen ausführlicher als üblich vorzutragen und Fragen zu stellen, andererseits fand ich den Umgang mit ihm nicht ganz in Ordnung, auch wenn die Ausführungen und Fragen einigen Angehörigen der Verwaltung und der Selbstverwaltung offenbar auf die Nerven gingen, da sie bereits im Vorfeld öffentlich und mit dem betreffenden Bürger erörtert wurden.
Ich stelle meinen Blog auch gerne für einen Gastbeitrag zur Verfügung, um die Position noch einmal in Gänze darzulegen.

Leider waren unter den Anmerkungen auch Äußerungen, die ich so nicht stehen lassen wollte. Hinzu kam, dass versucht wurde, mich mit der oben aufgeführten Äußerung zur „Verzichtbarkeit“ vor den Karren zu spannen und mein gutes Abschneiden bei der Kommunalwahl auf die Stimmen der Nachbarschaft am Vogelberg zurückzuführen, mir also mehr oder weniger Verrat am Wählerwillen vorzuwerfen, falls ich für die Aufstellung eines Bebauungsplanes stimmen würde.

Der Vorwurf, wir können tun und lassen, was wir wollen, ist so nicht richtig. Die Mitglieder des Ausschusses sind an Recht und Gesetz gebunden. Wir können allerdings im Rahmen der definierten Gestaltungsfreiräume entscheiden.
Mit Sicherheit gehört Willkür nicht zu unseren Entscheidungskriterien.

Es entstand bei mir auch der Eindruck, daß unterschwellig behauptet wurde, die Mitglieder des Ausschusses wollen das Bauvorhaben der betroffenen Familie aus persönlichen Gründen behindern.
Das trifft nicht zu. Der Ausschuss hat in der Vergangenheit schon mehrfach, nicht nur im Bereich Parnass, festgestellt, dass für bestimmte Bereiche Bebauungspläne sinnvoll wären, ohne dass Aufstellungsbeschlüsse gefasst wurden, weil das mit Kosten und Verwaltungsaufwand verbunden ist.
Es ist naheliegend, dass diese Diskussion immer dann wieder aufgenommen wird, wenn Bauvoranfragen vorliegen, die sich nach Bewertung des SteU nicht einfügen.
In dem Zusammenhang begrüße ich die Aussage von Ratsherr Melzer (CDU), der sich für die Aufstellung von B-Plänen ausgesprochen hat. Allein, vor dem Hintergrund erschließt sich mir nicht, warum er und die CDU Fraktion sich so vehement gegen einen B-Plan für den Bereich Rodomstorstraße/Vogelberg gesperrt haben.
Wenn ich Ratsherrn Zender (CDU) richtig verstanden habe, unterstellte er zudem persönliche Gründe bei der Entscheidung für einen Aufstellungsbeschluss und für eine Veränderungssperre. Ich fand das unpassend und würde nicht soweit gehen mit einer Gegenfrage zu kontern, ob es persönliche Gründe für eine Ablehnung eines Bebauungsplanes gibt.

Für unzutreffend halte ich auch die Aussage, der Ausschuss würde die Nachbarschaft in Geiselhaft nehmen, weil diese Familie bauen will. Das will ich nicht weiter kommentieren. Der Ausschuss will eine geordnete städtebauliche Entwicklung, das Instrument dafür ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes, nicht mehr, nicht weniger.

Ursächlich für die sich zuspitzende Situation war der Antrag von Ratsherrn Melzer (CDU) während der Ausschusssitzung vom 18. April 2018, die Themen Aufstellungsbeschluss und Veränderungssperre von der Tagesordnung nehmen zu lassen.
Seinerzeit war in Vorgesprächen mit Bürger*innen aus dem Gebiet zum weiteren Vorgehen beraten worden, den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan sofort zu fassen und über eine mögliche Veränderungssperre in der darauf folgenden Sitzung zu beraten, um der Verwaltung und der bauwilligen Familie die Möglichkeit zu geben, eine Kompromisslösung zu erarbeiten.
Weil die Themen von der Tagesordnung genommen wurden, konnte in der Sache nicht entschieden werden. Der betreffende Antrag kam einer Vertagung gleich. Aufgrund der Vertagung kam man nun in Anbetracht der laufenden Fristen unter Zeitdruck. Das konnte weder im Sinne der Bürger*innen noch im Sinne der Verwaltung sein. In dem Zusammenhang kann ich der Bitte des Bürgers folgen wenn er fragt, ob der Ausschuss aus dem Vorgang etwas gelernt hat. Ich zumindest habe gelernt: Populistische Schnellschüsse im Vorfeld einer Wahl sind Mist.

In einem Redebeitrag provoziere ich dann mit der Aussage, daß der Bereich Parnass für die Themenfelder Wirtschaft und Tourismus nicht von entscheidender Bedeutung seien und man dort doch bauen könne, was man wolle, wenn man keinen B-Plan will. Das führte zu Unmutsäußerungen. Ich hatte schon den Eindruck, daß viele Anwohner*innen den Charakter des Gebietes als Siedlung erhalten wollen, was mir im Vorfeld in Gesprächen signalisiert wurde. Das Mittel dazu ist ein Bebauungsplan. Wichtig ist in dem Zusammenhang noch einmal festzustellen, daß bestehende Bauten – sofern es keine Schwarzbauten sind – Bestandsschutz haben.

Ich habe im SteU zwar einen Sitz, aber kein Stimmrecht. Der Beschluss, einen Bebauungsplan für das Gebiet aufzustellen, wurde mit sechs Stimmen gegen die drei Stimmen der CDU getroffen. Ich trage diese Entscheidung mit.

Der Ausschuss beschloss ergänzend, der Ratsversammlung zu empfehlen, eine Veränderungssperre zu beschließen. Diese Entscheidung ist in der Ratsversammlung zu treffen, da es sich, im Gegensatz zur einem Aufstellungsbeschluss, um eine Satzung handelt.

In der Ratsversammlung wurde dann nach einem Redebeitrag des Vorsitzenden des SteU (Ratsherr Möller, SPD) und einem Redebeitrag des Fraktionsvorsitzenden der CDU (Ratsherr Zender) über die Veränderungssperre abgestimmt. Ein Ratsherr der SPD erklärte sich für befangen und verließ zu diesem Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal. Damit wurde es spannend, das Abstimmungsergebnis war in Folge offen und unkalkulierbar.
Die Veränderungssperre wurde dann bei einer Stimmenthaltung mit 11 zu 10 Stimmen beschlossen. Ich habe für die Veränderungssperre gestimmt, weil dies im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan nur folgerichtig ist. Es wäre schon komisch gewesen, wenn sich die Ratsversammlung über das Votum des Fachausschusses hinweggesetzt hätte.

Ich komme zurück auf mein Eingangszitat vom 19. April:
„Ich persönlich würde die Aufstellung eines Bebauungsplanes grundsätzlich befürworten und den Eigentümer*innen gleichzeitig empfehlen, sich intensiv in den Aufstellungsprozess einzubringen.“

Zu den anderen Punkten des SteU und der Ratsversammlung komme ich in einem späteren Beitrag.

Vogelberg und Neuzuschnitt der Ausschüsse

Am Mittwoch werden der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt und die Ratsversammlung das letzte Mal in der alten Zusammensetzung tagen. Die konstituierende Sitzung der neuen Ratsversammlung wird am 13. Juni tagen. Dann werden auch die Ausschüsse neu besetzt. Dazu im zweiten Teil dieses Beitrags.

