Wohl wissend, das der offizielle Begriff: Menschen mit Beeinträchtigungen“ lautet, verwende ich hier im weiteren des Ausdruck „Menschen mit Einschränkungen“. Für mich ist das weniger diskriminierend.
Am 17. Januar hatte Herr Möllers, der Beauftragte für Menschen mit Einschränkungen in einem Bericht erläutert, dass sich viele Parkplätze für Menschen mit Einschränkungen im Stadtgebiet in einem Zustand befinden, der nicht den gültigen Normen entspricht und zum Teil nicht oder nur mit Einschränkungen nutzbar sind. Das Thema wurde dann von den Ausschussmitgliedern erörtert. In der Diskussion deutlich, dass Handlungsbedarf besteht.
Da unter dem Tagesordnungspunkt Berichte keine Beschlüsse gefasst werden können und der Beauftragte für Menschen mit Einschränkungen keine Anträge stellen darf wurde ich vom Ausschussvorsitzenden gefragt, ob ich als „Pate“ die Erstellung eines Antrages übernehmen würde.
Die Bürgermeisterin äußerte sich dahingehend, sich um die Sache zu kümmern.
Das hat sie zum Teil auch getan. So wurde der Parkplatz für Menschen mit Einschränkungen vor die Trauerhalle am alten Friedhof verlegt. Allerdings sollten dort, so wie es auch aus dem Protokoll der Sitzung hervorgeht, zwei Parkplätze entstehen. Der zweite Parkplatz für Menschen mit Einschränkungen sollte als Ersatz für einen Parkplatz eingerichtet werden, der vor einiger Zeit am Bahnhof weggefallen ist, um Platz für das Car-Sharing System zu machen.
Von den Parkplätzen vor der Trauerhalle könnten Menschen mit Einschränkungen mit ihren Rollstühlen auf asphaltierten oder gut gepflasterten Wegen sowohl den Strandweg als auch den Bahnhof erreichen.
Die Bürgermeisterin äußerte weiter, dass andere Maßnahmen bereits in der Vorbereitung wären.
Herr Möllers betonte, dass durch den Wegfall eines Parkplatzes für Menschen mit Einschränkungen hinter der Kirche die Gesamtzahl der Parkplätze reduziert wurde. Die Bürgermeisterin betonte, dass mit der Schaffung von zwei Parkplätzen für Menschen mit Behinderung vor dem Pastorat und zwei weiteren vor dem alten Finanzamt der Wegfall der Parkplätze im Rondel und unterhalb der Apothekertwiete auf dem Stadtgrabenparkplatz ausgeglichen würde. Beide haben recht.
Dennoch stellte sich im Laufe der Zeit heraus, dass es bei den Beteiligten immer noch unterschiedliche Auffassung davon gibt, was genau gemacht werden sollte.
Daher habe ich vor gut zwei Wochen einen Antrag in Zusammenarbeit mit Herrn Möllers und in Abstimmung mit dem Ausschussvorsitzenden Herrn Wegener (CDU) gestellt.
Im Vorfeld der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (StEP) bekam ich mit, dass es von Seiten der Verwaltung und der SPD-Fraktion Vorbehalte gegen den Antrag gab.
Daher habe ich nach Rücksprache mit Herrn Möllers, Herrn Wegener und der Bürgermeisterin angeboten, den Antrag zurückzuziehen und nach einer Ortsbegehung im nächsten StEP neu einzubringen.
Ratsherr Rose (SPD) hatte bereits bei der Genehmigung der Tagesordnung versucht, den Antrag von der Tagesordnung nehmen zu lassen, weil das “reines Verwaltungshandeln” sei. Damit ist erst aber gescheitert. In der Beratung argumentierte er dann erneut gegen den Beschlussvorschag und begründete das dann erneut mit dem Argument „reines Verwaltungshandeln“.
Frau Bürgermeisterin Radünzel schlug vor, dass die Begehung erst erfolgen sollte, wenn die Umbaumaßnahmen am Markt abgeschlossen wären und man erste Erfahrungen gesammelt hätte.
Das ist in der Konsequenz erst einmal eine Schiebung bis in den Herbst. Da wir zu dem Zeitpunkt möglicherweise in den Haushaltsberatungen für 2025 sind, erahne ich bereits die Argumentation einiger Kolleg*innen: „Brauchen wir jetzt nicht beraten, weil wir die erforderlichen Mittel nicht mehr in den Haushaltsentwurf des kommenden Jahres einplanen können“.
Ich bekam das Gefühl, dass sich eine Verschiebung der erforderlichen Maßnahmen auf den Sant Nimmerleinstag andeutet. Vielleicht kommt es aber auch anders, das wird sich zeigen.
