Der Ascheberger Parkplatz und die Bürgervorsteherin

Am Freitag, dem 26. Oktober 2021 berichteten die Kieler Nachrichten im Lokalteil auf Seite 26: „Traum vom Anbau droht zu platzen“. Es geht zum einen um die Einführung von Parkgebühren (die nie beschlossen wurden), zum anderen um einen Anbau an den Kiosk am Ascheberger Parkplatz.
Letztendlich geht es aber auch um das Vorgehen der Bürgervorsteherin, die für Dienstag zu einer Versammlung eingeladen hat.

Erstens: Es gibt keinen Beschluß, auf dem Ascheberger Parkplatz Parkgebühren einzuführen. Die Entscheidung über die Parkgebühren und deren Höhe liegt beim Bürgermeister. Der Bürgermeister hat gemeinsam mit dem Hauptausschuß über die Erhebung von Parkgebühren im Stadtgebiet beraten. Im Rahmen der Beratung wurde auch nachgefragt, ob man auf dem Ascheberger Parkplatz Gebühren erheben sollte. Das hat der Bürgermeister von vornherein abgelehnt. Die meisten Mitglieder des Hauptausschusses lehnten das ebenso ab.
Die Stimmungslage war so eindeutig, daß es dazu noch nicht einmal eine Abstimmung gab.
Von daher ist die Befürchtung unbegründet.

Zweitens: Der Kiosk ist in der Tat in die Jahre gekommen, das stimmt. Er steht im Außenbereich. Im Außenbereich darf grundsätzlich nicht gebaut werden, außer, es handelt sich um so genannte „privilegierte Bauvorhaben“.  Eine Sanierung von bestehenden Gebäuden nach meiner Einschätzung baurechtlich zulässig. Sanierung heißt aber nicht Abriß und Neubau. Sanierung heißt auch nicht „Erweiterung“. Die geplante Erweiterung ist nach rechtlicher Bewertung der städtischen Bauverwaltung rechtlich nicht zulässig. Die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt teilten die Rechtsauffassung der Verwaltung einstimmig.
Wir haben uns in der Vergangenheit bei der Erteilung oder der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens schon mal über die rechtliche Bewertung der städtischen Verwaltung hinweggesetzt. Letztendlich wurden die Entscheidung dann aber von der Bauaufsicht des Kreises korrigiert. Hätte die Selbstverwaltung der Stadt hier das Einvernehmen erteilt, wäre es nach meiner Einschätzung spätestens bei der Bauaufsicht des Kreises wieder „einkassiert“ worden. 

Drittens: Der Zeitung entnehme ich, daß die Bürgervorsteherin für Dienstag, den 02. November ab 18:30 in der Tourist Info eine Info Veranstaltung plant, um die Themen Parkplatz-Gebühren und Imbiss-Erweiterung zu diskutieren. Zu den Parkplatzgebühren sollen 2400 Unterschriften überreicht werden, die die Betreiberin des Kiosks gesammelt hat.

Parkplatzgebühren auf dem Ascheberger Parkplatz wurden im Hauprtausschuß bereits diskutiert. Der Hauptausschuß ist auch für Parkgebühren zuständig. Der Bürgermeister entscheidet über Parkgebühren. Er hat entschieden, es wird sie nicht geben. Ich weiß jetzt nicht, was weiter diskutiert werden soll. Die 2400 Unterschriften helfen auch nicht weiter, weil es nichts zu helfen gibt.

Der Erweiterungsbau des Imbiss ist auch kein Thema, das diskutiert werden muß. Ein Bauantrag wird nach den Buchstaben des Gesetzes entschieden. Man kann das diskutieren, aber das hilft nicht weiter, im Gegenteil. In den allermeisten Fällen, wo Baurecht über öffentlichen Druck erzwungen werden soll, wird von der Genehmigungsbehörde ein ganz besonders kritischer Blick auf das Objekt geworfen. Diesbezüglich ist die Bürgervorsteherin nach meiner Einschätzung gerade dabei, der Betreiberin einen Bärendienst zu erweisen.

Das gesamte Vorgehen der Bürgervorsteherin erstaunt mich ohnehin. Ich kann nicht erkennen, daß es sich überhaupt um eine offizielle Veranstaltung der Stadt handelt. Die Bürgervertreterin vertritt die Ratsversammlung nach außen, da hätte ich erwartet, daß sie die Mitglieder der Ratsversammlung über eine öffentliche Veranstaltung vorab informiert. Zumindest hätte ich erwartet, daß ich als Vorsitzender des Hauptausschusses informiert werde, da Parkplatzangelegenheiten in die Zuständigkeit des Hauptausschusses fallen. Nichts dergleichen ist erfolgt.
Ich hätte auch erwartet, daß über eine öffentliche Veranstaltung auf der Homepage der Stadt Plön informiert wird. Auch das ist nicht der Fall.
Zu guter letzt ist nicht erkennbar, ob die Veranstaltung unter 2G oder 3G Corona-Regeln laufen wird oder wie der Schutz gegen Corona-Ansteckungen überhaupt gewährleistet werden soll.

Nach meiner Einschätzung steht das Ganze unter dem Vorzeichen der Unprofessionalität. Ich bin aber gespannt, was die Presse so berichten wird.
Am Mittwoch tagt der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung. Da wird die Bürgervorsteherin dann sicher berichten, was sie am Dienstag so erlebt hat.
Die Sitzung des Ausschusses wäre ohnehin der bessere Anlaß gewesen, die Unterschriften zu überreichen. Schließlich wurde hier die Entscheidung getroffen, das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben zu versagen.

Industrieverglasung am Vierschillingsberg?

Das Gebäude an der B 76 neben der Bücherei ist mittlerweile abgerissen, der Bau eines neuen Gebäudes ist in Vorbereitung. Dazu ist eine 2. Änderung des Bebauungsplanes 26 „Vierschillingsberg“ erforderlich. Entstehen sollen hier 22 Wohnungen im geförderten Wohnungsbau, die auf die Bedürfnisse von Senior*innen ausgelegt sind.

Die Änderung des Bebauungsplanes sollte nach meiner Einschätzung relativ problemlos sein. Was ich aber wichtig fände wäre, daß das Gebäude auch zur B 76  hin eine ansprechende Fassade erhalten sollte. Da konnte mich der vorgelegte Entwurf nicht überzeugen, der hier Laubengänge, verblendet mit Industrieglas vorsieht.

Im Grunde genommen habe ich nichts gegen Laubengänge. Sie an diesem Standort zu verkleiden ist schon aus dem Grunde wichtig, um für die Bewohner*innen einen Beitrag zum Lärmschutz zu leisten. Allerdings besteht hier die Möglichkeit, das Straßenbild an unserer innerörtlichen Umgehung, der meist befahrenen Straße Plöns, deutlich aufzubessern. Gerade für Durchreisende würde es dann fast ein wenig wie eine Visitenkarte wirken, Wenn man sich selbst gegenüber einmal mal ehrlich ist, dann muß man zugeben, das der Bereich zwischen Rodomstorstraße und Lütjenburger Straße nicht so besonders einladend auf Ortsfremde wirkt.

Eine attraktive und ortsangemessene Fassadengestaltung wäre um so wünschenswerter, weil auch auf dem gegenüberliegenden Bereich Gartenstraße in absehbarer Zeit neu gebaut wird und auch dort ein maßgeblicher Beitrag geleistet werden kann, um das Straßenbild in der Ortsdurchfahrt attraktiver zu machen.

Dabei sollte berücksichtigt werden, daß das jetzt geplante Gebäude direkt neben der Krabbe 17 steht, die durchaus als historisches Gebäude in Backsteinarchitektur anzusehen ist. Auch die Rodomstorschule ist ein ortstypisches und den Bereich prägendes Gebäude. Dazwischen liegt die „Alte Meierei“, die in ihrer Ansicht zur Hauptstraße eher wie der Hinterhof eines Wirtschaftsbetriebes wirkt.
Zwischen diese drei Gebäude ein Haus mit einer großflächigen Glasfassade zu setzen, wäre eine Bausünde, die uns die nächsten 80 Jahre begleiten wird, selbst wenn das Glas dunkel gefärbt  sein sollte.

Das hat nichts mit historisierend zu tun, wie Frau Meyer, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen meinte. Es hat etwas damit zu tun, daß sich Gebäude in die Umgebung einpassen sollten, um nicht störend zu wirken. Die Umgebung bei uns ist eher kleinstädtisch geprägt, da gilt: Keine Experimente. Experimente kann man in Hamburg in der Hafencity machen.

Daß eine moderne Fassadengestaltung möglich ist, ohne zu stören, kann man sogar in Plön besichtigen. Das Geschäftshaus in der Langen Straße 51, in dem Foto-Jessen ansässig ist, ist noch nicht alt. Die Fassade ist modern gestaltet, aber sie wirkt nicht störend, weil sie die Gestaltungsmerkmale der Umgebung aufgenommen hat. Beim Neubau auf dem Gelände des alten Gerberhofes (Lübecker Straße 9) ist es gelungen, ein Gebäude zu errichten, das zumindest nicht unangenehm im Straßenbild auffällt.
Ich fände es gut, wenn wir hier sozialen Wohnungsbau und ein attraktives Straßenbild unter einen Hut bringen könnten. Sozialer Wohnungsbau und Stadtgestaltung müssen kein Widerspruch sein. 

Zum Stand des Haushaltes 2021 und seinen Wirrungen

Noch ein kurzer Rückblick auf die vergangenen Wochen, die im wesentlichen von der Erstellung des Haushaltes 2021 bestimmt waren. Die Ausschüsse für „Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT)“, „Stadtentwicklung und Planung (SteP)“ sowie der „Hauptausschuß (HA)“ haben zwei mal getagt. Auf der jeweils ersten Sitzung wurde der Haushalt der einzelnen Ausschüsse vorgestellt. Es konnten Fragen gestellt und schon einmal Erklärungen abgegeben werden.

Danach tagte die Haushaltskonsolidierungsgruppe. Plön ist strukturell unterfinanziert. Das heißt, selbst wenn alle freiwilligen Ausgaben gestrichen würden, käme die Stadt mit dem Geld nicht aus. Als „Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums“ bekommt die Stadt natürlich auch Mittel vom Land, um diese Aufgaben wahrzunehmen. Wenn die Versorgung des Umlandes nicht mehr sichergestellt ist, etwa durch die Schließung der Schwimmhalle oder der Bücherei, würden diese Mittel wegfallen. Eine Schließung von unseren öffentlichen Einrichtungen würde damit im Grunde genommen nicht weiter helfen.
Als Fehlbedarfsgemeinde – also als Gemeinde, die sich nicht selbst finanzieren kann – ist die Stadt auf Zuschüsse vom Land angewiesen, so genannte Fehlbedarfszuweisungen. Daher wird unser Haushalt von der Kommunalaufsicht geprüft, die ihn dann genehmigen muß. Im Haushaltsplan müssen auch Konsolidierungsbemühungen aufgezeigt werden. Von daher müssen die Fraktionen jetzt über die Vorschläge der Verwaltung beraten.
Dazu wären sowohl Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmesituation wie auch Maßnahmen zur Verringerung der Ausgaben oder eine Kombination aus beiden zu betrachten. Die Fraktionen sich gebeten, bis Mittwoch an die Verwaltung zu übermitteln, welchen Maßnahmen sie zustimmen würden, damit sie in den Entwurf des Haushaltsplans mit eingearbeitet werden können. 

Für die zweite Runde der Haushaltsberatungen wurden dann von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und dem fraktionslosen Ratsherrn Kruppa Haushaltsanträge gestellt. Die Anträge wurden in dem zuständigen Ausschuß beraten.
Als letztes hat der HA beraten, zum einen über seinen eigenen Haushalt, zum anderen aber auch noch über den Stellenplan und den Gesamthaushalt.

Viele der Anträge gingen im gegenseitigen Einvernehmen und mit großer Mehrheit durch. Einzelne Anträge sorgten aber für eine lebhafte Diskussion, so daß sich die Sitzungen von SteP und HA bisweilen sehr in die Länge zogen.

Der Abschließende Beschluß soll dann am 30. Juni in der Ratsversammlung folgen.
Die Genehmigung der Kommunalaufsicht wäre realistischerweise 6 bis 8 Wochen später vor. Sie kann Auflagen enthalten, etwa eine Beschränkung der Kreditaufnahme. 

Zu den Ausschusssitzungen:

Auf das Jahr 2022 wurde z.B. der Ankauf der Kreisfeuerwehrzentrale geschoben. Das dafür vorgesehene Geld wird erst im kommenden Jahr in den Haushalt eingestellt. Die Planung ist noch nicht so weit, daß in diesem Jahr eine Kaufentscheidung fallen kann.

Auf 2022 wurde auch der Ersatzneubau für die mittlerweile abgerissene Sporthalle am  Schiffsthal geschoben.  Zum einen ist die Förderung des Baus im Moment völlig offen, zum anderen sind die Planungen noch nicht konkret genug, um hierfür Haushaltsmittel vorzusehen. Mit einem Volumen von 5,9 Millionen Euro ist das der größte Brocken.