Für ein wenig Verwirrung hat gesorgt, daß der Aufstellungsbeschluß für einen Bebauungsplan und der Beschluß einer Veränderungssperre für den Bereich Rodomstorstraße/Vogelberg erneut auf der Tagesordnung für beide Sitzungen steht.

Herr Melzer (CDU) war offenbar davon ausgegangen, daß dieses Thema beendet sei, nur weil es aufgrund seines Antrages von der Tagesordnung genommen wurde. Ich muß zugeben, daß dieser Eindruck im ersten Moment auch bei mir so entstanden ist.
http://www.ingo-buth.de/2018/04/19/b-plan-vogelberg-rodomstorstrasse-vorerst-vom-tisch/

Nach einem Blick in die Geschäftsordnung war mir aber schnell klar, daß es sich um eine Verschiebung des Tagesordnungspunktes handelt. Es wäre auch mehr als fragwürdig, wenn man politischen Diskussionen und Entscheidungen ausweichen könnte, indem man strittige Themen über Verfahrenstricks gar nicht erst in die Diskussion bringt.
Ich würde mal feststellen wollen, daß die Bearbeitung des Themas von der CDU-Fraktion schlecht vorbereitet war und in diesem Fall eingeschränkte Verfahrenssicherheit dokumentiert.

Meine Bewertung, daß ein B-Plan für den Bereich durchaus sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich wäre, hat sich nicht geändert. Nach meiner Auffassung könnte die Begründung noch einmal überarbeitet werden. Daher würde ich mich einer erneuten Vertagung nicht verschließen. Aufgrund einer Terminsetzung besteht jedoch akuter Handlungs- und Entscheidungsbedarf.

Ansonsten stehen noch folgende Themen auf den Tagesordnungen:
– Bebauungsplan 6 / Johannisstraße
– Auftragsvergabe für ein Grünflächengestaltungskonzept
– Überarbeitung des Flächennutzungsplanes der Stadt Plön
– Umsetzung Umgebunslärmrichtlinie
– Kooperationsvereinbarung Plön/Ascheberg
– Stellungsnahme der Stadt Plön zum B-Plan 70 der Stadt Schwentinental
– Änderung der Geschäftsordnung
– Änderung der Hauptsatzung der Stadt
– Änderung der Zuständigkeitsordnung
– Jahresabschluß der Stadt Plön 2015

Mit den Änderungen zur Geschäftsordnung, Hauptsatzung und Zuständigkeitsordnung wird im Vorgriff auf die neue Ratszusammensetzung zum Einen der „papierlose“ Sitzungsdienst eingeführt, zum Anderen werden die Ausschüsse von bisher 9 auf zukünftig 11 Mitglieder aufgebläht (http://www.ingo-buth.de/2018/05/09/ueberlegungen-nach-der-wahl-vielleicht-langweilige-zahlengymnastik-aber-wichtig/) Damit bestätigt sich dieser Teil meiner Einschätzung vom 09. Mai dieses Jahres, auch wenn es nicht zum Äußersten, also zu 13er Ausschüssen kommt.

Darüber hinaus werden die Zuständigkeiten für Tourismus (bisher Hauptausschuß) sowie Umweltschutz, Naturschutz, Gewässerschutz und Landschaftspflege an den Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) abgegeben. Der GA wird umbenannt in Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT).
Der bisherige SteU wird zusätzlich für Barrierefreiheit zuständig sein und in Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (StEP) umbenannt. Er behält die Zuständigkeit für Umweltthemen in Verbindung mit der Bauleitplanung bei.
Ich halte die Neuverteilung der Zuständigkeiten für unglücklich. So gehören Wirtschaft und Tourismus für mich unmittelbar zusammen, da Tourismus der Wirtschaftsfaktor Nr. 1 in Plön ist.
Auch die Herauslösung von Umweltschutzthemen aus dem SteU ist für mich aus fachlicher Sicht nicht ganz schlüssig. Jegliche Bauleitplanung hat auch eine Wechselbeziehung zum Umweltschutz.
Nach meiner persönlichen Einschätzung wird es hier zu erhöhtem Abstimmungsbedarf innerhalb der Verwaltung, aber auch innerhalb der Selbstverwaltung kommen, und damit verbunden auch zu höheren Reibungsverlusten.
Andererseits sehe ich aber auch, daß CDU und SPD den Vorsitz über HA und StEP unter sich ausmachen werden und Bündnis 90/Die Grünen dann nur den den Vorsitz des GUT übernehmen können. Der bisherige GA hatte aber kein Themenschwerpunkt, der einem grünen Profil entgegenkommt. Durch die Zuständigkeitsverlagerung wird der GA zum Einen aufgewertet, was dem guten Wahlergebnis von Bündnis 90/Die Grünen Rechnung trägt, zum Anderen werden Themenbereiche verlagert, die dem grünen Profil entsprechen oder der persönlichen Kompetenz des Schlüsselpersonals entsprechen.
Ich freue mich jedenfalls auf einen regen Gedanken- und Meinungsaustausch mit den Kolleginnen und Kollegen und auf eine fruchtbare Zusammenarbeit.

Niemand will Lärmschutz verhindern

Heute um 10:00 Uhr trat die fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe zusammen, die auf Wunsch des Bürgermeisters die Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Lärmschutzwall formulieren sollte und wollte.
Die Anmerkungen von Bündnis 90/Die Grünen, ein Entwurf des Herrn Bürgervorstehers Krüger (CDU), ein Entwurf des Stellvertretenden Ausschußvorsitzenden Herrn Höppner (SPD) und Teile meiner Stellungnahme wurden gestrafft und zusammengefaßt. Herr Evers von der FWG nahm ebenfalls an dem Treffen teil. Die Verwaltung war ebenfalls vertreten.

Im Gespräch wurde noch einmal erörtert, daß der Anschein entstehen könnte, daß wir den Lärmschutz verhindern wollen. Das ist jedoch nicht richtig.

Unser Ansatz ist, bereits die Lärmentwicklung zu verhindern und Aspekte des Tourismus und der Stadtentwicklung mit zu berücksichtigen. Der Landesbetrieb will den bestehenden Lärm lediglich eindämmen. Ob das Schutzziel damit flächendeckend erreicht werden kann, ist zweifelhaft.

Die Position der Stadt ist seit Jahren unverändert. Sie war dem LAndesbetrieb bekannt. Wenn der Landesbetrieb auf die Stadt zugegangen wäre und nicht starr an den Schlichtlösungen der 70ger Jahre festgehalten hätte, die man nur aus der Schublade ziehen mußte, wären wir heute schon erheblich weiter.

Ein Umsteuern ist immer noch möglich. Aufgrund des fortgeschrittenen Planungsstandes wird es aber erforderlich sein, daß alle Plöner Fraktionen hier an einem Strang ziehen und sich eng mit dem Kreis abstimmen. Darüber hinaus werden flankierende Gespräche mit dem zuständigen Ministerium vermutlich unumgänglich sein.

Lärmschutz ja, aber so nicht.

