Volkstrauertag, meine Gedanken zu den Gedanken der Militärseelsorgerin

In meinem Blog habe ich in den vergangenen Jahren immer wieder über die Durchführung des Volkstrauertages berichtet. Das will ich auch dieses Jahr. Allerdings möchte ich mich erstmals kritisch äußern und mich mit dem Beitrag der Militärseelsorgerin auseinandersetzen.
Sie zerlegte den Begriff Volkstrauertag in die Worte Volk, Trauer und Tag. Zu jedem Wort führte sie ihre Gedanken aus.

Das ist ein Ansatz, der zum Nachdenken anzuregen soll und kann. Im Rahmen einer Feierstunde und zudem in der Kirche hat sie erst einmal die uneingeschränkte Deutungshoheit. Direkter Widerspruch ist da unangebracht. Aber im Nachhinein will auch ich meine Gedanken äußern.
 
Die Militärseelsorgerin erwähnte, dass sie aus einem Pastorenhaus kommt und ihre Eltern zur Wendezeit auf der Straße gingen und „Wir sind das Volk“ gerufen hätten. Sie appellierte, nicht diejenigen auszugrenzen, die heute auf die Straße gehen und „Wir sind das Volk“ rufen, weil sie von Sorgen getrieben werden.

Das finde ich aus zwei Gründen problematisch.

Erstens: Der Volkstrauertag ist nicht der alte Heldengedenktag. Er erinnert an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft aller Nationen. Bundespräsident Joachim Gauck hat es 2016 in seiner Rede zum Volkstrauertag treffend ausgedrückt: „Wir denken heute an die Opfer von Gewalt und Krieg, an Kinder, Frauen und Männer aller Völker …“
Die Verwendung des Begriffes „Volk“ in der Einzahl drückt genau das Gegenteil aus. Es bezieht auf Menschen eines einzigen Volkes, die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft wurden. Ausgegrenzt werden die Opfer, die nicht diesem einen Volk angehören. Opfer, für die auch dieses eine Volk verantwortlich ist. Beispielsweise nenne ich die russischen Kriegsgefangenen in deutschen Gefangenenlagern, die man zu 100.000-tausenden verhungern ließ oder die gezielt ermordet wurden. Oder die Zwangsarbeiter*innen, von denen viele durch Arbeit zu Tode geschunden wurden. Menschen, die aufgrund ihrer politischen Ansichten, ihrer „Rasse“- oder Religionszugehörigkeit zu Millionen in industrieller Weise ermordet wurden. Damit will ich das Schicksal von gefallenen deutschen Soldaten, Flüchtlingen und Vertriebenen weder rechtfertigen noch relativieren, sondern nur deutlich machen, dass das Gedenken des Volkstrauertages viel weiter geht und sich nicht auf „das Volk“ beschränkt.
Die Botschaft des Volkstrauertages ist Vergebung und Versöhnung über den Gräbern. Der Volkstrauertag kann auch als Verpflichtung verstanden werden, den Frieden zu bewahren und es nie wieder zu Gewaltherrschaft und Terror kommen zu lassen.

Zweitens: Problematisch finde ich vor allem das Verständnis, das für die heutigen „Montagsdemonstrant*innen“ durchschien. Das mag nicht so gemeint gewesen sein, aber genau so habe ich die Aussage verstanden. Die Montagsdemonstranten der Wendezeit begannen mit dem Slogan „Wir sind ein Volk“. Das war nicht ausgrenzend gemeint. Dieser Slogan veränderte sich im Lauf der Zeit und wurde zu „Wir sind das Volk“. Darin kommt eine klare, ablehnende Haltung gegen das damalige DDR-System zum Ausdruck, das unbestritten ein Unrechtssystem war.
Wenn die Montagsdemonstrant*innen heute mit dem selben Slogan auf die Straße gehen, dann bringen sie damit – gewollt oder ungewollt – ihre Ablehnung unseres Gesellschaftssystems zum Ausdruck. Warum sonst sollten sie mit dem Slogan und dem Wiederauflebenlassen an die Montagsdemonstrationen anknüpfen, die einst zum Sturz des SED-Unrechtsregimes geführt haben.
Ich stelle nicht in Abrede, dass viele Bürger*innen, die heute auf Montagsdemonstrationen gehen, von Abstiegs- und Existenzängsten getrieben werden. Diese Demonstrationen werden aber – und das ist nicht zu bestreiten – entweder von extremistischen bzw radikalen Einzelpersonen oder Gruppen organisiert, unterstützt oder unterwandert. Wer sich von radikalen oder extremistischen Kräften nicht abgrenzt, grenzt sich selber aus. Man marschiert nicht mit Altkommunisten oder Neonazis, niemals! Diese Bürger*innen nach Möglichkeit wieder in die Mitte der Gesellschaft zurückzuholen ist eine wichtige Aufgabe, aber nicht die Aufgabe des Volkstrauertages.

Zur Nichtwahl des Bürgermeisters

Der Kollege Möller sprach in seinem Redebeitrag von einem Scherbenhaufen, der entstanden ist, weil der einzige zur Wahl stehende Bürgermeisterkandidat nicht gewählt wurde.
http://www.ingo-buth.de/2022/11/09/kollege-bernd-moeller-zur-nein-waehler-kampagne/
Das sehe ich in Teilen anders und es stellen sich für mich auch einige Fragen anders.

1. Unser Bürgermeister wurde nicht wieder gewählt. Das ist eine Wählerentscheidung, die zu respektieren ist. Da hilft auch keine Rechenkunst, mit der man sich das Ergebnis schönrechnet.
Die problematischen Fragen sind in der Wahlbeteiligung zu suchen,
– warum beteiligen sich nur 40% der wahlberechtigten Bürger*innen an der Wahl des Bürgermeisters?
– ist die Direktwahl des Bürgermeisters überhaupt gerechtfertigt.

2. Wurde der Wahlkampf der Nein-Stimmen Kampagne mit unfairen Mitteln geführt?
Da muss man sich auch weiter die Fragen stellen:
– war das wahlentscheidend?
– steckt ein anderes Kalkül dahinter?

3. Warum beteiligen sich nur 40% der wahlberechtigten Bürger*innen an der Bürgermeisterwahl?
Offensichtlich besteht kaum Interesse an der Direktwahl der/des Bürgermeisters. Möglicherweise ist das im Einzelfall anders, etwa, wenn sich eine charismatische Persönlichkeit zur Wahl stellt, aber im allgemeinen geht es mehr oder weniger um die Besetzung der Spitze der Verwaltung.
Der Versuch, die Beteiligung an politischen Prozessen auf eine breitere Basis zu stellen, ist aus meiner Sicht nicht geglückt. Auf Kreisebene wurde die Wahl der Landrätin/des Landrates durch die Wähler*innen genau wegen dieses geringen Interesses bereits wieder rückgängig gemacht. Mittlerweile wird die Verwaltungsspitze auf Kreisebene wieder durch den Kreistag gewählt.

4. Ist die Direktwahl eines Bürgermeisters / einer Bürgermeisterin überhaupt gerechtfertigt?
Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin leitet die Verwaltung. Aus der Funktion der Verwaltungsleitung läßt sich eigentlich kein politisches Mandat ableiten. Die Verwaltung hat umzusetzen, was die Selbstverwaltung – in diesem Fall die Ratsversammlung oder einer der Ausschüsse – beschließt.
Durch die direkte Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin sollte die demokratische Beteiligung der Bevölkerung vor Ort gefördert werden. Daher bleibt nichts anderes übrig, als im Wahlkampf mit einem eigenen Programm anzutreten, an dessen Umsetzung man später gemessen wird.
Durch direkte Wahl erhält der Bürgermeister / die Bürgermeisterin tatsächlich ein politisches Mandat. Als Leiter*in der Verwaltung kann er/sie auf das Fachwissen in der Verwaltung zurückgreifen und hat damit natürlich erst einmal einen Wissensvorsprung, mit dem sich politische Prozesse lenken lassen. Es hängt natürlich auch davon ab, ob der Bürgermeister / die Bürgermeisterin die Verwaltung steuert oder umgekehrt. Im Idealfall gibt es in der Ratsversammlung eine klare politische Mehrheit und das Amt des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin ist mit einer Person besetzt, die dieser politischen Mehrheit nahe steht.
Prozesse laufen dann schneller durch, gleichzeitig steigt die Gefahr von Klientelpolitik.
Gibt es Differenzen zwischen Bürgermeister*in und Ratsversammlung, so besteht die Gefahr, dass sich Verwaltung und Selbstverwaltung gegenseitig blockieren können. Hat der/die Bürgermeister*in klare Vorstellungen und Ideen, findet damit aber keinen Rückhalt in der Ratsversammlung und werden die Finanzmittel im Haushalt nicht bereit gestellt, dann passiert nichts. Ebenso kann die Verwaltung politische Beschlüsse ins Leere laufen lassen, indem sie beispielsweise einfach nicht umgesetzt oder nur verzögert bearbeitet werden.
Zwischen diesen Polen ist alles möglich.
Die Reibungsverluste, die zwischen der durch Wahl legitimierten Ratsversammlung und dem/der durch Wahl legitimierten Bürgermeister*in entstehen, könnten möglicherweise reduziert werden, wenn man zum alten System zurück kehrt und die Verwaltungsspitze durch die Ratsversammlung bestimmt. Das wäre kein Beinbruch.

5. Wurde die Wahl mit unfairen Mitteln geführt?
Ein klares „Ja“. Ein Plöner Bürger hat während des Wahlkampfes eine Strafanzeige wegen Untreue gegen den Bürgermeister gestellt und damit den Eindruck erweckt, dass der Bürgermeister bei der Einrichtung des Bürgerbüros möglicherweise kriminell gehandelt hat.
Schon nach meiner damaligen Einschätzung konnte die Begründung für die Anzeige nicht stichhaltig sein. Die Untersuchungen der Kommunalaufsicht waren bereits abgeschlossen, es wurde ein Fehlverhalten des Bürgermeisters festgestellt und eine Disziplinarmaßnahme verhängt.
Da die Kommunalaufsicht den Fall nicht an die Staatsanwaltschaft weitergegeben hat, war für mich klar, dass „Untreue“ als Straftatbestand nicht vorlag.
Die erst nach der Wahl erfolgte Einstellung des Verfahren durch die Staatsanwaltschaft bestätigt meine damalige Einschätzung.
Nun ist ein Disziplinarverfahren eine vertrauliche Personalangelegenheit. Darauf wurde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Hauptausschusses mehrfach hingewiesen. Lediglich Mitglieder des Hauptausschusses oder deren Vertreter hatten Zugang zu den Disziplinarunterlagen. Ansonsten war der Inhalt der Disziplinarverfügung nur wenigen Mitarbeitenden der Verwaltungen von Stadt und Kreis zugänglich.
Die echte Sauerei ist, dass Inhalte aus einer vertraulichen Personalangelegenheit an eine dritte Person weitergegeben und nach meinem Kenntnisstand fast wortwörtlich in der Strafanzeige verwendet wurden.
Die Strafanzeige wurde zu einem Zeitpunkt gestellt, an dem klar war, dass eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens aufgrund der Bearbeitungszeiten nicht vor dem Wahltermin nicht zu erwarten ist.

Darüber hinaus haben zahlreiche Mitbürger*innen eine Anzeige unterschrieben, die mit dem Satz: „Wußten Sie schon, dass Sie bei der Bürgermeisterwahl in Plön … auch mit NEIN stimmen können?“ überschrieben war. Dazu war in der Anzeige, die einem Wahlzettel nachempfundenen war, ein in fetter roter Schrift hervorgehobenes NEIN angekreuzt. Das war sehr suggestiv und vom Zeitpunkt her gut gewählt; erschienen am Mittwoch vor der Wahl. Damit hatte der Bürgermeister keine richtige Gelegenheit mehr, darauf zu reagieren. Das war taktisch geschickt, aber nach meiner Bewertung auch auch nicht unfair. Zudem haben sich die Anzeigenunterstützer*innen namentlich zu ihrer Meinung bekannt. 

Mein Kollege Möller verwendet auch den Begriff „Nein-Sager-Partei“. Herr Jagusch (Vorsitzender der CDU-Fraktion) hat sich entschieden dagegen verwehrt, die CDU als Nein-Sager-Partei zu bezeichnen. Er hatte sich im Vorfeld in der Presse ausdrücklich nicht hinter die Nein-Stimmen-Kampagne gestellt. Er hat natürlich recht, wenn er sagt, dass zwar CDU-Mitglieder auf der Unterschriftenliste erschienen sind. Er hat aber auch recht, wenn er sagt, dass er als Vorsitzender der CDU-Fraktion nicht für die Handlungen einzelner CDU-Mitglieder verantwortlich ist.

Mein Kollege Möller kritisierte auch die Berichterstattung des Ostholsteiner Anzeigers. Der Kritik schließe ich mich an, da ich die Berichterstattung des Ostholsteiner Anzeigers durchaus als sehr CDU-nah empfinde. Das schließt die Auswahl der Leser*innenbriefe mit ein. Aber da gibt es nur zwei Möglichkeiten:
– man nimmt das hin, zumal die Pressefreiheit ein sehr schützenswertes Gut ist.
– man spricht mit den Verantwortlichen und wenn es keine Lösung gibt, dann gibt es immerhin noch den Deutschen Presserat, der in berechtigten Fällen Fehlverhalten z.B. mit einer Rüge tadeln kann.
Allerdings läuft man dann Gefahr, dass man in der Berichterstattung weniger – und vielleicht auch weniger wohlwollend – berücksichtigt wird. Die vierte Macht ist natürlich ein Thema für sich.

(Pressefreiheit heißt nicht, dass man sich kritisch mit der Presse und Ihre Kritiker*innen auseinandersetzen kann: https://www.zdf.de/comedy/bosetti-will-reden/bosetti-will-reden-vom-5-oktober-2022-102.html)

Unfair waren die zahlreichen Schmierereien, die sich gegen Lars Winter als Bürgermeisterkandidaten gerichtet haben. Zugegeben, Hitlerbärtchen auf Wahlplakate malen ist eine Art „Kavaliersdelikt“, zumal im Falle von Lars Winter völlig abwegig. Galgen zu malen hat da eine andere Qualität. Spätestens seit der Ermordung von Walter Lübke durch einen Rechtsextremisten sollte man wissen, das man oder frau so etwas nicht macht. Es ist moralisch verwerflich. Das es sich dabei auch um eine Sachbeschädigung handelt, ist da fast zweitrangig. 