Kontrovers diskutiert wurde auch die Instandsetzung der 5-Seen-Allee, die mit 150.000,- Euro veranschlagt ist. Die Verwaltung möchte diese Maßnahme schon seit längerem durchführen. Ich allerdings habe die Frage gestellt, ob diese Straße überhaupt notwendig ist. Als die Pionierkaserne in Stadtheide bestand, gab es keine Möglichkeit, über diesen Weg mit dem Auto von Plön nach Niederkleveez zu fahren. Für Radfahrer*innen und Fußgänger gab es schon immer den Wanderweg über den Adlerhorst. Den Weg gibt es immer noch, sie könnten aber auch zukünftig die 5-Seen Allee weiter nutzen. Sie müßte nur für den KFZ-Verkehr gesperrt werden. Bei einer Sperrung des Weges müßten Autofahrer*innen lediglich einen Umweg von weniger als 2 Kilometer in Kauf nehmen. Bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 60 km/h entspricht das gerade einmal einer zusätzlichen Fahrtzeit von 2 Minuten.
Die Aussage, daß dann die Buslinie eingestellt werden müßte, weil der Umweg mit dem Fahrplan nicht mehr zu vereinbaren wäre, ist zu bedenken, aber sie ist ungeprüft.
Ich bin mir auch sicher, daß Bösdorf damit Probleme hätte, aber die Gemeinde dürfte die Situation kennen, da auch die Brücke über die Schwentine bei Timmendorf extrem teuer ist und eine Nutzungseinschränkung im Gespräch oder bereits umgesetzt ist.

Eine weitere Kontroverse gab es über die Sprottenflotte. Im GUT wurde beschlossen, in Plön 6 Stationen für dieses Leihfahrradprogramm der Kielregion einzurichten. Der selbe GUT, der das beschlossen hat, hat nun auf Antrag der CDU die Finanzmittel dafür zusammengestrichen, mit dem Ziel, nur noch zwei Stationen einzurichten, und zwar am Bahnhof und an der Fegetasche. Besonders der Kollege Koll von der CDU hat sich dafür stark gemacht.
Damit wird das System aber ad absurdum geführt. Es könnte dann zwar immer noch dazu dienen, vom Bahnhof zur Fegetasche mit dem Abfahrtpunkt der Großen Plöner Seerundfahrt und zurück zu kommen, aber die grundsätzliche Zielsetzung, innerstädtisch vom Auto auf das (Leih)Fahrrad umzusatteln, wäre ausgehebelt.
Zur Verbindung zwischen den Ostufergemeinden an der Kieler Förde kann eine Ausleihstation pro Ort ja ausreichen, um von Ort zu Ort zu kommen, so die Argumentation der CDU-Fraktion. Hier in Plön geht es aber vorrangig darum, von den Parkplätzen am Ortsrand in die Innenstadt zu kommen, als ein Beitrag zur Mobilitätswende. Natürlich hätten mehrere Stationen auch einen Einfluß auf die Förderung des Tourismus, nicht zuletzt, weil man dann mit dem Rad z.B. von Plön nach Preetz fahren könnte. Das Argument, man könne es ja erst einmal mit zwei Stationen versuchen, ist aus zwei Gründen problematisch:
1. Die Kiel-Region fordert mindestens 3 Stationen, um die Sprottenflotte finanziell zu fördern. Zumindest wiesen Bürgermeister Winter und die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen darauf hin.
2. Das System muß von Anfang an so attraktiv sein, daß es angenommen wird. Es ist als Verkehrssystem zu verstehen, nicht als Verbindung zwischen zwei Punkten. Wenn man das System zusammenschrumpft, wird es nicht mehr funktionieren. Ein System ist nun mal mehr als die Summe der Teile.
In der abschließenden Beratung des Haushaltes habe ich dann beantragt, die Finanzierung des ursprünglichen Konzeptes wieder in den Haushalt mit aufzunehmen und der Ratsversammlung zu empfehlen, das zu beschließen.  Bei Stimmengleichheit und vielen Enthaltungen wurde der Antrag nicht angenommen.

Ganz ähnlich ging es dem SCvP, dem Segelverein bei der Jugendherberge. Dieser oft unbeachtete Verein hat immerhin fast 100 Mitglieder und liegt an einer Stelle, die besonders bei Stürmen sehr unruhig ist. Durch die Corona-Lage war der Verein auch nicht in der Lage, Arbeitsdienste durchzuführen. Dennoch muß die Verankerung der Wellenbrecher erneuert werden. Dafür wurde ein Zuschuß von 2500,- Euro beantragt. Der GUT hat diesem Zuschuß zugestimmt, wenn auch mit knapper Mehrheit, der Verein wurde informiert. Bei der Haushaltsverhandlung hat der GUT dann auf Antrag der CDU die Streichung der dafür vorgesehenen Gelder aus dem Haushalt beantragt und eine Mehrheit dafür gefunden.
Das ist für die Stadt – nicht nur für den Bürgermeister, sondern auch für die politischen Vertreter*innen schon sehr peinlich, nicht zuletzt, weil der Bürgermeister den Verein bereits über den positiven Entscheid informiert hatte.
Ich habe zwar versucht, den Zuschuß dann in der Abschließenden Beratung im HA wieder in den Haushalt zu bringen, aber mein Antrag, der Ratsversammlung zu empfehlen, diesen Zuschuß zu bewilligen, wurde bei Stimmengleichheit und zahlreichen Enthaltungen nicht angenommen.

Im Haushalt hatte der Bürgermeister 2500,- Euro vorgesehen, um der Schützengilde anläßlich des 400-jährigen Jubiläums ein repräsentatives Geschenk machen zu können. Dieser Betrag wurde gestrichen. Das Geschenk ist nun aus dem normalen Geschenketitel des Bürgermeisters zu bezahlen.
Der Entscheidung ist eine rege Diskussion vorangegangen, in der erörtert wurde, ob man einen Verein, der Frauen nicht als gleichberechtigte Mitglieder zuläßt, derartig repräsentativ beschenken sollte, (die Plöner Schützengilde ist ein eingetragener Verein, aber nach meiner Kenntnis aus dem Grunde nicht als gemeinnützig anerkannt).

Angenommen wurde mein Antrag, der Ratsversammlung zu empfehlen, die eingeplanten Mittel für das Gründach im Wald auf dem Gebäude des Prinzenbades zu streichen und die bereits zugesagten Fördermittel zurückzugeben. Wenn die Ratsversammlung dieser Empfehlung nicht folgt, fließen über eine Viertel Million Euro an Steuermittel in ein paar Quadratmeter Gründach auf dem Prinzenbad. Eine Verschwendung von Steuermitteln, auch wenn die Stadt selber nur 10% davon aufzubringen hätte. Den Rest zahlt der Bund. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuermitteln sieht anders aus. 

Für die Pflege der Bäume auf dem Stadtgrabenparkplatz wurde der Betrag von 50.000,- auf 100.000,- Euro verdoppelt. Damit sollen die 53 Bäume gerettet werden. Geplant ist, das Erdreich aufzulockern, einen Zugang zum Wurzelbereich zu schaffen, über die dem Baum Wasser zugeführt werden kann, Bewässerungssäcke zu besorgen, um die Bäume kontinuierlich mit Wasser zu versorgen und Metallabdeckungen für das Erdteich um den Stamm, die sogenannte Baumscheibe, zu beschaffen, damit das Erdreich nicht weiter verdichtet wird. 
Ich habe gerade am Wochenende ein Gespräch geführt, in dem ich darauf hingewiesen wurde, daß das ganze vergebene Liebesmühe sei. Die Baumscheiben wären einfach zu klein für die gepflanzten Bäume, die Anlage des Parkplatzes sei schlicht und einfach fehlerhaft geplant und das Sterben der Bäume ließe sich so nur hinauszögern. 
In der Haushaltsberatung wurde allerdings darauf hingewiesen, daß eine Neuanpflanzung noch teurer wäre. 

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, begrenzt auf 2 Jahre eine zusätzliche Fachkraft im Bereich Stadtplanung in den Stellenplan mit aufzunehmen, fand keine Zustimmung. Selbst der Bürgermeister wies dieses Ansinnen zurück, da er im Rathaus aufgrund der Raumnot keinen Platz mehr hat und ansonsten auch noch zusätzlich eine*n technische*n Zeichner*in benötigen würde. Da die Ablehnung in der Vorberatung im SteP eindeutig war, wurde der Antrag dann zurück gezogen und im Hauptauschuß nicht weiter beraten.

Der Antrag von Ratsherrn Kruppa wurde im Ansatz begrüßt. Er hatte vorgeschlagen, die Arbeiten an mehreren Bebauungsplänen (B-Plänen) einzustellen und das Grundstück Eutiner Straße, „Altes Fährhaus“, an den Plöner Segelverein zu verkaufen, um von den Einsparungen und dem Erlös das Fischereigelände mit Gebäuden zu kaufen.
Das Konzept, da er dazu erarbeitet hat (Gastronomie, Imbiss, Ferienwohnungen) finde ich gar nicht schlecht, aber ein Verkauf des Grundstückes, auf dem das „Alte Fährhaus“ steht, sollte meines Erachtens nicht über das Knie gebrochen werden.
Dazu kommt, daß die Stadt mit dem Land gerade über ein Erbbaurecht betreffend des Fischereigeländes verhandelt.
Ebenso stand der Erbbaurechtsvertrag mit dem PSV noch auf dem nicht-öffentlichen Teil der Tagesordnung.
Hier griff Herr Dr. Erdtmann von der Freien Wählergemeinschaft (FWG) das Wort, der sich kritisch zum Erbbaurechtsvertrag und völlig ablehnend zu einem Verkauf äußerte. Da wir Vertragsangelegenheiten grundsätzlich im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung behandeln, mußte ich als Vorsitzender darauf achten, daß hier die Vertraulichkeit gewahrt wurde. Ich brauchte aber nicht einzugreifen.
Es widerstrebt mir, Redebeiträge zu unterbrechen oder zu unterbinden, auch wenn sie langatmig sind und man ihnen inhaltlich nicht immer folgen kann, aber wenn es darum ginge, Vorlagen der Verwaltung immer nur abzunicken, könnte ma auch ein paar Pelikane in die Ratsversammlung und ihre Ausschüsse setzen.

 

 

Baumschutzsatzung in der Nachspielzeit

Die Frage, ob die Ratsversammlung oder der Bürgermeister in Sachen Baumschutz das letzte Wort hat, ist nach wie vor offen.
Sie entzündete sich an den sechs Birken in der Ulmenstraße 42. Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) hatte der Fällung zugestimmt und die Verwaltung mit dem Bürgermeister an der Spitze beauftragt, die Fällgenehmigung zu erteilen.
(Anmerkung 1)
Der Bürgermeister verwies darauf, daß die Entscheidung über Fällgenehmigungen bei Ihm als Leiter der Verwaltung liegen würde. Wenn die Selbstverwaltung ein Mitspracherecht wünsche, müsse sie die Baumschutzsatzung ändern.
Es wurde versucht, diese Satzungsänderung im Frühjahr im Rahmen einer Ratsversammlung übers Knie zu brechen. Die Tagesordnung der Ratsversammlung war aber so aufgestellt, daß über eine Satzungsänderung nicht abgestimmt werden konnte. Die für eine Änderung der Tagesordnung erforderliche 2/3-Mehrheit kam nicht zustande.
Daraufhin hat die Verwaltung am 06. Mai 2021 im Ausschuß für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus einen neuen Entwurf vorgelegt. Er beinhaltete zwar eine zusätzliche Passage, die Ausnahmen in besonderen Fällen zuließ, aber das Kernanliegen der Selbstverwaltung, die Entscheidung über Fällgenehmigungen in Einzelfällen durch die Ratsversammlung zu treffen zu lassen, blieb unberücksichtigt.
Mit neun Stimmen bei zwei Gegenstimmen wurde der Entwurf dann zur Vorberatung in den (SteP) überwiesen.
Der SteP hat dann am 19. Mai 2021 über die Baumschutzsatzung beraten. Im Ergebnis stimmten acht Mitglieder – bei drei Gegenstimmen – dafür, daß die Ratsversammlung auf Antrag eines Ausschusses die Entscheidung über Baumfällungen im Einzelfall an sich ziehen kann.
Der GUT hat dann am 03. Juni 2021 abschließend über die Baumschutzsatzung beraten. Hier wurde mit sechs Ja bei vier Nein-Stimmen beschlossen, die Ausnahmegenehmigungen wie vom SteP empfohlen mit in die Baumschutzsatzung aufzunehmen.
Der Bürgermeister als Leiter der Verwaltung wies im Verlaufe der Beratung darauf hin, daß § 5 der die Landesverordnung über die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Naturschutzzuständigkeitsverordnung) die Verantwortung für Ausnahmen von Satzungen ausschließlich für Bürgermeister*innen vorzieht.
Er betonte, daß ein anderslautender Beschluß rechtswidrig wäre und er gegen einen solchen Beschluß Widerspruch einlegen würde.
Für den 09. Juni 2021 wurde dann der Beschluß über die Baumschutzsatzung auf die Tagesordnung der Ratsversammlung gesetzt.
Im Vorfeld gab es eine Initiative der CDU-Fraktion, den Tagesordnungspunkt auf die folgende Ratsversammlung am 30. Juni 2021 zu schieben, um die rechtlichen Fragen mit dem Kreis und dem Land abzuklären.
Der Vorsitzende des GUT, Herr Gerd Weber (Bündnis 90/Die Grünen) machte im Vorfeld der Ratsversammlung darauf aufmerksam, daß er gegen eine Verschiebung ist. Er würde sich für eine sofortige Abstimmung über den ursprünglich von der Verwaltung vorgelegten Entwurf aussprechen. Damit wurde die Tagesordnung nicht geändert.

