Parkplätze und Befreiungen im Stadtgraben

Im Hauptausschuss wurde wieder einmal um die Parksituation in der Stadt debattiert, insbesondere unter Beachtung des Aspektes der Förderung der E-Mobilität (Antrag der CDU-Fraktion) oder anderer schadstoffarmer Kraftfahrzeuge (Fraktion Die Linke)

Vorweg geschickt werden muß, daß.
1. Parkplatzangelegenheiten in die Entscheidungsbefugnis des Herrn Bürgermeisters fallen, der inhaltliche Beratung aber in der Zuständigkeit des Hauptausschusses liegt.
2. Plön auf die Einahmen aus den Parkplätzen angewiesen ist. Ein Verzicht auf Gebühren würde dazu führen, daß die Fehlbedarfszuweisungen für die Stadt um den selben Betrag reduziert werden. Bereits jetzt bekommt die Stadt ca. 100.000,- Euro weniger an Fehlbedarfszuweisungen ausgezahlt, weil sie nach Ansicht der Kommunalaufsicht auf Einnahmen verzichtet, etwa bei den Parkplätzen in der Eutiner Straße oder am Strandbad Fegetasche.

Der Antrag der CDU Fraktion orientiert sich inhaltlich am einem Antrag der SPD Fraktion, wie er vor zwei Jahren bereits gestellt wurde. Ziel war, daß Autos mit E-Antrieb im gesamten Bereich des Stadtgrabenparkplatzes nutzen können. Seinerzeit wurde der Antrag ausführlich beraten, in Folge kam es zu der jetzigen Lösung mit zwei Parkplätzen für elektrisch angetriebene Autos, allerdings ohne Ladesäule.

Dieser Umstand führt, trotz eigentlich klar erkennbarer Kennzeichnung, dazu, daß immer wieder konventionelle Kraftfahrzeuge auf diesen Parkplätzen parken. Parkverstöße werden auf diesen Plätzen mit 55,- Euro geahndet und nicht mit einem Zehner, den man vielleicht ehr als belustigt als “Parkplatzsteuer” hinnimmt und riskiert, erwischt zu werden. Das ist ein Bußgeld, das wirkt, weil es weh tut. Hier wird man sich zweimal überlegen, ob man es riskiert, einen reservierten Parkplatz unberechtigt zu nutzen.
Ungeachtet dessen bestand im Ausschuß jedoch überwiegende Einigkeit, daß die jetzige Regelung nicht optimal ist. 
Vor diesem Hintergrund habe ich meinen Standpunkt zusammengefaß:
Entweder Rückkehr zu der alten Regelung, alle müssen zahlen und keine Freiparkplätze für E-Mobile oder alternativ die Einrichtung von Schnelladesäulen, am besten für vier Parkplätze. Dabei habe ich mich auch ausdrücklich an einem Vorschlag von Herrn Meußer (FDP) orientiert, der eine Zweiklassenparkregelung ablehnt und darauf verwies, daß Leute, die sich ein ohnehin bereits umfangreich subventioniertes E-Mobil leisten können, keinen freien Parkplatz benötigen, den die finanziell schlechter gestellten Fahrer*innen von älteren und preisgünstigeren Autos dann mitfinanzieren müßten. Eine klare und einfache Regelung ermöglicht auch eine einfache Überwachung. 
Ladesäulen mit einer kostengünstigen Energieabgabe wären dann ein Anreiz, auch aus dem Umland nach Plön zum Einkaufen zu kommen. 

Der Vorschlag der Fraktion “Die Linke” zielte darauf ab, das “freie” Parken für Autos mit Verbrennermotoren, aber geringem CO2 Ausstoß zu ermöglichen, sofern sie einmalig eine entsprechende Parkplakette erwerben. 
Auch hier stellt sich für mich die Frage, welches Kriterium für schadstoffarm herangezogen wird, welche Grenze da festgelegt werden soll und wie das zu überwachen ist. Im Moment kann ich keine einfache Regelung ohne hohen Verwaltungsaufwand erkennen. 

Der Bürgermeister verwies darauf, daß derartige Regelungen zu unkalkulierbaren Einnahmeeinbußen führen können, die aber bislang in ihrer Höhe nicht abschätzbar wären. 
Die Auswirkungen auf den Haushalt müßten in jedem Fall bedacht werden, womit er recht hat.

Ein Beschluß wurde weder zum Antrag der CDU noch zum Antrag der “Linken” gefaßt. Wir werden uns aber in einer der nächsten Sitzungen mit der Thematik befassen, wenn weitere Informationen vorliegen, etwa über die Kosten einer Schnelladesäule, den Abgabepreis für Energie oder die zu erwartenden Einbrüche bei der Höhe der Einnahmen aus den Parkgebühren. 

 

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