5. War das wahlentscheidend?
Lars Winter teilte in der letzten Ratsversammlung mit, dass die Ermittlung der Staatsanwaltschaft gegen ihn eingestellt wurde. Gleichzeitig betonte er, dass die Anzeige wohl ihren Zweck erfüllt hätte.
Ich persönlich schätze es nicht so ein, dass die Strafanzeige und die Anzeige im Reporter wahlentscheidend waren. Sicher haben sie das Wahlergebnis beeinflußt, aber nach meiner Einschätzung ist der deutliche Stimmenüberschuss für die Abwahl so nicht zu erklären. Auch die anderen oben genannten Faktoren dürften nicht entscheidend gewesen sein. Nach meiner Einschätzung ist es der Umstand, dass Lars Winter sich durchaus konsequent für seine Positionen eingesetzt und nicht jedem nach dem Mund geredet hat. Damit ist er manch einer*m auf die Füße getreten ist. So etwas spricht sich rum, darüber redet man in der Langen Straße, im Freundes- und Familienkreis, im Verein und sonst noch wo. Plön ist eine Kleinstadt. In einigen Fällen wurde der Bürgermeister auch kritisiert, obwohl er Beschlüsse der Politik umgesetzt hat, was unter anderem bei Baurechtsfragen und in Fragen der baulichen Nutzung der Fall ist. Nach meiner Wahrnehmung ist die Rolle des Bürgermeisters in der Bevölkerung nicht immer richtig erkannt worden. In einigen Gesprächen wurde mir gegenüber geäußert, dass er als überheblich wahrgenommen wurde. Diese Dinge spielen nach meiner Auffassung eine wesentliche Rolle für die Entscheidung der Wähler*innen.
Der andere wesentlicher Faktor ist, dass es der „Nein-Stimmen-Kampagne“ gelungen ist, die „Nein-Wähler*innen“ zu mobilisieren, während der Bürgermeister seine Wähler*innen nicht an die Wahlurne bringen konnte. 

6. Steckte ein anderes Kalkül dahinter?
Es kann natürlich spekuliert werden, ob man dem Bürgermeister nur eine auswischen wollte oder ob ein weitergehendes Kalkül hinter der Nein-Stimmen-Kampagne steht. Tatsache ist, dass sich niemand als Gegenkandidat für das Amt beworben hat, obwohl sich z.B. die Nachbarstadt Eutin vor Bewerber*innen kaum retten konnte. Da liegt die Vermutung nahe, dass sich niemand einen Wahlsieg im direkten Duell gegen Bürgermeister Lars Winter zugetraut hat. Bei einer Entscheidung  durch die Ratsversammlung könnten sich potentielle Interessenten größere Chancen ausrechnen. So zumindest kann die Äußerung des Bürgermeisters: „Wir wollen mal sehen, wer jetzt um die Ecke kommt.“ verstanden werden. Bei der Beantwortung dieser Frage würde ich mich nicht festlegen wollen. Kann sein, kann nicht sein.

Fazit: Wir haben es hier nicht mit einem Scherbenhaufen zu tun, sondern mit Realitäten der Kommunalpolitik. Wenn der neue Bürgermeister jetzt nicht von 40% der Bevölkerung, sondern von der Mehrheit Ratsversammlung, die ja durch Wahl demokratisch legitimiert ist, gewählt wird, dann ist das kein demokratischer Beinbruch.

 

Auch 2023 keine zusätzliche Stelle für das Klimafolgenmanagement

Es wird auch 2023 keine Stelle für ein Klimafolgenmanagement geben. In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus gab es eine denkbar knappe Entscheidung bei 5 Ja- und 5 Nein-Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.  

Die Mitglieder des Ausschusses waren sich einig, dass die Äußerungen in der Vorlage, mit der die Verwaltung die Entscheidung des Hauptausschusses und der Ratsversammlung kritisiert hat, unakzeptabel sind. Der Ausschussvorsitzende Weber (Bündnis 90/Die Grünen) bat aber darum, diesen Fehltritt und die inhaltliche Diskussion zu trennen. Er betonte in seinen Eingangsworten nicht nur das Erfordernis für das Klimaschutzmanagement, sondern auch für das Klimafolgenmanagement.
Darüber hinaus führte er aus, dass es einen Beschuss des GUT zur Einführung eines Klimafolgenmanagements gibt, der auch die Entscheidung des Hauptausschusses und der Ratsversammlung nicht aufgehoben ist. Von daher muss man über die Einführung dieser Planstelle in den Stellenplan für 2023 beraten. Das sei unabhängig davon, dass die Stelle für das Jahr 2022 abgelehnt wurde.

Die Verwaltung erläuterte anschließend noch einmal, das diese Stelle erforderlich ist. Sie soll das Klimaschutzmanagement bei der Erfüllung unterschiedlicher Aufgaben unterstützen. Es liegen zwar keine neuen Informationen vor, aber die Aufgaben für eine*n Klimafolgenmanager*in würden in der Anlage noch einmal ausführlich erläutert. (Anmerkung: die Begründung habe ich aus der Vorlage kopiert und am Ende des Textes angefügt.) Weiterhin wurde betont, dass die Stelle für zwei Jahre gefördert wird und damit lediglich 8333,33,- € pro Jahr aufgewendet werden sollen. In der Zeit soll ein Konzept erstellt werden, das als Grundlage für die Einwerbung von Fördergeldern für einzelne Maßnahmen ist.

Meine Fraktionsvorsitzende Frau Hansen (SPD) sprach sich in ihrem Redebeitrag kurz und Bündig für die Einführung dieser Stelle aus.

In meinem ersten Redebeitrag habe ich mich sehr kurz gehalten. Dabei habe zwar erwähnt, wie sehr mich der Unterton der Vorlage erzürnt hätte, aber vor allem habe ich ausgeführt, dass ich der Auffassung sei, dass die Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels eine Querschnittsaufgabe ist, die bei allen Entscheidungen in der Verwaltung von den Mitarbeitenden mit berücksichtigt werden muss und kann. Dazu habe ich betont, dass ich die Mitarbeitenden für qualifiziert halte, diese Aufgabe bewältigen zu können. Darüber hinaus habe ich darauf hingewiesen, dass die Finanzsituation der Stadt kritisch ist und die Aussichten für die Zukunft nicht besser sind.
Zum einen werden wir etliche – aus meiner Sicht unumgängliche – Vorhaben finanzieren müssen. Dazu zähle ich unter anderem: Turnhallenersatzbau, Bau einer Obdachlosenunterkunft, Bau einer Kindertagesstätte sowie Unterbringung von Geflüchteten und Vertriebenen. (Anm.: Ganz grob geschätzt werden hierfür – auch unter Berücksichtigung der Zuschüsse – 5 bis 10 Mio durch die Stadt zu finanzieren sein). Das unkalkulierbare Finanzierungsrisiko für den Bau einer Nahwärmeversorgung auf dem Gelände des Klärwerkes habe ich dabei nicht erwähnt, um die Diskussion nicht unnötig emotional aufzuladen.
Darüber hinaus betonte ich, dass die Höhe des Haushalts der Stadt nicht unerheblich durch den Umfang des Personalkörpers beeinflußt wird. Dabei habe ich darauf verwiesen, dass wir bereits in anderen Bereichen eine weitere Stellenvermehrung absehen können. (Anm.: ich habe auch hier bewußt vermieden, zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben zu unterscheiden. Hier haben wir es mit einer freiwilligen Aufgabe zu tun. Das Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ergriffen werden müssen, ist für mich unbestreitbar, dass sie finanziert werden müssen aber auch.)

Herr Jagusch (Fraktionsvorsitzender der CDU) stellte die Aufgabe des Klimafolgenmanagements ebenfalls nicht in Frage. Er verwies aber darauf, dass im Kreis die Entscheidung für die Schaffung einer Klimaschutzagentur unmittelbar bevorsteht und diese in der ersten Jahreshälfte des kommenden Jahres zu erwarten wäre. Er betonte, dass dort dann mehrere Experten aus verschiedenen Fachgebieten zusammengezogen werden. Die Aufgaben für die Städte und Gemeinden seien im wesentlichen identisch und es müssten nicht alle die gleichen Arbeiten erledigen. Nach seinen Worten ist der Klimaschutzmanager der Stadt das Bindeglied zur Klimaschutzagentur des Kreises. Er warb dafür, dass die Stadt Mitglied der Klimaschutzagentur wird.

Herr Rose (SPD) sprach sich dafür aus, die Stelle einzurichten. Er betonte jedoch auch fachliche Aspekte. Leider habe ich nicht mitgeschrieben und die Inhalte vergessen. Bedauerlicher weise wurde die Diskussion damit von der Grundsatz- wieder auf eine fachliche Ebene gehoben. Dadurch sah ich mich veranlaßt, mich später erneut zu Wort zu melden und später noch einmal auf fachliche Aspekte einzugehen. 

Der Bürgermeister betonte in seinem Beitrag, dass die Verwaltung eine Vielzahl von Aufgaben zu erledigen hat und die Belastungsgrenze des Personals erreicht sei. Wer behaupten würde, dass die Verwaltung das Klimafolgenmanagement nebenbei erledigen könnte, hätte keine Ahnung. Das war eine klare Spitze gegen mich, die ich nicht unbeantwortet lassen konnte.
Darüber hinaus versuchte er zu verdeutlichen, dass die Klimaschutzagentur, an der die Stadt Plön sich auf jeden Fall beteiligen sollte, die Stelle eines Klimaanpassungsmanagements nicht ersetzen könne. 

Ich habe hatte mich bereits zu Wort gemeldet und ging dann auf die Beiträge von Herrn Rose und dem Bürgermeister ein. Zunächst habe ich betont, dass ich 1 1/2 Jahrzehnte in einer Dienststelle (Anm.: Flottenkommando, u.a. in der M5 Abteilung, Grundsatzfragen (Plans and Policy) gearbeitet habe, die auf Ebene einer Oberen Bundesbehörde einzuordnen ist. Ich hätte daher durchaus Ahnung davon, wie Verwaltung funktioniert. Darauf bin ich aber auf die einzelnen, in der Vorlage aufgeführten Punkte eingegangen und habe noch einmal begründet, warum ich die Stelle für verfechtbar halte. Meine Argumentation werde ich weiter untern in der Kopie zu den einzelnen Punkten in Klammern einfügen).

Zu diesem Zeitpunkt wurde deutlich, dass der Vorschlag der Verwaltung voraussichtlich keine Mehrheit finden wird. Der Ausschussvorsitzende versuchte, die Stimmung zu drehen und ergriff dann das Wort. Er fragte sichtlich bewegt, welchen Eindruck die Diskussion auf die Mitarbeitenden der Verwaltung machen würde und äußerte, dass dass die Diskussion  Ausdruck mangelnder Wertschätzung sei. Das wiesen mehrere Mitglieder des Ausschusses bereits während des Redebeitrages in Zwischenbemerkungen zurück.

Frau Killig (FDP) versuchte, Ruhe in die Diskussion zu bringen. Sie schlug vor, den Begriff „Fachkraft, befristet auf zunächst zwei Jahre“ abzuändern. Die Stelle sollte ausdrücklich auf zwei Jahre befristet werden. Damit wollte sie Bedenken zerstreuen, dass das die Stelle des Klimafolgenmanagement sich nach 2 Jahren verfestigt und in eine unbefristete Stelle übergeht, die dann – ohne Förderung – voll durch die Stadt zu finanzieren ist.

In der ersten Abstimmung gab es dann eine Mehrheit dafür, den Beschussvorschlag dahingehend zu ändern.

In der zweiten Abstimmung ging es um den geänderten geänderte Beschlussvorschalg. Hier gab es bei 5 Ja- und 5 Neinstimmen ein Patt. In einem solchen Fall gilt ein Beschlussvorschlag als abgelehnt.

Ich habe mit Nein gestimmt. Ich halte die Erstellung eines Konzeptes für die Bewältigung der Folgen des Klimawandels zwar für sinnvoll, in der jetzigen Situation aber nicht für erforderlich.
Zum einen sollte der/die Klimafolgenmanagemer*in dieses Konzept schreiben. Ich gehe aber davon aus, dass dafür erneut Unterstützung durch ein Fachbüro in Anspruch genommen worden wäre, verbunden mit den entsprechenden Kosten. In Folge wäre ein Maßnahmenkatalog erstellt worden.
Zum anderen ist es zwar zutreffend, dass die dort aufgeführten Maßnahmen im Einzelfall gefördert werden, aber Förderung heißt eben auch, dass die Stadt selber einen Eigenanteil zu zahlen hat. Über die Vielzahl der Maßnahmen läppern sich die Kosten der für die Eigenanteile aber auch.
Zu guter letzt würde ich keinesfalls ausschließen, dass in dem Konzept ein „Umsetzungsmanagement“ gefordert wird, wie bereits im Ortsentwicklungskonzept vorgemacht. 
Aus Erfahrung würde ich weiterhin erwarten, dass dann versucht wird, die Bedenken mit dem Hinweis zu entkräften, dass die Selbstverwaltung ja über jeden einzelnen Schritt entscheiden kann.
Aus Erfahrung würde ich darüber hinaus erwarten, dass dann das Argument kommt, man wäre ja jetzt schon so weit gekommen und hätte ja schon eine Grundsatzentscheidung getroffen, da könne man das weitere Vorgehen ja gar nicht mehr ablehnen. Die Zustimmung sei ja eigentlich nur noch eine Formalie.
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir uns in den letzen 6 Monaten dieser Legislaturperiode nicht weiter in dieser Diskussion aufreiben sollten. Es wäre an der Zeit, das Thema ruhen zu lassen. Es bleibt abzuwarten, wie die Klimaschutzagentur des Kreises aufgestellt wird. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Steuerschätzung und damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt entwickeln wird. Es bleibt abzuwarten, wie die Zinsentwicklung  verläuft, denn hier werden wir in die Kreditfinanzierung gehen müssen.
Es wird abzuwarten sein, wie die steigenden Energiekosten die Stadt belasten werden. Aus meiner Sicht sollte jetzt abgewartet werden, wie die Wahl des neuen Bürgermeisters / der neuen Bürgermeisterin im Dezember verläuft und wie sich die neue Ratsversammlung im kommenden Mai zusammensetzt. Dann haben wir eine Konstellation, die die Fragen neu bewerten und entscheiden kann und das ganze dann auch für den Zeitraum einer Legislaturperiode durchhalten muss. Von daher wäre mein Antrag zur Geschäftsordnung: „Unterbrechung der Debatte, früheste Wiederaufnahme im Herbst 2023“
 

Hier der oben angekündigte Auszug aus der Vorlage der Verwaltung zum Thema: Erforderlichkeit eines Klimaanpassungsmanagements in der Stadt Plön, datiert auf den 06. Oktober 22, behandelt in der Sitzung des SteP am 27. Oktober 2022. https://www.sitzungsdienst-ploen.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=3699
Meine persönliche Anmerkungen – die ich in der Sitzung gemacht habe – sind als solche markiert und in Klammern gesetzt.