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) tagte gestern. Das absolute Schwerpunktthema war die Stellungnahme der Stadt zum Planfeststellungsverfahren für die Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen entlang der innerörtlichen Umgehungsstraße B76/B430. Darüber hinaus wurden die Themen Hundeauslaufplatz und Bebauungsplan Düvelsbrook-Süd behandelt.
Die Tagesordnungspunkte Aufstellungsbeschluß Bebauungsplan Rodomstorstraße/Vogelberg und die Entscheidung über eine damit verbundenen Veränderungssperre wurden, wie ich in meinem letzten Beitrag berichtet habe, mit 5 gegen 4 Stimmen von der Tagesordnung genommen und damit nicht behandelt.
Der Tagesordnungspunkt Lärmaktionsplan wurde auf Wunsch der Verwaltung auf den Sitzungstermin 30. Mai geschoben.

Aufgrund der Bedeutung beginne ich mit dem Thema Lärmschutz, auch wenn das Thema Hundeauslaufplatz vorher behandelt wurde.

Zum Lärmschutz auf der Umgehungsstraße (B76/B430) hat es im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit gegeben, an der ich nicht teilnehmen konnte. Die Stadt ist aufgefordert, bis zum 23. April eine Stellungnahme zu dem Thema abzugeben. Bündnis 90/Die Grünen, der Umweltschutzbeauftragte und ich haben dazu eine eigene Stellungnahme verfaßt, die auch im Bürgerinformationssystem der Stadt einsehbar sind.

Die Verwaltung hat zu den Planungsunterlagen zwei Einwände formuliert, die sich auf eine fehlende Seite und einige Fehler in den Lage- und Bauwerksplänen beziehen.
Ich muß sagen, daß ich von der Schlichtheit dieses Vorschlags ein wenig enttäuscht war.

Ich habe in meiner Stellungnahme darauf hingewiesen, daß die Planungen des Landesbetriebes lediglich auf das Problem der Gefahrenabwehr (Lärmschutz) eingehen, aber den städtebaulichen Aspekt der geplanten Baumaßnahme völlig außer Acht lassen. Die Planungen greifen über 10 Jahre alte Lösungen auf, um Probleme zu lösen, die durch eine über 40 Jahre alte Planung erzeugt wurden, die man so heute in keinem Fall mehr umsetzen würde.
Eine echte Alternativenprüfung hat nach meiner Auffassung nicht stattgefunden. Der Lösungsansatz des Planers Reibetanz, der von dem SteU seinerzeit befürwortet wurde, wurde in den Unterlagen zwar erwähnt, aber nicht ernsthaft geprüft oder weiterentwickelt. Ich habe den Eindruck, man wollte damit den Anschein erweckt, man hätte eine Alternative geprüft und diese dann verworfen, um den eigenen Lösungsansatz – eine Schlichtlösung – als „alternativlos“ weiterverfolgen zu können.
Für mich ist ein Umbau der Umgehungsstraße vom Ausbaustandard einer außerörtlichen Umgehungsstraße auf den Standard einer innerörtlichen Durchfahrtstraße unumgänglich, um das Problem an der Wurzel zu packen.

Frau Meier, die die Stellungnahme von Bündnis 90/Die Grünen mit erarbeitet hat, erläuterte dann sehr verständlich in einem Kurzvortrag, daß die geplanten Maßnahmen nicht geeignet sind, das Schutzziel umfassend zu erreichen.

Auch von der FWG wurde auf zahlreiche Möglichkeiten hingewiesen, wie die Lärmbelastung auf anderem Wege reduziert werden kann.

Besonders hervorzuheben ist, das auch der Bürgervorsteher, Herr Krüger (CDU) die Auffassung vertrat, daß die Stadt den Plänen des Landesbetriebes für Straßenbau so in keinem Fall zustimmen kann.

In der Diskussion über den Inhalt der Stellungnahme der Stadt wurden vier Leitlinien erarbeitet:
– Der SteU folgt dem Vorschlag der Verwaltung nicht.
– Es ist eine Terminverlängerung anzustreben, die der Terminverlängerung entspricht, die dem Kreis gewährt wurde.
– Die Stellungnahme des Kreises und die Stellungnahme der Stadt sind nach Möglichkeit aufeinander abzustimmen.
– Der Ausschuß fordert einen Umbau der Ortsumgehung Plön auf dem Stadtgebiet der Stadt Plön mit dem Ziel, Verkehrslärmminderungsmaßnehmen umzusetzen.

Heute um 10:00 Uhr trifft sich eine Ad-Hoc Arbeitsgruppe der Fraktionen, zu der auch ich gehören werde, um den Entwurf einer Stellungnahme zu erarbeiten, über den dann im Umlaufverfahren abgestimmt werden soll.

Ich bin der festen Überzeugung, daß sich die Planungen des Landesbetriebs noch grundlegend überarbeiten lassen, wenn alle Fraktionen der Plöner Ratsversammlung hinter dieser Forderung stehen und diese auf der politischen Schiene über den Kreis, aber vor allem auch über die Landesregierung, mit Nachdruck verfolgen. Die Zuschüsse für den Erhalt der Schwimmhalle sowie die Aktionen für den Erhalt des 30-Minuten Taktes und des Bahnknotenpunktes Plön, gemeinsam mit den Nachbarkommunen Ascheberg und Preetz, zeigen ganz klar, das das geht.

Das Thema Hundeauslaufplatz wurde auf Antrag der FWG auf die Tagesordnung gesetzt. Herr Dr. Erdtmann bemängelte, daß der SteU nicht sich nicht mit dem Thema befaßt hat, obwohl er der zuständige Ausschuß ist. In dieser Beziehung teile ich die Auffassung von Herrn Dr. Erdtmann. Er beantragte, daß der Ausschuß sich in der nächsten Sitzung mit dem Thema befaßt und die Verwaltung bis dahin alternative Standorte untersucht und aufzeigt.

In meinem Redebeitrag habe ich Herrn Dr. Erdtmann in der Auffassung, daß die Koordination der Zuständigkeiten nicht zum ersten Mal nicht optimal gelaufen ist, unterstützt, gleichzeitig aber darauf verwiesen, daß in der Vergangenheit bereits verschiedene Alternativen geprüft und verworfen wurden, weil entweder die Flächen gar nicht der Stadt gehörten oder andere Gründe entgegenstanden. Vor diesem Hintergrund habe ich dahingehend argumentiert, die Verwaltung jetzt nicht mit zusätzlicher Arbeit zu belasten, da die Prüfungen bereits erfolgt sind.

Herr Evers (FWG) verwies darauf, daß die Prüfung seinerzeit ergeben hätte, daß der Platz am Trentseepark nicht geeignet ist. Mit dieser Bemerkung hat er recht. Offenbar ist die Verwaltung jetzt zu einer anderen Bewertung gekommen.

Die Vertreter von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen hielten sich in dieser Diskussion zurück, was ich als Anzeichen dafür werte, daß sie die Diskussion über dieses Thema nicht noch einmal aufnehmen wollen.

Der Bürgermeister verwies darauf, daß sich die Zuständigkeit des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) aus der Tatsache ergibt, daß sich dieser Ausschuß in der Vergangenheit mit dem Thema befaßt hat. Diese Auffassung hätte ihm die Kommunalaufsicht telefonisch bestätigt, eine schriftliche Bestätigung stünde noch aus. Im übrigen würde die Geschäftsordnung vorsehen, daß die Vorsitzenden des SteU und des GA gleichzeitig auch Mitglieder des Hauptausschusses sein sollten. Damit bestände die Möglichkeit, Fragen bezüglich der Zuständigkeit und entsprechende Verfahrensabläufe zu koordinieren. Die Fraktionen hätten die Ausschußvorsitzenden aber nicht in den Hauptausschuß entsandt. Darüber hinaus hat die Ratsversammlung mit einer Gegenstimme aus den Reihen der FWG für den Haushalt gestimmt, in dem die Mittel für den Hundeauslaufplatz ausgewiesen sind.