Als Vorsitzender des GUT führte er später in das Thema ein. Als Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte er dann, über den Entwurf der Verwaltung abzustimmen. Dieser hätte die Ergänzungen von GUT und SteP nicht mit berücksichtigt.
Ich beantragte im Gegenzug, über die Baumschutzsatzung mit den entsprechenden Änderungen abzustimmen
Darüber hinaus schloß ich mich aber dem Antrag von Herrn Jagusch (Vorsitzender der CDU-Fraktion) an, den Tagesordnungspunkt zu schieben, um die Änderung vor dem Hintergrund der erst vor sechs Tagen bekannt gewordenen Rechtslage neu bewerten zu können.
Die Ratsversammlung folgte dem Vorschlag mit denkbar knapper Mehrheit von – dafür will ich mich jetzt nicht verbürgen – einer Stimme.

Ob die Mehrheit der Selbstverwaltung sich hier gegen die Verwaltung und Teile der Selbstverwaltung durchsetzen kann, ist fraglich.
Die Naturschutzzuständigkeitsverordnung ist kein Gesetz, das vom Parlament des Landes Schleswig Holstein beschlossen wurde. Sie wurde aber aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage von der Landesverwaltung erlassen.
Der § 5 dieser Rechtsverordnung stellt ein erheblichen Eingriff in das Recht auf kommunale Selbstverwaltung dar. Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung hat Verfassungsrang (Art 28 Grundgesetz). Die kommunale Selbstverwaltung muß sich dabei natürlich im bestehenden Rechtsrahmen bewegen.

Eingriffe in das Recht der Kommunalen Selbstverwaltung müssen vom Gesetzgeber gut begründet sein. Dieses Recht und die Pflicht zur Begründung hat die Landesregierung/der Landtag natürlich.
Es stellt sich aber die Frage, ob die Naturschutzzuständigkeitsordnung den Minimalanforderungen genügt, die an eine entsprechende Verordnung zu stellen sind.
Nach meiner derzeitigen Auffassung ist das nicht der Fall.
Das Zitiergebot – also der Hinweis auf die Gesetzesquelle, mit der die Einschränkung begründet wird – ist zumindest im Bezug auf § 5 nicht ausreichend beachtet.
Dazu kommt, daß der § 5 der Naturschutzzuständigkeitsverordnung in seinem Inhalt nicht hinreichend bestimmt ist.

Die Kreis- und Landesbehörden sind natürlich an die Rechtsverordnung des Landes gebunden. Daher habe ich wenig Zweifel, daß sie die Verordnung im Allgemeinen und die Position der städtischen Verwaltung im Besonderen in Frage stellen.
Ein objektives Ergebnis wäre nur durch eine externe, unabhängige juristische Bewertung möglich.

Eine Alternative wäre natürlich auch, die Baumschutzsatzung außer Kraft zu setzen oder zu suspendieren. Das könnte die Ratsversammlung, aber das will nach meiner Wahrnehmung natürlich niemand, da allen verantwortlichen Personen an einem Schutz der städtischen Bäume gelegen ist.

Ein Verzicht auf den Entscheidungsvorbehalt der Ratsversammlung wäre eine andere Option. Damit wird aber die Möglichkeit der Selbstverwaltung, ihrem Gestaltungswillen Ausdruck zu verleihen und ihrer Kontrollpflicht nachzukommen, eingeschränkt. 
Das kann nach meiner Auffassung aber auch nicht die richtige Lösung sein. 

Anmerkung 1: Die Frage war, ob städtebauliche und gestalterische Aspekte einen Vorrang vor dem Erhalt von sechs Bäumen haben. Dabei ging es um Folgendes:
Pro Fällung:
1. Einhalten einer Bauflucht. Gebäude, die aus einer Bauflucht herausragen, fallen dem Betrachter genau so unangenehm auf wie ein Pickel auf der Nase, der auch nicht weit über die Hautoberfläche herausragt. E
2. Optimale Anordnung von Nebengebäuden
3. Optimale Wegeführung auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität
4. Ersatzpflanzung von 18 Bäume , die über die Lebensdauer betrachtet eine höheren ökologischen Wert haben als sechs Bäume mit einer nur noch begrenzten Restlebensdauer. 
Contra Fällung:
1. Die Bäume sind alt und haben aktuell einen hohen ökologischen Wert. 
2. Die Bäume prägen das Ortsbild

Der Kompromiss ist aus meiner Sicht faul:
1. Eine Birke wurde gefällt. 
2. Die Gebäude rücken sehr dicht an die verbliebenen fünf Birken heran.
Deren Restlebensdauer wird dadurch start verkürzt.
3. Es wird lediglich drei Bäume als Ersatzpflanzung geben.
4. Die Gebäudeaufstellung wird für die voraussichtlich nächsten 60-80 Jahre vermurkst sein.

Haushalt, Verfahren und Hintergründe

In der vergangenen Woche begannen die Vorbereitungen für die Aufstellung des Haushaltes der Stadt Plön für das Jahr 2021. Im Prinzip ist es so, daß nur die Beschlüsse für freiwillige Aufgaben der Stadt umgesetzt werden können, für die Geld in den Haushalt eingestellt ist.
Gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben wie etwas Sozialleistungen werden im Haushalt auch erfaßt. Allerdings hat die Stadt hier keine Einflussmöglichkeit. Wenn es einen gesetzlich begründeten Anspruch gibt, muß bezahlt werden.

In der vergangenen Woche tagten alle drei Ausschüsse der Stadt. Der Hauptausschuß (HA) kam am Montag, dem 31. Mai zusammen, der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) tagte am Mittwoch, dem 02. Juni und der Ausschuß für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) einen Tag darauf am 03. Juni.

In dieser Sitzungswoche wurden in allen drei Ausschüssen die Ergebnis- und Finanzpläne, die Produktbücher und die Investitionslisten vorgelegt.
Die Ergebnis- und Finanzpläne geben eine allgemeine Übersicht über die Finanzlage.
Die Produktbücher sind – wie hier beispielhaft aufgezeigt – gegliedert in
– 5. Hauptproduktbereich (z.B. Gestaltung und Umwelot
– 5.3. Ver- und Entsorgung
– 5.3.8. Abwasserbeseitungung
– 5.3.8.00 Bedürfnisanstalten
Die einzelnen Produktbereiche werden dann auch noch erläutert.
Der Produkthaushalt des HA hat 146 Seiten. Sich hier einzuarbeiten dauert aber nicht so lange, wie im ersten Moment vermutet werden kann. Insbesondere die Erläuterungen machen es einem leichter, das „Zahlenwirrwarr“ zu verstehen. Es ist nämlich kein „Wirrwarr“, sondern ganz übersichtlich, wenn man die Struktur erst einmal verstanden hat.
In der Investitionsliste sind dann noch einmal sehr übersichtlich die Ausgaben zusammengefaßt, die für das kommende Haushaltsjahr berücksichtigt werden sollen.

Aber Obacht: 2 Positionen haben mein Mißtrauen bzw. Mißfallen erregt.

Hauptausschuß: Produkt 11110 Konto 78683000 /
Kauf Grünfläche CO2-Kompensation für 20.000,— Euro.
Darunter konnte ich mir so gar nichts vorstellen, Wie sich auf Nachfrage herausstellte, handelt es sich dabei um die Wiese am Ortseingang, auf der im Rahmen des städtischen „Klimaschutzplanes“ Sonnenkollektoren errichtet werden sollen. Das steht dann im Zusammenhang mit dem „Quartierskonzept“ für den Bereich Bieberhöhe/Seestraße.
Nun habe ich im Prinzip nichts gegen Sonnenkollektoren, aber ich bin der Überzeugung, daß wir nicht unter dem Motte Klimaschutz, Klimaschutz über alles jede Entscheidung abnicken sollten wie die Pinguine, sondern auch Aspekte wie Natur- und Landschaftsschutz mit in die Abwägung einbeziehen sollten. Allerdings lege ich mich hier jetzt schon fest. Meine Hand werde ich für den „Photovoltarikpark“ am Ortseingang nicht heben.
Hinzu kommt nicht nur, daß der Ankauf unter dem Begriff „CO2 Kompensation“ verschleiert daherkam. Wir hatten uns darauf festgelegt, daß jede Maßnahme zum Klimaschutz und deren Durchführung einzeln beraten und beschlossen wird. Daher könnte ich jetzt versucht sein zu behaupten, daß uns diese Ausgabe untergejubelt wurde. Zumindest wäre es sinnvoll gewesen, sie mit einem Sperrvermerk zu versehen. Das würde bedeuten, daß das Geld erst fließen kann, wenn der Sperrvermerk durch eine Entscheidung des Ausschusses aufgehoben wird.

GUT: Produkt 42402 Konto 78170020 /
Zuschuss Gründach Prinzenbad in Höhe von 277.000,— Euro
Das ist aus meiner Sicht nicht vertretbar. (Um mir hier nicht den Vorwurf der Unsachlichkeit zuzuziehen verzichte ich anders als in der Sitzung darauf, das als Schwachsinn zu bezeichnen, aber das mußte mal gesagt werden.)
Dazu zwei Punkte:
1. Eine Blumenwiese (ungefähr 250 qm) auf dem Dach des Prinzenbades mitten im Wald für eine Viertelmillion Euro ist Verschwendung von Steuergeldern und wäre ein Fall für den Bund der Steuerzahler. Ob hier bereits von Veruntreuung gesprochen werden kann, müßte geprüft werden.
Daran ändert sich auch nichts, wenn 90% der Summe aus Bundesmitteln kommen und die Stadt „nur“ mit 27.000,- Euro an dieser Verschwendung von Steuermitteln beteiligt ist.
Ein Hektar (10.000 qm) Dauergrünland kostet im Kreis Plön über den Daumen 20.000,- Euro)
Das wäre das 40-fache der Fläche des Daches auf dem Prinzenbad. Auf einer derartig großen Fläche ließe sich tatsächlich eine großräumige „Insektentankstelle“ errichten. Nur nicht im Plöner Stadtgebiet. Aber der Nutzen dürfte um ein vielfaches höher sein als der der 250 qm.
Für 200.000,- Euro ließen sich fast 14 Hektar Dauergrünland erwerben. Das wäre grob über den Daumen mehr als das 400-fache der Fläche auf dem Dach des Prinzenbades.

Wie geht es weiter?

Am kommenden Mittwoch trifft sich die Haushaltskonsolidierungsgruppe um 17:00. Dort wird mit den Fraktionsspitzen und der Verwaltung über Einsparmöglichkeiten geredet. Dabei muß einem klar sein, daß Einschnitte schmerzlich sein können.

Bereits jetzt haben die Fraktionen die Möglichkeit, Änderungsanträge zum Haushaltsentwurf einzureichen. Über die Anträge wird dann in der 24. Kalenderwoche (14-18. Juni) erneut in den Ausschüssen beraten und abgestimmt.

Die Ausschüsse tagen wir folgt:
GUT: Montag, 14. Juni
Step: Mittwoch, 16. Juni
HA: Donnerstag, 17. Juni

In allen drei Ausschüssen werden dann die Haushaltsentwürfe des jeweiligen Ausschüsse beraten und beschlossen. Der Hauptausschuß berät und entscheidet dann auch noch über den Gesamthaushalt.

Die abschließende Entscheidung über den Haushalt fällt dann am 30. Juni dieses Jahres, sofern alles läuft wie geplant. Sicher ist das nicht, da es noch einige Risiken gibt, aber wahrscheinlich ist dieser Zeitablauf schon.

Die Baumschutzsatzung, Für und Wider einer politische Beteiligung.

Gestern tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP). Ich habe bereits am 15. Mai einen Ausblick auf die Sitzung gegeben.
http://www.ingo-buth.de/2021/05/15/seehof-bahnhofstrasse-und-baumschutzsatzung-drei-themen-von-bedeutung-mittwoch-im-ausschuss/

In Sachen Baumschutzsatzung geht es voran. Die Satzung wurde vom Ausschuß für Gesellschaftliche Anlagen, Umwelt und Tourismus (GUT) erst einmal an den SteP zur Vorberatung überwiesen.
Hier ging es um zwei Themen:
1. Soll es für die Selbstverwaltung möglich gemacht werden, die Entscheidung im Ausnahmefall an sich zu ziehen?
2. Sollen Obstbäume mit unter die Satzung fallen?