Im Detail lassen sich bereits jetzt folgende Auswirkungen des Klimawandels in Plön feststellen, deren Bewältigung durch Anpassungsmaßnahmen die Verwaltung der Stadt Plön als ihre Pflicht sieht und die mit vorhandenem Personal nicht zu bewerkstelligen ist:

–          Umgang mit dem Baumbestand:

  • Rindenschäden durch Sonnenbrand aufgrund einer höheren Zahl an Sonnenstunden und häufiger auftretenden Extremtemperaturen sowie dadurch bedingter Eintrag von Schädlingen, Pilzen und Fäulnis bis hin zum Absterben der Bäume
  • Sinkende Lebenserwartung, Trockenstress und Verlust an Vitalität sowie Einschränkungen in der Funktion als Stadtbaum bzw. -wald (Schattenspender, Sauerstoffproduzent, Luftfilter, Wasserspeicher, Lärm- und Hitzepuffer, Raumbildner, Lebens- und Erholungsraum für Einheimische wie Tourist:innen, Nahrungsquelle, Grün in der Stadt, Wohlbefinden, ortsbildprägend) durch ausbleibende Niederschläge und steigende Temperaturen
  • Daraus resultierende hohe und unkalkulierbare Kosten für Wundversorgung, Baumpflegemaßnahmen, Bewässerung und Neupflanzungen sowie Schulung des Personals für den richtigen Umgang mit den steigenden Anforderungen
  • Erhöhter Verlust an Baumbestand, Lebensraum und -qualität, negative Veränderungen des Stadtbildes, Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit sowie Einschränkung der Benutzbarkeit städtischer Grünflächen durch eine erhöhte Anzahl der Fällungen und zunehmenden Sturmschäden; hierdurch bedingte Ausgleichspflanzungen an geeigneten Standorten

(Anmerkung 2: Die Fachkraft für Umweltschutz ist qualifizierte Expertin für Baumschutz. Sie wird selber beurteilen können, welche Bäume besonders vor starker Sonneneinstrahlung geschützt werden müssen. Sie wird den Bauhof beauftragen können, die betreffenden Bäume mit einer Schutzfarbe zu streichen. Dafür benötigt sie nach meiner Auffassung keine Unterstützung durch eine*n Klimafolgenmanager*in)

–          Umgang mit Pflanzflächen/Beeten:

  • Erhöhte Anforderungen an die Bewässerung, das Personal, die Kosten und die Auswahl der Pflanzen zur Sicherung wertvollen, innerstädtischen Lebensraumes

(Anmerkung 2: Ich habe die Vermutung geäußert, dass die Fachkraft für Umweltschutz durchaus in der Lage ist, geeignete Pflanzen für die Beete auszusuchen und den Bauhof zu beauftragen, die Beete bei starker Trockenheit öfter zu bewässern. Dafür benötigt sie nach meiner Auffassung keine Unterstützung durch eine*n Klimafolgenmanager*in)

–          Umgang mit Starkregen, anhaltenden Niederschlägen und Stürmen:

  • Regelmäßige Veränderung der Wasserstände an den Seeufern mit Beeinträchtigungen für dort lebende Pflanzen und Tiere sowie Anwohner:innen

(Anmerkung 3: Ich habe die Meinung vertreten, dass Wasserschwankungen in den Seen und der Schwentine ein Phänomen ist, das ich seit 45 Jahren schon bewußt wahrnehme. Allerdings weiß ich auch, dass die Stadt Plön keinen Einfluß auf die Regulierung des Wasserstandes der Schwentine und der Seen hat. Das liegt im Entscheidungsbereich des Wasserwirtschaftsverbandes. Und wer das Glück hat, ein Seegrundstück zu bewohnen und sein Teepavillon oder seine Terrasse zu dicht an das. Seeufer gebaut hat, muss damit rechnen, dass es im Frühjahr unter Wasser steht. Das ist aber in der Verantwortung der*s Eigentümer*in und es ist nicht Sache der Stadt, hier Abhilfe zu schaffen. Dafür benötigt sie nach meiner Auffassung Klimafolgenmanagement, auch wenn sich Zeitpunkt und Höhe der hohen Wasserstände möglicherweise verändern)

  • Notwendigkeit der Entsiegelung und Zuführung von Niederschlagswasser durch Versickerung im Sinne einer „Schwammstadt“

–          Umgang mit Hitze und Trockenheit bzw. der Bedarf an Kühlung:

  • Gesundheitliche & soziale Einschränkungen
  • Erhöhter Bedarf an Schatten- und Wasserspendern sowie Abkühlungsmöglichkeiten
  • Gestiegene Notwendigkeit der Dach- und Fassadenbegrünung
  • Gesellschaftliche Pflicht zur Sicherung der Trinkwasserversorgung beizutragen

(Anmerkung 4: In einer der letzten Sitzungen des GUT wurde bereits beschlossen, einen Wärme- und Kälteplan aufzustellen. Ohne Klimafolgenmanagement. Die Notwendigkeit, aufgrund von gesetzlichen Vorgaben Trinkwasserspender aufzustellen, ist erkannt. Ich bin davon überzeugt, dass die Baufachleute das Gesetz lesen können, wissen, wie viele Wasserspender aufzustellen sind und das in Auftrag geben können, auch ohne Klimafolgenmanager*in, die ihnen sagt, was zu tun ist.)

–          Auswirkungen auf Biodiversität und die Tier- und Pflanzenwelt:

  • Veränderungen der Vegetationszeiten und somit der Fortpflanzungszeiten mit daraus resultierenden Herausforderungen für Flora und Fauna
  • Veränderungen des Lebensraumes durch nicht heimische Arten mit daraus resultierenden Herausforderungen für Flora und Fauna
  • Planerische Herausforderungen bei der Erhaltung und Schaffung innerstädtischer Grünflächen und Ausgleichspflanzungen als Beitrag zur Steigerung der Biodiversität und zur Steigerung der Lebensqualität

(Anmerkung 5: Unsere Fachkraft für Umwelt wird mit Sicherheit wissen, welche Bäume geeignet sind, die Veränderungen des Klimas am besten wegzustecken. Ich bin davon überzeugt, das Sie keine Beratung durch ein Klimafolgenmanagement benötigt)

–          Auswirkungen auf Stadtplanung und Bauen:

  • Gestiegene Notwendigkeit Plön klimaangepasst, grün, lebenswert und nachhaltig zu entwickeln

(Anmerkung 6: Ich habe mir die Bemerkung verkniffen, dass das eine „Edelbinse“ ist. Tatsächlich hatte ich am Vortag in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt gefragt, ob es möglich sei, das Neubaugebiet Düvelsbrook Süd als klimaneutrales Baugebiet zu planen. Die Antwort war: „Das wäre möglich, das bestimmt die Politik.“ Das sehe ich auch so. Auch ohne Personal für ein Klimafolgenmanagement. Man muss es nur wollen.)

 

Kita-Standort, Sanierungsgebiet und Fahrradstraßen, die Themen im SteP

Vorgestern tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP), gestern der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT). 

Die wesentlichen Punkte des SteP in Kürze, wobei Kürze ist untertrieben, wenn ich mir das Ergebnis im Nachhinein ansehe. 

TOP 7. Der Sachstandbericht über die Sprottenflotte zeigte auf, dass die Fahrräder der Sprottenflotte durchaus benutzt werden, wobei die Nutzung in Plön durchaus noch steigerungsfähig ist. In Juni diesen Jahres konnten im gesamten Verleihgebiet (Schwerpunkt Kiel) über 50.000 Ausleihen registriert werden. Einbrüche bei den Ausleihen gab es im etwas strengeren Winter 21/22 und während der Lockdown Phasen im Winter 20/21 sowie im Lockdown Anfang 2020. Die allermeisten Fahrten mit normalen Rädern liegen unter 30 Minuten und sind damit kostenfrei. Besonders beliebt sind E-Bikes, die allerdings bereits von der ersten Minute an bezahlt werden müssen. Das gilt auch für Lastenfahrräder und Lastenfahrräder mit Elektromotor.
Unter Umständen wird die Tarifstruktur in Zukunft verändert. Erste Überlegungen wurden in der Sitzung skizziert.
In diesem Jahr waren die beliebtesten Stationen in Plön:
1. Bahnhof (518 Ausleihen / 505 Rückgaben)
2. Markt (505 / 501)
3. Fegetasche (316 / 367)
Im gesamten Betriebsbereich der Sprottenflotte sind für ca. 37% der Fahrten Abhol- und Abgabestation gleich, ca. 63% der Fahrten gehen von A nach B.

Die Frage, die sich stellen wird ist, ob die Sprottenflottte auch in Zukunft weiter finanziert werden soll. Die Leihfahrräder werfen für die Stadt keine Gewinne ab, aber sie müssen als ein Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs verstanden werden. Für die Bestellung des Busverkehrs muss die Stadt der auch zahlen. Nahverkehr gehört für mich zur Daseinsvorsorge und die ist meistens defizitär.

Ich persönlich finde den Versuch mit der Sprottenflotte gut. Er ist auch als Beitrag zur Verkehrswende zu sehen. Allerdings würde ich mir wünschen, wenn die Ausleihzahlen auch in Plön noch steigen würden, damit der Betrieb auf Dauer zu rechtfertigen ist.

TOP 8. Fahrradstraße Rodomstorstraße – Gänsemarkt. Hier ging es darum, die Planungsleistung für die Einrichtung einer Fahrradstraße zu vergeben. Die Vorlage von Planungen ist erforderlich, um später die Aufträge für den Bau zu vergeben und Förderungen dafür beantragen zu können.
Die Planungsleistungen sind mit 30.000,- € veranschlagt.

Hier kam es zu einer lebhaften Diskussion. Die CDU sprach sich dafür aus, im Bereich Gänsemarkt bis Rodomstorstraße einen Verkehrsberuhigten Bereich statt einer Fahrradstraße einzurichten. Diese würde dann an den Verkehrsberuhigten Bereich der Lübecker Straße anknüpfen. Für diese Idee hätte es auch viel Zuspruch von den Anwohner*innen gegeben.
Im ersten Moment fand ich die Idee auch sehr charmant.
Außerdem bezweifelt man die Ergebnisse der Verkehrszählung.
Frau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, das die Entscheidung für eine Fahrradstraße doch schon lange gefallen sei und man nicht jede Entscheidung neu diskutieren müsse. Hier ginge es ja nur über einen erforderlichen Verfahrensschritt. Dieses Argument halte ich für schlecht. Man darf Entscheidungen immer wieder auf den Prüfstand stellen. Man darf einmal getroffene Entscheidungen auch ändern oder rückgängig machen, wenn man zu der Erkenntnis kommt, dass die Entscheidung nicht gut war oder wenn sich die Rahmenbedingungen geändert haben.
In der Diskussion begründete die CDU ihre Kehrtwende (Herr Koll (CDU) ehrlicherweise: „Wir sind hier umgefallen“) vor allem mit der Verkehrssicherheit im Bereich der Grundschule Rodomstorstraße und dem zusätzlichen Verkehr, der durch das in der Planung befindliche Gänsemarktviertel noch einmal zunehmen würde.
Der Bürgermeister führte aus, dass ein Umbau in einen Verkehrsberuhigten Bereich erfordern würde, Gehwege und Straße auf ein Niveau zu bringen. Diese Umbaumaßnahmen wären durch Ausbaubeiträge der Eigentümer*innen zu finanzieren. Auch Herr Rose (SPD) sprach sich sehr eindeutig dafür aus, die Fahrradstrasse (Im Original hatte ich hier: “den Verkehrsberuhigten Bereich” geschrieben. Das ist natürlich falsch, daher habe ich den Text hier nachträglich geändert.) über die gesamte Länge vom Gänsemarkt bis zum Abzweig Schiffsthal weiterzuführen. Außerdem betonte er, dass er nicht nachvollziehen kann, dass die Ergebnisse der Verkehrszählung aus einem Bauchgefühl heraus angezweifelt würden.
Herr Möller (SPD) thematisierte die Anbindung der Fahrradstraße an den Gänsemarkt und die Verkehrsführung und deren Verbindung mit der Bahnhofstraße im künftigen Sanierungsgebiet. Er stellt deren Sinnhaftigkeit er in Frage.
Herr Homeyer (Verwaltung) erläuterte, dass mit dem Verkehrsversuch die Zweckmäßigkeit der vorgesehenen Regelungen (Befahrung nur noch in einer Richtung oder nur noch für den Bus) erprobt werden soll. Ziel ist es auf jeden Fall, zu einer Verkehrsberuhigung in diesem Bereich zu kommen. Details werden sich ergeben, wenn die Planungen vorgestellt werden. Ich gehe davon aus, dass dabei auch Alternativen aufgezeigt werden.
Nach meiner Meinung wäre eine Fahrradstraße von der B76 über die Rodomstorstraße bis zur Abzweigung zum Schiffsthal nur noch ein Fahrradsträßchen und damit Unfug. Darüber hinaus würde der Umbau zu einem Verkehrsberuhigten Bereich mit Anliegerbeiträgen vermutlich zu erheblicher Verärgerung der Anwohner*innen führen.
Daher habe ich für das geplante Vorgehen gestimmt. Mit 5 Ja- und 4 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung wurde der Beschlussvorschlag angenommen.

Der nachfolgende Tagesordnungspunkt 8: „Planungsleistung zur Konzeption einer Fahrradstraße Eutiner Strasse“ wurde dann ohne weitere Diskussion mit 6 Ja- bei 4 Nein-Stimmen zugestimmt. 

