Heute im SteP, Wohnungen, verkehrsberuhigter Bereich, LIDL-Neubau und Baumschutzsatzung

Diese vier wichtigen Themen standen unter anderen auf der Tagesordnung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt. Daher ist mein Beitrag wieder einmal länger geworden.

Wohnungen: Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) hat beschlossen, daß das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines  Wohngebäudes mit 29 Wohneinheiten in der Ulmenstraße 52 erteilt werden soll. Ich habe mich in einem Wortbeitrag ausdrücklich für dieses Bauprojekt eingesetzt. Die Entscheidung fiel später einstimmig bei zwei Enthaltungen.
In der Einwohner*innenfragestunde wurden noch einmal Bedenken geäußert, daß das Gebäude mit 5 Stockwerken zu groß sei. Ich kann die Einwände der benachbarten Einwohner der Reihenhäuser zwar verstehen, vermutlich würde mir das Projekt an ihrer Stelle auch nicht gefallen.
Allerdings sind zwei Dinge zu bedenken:
1. Plön braucht bezahlbaren Wohnraum. Das ist ein öffentliches Interesse. 29 Wohneinheiten sind zwar nicht so viel, aber besser als nichts, wenn man sich die Nachfrage ansieht. Nach Aussage der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft ist bei der Größe eine Quadratmetermiete von 8,50 € zu erwarten.
2. Da es für das Gebiet keinen gültigen Bebauungsplan gibt, ist das Vorhaben nach §34 BauGB zu beurteilen. Es fügt sich nach Art der Nutzung (Wohnen), der Bauweise und auch nach der Nutzung des Grundstückes in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Bei der Eigenart der „Näheren Umgebung“ sind nicht nur die Gebäude rechts und links zu betrachten, sondern auch das darüber hinausgehende Umfeld. Hier gibt es nun einmal Gebäude, die sogar noch größer und höher sind. Damit hat die Stadt auf Basis der gesetzlichen Grundlagen gar keine andere Wahl, als das Einvernehmen zu erteilen. Die Baugenehmigung selber wird die Kreisverwaltung erteilen.

Gut verstehen kann ich zwei weitere Fragen bzw. Anregungen zu dem Tagesordnungspunkt.
Die erste Anregung betrifft einen „Tante Emma Laden“. Ich würde mir auch einen „Tante Emma Laden“ im Bereich Ölmühle wünschen. Noch mehr würde ich mir einen kleinen Frischemarkt als Nahversorger wünschen. Die Plöner Gewerbliche hat allerdings glaubhaft gemacht, daß trotz zweijähriger Bemühungen kein Betreiber gefunden werden konnte, was der Bürgermeister bestätigte. Ich habe mich in den vergangenen Jahren auch immer wieder nach den Bemühungen erkundigt, die Ölmühle war schließlich einmal mein Wahlbezirk. Es hat sich bislang wirklich kein Interessent gefunden.
Die zweite Frage kam von Jörg Schröder (Die Linke) und thematisierte den Sozialwohnungsbau. Er führte aus, daß von den 300 Plöner Sozialwohnungen in absehbarer Zeit 100 aus der Sozialbindung herausfallen.
Die Plöner Gewerbliche führte an, daß die durchschnittlichen Quadratmetermieten für die meisten ihrer Wohnungen unter 6,- € und daher auch unter dem Preisniveau für Sozialwohnungen liegen. 

Verkehrsberuhigter Bereich: Die Stettiner Straße soll neu „gemacht“ werden. Hierzu hat die Verwaltung eine Vorlage erarbeitet, in der zwei Varianten zur Auswahl gestellt wurden.
Ich habe den Antrag gestellt, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen und in die nächste Sitzung zu verschieben, da ich eine Variante vermißt habe, die statt einer Einbahnstraßenregelung einen „Verkehrsberuhigten Bereich“ vorsieht.
Hier wollte der Ausschuß meinem Antrag nicht folgen, sondern das Thema diskutieren. Der Ausschußvorsitzende betonte aber, daß eine weitere Variante durchaus betrachtet werden könne.
In der Diskussion vermochten die beiden Varianten, Einbahnstraßenregelung und Einbahnstraßenregelung mit zusätzlichem Grundstückserwerb die Mitglieder des STeP nicht wirklich zu überzeugen. Meine ursprüngliche Anregung, eine Variante mit „Verkehrsberuhigtem Bereich“ zu erarbeiten und dann alle drei Varianten in der folgenden Sitzung des Ausschusses erneut zu beraten, wurde zu guter Letzt aufgenommen.
Hierbei ist zu beachten, daß der Ausschuß sein Recht auf kommunale Selbstbestimmung wahrnimmt und sich vorbehält, gegebenenfalls abweichend von der Empfehlung der Unteren Verkehrsbehörde zu entscheiden. In meinem Redebeitrag habe ich betont, daß es Zeit ist, sich vom Konzept der autogerechten Stadt zu verabschieden. In einer Verkehrsberuhigten Zone (im Volksmund: Spielstraße) sind alle Verkehrsteilnehmenden gleichberechtigt.
Sehr erfreulich fand ich, daß die Plöner Gewerbliche dieser Idee nicht ablehnend gegenüber stand und die Unterstützung ihrer Städteplaner angeboten hat. 

LIDL Neubau. Ein Vertreter der Firma LIDL stellte die Pläne für den Neubau eines neuen Filialgebäudes vor. Der Neubau soll 1400 qm umfassen. Das Sortiment wird nicht erweitert, aber auf der vergrößerten Verkaufsfläche dann besser präsentiert. Die Gänge sollen breiter werden und die Regale nicht mehr so hoch sein. Zudem sollen die Sozialräume vergrößert werden. Da für das Gelände ein Bebauungsplan existiert, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Ein modernes Energiemanagement, die Nutzung von regenerativ erzeugtem Strom sowie eine Schnelladesäule mit zwei Ladeplätzen runden die Planung ab. Es wurde beschlossen, den Aufstellungsbeschluß für die Änderung des Bebauungsplanes auf der nächsten Sitzung des Ausschusses auf die Tagesordnung zu setzen.

Ich habe bei der Vorstellung 4 Punkte angesprochen:
1. Der Neubau darf nicht höher werden als der bestehende Bau. Ziel ist, das Blickfeld von der Bundesstraße 76 auf das Schloß zu erhalten.
Das ist offenbar nicht beabsichtigt und der Firmenvertreter wies darauf hin, daß das auch in der Änderung des Bebauungsplanes so festgesetzt werden kann.
2. Keine auffälligen Werbepylone, die das Blickfeld auf das Schloß beeinträchtigen. Auch das ist nach Aussage des Firmenvertreters nicht geplant.
3. Eine bessere Infrastruktur für Radfahrer. Hier werden 20 „Kieler Bügel“ in Eingangsnähe und am Einkaufswagenständer geplant, die zudem überdacht sind. Good news!
4. Als Anregung: eine Glasfront mit Blick auf das Schloß, um die Attraktivität des Marktes zu erhöhen. Das war durchaus ernst gemeint; damit hätte Plön nicht nur den schönsten Bahnhof der Welt, sondern vermutlich auch den attraktivsten LIDL Markt Deutschlands. Hier verwies der Mitarbeiter von LIDL aber darauf, daß in dem Gebäudeteil zum Parkplatz hin die Sozialräume geplant sind.

Als es um das Thema Energieversorgung ging, erwähnte ich noch, das unsere Stadtwerke auch Energieanbieter sind. Schließlich sitze ich im Verwaltungsrat. Ich würde mich natürlich freuen, wenn LIDL als Kunde geworben werden könnte. Allerdings wurde ich darauf hingewiesen, daß die Firma langfristige Verträge über große Abnahmemengen hat, so daß eine zukünftige Kundenbeziehung zu unseren Stadtwerken unwahrscheinlich ist.

Die Baumschutzsatzung war ein Thema, das uns im Vorfeld der Sitzung bereits bewegt hat.
Hierzu wurde für kommende Woche zu einer Sitzung der Ratsversammlung eingeladen.

Da der SteP nicht für die Baumschutzsatzung zuständig ist, weil wir uns nicht in einem Bauleitplanungsverfahren befinden, hat der Vorsitzende der SPD-Fraktion beantragt, das Thema nicht über einen Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung zu setzen, sondern direkt auf der kommenden Ratsversammlung zu beraten.
Als Tagesordnungspunkt für die Ratsversammlung ist vorgesehen: „Aufhebung der Satzung der Stadt Plön zum Schutz des Baumbestandes“.
Da die Zwei Drittel Mehrheit für den Dringlichkeitsantrag nicht erreicht werden konnte, wurde der Tagesordnungspunkt im SteP dann auch nicht behandelt.

Nach mehreren Vorgesprächen auch mit den Kolleg*innen der anderen Fraktionen habe ich den Eindruck gewonnen, daß es in der Ratsversammlung keine Mehrheit dafür geben wird, die Baumschutzsatzung zeitlich begrenzt auszusetzen oder sogar ganz außer Kraft zu setzen. Die Kollateralschäden wären zu hoch. Mein Lösungsvorschlag, die Baumschutzssatzung durch eine Ergänzung zu ändern, scheint durchaus kompromissfähig zu sein.

Hintergrund ist die seit langem beabsichtigte Anpassung der Baumschutzsatzung aus dem Jahr 1995. Aktueller Anlaß der Diskussion ist das Bauvorhaben der Plöner Gewerblichen auf den Grundstücken Ulmenstraße 42. Der SteP hat den politischen Willen zum Ausdruck gebracht, daß das Bauvorhaben der Plöner Gewerblichen so wie beantragt durchgeführt werden soll. Dabei wurden städtebauliche Argumente angeführt. Inhaltlich ging es um die optimale Wegeführung, Barrierefreiheit und die einheitliche Häuserflucht der drei geplanten Neubauten, aber damit auch verbunden auch um die Fällung von 6 großen Birken, für die 16 neue Bäume als Ersatz angepflanzt werden sollten.
Die Verwaltung machte in den letzten Sitzungen deutlich, daß sie aufgrund der bestehenden Baumschutzsatzung dazu nur eine negative Stellungnahme an den Kreis abgeben kann, was sie auch getan hat.
Der politische Wille der Selbstverwaltung ist aber, das Bauvorhaben wir geplant umzusetzen.
Dazu bedarf es offenbar einer Satzungsänderung. Diese Satzungsänderung wird nun in Angriff genommen, wohl wissend, daß die Zeit knapp ist. Selbst wenn die Beschluß am nächsten Mittwoch, dem 24. Februar getroffen wird, muß er noch veröffentlicht werden, um wirksam werden zu können. Das wäre dann frühestens am Freitag, dem 26. Februar möglich. Die Zeit ist dann knapp, weil Baumfällungen nach meinem jetzigen Kenntnisstand nur bis zum 01. März zulässig sind. Möglicherweise sind sie auch bis zum 15. März erlaubt, wenn der Antrag bis zum 01. März gestellt wurde. Das muß durch die Verwaltung noch geprüft werden.

Auf jeden Fall ist es erforderlich, danach die seit langem geplante größere Änderung der Satzung mit der erforderlichen Gründlichkeit und sorgfältiger Abwägung anzugehen. 

