Finanzierung des Risikomanagements für das Energetische Quartierskonzept/Massenalgenkultur-Anlage nicht gesichert

Am letzen Montag tagte der Hauptausschuss. Bereits bei der Abstimmung zur Tagesordnung kam es zu einer längeren Diskussion. Es ging um die Absetzung des Tagesordnungspunktes 8, „Risikomanagement Energetisches Quartierskonzept“.
Die Einrichtung eines Risikomanagements wurde bereits in der vergangenen Woche in der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für „Stadtentwicklung und Planung“ (SteP) und Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus“ (GUT) beschlossen.
Leider beinhaltete der Beschluss vom vergangenen Donnerstag nicht den wichtigen Zusatz:
Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2022 eingestellt.
Diese Ergänzung hätte in der Sitzung des Hauptausschusses nachgeholt werden können, wurde sie aber nicht.
Offenbar bestand bei einer Kollegin die geäußerte Befürchtung, dass es hier zu einem Beschluss kommen könnte, der von den vorhergegangenen Beschlüssen abweicht. Das hätte gar nicht passieren können, weil der Tagesordnungspunkt das gar nicht zugelassen hätte.
Natürlich ist es aber so, dass man einen Beschluss kalt abservieren kann, wenn man keine Mittel für dessen Finanzierung bereit stellt.
Meine Einschätzung ist, dass mehrheitlich eine kritische Begleitung des Projektes Massenalgenkultur-Anlage/Quartierskonzept durch ein externes, zertifiziertes Risikomanagement gar nicht gewünscht ist. Der Grund könnte sein, dass es einigen bereits klar ist oder zumindest klar sein müßte, dass es sich bei dem Projekt um ein weiteres, von Anfang an zum Scheitern verurteiltes Projekt handelt, das man hier im Rahmen von grünäugiger Symbolpolitik vorantreibt und das man sich nicht kaputt machen lassen will.
Durch die Streichung des Tagesordnungspunktes sind sowohl mein Antrag, in dem einige der zahlreichen Risiken aufgelistet sind, wie auch eine Stellungnahme der Limnologin Frau Dr. Krambeck, die sich sehr kritisch zur Einleitung des heruntergekühlten und mit Sauerstoff angereicherten Abwassers in die Tiefenzonen des Kleinen Plöner Sees äußert, aus dem Bürgerinformationssystem herausgenommen worden.
Das ist vom Verfahren her soweit in Ordnung, weil der Tagesordnungspunkt abgesetzt und der Antrag damit nicht behandelt wurde, hat aber den Nebeneffekt, dass Informationen, die sich kontrovers mit der Thematik auseinandersetzen, für die Öffentlichkeit im Ratsinformationssystem der Stadt nicht mehr einsehbar sind.
In einem Gespräch mit einem Bürger wurde mir gegenüber geäußert, dass das ganze Projekt ohnehin nicht im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit hin optimiert wurde, sondern im Hinblick auf die maximale Förderfähigkeit. Das ist eine mögliche – möglicherweise auch böswillige – Interpretation. Ich will mich zu dieser Interpretation nicht weiter äußern.
Wenn ich das auf Basis meines jetzigen Kenntnisstandes beurteile, dann ist es aber so, dass die Christian Albrecht Universität hier ein zu 100% finanziertes, hochinteressantes Forschungsprojekt am Laufen hat, für das die Stadt Plön das finanzielle Risiko zu 100% trägt.

Da er im Bürgerinformationssystem nicht mehr einsehbar ist, stelle ich nachfolgend noch einmal meinen Antrag mit den von mir erkannten Risiken des Projektes in den Blog ein:

Antrag des Ratsherrn Buth für die Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Plön am 14. Februar 2022 zum
Tagesordnungspunkt 8: „Risikomanagement Energetisches Quartierskonzept“ 

Beschlußvorschlag: 

Der Hauptausschuß möge beschließen, für die Planung, Realisierung und den zukünftigen Betrieb einer Massenalgenkultur-Anlage in Verbindung mit einem Netz zur Nahwärmeversorgung – basierend auf dem „Integrierten energetischen Quartierskonzeptes Plön Süd-West“ – durch ein externes, zertifiziertes Risikomanagement zu begleiten. 