TOP 10. Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) Stadt Plön – Gesamtmaßnahme „Bahnhofvorplatz / Lübecker Strasse“ war aus meiner Sicht der wichtigste Tagesordnungspunkt. Der Bereich des Bahnhofsviertels ist nicht mehr besonders attraktiv. Daher hatte ich mich seinerzeit dafür eingesetzt, dass die Stadt sich für die Aufnahme in das Förderprogramm bewirbt. Für diesen Vorschlag fand sich eine Mehrheit. Die Stadt wurde dann in das Programm aufgenommen, da das Land hier ebenfalls einen „städtebaulichen Misstand“ erkannt hat. Vorgestern wurde im Ausschuss die Sanierungssatzung beschlossen. Sie muss dann noch die Zustimmung in der Ratsversammlung finden. Danach wäre ein Sanierungsträger zu suchen und zu beauftragen. Diese Planungsleistung muss natürlich ausgeschrieben werden. Die letzten Maßnahmen (Fußgängerzone, Lübecker Straße) wurden von der BIG begleitet. Die Ergebnisse können sich sehen lassen. Wollen wir abwarten, was die Zukunft bringt.

TOP 11, Standortbestimmung für eine Kita. Der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus hat den Bedarf für zusätzliche Kindergartenplätze und einen neuen Standort für einen Kindergartenneubau festgestellt. Der Neubau soll Platz für 5 Gruppen bieten. Der SteP hat nun, da es sich beim Standort um eine Frage der Stadtplanung handelt, über den Standort beschliessen sollen. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, das neue Kitagebäude auf dem Gelände des alten Spielplatzes am Appelwarder zu bauen.
Der Vorsitzende des SteP, Herr Melzer (CDU) bestätigte die Notwendigkeit eines Neubaus, lehnte aber den Standort ab. Ich habe mich schon lange dafür eingesetzt, diesen Standort in der alten „Todeskurve“ für die Einrichtung einer Kita vorzusehen. Ich halte den Standort immer noch für geeignet, jetzt allerdings mit Einschränkungen. Im Rahmen der ersten Betrachtungen hat sich herausgestellt, dass das Gebäude relativ groß wird. Damit verbleibt keine wirklich ausreichende Außenfläche. Diese Fläche für den Spielplatz wird nun 200 Meter weiter geplant. Herr Melzer führte aus, dass der Weg entlang der Straße gefährlich sei und dass es auf der Freifläche kein Toilettengebäude gäbe. Sollte ein Kind auf Toilette müssen, würden immer eine Erzieherin oder ein Erzieher mitgehen müssen. Das hat seine Berechtigung.
In der letzten Sitzung des SteP hatte ich nachgefragt, ob der Platz hinter der Aula am Schiffsthal nicht doch in Frage käme. Dieser Platz wurde schon betrachtet, als es um den Neubau der Kita am Plauer Weg ging. Seinerzeit stand die Aussage im Raum, der Platz käme nicht in Frage, weil er im 50 Meter Uferschutzstreifen liegen würde. Daher wurde ein Teil des alten Apfelbaumbestands auf der Streuobstwiese abgeholzt. Auch Herr Möller (SPD) betonte, dass er den Standort seinerzeit als besser geeignet angesehen hat und sich für den Erhalt der Streuobstwiese eingesetzt hätte. Soweit ich mich erinnere stellte sich später heraus, dass der Uferschutzstreifen durchaus hätte bebaut werden können.
Daher hatte ich in der letzen Sitzung angeregt, beim Kreis anzufragen, ob eine Bebauung möglich wäre. Eine Befreiung von der Regelung ist nach meinem Kenntnisstand möglich, wenn im Uferstreifen keine besonders geschützten Arten vorkommen. Auf nachfrage bestätigte die Verwaltung, dass diese Nachfrage nicht erfolgt ist.
Es gibt mit dem Standort natürlich zwei weitere Probleme. Das Gelände gehört dem Schulverband und es ist der Pausenplatz der Förderschule. Die Frage, ob der Schulverband das Gelände an die Stadt verkaufen könnte, stand mit der Frage nach der Bebaubarkeit des Uferstreifens natürlich auch im Raum. Eine Abklärung mit dem Schulverband ist aber auch nicht erfolgt.
Diese unterbliebene Prüfung einer Alternative wurde vom Ausschuss kritisch betrachtet. Daher zeichnete sich im Verlauf der Sitzung ab, dass es an diesem Abend noch keine Zustimmung zu dem Standort geben wird. Statt dessen wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem Kreis und dem Schulverband zu prüfen, ob der Neubau der Kita am Standort Schiffsthal möglich ist. Als weitere Standorte wurde der Platz hinter dem Gebäude der ehemaligen Hauptschule und der Bolzplatz der Katholischen Kirche ins Gespräch gebracht. Das Ergebnis der Prüfung soll nach Möglichkeit in der Sitzung des SteP im Dezember vorliegen. Dann wird voraussichtlich die Entscheidung fallen.

Aus meiner Sicht ist das beschossene Vorgehen richtig. Die Verzögerung des Bauvorhabens um 2 Monate ist vertretbar. Vielmehr muss es darum gehen, den am besten geeigneten Platz zu finden. Erst wenn sich herausstellt, dass keine der anderen genannten Fläche verfügbar gemacht werden kann, werde ich dem Neubau der Kita am Appelwarder zustimmen.  

Wahre Worte sind nicht schön, schöne Worte sind nicht wahr

Unter Berücksichtigung der finanziellen Situation in Plön habe ich gesagt:
„Man muss sich Klimaschutz auch leisten können.“
Darauf entgegnete der Herr hinter mir: 
„Wir können es uns nicht leisten, nichts zu tun“.
Anm.: Die Überschrift habe ich aus der NDR Intensivstation, die ich auf der Rückfahrt von Preetz nach Plön gehört habe. Der Spruch kommt ganz offensichtlich von Laotse und ist keine Satire. Von der Veranstaltung in Preetz möchte ich jetzt berichten. 

Die Infotafel am Eingang zur Veranstaltungsrau fand ich jetzt nicht so toll. Besonders die Skizzen unten haben eine eher begrenzte Aussagekraft.

Heute Abend fand in Preetz eine Information des Kreises und des Beratungsbüros Zeit*grad zur Einrichtung einer Klimaschutzagentur (KSA) statt. Mit mir waren 8 Plöner Ratspersonen aus den Fraktionen von CDU, Bündnis 90/die Grünen und SPD), dazu die Umweltbeauftragte und der Klimaschutzmanager.
Darüber hinaus waren Vertreter*innen des Kreises, aus Preetz und Schwentinental vertreten. Da die Veranstaltung nicht als nichtöffentlich“ gekennzeichnet war und Inhalte am Donnerstag in der Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) zur Sprache kommen, stelle ich nachfolgend meine Notizen ein. Abkürzungen schreibe ich aus, nachträgliche Anmerkungen stehen als Anm. gekennzeichnet in Klammern)

Begrüßung durch den Bürgermeister der Stadt Preetz, Herr Demin.

Zeiten*Grad (Anm.: Statt des Sternchens im Original ein “Grad-Zeichen”, aber ich finde die passende Tastenkombination nicht) hat die Gründung der Klimaschutzagentur (KSA) im Kreis Rendsburg Eckernförde beratend begleitet. 

Begrenzung Temperaturanstieg auf 1,5 Grad, IPCC Bericht, Ziele nicht erreichbar. Es zählt jedes Zehntel Grad

Mögliche Folgen, u.a.:
Alle 33 Jahre eine Sturmflut wie sonst nur alle 100 Jahre.
(Anm.: Betrifft Plön jetzt nicht so, aber die Ostseeküste des Kreises schon) 

Schleswig Holstein will bis 2045 Klimaneutralität
Koalitionsziel: bis 2040
Zur Zeit: 9T CO2-Ausstoß pro Person
Ziel: 1T CO2 pro Person

Erreichbar über: 
Konsumwende
CO2 Einspeicherung
Klimaanpassung, muss immer mitgedacht werden, zB Klimaanpassungsmaßnahmen in Kindergärten und  Seniorenheimen, Wärme-/Kälteplanung
(Anmerkung: Das ist also eine Querschnittsaufgabe, das habe ich schon immer gesagt.) 

Diskussion:
Klimaschutzmanagement lokal oder regional?

Klimaschutzmanager Plön: 
Fehler im Klimaschutzkonzept, Klimaanpassung nicht berücksichtigt

Preetz:
PV auf kommunalen Dächern
Wärme-/ Kälteplanung
Erstes klimaneutrales Baugebiet

Allgemein 
Wo brauchen wir Unterstützung 
Wie sieht die Strategie aus, um Klimaschutzziele zu erreichen?

Ich: Klimaschutz muss man sich leisten können. Plön bekommt 10 Millionen Förderung für ein Nahwärmenetz, die Mehrkosten gehen zu Lasten der Stadt.
Die Kosten für die Nahwärmeversorgung in Preetz sind von 9,6 Mio mittlerweile bei über 22 Mio, die Stadt mußte eine Bürgschaft von 6 Mio übernehmen. 

Bürgermeister Demin: Nahwärnenetz Preetz von 9,6 auf 22 Mio
Preetz hat keine Bürgschaft genommen

Der Herr hinter mir:
“Wir können es uns nicht leisten, nichts zu tun”
Plattitüde. 
Erfolglose Werbung, 260 von 300 erforderlichen Genossenschaftsmitglieder (Anm.: oder 360 von 400, da habe ich nicht genau aufgepasst)
Rohre in die Erde wäre schön, aber noch kein Spatenstich.
Bürger*innen müssen geführt werden.
Überforderung, nicht alles gleichzeitig, Prioritäten setzen. Wird alles teurer, je länger es dauert.

Es handelt sich zwar nicht wirklich um Lösungsansätze sondern um Fragen die beantwortet werden müssen, um die passenden Lösungsansätze zu finden, aber es sind die richtigen Fragen.

Klimamanagementagentur Rendsburg/Eckernförde: 
1 Teamleiterin / 5 Teammitglieder
Ergänzung zum kommunalen Klimaschutzmanagent, kein Ersatz
Größeres Team, breitgefächerte Expertise
regionale Ansprechpartnerin
Unabhängig von Verwaltungsstrukturen
Breite Öffentlichkeitsarbeit
Schnittstelle Land/Gemeinde
Organisiert als gemeinnützige GmbH gGmbH

Diskussion: Konfliktfeld “Freiwillige Ausgabe” v/s Kürzung Fehlbedarfszuweisung
Zuständigkeit bei Kreis, das Beratungsbüro wird sich informieren. 

Vorteil gGmbH: man kommt als Mitglied leicht raus
alternativ Verein
GmbH wäre ok.
Kosten: einmalige Einlage (RD/E: Kreis 25.000, Kommunen 1000, Jährlich zwischen 1,5 bis 2.5 € pro Einwohner*in)

Zeitraum bis zur Einrichtung:
Pilot RD/E 4 Jahre
Kreis Plön im Idealfall unter einem Jahr
– Machbarkeitsstudie liegt vor
– Kosten sind bekannt
Politische Entscheidungen müssen jetzt getroffen werden.

(Diskussionsbeitrag:) Klimaschutz ist Stabsaufgabe, der KSM den Rücken freihalten

Ortsentwicklungskonzept ohne „Autofreie Innenstadt“.

In der Ratsversammlung am Mittwoch wurde das Ortsentwicklungskonzept beschlossen. Es beinhaltet ca. 20 Schlüsselprojekte. Diese Schlüsselprojekte sind ganz bewußt weit gefasst, um sich bei der Umsetzung der Maßnahmen alle Wege offen zu halten.
Die Erstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes ist wichtig, weil für die Schüsselprojekte, die dort aufgeführt sind, auch Fördermittel beantragt werden können.

Das Konzept wurde mit großer Mehrheit bei zwei Gegenstimmen beschlossen.

Dem Beschluss ging eine lebhafte Diskussion voraus. Dazu vielleicht ein kleiner Einstieg in die Erstellung des Ortsentwicklungskonzeptes.
Das Planungsbüro wurde durch eine Lenkungsgruppe begleitet. Die Lenkungsgruppe setze sich im wesentlichen aus Mitgliedern der Fraktionen und Verwaltung zusammen. Die Zwischenergebnisse wurden im Laufe der Erstellung des Konzeptes im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP) vorgestellt. Darüber hinaus wurden die Bürger*innen im Rahmen einer Befragung (Online und auch „auf Papier“) sowie in einem öffentlichen Workshop beteiligt.
Der Entwurf wurde Mitte Juli verschickt.
Vom Grundsatz her liegt die Federführung für die Arbeit beim Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt. Einzelne Aspekte fallen aber auch in die Zuständigkeit anderer Ausschüsse. Parkplatzfragen gehören in den Hauptausschuss, ebenso alle Fragen im Zusammenhang mit der Wirtschaft sowie finanzielle Fragen und vor allen Dingen Personalfragen.
Hier wurde der Hauptausschuss jedoch nicht eingebunden.

Ich habe daher das Thema aus zwei Gründen auf die Tagesordnung des Hauptausschusses vom 29. August 2022 gesetzt:

1. Ein Umsetzungsmanagement birgt die Gefahr, dass hier eine weitere Stelle geschaffen werden soll, die sich mit dem Umsetzungsmanagement befasst. Ich bin jedoch der Auffassung, das dies zu den Querschnittsaufgaben der Kernverwaltung gehört, ebenso wie das Klimaanpassungsmanagement.
(Anmerkung: Diese Stelle, die vom Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) beschlossen wurde, wurde auf meine Veranlassung hin im Hauptausschuss aus dem Stellenplan gestrichen.)

Ratsherr Weber, (Vorsitzender des GUT, Bündnis 90 / Die Grünen) hat im Hauptausschuss dann aber beantragt, das Thema von der Tagesordnung zu nehmen. Dafür fand er eine Mehrheit, insbesondere auch, weil die Begründung meines Antrags nicht ins Ratsinformationssystem eingestellt wurde und der Kollege Schröder (Die Linke) sich nicht ausreichend informiert sah. Allerdings hatte ich alle Mitglieder des Hauptausschusses am 22. August meine Anträge per EMail übermittelt.
Auch der Verweis der Verwaltung, dass keine Vorlage erstellt wurde, sondern man das mündlich machen wollte, kann als Verweigerungshaltung interpretiert werden.