Völlig zu Recht hat aber der Umweltbeauftragte bemängelt, daß er im Vorfeld nicht in die Diskussion eingebunden wurde. Er wies darauf hin, daß mit der Außerkraftsetzung oder der zeitlich begrenzten Aussetzung der Satzung seine Arbeit der letzten 15 Jahre gefährdet ist. 
Da gebe ich ihm uneingeschränkt recht. Ich bin sicher, daß er in der kommenden Sitzung der Ratsversammlung die Gelegenheit hat, seine Argumente einzubringen. 

Wie kann Radfahren in Plön funktionieren?

Am Montag berichteten die Kieler Nachrichten auf Seite 14 über Jana Kühl, die in Kiel studiert hat und derzeit in Salzgitter an der Universität Ostfalia als Professorin für Radverkehrsmanagement tätig ist.
Der Titel des Beitrages lautete: „Es muß funktionieren, Rad zu fahren“ und hervorgehoben wurde das Zitat: „Es gibt etliche Ecken, wo Autos krass bevorteilt werden, auch in Kiel. Die Omnipräsenz der autogerechten Stadt ist nicht mehr zeitgemäß.“
Das trifft nach meiner Beobachtung – ich war im vergangenen Jahr mehrfach mit dem Fahrrad in Kiel unterwegs – durchaus zu, auch wenn sich in Kiel in den letzten Jahren einiges getan hat.
Die Aussage trifft mit Sicherheit auch zu, wenn man Kiel durch Plön ersetzt.

Die „autogerechte Stadt“ ist ein Konzept aus der Mitte des letzten Jahrhunderts und hat sich im Ansatz aus der „luftschutzgerechten Stadt“ entwickelt, die mit ihren Brandschneisen zur Reduzierung der Feuergefahr durch Bombenangriffe das Potential für den Bau großzügiger Straßen bot. Das Auto galt als Symbol neu aufgebauten Wohlstandes und Fortschrittes, was aus Sicht der damaligen Zeit heraus durchaus nachvollziehbar ist. Die Automobilindustrie war – und ist es heute auch noch –  einer der Hauptmotoren der deutschen Wirtschaft und ging dann auch mit der Förderung des Straßenverkehrs einher.
Allerdings habe ich schon 1982 den sarkastischen Satz gehört, daß Verkehrsplaner auf Basis des Konzeptes der autogerechten Stadt Füßgänger und Radfahrer als Verkehrshindernis betrachten.

Mittlerweile sind die Nachteile der stetig steigenden Automobilisierung erkennbar. Aus ökologischer Sicht gilt das Auto als „Dinosaurier“. Das ist natürlich überspitzt dargestellt. Hier spielt auch die Sichtweise des Betrachters eine Rolle. Im urbanen Raum wie Kiel wird das Auto als Transportmittel eher an Bedeutung verlieren. Bei uns in Plön, also im ländlichen Raum, wird der Bedeutungsverlust geringer ausfallen, weil zum einen der öffentliche Personennahverkehr nicht mit dem gut ausgebauten System in Kiel verglichen werden kann und damit auch das Umland damit deutlich schwerer anzubinden ist. Junge Leute betrachten das Auto zunehmend nicht mehr als Statussymbol, für uns Ältere hat es an Bedeutung nicht so verloren und für noch Ältere ist es das letzte Mittel, sich ihre Mobilität zu erhalten.

Dennoch ist sowohl in Stadt und Land ein Aspekt gleich: Öffentlicher Raum ist knapp und wird gefühlt auch immer knapper, weil er von immer mehr und immer größeren Autos beansprucht wird, ebenso von immer mehr Radfahrern, die sich in ihrem Selbstverständnis nicht mehr als „Verkehrshindernis“ behandeln lassen und von Fußgängern, die sich nicht mehr auf engen Bürgersteigen aneinander vorbeiquetschen wollen.

Vom Prinzip her geht es um eine sachgerechte und faire Verteilung des öffentlichen Raumes und nicht, wie immer wieder und zum Teil auch sehr emotionell argumentiert wird, um einen Kampf gegen das Auto. Die nahezu unmögliche gerechte Lösung des Verteilungsproblemes ist eine Daueraufgabe. Das zeigt sich schon alleine dadurch, daß die Gebührenpflicht für Parkplätze eine Diskussion ist, die mit vielen Emotionen seit langem geführt und uns auch zukünftig beschäftigen wird.

Auch die Regelung in der Fußgängerzone ist Ausdruck dieses Verteilungskonfliktes. Mit den Pollern wird das vorher vielfach mißachtete Befahrungsverbot für KFZ durchgesetzt, Radfahrer müssen in der Zeit von 1000 bis 1900 schieben. Der Versuch, mit dem Rad über die Stadtgrabenstraße unter Einhaltung der Regeln zügig von Ost nach West oder umgekehrt zu kommen, ist zum Scheitern verurteilt. Autofahrern würde man eine solche Verkehrsführung niemals zumuten. Das Parken in Straßen wie der Brückenstraße oder in den Wohngebieten am Wasserturm, in der Ölmühle oder am Heidblecken zeigt, wie intensiv der öffentliche Raum durch Autos in Anspruch genommen wird. Auf dem Appelwarder fährt der Parnassbus Slalom zwischen den parkenden Autos.

Mit der Gruppe „Plön fährt Rad“ wurde ein erster Schritt getan, der zu der AG Fahrrad führte. Deren Arbeit zeigt bereits erste Ergebnisse, etwa mit der Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der Lütjenburger Straße. Auch die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Rodomstorstraße geht auf die Initiative der AG zurück. Aus meiner Sicht wäre ein auch die Eutiner Straße hervorragend als Fahrradstraße geeignet, zumal sie nach meiner Beobachtung überwiegend von Fahrradfahrenden genutzt wird.

Ich bin auch nach wie vor der Überzeugung, daß ein Rückbau der B76 / B430 auf den Standard einer innerörtlichen Durchfahrtstraße in Verbindung mit einem Begleitstreifen für einen Radweg nicht nur dem Lärmschutz dienen würde, sondern auch der besseren Durchgängigkeit für den Radverkehr, ohne daß ihre Leistungsfähigkeit grundsätzlich beeinträchtigt würde. 

Die Musterlösung wäre natürlich, diesen Radweg direkt an die geplante Fahrradschnellstrecke nach Kiel mit anzubinden. Das wäre ein Ansatz für eine problemübergreifende oder ganzeinheitliche Betrachtung, aber davon sind wir noch weit entfernt. Daher „fahren wir weiter auf Sicht“, oder wie man früher weniger vornehm sagte, wir „wursteln uns schon irgendwie durch“.
Für mich ist klar: Verkehrswende geht anders.

Der Rat darf den Bürgermeister doch einschränken, zumindest im Einzelfall

Am 23. Januar 2021 erschien im OHA auf Seite 10 ein Artikel unter der Überschrift: „Rat darf Lars Winter nicht einschränken“. Das gilt grundsätzlich schon, aber nicht im Einzelfall. So kann die Ratsversammlung eine Entscheidungsbefugnis, die durch die Hauptsatzung oder Geschäftsordnung an den Bürgermeister überwiesen wurde, durchaus wieder an sich ziehen.
Das ist für den Fall des Abschlusses eines Vertrages über die Nutzung der Prinzeninsel am 30. September 2020 geschehen. Ich hatte dort den Antrag gestellt:
„Er (Herr Buth, also ich) beantragt daher, dass die Ratsversammlung beschließen möge, dass das Thema „Vertragsabschluss Prinzeninsel“ zuständigkeitshalber zur Beschlussfassung an den Hauptausschuss verwiesen wird. Hauptsatzung und Geschäftsordnung sind dazu anzupassen.“
Mein Antrag ist so auch im Protokoll festgehalten. Später ist im Protokoll ferner festgehalten: 
„Ratsherr Buth konstatiert, dass der Beratungsgegenstand nicht ausdrücklich in der Hauptsatzung und in der Geschäftsordnung genannt ist. Beide Regelwerke schließen allerdings eine Befassung auch nicht aus. Die Befugnisse des Hauptausschusses lassen es durchaus zu, dass dieses Thema dort beraten und beschlossen werden kann. Er hält seinen Antrag aufrecht.“

Dieser Antrag wurde mit 23 JA und zwei NEIN-Stimmen beschlossen. 

Leider geht die Beschlusslage aus dem Protokoll der Ratssitzung nicht eindeutig hervor, daß auch genau das so beschlossen wurde. Der Beschluß ist dort wie folgt dokumentiert:
„Der Antrag der FWG – Fraktion; hier: Zuständigkeit der Ratsversammlung für den Abschluss eines Nutzungsvertrages betreffend die Prinzeninsel wird zur Beratung an den Hauptausschuss überwiesen.“

Die Niederschrift der Sitzung vom 30. September 2020 wurde in der Ratsversammlung am 16. Dezember 2020 so bestätigt. Da muß ich mir den Vorwurf machen, die Niederschrift nicht gründlich genug gelesen zu haben oder mich bezüglich der Beschlussfassung von meiner Erinnerung täuschen zu lassen.

Das ist aber nicht der Kernpunkt. Der Kernpunkt ist, daß ich mich am 12. Oktober 2020 mit mehreren Fragen an die Kommunalaufsicht gewandt habe, um meinen Standpunkt prüfen zu lassen. 

Die Antwort auf die Frage, wer für den Abschluss des Vertrages mit der Eigentümerin der Prinzeninsel zuständig ist, geht für mich aus dem Antwortschreiben der Kommunalaufsicht vom gleichen Tag eindeutig hervor. Die Ratsversammlung kann im Einzelfall die Zuständigkeit an einen Ausschuß übertragen oder ganz an sich ziehen. Damit ist nach meiner Auffassung der Hauptausschuß für die Beratung und den Beschluß des Vertrages über die zukünftige Nutzung der Prinzeninsel zuständig, auch wenn die Niederschrift der Sitzung vom 30. September 2020 das nicht in dieser Eindeutigkeit darstellt.

Sofern es Zweifel an der Auslegung des Beschlusses gibt sehe ich die Möglichkeit, das in der nächsten Ratsversammlung noch einmal klarzustellen. 

Fortführung durch Liegenlassen, der Planungsverband (ehemals) Seewiesen wurstelt sich weiter durch

Gestern tagte der Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf.
Das Planungsziel ist das Planungsziel des ehemaligen Planungsverbandes Seewiesen, die Errichtung eines Wohngebietes auf den Trammer Seewiesen.

Die Arbeit des Planungsverbandes Seewiesen war ein fürchterliches Gewürge und ist gescheitert. Hierbei ist ein erheblicher Arbeitsaufwand in der Verwaltung der Stadt Plön betrieben worden, dessen tatsächliche Kosten nie ermittelt wurden und sich vermutlich auch nicht mehr ermitteln lassen. Dabei war von Anfang an zu erkennen, daß das Projekt zum Scheitern verurteilt ist.

Nachdem der Begriff „Seewiesen“ einen so negativen Beigeschmack bekommen hatte, wurde tief in die Trickkiste gegriffen. Der Planungsverband wurde einfach umbenannt. Jetzt heißt jetzt so, wie er heißt.
Böse Zungen könnten das einen Etikettenschwindel nennen. 