Aus dem Publikum meldete sich dann ein Rollstuhlfahrer zu Wort. Er wurde kurzerhand (fand ich gut) zum Sachverständigen erklärt und konnte sich daraufhin auch in der Beratung äußern. Er betonte, dass vor allem die Pflasterung problematisch wäre. Er regte an, dass zumindest die Fugen zwischen den Pflastersteinen im Stadtgraben so verfüllt werden sollten, damit die Innenstadt für Menschen im Rollstuhl besser zu erreichen ist. Wer schon einmal einen Rollstuhl über das Pflaster geschoben hat, weiß, wovon er spricht.
Die Beseitigung dieses Misstandes war im dem gestellten Antrag für den Bereich unterhalb der Apothekentwiete klar benannt, für die übrigen Bereiche wäre er abzuleiten gewesen.
Im weiteren Verlauf der Beratung zeichnete sich ab, dass es Bestenfalls eine Zustimmung für den ersten Teil des Antrages gegeben hätte:
„Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Verbesserung der Situation der Parkplätze für Menschen mit Behinderungen/ Beeinträchtigungen innerhalb der Stadt Plön führen.“
Dafür zeichnete sich eine Mehrheit ab, aber das hätte den Verzicht auf die Benennung konkreter Maßnahmen bedeutet.
Damit wäre eine Zustimmung zu dem verkürzten Antrag reine Symbolpolitik und damit Augenwischerei gewesen.
Folglich ließ Ratsherr Gampert (FWG Plön) auf meine Bitte hin die ursprüngliche Version wieder zur Abstimmung stellen, auch auf die Gefahr hin, dass sich keine Mehrheit findet.
In diesem Fall ist kein Beschluss vielleicht doch besser als ein schlechter Beschluss.
Der Antrag fand dann auch tatsächlich keine Mehrheit. Er wurde – wenn ich richtig aufgepasst habe – mit 5 Neinstimmen bei 4 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt. Die Neinstimmen kamen geschlossen aus der Fraktion der SPD, zu der auch Ratsherr Schröder von der Linken gehört. Ratsherr Seeligman (CDU) und Ratsfrau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) stimmten ebenfalls dagegen.
Zwei der Ja-Stimmen kamen aus der FWG-Plön, die damit geschlossen abstimmte.
Eine weitere Ja-Stimme kam von der FDP und der CDU.
Damit dürften die beiden Enthaltungen aus der CDU und von Bündnis 90/Die Grünen kommen, aber das konnte ich von meinem Platz aus nicht genau erkennen.
Wie sagte Schin mein alter Geschichtslehrer: „Wer sich enthält, stimmt für die Mehrheit.“
Auch wenn der Antrag zur Verbesserung der Situation für Menschen mit Einschränkungen abgelehnt wurde, gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass die Verwaltung im Rahmen ihrer Möglichkeiten schon vor dem Herbst einige der Missstände abstellt, und wenn es nur die Verbesserung der Befahrbarkeit des Pflasters für Menschen im Rollstuhl im Bereich der Stadtgrabenstraße ist. Dabei kann man sich gerne auf die Strecken vom Parkplatz für Menschen mit Einschränkungen bis zum barrierefreieren Zugang zu Innenstadt beschränken. Das würde fürs erste vollkommen ausreichen.
Damit jetzt nicht jede*r im Bürgerinformationssystem nachsehen muß, was im Antrag stand, hier der Text des Beschlussvorschlages zum nachlesen:
“Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Verbesserung der Situation der Parkplätze für Menschen mit Behinderungen/ Beeinträchtigungen innerhalb der Stadt Plön führen. Insbesondere muss es das Ziel sein, die Anzahl der Parkplätze für Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigungen zumindest zu erhalten bzw. deren Anzahl wieder zu erhöhen sowie deren Lage zu optimieren.
Dies betrifft besonders die Lage unterhalb der „Apotheken-Twiete“ am Ärztehaus wie auch die Plätze vor der Trauerhalle am Wendehammer der Eutiner Straße. Dabei soll berücksichtigt werden, dass
– die Ziele, insbesondere auch die Innenstadt, für Menschen mit Behinderungen/ Beeinträchtigungen so barrierefrei wie möglich erreichbar ist.
– mindestens ein weiterer Parkplatz für Menschen mit Behinderungen/ Beeinträchtigungen vor der Trauerhalle geschaffen wird
– drei Parkplätze für Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen auf dem Parkplatz Stadtgrabenstraße unterhalb der „Apotheken-Twiete“ erhalten bleiben und deren Erreichbarkeit durch die Bearbeitung der Pflasterung verbessert wird.
– die Verbesserung der übrigen Parkplätze in der Stadtgrabenstraße durch eine Bearbeitung des Pflasters, sofern hierfür in angemessenem Rahmen Fördergelder verfügbar sind.
– Angemessene Berücksichtigung der Maßnahmen im Haushalt 2024″