Ich persönlich halte eine Hundeauslaufplatz für ein „nice to have (wäre nett wenn wir es hätten) aber nicht für ein „must“ (muß man haben). Da mir bekannt ist, daß es in diesem Bereich schon öfter zu Zwischenfällen zwischen Spaziergänger*innen, Sportler*innen und Kindern sowie Hunden kam, würde ich dazu tendieren, die Einzäunung zu unterstützen, um Menschen, die sich vor Hunden fürchten, z.B., weil sie schon einmal von einem Hund angefallen wurden, einen angstfreieren Aufenthalt im Trentseepark zu ermöglichen und den schilfbestandenen Uferstreifen besser zu schützen.

Zu guter letzt wurde der Aufstellungsbeschluß für den Bebaungsplan Düvelsbrook-Süd gefaßt. Um eine naturnahe Ufergestaltung am Trammer See sicherzustellen hob der Umweltbeauftragte hervor, daß die Uferpflege nicht den Grundstückseigentümern übertragen werden soll. Die schlechten Erfahrungen im Baugebiet Düvelsbrook sprechen eindeutig dagegen, da die meisten Eigentümer*innen sich nicht an die Vorgaben halten würden. Ich bat darum, diese Aussage in das Protokoll aufzunehmen, damit sie im weiteren Planungsprozess mit berücksichtigt werden.

B-Plan Vogelberg/Rodomstorstraße vorerst vom Tisch

Der gestrige Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) hatte ein Vorspiel. Bereits vorgestern abend trafen sich Anwohner*innen des Vogelberg und der Bürgermeister. Bei dem Treffen ging es um die Absicht, für das Gebiet die Aufstellung eines Bebauungsplanes und damit verbunden auch eine Veränderungssperre zu beschließen.

Ursächlich für die Absicht, für den Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen war die Bauvoranfrage eines Eigentümers, zu der der SteU kein Einvernehmen erteilt hat, weil sich das geplante Bauvorhaben nach seiner Ansicht nicht in das Baugebiet eingefügt hätte.
Da es für den Bereich keinen Bebauungsplan gibt, ist der § 34 Bundesbaugesetz anzuwenden, der festlegt, daß sich ein Gebäude einzufügen hat. Was sich einfügt richtet sich im wesentlichen nach der Größe und Stellung des Gebäudes und nach dessen geplanter Nutzung. „Einfügen“ ist damit ein relativ auslegungsfähiger Begriff.

Über einen Bebauungsplan (B-Plan) kann man ganz grob, aber auch sehr fein regeln, was gebaut werden darf und wie es zu bauen ist. B-Pläne sind geeignet, Baurecht zu schaffen, wo keins besteht, aber auch, um die Entwicklung des bestehenden Bestandes zu steuern und das Straßenbild zu erhalten, wo es erhaltenswert ist. Damit dienen sie dem öffentlichen Interesse. Da ein B-Plan Vorgaben machen oder Entwicklungen beschränken kann, kann es zu Interessenskonflikten mit den Eigentümer*innen bezüglich der Nutzung ihrer Grundstücke kommen. Hinzu kommt, daß B-Pläne auch eine Auswirkung auf das nachbarschaftliche Verhältnis haben. Bisweilen haben Eigentümer*innen ein Problem damit, wenn ihre Nachbarn große und nach ihrer Auffassung überzogene Bauten planen, die sich negativ auf die Aufenthaltsqualität im eigenen Garten oder auf den späteren Verkaufswert des eigenen Grundstückes auswirken. Oft mögen sie aber nichts sagen, um das nachbarschaftliche Verhältnis nicht zu gefährden oder sie sagen etwas und riskieren damit einen lebenslangen Nachbarschaftsstreit. Mit einem B-Plan werden klare Verhältnisse geschaffen.

Damit die Planungsziele nicht während des Aufstellungsverfahrens unterlaufen werden, kann man gleichzeitig eine Veränderungssperre beschließen. So wird sichergestellt, daß während des B-Planverfahrens nur Baumaßnahmen genehmigt werden, die den Planungszielen des B-Planes nicht zuwiderlaufen. Bauvorhaben, die mit den Planungszielen übereinstimmen, können hingegen genehmigt werden.

Um im Vorfeld der heutigen Sitzung des SteU mit den Betroffenen gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu erörtern, gab es eine sehr kurzfristige Einladung zu einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch mit den Betroffenen, das eine Stunde vor der Sitzung des SteU stattfand. Auf die Details kann ich hier natürlich nicht näher eingehen, auch wenn keine Vertraulichkeit vereinbart wurde. Die ergibt sich aus der Natur der Sache.
Der Lösungsvorschlag, der gemeinsam mit zwei Angehörigen der CDU-Fraktion und einer Angehörigen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erarbeitet wurde lief darauf hinaus, in der heutigen Sitzung lediglich über die Aufstellung des Bebauungsplanes zu beraten. Die Beratung über die Veränderungssperre sollte auf die Sitzung am 30. Mai zu vertagt werden, um den Bauinteressenten und der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, hier eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Warum die beiden an der Erarbeitung dieser Konsenslösung beteiligten CDU-Fraktionsmitglieder im SteU später dafür stimmen, beides, die Beratung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die Beratung der Veränderungssperre von der Tagesordnung des SteU zu nehmen, hat sich mir nicht erschlossen.

Ich persönlich würde die Aufstellung eines Bebauungsplanes grundsätzlich befürworten und den Eigentümer*innen gleichzeitig empfehlen, sich intensiv in den Aufstellungsprozess einzubringen. Es ist mir völlig klar, daß die Gebäude, die zum Teil aus den frühen fünfziger Jahren stammen oder noch älter sind, heute keine zeitgemäßen Wohnbedingungen mehr bieten. Hinzu kommt, daß es sich z.T. um Doppelhäuser handelt, deren Erweiterung in den hinteren Bereich aufgrund der nachbarschaftlichen Situation deutlich schwieriger ist als dies bei Einzelhäusern der Fall wäre.
Neben dem Erhalt der Siedlungsstruktur könnte ich mir auch vorstellen, über einen B-Plan die Möglichkeit zu schaffen, Grundstücke oder Grundstücksteile zusammenzulegen und Baumöglichkeiten für Gebäude mit mehreren Wohneinheiten zu schaffen, vorausgesetzt Eigentümer*innen hätten ein Interesse daran.
Da der Bereich Rodomstorstraße / Vogelberg das Stadtbild nicht entscheidend prägt, ist der Verzicht auf einen B-Plan aus meiner Sicht aber auch keine Katastrophe.