Dabei beruht die Berechtigung des Planungsverbandes auf zwei fragwürdigen Unterlagen. Um überhaupt auf der grünen Wiese – also im Außenbereich – bauen zu können, mußten die Gemeinden Plön und Rathjensdorf nachweisen, daß sie im Innenbereich kein ausreichendes Potential haben, den Wohnraumbedarf zu decken.

Rathjensdorf hat in einer Potentialanalyse das Potential für drei Wohneinheiten nachgewiesen.
Der damalige Bürgermeister bestätigte das in der Sitzung auf meine Anfrage ausdrücklich. Tatsächlich wurde zu der Zeit bereits an der Entwicklung eines innerörtlichen Wohngebietes gearbeitet, das bis zu 22 Bauplätze beinhaltete, auch wenn die Planungen zu dem Zeitpunkt nicht besonders konkret waren. 
Der Umstand, das die Gemeinde unfähig war, das Vorhaben umzusetzen ändert nichts daran, daß das Potential besteht. Genau darauf kommt es bei einer Potentialanalyse an. Nach meinem Kenntnisstand plant Rathjensdorf auf der Fläche derzeit ein Gebiet für die Errichtung von Tiny Houses. 

Für Plön wurde in dem Entwurf der Potentialanalyse nachgewiesen, daß ein ausreichendes Potential im Innenbereich besteht. Auf Intervention aus Verwaltung und Selbstverwaltung wurde seinerzeit der Entwurf nachgearbeitet und – ganz vorsichtig – auch ein zusätzlicher Bedarf für das Marktsegment „Einfamilienhaus“ angedeutet, das im Innenbereich nicht gedeckt werden könne.
Tatsächlich wurde und wird in Plön mittlerweile im Innenbereich in erheblichem Maße Wohnraum entwickelt. Das erfolgt zum Teil an Stellen, die in der Potentialanalyse überhaupt nicht betrachtet wurden. Innenraumverdichtung ist möglich, wenn man will und sich Mühe gibt. Bauen auf der grünen Wiese ist nur einfacher. 

Im Grunde genommen ist damit die rechtliche Grundlage für eine Bebauung auf der Grünen Wiese  – also für eine weitere Zersiedeln der Landschaft – entfallen. Es wäre durchaus interessant zu wissen, ob diesbezüglich ein Normenkontrollverfahren möglich wäre und Aussicht auf Erfolg hätte. Vielleicht sollte ich mich einmal näher erkundigen.

Weiterhin ist es rechtlich fragwürdig, ein Planungsverfahren weiterzuführen, das keine Aussicht auf Realisierung hat. Immerhin wurde vor vielen, vielen Jahren der Aufstellungsbeschluß für einen Bebauungsplan gefaßt. Der betreffende Bebauungsplan steckt noch immer in den Kinderschuhen. Außerdem ruht die Arbeit seit längerem, aus gutem Grund.
Der Eigentümer der Flächen hat vor zwei Jahren erklärt, daß für Ihn ein Verkauf oder eine Entwicklung der Flächen in den nächsten 5 bis 10 Jahren nicht in Frage kommen würde. Eine Rückfrage des Verbandsvorsitzenden beim Eigentümer, ob er seine Ansicht geändert habe, wurde nicht beantwortet. Deutlicher kann man sein Desinteresse nicht unterstreichen.
Ein Planverfahren durchzuführen, das keine Aussicht auf Realisierung hat, ist nur schwer mit dem Verwaltungsrecht in Übereinstimmung zu bringen. Die Aussage der Landesplanung, daß ein Ruhenlassen des Verfahrens bis zu fünf Jahren toleriert werden könnte, ist da schon ein sehr weitreichendes Entgegenkommen.
Zwei Jahre sind mittlerweile rum und es nicht absehbar, daß sich in den kommenden drei Jahren etwas tut. Außer vielleicht, daß uns die Fortführung des Planungsverbandes in den Jahren etwas Geld kosten wird.

Ich habe dann im Ausschuß weiter argumentiert, daß von vorn herein gesagt wurde, das Projekt würde nur realisiert, weil alle Beteiligten dahinter ständen. Der Antrag in der Plöner Ratsversammlung, das Vorhaben zu beenden, wurde seinerzeit mit 11 Ja- und 11 Neinstimmen abgelehnt (Ein Antrag mit Stimmengleichheit gilt als abgelehnt). Die Plöner Ratsversammlung steht also nicht mehr geschlossen oder mit Mehrheit hinter dem Vorhaben. Einigen Kolleg*innen ging es darum, so gut wie möglich aus dem ganzen Schlamassel herauszukommen, ohne daß die Stadt mit Schadensersatzforderungen konfrontiert wird und haben daher nicht für einen Ausstieg gestimmt.
Der Verbandsvorsitzende, der Plöner Bürgermeister Winter, bestätigte heute meine damalige Aussage, daß aus einer Einstellung der Planung keine Schadensersatzforderungen abgeleitet werden können. 

Aus Rathjensdorfer Kreisen wurde geäußert, in zwei Jahren seinen ja Kommunalwahlen, dann könnten sich die Mehrheiten ja ändern.
Im Sport nennt man das wohl „auf Zeit spielten“. 

Der Verbandsvorsitzende skizzierte, daß es zwei Wege gäbe, den Planungsverband abzuwickeln.
Entweder, eine der Gemeinden beantragt die Auflösung des Planungsverbandes bei der Landesplanung oder der Planungsverband beschließt, die Bauleitplanung zu beenden. Damit entfiele der Verbandszweck und er könnte sich auflösen.

Aufgrund der Erfahrung, daß ein Antrag bei Stimmengleichheit als abgelehnt gilt, habe ich dann – nicht ganz ernst gemeint, weil mit klar war, daß das Manöver viel zu durchsichtig ist – beantragt, die Planungsarbeit fortzuführen (Leider fiel mir der Ausdruck: „Fortführung durch Liegenlassen“ nicht in der Sitzung ein, aber er ist zu schön, um ihn hier nicht zu bringen). Damit wollte ich auch die ganze Absurdität des Planungsverbandes aufzeigen. Ich verwies auf Rückfrage, warum ich jetzt für die Fortführung bin, auf die oben erläuterten Erfahrungen mit Verfahrensfragen.

Tatsächlich wurde dann beschlossen, noch einmal den Kontakt mit dem Eigentümer und dann spätestens im Sommer neu zu beraten. Man wurstelt sich durch.

Nachtragshaushalt 2020 im Hauptausschuß

Montag fand die Sitzung des Hauptausschusses in der Aula am Schiffsthal statt. Der wesentliche Punkt waren die Beratungen zum Nachtragshaushalt. Dazu hatten CDU- und FDP-Fraktion einen Antrag gestellt, den Hebesatz für die Gewerbesteuer um 10 Prozentpunkte (effektiv 2,5 %) abzusenken. Dieser Antrag fand keine Mehrheit. 

2020 war kein normales Jahr, auch nicht für den städtischen Haushalt. Einnahmen brachen weg, Ausgaben konnten nicht getätigt werden, andere Ausgaben mußten getätigt werden. Das hat die Haushaltsplanung der Stadt über den Haufen geworfen. Aufgrund der massiven Verschiebungen und der gesetzlichen Vorgaben mußte ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden.

Die Haushaltsplanung erfolgt in der Zuständigkeit der Ausschüsse. Der Hauptausschuß ist für die Beratung seines eigenen und des Gesamtausschusses zuständig. Die Ratsversammlung berät den Gesamthaushalt und beschließt ihn dann, oder auch nicht. 

Die erste Haushaltsberatung fand am letzten Mittwoch im Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) statt. Im wesentlichen wurde beschlossen,  die Mittel für die Baumaßnahmen an der Fünf-Seen-Allee aus dem Haushaltsplan herauszunehmen. Damit bestätigte der Ausschuß eine frühere Entscheidung, die Arbeiten zu schieben. Darüber hinaus wurde der Ansatz für Planungsmittel von 100.000,- € auf 170.000,- € angehoben. 

In der Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) wurden zusätzliche Mittel für den Erwerb eines Grundstückes in den Nachtragshaushalt eingestellt. Damit sollen Flächen erworben werden, die für den CO2 Ausgleich erforderlich sind. 

In der Sitzung des Hauptausschusses wurden die Änderungen im großen und ganzen bestätigt. Allerdings wurden die Ansätze für Planungen aus dem SteP wieder auf den Ansatz zurückgeführt, der im ursprünglichen Verwaltungsvorschlag aufgeführt waren. Hier wurde glaubhaft versichert, daß das keinen Einfluß auf laufende oder künftige Vorhaben hat. Obwohl ich früher immer ein Freund der Einplanung von Reserven war,  habe dann auch dafür gestimmt, weil Haushaltsehrlichkeit durchaus ein Wert ist.

Der Haushaltsplan des Hauptausschusses (HA) wurde ohne weitere Veränderungen übernommen. Einzelne Posten wie die Erhöhung der Reinigungskosten der öffentlichen Toiletten wurden noch einmal kritisch hinterfragt, aber im Grunde genommen gab es hier wenig bis gar kein Gestaltungsspielraum. 

Kritisch ist vor allem, dass der Fehlbedarf im ersten Nachtragshaushaltsplan 2020 von 1.770.000,- € um 202.000,- € auf 1.972.000,- € steigt.

Vor diesem Hintergrund ging es auch um den Antrag von CDU- und FDP-Fraktion, den Hebesatz der Gewerbesteuer von 390 auf 380 Prozentpunkte abzusenken. Diese Absenkung entspricht real einer Senkung um 2,5 % und würde zu Mindereinnahmen von voraussichtlich 61.500,- € führen.

Die Absenkung der sollte nach Vorstellung der CDU und FDP zur Unterstützung der Wirtschaft dienen. Darüber hinaus sollte die Belastung der Gewerbetreibenden reduziert werden, die die höheren Steuern nicht gegen die Einkommensteuern gegenrechnen können.

Der Bürgermeister führte aus, daß die Gewerbesteuer im wesentlichen von den großen Unternehmen gezahlt wird, etwa Banken und Betrieben der Energiewirtschaft. Die wiederum würden aber unter der Corona Kreise nicht sehr leiden. Bislang lägen auch noch keine Anträge vor, die Umsatzsteuerzahlung aussetzen zu können. Die Regeln für die steuerliche Gegenrechnung seien geändert worden, so daß nunmehr keine zusätzlichen Belastungen bestehen.

Dem Argument, daß niedrigere Gewerbesteuern zusätzliche Gewerbeansiedlungen begünstigen würden, wurde entgegengehalten, daß die Steuersenkung um 2,5 % kein ausreichender Anreiz sei und das eigentliche Problem die hohen Pachten für Gewerbeflächen seien.

CDU und FDP stimmten für Ihren Antrag, SPD, Bündnis 90/die Grünen und die FWG stimmten dagegen, Die Linke enthielt sich der Stimme. Bei vier Ja- und sechs Neinstimmen wurde dar Antrag der CDU- und FDP Fraktion damit abgelehnt.

Wenn jetzt am 16. Dezember in der Ratsversammlung über den Nachtragshaushalt abgestimmt wird, dann ist die Verwaltung auch zu Beginn 2021 handlungsfähig.