Hierfür ist eine neutrale, externe Beratung in Anspruch zu nehmen.
Die dafür erforderlichen HH Mittel werden in den HH 2022 eingestellt. 

Den Beschlußvorschlag begründe ich wie folgt: 

Sachstand 

Die Verwaltung der Stadt Plön legt den Ausschüssen SteP und GUT in deren gemeinsamer Sitzung am 10. Februar 2022 eine Beschußvorlage vor, die zum Ziel hat, Fördermittel in Höhe von
10 Mio. Euro zu beantragen. Mit den Fördermitteln soll für die Umsetzung der Planungen des Quartierskonzeptes erfolgen und eine Massenalgenkultur-Anlage auf dem Gelände der Kläranlage in Plön, Tweelhörsten sowie eine Photovoltaik Anlage auf den Trammer Seewiesen gebaut werden. 

Der Antrag basiert auf folgenden Dokumenten, die von der Ratsversammlung beschlossen wurden: 1. Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Plön
„Plön schlägt Klimawellen“
2. Integriertes Energetisches Quartierskonzept Plön Südwest (kurz: Quartierskonzept) 

Die Stadtwerke Plön, Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR), betreiben u.a. das örtliche Klärwerk und sind im Beteiligungsmanagement der Stadt Plön mit berücksichtigt. 

Ziel der Errichtung einer Massenalgenkultur-Anlage wäre die klimaneutrale Produktion von Wärme durch biologische Abbauprozesse. Die Abwärme soll als Heizungswärme privaten Haushalten und Unternehmen entgeltlich zur Verfügung gestellt werden. 

Bei der Massenalgenkultur-Anlage handelt es sich um ein Forschungsprojekt der Christian- Albrecht-Universität zu Kiel. Eine kleine Versuchsanlage hat die grundsätzliche Funktionsfähigkeit nachgewiesen. Die für Plön vorgesehene Anlage wäre die erste ihrer Art, die kommerziell tragfähig und technisch zuverlässig für die Versorgung von Haushalten errichtet werden soll. Es ist nicht möglich die Ergebnisse von kleinen Versuchsanlagen ohne weiters auf Großanlagen für die dauerhafte und verlässliche Nutzung zu übertragen. 

Die damit verbundenen Risiken sind kontinuierlich zu beobachten und regelmäßig zu bewerten. Beispielhaft, aber nicht abschließend wären deshalb folgende Risiken aufzuführen: 

Da es sich bei der Massenalgenkultur-Anlage nicht um ein eingeführtes, marktverfügbares Produkt, sondern um eine Forschungsanlage handelt, ist die Erstellung einer umfassenden Dokumentation erforderlich, um den Betrieb, die Wartung und die Instandsetzung der Anlage über die zu erwartende Nutzungsdauer dauerhaft und mit hoher Zuverlässigkeit sicherzustellen. 

A-Risiko: Anlegen und fortlaufende Pflege einer umfassenden Dokumentation. 

Darüber hinaus besteht aus demselben Grund ein erhöhtes Risiko, dass die Ersatzteilversorgung über die zu erwartende Nutzungsdauer nicht gewährleistet ist.
Es bestehen erkennbare Risiken für den dauerhaften und verläßlichen Betrieb der Anlage, die im Rahmen eines Risikomanagements erheblich reduziert werden können. 

B-Risiko: Bewertung von Verschleiß und Produktabkündigung der verwendeten Teile. 