Für die Mehrheit des SteP (8 Ja, 3 Nein-Stimmen) war es klar, daß die Politik zukünftig die Möglichkeit haben soll, im Ausnahmefall die Entscheidung über Baumfällungen an sich zu ziehen.

Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf sah diese Möglichkeit ausdrücklich nicht vor.
Der Bürgermeister verteidigte den Entwurf damit, daß ein solches Verfahren nicht üblich sei und das z.B. auch in der Hundesteuersatzung nicht vorgesehen sei. Er würde auch kein Landes- oder Bundesgesetz kennen, daß einen einen entsprechenden politischen Entscheidungsvorbehalt vorsieht. Sein Fazit: Die Politik (hier die Selbstverwaltung mit der Ratsversammlung und ihren Ausschüssen) gibt die Leitlinie vor, die Verwaltung setzt diese um.
Nun hat sich bei dem Gezerre um die 6 Birken in der Ulmenstraße 42 gezeigt, daß ein Beschluß des SteP, nämlich das geplante Wohnhaus entsprechend der vorgelegten Pläne aus städtebaulicher Sicht optimal aufzustellen, nicht umgesetzt wurde.
Zwar hat die Verwaltung der Stadt das gemeindliche Einvernehmen, daß der SteP den Planungen erteilt hat, pflichtgemäß an die Kreisverwaltung weitergegeben. Allerdings wurde diese Entscheidung durch eine Stellungnahme der Stadtverwaltung ausgehebelt. Die städtische Stellungnahme basierte auf der Baumschutzsatzung.
(Mehr in Anmerkung 1)

Auf meine Nachfrage hin vertritt die Kommunalaufsicht des Kreises die Auffassung, daß die Verwaltung auf Basis der bestehenden Satzung alleine für die Entscheidung zuständig ist.
Um eine politische Entscheidung zu ermöglichen muß die Satzung daher entsprechend angepaßt werden. Der SteP hat die Verwaltung gebeten, einen dementsprechend geänderten Entwurf zu erarbeiten, der dann in der nächsten Sitzung des GUT beraten werden kann. Dazu sah sich der Bürgermeister nicht im Stande, er wisse nicht, was er tun solle.
Daraufhin formulierte der SteP einen Beschluß, der vorsieht, den Paragraphen 6 Absatz (1) zu ergänzen. Bisher sieht er folgende unter anderem folgende Ausnahmen und Befreiungen vor:

4. bei einem Bauvorhaben, auf das bauplanungsrecht- lich ein Rechtsanspruch besteht, im Bereich des Bau- körpers und den nach der Landesbauordnung in der jeweils geltenden Fassung erforderlichen Abstandsflächen geschützte Bäume vorhanden sind und der geschützte Baum auch bei einer zumutbaren Veränderung oder Verschiebung des Baukörpers nicht erhalten werden können.

5. die Beseitigung der geschützten Bäume aus über- wiegendem öffentlichen Interesse dringend erforderlich ist.

Nach Auffassung des SteP ist ein 6. Punkt hinzuzufügen, der vorsieht, daß die Ratsversammlung auf Antrag eines Ausschusses die Entscheidung zu den Punkten 4 und 5 an sich ziehen kann.

Dieser Antrag wurde mit 8 von 11 Stimmen angenommen. Jetzt wird sich der GUT in seiner nächsten Sitzung am 3. Juni damit befassen müssen.

Ich habe in der Sitzung noch erwähnt, daß es jetzt zu zwei Szenarien kommen kann.
Entweder der GUT schließt sich der Auffassung des SteP an
oder er beschließt, daß diese Änderung wieder aus dem Satzungsentwurf herausgenommen werden soll.
In dem Fall käme es dann eine kontroverse Diskussion bzw. Abstimmung in der Ratsversammlung.
Mein Kollege Gerd Weber (Bündnis 90/Die Grünen) riet mir dann, mich mit Weissagungen zurück zu halten.

Ich wage nun mal den Blick in die Glaskugel: Für das Szenario 2 zwei besteht die Gefahr, daß die Tagesordnung der Ratsversammlung wieder einmal so formuliert wird, daß ein Beschluß über eine politische Beteiligung nicht möglich ist und für eine Änderung der Tagesordnung keine Zwei/Drittel Mehrheit zustande kommt.
Das hätte dann allerdings weniger mit dem Blick in die Glaskugel zu tun, sondern mit einem Déjà-vu.

Das zweite Thema war die Frage, ob Obstbäume mit unter den Schutz der Baumschutzsatzung fallen sollten.
Anfangs war ich von der Idee sehr angetan. Aber auch hier gibt es Aspekte, die dagegensprechen und sachlich erörtert werden sollten, auch wenn das erst einmal emotional eher verstörend sein könnte. Wir wollen der Umwelt und den Bäumen ja Gutes tun, und das meine ich nicht ironisch.

Ein erstes Indiz dafür, daß der Schutz von Obstbäumen möglicherweise nicht sinnvoll sein kann, ist der Umstand, daß er in der Mustersatzung des Städteverbandes nicht vorgesehen ist.

Die Unterschutzstellung von Obstbäumen weitet den Aufgabenumfang der Verwaltung aus.
Kommen mehr Aufgaben hinzu, werden schnell Forderungen nach zusätzlichem Personal laut.
Das hat der Bürgermeister im Hinblick auf die Forderung nach Personalabbau immer wieder betont. Daher müssen wir zusehen, daß es nicht zu einem zusätzlichen Personalaufwuchs kommt.
Personal kostet nun einmal Geld, das wir nicht im Überfluss haben.

Wenn wir eine Satzung beschließen, dann muß man in der Lage sein, die Satzung auch durchzusetzen. Dazu gehört, ihre Einhaltung zu kontrollieren. Ob das überhaupt praktikabel ist, muß erörtert werden.
Neben den Genehmigungsverfahren müssen auch Bußgeld- und Widerspruchsverfahren bearbeitet werden, möglicherweise zusätzlich noch nachfolgende Gerichtsverfahren.
Das ginge Hand in Hand mit der Aufgabenausweitung.

Es muß auch gefragt werden, ob die Zielsetzung stimmt. Häufig werden Obstbäume wegen ihres Obstes gepflanzt. Tragen sie nicht mehr, müßten sie in dem Fall ersetzt werden. Stehen sie unter Schutz, dann besteht die Gefahr, daß sie gefällt werden, bevor sie den Umfang von 80 cm erreichen. Dazu kommt, daß man sich in dem Fall auch die Gebühr sparen würde, die für eine Genehmigung eingeführt werden soll. 
Ich selber habe ein 30 Jahre altes Exemplar im Garten, das im vergangenen Jahr gerade mal zwei Äpfel getragen hat und im diesem Jahr lediglich 10 Blüten aufweist. Der Stammumfang geht hart auf den Grenzwert von 80 cm zu. Aus gärtnerischer Sicht wäre der Baum jetzt eigentlich ein Fall für die Kettensäge und den Ersatz durch einen neuen Apfelbaum.
Keine Sorge, ich werde mich jetzt trotz der angekündigten neuen Satzung nicht dazu hinreißen lassen, schnell noch zur Säge zu greifen. Der Baum ist mir ans Herz gewachsen.

Ausschließen würde ich in diesem Fall allerdings, daß die Umweltfachkraft durch die Aufgabenausweitung mit „Kleinkram“ beschäftigt werden soll, um sie von der Wahrnehmung wesentlicher Aufgaben abzuhalten. Das ist ein „Werkzeug“, das eher auf höheren Verwaltungsebenen zum Einsatz kommt.

(Anmerkung 1): Herausgekommen ist ein fauler Kompromiss. Eine Birke ist bereits gefällt, die übrigen werden eine verkürzte Restlebenszeit haben, da die Bebauung dicht an sie heranrücken wird. Dafür stehen die Gebäude nicht mehr in einer Fluch. Das wird im Straßenbild für die nächsten 50 bis 90 Jahre unästhetisch wirken. Die Nebenanlagen werden so erstellt, daß eine optimale Wegeführung – auch im Hinblick auf die Barrierefreiheit – nicht mehr möglich ist. In solchen Fällen bilden sich dann meist Trampelpfade, die sich als Wege verfestigen und, damit sie bei Regen nicht so matschig sind, dann provisorisch mit Betonplatten ausgelegt werden. Das Ergebnis planerischen Murkses.

Seehof, Bahnhofstraße und Baumschutzsatzung. Drei Themen von Bedeutung. Mittwoch im Ausschuß.

Am Mittwoch tagt der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung.

Dabei geht es um drei richtungsweisende Themen:
1. Die Entwicklung des „Seehof“ Areals
2. Die Entwicklung der Gebäude Bahnhofstraße 8-9
3. Die Baumschutzsatzung.

Bei Tagesordnungspunkte können langfristig erheblichen Einfluß auf das Stadt- und Landschaftsbild unserer Stadt zu haben. Die Änderung der Baumschutzsatzung dehnt deren Schutz auch auf Obstbäume aus. Strittig ist aber die Frage, wer über Ausnahmegenehmigungen entscheidet.

Zu 1: Die Entwicklung des „Seehof“- Areals ist sehr problematisch, da es landschaftlich reizvoll im Außenbereich liegt und schlecht erschlossen ist.

Die Heilsarmee als Eigentümerin des Grundstückes hat natürlich ein nachvollziehbares Interesse, einen maximalen Verkaufspreis zu erzielen.
Die Immobilienwirtschaft hat natürlich ein Interesse, hier mit Immobilien Geld zu verdienen, zumal auf dem Kapitalmarkt nur noch geringe Gewinne zu erzielen sind und Finanzierungen bei einem Zins um 1% natürlich verlockend sind.
Die Stadt hat ihre Interessen bereits 2020 formuliert. Der Bereich des Seehofes soll ausschließlich touristisch entwickelt werden. Die touristische Nutzung soll dem Konzept der Firma VAMOS  entsprechen, so zumindest der Beschluß des SteP aus dem vergangen Jahr.

Das “Seehof”-Areal vom Adlerhost aus gesehen. Das Bild aus dem November 2019 verdeutlicht, wie sensibel das Landschaftsbild ist und wie es durch eine weitere Bebauung nachhaltig vermasselt werden kann.

Genaue Informationen zum Projekt liegen noch nicht vor, die Vorlage der Verwaltung ist nicht viel aussagefähiger als die Überschrift des Tagesordnungspunktes. Genaueres werden wir dann aber am Mittwoch von der Quantum Immobilien AG aus Hamburg  https://www.quantum.ag und dem Planungsbüro KSP Engel GmbH aus Frankfurt https://www.ksp-engel.com vorgestellt.

Das ganze Verfahren macht mich etwas mißtrauisch.

Die Firmen sind nach meiner Bewertung ganz offensichtlich keine kleinen Krauter, sondern hochprofessionell, seriös und sie spielen in einer höheren Liga.

Von daher gehe ich mit der Erwartung in die Ausschusssitzung, daß sich die Planungen nicht an denen der Firma VAMOS orientieren und die Verwaltung den Beschuß des Ausschusses aus dem letzen Jahr in ihrem Ermessen sehr sehr weit ausgelegt hat.
Ich hoffe, ich täusche mich, aber ich vermute, daß die Entwürfe von denen von VAMOS weit entfernt sind und die einzige Übereinstimmung ist, daß sie auch „etwas mit Tourismus“ zu tun haben.

Ich bin auch immer vorgewarnt, wenn Planungen erst in der Sitzung vorgestellt werden. Da kann man dann die ein oder andere Überraschung erleben. Überraschung hat natürlich manchmal auch was mit Überrumpelung zu tun. Tolle Pläne oder Hochglanzpräsentionen werden dann mit den Worten des Ausschußvorsitzenden einleitend schon mal wohlwollend kommentiert, um die Richtung vorzugeben. Wenn man entsprechend dagegen argumentiert, dann hat man zwangsautomatisch schon mal den schwarzen Peter.

Es gibt einen ganz wesentlichen Punkt, bei denen ich mich nicht überrumpeln lassen werde. Es muß von Anfang an klar sein, daß hier – wenn hier – ein Projekt entsteht, für das dauerhaft eine touristische Nutzung sicherstellt ist. Das Eigentum muß – juristisch abgesichert – unteilbar sein, damit hier nicht über kurz oder lang Edelimmobilien für neureiche Hamburger*innen, Stuttgarter*innen oder Frankfurter*innen entstehen.
Erfahrungsgemäß entstehen aus vielen touristischen Projekten schnell Eigentumswohnungen in bevorzugten Wohnlagen.

Dazu kommt natürlich, daß die Versiegelung im Außenbereich nicht über das Maß hinausgehen darf, in dem der Boden dort bereits jetzt versiegelt ist.
Ein weiteres Kriterium für mich wäre, daß sich die gesamte Anlage so unauffällig wie möglich in die Landschaft einfügt.
Letztendlich wird die Frage der Erschließung des „Seehof“-Areals zu prüfen sein. Der Steinbergweg in seiner jetzigen Form wird da wohl nicht ausreichen.