Bevor wir im kommenden Jahr über den Haushalt 2021 beraten und abstimmen werden, muß erst einmal der Jahresabschluß 2019 aufbereitet werden. Er ist zwingende Voraussetzung für die weitere Haushaltsplanung.

Der Haushalt 2021 wird uns vor eine schwierige Situation stellen. Bisher rechneten wir für 2021 mit einem Fehlbedarf von 1.584.100,- €. Unter Berücksichtigung der neuen Prognosen ist der Fehlbedarf 2021 um 1.370.000,- € auf 2.954.100,- € zu korrigieren.
Knappe Mittel führen in der Regel um „Verteilungskämpfe“. Mit Sicherheit werden wir dann ernsthaft diskutieren müssen, was wir uns noch leisten können oder was wir uns trotz alledem noch leisten müssen.

Für 2022 sieht es nicht wesentlich besser aus. Der alte Ansatz lag bei 1.716.900,- €. Er muß um 1.141.800,- € auf 2.858.700,- € aufgestockt werden.
2023 wurde bisher von einem Fehlbedarf von 1.467.100,- € ausgegangen. Hier sind zusätzliche 1.238.700,- € einzuplanen, so daß der neue Wert 2.706.600,- € betragen wird. 

Doch noch ein Antrag auf Zuschüsse für eine neue Sporthalle?

Am 30. September hat die Ratsversammlung den Beschluss abgelehnt, einen Förderantrag für einen Ersatzbau einer Turnhalle im Schiffsthal zu stellen. Die Förderung sollte aus dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereich Sport, Jugend und Kultur“ beantragt werden. Heute hat der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) einstimmig entschieden, daß der Bedarf für eine Zwei-Felder-Multifunktionshalle besteht (acht Ja Stimmen bei drei Enthaltungen aus der CDU-Fraktion). Der GUT hat damit den Auftrag an den Hauptausschuß überwiesen, über das Thema „Ersatzbau Sporthalle“  im Hinblick auf die Finanzierung und den Antrag auf Förderung zu beraten.
Der Hauptausschuß tagt am kommenden Montag, dem 26. Oktober 2020 um 18:30 in der Aula im Schiffsthal. Damit ist eine Entscheidung noch vor dem Ablauf der Antragsfrist für die Zuschüsse möglich.
In einer Ratsversammlung Anfang November müßte dann über den Förderantrag beraten und abgestimmt werden. Die Entscheidung, wenn sie dann so getroffen wird, könnte termingerecht bis zum 14. November 2020 beim Projektträger Jülich nachgereicht werden.

In der Beratung des GUT wurde vom Vorsitzenden Gerd Weber (Bündnis 90/Die Grünen) deutlich gemacht, daß es zum jetzigen Zeitpunkt erst einmal um den Förderantrag geht, genauer um die Bewerbung für Fördermittel. Das bestätigte auch unser Bürgermeister. Solange sich das Verfahren in dieser ersten Phase befindet, ist es möglich, die Bewerbung zurückzuziehen oder zu reduzieren. Zudem ist es möglich, daß eine Gemeinde mehrere Anträge stellt.
Diese Anträge konkurrieren untereinander. Abhängig davon, wie weit sie den Förderkriterien entsprechen, können beide Anträge genehmigt oder abgelehnt werden, es kann aber auch sein, daß nur einer der Anträge angenommen wird.
Das deckt sich mit der Auskunft, die ich vom Projektträger Jülich erhalten habe. Vor diesem Hintergrund habe ich nunmehr keine Bedenken mehr, mit zwei Anträgen in das Verfahren zu gehen. Damit muß ich meine Argumentation aus der Ratsversammlung korrigieren.

Ich hatte zu Beginn der Sitzung beantragt, daß den anwesenden Vertreter*innen der Vereine zu diesem Thema das Rederecht in der Sitzung erhalten sollten. Auch wenn ich schon vor der Sitzung bei den meisten Kolleg*innen die Stimmung ausgelotet hatte, ob sie einem solchen Antrag zustimmen würde, war ich dann doch erleichtert, daß alle Ausschussmitglieder dafür gestimmt haben.

Der Vorsitzende des TSV, Herr Willhöft, erläuterte sehr ruhig und sachlich die Lage der Sportvereine.
Die Konsequenzen des Ausfalls der baufälligen Sporthalle der ehemaligen Realschule sind real zu spüren:
– Bereits jetzt sind Trainingszeiten gestrichen worden.
– Trainingstermine mußten verlegt werden.
– Trainingstermine verschiedener Gruppen mußten zusammengelegt werden.
– Die Vereine mußten ihre Trainingszeiten verkürzen und neu untereinander koordinieren.

Verschärft wird die Situation dadurch, daß die Nutzung der Sporthalle in der MUS aufgrund der Korona-Lage nicht mehr möglich ist.
Bei einem Ausfall der Dreifeldersporthalle am Schiffsthal, die bereits 40 Jahre alt ist, käme der Sportbetrieb weitgehend zum Erliegen.

Das Potential für neue Angebote kann nicht umgesetzt werden, obwohl es Trainer gibt, die dafür zur Verfügung ständen.

Nur die anwesenden Vereine (TSV-Plön, Plön Bewegt, DLRG und Musikzug) haben zusammen über 2000 Mitglieder. Darüber hinaus gibt es weitere Vereine, wenn auch nicht mit so vielen Mitgliedern.

Herr Willhöft schloß mit der Anmerkung, daß eine neue Halle ist nicht für die Vereine, sondern für die Bürgerinen und Bürger Plön da ist und betonte die Bedeutung der Vereinsarbeit für Inklusion, Integration sowie Alten- und Kindergartensport, für Aufgaben, die sozial wichtig sind. 

Frau Slamanig vom Musikzug Plön hob auf die Bedeutung eines vielseitigen Vereinslebens ab. Wettkämpfe und Sozialleben brauchen einen Ort. Der Musikzug kümmert sich bereits um Kinder ab 4 Jahren und arbeitet generationsübergreifend. Das Vereinsleben trägt zur Zufriedenheit vor Ort bei. Die Erfolge des Musikzuges machen landesweit auf Plön aufmerksam. Mach dem Verlust der Räumlichkeiten unter der Schiffsthalhalle fehlt ein Raum für Übungen und das gesellschaftliche Beisammensein. Dashat bereits zu einem Mitgliederverlust geführt, der, wenn er sich fortsetzt, den Bestand des Musikzuges gefährden könnte.

Frau Kuhnt von Plön Bewegt schloß sich den Ausführungen von Herrn Willhöft und Frau Slamanig uneingeschränkt an und betonte noch einmal, daß die Auswahl des Standortes Schiffsthal schon allein wegen der zentralen Lage, der guten Erreichbarkeit und der großzügigen Parkplatzsituation richtig ist. 

Frau Hinrichsen (FWG) faßte sich kurz und äußerte: „Man braucht ein zuhause, und das brauchen auch die Vereine.“ Sie fragte nach, ob es eine Zweifeldhalle sein muß oder ob auch eine Einfeldhalle ausreichend sei.

Herr Willhöft (TSV) betonte: Ein Feld ist besser als nichts, nachhaltig wäre aber eine Zweifeldhalle.

Frau Hansen (SPD) ging auf die Bedeutung des Sportes für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ein und betonte den besonders hohen Förderbedarf bei Kindern. Schon heute gäbe es Kindergartenkinder, die nicht rückwärts laufen können. Die räumliche Nähe zu den zwei größten Kindergärten der Stadt und die Verfügbarkeit der Halle auch während der Schulzeiten stellen eine erhebliche Verbesserung dar.

Der Ausschußvorsitzende Weber (Bündnis 90/die Grünen) faßte zusammen, daß die Notwendigkeit eines Ersatzbaues für die baufällige Turnhalle unstrittig ist und unterband auch die noch einmal aufkommende Diskussion über Standortfragen. Dazu gab es in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung bereits eine klare Entscheidung für das Schiffsthal.

Herr Wegner (CDU) hinterfragte noch einmal, welchen Charme eine Tribüne hat und ob sie erforderlich sei. Die anwesenden Vereinsvertreter*innen sprachen sich für eine Tribüne aus, da sie zusätzliche Möglichkeiten bietet, etwa im Rahmen gesellschaftlicher Veranstaltungen wie der Weihnachtssportgala, Musikwettbewerben oder von zukünftig möglichen Kindergartenveranstaltungen. 

Herr Schröder (Die Linke) bedankte sich bei den Ehrenamtlichen der Vereine für ihre Arbeit. Die Ratsmitglieder bekräftigten diesen Dank durch lautes Klopfen. Er stellte dann den Antrag, den Hauptausschuß zu beauftragen, über einen Antrag für eine Zweifelder Multifunktionshalle zu beraten. 

Wenn der Hauptausschuß hierzu einen positiven Beschluß trifft, und die Finanzierung oder Finanzierbarkeit wird noch erheblichen Diskussionsbedarf ergeben, dann wird es vielleicht doch noch etwas mit einer neuen Halle für unsere Bürgerinnen und Bürger.

Da zitiere ich dann gerne meinen Kollegen Yorck Wegener (CDU), der in einem anderen Zusammenhang sagte, wir müssen auch einmal mutig sein. Hier wäre ich dabei.

CDU spricht sich aktuell gegen einen Förderantrag für einen Ersatzbau der Turnhalle am Schiffsthal aus

Auf der Sitzung der Ratsversammlung gestern sprachen sich CDU und FDP geschlossen gegen einen Förderantrag für einen Ersatzbau der Turnhalle am Schiffsthal aus.
Andere Ratsmitglieder folgten ihnen. 
Dafür haben viele der Kolleginnen*innen sich für einen Förderantrag gestimmt, der die finanzielle Bezuschussung des Prinzenbades zum Ziel hat, das sich im Eigentum der Hohenzollern befindet.  

Im Detail: gestern wurde über die Beantragung von Zuschüssen beraten. Zur Diskussion standen die Förderung der Modernisierung des Prinzenbades (zwei Anträge, Gründach und Sanierung des Gebäudes) sowie der Sportanlagen im Schiffsthal (Ersatz der Sporthalle und Sanierung des Kleinspielfeldes).

Es mußte jedem Ratsherrn und jeder Ratsfrau klar sein, daß mit der Anmeldung von drei bzw. vier Projekten im Rahmen des Bundesprogramms “Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur” bestenfalls ein oder zwei Projekte Aussicht darauf haben, gefördert zu werden.
Zur Wahl standen also zwei Optionen:

– Ersatz für die baufällige Sporthalle am Schiffsthal und ggf. Sanierung des Kleinspielfeldes
oder
– Sanierung des Prinzenbades, das sich im Eigentum einer GmbH und Co KG befindet, hinter der Herr Dr. Erdtmann Angehörige des Hauses Hohenzollern vermutet. 

Wortführer für eine Förderung des Prinzenbades war der Fraktionsvorsitzende der CDU, Ratsherr Jagusch.
Er verwies u.a. darauf, daß dem Projekt im Vorfeld im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt einstimmig zugestimmt wurde.
Bei einem Kostenansatz von über einer Million Euro und einer Förderquote von 90% kommen hier aber Kosten von mindestens 100.000,- € auf die Stadt zu, dazu die Folgekosten für die Unterhaltung und möglicherweise auch für Verkehrssicherung ect.
Damit hätte der Förderantrag auch im Hauptausschuß beraten werden müssen, der für Finanzen zuständig ist und über Ausgaben in dieser Höhe zu entscheiden hat.
Das ist aber nicht erfolgt. 