Weil eine Forschungsanlage als nicht marktgängiges Produkt zum Kernstück eines Nahwärmenetzes gemacht wird, ergeben sich erhöhte Risiken für die Versorgung der angeschlossenen Gebäude mit Wärme.
C-Risiko: Sicherstellung der Versorgungsicherheit der angeschlossenen Haushalte mit kontinuierlicher Wärmelieferung als Teil der kommunalen Daseinsfürsorge 

Die Vorlage der gemeinsamen Sitzung von SteP und GUT am 10. Februar 2022 führt aus, dass ein jährlicher, nicht förderfähiger Aufwand von 887.700,00 € entstehen wird, der durch ausreichend hohe Erträge, möglichst aus dem Vertrieb von Wärme, aufzufangen sein wird. Verbindliche Anmeldungen von potenziellen Endnutzern liegen nicht vor, es gibt von einzelnen Interessenten lediglich Interessensbekundungen. 

Es wird in den bestehenden Gebäudebestand in einem alten Stadtquartier hineingeplant. Um einen wirtschaftlichen Betrieb sicherzustellen, ist eine hohe Anschlußquote erforderlich. Wird sie nicht erreicht, müssten die dortigen Haushalte zwangsweise an das neue System angeschlossen werden, obwohl dort bereits Heizungen vorhanden sind. Eine schrittweise Anschlusspflicht, etwa im Zuge vom Heizungsumstellungen ist unrealistisch, weil sich das über einen Zeitraum von ca. 30 Jahren hinziehen würde. 

D-Risiko: Die wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Wärmeerzeugung und des Wärmevertriebes ist nachzuweisen. 

Zudem ist über das neue Gebäudeenergiegesetz und das neue Landesklimaschutzgesetz verbindlich vorgeschrieben, dass Altbauten im Falle von Umrüstungen der Heizung und Neubauten ohnehin immer, und mit steigendem Anteil die Eigenversorgung ihres Primärenergiebedarfs stellen müssen. Das werden Hausbesitzer in der Regel eher vornehmen, als einen Wechsel zur teureren Nahwärme. Grundvoraussetzung für den Aufbau einer Nahwärmeversorgung wäre der Erlass einer städtischen Anschluss- und Benutzungspflicht für die Anlieger im Geltungsbereich des Quartierskonzeptes. Das Quartierkonzept sieht eine Anschluss- und Benutzungspflicht aber nicht vor. Sie wäre auch nicht vermittelbar. 

Anschluss- und Benutzungszwangsatzungen werden 

in der Regel nur für Neubaugebiete erlassen, die aus einem Guss entwickelt und gebaut werden, wobei die zukünftigen Bewohner die Anschlussbedingungen kennen. Zudem ergibt sich in Neubaugebieten eine tragfähige wirtschaftliche Umsetzung von Nahwärmekonzepten, weil dort die Anschlüsse innerhalb kurzer Zeit gelegt und benutzt werden. 

In Bestandsgebieten beruht die Wirtschaftlichkeit von Nahwärmenetzen auf dem freiwilligen Anschluss der einzelnen Haushalte, der innerhalb kurzer Zeit erfolge muss.
Das ist im Bereich Plön Südwest nicht prognostizierbar.
E-Risiko: Rechtliche und politische Durchsetzbarkeit einer Anschluss- und Benutzungspflicht. 

Der Eingriff in bestehende, zum Teil Jahrhunderte alte Gebäude- und Besitzstrukturen ist groß. Es wurde bislang keine belastungsfähige Aussage getroffen, ob der Eingriff bei realistischer Betrachtungsweise umsetzbar ist. Er ist im Hinblick auf den tatsächlichen Wärmebedarf technisch nicht kalkulierbar. Die wenig aussagekräftigen Ausführungen im Quartierskonzept vermitteln einen Eindruck davon, mit welchen Risiken die technischen Grundlagen des Projektes behaftet sind. F-Risiko: kontinuierliche Ermittlung und Fortschreibung des tatsächlich nachgefragten Wärmebedarfs. 