Zu 2: Die Gebäude Bahnhofstraße 8+9 beschäftigen uns auch schon seit dem letzten Jahr.
Ursprünglich lagen uns im letzten Jahr bereits zwei Entwürfe vor.
Einer der Entwürfe orientierte sich an den Ausmaßen der bestehenden Gebäude. Er wäre nach meiner Erinnerung nach § 34 Baugesetzbuch zustimmungsfähig.
Der andere Entwurf beinhaltete ein Gebäude mit einem zusätzlichen Stockwerk. Das Gebäude war deutlich höher und hätte sich von der Höhenentwicklung nicht in den Bestand eingefügt.
Er wäre damit nach § 34 Baugesetzbuch nicht genehmigungsfähig. In der weiteren Entwicklung der Entwürfe wurde auch noch ein Türmchen draufgesetzt.
Um diese Planung umzusetzen, wäre ein Bebauungsplan erforderlich.
Zusätzlich wären die Zielsetzungen des Sanierungskonzeptes zu berücksichtigen, die jetzt in die Öffentlichkeitsbeteiligung gehen. 

Aus meiner Sicht erschließt es sich mir nicht, warum wir abweichend vom üblichen Verfahren jetzt in öffentlicher Sitzung über ein Verfahren beraten und abstimmen, obwohl der Sachstand eigentlich völlig klar ist.

Für mich wäre wichtig, die wesentlichen baulichen Charakteristika der Gebäude in der unmittelbaren und näheren Umgebung für die Gestaltung aufzunehmen.


Dazu gehören vor allem:
Die Dächer müssen von der gegenüberliegenden Straßenseite deutlich erkennbar sein (Es muß also eine entsprechend große Dachneigung umgesetzt werden, damit man nicht nur die Fassaden sieht und der Eindruck einer optische Verklotzung – in Fachkreisen auch scherzhaft als architektonischer Würfelhusten bezeichnet – entsteht.)
Stehende Fensterformate (Die Fenster müssen höher als breit sein).
Roter Backstein wäre schön, aber an der Stelle nicht unbedingt zwingend.

Eigentlich wäre es sinnvoll, den gesamten Bereich am Pferdemarkt einschließlich Krabbe 2-3 mit einem Bebauungsplan zu überplanen, um hier Städtebau aus einem Guß zu betreiben. Dann könnte ich mir auch durchaus größere Gebäude an der Stelle vorstellen, um den im Sanierungskonzept beschriebenen Eingangsbereich zur Stadt zu gestalten.

Zu 3: Die Baumschutzsatzung sollte schon seit längerem überarbeitet werden, da zahlreiche juristisch Bezüge nicht mehr stimmten. Zusätzlich sollten auch Obstbäume mit unter Schutz gestellt werden. Diesen zusätzliche Schutz von Obstbäumen begrüße ich ausdrücklich.

Letztendlich geht es aber auch um die Frage, ob ausschließlich die Verwaltung über Ausnahmegenehmigungen entscheiden darf oder ob die Selbstverwaltung (unsere politischen Gremien) die Entscheidung über Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall an sich ziehen darf.
Diesbezüglich gehen die Meinungen weit auseinander.

Die Verwaltung will das nicht, die Selbstverwaltung will das vermutlich mit Mehrheit. Letztendlich entscheidet die Selbstverwaltung über die Änderung der Satzung. Ob es eine Mehrheit gibt, wird sich im weiteren Verlauf dann zeigen.
Zum Verfahren: am 19. Mai 2021 Vorberatung im Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP), dann am 03. Juni 2021 Beratung im Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT), dann Beschluß in der Ratsversammlung (RV), voraussichtlich am 09. Juni 2021.

Hintergrund:
Es gab im Bezug auf das Bauvorhaben der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft in der Ulmenstraße 42 Unstimmigkeiten, wer letztendlich für die Genehmigung von Fällungen von Bäumen zuständig ist.
Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung hatte das städtische Einvernehmen für die Baupläne erteilt und die Verwaltung beauftragt, die Fällgenehmigung zu erteilen (neun Ja-Stimmen, zwei Gegenstimmen).
Die Verwaltung hat das nicht getan und das damit begründet, daß die Erteilung der Fällgenehmigung rechtswidrig wäre, weil sie der Baumschutzsatzung widerspricht.
Der Bürgermeister hatte bereits im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, daß die Baumschutzsatzung geändert werden muß, falls die Mitsprache politisch gewünscht ist.
Der Versuch, das In einem Hau Ruck Verfahren im Februar umzusetzen, scheiterte unter anderem an Verfahrensfragen.
Nach Auffassung der Kommunalaufsicht hat der Bürgermeister aufgrund der bestehenden Satzung die alleinige Entscheidungsbefugnis. So zumindest deren Antwort auf meine Anfrage.

Jetzt hat die Verwaltung einen Entwurf für die überarbeitete Baumschutzsatzung vorgelegt. Der sieht wiederum keine Entscheidungsmöglichkeit der politischen Gremien vor. Daher wurde er vom Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten an den Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung zur Vorberatung überwiesen.
Hier wird es jetzt darauf ankommen, die Baumschutzsatzung so zu ändern, daß die politischen Gremien die Entscheidung im Einzelfall an sich ziehen können. Ich halte es für wahrscheinlich, daß es dafür eine Mehrheit geben wird.

    

Verkehrswende mit verkehrsberuhigtem Bereich und Tempo 30 vor der Breitenauschule. Ein dickes Brett.

Gestern tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung.
Die Kernthemen waren der Ausbau der Stettiner Straße und die Tempo 30 Zone im Bereich Rautenberg Straße vor der Grundschule Breitenaustraße.

Das Thema Ausbau der Stettiner Straße wurde bereits in der Einwohnerfragestunde thematisiert. Hier ging es im wesentlichen um folgende Fragen und Anregungen:
– Warum wurden die Eigetümer*innen im Rahmen der Bürgerbeteiligung noch nicht mit eingebunden?
– Das allgemeine Stimmungsbild der Anwohner läuft auf eine verkehrsberuhigten Bereich hinaus.
– Der Ausbau der Straße sollte erst erfolgen, wenn die Bauarbeiten der Neubauten Ulmenstraße 42 abgeschlossen sind, damit Schäden durch Baustellenfahrzeuge ausgeschlossen werden können.
Im Vorfeld der Sitzung hatten der Anwohner und der Bürgermeister bereits einzelne Aspekte des Themas besprochen. Die Verwaltung und der Ausschuß wollten erst über verschiedene Möglichkeiten beraten, bevor man mit Vorschlägen in die Bürgerbeteiligung geht.
Dazu kam, daß der Ausschuß in der vorhergehenden Sitzung die Verwaltung gebeten hat, über die bis dahin vorgestellten Pläne hinaus auch eine Planung mit verkehrsberuhigtem Bereich vorzulegen. Dafür habe auch ich mich stark gemacht und diese Variante wurde gestern auch vorgelegt. Daher habe ich mich sehr gefreut, daß der Ausschuß einstimmig dafür gestimmt hat, mit einem Verkehrsberuhigten Bereich in die Bürgerbeteiligung zu gehen.
Das wird nicht einfach, da sich die Verkehrsaufsicht des Kreises hierzu bereits skeptisch geäußert hat. Aber wenn wir jetzt nicht anfangen, wann dann? Darüber hinaus wurde beschlossen, ein Konzept vorzubereiten, welche Straßen in dem Wohngebiet noch für einen Ausbau zum verkehrsberuhigten Bereich in Frage kommen. Ziel ist, gegenüber dem Kreis zu verdeutlichen, daß es sich hier nicht um eine Einzellösung handelt, sondern um den Beginn einer Neuausrichtung der Verkehrssituation.
Ich habe darauf hingewiesen, daß ich Anregung, mit dem Ausbau der Stettiner Straße erst nach Abschluss der Bauarbeiten in der Ulmenstraße 42 vorzunehmen, für ausgesprochen sinnvoll halte und habe gebeten, das im Verlauf der weiteren Prüfung mit zu berücksichtigen.
Das Vorgehen wurde einstimmig beschlossen.

Der Antrag, die Geschwindigkeit im Verlauf der B 76 vor der Breitenauschule auf 30 km/h zu begrenzen, wurde von der Verkehrsaufsicht abgelehnt. Dazu liegt mittlerweile ein offizieller Bescheid vor, gegen den Widerspruch eingelegt werden kann. Der Ausschuß hat fraktionsübergreifend und einstimmig beschlossen, das zu tun.

Öffnung der Schwimmhalle, Plön als Modellversuch und barrierefreier Ausbau des Marktplatzes

Die Einwohner*innenfragestunde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt dauerte gestern relativ lange.
Die drei Top-Themen waren:
– Öffnung der Schwimmhalle für das Training von Rettungsschwimmern und für Kinderschwimmkurse
– Plön als Modellversuch
– Barrierefreier Ausbau des Marktplatzes

Herr Jonas Paustian, Vorsitzender des Kinder- und Jugendrates meldete sich als Vertreter der DLRG zu Wort. Er fragte nach, ob geplant ist, die Schwimmhalle wieder zu öffnen. Die aktuelle Corona-Verordnung ließe es zu, daß Schwimmbäder u.a. für die Nutzung für Rettungsschwimmer sowie für Gruppenschwimmunterricht für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unter bestimmten Bedingungen zulässig ist.
Er begründete das sehr schlüssig mit der bevorstehenden Badesaison, auf die sich die Rettungsschwimmer vorbereiten müssten. Darüber hinaus sei es für Plön mit seinen vielen Seen wichtig, daß so viele Kinder wie möglich schwimmen können.

Der Bürgermeister erläuterte, daß über eine Öffnung bislang noch nicht beraten wurde. Er führte aus, daß es vier bis sechs Wochen dauern würde, bis das Wasser wieder aufgefüllt und so aufbereitet ist, daß es für den Schwimmbetrieb freigegeben werden kann.
Darüber hinaus seien die Mitarbeiter*innen derzeit in Kurzarbeit.
Der Aufwand, der betrieben werden müßte, wäre sehr hoch, verglichen mit den wenigen Nutzer*innen.
Auch die Schwimmbäder in den Nachbargemeinden würden nicht geöffnet.
Es könnte zusätzlich geprüft werden, ob Schwimmhallen in Kiel mit genutzt werden könnten.

Herr Paustian erwiderte, daß die Anreise nach Kiel lang und kostspielig ist und bemerkte, daß ja auch die Rettungsschwimmer aus den Umlandgemeinden in Plön trainieren könnten, um eine höhere Auslastung der Schwimmhalle zu erreichen.

Der Bürgermeister sagte zu, einmal zu prüfen, welche Kosten mit der Eröffnung für Schwimmkurse und Rettungsschwimmerausbildung verbunden sind und das dem Ausschuss dann zur Beratung und zum Beschluß vorzulegen.

Ein weiterer Punkt war die Anregung eines hiesigen Geschäftsmannes, daß Plön beantragen sollte, sich als Modellversuch zu bewerben. Mit dieser Forderung verbunden übergab er zahlreiche Unterschriften von weiteren Plöner Geschäftsleuten und Vereinen an den Bürgermeister.

Der Bürgermeister wies den damit verbundenen Vorwurf, er habe nichts getan, zurück und zählte die zahlreichen Gespräche und Abklärungen auf. Er fragte auch, warum eigentlich niemand auf ihn selber zugekommen ist und das Gespräch gesucht hat. Im folgenden legte er dar, warum Plön sich nicht bewerben sollte.
Die Unterlagen für die Bewerbung müssen vollständig bis zum Termin 7. April 2021 eingereicht werden. Das ist alleine von Zeitansatz nicht zu schaffen, zumal das Osterfest noch in diesen eng bemessenen Zeitraum fällt.
Für den Modellversuch wären täglich 1000 Corona Tests nötig. Derzeit werden in Plön mit vorhandenem Personal 300 Tests pro Tag durchgeführt. Für die zusätzlichen Tests wäre zusätzliches Personal einzustellen.
Dazu wären 4 Personen eines Sicherheitsdienstes zu beschäftigen, die die Einhaltung der Bestimmungen kontrollieren müßten.
Die Nachbarstadt Eutin hat die Kosten für einen solchen Modellversuch kalkuliert und kam auf 200.000,- € für diese Maßnahme. In Plön sei die Finanzierung derzeit ohnehin nicht möglich, da der Haushalt 2021 noch nicht aufgestellt ist. Mit dem Beschluß des Haushaltes sei in 2. Quartal des Jahres zu rechnen, die Haushaltsgenehmigung wird für Juni oder Juli erwartet.
Bis dahin können nur Ausgaben getätigt werden, die entweder gesetzlich vorgeschrieben oder bereits vertraglich vereinbart und damit verpflichtend sind.
Darüber hinaus muß der Modellversuch wissenschaftlich begleitet werden und ist nur in Zusammenarbeit mit dem Kreisgesundheitsamt zu realisieren. Der Kreis wiederum hat zu erkennen gegeben, daß er die Durchführung von Modellversuchen nicht unterstützt.
Im Übrigen hätten sich alle Städte und Gemeinden in Schleswig Holstein gegen die Bewerbung für einen Modellversuch entschieden. Lediglich ein Tourismusbetrieb und eine kleinräumige Region hätten Interesse bekundet.

