Die Obdachlosenunterbringung , das integrierte Stadtentwicklungskonzept und die Sanierung des Bahnhofsviertels. Eine Sitzung, drei wichtige Themen

Am Mittwoch wird der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung tagen.

Die drei wesentlichen Punkte auf der Tagesordnung sind:
1. Die Erstellung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) „Plön 2040“
2. Das Städtebauförderungsprogramm … Bahnhofsvorplatz/Lübecker Straße
3. Neubau einer Obdachlosenunterkunft

1. Die Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) ist eine Forderung, die ich bereits 2011 gestellt habe.
http://www.ingo-buth.de/2011/02/28/integriertes-stadtentwicklungskonzept/

Leider ist die Forderung weder 2011 noch später, 2016 zur Umsetzung gekommen. Zu den Gründen dafür will ich mich nicht äußern, das ist Schnee von gestern.
Auf Anregung der CDU wurde im November des vergangenen Jahres die Initiative aufgenommen, eine Leistungsbeschreibung als Grundlage für die Erstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes zu erstellen.  Eine gute und richtige Entscheidung, zumal Fördermittel hierfür in Aussicht stehen.
Nunmehr liegt die Leistungsbeschreibung vor, nachdem sie inhaltlich mit dem zuständigen Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig Holstein abgestimmt wurde.
Ich unterstütze die Erstellung eines ISEK in vollem Umfang. 

2. Das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren  (ASO) Stadt Plön“ – Gesamtmaßnahme „Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße“. Ein langer Name, ich werde im folgenden den Begriff Städtebauförderung Bahnhofsviertel benutzen. 
Dazu gab es eine Lenkungsgruppe, die gemeinsam mit der Verwaltung und dem Planungsbüro ein Leitbild und zwei Planungsvarianten entwickelt hat.
Das Leitbild und die Planungsvarianten „Kfz-reduziert und städtisch“ und „Kfz-minimiert und grün“ oder wie ich spitz bemerkt habe: „ohne Parkplätze“ und „ganz ohne Parkplätze“ wurden bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses am 17. März vorgestellt. Nicht alle  Ausschussmitglieder waren überzeugt und bereit, einen Beschluß zu fassen. Zu dem Zeitpunkt wollten uns nicht auf eine der beiden Varianten festlegen und haben über Änderungen diskutiert.

Das Leitbild:
Bei der Durchsicht der neuen Unterlagen habe ich festgestellt, daß nunmehr beide Varianten gleichgewichtig in die bevorstehende Bürgerbeteiligung gegeben werden sollen.
Ich habe aber leider auch festgestellt, daß die Anmerkungen und Bemerkungen aus dem Ausschuß nicht in die Unterlagen eingeflossen sind.
Aus meiner Sicht sind die wesentlichen Knackpunkte:

2.1.    Der Bereich „Alte Post“ ist nach wie vor entweder für ein „Boutique-Hotel“ oder ein kleineres „Low-Budget-Hostel“ vorgesehen. Das ist für mich eine unnötige Vorfestlegung.
Ich hätte mir gewünscht, daß hier auch ein Konferenzhotel mit in Betracht gezogen wird, das auf den Bedarf des Max-Planck-Institutes und der Fielmann Akademie zugeschnitten ist. Ziel wäre – ein wenig über das Bahnhofsviertel hinaus gedacht – die Stärkung des Wissenschafts- und Ausbildungsstandortes Plön.
Da der zukünftige Bedarf jetzt in der Corona-Krise noch nicht absehbar ist, wäre eine etwas spätere Betrachtung sinnvoll, um aus dieser 1A Lage das Beste zu machen.
Daher habe ich den Begriff des „weißen Flecks“ benutzt, um den Bereich für ein Unterbringungsgewerbe freizuhalten, sich aber im Moment noch nicht auf Art und Umfang festzulegen.

2.2.    Die Verkehrsführung muß so angelegt sein, daß die Parkplätze auf dem Marktplatz und in der Lübecker Straße weiterhin für den Kundenverkehr zugänglich sind. Ich halte diese Parkplätze für ausgesprochen wichtig, um die Attraktivität der Innenstadt zu erhalten.
Kleine Anmerkung: In dem Zusammenhang lehne ich nach jetzigem Kenntnisstand auch das Projekt „Flanierbare Innenstadt“ im Klimaschutzkonzept ab, aber dazu mehr in einem späteren Beitrag vor der nächsten GUT-Sitzung.