Damit ist eine aussagekräftige Bilanz über Bedarf und Produktion der Masenalgenkultur-Anlage zurzeit unmöglich. Deshalb kann auch nicht verläßlich abgeschätzt werden, ob ein Nahwärmenetz in der geplanten Form überhaupt wirtschaftlich zu betreiben ist. Zudem sind die Kosten für die Erstellung des Netzes für die Verteilung der Wärme noch nicht in die Berechnungen der Wirtschaftlichkeit eingeflossen. 

G-Risiko: Vorlage und Aktualisierung einer Wirtschaftlichkeitsprognose im Rahmen des Life Cycle Cost Management (LCCM) 

Ein Folgeförderungsbescheid über Folgekosten oder eine Risikoübernahme durch den Fördergeber oder Andere liegen nicht vor.
Das betriebswirtschaftliche Risiko liegt nach derzeitigem Kenntnisstand bei den Stadtwerken und damit letztendlich bei der Stadt. 

H-Risiko: Zuteilung von Folgefördermitteln 

Hinzu kommt, dass die Kommunalaufsicht in Bezug auf die Stadt Plön festgestellt hat, dass deren dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist. Eine Erweiterung der Aufgaben der AöR um die Geschäftsfelder Wärmeerzeugung und/oder Betrieb eines Nahwärmenetzes erfordert ein Prüfverfahren und die Zustimmung der Kommunalaufsicht. 

In kommunalrechtlicher Hinsicht unterliegt die Verwirklichung des Projektes damit erheblichen Risiken.
I-Risiko: Rechtliche Zulassungsfähigkeit 

Ferner wurde – auf eine vorab von der Verwaltung der Stadt gestellte Frage – in der Antwort der Kreisverwaltung von der Unteren Wasserbehörde darauf hingewiesen, dass eine schwimmende Photovoltaik-Anlage auf dem kleinen Plöner See nicht in Frage kommt. Die Kreisplanung gab zu bedenken, dass eine PV-Anlage auf den Trammer Seewiesen aus raumplanerischen Gründen kritisch bis ablehnend gesehen wird und die UnB hat sich hierzu nur mit Verfahrenshinweisen geäußert. 

J-Risiko: Raumplanerische Zulassungsfähigkeit 

Das Gutachten der Limnologin Frau Dr. Krambeck kommt zu dem Ergebnis, dass die Einleitung von auf 4 Grad heruntergekühltem und mit Sauerstoff übersättigten Wasser in die Tiefenzone des kleinen Plöner Sees unnötig ist, da die Entstehung von sauerstoffarmem Tiefenwasser selbst für Gewässer, die nicht nährstoffreich sind, ein völlig normaler Vorgang ist. 

Diese Einleitung von Abwasser ist ein Eingriff in das ökologische System des Kleinen Plöner Sees, dessen Nebenwirkungen erst in einem begleitenden Forschungsprogramm untersucht werden sollen. Die Folgen der Einleitung des abgekühlten Abwassers in die Tiefenzonen des Kleinen Plöner See können derzeit nicht abgesehen werden. 

K-Risiko: Ökologische Auswirkungen sind kontinuierlich zu monitoren. 

Bewertung 

Das Projekt Massenalgenkultur-Anlage/Nahwärmenetz beinhaltet erhebliche betriebswirtschaftliche, haushaltsrechtliche, kommunalrechtliche, ökologische sowie technische und betriebsbezogene Risiken, die zudem untereinander in Wechselwirkung stehen. Zudem zeigt die Erfahrung, dass Projekte der öffentlichen Hand in der Regel erheblichen Kostensteigerungen unterliegen. Die Stadt Plön kann aber keine Entwicklung betreiben, wenn die zuverlässige und preiswerte Versorgung der Bevölkerung nicht sicher gewährleistet ist. Es ist völlig unklar was geschieht, wenn die Anlage, entsprechend ihres technischen Reifegrads mehrfach ausfällt oder nicht ausreichend und dauerhaft Wärme abgibt. Ebenso unklar ist, wer das Risiko von Folgekosten übernimmt, wenn der mit Strom oder Gas zu betreibende Ausfallkessel ständig beheizt werden muss. 