2. Das Thema „Autofreie Innenstadt“ ist insbesondere im Hinblick auf die Betriebe in der Fußgängerzone von hoher Bedeutung. Ich persönlich vertrete die Auffassung, dass eine Stadt im ländlichen Raum eine Versorgungsfunktion auch für das Umland hat. Da der Öffentliche Personennahverkehr nicht ausreicht, um unsere Kreisstadt verläßlich zu jeder Tageszeit und in akzeptabler Taklung zu erreichen, ist die Bereitstellung von Parkplätzen (auch gegen Gebühr, was ja die Einnahmesituation der Stadt verbessert) für Bewohner*innen des Umlandes wie auch für Tourist*innen erforderlich.
Ratsherr Wegener (CDU) ergänzte noch, dass in einer älter werdenden Bevölkerung (ungefähr die Hätte der Einwohner*innen in Plön sind älter als 50) die Mobilität der Senior*innen sichergestellt werden muß, um ihnen auch eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Das schließt meiner Meinung nach den Einkaufsbummel durch die Innenstadt mit ein.
Das weitere Problem ist, dass der Ruhende Verkehr auch in den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters oder eines/einer zukünftigen Bürgermeister*in fällt. Damit bestände zumindest theoretisch die Möglichkeit, dass die „Autofreie Innenstadt“ im Alleingang durchgesetzt wird.
Zumindest ich will mir nicht noch einmal sagen lassen lassen: „Guck mal ins Konzept, was dort steht und ins Protokoll, was Ihr beschlossen habt.“

Am 07. September habe ich mich mir der Problematik bereits in meinem Blog auseinander gesetzt. http://www.ingo-buth.de/2022/09/07/keine-parkplaetze-aber-zusaetzliches-personal-das-ortsentwicklungskonzept-in-der-diskussion/

Dankenswerter Weise hat der Kollege Meltzer (Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung) das Thema in der Sitzung am 14. September 2022 noch einmal auf die Tagesordnung genommen.
Dazu muss man folgendes bedenken: Foren, Arbeits- oder Lenkungsgruppen arbeiten den Ausschüssen nur zu.
Entscheidungen werden in den Ausschüssen getroffen.
Von daher war es völlig richtig, den Tagesordnungspunkt nochmals im federführenden Ausschuss zu beraten. Hierbei wurden die oben genannten Argumente aufgeführt. Als Gegenargumente wurden von Frau Meyer (Bündnis 90/die Grünen, Mitglied der Lenkungsgruppe) vorgebracht, dass die Lenkungsgruppe gut gearbeitet hätte und sich für die Aufnahme des Begriffe entschieden hat. Niemand wolle die Innenstadt sofort autofrei machen, aber der Begriff sollte im Konzept stehen bleiben, damit man Fördermittel beantragen könne, um zur gegebenen Zeit Vorbereitungen treffen zu können.
Dem wurde entgegen gehalten, dass man das Konzept im Rahmen der Auswertung und Überprüfung in 5 bis 6 Jahren fortschreiben kann, wenn die die entsprechenden Voraussetzungen im Rahmen der Verkehrswende geschaffen wurde.
Der SteP hat dann entschieden, das Konzept ohne den Begriff „Autofrei“ zu genehmigen.

Erwartungsgemäß wurde das Thema von Frau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) dann in der Ratsversammlung am 21. September noch einmal thematisiert. Das ist für mich völlig in Ordnung. Die Ratsversammlung kann als oberstes Entscheidungsgremium Beschlüsse der Fachausschüsse abändern oder ablehnen. Sie beantragte, die ursprüngliche Fassung des Ortsentwicklungskonzeptes mit dem Begriff der „Autofreien Innenstadt“ zu beschließen.
Dem stand der Beschluss des SteP gegenüber, in dem  Konzept den Begriff der „Autofreie Innenstadt“ zu streichen. Dieser Beschluss lag der Ratsversammlung formal vor, auch wenn im Ratsinformationssystem noch die alte Version des Konzeptes eingestellt war.
Um in einem fairen Verfahren zu einem Ergebnis zu kommen, wurde erst über den Antrag von Ratsfrau Meyer abgestimmt, den Begriff „Autofreiheit“ wieder in das Ortsentwicklungskonzept aufzunehmen.
Dieser Antrag wurde mit knapper Mehrheit abgelehnt.
Dann wurde über das Ortsentwicklungskonzept – ohne den Begriff der „Autofreien Innenstadt“, so wie vom SteP zwei Tage vorher beschlossen – abgestimmt.
Der Beschlussvorschlag wurde dann bei nur 2 Gegenstimmen angenommen.

Ob es zur Einstellung einer*e Umsetzungsmanager*in kommen wird, ist später zu entscheiden, etwa wenn der Hauptausschuss im Rahmen der Beratungen des Haushalts für 2023 über den Stellenplan zu entscheiden hat. Daher habe ich das Thema nicht weiter angesprochen.

Ich persönlich halte es für unsinnig, für jede Aufgabe ein „Management“ einzusetzen. Das erweitert den Personalumfang über das erforderliche Maß hinaus, da der/die Manager*in dann lediglich im Rahmen ihres Tätigkeitsbereiches eingesetzt werden kann. Ich sehe die zusätzlichen Aufgaben wohl. Aus meiner Sicht sind Umsetzungsmanagement oder Klimaanpassungsmanagement Aufgaben, die in der Planung bei allen Maßnahmen querschnittlicht durch die Kernverwaltung zu betrachten sind. Wenn also neue Aufgaben dazu kommen, ist der Bereich Planung ggf. personell zu verstärken. 

Städtebauförderung und Seewiesen

Wer in die Kommunalpolitik geht, braucht einen langen Atem. Mit den Beschlüssen zur Städtebauförderung und zu Auflösung des Planungsverbandes Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf habe ich eines meiner Anliegen ein wichtiges Stück weiter und ein anderes zum Abschluss gebracht. 

Mein erstes Anliegen ist die Städtebauförderung im Rahmen des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASO). Die Ratsversammlung hat den Endbericht der „Vorbereitenden Untersuchungen“ und des „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ „Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße“ beschlossen. In dem Zusammenhang wurde die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Satzungsentwurfes für das Sanierungsgebietes „Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße“ beauftragt. Damit sind die nächsten Verfahrensschritte vorgezeichnet.

Ich freue mich vor allem, weil es mir vor 8 Jahren gelungen ist, die Aufnahme in die Städtebauförderungsprogramm anzustoßen.
http://www.ingo-buth.de/2016/04/30/chance-fuer-staedtebaufoerderung-gewahrt/
Der Ausgangspunkt war für mich die vorhergehende Umgestaltung der Lübecker Straße, bei der ebenfalls Mittel aus dem Städtebauförderungsprogramm verwendet wurden. Auch bei dem Projekt hatte ich einen kleinen Anteil daran, den Stein in’s Rollen zu bringen. Immer wenn ich mit meinem Rad durch die Lübecker Straße fahre freue ich mich, dass die Kolleg*innen und die Verwaltung sich des Themas angenommen haben. 

Zum anderen ging es um den Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf, allgemein besser bekannt als Planungsverband Seewiesen. Ich habe mich seit Jahren gegen das Projekt engagiert. Es war der Grund, der mich in die Politik gebracht hat.
Die Ratsversammlung hat gestern beschlossen, den Planungsverband aufzulösen. Rathjensdorf wird voraussichtlich Mitte Oktober über das Thema abstimmen.
Ich hab mal in meinem Blog nachgesehen. Den ältesete Beitrag mit Bezug auf den Planungsverband hab ich in meinem Beitrag vom 02. Februar 2008 gefunden.
http://www.ingo-buth.de/2008/02/20/ratsherr-dietz-zuruckgetreten-verkauft-wird-trotzdem/
Ich bin mir aber sicher, dass ich mich bereits vorher mit dem Thema befasst habe. 

Verfahren zur Auflösung des Planungsverbands Seewiesen läuft

Der Planunsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf – besser bekannt unter seinem vorherigen Namen „Seewiesen“ – hat den Aufstellungsbeschluss zum B-Plan aus dem April 2013 in seiner Sitzung am 29. Juni 2022 aufgehoben. Damit ist der die Voraussetzung für seine Fortführung entfallen.
Der Planungsverband kann sich aber nicht selber auflösen. Dafür müssen die Stadt Plön und die Gemeinde Rathjensdorf den öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 18. Juli 2006 aufheben. Zudem muß die Gebietsänderung rückgängig gemacht werden. Seinerzeit hatte die Gemeinde Rathjensdorf Flächen an die Stadt Plön übertragen, um auf den Seewiesen ein Neubaugebiet realisiert zu können.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung stimmte der Vorlage zur Abwicklung des Verbandes einstimmig zu.
Da nicht nur Aspekte der Stadtentwicklung, sondern auch Vertragsfragen betroffen sind, wird der Vorgang am Montag auch in der Sitzung des Hauptausschusses auf der Tagesordnung stehen.
Die endgültige Entscheidung für Plön fällt am Mittwoch in der Ratsversammlung. 
Auch Rathjensdorf muss eine entsprechende Entscheidung herbeiführen, sofern das noch nicht erfolgt ist. 

Der SteP legt sich beim Standort für das Obdachlosenheim fest.

Bereits in der Einwohner*innensprechstunde wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung  (SteP) die Frage des Standortes für den Neubau des Obdachlosenheimes aufgeworfen. Der Ausschuss sollte über den Standort eines Neubaus „Am Rodomstor“ beschließen, nachdem der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) bereits die Notwendigkeit festgestellt hatte. Der Hauptausschuss (HA) hat – vorbehaltlich der Entscheidung des SteP – bereits die erforderlichen Mittel für den im Haushalt 2022 bereit gestellt.
Vorweg: Die Unterbringung von Obdachlosen ist eine Pflichtaufgabe, die von den Kommunen zu leisten ist. Das ist in der Beratung vielleicht nicht deutlich genug gemacht worden.

Ein Anwohner und eine Anwohnerin stellte die Eignung des Platzes in Frage. So wurde vorgerechnet, dass der Erwerb des Grundstückes mit 450.000,- € relativ teuer sei und der Neubau mit 1200 qm Wohnfläche bei einem Preis für 4000,- € pro qm bei 5 Mio liegen dürfte.
Es bestehen zudem Bedenken, dass das Verhalten der Obdachlosen zu einem ständigen Ärgernis werden könnte und den Betrieb des Kindergartens, der Stadtbücherei und des sozialen Dienstleistungszentrums beeinträchtigen könnte. Es wurde auch auf die häufigen Einsätze von Polizei und Feuerwehr am jetzigen Standort hingewiesen. 
Es wurde der Vorschlag gemacht, die Obdachlosen als Zwischenlösung in Containern unterzubringen und das Gebäude in der Gartenstraße durch den Neubau eines Obdachlosenheimes zu ersetzen. Darüber hinaus wurde auch der Vorschlag gemacht, das neue Obdachlosenheim im Bereich des Seehofes anzusiedeln.

Herr Wegener (CDU) verwies später in der Diskussion auf einen früheren Beschluss des Ausschusses, den Standort Gartenstraße weiter zu untersuchen und einen Bebauungsplan aufzustellen. Herr Rose (SPD) ergänzte, dass der genannte Beschluss aber auch vorsieht, andere Standorte zu betrachten.
In der Diskussion wurde dann im Bezug auf den Standort Seehof ausgeführt, dass es nicht zulässig ist, Obdachlose an den Rand der Stadt und der Gesellschaft zu drängen, um ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Frau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) ergänzte, dass der Flächennutzungsplan an der Stelle ausdrücklich nur eine touristische Nutzung zuließe. Die sei auch in Abstimmungsgesprächen von der Landesplanung und dem Kreis klargestellt worden.

Ich habe ausgeführt, dass sich nach dem von Herrn Wegener erwähnten Beschluss die Möglichkeit aufgetan hat, im Bereich Gartenstraße mehrere Grundstücke zusammenzufassen. Dort könnte Mietwohnungsbau betrieben werden, einschließlich des Baus von Sozialwohnungen. Schließlich sei allen Mitgliedern des Ausschusses bekannt, dass in den kommenden Jahren viele Wohnungen aus der Sozialbindung fallen werden. Ich habe betont, dass im Bereich Bahnhofstraße und Gänsemarktviertel zahlreiche Eigentumswohnungen entstehen werden. Es sei aber auch erforderlich, bezahlbare Mietwohnungen bereit zu stellen, um die Menschen versorgen zu können, die sich keine Eigentumswohnung leisten können. In der Gartenstraße bietet sich jetzt die Chance, 40 bis 60 Wohnungen zu bauen.
Bezüglich der erwähnten Baukosten erwähnte Herr Homeyer, der in Vertretung des Bürgermeisters für die Verwaltung das Wort ergriff, dass er die Zahlen so erst einmal nicht bestätigen könne und es sich um reine Vermutungen handelt. Zudem würden voraussichtlich Zuschüsse in Anspruch genommen werden können.
Frau Meyer griff bereits in der Einwohner*innenfragestunde den von mir erwähnten Begriff „Housing First“ auf und erläuterte, dass dieses Programm Zuschüsse für den Bau und eine Betreuung durch Sozialarbeit vorsieht.

Der Vorschlag der Verwaltung für den Standort „Am Rodomstor“ wurde mit 7 Ja- bei 3 Gegenstimmen angenommen.

Ich kann die Bedenken der Anwohner*innen durchaus verstehen. Auf der anderen Seite sehe ich aber auch die Notwendigkeit, Miet- und Sozialwohnungsbau zu ermöglichen. Daraus ergibt sich eine Abwägungsfrage. Mich hat die Standortdiskussion heute, anders als den Kollegen Wegener, nicht überrascht. Der Standort ist in der Vergangenheit schon in mehreren Sitzungen beraten worden und von daher waren mir auch die Argumente für und wider im wesentlichen bekannt. Das Für und Wider habe ich für mich schon länger abgewogen und es wurde nichts vorgebracht, was mich in meiner Meinung umgestimmt hat. Daher habe ich für den Standort gestimmt. 

Keine Parkplätze, aber zusätzliches Personal? Das Ortsentwicklungskonzept in der Diskussion

In der kommenden Ratsversammlung am 21. September soll das Ortsentwicklungskonzept (OEK) von der Ratsversammlung beschlossen werden.

Inhaltlich gibt es zwei Punkte, die ich für völlig falsch halte.
Erstens: Es sieht als mögliche Option eine autofreie Innenstadt oder zumindest eine Reduzierung der Parkplätze in der Innenstadt vor.
Zweitens: Es empfiehlt die Schaffung einer weiteren Stelle (70-100%) in der Verwaltung, die sich um die Umsetzung des OEK kümmern soll.

Zudem habe ich den Eindruck, dass das Planungsbüro das Konzept in großen Teilen kopiert hat, ohne es ausreichend zu überarbeiten. Wie sonst kann es sein, dass dort vom Dorfleben oder der Anbindung an die A 23 – das ist die Westküstenautobahn – geschrieben steht.
Gleichzeitig stellt sich damit die Frage, ob das Konzept von der Verwaltung wirklich sorgfältig genug geprüft wurde und warum die Fehler den Kolleg*innen in der Sitzung des SteP, in der es beschlossen wurde, nicht aufgefallen sind. Wen es interessiert, am Ende des Beitrages bringe ich weitere Beispiele.