Öffentlichkeitsbeteiligung zum B-Plan 6, Johannisstraße

Heute fand um 18:30 Uhr im Bahnhof eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 6 „Johannisstraße und Teile der Hans-Adolf-Straße“ statt. Dies erfolgte im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die noch bis zum 27. April läuft. Bis dahin haben Eigentümer*innen die Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen an die Stadt zu geben. Die werden dann, ebenso wie die Anmerkungen anderer Behörden und der Träger öffentlicher Belange, im Rahmen des weiteren Verfahrens erörtert und abgewogen. Danach wird der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt über den Entwurf des Planes und mögliche Änderungen beraten und abstimmen. Die endgültige Abstimmung erfolgt dann in der Ratsversammlung. Wird dem Plan dort zugestimmt, dann wird er rechtskräftig.
Mit ca. 60 Personen war die Versammlung recht gut besucht. Aus dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt waren Frau Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) und ich vertreten.

Die Johannisstraße liegt in einem der ältesten Viertel der Stadt, der 1685 unter Herzog Hans Adolf (https://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Adolf_(Schleswig-Holstein-Sonderburg-Pl%C3%B6n))errichteten Neustadt. Die Straße ist wesentlicher Bestandteil des historischen Sadtbildes und damit wegen seiner kulturellen und damit auch wegen seiner touristischen Bedeutung schützenswert. Um diesen Schutz zu gewährleisten hat der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt schon vor einigen Jahren beschlossen, für diesen Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Damit soll vermieden werden, daß hier Gebäude entstehen, die den Charakter der Straße entstellen. Außerdem werden im Bereich Hans Adolf Straße Baufenster ausgewiesen, in denen Wohngebäude errichtet werden können. Dazu müßten Grundstücke zusammengelegt werden, die jetzigen Eigentümer müßten sich einigen und das zusammengelegte Grundstück dann selber bebauen oder an einen Investor verkaufen. Die Stadt schafft damit ein Angebot, niemand kann gezwungen werden, sein Grundstück zu verkaufen.
Zu guter letzt ist der Plan auch geeignet, Nachbarschaftsstreitigkeiten zu vermeiden, da die Möglichkeiten zur Bebauung der rückwärtigen Flächen nunmehr geregelt werden. Künftig ist klar, was gebaut werden darf und was nicht. Damit werden Eigentümer*innen vor möglicherweise als überdimensioniert empfundenen Bauvorhaben ihrer Nachbarn geschützt.

Die Ausführungen des Stadtplaners und der Verwaltung waren gut verständlich. Natürlich spielt bei einem Bebauungsplan immer die Abwägung öffentlicher und persönlicher Interessen eine Rolle, weil der Bebauungsplan die bauliche Entwicklung regelt und Vorgaben macht, was von Eigentümern als Einschränkung ihrer wirtschaftlichen Handlungsfreiheit gesehen und grundsätzlich abgelehnt wird. Da die Fürsprecher der öffentlichen Interessen an anderer Stelle zu Wort kommen, kann auf öffentlichen Informationsveranstaltungen immer schnell der Eindruck entstehen, daß neue Bebauungspläne von der Bevölkerung abgelehnt werden. Das war heute aber nicht der Fall, die Veranstaltung lief ausgesprochen sachlich ab. Viele Fragen bezogen sich auf die zukünftigen Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Selbstverständlich nehmen die Eigentümer*innen hier ihre Interessen wahr, das ist auch der Sinn der Bürgerbeteiligung. Ich kann mir durchaus vorstellen, daß bei der Nutzung von bestehenden Gebäuden im rückwärtigen Bereich noch Anpassungen erfolgen, etwa wenn aus einem Stallgebäude eine Wohnung werden sollen. Das muß man sich dann im Detail noch genauer ansehen.

Ein weiteres Thema war die Verkehrs- und Parksituation in der Johannisstraße. Sie war nicht Bestandteil der Planung. Tatsächlich ist die Johannisstraße häufig zugeparkt. Anwohner*innen nehmen die Straße ebenso in Anspruch wie Einheimische und Gäste, da die Parkplätze dort kostenfrei und innenstadtnah sind. Zum Teil stehen Fahrzeuge auf beiden Seiten der Straße, so daß für Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge kein Durchkommen ist. Auf die Frage, ob man dort nicht Anwohnerparkplätze schaffen könnte, sagte der Bürgermeister, daß der das umsetzen würde, wenn sich in der Straße eine Mehrheit für eine solche Lösung findet. Er gab aber zu bedenken, daß für eine entsprechende Plakette Gebühren in Höhe von 30,– Euro pro Jahr zu erheben wären und nicht garantiert werden kann, daß die Plaketteninhaber*innen auch tatsächlich einen Parkplatz bekommen. Bei einer Abfrage des Stimmungsbildes meldeten sich lediglich drei Personen für eine solche Lösung. Vielleicht sollte man hier aber nicht nur die Eigentümer der Häuser in der Johannisstraße befragen, sondern die Bewohner*innen. Ich würde eine solche Befragung unterstützen.
Parkraum und seine Verwaltung ist in vielen Städten ein ständiger Diskussions- und Ärgerpunkt.
Da ist Plön keine Ausnahme.

Aus dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt

Gestern tagte der SteU. Die Schwerpunkttheman waren der Bebauungsplan 6, Johannis- und Teile Hans-Adolf-Straße sowie die Städtebauförderung.
Beginnen möchte ich mit den Mitteilungen des Bürgermeisters:

– Die rechtliche Situation bezüglich der Eigentumsverhältnisse an dem Gebäude der DLRG auf der Prinzeninsel ist auch nach Prüfung durch Herrn Dr. Erdtmann (FWG) nicht abschließend geklärt. Herr Dr. Erdtmann regt an, eine Fachkanzlei mit der Bewertung zu beauftragen.

– Die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren Lärmschutzmaßnahmen sind eingegangen und sollen nunmehr im Zeitraum vom 26. Februar bis 26. März öffentlich ausgelegt werden. In Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird zusätzlich eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant. Die Terminabstimmung mit dem Landesbetrieb für Straßenbau ist noch nicht abgeschlossen.

– Am 05. Mai ist Tag der Städtebauförderung. Ob Plön in dem Zusammenhang eine Präsentation oder Veranstaltung halten oder durchführen muß, ist noch offen.

– Die Präambel der Kooperationsvereinbarung zwischen Plön und Ascheberg muß überarbeitet werden. Die entsprechenden Überarbeitungen sind umfangreicher als urspünglich angenommen.

– Der Planunsverband ex. Seewiesen nun Trammer See Plön Rathjensdorf tagt voraussichtlich am 13. März und am 15. Mai.
Ich gehe einmal davon aus, daß am 13. März nur der Haushalt des Planungsverbandes beraten und beschlossen wird, während es am 15. Mai dann inhaltlich zur Sache geht.

Der Umweltbeauftragte informierte, daß es in den kommenden Tagen zu Baumfällungen im Bereich des Steilhanges am Düvelbrook kommen wird. Die Fällungen sind zwingend erforderlich, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Teile der Stämme werden als Totholz und damit als ökologisch wertvolles Biotop stehen bleiben.