Die vorliegende Unterlage zur Massenalgenankultur-Alage ist unzureichend, weil die Bedeutung des Projekts als Teil der technischen Daseinsvorsorge für die Wohnbevölkerung nicht ausreichend bewertet und abgesichert dargestellt ist. 

Eine mögliche Strategie zur Risikominimierung wäre, dass eine Massenalgenkultur-Anlage ihre Leistungsfähigkeit als untergeordnetes Zweitsystem innerhalb eines größeren und technisch verlässlichen und erprobten Hauptsystems unter Beweis stellt.
Bei der Errichtung einer unerprobten Anlage als Hauptsystem ist nicht auszuschließen, dass hierfür erheblicher – auch finanzieller – zusätzlicher Aufwand entsteht oder die Forschungsanlage die erforderliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht erbringen wird. 

Insofern ist die einseitig auf den Punkt Klimaschutz zugespitzte Projektunterlage in keiner Weise ein Entwicklungsvorschlag, der die Belange der zuverlässigen kommunalen Daseinsvorsorge ausreichend berücksichtigend. 

Klimaschutz ist ein wichtiges politisches und städtisches Entwicklungsziel, allerdings eines von mehreren. Neben dem Klimaschutzes sind andere, ebenfalls bedeutsame Ziele der Stadtentwicklung in Plön, wie der Erhalt der Naherholungsräume unserer Stadt oder der Erhalt als Kleinstadt in S-H mit dem attraktivsten naturräumlichen Umfeld ausreichend zu berücksichtigen. Unsere Seeufer mit Industrieanlagen zuzustellen bedeutet Verlust von Qualität als Wohnstandort und als Tourismusziel, 

Die Umsetzung der Nahwärmeversorung des Quartiers Plön Südwest ist eine politisch aufgeladene Initiative, die den Kontext städtischen Handlens und gemeinsamer Entwicklungsziel außer acht lässt. Hier wird die Chance vertan, eine an sich interessante Idee innerhalb eines dafür passenden Rahmens zu entwickeln. 

Die Gewährleistung eines attraktiven und für die angeschlossenen Verbraucher akzeptablen Preisniveaus für die Wärmelieferungen muß im Falle technischer Mehraufwendungen und Mehraufwendungen für den Primärenergiebedarf der Anlage als Teil der kommunalen Daseinsfürsorge gesehen werden. Die Sicherstellung ist derzeit mit noch umkalkulierbaren Risiken behaftet. 

Fazit 

Es muß vermieden werden, dass Aufträge vergeben und Ausgaben zu Zeitpunkten vergeben oder getätigt werden, die einen Zugzwang erzeugen, der zu erheblichen langfristigen finanziellen Belastungen für den städtischen Haushalt und für die Wirtschaftlichkeit der AöR führen. 

Insbesondere muß auch das Risiko der Rückforderungen von Fördermitteln reduziert werden für den Fall, dass das Projekt sich nicht bzw. nicht wirtschaftlich durchführen läßt. 

Ferner müssen für den Fall, dass die finanziellen Belastungen im Fall einer Fortführung des Projektes zu einer weiteren, signifikanten Verschlechterung der städtischen Haushaltslage führen, durchgehend Ausstiegsoptionen und deren Folgen aufgezeigt werden. 

Ziel muss es sein, die Risiken dieses Projektes für die Stadt Plön und ihre Stadtwerke so weit wie möglich zu reduzieren. Das ist nur zu gewährleisten, wenn ein externes, zertifiziertes Risikomanagement in das Projekt implementiert wird.

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