Während der Sitzung flossen tröpfchenweise weitere neue Informationen ein. Die Förderquote des Programmes beträgt zwar 90%, allerdings schließt sie kommerzielle Projekte aus. Das betrifft den Imbiss im Prinzenbad, der einen erheblichen Teil des Gebäudes einnimmt. Tatsächlich wird die reale Förderquote damit deutlich niedriger liegen und die Mittel der Stadt, die hier in eine private Immobilie fließen, werden deutlich höher sein als die oben genannten 100.000,- €. Genaue Zahlen sind nicht bekannt.

Herr Bürgermeister Winter wollte sich nicht zu den laufenden Vertragsverhandlungen mit dem Hause Hohenzollern über die Nutzung der Prinzeninsel äußern und bemerkte nur, daß es in der Präambel des Vertragsentwurfes eine Verknüpfung mit den Förderanträgen zum Prinzenbad gibt. Die Fraktionsvorsitzenden würden den Vertragsentwurf am Donnerstag Abend beraten.

Trotz des völlig ungewissen finanziellen Risikos, einer fehlenden Folgekostenabrechnung und der nicht erfolgten Beratung im zuständigen Hauptausschuß sowie bei den von mir vorgetragenen erheblichen Zweifeln, ob es sich bei dem Strandbad tatsächlich um eine Sportanlage handelt, wurde in der Ratsversammlung der Beschluß gefaßt, einen Förderantrag zu stellen und damit quasi ein Blankoscheck ausgestellt.

Es wäre bis zur Antragsfrist Ende Oktober noch Zeit gewesen, hier eine Vorlage mit einer eingehenden Analyse, Darstellung des Verfahrens, des finanziellen Umfanges und des Risikos zu erstellen und zu beraten. Diese Chance wurde durch die vorschnelle Entscheidung vergeben.
Anmerkung: Der Hinweis, wir hätten bis dahin ja keine Sitzung mehr und es seine ja auch noch Ferien, ist aus meiner Sicht albern.
Erstens wurden zum einen bereits Sitzungen in den Ferien abgehalten, wie etwa am 29. Juli, als der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt tagte, zum anderen können Sitzungen auch kurzfristig einberufen werden. Mein Kommentar dazu: „Das ist unser Job“ fand nach meiner Beobachtung zumindest im Publikum kopfnickende Zustimmung.

Die Beratung des Förderantrages für den Ersatz der Schiffsthalsporthalle wurde auf Betreiben der CDU dann in die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Dabei nutzte Herr Jagusch genau die Argumente, mit denen ich für eine weitere Beratung des ersten Antrages in den Ausschüssen beantragt hatte. 

Dieser Antrag hätte den Anforderungen des Förderprogramms in wesentlichen Punkten entsprochen. Hierfür wären ein Zuschuss von bis zu 3 Millionen Euro möglich gewesen. Bei einer Gesamtkostenschätzung von 4,2 bis 4,5 Millionen hätten dann zwar 1.5 Millionen Euro finanziert werden müssen, aber dafür hätten wir eine neue Zwei-Felder Sporthalle, die für die Arbeit der Plöner Sportvereine, ihre ehrenamtlichen Mitglieder sowie ihre Breitensportler auf Jahre hinaus nutzbar wäre.
Zudem würde sie Räume für den Musikzug und die DLRG bieten, für die Sportvereine ohnehin.
In wie weit hier Beiträge aus den Umlandgemeinden – ungefähr die Hälfte der Sportler*innen der Plöner Vereine kommen meines Wissens aus den Umlandgemeinden –  und weitere Fördermittel hätten eingeworben werden können, wäre im weiteren Verfahrensgang noch zu prüfen gewesen. Der Schulverband hat zwar abgelehnt, sich an der Finanzierung zu beteiligen, einzelne Umlandgemeinden sollen aber bereits angedeutet haben, sich ggf. in die Finanzierung einzubringen.

Das unverkennbare finanzielle Risiko, das mit der Entscheidung für einen Förderantrag für die Turnhalle verbunden wäre, hätte ich mitgetragen, weil ich dieses Projekt für äußerst bedeutsam halte.
Unsere Sportvereine bieten den Plöner*innen und den Bürger*innen der Umlandgemeinden ein wichtiges und vielfältiges Angebot. Sie tragen in erheblichem Maße zum gesellschaftlichen Leben in unserer Stadt bei. In Sonntagsreden wird die Bedeutung des Ehrenamtes immer wieder schönrednerisch betont.
Im richtigen Leben sieht es anders aus. Schon heute müssen Sportgruppen unsere Vereine auf Sportstätten in der Umgebung, etwa nach Malente, ausweichen. Sollte die Drei-Felder Halle im Schiffsthal ausfallen, gibt es für die Regionalschule definitiv keine Redundanz mehr. Der Sportunterricht würde auf Jahre hinaus ausfallen.

Der Hinweis von Ratsherrn Jagusch (CDU), für Sportstätten gäbe es immer wieder Förderprogramme, für das Prinzenbad allerdings nicht, ist ein Schlag ins Gesicht, oder besser unter die Gürtellinie unserer Vereine. 

Diesen Antrag in die Ausschüsse zu verweisen ist zwar vom Grundsatz her richtig, aber ich hätte überhaupt kein Problem, hierzu noch rechtzeitig eine Sitzung des Hauptausschusses einzuberufen und ebenfalls an einer Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt sowie an einer Ratsversammlung teilzunehmen.
Noch ist Zeit. Mal sehen, ob die Kolleginnen bereit sind, sich diese Zeit zu nehmen und den Förderantrag rechtzeitig zu beraten und noch fristgerecht einzubringen.

Die gestrige Entscheidung ist – zumindest im Moment – faktisch eine Entscheidung gegen die Interessen der Stadt und Ihrer Bürger*innen und für die Förderung privater Immobilien.

Nachfolgend noch einmal mein Redebeitrag, den ich so in der gestrigen Sitzung der Ratsversammlung gehalten habe.
Genutzt hat er leider nichts, aber weil er so schön ist:

“Kolleginnen und Kollegen, 

Ich spreche mich mit aller Deutlichkeit dagegen aus, hier den Punkt B. der heutigen Vorlage zu beschließen und möchte Sie eindringlich bitten, mit hier zu folgen.

Die Förderung der Badestelle mit Bundesmitteln aus dem Programm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ entspricht in keiner Weise den Vorgaben der Förderrichtlinie.

Im Rahmen des Bundesprogramms soll der Schwerpunkt bei Sportstätten liegen, wie zum Beispiel öffentlich genutzten Sportplätzen einschließlich baulicher Nebenanlagen, Turnhallen, Schwimmhallen sowie Freibädern, da hier ein besonderer Instandsetzungsrückstand gesehen wird. 

Das vorgeschlagene Projekt sollte Gegenstand einer Gesamtstrategie sein bzw. Sich aus einem integrierten Stadtentwicklungskonzept oder vergleichbaren Planungen erschließen. 

Durch eine städtebauliche Einbindung in das Wohnumfeld soll eine nachhaltige Verbesserung des Stadt- bzw. Ortsteils erreicht werden.

Kolleginnen und Kollegen,
die Prinzeninsel ist kein Ortsteil. Ich bin leider nicht mit dem aktuellen Bearbeitungsstand unseres integrierten Stadtentwicklungskonzeptes vertraut, aber die Prinzeninsel wurde nach meinem Kenntnisstand in der Vergangenheit nie in diesem Zusammenhang betrachtet. 

Alle Arbeiten im Zusammenhang mit dem integrierten Stadtentwicklungskonzept hatten zum Ziel, die Missstände um den Bahnhof herum im Rahmen der Städtebauförderung abzustellen. 

Der Versuch, das Projekt als förderfähig schönzureden, ist leicht durchschaubar. In der Überschrift der Verwaltungsvorlage wird von einer Badestelle gesprochen. Erst in der Begründung mutiert sie zu einem Freibad, was an sich auch noch keine Sportanlage ist.

Alleine die Aussage in Spiegelstrich 2 ist entlarvend:
Das Freibad soll sich zu einer modernen sommerlichen Sportstätte zum Schwimmen, Rudern und Paddeln entwickeln.

Dieses Kernziel ist in keiner Weise erreichbar. Zwar können hier Paddler, Ruderer oder Segler anlegen, am Strand chillen und einen Kaffee trinken, aber damit haben wir es noch nicht mit einer Sportstätte zu tun.
Rudersport wird bei uns in Plön im SRSV getrieben,
Paddelsport am Höftsee beim WPF
Gesegelt wird beim PSV und SCVP.
Die Badestelle Prinzeninsel ist für sportliches Rudern, Paddeln oder Segeln aufgrund der Lage völlig ungeeignet.
Niemals werden hier Schulen oder Vereine Schwimmunterricht, Schwimmtraining oder Schwimmwettbewerbe durchführen.

Das Strandbad Prinzeninsel ist und bleibt ein außergewöhnlich attraktives Ausflugsziel, es ist und wird aber nie eine Sportstätte sein.

Alle anderen Kernziele sind schön und gut, wirken aber leider auch nur wie der Versuch, sich hier eine Förderwürdigkeit schönzureden.
Alleine die beiden Din A 4 Zettel, die der Vorlage als Begründung beigefügt sind, noch nicht einmal versehen mit dem Wappen der Stadt als Antragstellerin, sondern eines versehen mit einem Logo der Prinzeninsel, das einen preussischen Adler beinhaltet, zeigt, wie dünn die Begründung nicht nur inhaltlich, sondern auch materiell ist. 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will hier nicht weiter auf die Problematik mit der Verknüpfungen bezüglich der laufenden Vertragsverhandlungen zur zukünftigen Nutzung der Prinzeninsel eingehen. Sie, oder zumindest die Fraktionsvorsitzenden kennen den derzeit in Bearbeitung befindlichen Vertrag und den Stand der Verhandlungen, der hier nicht öffentlich erörtert werden kann, sie kennen die Akteure. 

Ich möchte aber ausdrücklich betonen:

Wir treten im Rahmen des Programmes gleich mit drei Projekten an. Glauben Sie wirklich, daß wir tatsächlich alle drei Projekte genehmigt bekommen? Ich glaube es nicht. Ich bin der festen Überzeugung, daß wir uns auf den tatsächlichen Bedarf, auf eine glaubhafte förderungskonforme Begründung und damit letztendlich auf das Machbare konzentrieren sollten. 

Aufgrund der in sich schlüssigen Begründung halte ich den Förderantrag für den Neubau einer Sporthalle durchaus für aussichtsreich. Diesen Antrag würde ich nachdrücklich unterstützen, auch wenn er nur mit maximal 3 Mio € gefördert wird und die Restsumme auf anderem Wege aufgebracht werden müßte. Dieser Antrag paßt punktgenau in die Förderkulisse und würde einen erheblichen Gewinn für die Plöner Schulen und Vereine darstellen.