2.3.    Mittlerweile kann ich mir für den Bereich am Pferdemarkt auch vorstellen, daß im Bereich Bahnhofstraße die Gebäude 8 und 9 in viergeschossiger Bauweise und die Gebäude 7, 10 und 11 in dreigeschossiger Bauweise entstehen.
Das charakteristische Gestaltungsmerkmal dort ist: man kann die Dachlandschaft von der Straße aus erkennen. Dieses Gestaltungsmerkmal prägt das Straßenbild und sollte erhalten bleiben. Bei zu flacher Dachneigung wären die Dächer nicht mehr erkennbar und von der Straße aus würde der Eindruck der immer wieder beklagten städtebaulichen Verklotzung entstehen. Stehende Fensterformate und Lochfassade verstehen sich von selber.
Von meiner sonst gerne erhobenen Forderung „roter Backstein“ würde ich sogar absehen.
Das alles ist aber nur über einen Bebauungsplan rechtssicher zu regeln und nicht Gegenstand der Städtebauförderung.
Was ich mir definitiv nicht vorstellen kann ist, das Jugendstilhaus mit dem Türmchen an der Ecke Lütjenburger Straße/Krabbe durch eine viergeschossige Bebauung zu ersetzen, wie es die „Variante 1“ vorsieht. Das Gebäude gehört eindeutig zum Ensemble der Bürgerhäuser in der Lütjenburger Straße.

3. Die Unterbringung der Obdachlosen
Die derzeit genutzten Unterbringungen in der Gartenstraße sind aus den 50ger Jahren und in einem schlechten Zustand. Nachdem das Gelände der ehemaligen Autowerkstatt Ehm in Planungen mit einbezogen werden kann ergibt sich an dieser Stelle die Möglichkeit, hier in größerem Rahmen Mietwohnungsbau zu ermöglichen. Dazu ist es aber erforderlich, die Obdachlosen – zeitlich begrenzt oder dauerhaft – an einer anderen Stelle unterzubringen.
In der Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus am 18. März sollte eigentlich beschlossen werden, eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines zweigeschossigen Obdachlosenheimes in der Breslauer Straße zu stellen. Damit wäre aus meiner Sicht unnötiger Weise eine frühzeitige Vorfestlegung getroffen worden.
Aus der Erfahrung mit der Kita am Plauer Weg – auch hier hatte der damalige Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten ohne Beteiligung des eigentlich für die Standortfrage zuständigen SteU über den Standort und damit auch über die Fällung der Hälfte der Bäume auf der Streuobstwiese entschieden – habe ich sehr frühzeitig schon darauf hingewiesen, daß die Standortfrage für die Obdachlosenunterbringung eindeutig im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung liegen würde.

Ich lehne die entsprechende Bauvoranfrage nicht grundsätzlich ab, weil damit erst einmal geprüft wird, ob an dieser Stelle überhaupt in dem beabsichtigten Umfang gebaut werden dürfte.
Für mich ist der Standort aber erst einmal nur Dritte Wahl. Ich habe bereits in der Sitzung des GUT betont, daß ich eine dezentrale Unterbringung befürworten würde. So würde ich es für sinnvoll halten, Familien oder Alleinerziehende mit Kindern getrennt von alleinstehenden Obdachlosen und Durchreisenden unterzubringen. Auch eine Trennung von Männern und Frauen hat eine Gesprächspartnerin mir gegenüber für sinnvoll gehalten. Mögliche Standorte wären noch einmal ernsthaft zu betrachten.
Von der CDU wurde als Antrag eingebracht, Gespräche mit der Wankenderer und der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft aufzunehmen um zu prüfen, ob eine zeitweise Unterbringung der Obdachlosen in derem Wohnungsbestand möglich wäre. Im Gespräch waren die Gebäude Ulmenstraße 42, die derzeit leergewohnt werden, bevor der Abriß erfolgt. Damit solle die Zeit überbrückt werden, bis in der Gartenstraße neue Unterkünfte für Obdachlose geschaffen wären. In wie weit das mit dem Stand der Planungen für den Bau von Mietwohnungen vereinbar ist, ist mir im Moment nicht klar, aber die Idee sollte durchaus geprüft werden, da sie erst einmal nicht von der Hand zu weisen ist.
Das wird nach meiner Einschätzung aber nur schwer mit der Zeitplanung der Baugenossenschaften in Übereinstimmung zu bringen sein. Nach meinem Kenntnisstand wollen sie ihre Bauplanung so schnell wie möglich umsetzen.
Vielleicht kann der Bürgermeister in Gesprächen mit den Baugenossenschaften aber auch noch einen andere Perspektive entwickeln.
Mir ist es wichtig, daß mit der Beauftragung der Bauvoranfrage in keinem Fall eine Vorentscheidung getroffen wird.

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