Zum Thema Parkplätze
Eine Reduzierung von Parkplätzen in der Innenstadt lehne ich zum jetzigen Zeitpunkt kategorisch ab. In dem Punkt bin ich mit meiner Fraktion nicht einer Meinung.
Ich bin vielmehr der Ansicht, und damit stehe ich nicht alleine, dass unsere Innenstadt mit ihrer Fußgängerzone relativ gut funktioniert, zumindest im Vergleich zu anderen Kommunen in der Umgebung. Das liegt aus meiner Sicht daran, dass sie zum Einen nicht zu groß und zum Anderen auch für Menschen aus dem Umland gut erreichbar ist. Plön ist für das Umland ein zentraler Ort (Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums). Die Stadt hat auch eine Versorgungsfunktion für die Bewohner*innen im Umland, einschließlich Dienstleistungen und medizinischer Betreuung. Solange die Verkehrswende nicht wesentlich weiter vorangekommen ist, sind die Menschen aus den umliegenden Gemeinden auf die Nutzung des Autos angewiesen und damit auch auf Parkplätze. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass noch mehr Kaufkraft nach Schwentinental oder ins Internet abwandert.
Ganz ähnlich sieht es für den Fremdenverkehr aus. Besonders für Tagesgäste hat die Nutzung des Autos eine relativ hohe Bedeutung.
Parkplätze haben für Plön eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung, und eben nicht nur im Bezug auf die Parkgebühren.

Zum Thema Personal
Seit Jahren setze ich mich dafür ein, dass der Personalkörper der Verwaltung so klein wie möglich, aber so groß wie nötig ist. Dabei betrachte ich auch die Aufgaben. Die Kernverwaltung ist unverzichtbar. Sie ist so auszustatten, dass sie die Pflichtaufgaben erfüllen kann. Daher habe ich mich beim Stellenplan 2022 auch dafür ausgesprochen, hier den Personalkörper anzupassen und zusätzliche Stellen zu schaffen.
Andere Aufgaben sind eher freiwillig. Hier ist aus meiner Sicht ein strenger Maßstab anzulegen, weil Plön ist eine Fehlbedarfsgemeinde mit 11.2 Mio Euro Schulden ist. Daher habe ich mich bereits dafür eingesetzt, die Stelle des Klimafolgenmanagements aus dem Stellenplan 2022 zu streichen. Hierfür fand ich eine Mehrheit, wenn auch nicht die Zustimmung meiner Fraktion.
Für die Einrichtung der Stelle eines „Kümmerers“, und so steht es im Konzept, sehe ich weder eine Notwendigkeit noch eine Verpflichtung. Das ist für mich, genau wie die Koordinierung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, eine Querschnittsaufgabe und von allen Angehörigen der Verwaltung bei ihren Überlegungen und Entscheidungen mit zu berücksichtigen.

Beide Punkte, eine mögliche Personalaufstockung und eine mögliche Reduzierung der Parkplätze fallen eindeutig in den Zuständigkeitsbereich des Hauptausschusses. Daher habe ich das Thema „Ortsentwicklungskonzept, Beratung und Beschluss über Aspekte, die in den Zuständigkeitsbereich des Hauptausschusses fallen“ als Tagesordnungspunkt 9 auf die Tagesordnung der Sitzung des letzten Hauptausschusses am 29. August gesetzt.

Dazu habe ich in meiner Email vom 16. August 22:59 eine „… zwischen Kämmerei und Wirtschaftsförderung abgestimmte Stellungnahme unter Berücksichtigung einer im Konzept bereits angedeuteten Stellenmehrung.“ von der Verwaltung erbeten. Diese Stellungnahme lag mir bis zum Sitzungstermin am 29. August 2022 nicht vor, sie war auch nicht im Ratsinformationssystem eingestellt.
Weiterhin habe ich am 22. August um 22:40 zwei Anträge zu dem Tagesordnungspunkt an die Verwaltung und meine Kolleg*innen übermittelt. Diese Anträge wurden ebenfalls nicht im Ratsinformationssystem eingestellt.

Von daher habe ich Verständnis für die Kolleg*innen, dass sie sich nicht ausreichend informiert fühlten und mehrheitlich dem Antrag von Herrn Gerd Weber (Bündnis 90/Die Grünen) folgten, der die Absetzung des Tagesordnungspunktes beantragt hatte. Damit haben sie die Diskussion aber nur auf die nächste Ratsversammlung verschoben.

Das ist sehr bedauerlich. Da ist es fast nur ein Nebenaspekt, dass wir in der Ratsversammlung voraussichtlich ein Konzept zur Genehmigung vorgelegt bekommen, das zahlreiche inhaltliche Fehler hat.
Vielleicht ein wenig zur Vorgeschichte:
Am 13. Juli 09:51 wurde der Entwurf zum Endbericht des Ortsentwicklungskonzeptes an die Lenkungsgruppe geschickt. Damit verbunden war die Bitte um Rückmeldungen bis zum 07. August 2022.
Ich bin nicht Mitglied der Lenkungsgruppe.
Die Mail der Verwaltung wurde am 13. Juli um 10:12 – allerdings ohne den Anhang – von meinem Fraktionsvorsitzenden an mich weitergeleitet. Zu dem Zeitpunkt waren Ferien und ich befand mich auf einer Ruderwanderfahrt und im Anschluß habe ich bis zum 28. Juli eine Jugendgruppe nach England begleitet.
Drei Wochen in den Sommerferien halte ich für eine vernünftige Mitprüfung als zu knapp bemessen.
Am 08. August 13:19 bat ich die Verwaltung per Mail um Terminverlängerung.
Am 09. August um 15:00 wurde mit eine Terminverlängerung bis zum 12. August eingeräumt.
Am 11. August um 22:04 habe ich dann meine Mitprüfbemerkugnen an die Verwaltung geschickt.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist mir nicht klar, ob zumindest die von mir als Fehler erkannten Punkte im Entwurf berichtigt wurden. Die Aussage im Hauptausschuss lautete „Nein“.  Ein Kollege meinte, man könne dem Entwurf ja eine Korrekturliste beilegen und die dann mit beschließen. Ich denke, ein qualifiziertes Planungsbüro sollte in der Lage sein, 26 Prüfbemerkungen im Zeitraum vom 11. August bis zum 21. September auf die Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Korrekturen einzuarbeiten.

Beispielhaft möchte ich einige meiner Prüfbemerkungen aufführen:

Seite 9, letzter Absatz: „… Die Auftragsvergabe erfolgte im Dezember 2022, der Projektzeitraum wurde von Dezember bis September 2022 angesetzt. “
Anmerkung: Die Auftragsvergabe muss vor dem Dezember 2022 erfolgt sein.
Auch der Projektzeitraum ist nicht schlüssig.
Vorschlag: Prüfung und Korrektur.

Seite 23, erster Absatz:
Anmerkung
: Es werden die Autobahnanschlüsse an die A 21 und A 23 genannt,
Ein wesentlicher Anschluß ist aber auch der Anschluss an die A1, der in gut 20 Minuten erreicht werden kann.
Ggf. wäre hier auch noch der Anschluss an die A 210 (Kiel-Rendsburg zu erwähnen), die den Anschluß an die A7 in Richtung Norden sicherstellt.
Warum der Anschluß an die A 23 (Heide Hamburg) in diesem Absatz genannt wird, erschließt sich mir nicht.
Vorschlag: Prüfung und ggf. Korrektur

Seite 26, erster Absatz: „… gibt es diverse Nahversorgungs- und Einkaufsmöglichkeiten sowie ein Gewerbegebiet an der B76 in Richtung Kiel.“
Anmerkung: Es müßte sich um das Gewerbegebiet an der B 430 in Richtung Lütjenburg handeln.
Vorschlag: Prüfung und ggf. Korrektur.

 

Seite 27, Zweiter Absatz: „… Durch Umnutzung von bestehenden öffentlichen (und privaten) Flächen und Bestandsgebäuden sollte mittelfristig Wohnraum gewonnen werden.“
Anmerkung
: Die Aussage ist wenig konkret. Es muss nicht mittelfristig Wohnraum geschaffen werden, sondern kurzfristig. Zudem fehlt mir hier das Wort „Innenraumverdichtung“ und ggf. der Hinweis darauf, dass auch eine aktive Planung der Innenraumverdichtung zumindest als Option zu betrachten ist. Beispielsweise sind die Überlegungen der Zusammenfassung von Grundstücken im Bereich Gartenstraße zu nennen, bei deren Umsetzung 40 – 60 Wohneinheiten entstehen können.
Vorschlag: Überarbeitung. 

Seite 28, erste Spalte, soziale und behördliche Einrichtungen/Treffpunkte:
Anmerkung: Wenn ich das richtig sehe, dann ist das Soziale Dienstleistungszentrum und das Mehrgenerationenhaus ein und dasselbe.
Vorschlag: Prüfung und ggf. Korrektur

Seite 28, zweite Spalte, Kinderbetreuung/Schulen:
Anmerkung: Es werden 3 Grundschulen aufgeführt. Als Grundschulen sind mir lediglich die Breitenau- und die Rodomstorschule bekannt.
Vorschlag: Prüfung und ggf. Korrektur 

Seite 32, erster Absatz: „Es gibt eine Vielzahl privater Unterkünfte, wenige Hotels und 2 Campingplätze, …“
Anmerkung: Mit ist nur ein Campingplatz auf dem Plöner Stadtgebiet bekannt, Spitzenort. Der Campingplatz Ruhleben liegt m.E. auf dem Gebiet der Gemeinde Bösdorf.
Ergänzend halte ich es für erwähnenswert, den Wohnmobilstellplatz zu erwähnen, da er einen eigenen Standort hat, auch wenn er vom Inhaber des Campingplatzes Spitzenort betrieben wird. Die Jugendherberge als zweitgrößter Übernachtungsbetrieb verdient ebenfalls eine Erwähnung.
Vorschlag: Überarbeitung.

Seite 60, Ausgewählte Meinungen: „Ein Lärmschutz entlang der Bundesstraße“
Anmerkung: Dies ist eine ausgewählte Meinung eines Mitgliedes der Lenkungsgruppe.
10 Stimmen sprachen sich beim Beteiligungstermin eindeutig gegen Lärmschutzwände aus. Das sollte eher als Meinungsbild im Ortsentwicklungskonzept berücksichtigt werden. Bedeutsam wären Lärmschutzmaßnahmen entlang aller Bundesstraßen, die durch die Stadt führen.
Vorschlag: Überarbeitung.

So sah das Stimmungsbild bei der Bürgerbeteiligung aus.

 

 

Gestern: Haushaltsberatungen im SteP

Gestern tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP). Der Schwerpunkt lag auf der Beratung des Haushaltsentwurfs.
Heute wird er Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten und Tourismus (GUT) über seinen Teilhaushalt beraten.
Am Montag tagt dann der Hauptausschuss, um über den Gesamthaushalt und damit auch über seinen Anteil zu beraten. Die Ausschüsse legen dann ihre Haushaltsentwürfe der Ratsversammlung zur Beratung und zum Beschluß vor. Der Hauptausschuss – zuständig für die Finanzen – wird der Ratsversammlung den Gesamthaushalt mit einer Beschussempfehlung vorlegen.
Die Ratsversammlung soll am 17. August über den Haushalt beraten und beschließen. Wirksam wird der Haushalt aber erst, wenn die Kommunalaufsicht ihn genehmigt hat. Erst dann kann Geld in Maßnahen fließen, für die es keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung gibt. 

Die Haushaltsberatung gestern verlief relativ ruhig. Richtige Knackpunkte gab es nicht, auch wenn einige Punkte zur Sprache kamen. Dabei ging es um die Planung einer KiTa am Appelwarder, die Renovierung der 5-Seen Allee und die Bieberhöhe.

Kita-Neubau
Es ist völlig unstrittig, dass vorhandene Kindergartenplätze gesichert und weitere geschaffen werden müssen. Lediglich die Standortfrage ist kontrovers. Die Verwaltung, und augenscheinlich der größte Teil der Selbstverwaltung, sieht als nächsten Standort den ehemaligen Spielplatz im Appelwarder (Im Bereich der früher so genannten Todeskurve). Das Grundstück gehört der Stadt. Für die Errichtung eines Kindergartens an der Stelle ist ein Bebauungsplan erforderlich, der auch im Haushaltsentwurf benannt wurde. Zur Vorbereitung des Bebauungsplanes wurden bereits Vorarbeiten geleistet. Es fanden auch schon Abstimmungsgespräche mit dem Kreis statt. Daher ist der Standort auch ausdrücklich im Haushaltsentwurf genannt. Der Ausschussvorsitzende Meltzer (CDU) hält den Platz allerdings für ungeeignet. Er verwies darauf, dass der GUT den Bedarf feststellen kann, dass aber der SteP aber über den Standort entscheidet. Dabei stellte er fest, dass der Standort der KiTa am Plauer Weg seinerzeit aufgrund der Entscheidung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten festgelegt wurde, und zwar in Verbindung mit einer fehlerhaften Information durch die Verwaltung. Der damalige Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt wäre für die Auswahl des Standortes zuständig gewesen und hätte den Platz auf der Rasenfläche gegenüber der alten Hauptschule (jetzt Gemeinschaftsschule) bevorzugt, um ein teilweises Abholzen der ökologisch wertvollen Streuobstwiese zu vermeiden. Aufgrund knappen Zeit war eine Umplanung nicht mehr möglich. Dem Ausschussvorsitzenden wies darauf hin, dass der SteP sich noch nicht für einen Standort ausgesprochen hat und vertrat die Ansicht, dass die Nennung des Appelwarders im Haushaltsentwurf eine Vorfestlegung beinhaltet und er den Standort gegenüber der alten Hauptschule für besser hält. Diese Fläche gehört allerdings dem Schulverband und auch hier wäre ein Bebauungsplan erforderlich. (Ich persönlich vermute, dass es für das Gebiet einen Bebauungsplan gibt und er lediglich geändert werden müßte.)
Damit hat er nicht ganz unrecht, aber ich wies darauf hin, dass der Ausschuss und sein Vorgängerausschuss sich bereits mehrfach für die Fläche am Appelwarder ausgesprochen hätte und dass in einer der nächsten Sitzungen des SteP ein entsprechender Beschluss beraten und beschlossen werden sollte, um Klarheit zu schaffen.
Die Mehrheit der Ausschußmitglieder stimmte für die bestehende Passage im Haushaltsentwurf. Meine Meinung dazu: Die KiTa Plätze am Appelwarder werden nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken, weil lediglich zwei bereits bestehende KiTa’s dorthin umgesiedelt sollen.
Daher sollte man darüber nachdenken, mit dem Schulverband in Verhandlungen zu treten, um auch auf dem Gelände gegenüber der ehemaligen Hauptschule ein weiteres KiTa-Gebäude zu errichten.