Bebauungsplan 6 Johannisstraße und Teile Hans Adolf-Straße
In der Sitzung wurde beschlossen, den B-Plan öffentlich auszulegen. Der genaue Termin steht noch nicht fest. Es wird auch eine Informationsveranstaltung für Bürger*innen und Eigentümer*innen geplant.
Der Beschluß zur Aufstellung eines Bebauungsplanes wurde 2009 gefaßt.
2012 gab es eine Bürgerinformationsveranstaltung, 2014 wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist, das historische Straßenbild in der Johannisstraße zu erhalten. Dabei wird besondere Augenmerk auf die Erhaltung der bestehenden Baulinie und die Traufständigkeit gelegt. Zudem werden entlang der Johannisstraße im rückwärtigen Bereich Flächen ausgewiesen, in denen der vorhandene Wohnraumbestand erweitert und dem heutigen Bedarf angepaßt werden kann. Im Bereich der südlichen Hans-Adolf Straße werden Baufenster für Neubauten aufgezeigt, die einen Wohnungsbau ermöglichen. Hierzu müssen sich allerdings die Grundstückseigentümer zusammenfinden. Es handelt sich um eine Angebotsplanung, niemand kann oder soll gezwungen werden. Erfahrungsgemäß werden entsprechende Möglichkeiten aber im Laufe der Zeit wahrgenommen. Der Innenraum zwischen möglichen weiteren Gebäuden in der Hans-Adolfstraße und denen in der Johannisstaße soll langfristig von Bebauung freigehalten werden.
Nun kann man sich fragen, ob ein Bebauungsplan notwendig ist, wenn er fast 10 Jahre vom Beschluß bis zur Auslegung benötigt. Ich fage mich, warum es so lange gedauert hat. Wie sich im nicht-öffentlichen Teil der Beratungen immer wieder zeigt, ist es sinnvoll, Bebauungspläne zu haben, um Wildwuchs zu vermeiden. Für mich ist es besonders wichtig, im zentralen Stadtbereich den Altstadtcharakter zu bewahren. Er macht viel vom Charme Plöns aus und ich ein entscheidener Faktor für den Tourismus. Von daher freue ich mich, daß dieser Plan, der im Übrigen auf einen Antrag der FDP zurückgeht, endlich vorankommt.

Städtebauförderung
Um die Verfahrensschritte für die Städtebauförderung abzuarbeiten, wurde der Einleitungsbeschluß für eine „Vorhergehende Untersuchung“ gefaßt. Plön ist in das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentern“ aufgenommen. Nach Abstimmung mit der Städtebauförderung ist das Gebiet auf den Bereich Lübsches Tor bis Krabbe einschließlich Strohberg festgelegt. Eine Erweiterung um den Bereich bis einschließlich Sky-Markt, wie von Herrn Zender (CDU) angeregt und von mit unterstützt, ist daher leider nicht möglich.
Im Rahmen weiterer Verfahrensschritte ist das Einzelhandelskonzept zu prüfen und ggf. zu überarbeiten sowie ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) zu erstellen. Anders als ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK), das ich immer als Grundlage für die Aufnahme in Förderungsmaßnahmen gefordert habe, ist das IEK räumlich auf einen Teil der Stadt begrenzt. Das ist in diesem Zusammenhang durchaus zu begrüßen, kann aber langfristig die Erstellung eines ISEK nicht ersetzen.

Erste Sitzung 2018, SteU

Nach der Weihnachtspause tagte heute der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU). In der Einwohnerfragestunde kamen folgende Themen zur Sprache:

Straßenbeleuchtung Klosterstraße. Hier wurde die Sorge geäußert, daß die alten durch moderne Straßenlampen ersetzt werden. Hier besteht im Ausschuß offenbar Konsens, den Altstadtcharakter der Klosterstraße auf jeden Fall zu bewahren. Zielvorstellung ist, die alten Lampen zu behalten und nur die Leuchtmittel auszutauschen.
Dem schließe ich mich an.

Nach wie vor ragt in der Stettiner Straße eine Hecke in den Straßenraum. In Folge kann der Gehweg nicht mehr vernünftig genutzt werden. Diese Frage beschäftigt den Ausschuß schon seit längerer Zeit. Das Problem ist, daß der Grundstückseigentümer einen Rückschnitt verweigert, weil die Hecke dann nicht mehr ausschlagen würde. Als Alternative wurde ein Lattenzaun ins Gespräch gebracht. Der Bürgermeister faßt ins Auge, das Ordnungsamt noch einmal auf den Fall anzusetzen.
Nach meiner Ansicht ist nicht hinnehmbar, daß ein Gehweg nicht mehr genutzt werden kann. Die Ursache des Problems ist, daß die Hecke seinerzeit wohl viel zu dicht an den Gehweg gepflanzt wurde. Wenn dadurch der Gehweg nicht mehr nutzbar ist, ist ein Rückschnitt unvermeindlich. Wenn das nicht geht, muß der Eigentümer die Hecke eben beseitigen. Als Ersatz würde ich mir eine neue Hecke wünschen. Wenn der Eigentümer stattdessen einen Lattenzaun baut, ist das sein gutes Recht. Daß seine Mitmenschen das möglicherweise für eine kleinkindische Trotzreaktion halten könnten, ist deren gutes Recht.

Zu guter Letzt wurde das Thema Hundespielplatz angesprochen. Grundsätzlich wurde die Notwendigkeit eines Hundespielplatzes anerkannt. Allerdings wurden Zweifel geäußert, daß der Platz am Trammer See tatsächlich geeignet wäre. Einerseits ist fraglich, ob er überhaupt ausreichend groß sei, andererseits würden negative Einflüsse auf die Umwelt befürchtet. Das angrenzende Seeufer ist der einzige naturbelassene Uferabschnitt am Trentsee, der noch über einen intakten Schilfgürtel verfügt.
Der Ausschuß vertrat zudem die einhellige Auffassung, daß die Nutzung öffentlicher Flächen ebenso in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt fällt wie die Fragen, die den Umwelt- und Naturschutz betreffen. In meine Beitrag erwähnte ich unter anderem, daß es in diesem Fall erneut zu einer mangelhaften Abstimmung zwischen dem Steu und dem Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) gekommen ist. Diese Abstimmung soll nachgeholt werden, auch wenn der GA die Mittel in seinem Haushalt schon berücksichtigt hat und diese Ausgaben im bereits genehmigten Haushalt der Stadt eingeplant sind. Damit ist die Entscheidung wieder offen.
Ich bin zwiegespalten. Ein Hundespielplatz ist für mich ein „Nice to have“, aber keine zwingende Notwendigkeit. Viele Hunde laufen am Trentsee seit Jahren ohnehin unangeleint herum, obwohl das eine Ordnungswidrigkeit ist. Ein Zaun würde natürlich dazu führen, daß andere Erholungssuchende in dem Bereich von frei laufenden Hunden geschützt sind. Mir sind drei Fälle bekannt, in denen Passanten angefallen wurden. Erfahrungen mit solchen Hundeplätzen in anderen Gemeinden sollen eher nicht so gut sein. Die Plätze sind schnell verkotet, so daß die Bereiche um den Hundespielplatz herum von freilaufenden Hunden genutzt werden. Dann wäre so ein Hundespielplatz kontraproduktiv.
Wenn es zutrifft, daß der Platz nicht ausreicht, dann ist es natürlich nicht sinnvoll, den Bereich einzuzäunen. Dann ist es nicht vertretbar, 10.000,– Euro auszugeben, zumal die Gefahr besteht, daß die Fehlbedarfszuweisungen, die Plön vom Land erhält, um diesen Betrag gekürzt werden. Wenn sich herausstellt, daß der Platz ausreichend ist, käme es zumindest auf einen Versuch an.