Meine Befürchtung ist, daß die Begründung für den Förderantrag Prinzeninsel bei näherer Betrachtung so dünn ist, daß wie uns damit vielleicht nicht lächerlich machen, aber zumindest unsere Glaubwürdigkeit in Frage stellen.
Das kann nach meiner Meinung zukünftig im Verhältnis zu anderen Fördergebern schwerwiegende Nachteile zu Lasten der Stadt Plön zur Folge haben.”

Fachfragen gehören in den Ausschuss, nicht auf einen Informations- und Grillabend

Die Prinzeninselbetriebs GmbH und die Kgl. Preußische Biermanufaktur haben die Mitglieder der Ratsversammlung zu einem Informations- und Grillabend auf die Prinzeninsel eingeladen. Im Informationsteil des Abends soll es um die weiteren Pläne für die Prinzeninsel gehen. 
Ich bin der festen Überzeugung, daß die Vorstellung von Planungen und Entwicklungsabsichten im zuständigen Ausschuß, in diesem Fall dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung, vorgestellt und besprochen werden. An den Sitzungen dieses Ausschusses nimmt übrigens auch der Umweltbeauftragte teil, der nicht eingeladen wurde, genau so wenig wie bürgerliche Mitglieder des Ausschusses. Der Ausschuß führt auch gelegentlich Ortstermins durch.

Völlig unüblich ist es aber, daß ein Außentermin mit einer Bewirtung durch den Investor verbunden ist. Ich habe das in mittlerweile 10 Jahren noch nicht ein einziges Mal erlebt.

Ich habe der Bürgervorsteherin empfohlen, den Ältestenrat einzuberufen und hierzu eine Verhaltensempfehlung an die Mitglieder der Ratsversammlung abzugeben. Ich bin gespannt, wie die Kolleginn*en sich entscheiden werden. Durch die Annahme der Einladung eines Investors zu einem Informations- und Grillabend sehe ich durchaus die Gefahr, daß der Ruf der Ratsversammlung als Ganzes und ihre Integrität dauerhaft Schaden nimmt.  

Unabhängig davon habe ich meine Teilnahme bereits vor ein paar Tagen abgesagt:

Sehr geehrter Herr Mattfeldt,
sehr geehrter Prinz von Preußen,

wenn ich es richtig verstanden habe, laden Sie die Mitglieder der Ratsversammlung als Geschäftsführer der Prinzeninselbetriebs GmbH und als Geschäftsführer der Kgl. Preußischen Biermanufactur am 21. Juli zu einem Informations- und Grillabend auf die Prinzeninsel ein.

Ich begrüße es sehr, daß auch Sie an einer mit den Gremien der Stadt Plön abgestimmten und für die Öffentlichkeit transparenten Entwicklung der Prinzeninsel interessiert sind, die eine angemessene Nutzung der Prinzeninsel als überörtlich bedeutendes Naherholungsziel zum Inhalt hat.

Ebenso verstehe ich auch, daß ein wirtschaftlicher Betrieb nicht dauerhaft defizitär arbeiten kann.

Ich weiß natürlich genau so gut wie Sie, daß ein gemeinsames Grillen geeignet ist, bei den Gästen ein positives Grundklima zu schaffen, aber ich bin fest davon überzeugt, daß der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) der richtige Ort ist, Aspekte der Stadtentwicklung sowie bau- bzw. planungsrechtliche Fragen ergebnisoffen zu erörten. In dem Zusammenhang würde ich auch an einem Ortstermin auf der Prinzeninsel teilnehmen.

Ich zumindest will aber für mich auch nur den Anschein vermeiden, daß meine Entscheidungsfindung während eines launigen Abends bei Bier und Wurst beeinflußt wurde.

Vielen Dank für die freundliche Einladung, aber besonders Sie, Herr Mattfeldt, werden meine Absage als Abgeordneter des Deutschen Bundestages sicher verstehen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ingo Buth

Ferienhäuser auf der Prinzeninsel?

Der Inhalt dieses Artikels vom 15. Juni 2020 wurde am 29. Juni 2020 aus dem Beitrag entfernt. 
Am Freitag, dem 19. Juni 2020 bekam ich vorab ein Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei übermittelt, mit dem ich unter einer Fristsetzung bis zum Ablauf des Sonntag, dem 21. Juni 2020 aufgefordert wurde, diesen Beitrag zu löschen. Da mir aufgrund der Fristsetzung über das Wochenende keine Zeit blieb, das Schreiben der Anwaltskanzlei inhaltlich durch meinen Rechtsbeistand prüfen zu lassen, habe ich die Passagen, die – soweit ich das Schreiben verstanden habe – zu der Einschaltung der Anwaltskanzlei geführt haben, ohne Anerkennung eines Fehlverhaltens und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gestrichen. 
Das Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei ging wir auf dem Postweg am 25. Juni zu, der Poststempel datiert auf den 23. Juni. 
Nach Rücksprache mit meinem Rechtsbeistand und meinem Medienberater habe ich mich entschieden, den gesamten Text des Artikels ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu streichen.

Mandatierung der AG Lärmschutz

Die AG Lärmschutz wurde auf der heutigen Sitzung der Ratsversammlung mit 17 Stimmen mandatiert. Vier Ratsmitglieder sprachen sich gegen eine Mandatierung aus, drei Ratsmitglieder enthielten sich der Stimme.

Als Mitglied der AG Lärmschutz habe ich als Entgegnung auf Ratsherrn Bernd Möller, der sich gegen eine Mandatierung der AG ausgesprochen hatte, noch einmal zu dem Thema Stellung genommen und meinen Standpunkt dargelegt.

Das Kernproblem liegt darin, daß die Ortsdurchfahrung in Plön dem Standard einer außerörtlichen Umgehungsstraße entspricht. Damit verbunden entsteht für Autofahrer*innen ein Eindruck, der zum Schnellfahren einlädt. Geschwindigkeit erzeugt Lärm. 
Sinnvoll wäre es, die Straße auf den Standard einer innerörtlichen Durchfahrtsstraße auszubauen, um zum einen die Durchschnittsgeschwindigkeit zu senken und zum anderen die zerschneidende Wirkung der jetzigen Straße zu reduzieren. 

Die Lärmschutzmaßnahmen, die im jetzigen Planfeststellungsverfahren vorgesehen sind, entsprechen einem städtebaulichen Stand von vor 40 Jahren.
Sie folgen dem Leitbild der autogerechten Stadt, das lange überholt ist.

(Folgendes habe ich nicht ausgeführt, möchte es aber zum besseren Verständnis an dieser Stelle ergänzen: Die Errichtung der Lärmschutzwände würde den bestehenden städtebaulichen Missstand auf Jahrzehnte hinaus zementieren, mit erheblichen Nachteilen für den Lärmschutz der übrigen innerörtlichen Strecken, mit der dauerhaften Verfestigung der zerschneidenden Wirkung der B76/B430 und mit furchtbaren Auswirkungen auf das Stadtbild und damit verbunden auch auf den Fremdenverkehr. Tunnelartige Streckenführungen verführen weiter zum Rasen, die erhöhten Geschwindigkeiten sorgen für mehr Lärm, der die Wirkung der Lärmschutzwände weiter reduziert.
Das derzeitige Planfeststellungsverfahren würde das Lärmschutzkonzept der Stadt Plön, das eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf allen Durchgangsstraßen zuläßt, konterkarieren. Eine “Rennstrecke” ließe sich mit einer durchgehend einheitlichen Verbesserung des Lärmschutzes in der gesamten Stadt nicht in Einklang bringen.)

In dem Gespräch bei der Landesverwaltung wurden die Mitglieder der AG Lärmschutz darauf hingewiesen, daß eine zeitgemäße Lösung in Rahmen des jetzigen Planfeststellungsverfahrens nicht realisiert werden kann. Der jetzige Plan ist fast auslegungsreif.

Wir wurden darauf aufmerksam gemacht, daß der Rückbau auf den Standard einer innerörtlichen Durchgangsstraße nur im Rahmen eines neuen Planfeststellungsverfahrens möglich wäre. Hierzu wurde eine politische Mandatierung der AG-Lärmschutz empfohlen. Das Land würde lediglich planen, der Bund müßte den Straßenbau bezahlen. Um den Bund zu überzeugen, wäre eine möglichst breiter politischer Konsens der Plöner Selbstvertretung erforderlich, damit sich das Land in seiner Argumentation gegenüber dem Bund darauf abstützen kann.

Daher habe ich eindringlich für die Mandatierung der AG-Lärmschutz geworben. 

Warum die FDP Fraktion geschlossen gegen eine Mandatierung gestimmt hat, obwohl sich Fraktion und Vorstandsvorsitzende vor zwei Jahren noch entschieden gegen die Errichtung von Lärmschutzmauern ausgesprochen haben, erschließt sich mir nicht. 

Finanzen zu Zeiten von Corona

In der Sitzung des Hauptausschusses am 18. Mai habe ich zu der Sitzung der AG Haushaltskonsolidierung berichtet. Hier mein Beitrag:

Die überfraktionelle Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung hat am Donnerstag, dem 14. Mai 2020 getagt. Als Moderator der Gruppe möchte dazu kurz berichten.

Die Haushaltsgenehmigung des Kreises wurde unter Berichte bereits vorgestellt und diskutiert. Ich werde darauf jetzt nicht mehr eingehen.
Vom Grundsatz her könnten wir jetzt in eine geordnete Haushaltsführung übergehen, wenn sich durch die Corona Krise nicht umkalkulierbare Entwicklungen für die städtischen Finanzen ergeben würden.

Die Wucht der Corona Krise hat uns alle mehr oder weniger überraschend getroffen.

Nachdem sich herausgestellt hat, daß der Virus SARS-CoV-2 hoch ansteckend ist und die daraus resultierende Erkrankung COVID 19 vor allem  für Risikogruppen – immerhin ca. 25% der deutschen Bevölkerung – tödlich verlaufen kann, wurden über alle föderalen Ebenen hinweg entschiedene Maßnahmen ergriffen, um den Verlauf der Pandemie einzugrenzen.
Damit konnte eine Überlastung des Gesundheitswesens vermieden werden, so daß uns in Deutschland Zustände wie in Italien, Frankreich, Spanien oder in den USA erspart geblieben sind.
Die wirtschaftlichen Folgen, die sich durch die richtigen und wirkungsvollen Maßnahmen ergeben haben und sich weiter ergeben werden, sind gravierend und treffen uns bundesweit, auch auf kommunaler Ebene. Als Konsequenz ergeben sich erhebliche Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. 

Wir werden, sobald die Kämmerei die Arbeiten an dem Jahresabschluss 2018 abgeschlossen hat, mit den Arbeiten an einem Nachtragshaushalt beginnen. Diese Aufgabe ergibt sich aufgrund des bestehenden Haushaltsrechtes und wird die Kämmerei stark in Anspruch nehmen.
Es wird dann auch zu neuen Haushaltsberatungen in den Ausschüssen und in der Ratsversammlung kommen müssen. Ein genauerer Zeitplan liegt noch nicht vor. Wir gehen aber im Moment davon aus, daß der Nachtragshaushalt im Herbst beschlossen werden kann.

In Folge wird es dazu kommen, daß die Arbeiten am Haushaltsplan 2021 erst im Herbst beginnen und in diesem Jahr nicht mehr abgeschlossen werden können.