Auch der B-Plan 65-Düvelsbrook-2 sorgte zum wiederholten Male für Diskussionsstoff. Der Kollege Möller (SPD) betonte, dass der Bebauungsplan Düvelsbrook-2 nicht ausdrücklich im Haushaltsentwurf genannt wurde. Er setzt sich seit einiger Zeit sehr nachdrücklich dafür ein, diesen vor vier Jahren beschlossenen Bebauungsplan endlich fertig zu stellen. Bisher gab es lediglich ein Gutachten, dass aber u.a. vom NABU für unzureichend gehalten wurde. Die Verwaltung und die Selbstverwaltung haben sich dieser Einschätzung angeschlossen. Seither ist nichts passiert. Die Stadt hat die Planung für das Gebiet Düvelsbrook-2 nicht aktiv vorangetrieben. Der Ausschuss hat es in seiner Prioritätenliste sehr niedrig eingeordnet.
Der Kollege Möller betonte, dass hier etwas geschehen müßte. Der Ausschuss sieht vor, die Prioritätenliste in einer der nächsten Sitzungen erneut zu erörtern und zu aktualisieren.
Meine Meinung dazu: Offenbar besteht von Seiten des Investors und des Grundstückseigentümers kein Handlungsdruck. Bislang ist – bis auf Herr Möller – niemand auf die Stadt zugekommen, um hier den Verfahrensgang zu beschleunigen. Mein Eindruck ist ohnehin, dass im benachbarten Neubaugebiet Düvelbrook-1 der Umweltschutz von einigen nicht so ganz ernst genommen wird. Der Bebauungsplan Düvelsbrook-1 beinhaltet ganz klare Regeln, mit denen Ausgleichsflächen innerhalb des Baugebietes geschaffen werden sollten. Diese Ausgleichsflächen sind nach meiner Beobachtung nie geschaffen oder bereits wieder beseitigt worden. Daher sehe ich das Baugebiet Düvelsbrook-2 durchaus kritisch. Hier gilt es, den Bebauungsplan so aufzustellen, dass erstens kein Nutzungsdruck auf das Seeufer entstehen kann und zweitens Ausgleichsmaßnahmen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern deren Umsetzung auch kontrolliert und umgesetzt wird.
Ich würde die Bearbeitung des Bebauungsplanes Düvelsbrook-2 daher auch in der Prioritätenliste nicht höher einstufen.

Die 5-Seen Allee verbindet den Ortsteil Stadtheide mit Bösdorf. Ihre Straßendecke befindet sich in einem schlechten Zustand. Seit einigen Jahren bringt die Verwaltung immer wieder die Instandsetzung der Straße in die Haushaltsentwürfe ein. Seit einigen Jahren streicht der Ausschuss den Haushaltsansatz. So auch in diesem Jahr für den Haushalt des Jahres 2022.
Der Ansatz lag bei etwas 240.000,- €, wobei der Kreis 40.000,- € zugeschossen hätte.
In diesem Jahr hat die CDU den Antrag auf Streichung eingebracht, der mit großer Mehrheit – ich kann mich nicht ganz genau erinnern, ob es einstimmig war – angenommen wurde.
Frau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) merkte in der Diskussion an, dass die Fahrradwege an der Straße nicht mehr den heutigen Ausbaustandards entsprechen. Von ihr kam die Anregung, die Straße so auszubauen, dass sie als Fahrradstraße ausgewiesen werden kann, wenn sie denn überhaupt ausgebaut wird.
Meine Meinung dazu: Die Straße lag bis zur Auflösung der Pionierkaserne 1994 im militärischen Sicherheitsbereich und konnte von der Plöner Bevölkerung nicht genutzt werden. Sie ist heute zwar eine Abkürzung zwischen Plön und Bösdorf, aber es kann Autofahrer*innen durchaus zugemutet werden, über die Bundesstraße und die Straße nach Malente zu fahren. Eine Instandsetzung der Straße ist nicht zwingend erforderlich. Eine Schließung der Straße für den Verkehr von Autos und Motorrädern wäre vielmehr wünschenswert, weil die Strecke durch den ökologisch wertvollen Stiftungswald führt und bereits heute bei gutem Wetter überwiegend von motorisierten Ausflüglern genutzt wird. Der Verkehrslärm beeinträchtigt den Wert dieses Naherholungsgebietes erheblich und vermutlich sind auch die ökologischen Belastungen durch den motorisierten Verkehr nicht unerheblich. Für Fußgänger*innen und Radfahrende wiederum sollte der Weg offen gehalten werden. 

Für die Bieberhöhe soll eine „Genese“ erstellt werden, in der – gefördert durch den Denkmalschutz – die Baugeschichte aufgearbeitet werden soll. Dafür sind ca. 5000,- € angesetzt, an denen der Denkmalschutz sich zur Hälfte beteiligen würde. Die Summe würde im Haushalt untergehen, aber es sind Folgekosten zu befürchten.
Über die Bieberhöhe wurde bereits vor Jahren beraten. Dabei ging es darum, dass von der „Initiative Bieberhöhe“ gefordert wurde, den Weg von der Prinzenstraße zur Bieberhöhe wieder begehbar zu machen. Er war vorher gesperrt worden, weil er nicht mehr sicher begangen werden konnte. Die „Initiative Bieberhöhe“ machte dann von sich reden, als sie schon mal selbst auch auf fremden Grundstücken ungefragt Hand anlegte.
Eine damalige Kostenschätzung lag, wenn ich mich richtig erinnere, bei 60.000,- €. Das wird heute eher mehr sein. Das war in einer Zeit, als man den Sportvereinen die Zuschüsse für die Jugendarbeit zusammen gestrichen hatte, nicht zu vertreten.
Meinem Antrag, den Posten aus dem Haushaltsentwurf zu streichen, wollte aber keine*r der Kolleg*innen folgen.
Meine Meinung dazu: Die Ausgabe ist  unnötig, zumal es bereits eine Art „Genese“ gibt. http://www.bieberhoehe.de/Geschichtliches

Ich halte es für überflüssig, hier Geld auszugeben, weil abzusehen ist, das daraus Folgekosten im hohen fünfstelligen Bereich erwachsen, die mit Geld zu bezahlen sind, das die Stadt nicht hat.
Die Pflege des Ehrenmales und den Erhalt des „Kreuzes des Ostens“ läßt sich weiterhin auch ohne „Genese“ bewerkstelligen.

Der Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf leitet seine Auflösung ein.

Gestern, am Mittwoch, dem 29, Juni 2022, tagte der „Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf“, besser bekannt als „Planungsverband Seewiesen“.
Es wurde beschlossen, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2 aufzuheben. Darüber hinaus soll die Verwaltung die weiteren Schritte zur Aufhebung des Planungsverbandes in die Wege leiten.

Der Planungsverband kann sich allerdings nicht selber auflösen.
Die Ratsversammlung in Plön und die Gemeindevertretung von Rathjensdorf müssen die Auflösung sowie einen Auflösungsvertrag beschließen.
Darüber hinaus muss der Gebietsänderungsvertrag zwischen Plön und Rathjensdorf rückabgewickelt werden.
Die Kommunalaufsicht des Kreises und das Innenministerium sind am Verfahren zu beteiligen.

Erste Planungen zur Bebauung der Seewiesen gab es bereits 1995. Sie scheiterten. Das Scheitern führte seinerzeit zu Verwerfungen im Dorffrieden.
Gut 10 Jahre später wurden erneut Planungen aufgenommen, die aus verschiedensten Gründen nicht voran kamen. Daher wurden jetzt die notwendigen Schritte beschlossen, um dieses Projekt endgültig zu beenden.

Ich habe mich über 10 Jahre dafür eingesetzt, dass das typische Stadt- und Landschaftsbild an dieser Stelle erhalten bleibt.

Für den Tourismus – Wirtschaftsfaktor Nr. 1 in unserer Region – ist deren Erhalt in Verbindung mit einer intakten Natur eine wesentliche Grundlage. 

Zudem ist der Spaziergang um den Trammer See für viele Plöner und Plönerinnen ein wichtiges Naherholhungsziel, im Bezug auf seine Bedeutung durchaus mit dem Weg um den Schöhsee vergleichbar. Das sollte man im Bezug auf die Lebensqualität vor Ort auf keinen Fall unterschätzen.

Ebenso wichtig war für mich, dass die Stadt bei der Umsetzung des Projektes nach meiner Einschätzung dauerhaft draufgezahlt hätte. Die Folgekostenberechnung hatte zwar eine ausgeglichene Bilanz aufgezeigt, aber das hat mich nicht überzeugt. Häufig zeigt sich, dass derartige Berechnungen oder Abschätzungen sich als zu optimistisch erweisen. Beispielhaft möchte ich die Kostenentwicklung nach dem Umbau des Plönbades nennen.

Darüber hinaus ist es ein Ziel der Raumplanung/Raumordnung, die Zersiedeln der Landschaft und die Versiegelung von Flächen auf das erforderliche Minimum zu reduzieren. Daher gilt die Maxime: Innenraumverdichtung vor Ausweisung neuer Gebiete im Außenbereich. In dem Rahmen wurden Innenraumpotentialanalysen für Rathjensdorf und Plön erstellt. Die Analyse für Rathjensdorf wies damals lediglich 3 potentielle Bauplätze aus, was nachweislich nicht korrekt war und bei mir den Eindruck erweckte, dass der Inhalt des Dokumentes interessengeleitet war.
Die Analyse für Plön wies eigentlich ein ausreichendes Potential aus, lediglich für den Bereich „Einfamilienhäuser“ wurde zusätzlicher Bedarf erkannt, um eine ausgeglichene Bevölkerungsstruktur herbeizuführen. Für mich wenig überraschend deckte sich der Wert für den Bedarf mit der Anzahl der Grundstücke, die der Stadt Plön auf den Trammer Seewiesen zugerechnet wurden.
Hinzu kommt, dass die Realisierung von Wohneinheiten das seinerzeit ermittelte Potential für Plön wohl bereits überschritten hat. 

Wirtschaftliche Betrachtung dämpft Euphorie für das Quartierskonzept und die Massenalgenanlage

Auf der Sitzung des gestrigen Hauptausschusses ging es um die Massenalgenkulturanlage auf der  Kläranlage Plön (MAKKAP) in Verbindung mit der Nahwärmeversorgung des Quartiers Plön-West.
Der Beschluss, den Förderantrag für MAKKAP und Nahwärmeversorgung einzureichen wurde am 28. Februar 2022 getroffen. Gleichzeitig wurde beschlossen, ein externes Risikomanagement nach ISO 310000 einzurichten.
Heute wurde einstimmig beschlossen, Mittel für eine wirtschaftliche Risikobewertung in den Haushalt 2022 einzustellen. Die Risikobewertung ist die Voraussetzung die Einrichtung des Risikomanagements.

Die Risiken des Projektes wurden in Redebeiträgen mehrerer Redner, mich eingeschlossen, heute noch einmal aufgeführt, wobei vielfach Argumente vorgebracht wurden, die ich in der Vergangenheit bereits vorgebracht habe. 
– Das Vorhaben MAKKAP/Nahwärme ist zu 100 % auf Förderfähigkeit ausgelegt, nicht auf Wirtschaftlichkeit.
– Das Vorhaben soll 10 Millionen Euro kosten und wird zu 100 % gefördert.
– Das finanzielle Risiko für Mehrkosten trägt die Stadt zu 100 %.
Das Risiko von Mehrkosten ist offensichtlich. Öffentliche Projekte werden in der Regel teurer als veranschlagt. Zudem sind die Kosten für Baumaßnahmen seit der ersten Kostenschätzungen vor ca 1 1/2 Jahren deutlich gestiegen.
– Der Betrieb der Anlage wird pro Jahr über 800.000,- € kosten, die durch den Verkauf von Wärme erwirtschaftet werden müssen. Es liegen keine gesicherten Erkenntnisse darüber vor, ob das realisierbar ist.
– Die Kosten für den Bau des Nahwärmenetzes im Quartier sind noch nicht bekannt.
– Es ist auch völlig offen, wer das Nahwärmenetz im Quartier künftig betreibt.
– Es ist nicht bekannt,
erstens: wie viele Gebäude angeschlossen werden und wie groß der Bedarf an Wärme ist und
zweitens, über welchen Zeitraum sich die Gebäude anschließen werden.
Damit ist auch nicht abschätzbar, welchen Preis die Verbraucher*innen damit zu zahlen haben und wie hoch die Anschlußquote sein wird.
– Nahwärmenetze sind sinnvoll, wenn es sich um Neubaugebiete mit energetisch hochwertigen Gebäuden handelt, in denen eine Anschluß- und Nutzungspflicht besteht. Dann läßt sich die Erzeugung der Wärme und die Auslegung der Anlagen aufeinander abstimmen. Für Quartiere mit überwiegendem energetisch nicht saniertem Altbaubestand sieht das ganz anders aus.
– Die Anlage ist eine Versuchsanlage.
– Die kritische Stellungnahme der Wissenschaftlerin Frau Dr, Krambeck wurde nicht gehört obwohl sie die Einleitung von heruntergekühltem und mit Sauerstoff übersättigtem Abwasser in den Kleine Plöner See als überflüssig und potentiell gefährlich bezeichnet hat. Sie wurde zu der entscheidenden Sitzung der Ausschüsse GUT und SteP nicht eingeladen.