In seinen Berichten sprachen Bürgermeister und Verwaltung folgende Punkte an:

Das Fahrradforum findet am 31. Januar 2018 um 1800 in der Aula im Schiffsthal statt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich über die bisherigen Ergebnisse der Arbeit der AG-Fahrrad zu informieren und mit ihren Anregungen dazu beizutragen, bedarfsgerechte Verbesserungen an unserem Radwegesystems anzustoßen.
Ich finde das gut und würde mich über eine rege und konstruktive Beteiligung freuen.

Die Einrichtung von Pollern zur Durchsetzung des Fahrverbots in der Fußgängerzone wird weiter vorbereitet. Vermutlich wird das Thema in der nächsten Sitzung des SteU beraten werden.
Die Belieferung der Geschäfte auf der Südseite der Langen Straße muß sichergestellt sein. Allerdings sollte das innerhalb der dafür vorgesehenen Zeiten möglich sein. Leider hat sich der Eindruck verfestigt, daß sich niemand um die Lieferzeiten kümmert, weil es faktisch möglich ist, auch außerhalb der Lieferzeiten in die Fußgängerzone einzufahren. Daher ist die Einrichtung von Pollern aus meiner Sicht folgerichtig.

Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Steinbergweges und der Ulmenstraße sollen die Bushaltestellen verlegt werden. In Gesprächen mit der VKP wurde erörtert, ob durch eine Verlegung des Busverkehrs durch die Hipperstraße auch die Bushaltestelle gegenüber der Grundschule Breitenaustraße bedient werden kann. Hierzu ist aber eine Umplanung und zusätzlicher Aufwand für den Umbau verbunden. Zudem kann nicht sichergestellt werden, daß in diesem Fall sichergestellt werden kann, daß der Bus rechtzeitig zur Abfaht der Züge am Bahnhof eintrifft. Daher wird auf diese Umplanung verzichtet.
Diese Entscheidung trage ich voll mit.

Am 28. Februar wird auf der Ratsversammlung über die Voruntersuchung entschieden, die als Voraussetzung für die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm erforderlich ist. Der Förderbescheid für die Voruntersuchung liegt bereits vor.
Diese kurze Mitteilung ist sehr wichtig. Die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm ist aus meiner Sicht extrem wichtig für die qualitative Weiterentwicklung der Innenstadt, insbesondere für den Bereichs des Bahnhofes. Wenn man sich erinnert, wie desolat die Lübecker Straße vor Jahren aussah und wie sie heute aussieht, dann wird man einsehen, daß man um die Teilnahme an der Städtebauförderung nicht umhin kommt.

Am 13. März tagt der Planungsverband Seewiesen, u.a. um den Haushalt zu beschließen. Ob weitere Verfahrensschritte für die Bauleitplanung behandelt werden, ist offen. Dazu müssen die Fragen, Anregungen und Bemerkungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Verwaltung, der Träger öffentlichen Belange und der Öffentlichkeit hinreichend beantwortet oder berücksichtigt sein.
Ich bin gespannt.

Die Wachstation der DLRG wurde auf Antrag der CDU auf die Tagesordnung gesetzt. Eine echte Begründung und vor allem Lösungsansätze oder Lösungsvorschläge wurden nicht vorgetragen. Der Bürgermeister führte noch einmal aus, daß die Prinzeninsel den Hohenzollern gehört und der Vertrag über die Nutzung des Strandbades und der Badeanstalt 1998 ausgelaufen ist. Seither besteht ein vertragsloser Zustand, der ausgelaufene Vertrag wird aber weiter „gelebt“.
Herr Dr. Erdtmann bezweifelt die Aussage zum Eigentum der Hohenzollern an dem von der Stadt errichteten Gebäude und wird dazu Einsicht in die Akten und Verträge nehmen.
Auch mit der DLRG gibt es keine vertragliche Regelung.
Der Sachstand in der Siskussion läßt sich wie folgt zusammenfassen. Die Hohenzollern würden über einen Neubau nachdenken, die DLRG könne in Zukunft die Räume im TSV-Vereinsheim nutzen. Diese Räume werden jetzt frei, weil der Musikzug dort aus- in den ehemaligen Schießstand unter der Turnhalle im Schiffsthal einzieht.
Ich führte dann aus, daß es um drei Themenkomplexe geht:
1. Um den Zustand des Wachraumes auf der Prinzeninsel.
2. Um die Lagerung des Materials, das derzeit in der Badeanstalt an der Fegetasche lagert sowie um Abstellplätze für Rettungsboote und den Mannschaftsbus.
3. Um Schulungs- und Gemeinschaftsräume.
Dazu regte ich an zu prüfen, ob es möglich ist, der DLRG durch die Bereitstellung von städtischen Räumen oder Flächen zu helfen. Meine Anregung ist, daß sich Vertreter*innen der Verwaltung, der Selbstverwaltung und der DLRG zusammensetzen, um zu ermitteln, ob es hier Lösungsmöglichkeiten gibt.
Hierzu äußerte der Bürgermeister, daß die Stadt zwar Trägerin der Feuerwehr ist, aber nicht der DLRG. Hier sei auch deren Landesverband mit einzubeziehen.
Ich halte die Arbeit der DLRG, auch die Jugendarbeit, für ausgesprochen gut und der Rettungsdienst ist eine ehrenamtliche Leistung, die nicht hoch genug geschätzt werden kann. Von daher kann sich die Stadt für dieses Engagement glücklich schätzen. Darum werde ich mich weiterhin dafür einsetzen , die Arbeit der DLRG zu ermöglichen und zu unterstützen.

Im folgenden Tagesordnungspunkt ging es um die Mitgliedschaft der Stadt in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs in Schleswig Holstein (RAD.SH). Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, der AG beizutreten. Der Kostenpunkt beträgt 750,– Euro pro Jahr. Herr Evers (FWG) fragte nach, welchen Nutzen die Stadt aus der Mitgliedschaft zieht. Eine berechtigte Frage. Der Bürgermeister führte dazu aus, daß Verbände wie z.B. der Städtebund zum einen Fachinformationen und Beratungsleistungen bieten und zum anderen die Interessen der Beteiligten bündeln und ihnen damit in der politischen Diskussion größeres Gewicht verleihen.
Dem Antrag der Verwaltung wurde vom Ausschuß zugestimmt.
Eine richtige Entscheidung, wie ich meine.

Bei der Kooperationsvereinbarung Plön – Ascheberg ging es um die Problematik, wie sich die Stadt Plön zur Entwicklung von 80 Wohneinheiten in Ascheberg positioniert. Wichtig, und auch für die Landesplanung der Landesregierung von Bedeutung ist, daß die Entwicklung von Wohneinheiten im Stadt-Umlandbereich zwischen den Umlandgemeinden und der Stadt Plön abgestimmt wird.
Dazu soll eine seit langem bereits bestehende Vereinbarung mit Ascheberg, auf deren Basis Ascheberg diese 80 Wohneinheiten ohnehin ohne weitere Zustimmung Plöns realisieren kann, überarbeitet und den neuen Bedarfszahlen angeglichen werden.
Natürlich besteht auch ein Zusammenhang zwischen Bedarf und den Planungen für das Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehemals Seewiesen), aber nach einem kurzen Geplänkel zwischen Herrn Zender (CDU) und mir haben wir darauf verzichtet, das Thema weiter zu erörtern. Schließlich bestand kein direkter Bezug und der bevorstehende Anpfiff des Handballspieles Deutschland – Spanien wirkte in diesem Fall als Diskussionsbeschleuniger.
Ich halte eine Abstimmung der Wohnbauentwicklung im Stadt-Umland-Bereich für absolut wichtig. Es wäre anzustreben, wenn sich hier alle Beteiligten an einen Tisch setzen könnten, um eine gesteuerte Entwicklung hinzubekommen. Schließlich hängen von der Bevölkerungsentwicklung auch Themenfelder zusammen wie die zukünftige Entwicklung der Schullandschaft, des Personennahverkehrs, u.s.w.. Leider scheint der Ascheberger Bürgermeister hier wenig gesprächsbereit zu sein, obwohl gerade Ascheberg von der alten Kooperationsvereinbarung profitiert.