Auf Basis der aktuellen Steuerschätzung werden die Steuereinnahmen in Deutschland in diesem Jahr um 89,6 Milliarden Euro niedriger ausfallen als noch in der vorherigen Schätzung angenommen.

Allein die Gewerbesteuer, eine der wesentlichen Säulen unserer städtischen Finanzierung, wird deutschlandweit um ca. 12 Milliarden niedriger ausfallen als zuvor geschätzt.

Für Plön ist allein was die Gewerbesteuer angeht, eine Mindereinnahme von in etwa 600.000 Euro zu erwarten. Hinzu kommt eine absehbare Mindereinnahme von um und bei 500.000 Euro bei dem städtischen Anteil an der Einkommensteuer. Damit sind die beiden größten Posten der Einnahmeverluste benannt. Aber Kleinvieh macht auch Mist. Ohne hier ins Detail zu gehen, kann für dieses Jahr eine zusätzliche Neuverschuldung von ca. 1,3 Millionen Euro erwartet werden, so daß die Gesamtneuverschuldung über den Daumen 3 Millionen Euro betragen dürfte.

Für 2021 ist keine Besserung abzusehen, zumal auch die Ergebnisse des kommunalen Finanzausgleiches noch nicht absehbar sind.

Die Schätzungen für den städtischen Haushalt sind nach bestem Wissen und Gewissen, aber mit einem großen Maß an Unsicherheiten belastet.
Ein Blick in die Glaskugel würde uns auch nicht weiter helfen, das wäre Spökenkiekerei.  

In wie weit es zu einer Entlastung durch den Kreis oder das Land kommen wird, kann derzeit überhaupt nicht eingeschätzt werden, da auch Kreis und Land mit den finanziellen Auswirkungen der Corona-Kreise zu kämpfen haben.

Ich nehme mir die Freiheit, noch einige ergänzende Aussagen zu machen, die nicht Gegenstand der Diskussion in der Gruppe Haushaltskonsolidierung waren: 

In der heutigen Presse war zu lesen, daß der Bundeswirtschaftsminister Scholz eine Nothilfe für die Kommunen in Höhe von 57 Milliarden Euro bereitstellen will. Den Presseberichten zu Folge sollen daraus im Rahmen der Nothilfe zum einen die fehlenden Gewerbesteuereinnahmen ausgeglichen werden, zum anderen ist eine Unterstützung der Städte und Gemeinden bei der Bewältigung der Last durch Altschulden vorgesehen.

Dies ist jetzt kein Strohhalm, an den wir uns klammern wollen, aber es ist ein Anreiz, jetzt nicht den Kopf in den Sand zu stecken und die Situation laufend zu beobachten und neu zu bewerten und dann lageabhängig zu entscheiden.

Ich denke, daß wir als Verwaltung und Selbstverwaltung jetzt eng zusammenarbeiten müssen, um auf die stetigen Änderungen schnell und angemessen reagieren zu können. Dazu gehört ein ständiger  Informationsaustausch genau so wie die feine Unterscheidung über Investieren, Sparen und Kaputtsparen. Dieser Aufgabe haben wir uns in den kommenden Verhandlungen zum Nachtragshaushalt zu stellen. 

Corona und Plön

Zur Zeit kämpfen alle mit den unterschiedlichen Auswirkungen der Pandemie, auch die Verwaltung. Corona wird uns auch langfristig beschäftigen. Die Auswirkungen auf die Finanzen der Stadt sind im Moment unabsehbar. Aus meiner Sicht sind nicht nur Rettung- und Stützungsprogramme für bedrängte Familien und Betriebe erforderlich. Sie sind im Moment allerdings vordringlich. Auf längere Sicht ist es notwendig, auch die Städte und Gemeinden zu entlasten, die unter den finanziellen Folgen der Corona-Krise leiden.

Die Verwaltung unserer Stadt hat schnell und aus meiner Sicht auch angemessen auf den Ausbruch der Corona-Epidemie reagiert. Die städtischen Einrichtungen wie Schwimmhalle, Bücherei, Tourist Info und Soziales Dienstleistungszentrum wurden genau wie die Stadtverwaltung und das Bürgerbüro für den Publikumsverkehr geschlossen.

Die Mitarbeiter*innen wurden soweit es geht in zwei Gruppen geteilt, um damit zumindest eine Gruppe arbeitsfähig bleibt, wenn es in der anderen Gruppe eine Infektion gibt. Zudem wurden kurzfristig Laptops beschafft, um Heimarbeitsplätze einzurichten. Der Verwaltungsbetrieb konnte – wenn auch mit Einschränkungen im Publikumsverkehr – aufrechterhalten werden. Es war wie vielerorts die Stunde der Exekutive. 
Sitzungen der städtischen Ausschüsse wurden erst einmal abgesagt.

Allerdings habe ich mich am 20. März aus meinem Urlaub heraus bereits nach den Liquiditätsengpässen erkundigt und einen Tag später um die Einschätzung für die Mitglieder der Haushaltskonsolidierungsgruppe gebeten, da ich zu dem Zeitpunkt davon ausging, daß die Sitzung Ende April vermutlich nicht stattfinden kann. Für mich als  Vorsitzendem des Hauptausschusses ist Haushalt ein Kernthema und damit moderiere ich auch die Arbeit der Haushaltskonsolidierungsgruppe.
Zu dem Zeitpunkt war es dem Bürgermeister aus völlig verständlichen Gründen nicht möglich, belastbare Aussagen zu machen.

Nunmehr zeichnet sich ab, daß wir den Sitzungsdienst unter Beachtung der gültigen Regeln wieder aufnehmen werden. So wird der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt voraussichtlich am 22. April tagen. Ob die Sitzung des Hauptausschusses am 27. April durchgeführt wird, werde ich mit dem Bürgermeister und den Fraktionsvorsitzenden in den kommenden Tagen abklären.
Die Haushaltskonsolidierungsgruppe wird möglicherweise auch tagen, wenn eine zweckmäßige Beurteilung der Lage möglich ist.

Es ist zeichnet sich für mich aber jetzt schon ab, daß wir einen Nachtragshaushalt aufstellen müssen. In dem Fall dürften sich Verzögerungen für die Aufstellung des Haushaltes 2021 ergeben. Das wäre bedauerlich. Ich bin daher besonders froh, daß es uns im vergangenen Jahr bereits gelungen ist, einen Haushalt für dieses Jahr zu beschließen. Damit wird die Verwaltung über die Wahrnehmung der Pflichtausgaben hinaus handlungsfähig sein. Wenn wir unter diesen Umständen nicht in der Lage sind, den Jahresabschluss 2018 zeitgerecht vorzulegen, wird es dafür mit Sicherheit Verständnis und damit verbunden eine Terminverlängerung geben.

Die Unterstützung von unverschuldet in finanzielle Not geratene Familien und Unternehmen steht jetzt eindeutig an erster Stelle. Allerdings dürfen wir die Augen vor den mittel- und langfristigen finanziellen Konsequenzen auch jetzt nicht verschließen. Ich werde in den kommenden Tagen einmal hinterfragen, ob bereits Maßnahmen geplant sind, die durch die Corona-Kriese ebenfalls belasteten Städte und Gemeinden zu unterstützen. 

B-Plan Vogelberg und Einzelhandelskonzept

Heute tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP). Unter anderem Stand das Thema „Bebauungsplan Nr. 64 „Vogelberg“. Das Thema bewegt die Eigentümer*innen. Entsprechend voll war der Sitzungsraum in der Tourist Info im Bahnhof.

Um den Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, direkt nach dem Tagesordnungspunkt Fragen zu stellen und Anregungen zu geben, hatte ich beantragt, die Tagesordnung umzustellen und den Punkt Einwohner*innenfragestunde hinter den Tagesordnungspunkt Vogelberg zu legen. Der Ausschuß stimmte meinem Antrag zu. 

Hier ging es darum, einen Beschluß über den Bebauungsplanvorentwurf zu fassen. Die Kernfrage war, ob die Grundfläche für die Gebäude als absoluter Wert oder als prozentualer Wert der Grundstücksfläche festgeschrieben werden soll. Hier mochten sich die Mitglieder des Ausschusses noch nicht auf eine Variante festlegen. Im weiteren Verfahren, das sowohl die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wie auch die frühzeitige Bürgerbeteiligung vorsieht, sollen beide Möglichkeiten betrachtet werden. Dabei hat sich der Ausschuß aber bevorzugt für einen B-Plan mit festgesetzten Grundflächen für die Gebäude ausgesprochen. 

Der Umweltbeauftragte setzte sich dafür ein, daß die so genannten Steingärten nicht zugelassen werden sollen. Dazu erläuterte die Beauftragte des Planungsbüros, daß diese Steingärten durchaus ein artenreicher Lebensraum sein können, wenn sie nicht nach durch eine Versiegelung vom Erdreich abgeschnitten werden.
Das soll im weiteren Verfahren mit betrachtet werden.

Darüber hinaus werden 14 Bäume innerhalb der Baufenster liegen. Fünf dieser Bäume sind durch die Baumschutzsatzung geschützt. Diese Bäume werden möglicherweise über kurz oder lang Bauvorhaben zum Opfer fallen. Unser Umweltbeauftragter regte an, bereits jetzt im Bebauungsplan Ersatzmaßnahmen festzuschreiben und durchzuführen. Ziel ist natürlich, bereits ältere und ökologisch wertvollere Pflanzen zu haben, wenn die Bäume in den Baufenstern gefällt werden. Ein weiterer Vorteil wäre natürlich auch, daß die Bäume nicht einfach verschwinden. Eine vorgezogene Ersatzpflanzung ist nach Aussage des planenden Büros aber rechtlich nicht möglich. 

Außerdem wurde diskutiert, die Firstrichtung vorzuschreiben. Damit sollen sich auch neue Gebäude von ihrer Bauform her in den Bestand einfügen.

Eine weiterer Diskussionspunkt war die Frage, ob photovoltarische Anlagen zulässig sein sollen. Dazu wurde keine klare Aussage getroffen. Das Ergebnis der Planung wird sich wohl erst im weiteren Verlauf des Verfahrens herauskritallisieren.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt war der Fortgang des Städtebauförderungsprogrammes Aktive Stadt und Ortsteilzentren. In Plön geht es dabei um die zukünftige Entwicklung des Bahnhofsviertels. Um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, müssen entsprechende Voruntersuchungen und Planunterlagen erstellt werden. Ein Baustein dazu ist das Einzelhandelskonzept. Hierzu wurde das bestehende Konzept von 2011 fortgeschrieben. Der wesentliche Unterschied ist die Ausweitung des zentralen Versorgungsbereiches. Hier mochte der Kreis der Auffassung der Stadt nicht in vollem Umfang folgen und der Bereich wurde nicht so groß wie ursprünglich gewünscht. Dennoch ist das Konzept in diesem Punkt durchaus positiv zu bewerten. Weiterhin kommt das Konzept zu dem Ergebnis, daß Plön nach wie vor Kaufkraftzuflüsse aus dem Umland hat. Dennoch empfiehlt es auch, weiter im Umland für dieMarke Plön zu werben, den Internethandel in das eigene Angebot zu integrieren und die Geschäftsöffnungszeiten einheitlich zu gestalten.
Der Ausschuß überweist das Einzelhandelskonzept bei einer Gegenstimme in die Ratsversammlung. Dort ist es endgültig zu beschließen.