Der Bürgermeister stellt für die Verwaltung klar, dass es weitere Fragen geben wird, die durch die Verwaltung zu beantworten sind.
Er betonte, dass es sich auch nicht um eine Versuchsanlage handelt. Im Verwaltungsrat der Stadtwerke wurde am Beispiel der Stadt Lemgo gezeigt, dass es sich um eine funktionstüchtige Anlage handelt.
Ich erwiderte, dass im Verwaltungsrat eine Anlage vorgestellt wurde, die auf eingeführter Technik basiert. Die Massenalgenkulturanlage hätte zwar als kleiner Forschungsaufbau funktioniert, aber auch die geplante Großanlage, die es in der Form noch nirgends gibt, ist ein Forschungsprojekt.
Weiter erläuterte der Bürgermeister, dass die Firma OCF mit der Erstellung eines Sanierungsmanagements beauftragt sei. Dann sei auch eine Aussage zu erwarten, ob die Gesamtanlage wirtschaftlich zu betreiben sei.
Im Verlauf dieses wurde auch klar, dass die Fläche auf den Trammer Seewiesen, auf der die PV-Anlage errichtet werden soll, zwar im Eigentum der Stadt Plön ist, aber nach Auflösung des Planungsverbandes Seewiesen unter die Planungshoheit der Gemeinde Rathjensdorf fällt. Rathjensdorf hat wenig Interesse an den Plänen und soll nun mit einem Nahwärmeanschluss geködert werden.
Ganz nebenbei wurden dann auch die Überlegungen aus dem Verwaltungsrat öffentlich, auf dem Gelände des Klärwerkes eine Windkraftanlage zu errichten. Ich persönlich sehe darin ein Problem mit dem Landschaftsschutz und dem angrenzenden FFH Gebiet, andere sehen ein Problem mit dem Abstand zu Wohngebäuden oder dem Vogelschutz.

Zudem wurde ein weiteres Problem deutlich. Wir haben im Moment keinen genehmigten Haushalt für das Jahr 2022. Daher können die Mittel für die Risikobewertung im Moment auch nicht bereit gestellt werden. Der Haushalt 2022 wird gerade aufgestellt und kann möglicherweise erst im Herbst 2022 beschlossen und genehmigt werden. Bis dahin dürfen nur Ausgaben getätigt werden, für die es entweder eine gesetzliche oder eine vertragliche Verpflichtung gibt. Die Kosten für das Risikomanagement sind damit nicht abgedeckt. Das bedeutet aber auch, dass die Zeit sehr knapp wird. Es fiel das Wort sportlich, und das ist eine flapsige Umschreibung für kritisch.
Die Entscheidung für die Bewilligung der Förderung wird im Dezember erwartet. Dann wird innerhalb von 4 Wochen eine Entscheidung der Ratsversammlung über die Annahme der Förderung erforderlich. Es bleibt abzuwarten, ob bis dahin eine realistische und nachvollziehbare Berechnung der Wirtschaftlichkeit des Projektes vorliegt. Einer der Fraktionsvorsitzenden hat betont, dass der ohne diese Berechnung nicht zustimmen wird. Die gesamte Baumaßnahme muss dann innerhalb von vier Jahren abgeschlossen sein.

Für mich wurde diese Situation schon zu einem früheren Zeitpunkt vorprogrammiert.
Der Beschluss, Zuschüsse für das Projekt zu beantragen, wurde bereits auf der Ratsversammlung am 28. April 2021 getroffen. Dieses Projekt ist Bestandteil des Integrierte Klimaschutzkonzept „Plön schlägt Klimawellen“, das über einen Zeitraum von 17 Monaten erstellt und ebenfalls am 28. April 2021 einstimmig und mit teilweise großer Euphorie von der Ratsversammlung beschlossen wurde.
Erst Anfang diesen Jahres wurde unsere Kämmerei enger in das Verfahren eingebunden. Seitdem wissen wir, dass der jährliche Betrieb voraussichtlich über 800.000,- € kosten wird.
In der heutigen Sitzung des Hauptausschusses – also gut ein Jahr nach dem grundsätzlichen Beschuß über den Förderantrag – haben wir uns erstmals ausführlicher mit den wirtschaftlichen Aspekten des Vorhabens auseinander gesetzt. Das wäre nach meiner Auffassung bereits im Rahmen der Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes erforderlich gewesen. Ein Konzept, das Finanzierbarkeit und Wirtschaftlichkeit nicht oder nur als untergeordneten Aspekt mit betrachtet, verdient den Zusatz „Integriert“ nicht.
Auch ich habe seinerzeit für das Klimaschutzkonzept gestimmt, aber bereits im Vorfeld auf finanzielle Risiken aufmerksam gemacht und mich darauf festgelegt, einzelne Maßnahmen nicht mitzutragen, etwa das PV-Feld auf den Trammer Seewiesen.
http://www.ingo-buth.de/2021/04/22/klimaschutzkonzept-gefahren-und-nebenwirkungen/
Erst im weiteren Verlauf des Verfahrens habe ich dann die ganze Komplexität des Projektes im Hinblick auf finanzielle und wirtschaftliche Aspekte erkannt.
http://www.ingo-buth.de/2022/02/15/finanzierung-des-risikomanagements-fuer-das-energetische-quartierskonzept-massenalgenkultur-anlage-nicht-gesichert/

Es ist immer relativ einfach, gut gemeinte Pläne zu erstellen und „zu verkaufen“. Das ist um so einfacher, wenn es sich um Pläne handelt, die in den Zeitgeist passen.
Problematisch ist deren Umsetzung, da man sich dann mit Themen wir Finanzierung und Wirtschaftlichkeit befassen muß. Diese Aufgabe ist in der Regel weniger kreativ und man verwendet auch weniger – meist zu wenig – Zeit darauf.
Die nächste Frage, die damit am Horizont auftaucht ist, wie die Bauphase organisiert wird. Relativ klar ist mir, dass die Stadt Plön die Bauherrin sein wird. Die Stadtwerke werden als Dienstleisterin eingebunden. Alles andere ist zumindest mir noch nicht wirklich klar.
Es ist spannend und vermutlich wird es noch spannender. 

Bürgerbeteiligung am Ortsentwicklungskonzept

Gestern, am 28. April fand um 18:00 Uhr in der Aula eine Veranstaltung zur Bürgerbeteiligung an der Entwicklung des Ortsentwicklungskonzeptes statt.
Das Ortsentwicklungskonzept soll die Entwicklung der Stadt für die nächsten 8 bis 12 Jahre vorzeichnen. Es ist nicht verbindlich, sondern eher als Leitlinie zu verstehen. Allerdings ist ein Ortsentwicklungskonzept in vielen Fällen die Voraussetzung, um Fördermittel für Maßnahmen zu bekommen, die in dem Konzept beschrieben sind.

An der Veranstaltung nahmen knapp 50 Bürger*innen teil, davon ca. 10 aus Politik und Verwaltung. 

Ich hatte leider keine Zeit, einen vollwertigen Beitrag für den Blog zu schreiben, daher kopiere ich jetzt einfach die Notizen, die ich mir auf der Veranstaltung auf meinem Handy gemacht habe. Das ganze hat natürlich nicht dein Anspruch auf Vollständigkeit. Einige Anmerkungen, die ich nachträglich dazu habe, setze ich in Klammern.

Nach der Einführung wurden aus dem Publikum folgende Punkte genannt, die bei der weiteren Arbeit am Ortsentwicklungskonzept noch berücksichtigt werden sollten.

  • Fehlende Einbindung MUS
  • Fehlende Einbindung MPI
  • (Fehlende Einbindung Fielmann, nicht zu vergessen, ggf auch die beiden größten Tourismusanbieter (Campingplatz, Jugendherberge sowie die Kreisverwaltung als größten Arbeitgeber vor Ort)
  • Bahnhofsvorplatz
  • Stiefkind Ölmühle (Einkaufen, Abenteuerspielplatz)
  • Fischerfläche, öffentlicher Zugang
  • Miese Grünfläche
  • Jugendzentrum ist keins mehr
  • Freizeitmöglichkeiten für Jugendliche, Grundversorgung mangelhaft

Weitere Kritikpunkte oder Anregungen waren:

  • kein Fleischer//kein Fischhändler
  • Verkehrssübungsplatz Rodomstorstraße zum Mini-Sportplatz umbauen
  • Radwege
  • Touristische Infrastruktur schlecht
  • Pflege der Wanderwege

(Danach wurden 6 Tische freigegeben, an denen sich die Anwesenden zu folgenden Themen äußern konnten:)

  • Wohnen
  • Stadtbild/Aufenthaltsqualität,
  • Kultur/Freizeit/Sport,
  • Tourismus,
  • Verkehrsinfrastruktur/Mobilität
  • Wirtschaft

(In der vorangehenden Diskussion und auf den Plakaten wurden folgende Punkte genannt:)

  • Weihnachtsmarkt auf der Reitbahn
  • Keine Floating Homes
  • Verbindung Strandweg/Innenstadt
  • Spannungsfeld Tourismus/Naturschutz
  • Fegetasche
  • Keine Lärmschutzwände
  • Fischereifläche frei halten
  • Kein gesunder Bettenmix, Seehof/Fegetasche (als gehobene Hotelbetriebe)
  • Jugendtreff, unorganisiert treffen
  • Fassadengestaltung, Baukultur
  • Saalbetrieb/Seminarhotel
  • Fischerei/Fleischerei in Supermärkten als Konkurrenz
  • Ausgewogenes Verhältnis FoWo, Zweitwohnsitze, Dauerwohnung für folgende Nachfragegruppen: Senioren, Familien, Junge Menschen
  • Nachverdichtung in der Gesamtstadt sinnvoll
  • Zentrale nachhaltige Energieversorgung
  • Sozialverträgliches Wohnen – Rodomstorstraße, Gartenstrasse, Rautenbergstrasse, Lütjenburger Strasse
  • Brunnen a(auf dem Markt) instandsetzen oder entfernen
  • kein Fleischer, kein Fischhändler (Anmerkung aus dem Publikum: Wir haben zwei Fleischer in den Supermärkten, nachträgliche Anmerkung von mir: Fischhändler auf dem Markt und bei EDEKA, mindestens 3 x die Woche)
  • Verkehrssübungsplatz zum Mini-Sportplatz
  • Zustand Radwege
  • Touristische Infrastruktur schlecht
  • Pflege der Wanderwege

Städtebauliches Desaster “Gänsemarktviertel”

Gestern Abend wurden im Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) vom Investor H-Projekt Gänsemarkt GmbH neue Pläne für die Umsetzung des B-Planes 7c / Gebiet “Gerberhof und Bereich zwischen Gerbertwiete, Lübecker Straße, Rodomstorstraße, Gänsemarkt und Am Schwanensee“ vorgestellt.

Mein erster Eindruck: Entlang der Straße „Am Schwanensee“ wird ein absolut monotoner, überdimensionierter Gebäuderiegel entstehen. Die gestern vorgestellten Gebäudeentwürfe nutzen die „suboptimal“ formulierten Festsetzungen des Bebauungsplanes höchst geschickt aus. Das Ergebnis widerspricht eindeutig dem damaligen Planungsziel.

Wir hatten in den Jahren 2015/2016 lange um den Bebauungsplan für den Bereich Gänsemarkt gerungen. Es gab verschiedene Entwürfe, etwa die Neubebauung mit Stadtvillen, eine Riegelbebauung oder eine Blockrandbebauung. Letztendlich ging es darum, eine Nachverdichtung im Innenbereich zu erreichen und den altstädtischen Charakter unserer Innenstadt zu bewahren. Das sollte über eine kleinteilig gestaltete Neubebauung erreicht werden. Für das Gänsemarktviertel sah die Begründung zum Bebauungsplan folgendes vor:
… eine kleinteilige strukturierte und parzellierte Bebauung …, welche sich in die historisch gewachsene Struktur einfügt.“
„Auf der Ostseite der Straße „Am Schwanensee“ wird von der Stadt Plön das Ziel verfolgt den neuen Stadtgrundriss … weiterzuentwickeln. Hier soll eine zugleich harmonische und effektive Nachverdichtung entstehen, die von den besonderen Qualitäten des Bestandsgebietes entlang der „Rodomstorstraße“ und der „Lübecker Straße“ ausgeht.”

Für das Gebiet 3 / östlich Schwanensee ist eine gestaffelte ein- bis zweigeschossige Bebauung mit ausgebautem Dachgeschoss vorgesehen.

Von all dem ist in den jetzigen Planungen nichts umgesetzt. „Am Schwanensee“ wird eine durchgehend zweigeschossige Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoss vorgesehen. Die seinerzeit beabsichtigte Staffelung ist nicht einmal mehr im Ansatz erkennbar.

Die Ursache für die jetzige Fehlentwicklung ist ursächlich bei der Verwaltung der Stadt zu finden.
In der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange weist der Kreis darauf hin, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes die Errichtung großer, geschlossener Baukörper zuläßt:
„1.2.2 Im Bereich der Straße Am Schwanensee wurden die Bauflächen neu gegliedert gegenüber dem letzten Entwurf. Dies wird begrüßt. Allerdings stellt auch diese Gliederung rechtlich nicht sicher, dass eine Bebauung eine “kleinteilig strukturierte und parzellierte Bebauung“ entsteht, die sich „in die historische Struktur einfügt“ (Punkt 3.2, Seite / Begründungstext (Stand 15.7.2015). Um dieses Ziel zu erreichen sind verbindliche Festsetzung zur Gebäudestellung und – gliederung gem. § 9 (1) 2 BauGB erforderlich. Ich weise hin auf die Möglichkeit, Hochbauentwürfe zu vereinbaren und städtebauvertraglich einvernehmlich festzulegen. In der vorliegenden Fassung erlaubt der Entwurf die Errichtung großer und geschlossener Baukörper, selbst die in der Planzeichnung angedeuteten Firstausrichtungen sind nicht als städtebauliche Festsetzung verbindlich festgesetzt, sondern lediglich als baugestalterische Festsetzung.“

In der Abwägung schreibt die Verwaltung der Stadt Plön:
„Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und teilweise berücksichtigt. Zur Gewährleistung einer kleinteilig strukturierten und parzellierten Bebauung wird im Teil B (Text) unter Ziffer 2.1 Bauweise folgender Text ergänzt:
„Im Baugebiet 3 sind Fassaden mit einer Länge von mehr als 9 m durch mindestens 1,50 m tiefe Fassadenversprünge zu gliedern.““

Genau auf diese Passage beruft sich der Investor jetzt. Ich mache mir gerade selber schwere Vorwürfe, die fatale Tragweite der Abwägung damals nicht richtig beurteilt zu haben. Sonst hätte ich im Rückblick sicher entschiedener dagegen argumentiert. So wie es aussieht habe ich der Argumentation der Fachleute in der städtische Verwaltung zu sehr getraut. Im Nachhinein betrachtet hatten die Fachleute des Kreises recht.

Wenn jetzt jemand zu dem Schluß kommt, dass es wohl kaum eine Stadt in Deutschland gibt, die so fahrlässig mit ihrem städtebaulichen Erbe umgeht wie Plön, könnte das stimmen.