Der Ausschußvorsitzende, mein Kollege Herr Meltzer (CDU) hat dann angeregt, daß sich alle Beteiligten noch einmal an einen Tisch setzen sollten. Das soll nun voraussichtlich am Dienstag in Form einer Videokonferenz erfolgen.
Ich habe angeregt, hierzu auch die Landesverwaltung einzuladen. Ziel muß es sein abzuklären, ob:
– die Unterlagen auch nachgereicht werden können. Frau Meyer von Bündnis 90/Die Grünen hatte das für denkbar gehalten
und ob
– kurzfristig Geld vom Land für die Finanzierung des Modellversuches bereitgestellt waren kann.

Aus dem Plöner Haushalt kann dieses Geld aus rechtlichen Gründen nicht kommen. Solange keine Perspektive besteht, daß der Modellversuch mit Landesmitteln durchgeführt wird, braucht man sich eigentlich gar nicht zusammensetzen.
Nach der Sitzung habe ich einen Kollegen gefragt, ob er sich nicht mal mit dem Landtagsabgeordneten seiner Partei in Verbindung setzen kann, um auszuloten, ob von der Landesregierung entsprechende Mittel kurzfristig für Plön bereit gestellt werden könnten.
Ich persönlich glaube, daß diese Bereitschaft eher nicht besteht und würde mich freuen, wenn ich mich irre. 

Der dritte Punkt war die Frage aus dem Seniorenbeirat, warum der behindertengerechte Ausbau des Marktplatzes verzögert würde. Schließlich seien 1/3 der Plöner*innen Senioren, hinzu kämen Menschen mit Behinderung.

Hier entgegnete der Bürgermeister, daß das nicht der Fall ist. Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung hätte in der letzten Sitzung beschlossen, die Planung an ein Fachbüro zu vergeben, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Mittel für die Detailplanung in den Haushaltsplanentwurf 2021 anzumelden. Erst danach werden wir wissen, was der barrierefreie Ausbau überhaupt kosten wird. Die ersten groben Abschätzungen laufen in Richtung 400.000,- €. Nach meiner Einschätzung kann der Betrag für die Durchführung der Maßnahme dann in den Haushalt 2022 eingebracht werden.

In Anbetracht der Haushaltssituation werden wir in diesem und im kommenden Jahr bei gleichbleibenden Kosten und deutlich niedrigeren Einnahmen mit einer erheblich höheren Neuverschuldung zu rechnen haben, auch wenn mir noch keine genauen Zahlen vorliegen.
Ob die Finanzierung aller Beschlüsse überhaupt machbar ist, würde ich bezweifeln. Die Haushaltsgenehmigung des Kreises kann erhebliche finanzielle Einschnitte beinhalten. In dem Fall müssen wir uns auch darauf einstellen, einzelne Maßnahmen zu streichen, um die Einsparvorgaben des Kreises erreichen zu können. Hier wird es dann zu spannenden Diskussionen kommen. Das ist auch der Zeitpunkt wo sich entscheidet, welche Maßnahmen gestrichen und welche Maßnahmen in Angriff genommen werden sollen. Bis dahin würde ich meine Hand nicht dafür ins Feuer legen, daß der Ausbau wirklich kommt. 

Zu den übrigen Tagesordnungspunkten später mehr im Detail, jetzt in Kürze:
1. Die Ausschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes kann erfolgen.
2. Beide Planungsvarianten und das Leitbild für das Sanierungsgebiet Bahnhofsviertel werden in die Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben.
3. Statt einer Bauvoranfrage zur Prüfung des Standortes Breslauer Straße für die Obdachlosenunterkunft wurde die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Aufstellungsbeschluß für einen Bebauungsplan in der Gartenstraße vorzubereiten.

Die Obdachlosenunterbringung , das integrierte Stadtentwicklungskonzept und die Sanierung des Bahnhofsviertels. Eine Sitzung, drei wichtige Themen

Am Mittwoch wird der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung tagen.

Die drei wesentlichen Punkte auf der Tagesordnung sind:
1. Die Erstellung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) „Plön 2040“
2. Das Städtebauförderungsprogramm … Bahnhofsvorplatz/Lübecker Straße
3. Neubau einer Obdachlosenunterkunft

1. Die Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) ist eine Forderung, die ich bereits 2011 gestellt habe.
http://www.ingo-buth.de/2011/02/28/integriertes-stadtentwicklungskonzept/

Leider ist die Forderung weder 2011 noch später, 2016 zur Umsetzung gekommen. Zu den Gründen dafür will ich mich nicht äußern, das ist Schnee von gestern.
Auf Anregung der CDU wurde im November des vergangenen Jahres die Initiative aufgenommen, eine Leistungsbeschreibung als Grundlage für die Erstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes zu erstellen.  Eine gute und richtige Entscheidung, zumal Fördermittel hierfür in Aussicht stehen.
Nunmehr liegt die Leistungsbeschreibung vor, nachdem sie inhaltlich mit dem zuständigen Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig Holstein abgestimmt wurde.
Ich unterstütze die Erstellung eines ISEK in vollem Umfang. 

2. Das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren  (ASO) Stadt Plön“ – Gesamtmaßnahme „Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße“. Ein langer Name, ich werde im folgenden den Begriff Städtebauförderung Bahnhofsviertel benutzen. 
Dazu gab es eine Lenkungsgruppe, die gemeinsam mit der Verwaltung und dem Planungsbüro ein Leitbild und zwei Planungsvarianten entwickelt hat.
Das Leitbild und die Planungsvarianten „Kfz-reduziert und städtisch“ und „Kfz-minimiert und grün“ oder wie ich spitz bemerkt habe: „ohne Parkplätze“ und „ganz ohne Parkplätze“ wurden bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses am 17. März vorgestellt. Nicht alle  Ausschussmitglieder waren überzeugt und bereit, einen Beschluß zu fassen. Zu dem Zeitpunkt wollten uns nicht auf eine der beiden Varianten festlegen und haben über Änderungen diskutiert.

Das Leitbild:
Bei der Durchsicht der neuen Unterlagen habe ich festgestellt, daß nunmehr beide Varianten gleichgewichtig in die bevorstehende Bürgerbeteiligung gegeben werden sollen.
Ich habe aber leider auch festgestellt, daß die Anmerkungen und Bemerkungen aus dem Ausschuß nicht in die Unterlagen eingeflossen sind.
Aus meiner Sicht sind die wesentlichen Knackpunkte:

2.1.    Der Bereich „Alte Post“ ist nach wie vor entweder für ein „Boutique-Hotel“ oder ein kleineres „Low-Budget-Hostel“ vorgesehen. Das ist für mich eine unnötige Vorfestlegung.
Ich hätte mir gewünscht, daß hier auch ein Konferenzhotel mit in Betracht gezogen wird, das auf den Bedarf des Max-Planck-Institutes und der Fielmann Akademie zugeschnitten ist. Ziel wäre – ein wenig über das Bahnhofsviertel hinaus gedacht – die Stärkung des Wissenschafts- und Ausbildungsstandortes Plön.
Da der zukünftige Bedarf jetzt in der Corona-Krise noch nicht absehbar ist, wäre eine etwas spätere Betrachtung sinnvoll, um aus dieser 1A Lage das Beste zu machen.
Daher habe ich den Begriff des „weißen Flecks“ benutzt, um den Bereich für ein Unterbringungsgewerbe freizuhalten, sich aber im Moment noch nicht auf Art und Umfang festzulegen.

2.2.    Die Verkehrsführung muß so angelegt sein, daß die Parkplätze auf dem Marktplatz und in der Lübecker Straße weiterhin für den Kundenverkehr zugänglich sind. Ich halte diese Parkplätze für ausgesprochen wichtig, um die Attraktivität der Innenstadt zu erhalten.
Kleine Anmerkung: In dem Zusammenhang lehne ich nach jetzigem Kenntnisstand auch das Projekt „Flanierbare Innenstadt“ im Klimaschutzkonzept ab, aber dazu mehr in einem späteren Beitrag vor der nächsten GUT-Sitzung.

2.3.    Mittlerweile kann ich mir für den Bereich am Pferdemarkt auch vorstellen, daß im Bereich Bahnhofstraße die Gebäude 8 und 9 in viergeschossiger Bauweise und die Gebäude 7, 10 und 11 in dreigeschossiger Bauweise entstehen.
Das charakteristische Gestaltungsmerkmal dort ist: man kann die Dachlandschaft von der Straße aus erkennen. Dieses Gestaltungsmerkmal prägt das Straßenbild und sollte erhalten bleiben. Bei zu flacher Dachneigung wären die Dächer nicht mehr erkennbar und von der Straße aus würde der Eindruck der immer wieder beklagten städtebaulichen Verklotzung entstehen. Stehende Fensterformate und Lochfassade verstehen sich von selber.
Von meiner sonst gerne erhobenen Forderung „roter Backstein“ würde ich sogar absehen.
Das alles ist aber nur über einen Bebauungsplan rechtssicher zu regeln und nicht Gegenstand der Städtebauförderung.
Was ich mir definitiv nicht vorstellen kann ist, das Jugendstilhaus mit dem Türmchen an der Ecke Lütjenburger Straße/Krabbe durch eine viergeschossige Bebauung zu ersetzen, wie es die „Variante 1“ vorsieht. Das Gebäude gehört eindeutig zum Ensemble der Bürgerhäuser in der Lütjenburger Straße.

3. Die Unterbringung der Obdachlosen
Die derzeit genutzten Unterbringungen in der Gartenstraße sind aus den 50ger Jahren und in einem schlechten Zustand. Nachdem das Gelände der ehemaligen Autowerkstatt Ehm in Planungen mit einbezogen werden kann ergibt sich an dieser Stelle die Möglichkeit, hier in größerem Rahmen Mietwohnungsbau zu ermöglichen. Dazu ist es aber erforderlich, die Obdachlosen – zeitlich begrenzt oder dauerhaft – an einer anderen Stelle unterzubringen.
In der Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus am 18. März sollte eigentlich beschlossen werden, eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines zweigeschossigen Obdachlosenheimes in der Breslauer Straße zu stellen. Damit wäre aus meiner Sicht unnötiger Weise eine frühzeitige Vorfestlegung getroffen worden.
Aus der Erfahrung mit der Kita am Plauer Weg – auch hier hatte der damalige Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten ohne Beteiligung des eigentlich für die Standortfrage zuständigen SteU über den Standort und damit auch über die Fällung der Hälfte der Bäume auf der Streuobstwiese entschieden – habe ich sehr frühzeitig schon darauf hingewiesen, daß die Standortfrage für die Obdachlosenunterbringung eindeutig im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung liegen würde.

Ich lehne die entsprechende Bauvoranfrage nicht grundsätzlich ab, weil damit erst einmal geprüft wird, ob an dieser Stelle überhaupt in dem beabsichtigten Umfang gebaut werden dürfte.
Für mich ist der Standort aber erst einmal nur Dritte Wahl. Ich habe bereits in der Sitzung des GUT betont, daß ich eine dezentrale Unterbringung befürworten würde. So würde ich es für sinnvoll halten, Familien oder Alleinerziehende mit Kindern getrennt von alleinstehenden Obdachlosen und Durchreisenden unterzubringen. Auch eine Trennung von Männern und Frauen hat eine Gesprächspartnerin mir gegenüber für sinnvoll gehalten. Mögliche Standorte wären noch einmal ernsthaft zu betrachten.
Von der CDU wurde als Antrag eingebracht, Gespräche mit der Wankenderer und der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft aufzunehmen um zu prüfen, ob eine zeitweise Unterbringung der Obdachlosen in derem Wohnungsbestand möglich wäre. Im Gespräch waren die Gebäude Ulmenstraße 42, die derzeit leergewohnt werden, bevor der Abriß erfolgt. Damit solle die Zeit überbrückt werden, bis in der Gartenstraße neue Unterkünfte für Obdachlose geschaffen wären. In wie weit das mit dem Stand der Planungen für den Bau von Mietwohnungen vereinbar ist, ist mir im Moment nicht klar, aber die Idee sollte durchaus geprüft werden, da sie erst einmal nicht von der Hand zu weisen ist.
Das wird nach meiner Einschätzung aber nur schwer mit der Zeitplanung der Baugenossenschaften in Übereinstimmung zu bringen sein. Nach meinem Kenntnisstand wollen sie ihre Bauplanung so schnell wie möglich umsetzen.
Vielleicht kann der Bürgermeister in Gesprächen mit den Baugenossenschaften aber auch noch einen andere Perspektive entwickeln.
Mir ist es wichtig, daß mit der Beauftragung der Bauvoranfrage in keinem Fall eine Vorentscheidung getroffen wird.

Baumschutsatzung, Entscheidung über Verfahrensfragen ausgehebelt.