Darüber hinaus befaßte sich der Ausschuß damit, wie dringlich die Bearbeitung der einzelnen laufenden städtebaulichen Planungen ist. Hier wurden die Prioritäten in den Stufen 1, 2 und 3 in Abstimmung mit der Verwaltung neu festgelegt. 

Für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen wurden die Haltestellen, die in diesem Jahr neu zu gestalten sind, benannt. Hier folgte der Ausschuß dem Vorschlag der Verwaltung und legte sich auf die Haltestellen gegenüber der öffentlichen Toilette am Eingang der Stadtgrabenstraße, vor der Rodomstorschule und in der Schillener Straße fest. 

Trammer Seewiesen, es wird weiter rumgeeiert

Das Thema Seewiesen (oder nach der Umbenennung korrekterweise Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf) ist doch noch nicht ganz ausgesungen. Der Planungsverband hat zum einen einstimmig dafür gestimmt, die Verwaltung zu beauftragen, den Verbandsmitgliedern aufzuzeigen, welche Schritte für eine Auflösung des Verbandes erforderlich sind. Zum anderen wurde bei zwei Gegenstimmen auch beschlossen, erst einmal zu prüfen, ob nicht eine andere Art der Bebauung möglich sei.
Der Plöner Bürgermeister, der gleichzeitig auch Vorsitzender des Planungsverbandes ist, sprach davon, hier im Rahmen einer zu gründenden städtischen Wohnungsbaugesellschaft, möglicherweise unter dem Dach der Stadtwerke Geschoßwohnungsbau zu betreiben.
Dazu wolle man sich noch einmal an den Eigentümer der Flächen wenden, der ja bereits schriftlich mitgeteilt hatte, hier keine Entwicklung betreiben zu wollen und die Flächen ggf. Selber zu erwerben, als Stadt oder als Planungsverband oder anders. 

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Rathjensdorf führte aus, daß die Gemeinde es auch im vergangenen Jahr nicht zustande gebracht, eine saubere Potentialanalyse zu erstellen.
Lieber bezog man sich auf die Potentialanalyse aus dem Jahre 2015, die lediglich 3 Bauplätze ausgewiesen hat. Diese Aussage war schon damals nachweislich falsch. Seinerzeit wurden zeitgleich Gespräche geführt und grobe Planungen entwickelt, die zu einer Schaffung von 22 Baugrundstücken im Innenbereich hätte führen können. Statt dessen wurden diese Planungen weder ernsthaft vorangetrieben noch wurden diese Gebiete in der Potentialanalyse berücksichtigt. Das hätte man aber tun müssen. Der damalige Bürgermeister die Existenz derartiger Planungen auf meine gezielte Frage und Nachfrage hin verneint. Liegt da nicht die Vermutung nahe, daß er ganz bewußt die Unwahrheit gesagt hat.

Der Versuch, die groben Planungen zu relativieren, indem man behauptet, es hätte keine Untersuchungen zur Erschließung, Umweltverträglichkeit ect. gegeben, ist ebenfalls unredlich, denn sie unterstellt, daß die Prüfung negativ ausgefallen wäre.
Die Richtigkeit der Behauptung, daß es keine Absprache mit dem Eigentümer der Flächen gegeben hätte, bezweifle ich. 

Man hat damals alles getan, um zu zeigen, daß die Gemeinde Rathjensdorf kein Potential für die Entwicklung von Wohnraum im Innengebiet hat. Das wäre aber die Voraussetzung, damit eine Entwicklung im Außenbereich überhaupt rechtmäßig ist.

Daß man sich noch heute auf die geschönte Potentialanalyse beruft, ist für mich gelinde gesagt eine Frechheit, was ich in der Sitzung auch sehr deutlich zum Ausdruck gebracht habe.

Darüber hinaus wurde in der Sitzung angedeutet, daß sich weitere Potentialflächen abzeichnen. Das sei aber erst seit Ende des letzten Jahres bekannt. Schon allein vor diesem Hintergrund muß man feststellen, daß die alte dreiseitige Potentialanalyse nicht das Papier wert ist, auf dem sie gedruckt ist. 

Die Rathjensdorfer Bürgermeisterin führte aus, daß man mit der Landesplanung abgeklärt hätte, daß die Gemeinde über die vorhandenen Potentialflächen hinaus auch Bauplätze im Bereich des Planungsverbandes entwicklen könne und diese Chance wolle man sich erhalten.

Ich habe darauf hingewiesen, daß die Aufrechterhaltung des Planungsverbandes rechtswidrig sei, da das Planungsziel erkennbar nicht erreichbar sei.

Der Vorsitzende entgegnete, daß ich diese Auffassung bereits in der letzten Verbandsversammlung geäußert habe und die auch protokolliert wäre, aber die Mehrheit des Planungsverbandes diese Auffassung nicht teilen würde. Darauf erwiderte ich, daß Recht keine Frage der Mehrheitsmeinung ist. 

Weiterhin führte ich aus, daß Arbeitszeit der Verwaltung – die nicht eingerechnet und nur von Plön zu erbringen ist – und Steuergeld „verbrannt“ würden. Das waren 2018 zwar nur gut 1072,54 €, aber eben völlig unnötig.
Zudem gäbe es in der Plöner Ratsversammlung keine Mehrheit für das Projekt mehr.
Daraufhin wurde erwidert, daß alleine der Planungsverband über einen B-Plan entscheidet. Worauf hin ich erwähnte, daß aber letztendlich die Plöner Ratsversammlung eine Änderung des Flächennutzungsplanes beschließen müsse, da der B-Plan ohne eine entsprechende Änderung nicht rechtskräftig wird. Spätestens dann würde das Vorhaben scheitern. 

Der Verbandsvorsitzende und Plöner Bürgermeister führte weiter aus, daß die Flächen nach wie vor für die Entwicklung Plön interessant wären und brachte den Geschosswohnungsbau ins Gespräch (siehe oben). Darüber hinaus erwähnte er, daß er in der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt für die Entwicklung eines Neubaugebietes in einem anderen Bereich heftige Kritik einstecken mußte.

Ich erinnerte den Plöner Bürgermeister daran, daß er ja seinerzeit Wahlkampf damit gemacht hat, indem er sich gegen das Projekt Seewiesen ausgesprochen hat. Er erwiderte, das sei ja jetzt etwas anderes, es würde sich ja um das Wohnbaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf handeln. 

Spätestens hier glitt das ganze dann ins Absurde ab. So wurde dann darauf hingewiesen, daß man, wenn wir das nächste Mal so nett zusammen sitzen, gerne ein paar Häppchen reichen könnten. Ich habe dann angeboten, ein paar Grillwürste zu spedieren, wenn die Gemeinde Rathjensdorf die Grillkohle stellen würde. Das könne sie, wurde im Gegenzug in Aussicht gestellt. 

Warum ich das jetzt alles so ausführlich berichte?
Damit später niemand behaupten kann, daß er/sie davon nichts gewußt hätte. Die Protokolle geben ja in letzter Zeit nicht mehr so viel her. Zum Teil werden Diskussionsbeiträge stark verkürzt und bisweilen nicht mehr mit dem Namen des Redners gekennzeichnet. Verantwortung wird verschleiert. Ein Verteidigungsminister sprach mal von organisierter Verantwortungslosigkeit. Schlimmer aber ist jedoch, daß Redebeiträge trotz der ausdrücklichen Aufforderung, sie zu Protokoll zu nehmen, nicht im Protokoll auftauchen.
So habe ich in der Sitzung des letzten SteP ausdrücklich darauf hingewiesen, einen meiner Beiträge ins Protokoll aufzunehmen, was nicht geschehen ist.
Aber das ist dann ein Thema für den 22. Januar. 

Seewiesen vor dem Aus

Heute stand es in der Zeitung, was hinter den Kulissen bereits hinreichend bekannt war. Das Neubaugebiet „Seewiesen“, später umbenannt in „Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf“ oder so ähnlich, steht vor dem Aus.

Das freut mich in so weit, als daß ich mich seit über 10 Jahren gegen diese Planungen ausgesprochen und eingesetzt habe. Zumindest wird jetzt keine weitere Arbeitskraft der Verwaltung in dieses von Anfang an aussichtslose Projekt investiert. 

Unser Bürgermeister, Lars Winter, der sich in seinem Wahlkampf gegen die Fortführung dieses Projektes ausgesprochen hatte und darüber auch etliche Stimmen einwerfen konnte, mußte als Vorsitzender des Planungsverbandes Seewiesen dieses Projekt weiterführen. Es gab bislang keinen politischen Willen, dieses Projekt zu beenden.

Das wird sich mit der Sitzung des Planungsverbandes am 14. Januar 2020 voraussichtlich ändern, da der Vorschlag, den Planungsverband aufzulösen, vom Planungsverbandsvorsitzenden selber kam. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß dieser Tagesordnungspunkt ohne vorherige Abstimmung mit der Rathjensdorfer Bürgermeisterin, Frau Henningsen, festgesetzt wurde. Frau Henningsen hatte sich in der Vergangenheit, vor der Übernahme des Bürgermeisterinnenamtes, auch kritisch zur dem Neubaugebiet geäußert.

Tatsächlich ist für mich die Äußerung des Eigentümers der Flächen, diese in den nächsten 10 Jahren nicht für die Umsetzung einer wie auch immer gearteten Wohnbebauung zur Verfügung zu stellen, nicht der Grund, sondern nur ein Anlass, die Planungen zu beenden.

Es war von Anfang an klar, daß dem Projekt hohe Hürden entgegenstehen. Auch das Argument, mehr Einwohner würden zu höheren Schlüsselzuweisungen führen, ist nur halbwahr, denn mehr Einwohner führen auch zu höheren Kosten. Das hat die Folgekostenberechnung zweifelsfrei ergeben.

Auch bei der Potentialanalyse wurde nach meiner Bewertung getrickst. Das gilt sowohl für die Seite der Plöner Selbstverwaltung wie auch für den Vorgänger im Amt des Rathjensdorfer Bürgermeisters, der mich dazu nachweislich öffentlich belogen hat. 

Eine wirtschaftliche Erschließung war nicht möglich.

Zudem würde eine weitere Zersiedelung der Landschaft mit der einhergehenden Versiegelung von Flächen den Zielen des Landschafts- und Naturschutzes entgegenstehen.

Vor diesem Hintergrund ist die Aussage des Eigentümers, die Flächen nicht mehr für eine Bebauung zur Verfügung zu stellen, nicht Ursache, sondern bestenfalls Anlaß für diesen seit langem überfälligen Schritt. 

Es gilt, die Grenzen des Wachstums einfach mal zu akzeptieren und nicht zu versuchen, den selben Fehler an anderer Stelle noch einmal zu wiederholen.

Vor diesem Hintergrund bleibt zu hoffen, daß der Bürgermeister oder die Selbstverwaltung im kommenden Jahrzehnt von solchen Plänen Abstand nimmt, um die Verwaltung nicht noch einmal mit 15 Jahren sinnloser Arbeit zu belasten.