Eine Neuerung ist die Behandlung von Bauanträgen im öffentlichen Teil der Sitzung, sofern keine persönlichen Interessen betroffen sind. Die Kreisberufsschule plant Umbaumaßnahmen, in deren Verlauf mehrere Bäume gefällt werden sollen. Nachdem der SteU in seiner letzten Sitzung sein Einvernehmen versagt hat, soll das Einvernehmen jetzt erteilt werden, vorausgesetzt es kommt zum Abschluß der Bauarbeiten zur Neuanpflanzung einer noch festzulegenden Anzahl von Bäumen mit einem Mindestumfang des Stammes von 45 cm.
Das ist für mich in Ordnung. Die jetzigen Bäume haben zwar einen Umfang von 75 cm, aber der Umbau der Schule ist für mich bedeutsamer als der Erhalt der bisherigen Bäume. Der Schaden für die Umwelt wird aus meiner Sicht durch die Neuanpflanzung auf längere Sicht ausgeglichen.

 

Grünflächenkonzept

Das beherrschende Thema in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) war das Grünflächenkonzept. Es ist parteienübergreifend einhellige Meinung, die städtischen Grünanlagen aufzuwerten. Mittel zum Zweck ist erst einmal ein Grünflächenkonzept. Damit soll eine einheitliche Linie für die Umgestaltung festgelegt werden. In die Betrachtung wurden 24 unterschiedliche städtische Flächen und Standorte mit insgesamt 3500 qm einbezogen.

Es wurden mehrere Landschaftsplanungsbüros angeschrieben, Ideen für ein Konzept vorzustellen. Zwei Büros sind der Aufforderung gefolgt.

Die Idee für das erste Konzept grifft die typischen Strukturen des Umlandes auf, das durch Seen, Hügel und Knicks charaktisiert wird. Strukturen wie die Hügel sollten sich in bewegten, welligen  Hecken wiederfinden, Knicks könnten durch alleinstehende Bäume bzw. große Sträucher symbolisiert werden. Dabei wies die Landschaftsplanerin auf die grobe Kostenschätzung für die erste Anlage der Beete (60,– bis 80,– Euro pro qm) sowie auf die Folgekosten für die Pflege hin.

Die Idee für das zweite Konzept greift das Thema eine Briese durch Plön auf. Leitthema sind Wind und Wasser. Dementsprechend soll sich die Farbwahl der Pflanzen mit dem Schwerpunkt auf Blau und Weiß liegen. Darüber hinaus wird das Thema Fisch, das auch im Stadtwappen enthalten ist, thematisiert. Auch hier wies die Landschaftsplanerin auf die Kosten und Folgekosten hin. Auf Nachfrage schätzte sie die Kosten für die Erstanpflanzung auf 40,– bis 50,– Euro.

Der Bürgermeister wies darauf hin, daß im Haushalt bereits 30.000,– Euro für die Erstellung eines Konzeptes und erste Maßnahmen berücksichtigt sind. Darüber hinaus sind im Haushalt jährlich 180.000,– Euro für die Pflege der Grünanlagen vorgesehen. Diese Ausgaben fallen ohnehin an, egal ob die bisherigen oder die neu gestaltete Grünanlagen zu pflegen sind.

Wichtig war allen SteU Mitgliedern auch, daß hier nicht nur ein Konzept für die Schublade erstellt wird, sondern daß es auch umgesetzt wird. Daher habe ich vorgeschlagen, diese Forderung von Herrn Melzer (CDU) über eine Selbstverpflichtung der Selbstverwaltung abzusichern. Wichtiog war aber allen, daß die Maßnahme auch schrittweise – je nach Haushaltslage – umgesetzt werden kann.

Der Umweltbeauftragte betonte, daß nach Möglichkeit einfache und bescheidene Anlagen gewählt werden sollten, da diese gut zu Plön passen würden. Darüber hinaus betonte er, daß er vielfach auf das ehemalige Goldfischbecken vor dem Bahnhof angesprochen wurde, das viele wiederhaben wollen. Um ehrlich zu sein, ich fände es auch gut.

Am Ende hat der Ausschuß sich darauf festgelegt, eines der Büros zur Abgabe eines Angebotes für ein Konzept aufzufordern. Eine Vergabe soll erst erfolgen, wenn Klarheit über die Kosten besteht. Welches Büro zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wird, sage ich hier noch nicht, um der Verwaltung die Gelegenheit zu geben, das andere Büro über die Entscheidung zu informieren. Schließlich habe ich darauf hingewiesen, daß die Landschaftsplanerin die Entscheidung nicht aus der Zeitung erfahren soll, und das heißt natürlich auch, nicht aus meinem Blog.

Ein weiteres Thema war der Baufortschritt im Steinbergweg. Die Arbeiten sollen im Mai 2018 abgeschlossen sein. Bisher bewegt sich die Arbeit im Kosten- und Zeitrahmen.

Frau Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) berichtete über die Arbeit des AG Fahrrad. Der Bericht des Planungsbüros liegt nunmehr vor und wurde den Mitgliedern der AG-Fahrrad und der Verwaltung vorgestellt. Er zeigt nicht nur die Schwachstellen auf, auf die bereits von der AG Fahrrad erkannt wurden. Es wird auch ein Vorschlag für die zukünftige Gestaltung des Plöner Radwegenetzes gemacht. Im Januar wird eine öffentliche Veranstaltung geplant, in der die Ergebnisse vorgestellt werden und die Bürger*innen ihre Anregungen und Vorschläge einbringen können.

Haushaltsentwurf SteU

Heute wurde im Ausschuß der Haushaltsplan des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) behandelt. Der Haushalt ist das “Königsrecht der Politik”, die Haushaltsdebatte ist ein guter Anlaß für die politische Auseinandersetzung,  Profilierungsversuche und vor allem die Grundlage für alles, was im kommenden Jahr finanziert werden soll. Unabhängig von  in Parteiprogrammen niedergelegten Wunschzetteln wird mit dem Haushalt festgelegt, was tatsächlich realisierbar ist.

Erstaunlicherweise gab es um die einzelnen Positionen wenig Streit. Die Höhe der Planungskosten ist eine Position im Haushalt, die gerne hinterfragt wird. In Anbetracht der in Aussicht stehenden Städtebauförderung gab es hier aber nur verhaltene Kritik. Interressant waren die Anmerkungen von Herrn Ewers (FWG), der die Ansätze für Leistungen der Stadtwerke im ablaufenden Haushaltsjahr als zu niedrig bezeichnete. Gleichzeitig betonte er, dass die Ansätze für 2018 wieder auf einen realistischen Wert angehoben seien. Der Bürgermeister bestätigte ihn in seiner Auffassung.