Auf der Sitzung der gestrigen Ratsversammlung stand als Tagesordnungspunkt 5 „Aufhebung der Satzung der Stadt Plön zum Schutz des Baumbestandes; Beratung und Beschluss“

Im Vorfeld hatte es zwischen den Fraktionen Bemühungen gegeben, einen fraktionsübergreifenden Antrag zu formulieren. Das ist gelungen, SPD, CDU und FDP hatten sich übers Wochenende auf einen gemeinsamen Antrag verständigt, der heute im Laufe des Tages noch mehrfach geändert wurde, um Bemerkungen der Kommunalaufsicht mit zu berücksichtigen.

Niemand wollte die Satzung aufheben, auch wenn der Name des Tagesordnungspunktes diese Vermutung nahelegt. Allen war klar, daß die dadurch zu erwartenden ökologischen Begleitschäden für das städtische Grün viel zu hoch wären. Daher wurde eine Änderung der Baumschutzsatzung angestrebt.

Zur Debatte stand, die Baumschutzsatzung so zu ändern, daß zukünftig auch Bäume gefällt werden dürfen, wenn es dafür städtebauliche Gründe gibt und die Ratsversammlung der Fällung zustimmt.

Insbesondere ging es aber darum:

erhalten wir 6 Birken mit einer voraussichtlichen Restlebensdauer von 20 Jahren und akzeptieren wir dafür, daß wir für 60 – 80 Jahre eine Gebäudeaufstellung in Kauf nehmen, die man wohlmeinend als städtebaulichen Behelf bezeichnen kann,

oder

erteilen wir die Zustimmung zur Fällung von 6 Birken bei einer Ersatzpflanzung von 18 Bäumen, die in ca. 20 Jahren vermutlich den ökologischen Wert der 6 Birken erreicht haben und dann noch 50 Jahre Lebenszeit vor sich haben, und erreichen gleichzeitig eine städtebaulich optimale Aufstellung des betreffenden Wohngebäudes?  

Damit wird bereits klar, daß der Tagesordnungspunkt am Thema vorbei formuliert war, was der Bürgervorsteherin zuzuschreiben ist. Für eine Änderung des Tagesordnungspunktes 5 in: „Beratung und Beschluß der ersten Änderung der Baumschutzsatzung und herbeiführen eines Vorratsbeschlusses zur Fällung der 6 Birken“ wie von ihr beantragt hätte es eine Zwei/Drittel Mehrheit der Stimmen in der Ratsversammlung bedurft. Diese Mehrheit wurde mit 15 JA und 9 Nein Stimmen nicht erreicht.

Es wurde dann auf einer Sitzungsunterbrechung beraten, den Antrag als Tagesordnungspunkt 6 auf die Tagesordnung zu nehmen. Auch dafür gab es nicht die erforderliche Zwei/Drittel Mehrheit.

Immerhin scheiterte der Antrag, den Tagesordnungspunkt 5 ganz von der Tagesordnung zu nehmen, er wurde bei Stimmengleichheit (12 Ja, 12 Nein) abgelehnt.
Damit war der Weg frei für eine längere Debatte.
Einige Kolleg*innen empfanden die Ratsversammlung als peinlich. Ich bewerte sie als lebendigen Beitrag zur Meinungsfindung. Peinlich finde ich, daß die Entscheidungsfindung über Spitzfindigkeiten in Verfahrensfragen ausgehebelt werden konnte.

Ich gehe jetzt davon aus, daß sich das Bauvorhaben damit um ein Jahr verzögern wird. Um es klar zu sagen: Die Stimmen kamen im wesentlichen aus den Reihen von Bündnis 90 / Die Grünen und von den Angehörigen der aufgelösten FWG-Fraktion.
Da die Kosten im Baugewerbe überproportional steigen, werden sich die Gesamtkostenfür den Neubau höher ausfallen. Das wird sich auch auf die Höhe der späteren Mieten auswirken.
Alternativ, aber für mich weniger wahrscheinlich ist auch eine Behelfslösung durch die Umstellung des Gebäudes denkbar. Dann haben wir eine städtebaulich suboptimale Lösung mit allen Folgeproblemen, in 20 Jahren – 30 Jahren keine Birken mehr, aber auch keine Ersatzpflanzungen.

Eine weitere ganz wesentliche, aber und im Hintergrund stehende Frage ist, wie die Entscheidungsbefugnisse verteilt sind. In der zur Zeit gültigen Satzung ist der Magistrat für Entscheidungen zuständig. Der Magistrat hatte sich aus Bürgermeister und politischen Vertreter*innen zusammengesetzt. Mit der Abschaffung des Magistrats ging die Entscheidungsbefugnis offenbar komplett an die Verwaltung über. Mit der beabsichtigten Satzungsänderung hätte die Politik in Form der Ratsversammlung einen Teil ihres Entscheidungsspielraumes zurückgewonnen.

Hinzu kommt, daß der Neuzuschnitt der Zuständigkeiten der Ausschüsse für mögliche Konfliktpunkte sorgt. In der letzten Legislaturperiode war der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) sowohl für städtebauliche wie auch für ökologische Fragen zuständig.
Beide Themenkomplexe konnten in der Gesamtschau beraten und entschieden werden.
Mit der Neuordnung der Ausschüsse in dieser Legislaturperiode verschob sich die Zuständigkeit für Umweltfragen vom SteU, jetzt Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) in den ehemaligen Ausschuß für Gesellschaftiche Angelegenheiten (GA), jetzt Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT).
Sofern die Ausschüsse unterschiedliche Auffassungen haben, ist der Streit vorprogrammiert. Letztlich muß dann die Ratsversammlung entscheiden.

In der weiteren Debatte sprachen sich vor allem Yorck Wegener, Thure Koll (beide CDU) und ich für die Änderung der Satzung aus.

Der Bürgermeister machte darauf aufmerksam, daß ein solcher Beschluß so nicht rechtmäßig wäre, weil unter anderem für eine wesentliche Änderung der Satzung auch eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) erforderlich ist.

Einige kleine Punkte aus der Diskussion, die ich trotz der Ernsthaftigkeit des Themas und der Diskussion nicht unerwähnt lassen will:

Frau Kauf (B90/Die Grünen) argumentierte: „Ihr habt (oder Sie haben, ich erinnere mich nicht genau) doch gehört, was der Bürgermeister gesagt hat.
Das ist genau die Art von Argument, die ich für eher so hmmm? halte.

Herr Erdtmann (FWG) argumentierte in ähnlicher Richtung, aber für mich nicht konsequent. Während er sin Sachen „Pacht- bzw. Nutzungsvertrag mit den Hohenzollern noch eindeutig für eine Stärkung des Mitspracherechtes der Selbstverwaltung (Politik) eingetreten ist, argumentierte er, der Linie des Bürgermeisters, also des Verwaltungschefs folgend, für eine Einschränkung bzw. Für den Verzicht auf politische Mitentscheiden.

Herr Koll (CDU) beklagte sinngemäß, daß der Bürgermeister hier zwar immer wieder Gründe angeführt hat, wieso eine Fällgenehmigung nicht befürwortet werden kann, aber keine Wege aufgezeigt hat, wie er politische Wille des SteP umgesetzt werden könne.
Der Bürgermeister entgegnete, daß er in der Novembersitzung des SteP darauf aufmerksam gemacht hat, daß die Baumschutzsatzung dafür geändert werden müsse.
Ich schließe dann mal mit Tucholsky: „Jeder hat ja so recht“ und der Vermutung, daß uns das Thema weiter beschäftigen wird und wir uns vermehrt mit dem Verfahren und weniger mit Inhalten auseinandersetzen werden. 

Wohnraum oder Ferienwohnungen?

Wer die Presse in den letzten Wochen aufmerksam verfolgt hat wird feststellen, daß es immer wieder Berichte über Probleme gibt, die entstehen, wenn Wohnraum in Ferienwohnungen umgewandelt wird. Beispielhaft verweise ich auf den Bericht der Kieler Nachrichten vom Freitag, dem 19 Februar auf Seite 23 über das Neubaugebiet Portland. Dort werden wohl viele Wohnungen als Ferienwohnungen genutzt. 

In der jetzigen Corona-Kreise verstärkt sich der Trend zum Urlaub im eigenen Land. Damit wird letztendlich auch für Plön eine höhere Nachfrage nach Ferienunterkünften zu erwarten sein. Folglich ist zu befürchten, daß Wohnraum, der der Wohnraumversorgung der Bevölkerung dient, in Ferienunterkünfte umgewandelt wird.

Im nichtöffentlichen Tel der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung hatten wir  über das gemeindliche Vernehmen zu einem solchen Antrag zu entscheiden. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bleibt oft nichts anderes übrig, als entsprechende Anträge zu genehmigen.
Daher habe ich die Frage an die Verwaltung gestellt, wie diese Entwicklung eingeschränkt werden kann. Um der Verwaltung ausreichend Zeit für eine sorgfältige Bearbeitung zu lassen, hatte ich darum gebeten, die Frage in der nächsten Sitzung des SteP zu beantworten. Der Bürgermeister antwortete spontan: „Mit Bebauungsplänen.“ und ergänzte: „Wir brauchen Wohnraum und Ferienwohnungen“.
Die Antwort ist natürlich richtig, aber meine Frage zielte in Richtung von Zweckentfremdungsregelungen, wie sie in anderen Städten mit knappen Wohnraum mehr oder weniger erfolgreich angewendet werden.

In den Sechzigern konnte man in Plön so ziemlich jede Abstellkammer mit Sperrmüll vollstellen und als Ferienzimmer vermieten. Ein Freund aus Schweden fragte mal, er könne sich überhaupt nicht erklären, warum seine Eltern immer erzählt haben, die Deutschen wären sehr nett, hätten aber keinen Geschmack. Klar, sie waren in den Sechzigern bei uns zu Gast.
Einige Familien sind im Sommer in den Keller gezogen und haben ihr Wohnzimmer vermietet. Die Zeiten dieser Art der Untervermietung sind vorbei. Heute sind wohl fast alle Ferienunterkünfte zertifiziert und sehr ordentlich ausgestattet.

Die Problematik mit Ferienwohnraum ist folgende:
1. Die Vermietung von ganzen Häusern und Wohnungen verknappt das reguläre Wohnraumangebot.
2. Die Nutzung von Wohnraum für Fremdenverkehr steht z.T. im Konflikt mit der Nachbarschaft.
3. Ferienhaussiedlungen „mutieren“ zu Wohngebieten und werden dem Fremdenverkehr entzogen.

1. AirBnB und andere Vermittlungsfirmen machen es Eigentümer*innen leicht, ihre Wohnung anzubieten. Städte wie Berlin oder Barcelona leiden unter diesem Trend, der ja ganz im Anfang als Einstieg in die Shared Economy gepriesen wurde. (Airbed and Breakfast steht für Luftmatratze und Frühstück). In Berlin werden tausende von Wohnungen auf diese Weise dem Wohnungsmarkt entzogen. In Folge wurden bereits durch AirBnB und andere verursachte Mieterhöhungen erkannt.
Das ist natürlich klar. Wenn Wohnungen zweckentfremdet werden, verkürzen sie das Angebot auf dem Wohnungsmarkt. Knappe Güter steigen im Preis. Das ist so in der Marktwirtschaft. Damit will ich die Marktwirtschaft nicht in Frage stellen, aber Regelungsmechanismen machen aus der Marktwirtschaft erst eine soziale Marktwirtschaft.

2. In den Großstädten mit ihren „Partytouristen“ prallen der Wunsch der Feriengäste nach Feiern und das Ruhebedürfnis der regulären Bewohner*innen aufeinander. Grölen und Party in der Woche und Wochenende für Wochenende auf der einen Seite und der Wunsch, nach einem anstrengenden Arbeitstag auch mal seine Ruhe haben zu wollen sind nicht miteinander vereinbar.

Die Frage, ob Frage, ob von den Eigentümer*innen für die Einkünfte Steuern abgeführt werden, möchte ich nicht erörtern. Die Frage, wieviel Steuern AirBnB hier in Deutschland auf seine Gewinne zahlt, wäre ein anderes Thema. 

3. Wenn ein Investor im Landschafts- oder Naturschutzgebiet bauen will, dann ist der Weg ein touristisches Projekt von übergeordneter Bedeutung. So kann dann ein Ferienhausgebiet realisiert, von dem jede*r weiß, daß es sich langfristig in ein Wohngebiet verwandelt. Aber das ist ein anderes Thema.

Wie kann Radfahren in Plön funktionieren?

Am Montag berichteten die Kieler Nachrichten auf Seite 14 über Jana Kühl, die in Kiel studiert hat und derzeit in Salzgitter an der Universität Ostfalia als Professorin für Radverkehrsmanagement tätig ist.
Der Titel des Beitrages lautete: „Es muß funktionieren, Rad zu fahren“ und hervorgehoben wurde das Zitat: „Es gibt etliche Ecken, wo Autos krass bevorteilt werden, auch in Kiel. Die Omnipräsenz der autogerechten Stadt ist nicht mehr zeitgemäß.“
Das trifft nach meiner Beobachtung – ich war im vergangenen Jahr mehrfach mit dem Fahrrad in Kiel unterwegs – durchaus zu, auch wenn sich in Kiel in den letzten Jahren einiges getan hat.
Die Aussage trifft mit Sicherheit auch zu, wenn man Kiel durch Plön ersetzt.

Die „autogerechte Stadt“ ist ein Konzept aus der Mitte des letzten Jahrhunderts und hat sich im Ansatz aus der „luftschutzgerechten Stadt“ entwickelt, die mit ihren Brandschneisen zur Reduzierung der Feuergefahr durch Bombenangriffe das Potential für den Bau großzügiger Straßen bot. Das Auto galt als Symbol neu aufgebauten Wohlstandes und Fortschrittes, was aus Sicht der damaligen Zeit heraus durchaus nachvollziehbar ist. Die Automobilindustrie war – und ist es heute auch noch –  einer der Hauptmotoren der deutschen Wirtschaft und ging dann auch mit der Förderung des Straßenverkehrs einher.
Allerdings habe ich schon 1982 den sarkastischen Satz gehört, daß Verkehrsplaner auf Basis des Konzeptes der autogerechten Stadt Füßgänger und Radfahrer als Verkehrshindernis betrachten.

Mittlerweile sind die Nachteile der stetig steigenden Automobilisierung erkennbar. Aus ökologischer Sicht gilt das Auto als „Dinosaurier“. Das ist natürlich überspitzt dargestellt. Hier spielt auch die Sichtweise des Betrachters eine Rolle. Im urbanen Raum wie Kiel wird das Auto als Transportmittel eher an Bedeutung verlieren. Bei uns in Plön, also im ländlichen Raum, wird der Bedeutungsverlust geringer ausfallen, weil zum einen der öffentliche Personennahverkehr nicht mit dem gut ausgebauten System in Kiel verglichen werden kann und damit auch das Umland damit deutlich schwerer anzubinden ist. Junge Leute betrachten das Auto zunehmend nicht mehr als Statussymbol, für uns Ältere hat es an Bedeutung nicht so verloren und für noch Ältere ist es das letzte Mittel, sich ihre Mobilität zu erhalten.

Dennoch ist sowohl in Stadt und Land ein Aspekt gleich: Öffentlicher Raum ist knapp und wird gefühlt auch immer knapper, weil er von immer mehr und immer größeren Autos beansprucht wird, ebenso von immer mehr Radfahrern, die sich in ihrem Selbstverständnis nicht mehr als „Verkehrshindernis“ behandeln lassen und von Fußgängern, die sich nicht mehr auf engen Bürgersteigen aneinander vorbeiquetschen wollen.

Vom Prinzip her geht es um eine sachgerechte und faire Verteilung des öffentlichen Raumes und nicht, wie immer wieder und zum Teil auch sehr emotionell argumentiert wird, um einen Kampf gegen das Auto. Die nahezu unmögliche gerechte Lösung des Verteilungsproblemes ist eine Daueraufgabe. Das zeigt sich schon alleine dadurch, daß die Gebührenpflicht für Parkplätze eine Diskussion ist, die mit vielen Emotionen seit langem geführt und uns auch zukünftig beschäftigen wird.

Auch die Regelung in der Fußgängerzone ist Ausdruck dieses Verteilungskonfliktes. Mit den Pollern wird das vorher vielfach mißachtete Befahrungsverbot für KFZ durchgesetzt, Radfahrer müssen in der Zeit von 1000 bis 1900 schieben. Der Versuch, mit dem Rad über die Stadtgrabenstraße unter Einhaltung der Regeln zügig von Ost nach West oder umgekehrt zu kommen, ist zum Scheitern verurteilt. Autofahrern würde man eine solche Verkehrsführung niemals zumuten. Das Parken in Straßen wie der Brückenstraße oder in den Wohngebieten am Wasserturm, in der Ölmühle oder am Heidblecken zeigt, wie intensiv der öffentliche Raum durch Autos in Anspruch genommen wird. Auf dem Appelwarder fährt der Parnassbus Slalom zwischen den parkenden Autos.

Mit der Gruppe „Plön fährt Rad“ wurde ein erster Schritt getan, der zu der AG Fahrrad führte. Deren Arbeit zeigt bereits erste Ergebnisse, etwa mit der Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der Lütjenburger Straße. Auch die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Rodomstorstraße geht auf die Initiative der AG zurück. Aus meiner Sicht wäre ein auch die Eutiner Straße hervorragend als Fahrradstraße geeignet, zumal sie nach meiner Beobachtung überwiegend von Fahrradfahrenden genutzt wird.

Ich bin auch nach wie vor der Überzeugung, daß ein Rückbau der B76 / B430 auf den Standard einer innerörtlichen Durchfahrtstraße in Verbindung mit einem Begleitstreifen für einen Radweg nicht nur dem Lärmschutz dienen würde, sondern auch der besseren Durchgängigkeit für den Radverkehr, ohne daß ihre Leistungsfähigkeit grundsätzlich beeinträchtigt würde. 

Die Musterlösung wäre natürlich, diesen Radweg direkt an die geplante Fahrradschnellstrecke nach Kiel mit anzubinden. Das wäre ein Ansatz für eine problemübergreifende oder ganzeinheitliche Betrachtung, aber davon sind wir noch weit entfernt. Daher „fahren wir weiter auf Sicht“, oder wie man früher weniger vornehm sagte, wir „wursteln uns schon irgendwie durch“.
Für mich ist klar: Verkehrswende geht anders.

Klarstellung zum Beitrag vom 07. Dezember 2020

In meinem Beitrag: „Verstöße gegen das Befahren des Naturschutzgebietes haben nichts mit “Willkommenskultur zu tun” vom 07. Dezember habe ich unter Bezugnahme auf die Berichterstattung der KN geschrieben und aus dem Artikel zitiert: 

„Dem Hinweis unserer Touristikerin, wir sollten dort Schilder anbringen, “wir wollen keine riesigen Bojenketten und keine Verbote … Das widerspricht unserer Willkommenskultur” kann ich, wenn er so gefallen ist, nicht folgen.“

Weiter schreibe ich: „Die Akzeptanz von offenkundigen Verstößen gegen Naturschutzvorschriften mit dem Hinweis auf die “Willkommenskultur” zu rechtfertigen, scheint mir der falsche Weg zu sein.
Nicht nur, weil der Begriff “Willkommenskultur” in einem völlig anderen Sinnzusammenhang steht.“

Unsere Touristikerin hat mir gegenüber zum Ausdruck gebracht, daß die Darstellung in der Zeitung verkürzt ist und sie das weder so gesagt noch gemeint hätte.
Mit dem Hinweis „wenn er so gefallen ist“ habe ich ja bereits meine Zweifel zum Ausdruck gebracht, daß dieser Satz so gefallen ist.

Natürlich hätte ich mich direkt bei Rücksprache über ihr über ihre Äußerung halten können, habe es aber nicht getan. Das bedaure ich und dafür möchte ich mich an dieser Stelle auch gerne entschuldigen.

Sie weist ausdrücklich darauf hin, daß: „Das Konzept (vorsieht), dem Thema aber nicht nur mit Verbotsschildern zu begegnen, sondern durch eine gezielte Besucherlenkung mittels Routenempfehlungen und entsprechende wasser- und landseitige Beschilderung hierauf einzuwirken. Zudem soll auf den Info-Tafeln und verstärkt auch in Flyer und auf der Website auf die Befahrungsregeln hingewiesen werden und durch Information und Aufklärung die Sensibilität für den Aufenthalt in einem Naturschutzgebiet erhöht werden.“ … „Das Konzept sieht auch weiterhin und in Teilen auch verstärkt den Einsatz von Bojen und Bojenketten vor.“

Ansonsten habe ich mich ja durchaus positiv zu einer Attraktivierung des Wasserwanderweges einschließlich der Einrichtung von Biwak-Plätzen geäußert. Wichtig ist mir dabei, den durch die Attraktivierung entstehenden, zusätzlichen Nutzungsdruck durch Wassersportler*innen auf die geschützten Gebiete zu vermeiden und den bereits bestehenden Druck zu reduzieren.
Daher halte ich die in dem Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen in ihrer Kombination durchaus für sinnvoll. Eine moderne erkennbare Beschilderung des Streckenverlaufes und weitergehende Informationen über das empfindliche Ökosystem ist das Eine. Das Andere ist  eine klare, einheitliche und gut erkennbare Kennzeichnung der geschützten Teile des Schwentinelaufes, die nicht befahren werden dürfen, etwa auf dem Großen Plöner See oder dem Lanker See. Auch das ist aus meiner Sicht unverzichtbar. Die Überwachung und Durchsetzung des Verbotes versteht sich doch von selbst.

Ausbau Stettiner Straße. Wird es eine verkehrsberuhigte Zone?

Natürlich beschäftigte mich der Themenkomplex „Anmeldung für Zuschußanträge „Badestelle Prinzenbad“ und „Ersatzneubau Turnhalle“ in den letzten Tagen stark.Dennoch haben wir uns in den Ausschusssitzungen auch mit anderen Themen befaßt. Dazu gehörte auch der Ausbau der Stettiner Straße.

Diese Straße muß zweifelsfrei neu gemacht werden. Das Problem dabei ist, daß die Straßenbreite nicht mehr den heutigen Ansprüchen entspricht. In der Diskussion des Ausschusses wurden zwei Kernpunkte klar:

1. Es soll eine Einbahnstraßenregelung von der Ulmenstraße in Richtung Danziger Straße angestrebt werden, die aber einen Fahrradverkehr in beide Richtungen zuläßt und die Bedürfnisse der Fußgänger durch ausreichend breite Fußwege berücksichtigt. 

2. Die Zufahrt zu den Garagenhöfen zwischen den Mehrfailien- und Reihenhäusern soll auch von der Danziger Straße aus möglich sein, um unnötigen Verkehr über die Danziger Straße, Breslauer Straße und Ulmenstraße zu vermeiden. 

Damit muß natürlich auch das Problem des Parkens angegangen werden. Eine der Fragen war, ob die Parkmöglichkeiten auf beiden Seiten versetzt angeordnet werden oder sich an einer Straßenseite entlangziehen sollen. Dazu gab es schnell eine einheitliche Einschätzung. Die an beiden Seiten versetzten Parkmöglichkeiten würden die Straße unübersichtlicher machen und die Durchfahrt z.B. von Müllfahrzeugen deutlich behindern. Ein befahrbarer Bürgersteig wie in der Hipperstraße wäre bestenfalls eine Notlösung.

Herr Wegener (CDU) und Frau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) favorisierten auch hier eine Fahrradspur oder einen Fahrradschutzstreifen. Frau Meyer wies aber gleichzeitig darauf hin, daß die Straßenbreite dafür nicht ausreichend sei. Herr Rose (SPD) – gleichzeitig Ansprechpartner für Verkehrsfragen an der Gemeinschaftsschule – betonte, daß auch er eine entsprechende Lösung begrüßen würde und betonte, daß diese Einschätzung auch auf seinen Gesprächen mit den Schülerinnen und Schülern zum Thema Radverkehr beruht.

Ich fragte nach, warum man nicht eine „Verkehrsberuhigte Zone“ einrichten würde. Dort seinen alle Verkehrsteilnehmer*innen gleichberechtigt, die Frage nach der Breite für Fußwege und Schutzstreifen für Radfahrer*innen würde sich nicht stellen und die Fahrbahnbreite würde nach meiner Einschätzung ausreichen, um alle Bedürfnisse angemessen zu befriedigen.
Daraufhin wurde von der Verwaltung geäußert, daß das Ordnungsamt eine solche Lösung ablehnen würde. Auf meine Nachfrage nach einer Begründung für die Ablehnung konnte mir aber keine Antwort gegeben werden. Ich habe vorgeschlagen, diese Lösung noch einmal zu prüfen und  in der kommenden Sitzung des SteP zu berichten, ob es zwingende Rechtsvorschriften gibt, die eine solche Lösung verbieten. 

Diesem Vorschlag ist der Ausschuß gefolgt. In dem Zusammenhang soll auch noch einmal geprüft werden, ob eine Einbahnstraßenlösung mit Radstreifen in beide Richtungen und ausreichend breiten Fußwegen entsprechend geltender Vorschriften umgesetzt werden kann. Dieses Thema wird uns in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt sicher wieder beschäftigen.

Darüber hinaus forderte Herr Schröder (Die Linke), über eine Einbahnstraßenregelung oder eine „Verkehrsberuhigte Zone“ für das Wohngebiet Ölmühle nachzudenken. Das fand meine Zustimmung, da ich mich bereits für den Bereich Wasserturmgebiet für eine Einbahnstraßenlösung eingesetzt habe. Der Hinweis aus der Verwaltung, daß erst einmal keine weiteren Straßeninstandsetzungen in dem Ölmühlengebiet  vorgesehen seien, ist dabei im Hinblick auf verkehrsberuhigte Zonen durchaus richtig. Einbahnstraßen ließen sich nach meiner Einschätzung aber bereits heute einrichten, Allerdings muß man auch einmal eine langfristige Zielsetzung entwickeln dürfen.